Protocol of the Session on September 30, 2014

denn die bloße Möglichkeit zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Verpflichtung des Vorhabenträgers besteht nach geltendem Recht bereits, sodass es sich hier nur um eine symbolische Gesetzgebung handelt. Ich empfinde das so. Wir sind im Moment an einem Punkt, an dem wir uns als Bayerischer Landtag überlegen können, ob wir beim Thema Bürgerbeteiligung einen Kulturwandel vollziehen möchten. Möchten wir echte Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger? Wenn wir das möchten, dann muss es eine verpflich

tende, frühzeitige, vor allem eine ergebnisoffene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Verwaltungsverfahren sein. Das kann dann auch dazu führen, dass zum Beispiel alternative Standorte geprüft und ausgewählte geändert werden. Wenn aber Bürgerinnen und Bürger und Verbände erst dann in Projekte einbezogen werden, wenn bereits viel Geld für konkrete Planungen geflossen ist und die Behörde und der Vorhabenträger sich eigentlich schon auf eine Lösung festgelegt haben, dann ist es zu spät für eine echte und effektive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir befinden uns in der Ersten Lesung, das heißt, wir können gemeinsam daran arbeiten und vielleicht noch etwas verändern. Man kann auch noch etwas lernen, liebe CSU-Fraktion. So ist es im Leben. Darum haben wir heute einen Antrag eingebracht, in dem wir die Durchführung einer öffentlichen Anhörung unter Beteiligung der Bürgergesellschaft im Ausschuss zu diesem Thema fordern. Danke an die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die ihre Zustimmung zu diesem Thema schon signalisiert hat. Das heißt, wir werden noch einmal die Möglichkeit haben, dies intensiv und grundlegend zu diskutieren. Dann kommt auch das Thema Chancengleichheit von Bürgerinnen und Bürgern und Verbänden auf der einen Seite und dem Vorhabenträger auf der anderen Seite und die Frage zur Sprache, ob es genug Möglichkeiten gibt, wie diese Dinge im Internet präsentiert werden; denn auch dazu steht im Gesetz nur eine Soll-Vorschrift, keine Muss-Vorschrift. Für uns GRÜNE sind zu diesem Gesetzentwurf noch einige Fragen offen. Wir freuen uns auf die Debatte und hoffen, dass auch die CSU-Fraktion den Schalter umlegt und zu echter ergebnisoffener Bürgerbeteiligung kommt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Schulze. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch, sondern nur Nicken allerseits. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kirchensteuergesetzes (Drs. 17/2821) - Erste Lesung

Auf die zunächst beantragte Aussprache wurde im Einvernehmen mit allen Fraktionen zwischenzeitlich verzichtet. Wir kommen deshalb sofort zur Beschlussfassung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist wieder der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 e auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Oliver Jörg, Karl Freller, Robert Brannekämper u. a. (CSU), Helga Schmitt-Bussinger, Isabell Zacharias, Martina Fehlner u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 17/2891) - Erste Lesung

Auf die Begründung des Gesetzentwurfs wurde vonseiten der Antragsteller verzichtet. Ich eröffne die Aussprache, fünf Minuten pro Fraktion. Der erste Redner ist Herr Dr. Thomas Goppel. - Bitte schön, Herr Goppel.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit etwas über zwei Jahren darf ich in Nachfolge des heutigen Kultusministers und von Bernd Sibler den Landesdenkmalrat führen. In der Diskussion mit den Kollegen kann ich immer wieder feststellen, dass die 28 Mitglieder, die der Denkmalrat heute hat, im Wesentlichen die Interessen im Land abdecken. Rund ein Viertel der Mitglieder gehört dem Landtag an, die anderen drei Viertel kommen aus den verschiedenen Verbänden.

Wir haben in vielen Diskussionen festgestellt, dass zwei Themen ständig eine Rolle spielen, nämlich die Frage: Wie geht das Handwerk mit dem Thema um? Das ist ein ganz wichtiger Faktor. Wie werden die Praxisvertreter mit den Anforderungen der Denkmalpflege heute fertig, und sind sie genügend eingebunden, wenn es darum geht, rechtzeitig zu reagieren, weil es neue Erkenntnisse gibt? Das Handwerk ist bisher nicht im Landesdenkmalrat vertreten. Das war ein Grund, warum wir in den Reihen der Mitglieder des Denkmalrates immer wieder darauf gestoßen sind: Man sollte die Riege um eine Person erweitern, weil wir auf die, die heute schon vertreten sind, nicht verzichten möchten. Das gilt insbesondere für die

Vertreter der Kirchen, die meistens zu zweit da sind, weil sie einerseits die Bauseite und auf der anderen Seite die weltanschauliche Seite vertreten. Die einen, also die Handwerker, und die anderen, die Israelitische Kultusgemeinde, mit einer ganzen Reihe von Einrichtungen, die wir in der Zwischenzeit wieder wahrhaben wollen, sollen auch entsprechend berücksichtigt sein. Diese beiden neu in den Landesdenkmalrat aufzunehmen, bedarf einer Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Darin sind die Kriterien angesetzt, wer alles vertreten sein darf. Diese beiden Änderungen sind Bestandteil der Gesetzesvorlage. Das ist im gemeinsamen Gesetzentwurf von FREIEN WÄHLERN, SPD und CSU zusammengefasst. Die Idee dazu ist im Landesdenkmalrat geboren, und so ergab es sich, dass wir zu diesem gemeinsamen Entwurf gekommen sind.

Ein zweites Anliegen war ganz wichtig. Es war mir persönlich ganz wichtig, weil ich festgestellt habe, dass wir uns sehr mühen, Tagungstermine zu finden, die allen Kolleginnen und Kollegen gerecht werden. Insbesondere die Kollegen aus dem Landtag wollen oft gerade freitags in den Stimmkreis abreisen und sind deswegen nicht sehr davon begeistert, wenn wir noch einen Termin am Freitag anhängen, der sie bindet, wenn sie aus einem fern gelegenen Landesteil kommen. Deswegen haben wir aus unseren Reihen, mit Oliver Jörg an der Spitze, auch im Ausschuss vorgeschlagen, Stellvertreter zu benennen.

Damit es dem Ansatz des Gesetzes gerecht wird, geht es nur um persönliche Stellvertreter, "ad personam" also. Wenn also einer nicht kann, dann kommt ein persönlich benannter Stellvertreter oder eine Stellvertreterin an der Stelle zur Sitzung. Das muss für alle gleichermaßen gelten. Die Verbände und Institutionen, aber auch die Landtagsfraktionen werden für die Vertreter im Landesdenkmalrat in der Zukunft, wenn wir das Gesetz so beraten und beschließen, einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin benennen müssen.

Es sind zwei sinnvolle Anliegen, über die wir befinden. Der Kultusminister hat angekündigt, das Denkmalschutzgesetz in absehbarer Zeit aus anderen Gründen inhaltlich zu überarbeiten. Es wird ein paar Tage dauern, bis er damit fertig ist. Weil wir im Landesdenkmalrat für die Beschlussfähigkeit und all die anderen Dinge und gelegentliche Vertretungsansprüche rechtzeitig aufgestellt sein wollen, haben wir die beiden Anliegen vorgezogen. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich wünsche mir wirklich, dass wir in dieser Frage gemeinsam vorankommen und dass das Thema schnell über die Bühne geht.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Dr. Goppel. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Schmitt-Bussinger. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nicht immer, vielleicht auch nicht oft, bin ich einig mit dem, was Herr Kollege Goppel sagt, heute jedoch schon. Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes haben Sinn.

Sie haben dargestellt, dass die Mitglieder des Landesdenkmalrats als wichtigem Gremium, das in der Denkmalpflege maßgeblich mitwirkt, Stellvertreter haben sollen. Diese Idee, die von Ihnen, Herr Kollege Goppel, im Ausschuss eingebracht wurde, unterstützen wir. Deswegen haben wir uns dem Gesetzentwurf gern angeschlossen.

Neben dieser Neuregelung soll der Landesdenkmalrat um weitere gesellschaftliche Gruppen erweitert werden. Sie haben es gesagt, die Israelitische Kultusgemeinde als die weltanschauliche Seite und das Handwerk als bauliche Seite sollen in den Landesdenkmalrat aufgenommen werden. Wir hoffen, dass damit Denkmäler in Bayern noch besser geschützt und erhalten werden können. Wir hoffen auch, dass natürlich alle anderen Änderungen betreffend Denkmalschutz, die gerade angesprochen wurden und die es darüber hinaus gibt, im Sinne eines stärkeren Erhalts von Denkmälern in Bayern umgesetzt und bald auf den Weg gebracht werden. Ich glaube, in diesem Sinne ist diesen Änderungen zuzustimmen. Darüber hinaus sind wir gespannt, was an weiteren Anträgen noch kommt.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Gottstein. – Bitte schön, Frau Gottstein.

Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist sinnvoll. Das wurde von der Vorrednerin und dem Vorredner begründet. Wir werden ihm zustimmen. Das ergibt sich auch aus der Logik, da wir Mitantragsteller dieses Gesetzentwurfs sind. Dass in einem solchen Gremium, das wichtige Entscheidungen zu fällen hat und relativ häufig tagt, auch Stellvertreter benannt werden müssen, ist pragmatisch. Der Informationsfluss muss in einem solchen Gremium gewahrt bleiben. Er wird gestört, wenn ein Mitglied zum Beispiel wegen Krankheit oder Terminüberschneidungen den Termin nicht wahrnehmen kann.

Dass auch das Handwerk und die israelitischen Kultusgemeinden vertreten sein sollen, ist natürlich ebenfalls gerechtfertigt. Die Kirchen sind stark vertreten. Es hat daher Sinn, dass dort eine weitere Glaubensgemeinschaft vertreten ist. Speziell die Aufnahme des Handwerks, das ganz stark von den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes betroffen ist, ist längst überfällig. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass dieses Gremium dadurch vielleicht ein bisschen mehr geerdet wird.

Daran schließe ich eine Bitte an. Ich selber war zwei oder drei Jahre lang für meine Fraktion in diesem Gremium tätig. Dieses Gremium soll sich bitte nicht in einen Elfenbeinturm zurückziehen. Es muss natürlich ein hohes Gut schützen. Aber die Kostenseite muss berücksichtigt werden. Vor allem muss der Bürger die Vorschriften, die Handlungsweisen und die Entscheidungen dieses Gremiums verstehen. Es muss Transparenz herrschen. Nur so nehmen Sie letztendlich den Bürger mit. Nur so wird dieses Gremium überhaupt noch Bestand haben können, weil sonst seine Akzeptanz zunehmend schwindet. Das würde ich bedauern. Gerade ein Vertreter des Handwerks wäre in diesem Gremium ganz gut. Ein solcher Vertreter fragt vielleicht, ob alles verzapft werden muss oder vielleicht nur genagelt. Das ist bestimmt eine Bereicherung. Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Gottstein. – Die nächste und letzte Rednerin in dieser Aussprache ist Frau Kollegin Rosi Steinberger. – Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Offen gestanden habe ich mich schon gefragt, wieso wir heute zu diesem Tagesordnungspunkt eine Aussprache haben. Als Mitglied des Landesdenkmalrats nehme ich hierzu aber gerne Stellung.

Dieser Gesetzentwurf ist durchaus vernünftig und logisch, und wir werden ihm gerne zustimmen. Sie werden sich vielleicht fragen, wieso wir diesen Gesetzentwurf nicht mitunterzeichnet haben. Das möchte ich Ihnen jetzt kurz erklären.

Wir meinen, dass gemeinsame Anträge aller Fraktionen eine gewisse Signalwirkung haben, wenn sich der Landtag einmal einig ist. Fraktionsübergreifende Anträge sollten eine gewisse landespolitische Bedeutung haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das muss man bei diesem Gesetzentwurf schlichtweg verneinen.

Auch die zweite Frage müssen wir verneinen, ob das Denkmalschutzgesetz durch diesen Gesetzentwurf substanziell verbessert oder verändert wird. Im Grunde sind es nur marginale, wenngleich sinnvolle Änderungen.

Es gäbe durchaus Themen, die wir hier in diesem Zusammenhang fraktionsübergreifend diskutieren sollten. Ich nenne jetzt nur den künftigen Umgang mit Bodendenkmälern. Das ist ein wichtiger Punkt, den wir gerne fraktionsübergreifend diskutiert hätten. Wir haben dieses Angebot gemacht, aber Sie wollten sich auf diese formalen Dinge beschränken.

Ich möchte diese Aussprache nicht zu sehr in die Länge ziehen. Der langen Rede kurzer Sinn: Bei wichtigen Dingen werden wir normalerweise nicht in die Diskussion einbezogen. Aber wenn der CSU etwas Nebensächliches einfällt, dann will sie das fraktionsübergreifend regeln.

(Zuruf von der CSU: Inklusion!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass die künftigen Änderungen des Denkmalschutzgesetzes tatsächlich fraktionsübergreifend diskutiert werden können: unser Angebot steht. Dann unterschreiben wir das gerne. Zu diesem Gesetzentwurf brauchen Sie unsere Unterschrift nicht. Es reicht vollkommen, dass wir zustimmen. Das werden wir vermutlich tun.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Steinberger. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 f auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/3016) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung durch Herrn Staatssekretär Eck begründet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf soll das Gesetz über die öf

fentlichen Sparkassen geändert werden. Es gibt zwei Gründe dafür: erstens die Umstrukturierung der Bayerischen Landesbausparkasse, zweitens soll eine Anpassung an die Änderung des Kreditwesengesetzes des Bundes hinsichtlich der Mitgliedschaft von Geschäftsleitern in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen erfolgen.

Die Landesbausparkasse war bisher ein rechtlich unselbstständiger Teil der Landesbank. Sie wissen das. Sie wurde infolge der Beihilfeentscheidung der EUKommission vom 25. Juli 2012 an den Sparkassenverband verkauft. Künftig ist die Landesbausparkasse eine rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit der vorliegenden Änderung des Sparkassengesetzes wird ein neuer Artikel 25 eingefügt. Er sieht Regelungen über die Rechtsform, Trägerschaft und Haftung, Zweck und Aufgabe sowie die Organstruktur und Rechtsaufsicht über die Landesbausparkasse vor. Im Gegenzug wird die inhaltlich überholte Regelung im Landesbank-Gesetz aufgehoben.

Neben dieser Änderung soll auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates in Artikel 6 des Sparkassengesetzes hinsichtlich der Mitgliedschaft des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse neu geregelt werden. Dieser schreibt nun ausdrücklich vor, dass ein Mitglied des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines bedeutenden Kreditinstituts nicht gleichzeitig Geschäftsleiter desselben Unternehmens sein kann. Mit "bedeutend" ist gemeint eine Bilanzsumme von über 15 Milliarden Euro bzw. Institute, die unter Aufsicht der EZB stehen oder als potenziell systemgefährdend eingestuft werden. Für die bayerischen Sparkassen trifft dies gegenwärtig unmittelbar nur auf die Stadtsparkasse München zu. Die Neuregelung soll aber auf alle bayerischen Sparkassen übertragen werden, sodass letztendlich eine einheitliche Linie verfolgt wird.

Die Neuregelung erfolgt auch im Interesse guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, indem eine klare Funktionstrennung zwischen Mitgliedern des Organs, das das Unternehmen leitet, und den Mitgliedern des Organs, das den Vorstand überwacht, sichergestellt wird. Artikel 6 Absatz 1 Nummer 3 des Sparkassengesetzes gibt dem Vorstandsvorsitzenden einer Sparkasse bisher Sitz und Stimme im Verwaltungsrat der Sparkasse. Diese Vorschrift soll an die Neuregelung des Kreditwesengesetzes angepasst werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, Artikel 6 des Sparkassengesetzes dahingehend zu ändern, dass der Vorstandsvorsitzende einer Sparkasse künftig nicht mehr stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates ist. Der Vorstandsvorsitzende soll aber, wie bereits bisher die weiteren Mitglieder des

Vorstands, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen können.