Herr Scheuenstuhl, Sie wissen, über wie viel Redezeit ihre Fraktion verfügt, und Sie müssen selber einteilen, wie viel Sie davon in Anspruch nehmen möchten. Sie haben jetzt das Wort. Bitte schön.
Ich bin ein neuer Kollege, der manchmal etwas verunsichert ist. Danke schön trotzdem. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fracking ist eine spezielle Gewinnungsmethode, die vorwiegend dazu eingesetzt wird, Öle und Gase aus Gesteinsschichten in großer Tiefe zu fördern. Bei dieser Art der Förderung von Öl und Gas aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten wird ein chemikalienhaltiges Sand-Wasser-Gemisch in große Tiefe gepresst, um die Energieträger schneller bzw. überhaupt aus dem Gestein zu lösen. Bei konventionellen Lagerstätten entfällt dieser Chemikalienzusatz. Das für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer, damit man weiß, worum es geht. Die Fachleute neigen oft dazu, das einfach als gegeben hinzunehmen.
Ja, man presst das Wasser nach unten. Dann kommt natürlich ein Tiefenwassergemisch, in dem auch Öle und Gase enthalten sind, wieder an die Oberfläche. Wir sind der Meinung, dass dieses Gemisch als Sondermüll zu deklarieren wäre.
Eine Gefahr besteht bei der ganzen Sache aber vor allem für das Trinkwasser. Diese Gefahr ist beim Fracking nicht auszuschließen. Die Bevölkerung ist deshalb sehr verunsichert. Es herrscht großes Misstrauen, auch durch die Berichte aus den USA, gegenüber dieser Technik. Wenn die USA gerade von mir erwähnt wurden, muss man auch sagen, dass es bei uns – hier meine ich Deutschland – bei Weitem keine so großen Vorkommen gibt wie in Amerika. Sie sind wesentlich geringer, und in Bayern besitzen sie überhaupt keine Relevanz.
Was mich ein wenig verunsichert hat, ist die Äußerung des Kollegen der CSU, der irgendwo verheimlicht, dass es im CSU-Antrag nur um unkonventionelles Fracking geht und nicht um konventionelles. Das ist der große Unterschied zu dem Antrag der GRÜNEN. Darauf möchte ich an dieser Stelle hinweisen.
Es wurde bereits erwähnt, und wir erhalten auch immer wieder darüber Auskunft, dass es in Bayern überhaupt keine Vorkommen, keine Potenziale gibt – weder für konventionelles noch für unkonventionelles Fracking.
- Ja, das ist die Frage. Darum habe ich mich gefragt, Frau Ministerin, warum die CSU einen Antrag gestellt hat, einen "Nachzieher" gemacht hat.
Das muss man einfach einmal sagen. Wenn Sie nicht darüber sprechen wollen, wenn Sie sagen, das ist nicht notwendig, muss ich Ihnen recht geben. Wenn es nichts zu holen gibt, brauchen Sie auch keinen Antrag zu stellen. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht.
Im Widerspruch zu der Aussage, dass es kein Potenzial gebe, stehen natürlich immer wieder die Berichte von Aufsuchungslizenzen in Bayern, zum Beispiel in Weiden oder im Landkreis Ebersberg. Die entsprechende Liste kann im Landtagssystem abgefragt werden. Wenn wir also über keine Potenziale verfügen, fragt man sich natürlich, warum es Aufsuchungslizenzen oder überhaupt Lizenzen gibt, um hier etwas abgreifen zu können.
Liebe Anwesende, wir sind bei diesen beiden Anträgen ein wenig gespalten; das muss man in diesem Fall sagen. Wollen wir Fracking? - Dazu sage ich klar, wir wollen es in Bayern nicht. In Bayern gibt es keinen Anlass dafür. Es ist weder relevant für unsere Energieversorgung noch ist es in irgendeiner Form notwendig, diese Gefahren einzugehen. Wir sehen aber den Antrag der CSU in dem Antrag der GRÜNEN enthalten, weil das unkonventionelle Fracking darin erwähnt wird. Das wollen wir auch ausschließen. Wir wollen die Bevölkerung nicht gefährden.
Der Antrag der GRÜNEN geht weiter, aber eine Forschung muss möglich sein. Ich glaube, dass wir uns in diesem Bereich beiden Anträgen durchaus anschließen können, und wir möchten heute eine "klare Kante" zeigen. Heute muss klargelegt werden, dass wir das Fracking – wohlgemerkt in Bayern – nicht wollen, und es muss ein Ende haben mit der Hin-undher-Rederei, mit wieder neuen Eingaben. Ich würde mich freuen, Frau Ministerin, wenn Sie uns Ihre Stellungnahme zu dem Eckpunktepapier zukommen ließen, damit wir sehen, was die Bayerische Staatsregierung geantwortet hat. Sie wurden ja gefragt, wie Sie die Sache in Bayern sehen. - Wir werden deshalb beiden Anträgen zustimmen und freuen uns, wenn Sie uns unterstützen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Herr Kollege Glauber von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Rede des Kollegen Holetschek und die Frage unserer Wirtschaftsministerin eben anhört, warum wir hier überhaupt sprechen, wenn es nichts zu holen gibt, dann muss ich mich wundern. Wir haben den Antrag vor einem halben Jahr gestellt, den gleichen Antrag, den die Kollegen von der Fraktion der GRÜNEN jetzt stellen, nämlich Fracking im Bergrecht zu verbieten. Ich frage mich, warum Sie dem nicht zugestimmt haben. Auch heute wieder, Herr Kollege Holetschek: Warum wollen wir, wenn wir nichts holen müssen, doch Fracking in Bayern zulassen? Was soll das dann überhaupt? - Für Forschungsvorhaben?
Warum öffnen Sie überhaupt diese Tür? Es ist doch klar, dass wir hier nichts zu holen haben. Der geschätzte Minister in der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, hat noch in seiner Zeit als Umweltminister ge
sagt, er ist gegen Fracking in Bayern. Warum folgen Sie nicht Ihren eigenen Ministern, die klar die Aussage treffen, sie seien gegen Fracking in Bayern? Sie werden es in Wasserschutzgebieten nicht ausschließlich regeln können, wie es momentan auf dem Tisch liegt und wie es die Umweltministerin vorhat. Sie werden Fracking damit nicht verbieten können.
Warum öffnen Sie überhaupt die Tür für einen Sachverhalt, den wir nicht mehr im Griff haben werden, wenn wir die Freihandelsabkommen anschauen? – Weder das Land Bayern noch der Bund sitzen bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen wirklich mit am Tisch. Wir haben aber hier in Bayern jetzt schon Anträge auf Vorerkundungen. Wenn wir am Ende diese Tür nicht geschlossen haben, werden wir in zehn Jahren, wenn es dann ein Freihandelsabkommen gibt, plötzlich einen Investorenschutz auf dem Tisch haben. Wir werden plötzlich darüber diskutieren, warum Investoren hier vielleicht entgangene Gewinne nicht über ein Schiefergas fördern können, das wir hier angeblich alle nicht wollen. Da verstehe ich nicht, warum wir als Landtag nicht in der Lage sind, zu sagen, wir wollen das im Bergrecht geregelt haben, damit später weder über ein TTIP noch über irgendwelchen Investorenschutz Fracking nach Bayern kommt. Dies dient vor allem dem Schutz unserer bayerischen Bürgerinnen und Bürger,
der Ihnen und uns besonders am Herzen liegt. Dann sollte ich doch eine solche Technologie nicht einmal für Forschungszwecke öffnen. Das Land Österreich hat sich nach langem Hin und Her entschlossen, auf Fracking zu verzichten. Ich glaube, Bayern kann das auch. Es würde Bayern gut zu Gesicht stehen, mit einem Signal nach Berlin zu gehen und zu sagen, wir wollen es nicht im Bundesbergrecht. Unsere bayerischen Bürger würden es uns danken.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Letzte hat nun Frau Staatsministerin Ilse Aigner das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fracking gibt es in verschiedenen Varianten. Unkonventionell, konventionell, zur Gewinnung von Gas und Öl oder auch für andere Einsätze, zum Beispiel Thermalbäder oder Geothermie. Deshalb ist das Thema Fracking sehr breit. Was wollen wir nicht und was gibt es in Bayern überhaupt nicht? – Es gibt weder konventionelles noch unkonventionelles Fracking bei der Öl- und Gasgewinnung in Bayern.
Was ist der Sachverhalt? – Wir haben eine Stellungnahme zu mehreren Gesetzesvorhaben. Wo es letztendlich geregelt wird, ist eigentlich absolut zweitrangig, ob im Wasserrecht oder im Bergrecht. Wir haben klargestellt: Wir lehnen unkonventionelles Fracking ab, schon gleich gar mit irgendwelchen Gemischen, die grundwasserschädigend sind. Deswegen passt die Regelung ganz gut ins Wasserrecht. Wir lehnen ab, was der Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagen hat, nämlich ein Expertengremium zur Förderung, das mehrheitlich entscheiden will, ob das zulässig ist oder nicht. Das lehnen wir ab. Auch eine Länderöffnungsklausel lehnen wir ab, weil wir uns als Bundesland an einem Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene natürlich beteiligen, auch wenn es in Bayern überhaupt keine Vorkommen gibt. Ich bitte Sie jetzt endlich, den Menschen nicht immer etwas zu suggerieren, was für Bayern überhaupt keine Relevanz hat, meine Damen und Herren. Ich halte es für unverantwortlich, wie Sie mit diesem Thema spielen.
Frau Staatsministerin, ich habe jetzt wiederholt gehört, dass in Bayern niemand die Absicht hat, Fracking zuzulassen. Was mich allerdings irritiert, ist – das hat der Herr Holetschek gesagt –, dass Sie sich die Forschungsoption offenhalten. Jetzt habe ich zufällig gefunden, dass am 28. November 2014 im Bundestag ein Fraktionsgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stattgefunden hat, auch unter Beteiligung zum Beispiel der Firma Exxon. Dabei hat Georg Nüßlein, Ihr CSU-Kollege aus dem Bundestag und Fraktionsvize, gesagt, die Forschungsoption ermögliche die Chance, Fracking auch oberhalb einer Tiefe von 3.000 Metern zur Anwendung zu bringen. Ich frage mich jetzt, ob Sie in Bayern so reden und in Berlin ganz anders handeln.
von 3.000 Metern gibt es bei uns nichts. Insofern ist es irrelevant. Es geht nur um die Grundsatzfrage, ob ich Forschung unter Ausschluss von wassergefährdenden Stoffen ausschließen kann oder nicht. Wir haben gesagt, Forschung unter dieser Bedingung: ja. Aber auch das hat für Bayern keine Relevanz. Ich fordere Sie noch mal auf: Machen Sie den Menschen nicht unverantwortlicher Weise Angst vor Dingen, die es in Bayern gar nicht geben kann.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. - Nachdem wir allerdings die 15-MinutenFrist für eine namentliche Abstimmung noch nicht erreicht haben, rufe ich den nächsten Punkt der Dringlichkeitsanträge auf und werde die namentlichen Abstimmungen hernach durchführen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU) Verteidigung von Sicherheit und Freiheit Maßnahmen gegen islamistischen Terror effizient verstärken (Drs. 17/5002)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Florian Ritter u. a. und Fraktion (SPD) Maßnahmen gegen islamistischen Terrorismus (Drs. 17/5014)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Eva Gottstein u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Terrorismus wirksam bekämpfen - Defizite bei der Inneren Sicherheit beseitigen (Drs. 17/5015)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Demokratie stärken - Gewalt vorbeugen Bürgerrechte schützen! (Drs. 17/5016)
Vorweg gebe ich bekannt, dass die FREIEN WÄHLER namentliche Abstimmung zum CSU-Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/5002 beantragt haben. - Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Dr. Florian Herrmann von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anschlag und die Geiselnahmen in Paris haben uns alle zutiefst erschüttert. Diese feigen Taten sind durch nichts gerechtfertigt. Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen der Opfer, also der Journalisten, der jüdischen Opfer, der Polizisten, und dem französischen Volk.
Allen muss klar sein: Diese Anschläge sind keine tragischen Zufallstaten einzelner Irregeleiteter, sondern ein koordinierter Angriff dschihadistischer bzw. salafistischer Extremisten. Sie erfolgten im Ungeist und wohl auch im Auftrag von weltweit agierenden Terrororganisationen. Ob Hamas in Israel, al-Qaida im Irak, ISIS in Syrien oder die Anschläge in Paris: Wir werden angegriffen. Auch wenn es derzeit keine konkreten Hinweise auf terroristische Anschlagsplanungen in Deutschland gibt, müssen wir uns dessen bewusst sein: Auch wir stehen im Fadenkreuz islamistischer Terroristen, weil ihnen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ein Dorn im Auge ist. Dieser Bedrohung müssen wir mit aller Entschlossenheit begegnen. Daher sage ich in aller Deutlichkeit: Die Bedrohung durch islamistischen Terror ist in erster Linie eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Demonstrationen und die gegenseitige Bekräftigung, Terrorismus abzulehnen, werden nicht genügen. Deshalb ist die Opposition in Bayern auf dem Irrweg, wenn sie meint, islamistischer Terror sei in erster Linie ein Thema der Bildungspolitik oder des Dialogs mit den friedlichen Muslimen.