Protocol of the Session on June 26, 2018

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 5)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 5)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich warte noch ein bisschen, damit das Ergebnis eindeutiger wird. – Das sind zunächst einmal alle Fraktionen. Herr Kollege Felbinger (fraktionslos) hebt zwar die Hand, aber ich muss ihn fragen, ob und welchem Fraktionsvotum er sich anschließen will. – Er lässt es also bleiben. Okay. – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bestellung von nicht parlamentarischen Mitgliedern des Stiftungsrats der Bayerischen Landesstiftung

Gemäß Artikel 8 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung gehören dem Stiftungsrat auch zwei auf dem Gebiet der Finanz- und Vermögensverwaltung fachkundige nichtstaatliche Vertreter an. Diese werden vom Stiftungsrat vorgeschlagen und vom Landtag auf fünf Jahre bestellt.

Mit Beschluss des Landtags vom 2. Juli 2013 wurden Herr Harald Strötgen, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München, und Herr Daniel Just, Vorstandsvorsitzender der Versorgungskammer Bayern, zu Mitgliedern des Stiftungsrats bis zum 1. Juli 2018 bestellt. Beide Herren haben ihre Bereitschaft erklärt, weiterhin als Mitglieder des Stiftungsrats zur Verfügung zu stehen. Mit einstimmigem Beschluss vom 14. Mai 2018 schlägt der Stiftungsrat dem Landtag vor, beide Herren erneut als Mitglieder des Stiftungsrats zu bestellen. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über beide Vorschläge ohne Aussprache gemeinsam abgestimmt werden soll.

Wer mit der Bestellung von Herrn Harald Strötgen und Herrn Daniel Just als Mitglieder des Stiftungsrats der Bayerischen Landesstiftung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch wieder alle Fraktionen und Herr Kollege Felbinger. Gegenstimmen? – Gibt es keine. Enthaltungen? – Auch nicht.

Herr Harald Strötgen und Herr Daniel Just sind damit zu Mitgliedern des Stiftungsrats der Bayerischen Landesstiftung bestellt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Stiftung Staatstheater Augsburg (Drs. 17/22360) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Frau Staatsministerin Prof. Dr. Kiechle. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das bisherige Städtische Theater Augsburg soll entsprechend der Ankündigung unseres Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung vom 18. April dieses Jahres in ein neues Staatstheater Augsburg umgewandelt werden. Ziel ist es, das neue Staatstheater Augsburg von einer neu zu gründenden gemeinnützigen Stiftung in gemeinsamer Trägerschaft von Staat und Stadt zu betreiben.

Dazu bedarf es eines Stiftungserrichtungsgesetzes, dessen Entwurf der Ministerrat am 5. Juni 2018 gebilligt und in den Landtag eingebracht hat. Bei der Ausgestaltung des Stiftungserrichtungsgesetzes haben wir uns an dem erfolgreichen Modell der Stiftung Staatstheater Nürnberg orientiert, welches im Jahre 2005 errichtet wurde und sich bewährt hat. Hierauf konnten wir für Augsburg unmittelbar aufsetzen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die spezifischen Augsburger Belange gerichtet, insbesondere auf die kulturpolitischen Ergebnisse des im Vorfeld der Generalsanierung breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses zur Eröffnung des Theaters, die im Abstimmungsprozess mit der Stadt berücksichtigt wurden.

Wesentliche Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind: Zentrales Stiftungsorgan wird der vom Freistaat Bayern und der Stadt Augsburg paritätisch besetzte, aus sechs Mitgliedern bestehende Stiftungsrat. Der Vorsitz wechselt in dreijährigem Turnus alternierend. Die Stiftung Staatstheater Augsburg wird paritätisch von der Stadt Augsburg und dem Freistaat finanziert werden. Perspektivisch wird angestrebt, dass die zusätzlichen Mittel des Freistaats der künstlerischen Qualität des künftigen Staatstheaters zugutekommen. Die Stadt Augsburg bleibt auch nach der Errichtung des Stiftungstheaters Augsburg Eigentümerin ihrer Liegenschaft. Sie überlässt die Nutzung der zugehörigen Immobilien der zu gründenden neuen Stiftung. Laufende Bauunterhaltskosten sowie kleine Baumaßnahmen trägt die Stiftung. Darüber hinausgehende große Baumaßnahmen trägt die Stadt allein. Damit erfolgt auch die anstehende Generalsanierung des Theaters Augsburg nach der bereits festgelegten Finanzierungsstruktur durch die Stadt Augsburg mit Förderung des Freistaats Bayern nach Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes. Die Baumaßnahme wird durch die Errichtung der Stiftung Staatstheater Augsburg keine staatliche Maßnahme.

Besonderes Augenmerk bei der Umwandlung des Städtischen Theaters Augsburg in ein Staatstheater wird darauf gerichtet, dass der Trägerwechsel für die Theatermitarbeiter ohne Nachteile vonstattengeht. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen mit der Errichtung der Stiftung statuswahrend im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf diese über.

Augsburg ist die drittgrößte Metropole Bayerns und war seit jeher ein bedeutendes kulturelles Zentrum. Mit ihrem partnerschaftlichen Engagement stellen Freistaat und Stadt sicher, dass das künftige Staatstheater auf allerhöchstem künstlerischem Niveau arbeiten kann. Die Umwandlung des Theaters Augsburg in ein Staatstheater bedeutet nach der 2012 erfolgten Verstaatlichung der Staats- und Stadtbibliothek Augs

burg sowie der Entscheidung für die Gründung eines Universitätsklinikums eine weitere Aufwertung der Metropolregion Augsburg. Sie setzt auf diese Weise ein deutliches Zeichen zur weiteren Regionalisierung der bayerischen Kulturpolitik. Die Metropole Augsburg wird damit neben München und Nürnberg der dritte Standort für ein Staatstheater. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne damit die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Verteilung darf ich als bekannt voraussetzen. Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Güller.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin! Dass heute in Erster Lesung das Gesetz für ein Staatstheater Augsburg, besser gesagt: für eine 50%ige Beteiligung des Freistaats an einer Stiftung vorliegt, ist kein Geschenk an die Stadt Augsburg und an die Menschen, die dort leben und wohnen. Dieser Gesetzentwurf ist kein Geschenk – er ist verdient, und zwar hochverdient.

Das Ensemble mit seinem Dreispartenhaus, die künstlerische Leistung der vergangenen Jahrzehnte, die an dem Städtischen Theater Augsburg erbracht wurde, hat es verdient. Die Stadt hat es verdient aufgrund ihrer klaren Entscheidung zur Sanierung des denkmalgeschützten heutigen Städtischen Theaters, die unter hohem finanziellem Einsatz erfolgt ist. Insgesamt – das hat die Ministerin betont – hat es der Ballungsraum Augsburg als drittgrößter Ballungsraum in Bayern verdient.

Man muss hier aber auch feststellen, dass diese Entscheidung längst überfällig ist. Nürnberg wurde im Jahr 2005 Staatstheater im Wege einer Stiftung. Wäre diese Entscheidung in Augsburg zum gleichen Zeitpunkt gefallen, hätte das der Stadt Augsburg jährlich circa 4 Millionen Euro an Personalkosten erspart. Daran muss man auch erinnern. Vergleicht man das mit den Staatstheatern in München, die zu 100 % finanziert werden, hätte das für Augsburg sogar eine Entlastung in Höhe von 16 Millionen Euro bedeutet.

Das Ganze ist also längst überfällig. Wenn ich dann noch anschaue, warum diese Entscheidung genau kurz vor der Wahl getroffen wird, muss ich sagen: Das hat eigentlich nichts zu tun mit Respekt vor der Leistung von Augsburg, dem Ensemble und der Region. Das ist einzig und allein der panischen Angst vor einem Machtverlust geschuldet. Das ist der Menschen in Augsburg eigentlich unwürdig.

(Beifall bei der SPD)

Wir als SPD sagen klar: Die Umwandlung ist verdient. Wir wollen helfen, die künstlerische Leistung zu sichern und sie noch auszubauen. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf. In dem Gesetzgebungsverfahren, das in den nächsten zwei bis drei Wochen sehr eilig durchgeht, müssen ein paar Aussagen, die Sie, Frau Kiechle, getroffen haben, mit konkreten Verträgen und Vereinbarungen hinterlegt werden. Die Sache wird mit heißer Nadel gestrickt, damit der Termin 1. September, also kurz vor der Wahl, gehalten werden kann. Wir werden diese Eile mitgehen, aber wir wollen in den Beratungen einige Punkte verhandelt wissen.

Dazu gehören die notwendigen begleitenden Verträge mit der Stadt Augsburg, und zwar – ich betone es ausdrücklich – mit Beteiligung des Personals. Wie wird der Personalübergang organisiert? Stichwort: keine Schlechterstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber heute. Stichwort: Sicherung der Mitsprachemöglichkeiten des Personalrats; das heißt Miteinbeziehen in alle personalrelevanten Diskussionen der kommenden Wochen.

Stichwort: Sicherstellungsverordnung. Das bedeutet die Sicherstellung, dass die heute gewählte Personal- und Schwerbehindertenvertretung ihre bisherigen Rechte auch nach Übergang in eine Stiftung Staatstheater beibehalten kann, bis es eine Neuwahl gegeben hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt auch: Klarheit und klare Kante bei der Frage, wie es bei der Generalsanierung weitergeht. Da gibt es Grundvereinbarungen. Wir müssen aber zudem regeln, was passiert, falls es aufgrund der Änderung der Struktur in ein Staatstheater zu einem anderen bzw. erweiterten Raumbedarf kommt. Wenn ein solcher Raumbedarf notwendig wird, geht er nach unserer Auffassung klar und eindeutig auf die Kappe des Freistaats Bayern.

Wichtig für die SPD bayernweit: Die Umwandlung von einem Stadt- zu einem Staatstheater in Stiftungsform darf nicht zulasten der weiter bestehenden nichtstaatlichen Theater gehen. Das heißt: Zusätzliche Mittel müssen im Haushalt eingestellt werden, wie es im Nachtragshaushalt angedeutet ist.

(Beifall bei der SPD)

Außerdem darf auch die freie Szene in Bayern nicht darunter leiden; das heißt, keine finanziellen Einbußen erfahren. Es muss eher so sein, wie wir es in unseren Änderungsanträgen zum Haushalt immer fordern: Mehr Geld für die freie Szene.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die SPD begrüßt es, dass nun auch die Staatsregierung und die noch regierende CSU dieses Thema für sich entdeckt haben. Wir bedauern, dass das so lange gedauert hat. Die weiteren Gesetzesberatungen werden wir konstruktiv und mit positiver Grundhaltung führen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Kollege Güller. – Kollege Kränzle für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal Ihnen, Frau Ministerin, herzlichen Dank für die außerordentlich sachliche und tiefgehende Begründung des Gesetzentwurfs. Dieses Gesetz hat nur zwölf Artikel und damit drei Artikel weniger als das Errichtungsgesetz der Stiftung in Nürnberg. Kommen Sie jetzt aber bitte nicht mit Artikel 11a, den ich bei diesen zwölf Artikeln nicht mitgezählt habe.

Lieber Kollege Güller, ich freue mich, dass uns die SPD jetzt so nachhaltig unterstützt. Diese Freude werden wir in den Ausschüssen erleben; daran habe ich keinen Zweifel. Zwei Feststellungen müssen aber erlaubt sein.

Sie erinnern sich sicher an 2004, als wir im Wissenschaftsausschuss über eine Errichtung in Nürnberg gesprochen haben. Ab diesem Zeitpunkt hat man immer wieder auch Augsburg thematisiert, und man hat alles getan, um die Unterstützung der nichtstaatlichen Theater zu ermöglichen. Ich erinnere mich, dass man damals mit Staatsminister Dr. Goppel eine Zweckverbandsvereinbarung überlegte, wonach der Landkreis an den Betriebskosten des Stadttheaters Augsburg beteiligt sein sollte. In Augsburg hat damals die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kulturreferentin gestellt. Wir sind keinen Schritt weiter gekommen.

Jetzt sprechen Sie heute den Zeitpunkt an. – Wenn Sie genau lesen, lieber Kollege Güller, hat dieses Datum 1. September einen unglaublichen Vorteil. Sie brauchen da nicht von Wahlkampf zu sprechen. Das ist überhaupt mit der Tatsache zu begründen: Wir sind Metropole geworden, und zwar auch durch die Entscheidung des damaligen Finanz- und Heimatministers und jetzigen Ministerpräsidenten. Mit der Aufzonung zur Metropole ist die Unterstützung des Metropolgebietes und der kulturpolitischen Landschaft in ganz Bayern verbunden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wenn wir jetzt als drittgrößte Stadt Bayerns in den Genuss kommen, ein Staatstheater zu erhalten, sollte man auch überlegen

und das hängt nicht nur mit den nichtstaatlichen Unterstützungsmaßnahmen zusammen, sondern es gibt auch andere Bereiche –, dass auch Würzburg sagen könnte, es wolle ein Staatstheater haben, oder gestatten Sie die Erinnerung an Coburg und Gotha, wo es auch schon Überlegungen gegeben hat. Diese Staatstheaterdiskussion beschäftigt uns nicht erst seit heute, sondern schon immer.

Dadurch, dass dieses Gesetz am 1. September in Kraft treten soll, werden zusätzliche 2,9 Millionen Euro zu den Betriebskosten in Augsburg möglich und finanziert. 34 % sind diesbezüglich überhaupt nicht kleingerechnet. Ich war Staatssekretär unter Staatsminister Zehetmair, und ich kann mich erinnern, dass das Haus auch bei den Betriebskosten immer eine nachhaltige Unterstützung geleistet hat. Das muss man einmal sagen.

Ein weiterer Punkt – und den möchte ich deutlich hervorheben – ist die Leistung der Stadt Augsburg. Herr Kollege Güller, Sie wissen genauso wie der Kollege Hintersberger, der selbst berufsmäßiger Stadtrat war, dass wir das hohe Niveau immer gehalten haben, und der Freistaat hat uns immer paritätisch unterstützt. Bei 12 Millionen Euro bekamen wir sechs Millionen Euro für die Betriebskosten, bei acht Millionen Euro waren es vier Millionen Euro. Hier muss klipp und klar gesagt werden, dass jetzt dieser zweite Schritt nach einer jahrelangen Diskussion und nach jahrelangen Bemühungen erfolgt, das zu ermöglichen.

Über den Bauunterhalt müssen Sie sich keine Gedanken machen. Sie müssen nur bei Ihrer Stadt Augsburg nachfragen, was die CSU-Fraktion und Ihre Fraktion, die SPD-Fraktion, und die Kooperation der GRÜNEN in den Haushaltsplan für die Generalsanierung des Stadttheaters einbringen. Dazu möchte ich eine Bemerkung machen: Ohne den Freistaat Bayern bzw. ohne das Landesamt für Denkmalpflege wären wir heute nicht so weit, wie wir sind. Herr Dr. Jäger, der hier sitzt, wird bestätigen, was hier alles unternommen wird. Nicht zuletzt erhalten wir 75 % Zuschuss zu den Kosten für die Generalsanierung in Höhe von 189 Millionen Euro.

Bei der derzeitigen Situation jetzt von einem Wahlkampfthema zu sprechen, ist meiner Ansicht fehl am Platz. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen doch genau, dass der ehemalige Personalreferent, der vor Ihnen steht, nach wie vor ein sehr enges Verhältnis zu all den Betriebsräten in Augsburg hat. Lieber Kollege Güller, das wird genauso gemacht wie bei der Universitätsklinik. Machen Sie sich bitte keine Sorgen. Fragen Sie bitte bei Ihrer eigenen Stadtratsfraktion nach, was hier geschieht, unter welchen Be

sitzstandsüberlegungen und unter welcher Mitbestimmung und Mitwirkung hier gearbeitet wird.

Ich bedanke mich herzlich bei den Kollegen der CSU, die mitgehen. Sie gehen jetzt auch mit. Damit sind wir schon fast alle. Ich sage natürlich auch den Ausschussmitgliedern meiner Fraktion und vor allem dir, lieber Oliver Jörg, herzlichen Dank. Gerade du hast dich im Vorfeld der Diskussion darum bemüht, dass wir das schaffen, und hast deshalb mit dem Ministerpräsidenten, mit dem Minister und mit der Ministerin immer wieder Gespräche geführt. Herzlichen Dank!

Ich glaube, dieses schöne Thema eignet sich nicht als Wahlkampfthema. Vielleicht spielt Deutschland morgen genauso gut Fußball, wie wir heute Politik machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Kollege Kränzle. – Die nächste Wortmeldung: Kollege Prof. Dr. Piazolo. Bitte schön.