Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Sparkassenverband inhaltlich abgestimmt. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf bei der weiteren Beratung zu unterstützen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Paul Wengert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatssekretär hat bereits zutreffend ausgeführt, dass Teil 1 des Gesetzentwurfs den mittlerweile erfolgten Verkauf der Landesbausparkasse durch die BayernLB an den Sparkassenverband Bayern gesetzlich umsetzt. Infolgedessen können die nicht mehr notwendigen Normierungen im Landesbank-Gesetz aufgehoben und andere Vorschriften in Bezug auf die LBS bereinigt werden. Im Gegenzug soll die LBS in das Sparkassengesetz aufgenommen werden, indem neben einer Reihe redaktioneller Anpassungen ein neuer Artikel, der Artikel 25, eingefügt wird, der die Rechtsverhältnisse der LBS regelt, soweit dies nicht in einer nachgeordneten Satzung erfolgt. Darin ist also wenig Spannung. Das ist der gesetzliche Vollzug der bereits erfolgten Veräußerung.
Der zweite Teil des Gesetzentwurfs betrifft die Herausnahme des Vorstandsvorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats und notwendige Folgeänderungen im Sparkassengesetz und in der Sparkassenordnung. Diese künftige Funktionstrennung zwischen Leitungs- und Kontrollorgan halten wir für sinnvoll. Sie entspricht der Regelung in den Sparkassengesetzen nahezu aller anderen Länder. Als sich Ralf Fleischer, der neue Vorstandsvorsitzende der Stadtsparkasse München, unserer Fraktion vorgestellt hat, hat er gesagt, dass er ganz erstaunt darüber war, jetzt Mitglied des Verwaltungsrats mit Stimmrecht zu sein. Das kannte er aus seinen vorherigen Tätigkeiten nicht. Das ist im Rest der Bundesrepublik weithin unbekannt, und es ist natürlich auch ein gewisser Widerspruch, dass eine Person exekutiv im operativen und strategischen Geschäft tätig ist und auf der anderen Seite dem Kontrollorgan angehört. Es ist schwierig und zumindest nicht jedem ohne Weiteres möglich, sich selbst effektiv zu kontrollieren.
Ich denke, dass diese Regelung überfällig ist. Die fachliche Beratungskompetenz des Vorstandsvorsitzenden bleibt dennoch erhalten, weil er, wenn auch
Für uns folgt daraus die Erkenntnis, dass die Zusammensetzung der Verwaltungsräte unserer Sparkassen doch nicht in Stein gemeißelt ist. Das nährt die Hoffnung, dass wir es in Bälde schaffen, bei unseren Sparkassen endlich auch die Unternehmensmitbestimmung einzuführen. In zwei Wochen besteht die Gelegenheit dazu, wenn der Gesetzentwurf, den wir dazu eingebracht haben, in Zweiter Lesung beraten wird. Damit wäre wenigstens ein Mitglied der Mitarbeiterschaft im Verwaltungsrat vertreten.
Ich denke, die Beratung des heute vorgelegten Gesetzentwurfs wird in den Ausschüssen keine grundsätzlichen Fragen aufwerfen. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine vier Seiten Redemanuskript enthalten das Gleiche, was wir schon zweimal gehört haben. Unser Staatssekretär hat in bester Weise ausgeführt, warum die Änderung vorgenommen werden soll. Die CSUFraktion folgt diesen Ausführungen, die vom Kollegen Dr. Wengert ebenfalls vorgetragen worden sind. Ich nehme an, wir werden fraktionsübergreifend keine Probleme damit haben.
In die Ausführungen von Herrn Dr. Wengert ist die Hoffnung eingeflossen, dass auch im Hinblick auf die Unternehmensmitbestimmung eine Angleichung zu erwarten sei, wie man das seitens der Opposition gern hätte. Deshalb sei mir zumindest der Hinweis gestattet, dass der jetzige Gesetzentwurf in enger Abstimmung mit den Beteiligten und mit den Verbänden formuliert worden ist. Soweit ich gehört habe, ist über die Sommerwochen zum Thema Unternehmensmitbestimmung seitens der Sparkassen und auch des Landkreistags und des Gemeindetags eine eindeutige Stellungnahme dahingehend erfolgt, dass man es gerne so belassen möchte, wie es ist. Das tut aber heute nichts zur Sache.
Die CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu und empfiehlt die Verweisung zur Beratung in den zuständigen Ausschuss. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl die gesetzliche Verankerung der Bayerischen Landesbausparkasse als auch die Neuregelung zur Stellung des Vorstandsvorsitzenden im Verwaltungsrat findet unsere Zustimmung. Wenn die Zeitschrift "Bank intern" kritisiert, das "Aussperren" des Vorstandsvorsitzenden führe dazu, dass sämtlicher Sachverstand aus dem Verwaltungsrat entfernt werde, so ist dies eine seltsame Sicht auf die Dinge.
Die zu Kontrollierenden und die Kontrolleure müssen personell natürlich getrennt sein. Das ist auch eine Erkenntnis aus den Debatten des letzten Jahres, aus der Causa Miesbach. Diese gesetzliche Regelung allein wird die dort festgestellte und sehr zu bedauernde Kumpanei auch künftig nicht in jedem Falle verhindern können, aber jedenfalls ist der rechtliche Ansatz sauber und geradlinig, dass die Kontrolle von Personen ausgeübt werden muss, die nicht gleichzeitig die handelnden Akteure sind. Deswegen können wir an dieser Stelle zu diesem Gesetzentwurf Zustimmung signalisieren.
Ich glaube, im ganzen Haus gibt es dazu wenig Diskussionsbedarf. Daher will ich es nicht unnötig in die Länge ziehen. Wir signalisieren, wie gesagt, dafür unsere Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Das mache ich doch gerne. – Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die bayerischen Sparkassen durchleben unruhige Zeiten. Aus Brüssel weht ihnen der scharfe Wind der Finanzmarktregulierung ins Gesicht, während innerhalb der Sparkassenfamilie noch immer die Affäre Kreidl bewältigt werden muss. Dazu werden wir morgen im Innenausschuss noch einen Bericht der Staatsregierung bekommen. Klar ist aber längst: Die Vorgänge in der und um die Sparkasse Miesbach haben doch sehr am Image der Sparkassen gekratzt. Vertrauen ist aber das größte und wichtigste Kapital unserer Sparkassen, zumal sie der Gemeinwohlverpflichtung unterliegen. Der jetzt von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes
ist weniger eine Konsequenz aus dieser Causa Kreidl als eine notwendige Reaktion auf Vorgaben von außen. Herr Kollege Eck hat das schon intensiv erörtert.
Wir GRÜNEN stimmen dieser notwendigen Anpassung des Sparkassengesetzes grundsätzlich zu, möchten die Diskussion bei dieser Gelegenheit aber auf eine breitere Grundlage stellen. Ich finde, die Aufarbeitung der Affäre Kreidl und die zukünftige Ausrichtung der Sparkassen sollten wir zum Anlass nehmen, intensiv über grundlegende Strukturen des Sparkassenwesens im Freistaat zu diskutieren. Möglicherweise muss die Verfassung der bayerischen Sparkassen generell auf den Prüfstand gestellt werden, wenn man Regionalprinzip und Gemeinwohlorientierung aufrechterhalten und vor allem nachhaltig erhalten will.
Wir GRÜNEN sprechen uns für transparente und für alle Sparkassen verbindliche Regeln aus, was Spenden und Sponsoring angeht. Die vom Sparkassenverband verabschiedete Selbstverpflichtung ist uns noch viel zu unverbindlich. In diesem Zusammenhang sollten wir uns auch der Diskussion nicht verschließen, ob Sparkassen ihre Gewinne einfach an ihre Eigentümer, also an die Städte und Landkreise, ausschütten sollten. Dann könnten von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Gremien über die Verwendung entscheiden. Wie bei der Neuregelung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist auch hier entscheidend, dass das komplexe Sach- und Fachwissen bei zunehmender Professionalisierung des Sparkassengeschäfts gewährleistet werden kann.
Zudem stellt sich die Frage, warum die Staatsregierung die notwendige Änderung des Sparkassengesetzes nicht gleich zum Anlass genommen hat, die umfassende Mitarbeitermitbestimmung aufzunehmen, wie es in 15 von 16 Bundesländern längst der Fall ist. Nach unserer Auffassung ist es auch in Bayern an der Zeit, eine neue Ära der Mitbestimmung bei den Sparkassen einzuführen, Herr Kollege Dünkel.
Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, weshalb durch die gegenwärtigen Regelungen bei der Besetzung der Verwaltungsräte die Stärkeverhältnisse der Fraktionen des jeweiligen Trägers nicht berücksichtigt werden. Kürzlich wurde wieder die Diskussion über einen Vorschlag aus den Reihen der Sparkasse ins Spiel gebracht, Sparkassen als Stiftungen zu führen. Es könnte sich lohnen, sich auch mit diesem Gedanken näher zu befassen.
Wie Sie sehen, besteht hinsichtlich der Sparkassen großer Gesprächsbedarf. Ich freue mich auf eine in
Herzlichen Dank. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall; herzlichen Dank. Dann ist es so beschlossen.
Die Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen hat mitgeteilt, dass der Ministerrat beschlossen habe, sie als ordentliches Mitglied für den Freistaat Bayern im Ausschuss der Regionen für die sechste Mandatsperiode von 2015 bis 2020 zu benennen. Außerdem habe der Ministerrat beschlossen, die Benennung ihrer Stellvertreterin bzw. ihres Stellvertreters dem Landtag zu überlassen.
Es wird vorgeschlagen, als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen den Vorsitzenden des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen, Herrn Dr. Franz Rieger, zu benennen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Wortmeldungen sehe ich keine. Besteht damit Einverständnis, dass wir über den Vorschlag in einfacher Form Beschluss fassen? – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wer mit der Benennung von Herrn Dr. Franz Rieger als stellvertretendem Mitglied im Ausschuss der Regionen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist es einstimmig so beschlossen.
Der Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr hat mitgeteilt, dass der Bayerische Landkreistag für seine Vertretung im Landessportbeirat Herrn Landrat Anton Speer als neues Mitglied vorgeschlagen hat, welcher damit die Nachfolge von Herrn Landrat Josef Niedermaier übernehmen würde. Herr Staatsminister Herrmann hat gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das
Wer dem vorgenannten Vorschlag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dem Vorschlag ist zugestimmt worden. Der Landtag bestätigt damit gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat Herrn Landrat Anton Speer als neues Mitglied des Landessportbeirats.
Bestätigung eines neuen Mitglieds und eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Landesgesundheitsrats
Mit Schreiben vom 14. August 2014 hat die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege mitgeteilt, dass die kommunalen Spitzenverbände als eine der in Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Landesgesundheitsrat bezeichneten Körperschaften und Verbände Herrn Landrat Martin Wolf als neues Mitglied und Herrn Bezirkstagspräsidenten Richard Bartsch als neues stellvertretendes Mitglied des Landesgesundheitsrats benannt hat. Die bisherigen Mitglieder Herr Landrat Walter Eichner und Herr Landrat Alfred Reisinger sind aus ihren Ämtern ausgeschieden. Frau Staatsministerin Melanie Huml hat gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch den Landtag herbeizuführen. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass über beide Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden kann. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wer den vorgenannten Vorschlägen seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Es gibt auch keine Stimmenthaltungen. Damit bestätigt der Landtag Herrn Landrat Martin Wolf als Mitglied und Herrn Bezirkstagspräsidenten Richard Bartsch als stellvertretendes Mitglied im Landesgesundheitsrat.