Protocol of the Session on December 10, 2014

(Zuruf von den GRÜNEN)

Wenn Sie in dem Zusammenhang erklären, dass es nichts ausmacht, wie viele auf dieser Seite sitzen,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

dann haben Sie in meinen Augen von Parlamentarismus leider nicht allzu viel verstanden.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Punkt: Vorhin hieß es, dass es von uns aus der Regierungsfraktion immer nur Lobhudeleien gäbe und wir den zweiten Aufguss dessen brächten, was das Kabinett bringe. Wir ertragen hier – ich sage das in der Deutlichkeit, weil man es heute an dieser Debatte festmachen kann – dreimal denselben Aufguss einer Skandalisierung wegen ein paar Minuten, über die wir uns hier unterhalten. Das, was draußen bei der Bevölkerung ankommt, ist: Diese Herrschaften machen aus einer Mücke einen Elefanten, und das ist Ihr Problem in diesem Zusammenhang.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Ein Letztes, weil Sie die sogenannte Lex 10 H ansprechen: Ich war damals im Wirtschaftsausschuss dabei, als diese Anhörung beantragt worden ist. Der Kollege Stümpfig hat diese Sitzung geleitet. Ich habe die Kollegin Natascha Kohnen gefragt, was denn bitte schön diese Anhörung bringen müsste, damit sie dieser 10H-Regelung doch noch zustimmen würde; denn wir wussten als CSU, was wir wollen. Deswegen haben wir keine Anhörung gebraucht.

(Unruhe)

Diese Anhörung, die Sie beantragt hatten, hätte nichts erbracht, das Sie zu einer Zustimmung des Gesetzes hätte bringen können. Deswegen war es Missbrauch.

(Anhaltender Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, erkennen Sie an, dass alle Abgeordneten dieses Hauses vom Volk gewählt und freie Abgeordnete sind, dass sie hier Rederecht und ihre Daseinsberechtigung haben?

(Zurufe von der CSU - Unruhe – Glocke der Prä- sidentin)

Es ist ganz egal, ob sie in der Regierung oder der Opposition sind.

(Zurufe von der CSU)

Erkennen Sie an, dass auch Sie einmal in der Opposition sein werden und vielleicht dann einmal in den Genuss der Minderheitsrechte kommen sollten? Erkennen Sie an, dass eine liberale Demokratie die Minderheitenrechte hochhält? Das unterscheidet die Demokratie von der Diktatur der Mehrheit über die Minderheit.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Herr Kollege Gehring, kommen Sie bitte nochmals an das Mikrofon zurück.

Frau Kollegin Gottstein hat noch eine Zwischenbemerkung.

(Zuruf des Abgeordneten Thomas Kreuzer (CSU))

Herr Kollege Gehring, ich gehe davon aus, dass Sie die Definition "Hinterbänkler" nicht herablassend gemeint haben.

(Zurufe von der CSU: Ah! – Volkmar Halbleib (SPD): So geht es auch!)

Ich gehe davon aus, dass Sie den Begriff im Sinne der klassischen Definition der Enzyklopädie verwendet haben. Hinterbänkler sind diejenigen Abgeordneten, die keine herausragende Funktion haben und deswegen in den hinteren Bänken sitzen.

(Zuruf von der CSU: Oberlehrerin! – Weitere Zu- rufe – Glocke der Präsidentin)

"Hinterbänkler" ist in der Tat kein negativer Begriff. Er sagt auch darüber nichts aus – das muss man den vielen Hinterbänklern zugute halten -, ob sie ihre Arbeit im Wahlkreis gut machen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten.

(Zurufe von der CSU)

Aber der Begriff "Hinterbänkler" heißt: Sie haben in ihrer Fraktion keine herausgehobene Position, wenig zu sagen und daher wenig Rederecht im Parlament.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN – Zuruf des Abgeordneten Thomas Kreu- zer (CSU))

Ich würde jetzt wirklich bitten, dass wir die Debatte zu Ende führen können. Es gibt noch persönliche Erklärungen. Ich möchte jetzt wirklich die Bitte äußern, dass man sich diese Erklärungen anhört und wir dann zur Abstimmung kommen.

Um eine persönliche Erklärung nach § 112 zur Aussprache hat Herr Kollege Huber gebeten. Ich darf noch sagen, was diese Regelung beinhaltet. – Zur Gegenrede hat sich noch Herr Kollege Stümpfig angemeldet. Ist das richtig? – Gut.

Es handelt sich um eine Erklärung zur Aussprache von höchstens fünf Minuten. Die Rednerin oder der Redner darf nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen sie oder ihn geführt wurden oder eigene Ausführungen berichtigen. Sie oder er darf nicht zur Sache selbst sprechen und keine Anträge mit dieser Erklärung verbinden. Zur Gegenrede kann

einem Mitglied des Landtags das Wort bis zu fünf Minuten erteilt werden. Das habe ich schon gesagt. Herr Kollege Huber, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Stümpfig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat in einer Zwischenbemerkung behauptet, die Beratung zur 10-H-Regelung sei schludrig und nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Er ist eine Begründung für diese Behauptung schuldig geblieben. Das ist natürlich ein Angriff auf die Ausübung der Geschäftsordnung durch den Vorsitzenden. Ich stelle fest: Dieser Vorwurf ist falsch und unwahr. Wir haben diese Gesetzesmaterie hier im Plenum in drei Lesungen beraten. Wir haben auf meinen Vorschlag hin eine mehr als dreistündige Anhörung durchgeführt, bevor im federführenden Wirtschaftsausschuss eine Beratung stattgefunden hat. Die CSU-Fraktion hat als Konsequenz aus der Anhörung drei Anträge in die weitere Beratung eingebracht. Die Oppositionsfraktionen haben keinen Antrag eingebracht. Wir hatten eine erste Beratung im Wirtschaftsausschuss, und dann haben zwei weitere Ausschüsse, nämlich der Umweltausschuss und der Kommunalausschuss, eine Mitberatung beantragt.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

Sie hat ordnungsgemäß stattgefunden. Wir haben die Materie dann gemäß der Geschäftsordnung in den federführenden Ausschuss zurückgeholt und haben die drei Anträge beraten.

Am Abend vor der abschließenden Beratung ist von der Opposition ein Antrag auf eine weitere Anhörung gestellt worden. Ich stelle fest, dass bis zum heutigen Tag dazu weder ein Fragenkatalog noch eine Liste von Sachverständigen vorgelegt worden ist. Diese Tatsache ist aus meiner Sicht die Begründung dafür, dass es nicht um einen Informationsgewinn, sondern um eine Verschiebung und Vertagung der ordnungsgemäßen Beratung hier im Landtag ging. Was die Opposition wollte, ist ein Missbrauch des Minderheitenrechts. Ein Minderheitenrecht ist nicht dazu da, die vom Volk gewählte Mehrheit bei der Ausübung ihrer Arbeit zu behindern oder gar die Mehrheitsverhältnisse umzudrehen.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Stümpfig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Huber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Sie, Herr Huber, an das

Rednerpult traten, dachte ich, dass Sie sagen: Mea culpa, das ist wirklich schief gelaufen.

Sie wurden durch den Ältestenrat korrigiert. Sie sagen, die SPD, die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN hätten einen ordnungsgemäßen Antrag auf Durchführung einer zweiten Anhörung in Wahrnehmung ihres Minderheitenrechts gestellt. Herr Huber, Sie haben den Antrag an diesem Tag nicht aufgerufen, sondern einfach gesagt: Das findet nicht statt, es wird nicht abgestimmt. Der Ältestenrat hat das korrigiert.

Deswegen ist ganz klar, dass hier ein Verstoß vorliegt und die Geschäftsordnung nicht richtig ausgelegt wurde. Die einzige Reaktion heute darauf ist, dass Sie Ihre Mehrheit missbrauchen, um die Geschäftsordnung nachträglich anzupassen. Sie wissen ganz genau – deswegen auch meine Intervention -, dass das Gesetz sehr schnell und sehr schludrig gemacht wurde.

(Zuruf von der CSU: Ein halbes Jahr!)

Wir sind im Juni dieses Jahres in die erste Anhörung gegangen. Sie hatten die ganze Sommerpause Zeit. Wir haben erst am Abend vor der ersten Wirtschaftsausschusssitzung nach der Sommerpause die Änderungsanträge bekommen. Wir konnten uns nicht mehr einarbeiten. Die mitberatenden Ausschüsse haben die Änderungsanträge ebenfalls nicht erhalten. Sie haben einen Gesetzentwurf behandelt, der nicht mehr aktuell war. So etwas hat es in diesem Haus noch nicht gegeben. Das Einzige, was Ihnen jetzt einfällt, ist, dass Sie im Nachhinein die Geschäftsordnung ändern wollen. Sie wollen von dem schludrigen Gesetzgebungsverfahren ablenken und legen jetzt nach. Das kritisieren wir. Das hat mit einem normalen Verfahren nichts zu tun.

Ich verstehe auch die Hektik nicht. Was hätte sich denn geändert, wenn die 10-H-Regelung nicht am 21. November 2014, sondern 14 Tage oder zwei, drei Monate später in Kraft getreten wäre? Was hätte sich denn geändert? - Es ging in den Änderungsanträgen um das Vetorecht von Nachbarkommunen, um den Bestandsschutz von Flächennutzungsplänen und um gemeindefreie Gebiete. Das sind drei wirklich relevante Themen, zu denen wir noch Beratungsbedarf hatten. Wir hatten echten Beratungsbedarf. Das muss doch machbar sein. Die Geschäftsordnung und das Minderheitenrecht geben das her.

Uns wurde immer unterstellt, dass wir die Debatte hinauszögern wollen. Das ist nicht wahr. Es ging und geht uns bei dieser Angelegenheit um die Sache. Der Gesetzentwurf ist mit ganz heißer Nadel gestrickt. Sie werden noch sehen, wie heiß diese Nadel war. Wir

wollten Ihnen helfen, den Gesetzentwurf auf eine juristisch bessere Bahn zu schicken.

(Thomas Kreuzer (CSU): Unglaublich!)

Wir wollten Ihnen helfen, dass zumindest die Ecken und Kanten abgerundet werden. Aber nicht einmal dazu waren Sie bereit. Sie haben das Verfahren durchgepeitscht. Das hat mit einem normalen Gesetzgebungsverfahren nichts zu tun. Ich bin erst seit einem Jahr hier im Landtag; aber so etwas haben auch die Kollegen, die schon länger hier sind, noch nicht erlebt.

(Josef Zellmeier (CSU): Glauben Sie selber, was Sie sagen?)

Ich möchte noch anmerken: Ich fühle mich auf meinem Platz in der hintersten Reihe des Plenarsaals sehr wohl, sogar pudelwohl. Man kann auch von dort sehr gute Politik machen. Wenn man in der ersten Reihe sitzt, bedeutet das nicht unbedingt, dass man eine bessere Politik macht.