Bernd Kränzle

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Last Statements

Verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst einmal die Abstimmungsergebnisse der vorberatenden Ausschüsse bekannt geben. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat ebenfalls einstimmig zugestimmt, und der Verfassungsausschuss ebenfalls einstimmig. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diese Abstimmungsergebnisse nach reichlicher und umfassender Diskussion ermöglicht haben. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, wenn ich zunächst auf alle Ausführungen, die in den Protokollen festgehalten sind, verweise. Das Hohe Haus verdient es sicherlich nicht, dass man das, was man schon einmal gesagt hat, noch einmal vorliest und dann noch ergänzt, was man vielleicht vergessen hat.
Ich darf zum Gesetzentwurf Folgendes sagen: Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfs ist die Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten vom 18. April dieses Jahres. Ziel ist es, dass das Gesetz und die Satzung der Stiftung am 1. September 2018 in Kraft treten. Das hat den Vorteil, dass damit der Übergang zum Staatstheater zum Beginn
der neuen Spielzeit des Theaters ermöglicht wird. Der Stiftungszweck ist die Förderung der darstellenden Kunst. Ich möchte mich insbesondere bei Ihnen, Frau Ministerin, für Ihre Presseerklärung bedanken, mit der Sie diesen Stiftungszweck ausdrücklich erwähnt und auch gefordert haben.
Geregelt sind der Stiftungsrat, die laufenden Kosten für den Betrieb und die Baukosten. Sie wissen, dass wir die Generalsanierung des Stadttheaters in Augsburg mit massiver Unterstützung durch den Freistaat Bayern vorantreiben. Hierzu gibt es ebenfalls einstimmige Beschlüsse des Landtags.
Über den landespolitischen Hintergrund ist ausführlich diskutiert worden. Ich gehe davon aus, dass wir diese Diskussion heute nicht noch einmal führen, sondern dass dieses Thema in der kommenden Wahlperiode sicher auf der Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse steht. Die politische Bewertung lautet: Wir sind alle froh, sonst hätten wir nicht einstimmig dieses Gesetz verabschiedet. Das ist auch durch die Beschlüsse in den Ausschüssen bewiesen.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen. Sie ist bereits der Ministerin bekannt. Es gibt eine Stiftungssatzung und eine Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in der Stiftung des öffentlichen Rechts. Frau Ministerin, ich bitte Sie, dass Sie das heute noch einmal ansprechen.
Bei den vorberatenden Gremien möchte ich mich besonders bedanken, insbesondere bei Ihrem Hause, aber auch bei den Mitgliedern der Ausschüsse und des gesamten Bayerischen Landtags. Ich bitte, für den Personalrat bei der Stiftung und bei der Stadt Augsburg, die bereits Zustimmung signalisiert hat, eine längere Wahlperiode zu bekommen, als sie bei der Stadt bereits jetzt besteht, damit die Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Stiftung sichergestellt sind. Frau Ministerin, Sie kennen das Vorhaben. Sie werden sich sicherlich dazu äußern können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, und ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal Ihnen, Frau Ministerin, herzlichen Dank für die außerordentlich sachliche und tiefgehende Begründung des Gesetzentwurfs. Dieses Gesetz hat nur zwölf Artikel und damit drei Artikel weniger als das Errichtungsgesetz der Stiftung in Nürnberg. Kommen Sie jetzt aber bitte nicht mit Artikel 11a, den ich bei diesen zwölf Artikeln nicht mitgezählt habe.
Lieber Kollege Güller, ich freue mich, dass uns die SPD jetzt so nachhaltig unterstützt. Diese Freude werden wir in den Ausschüssen erleben; daran habe ich keinen Zweifel. Zwei Feststellungen müssen aber erlaubt sein.
Sie erinnern sich sicher an 2004, als wir im Wissenschaftsausschuss über eine Errichtung in Nürnberg gesprochen haben. Ab diesem Zeitpunkt hat man immer wieder auch Augsburg thematisiert, und man hat alles getan, um die Unterstützung der nichtstaatlichen Theater zu ermöglichen. Ich erinnere mich, dass man damals mit Staatsminister Dr. Goppel eine Zweckverbandsvereinbarung überlegte, wonach der Landkreis an den Betriebskosten des Stadttheaters Augsburg beteiligt sein sollte. In Augsburg hat damals die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kulturreferentin gestellt. Wir sind keinen Schritt weiter gekommen.
Jetzt sprechen Sie heute den Zeitpunkt an. – Wenn Sie genau lesen, lieber Kollege Güller, hat dieses Datum 1. September einen unglaublichen Vorteil. Sie brauchen da nicht von Wahlkampf zu sprechen. Das ist überhaupt mit der Tatsache zu begründen: Wir sind Metropole geworden, und zwar auch durch die Entscheidung des damaligen Finanz- und Heimatministers und jetzigen Ministerpräsidenten. Mit der Aufzonung zur Metropole ist die Unterstützung des Metropolgebietes und der kulturpolitischen Landschaft in ganz Bayern verbunden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wenn wir jetzt als drittgrößte Stadt Bayerns in den Genuss kommen, ein Staatstheater zu erhalten, sollte man auch überlegen
und das hängt nicht nur mit den nichtstaatlichen Unterstützungsmaßnahmen zusammen, sondern es gibt auch andere Bereiche –, dass auch Würzburg sagen könnte, es wolle ein Staatstheater haben, oder gestatten Sie die Erinnerung an Coburg und Gotha, wo es auch schon Überlegungen gegeben hat. Diese Staatstheaterdiskussion beschäftigt uns nicht erst seit heute, sondern schon immer.
Dadurch, dass dieses Gesetz am 1. September in Kraft treten soll, werden zusätzliche 2,9 Millionen Euro zu den Betriebskosten in Augsburg möglich und finanziert. 34 % sind diesbezüglich überhaupt nicht kleingerechnet. Ich war Staatssekretär unter Staatsminister Zehetmair, und ich kann mich erinnern, dass das Haus auch bei den Betriebskosten immer eine nachhaltige Unterstützung geleistet hat. Das muss man einmal sagen.
Ein weiterer Punkt – und den möchte ich deutlich hervorheben – ist die Leistung der Stadt Augsburg. Herr Kollege Güller, Sie wissen genauso wie der Kollege Hintersberger, der selbst berufsmäßiger Stadtrat war, dass wir das hohe Niveau immer gehalten haben, und der Freistaat hat uns immer paritätisch unterstützt. Bei 12 Millionen Euro bekamen wir sechs Millionen Euro für die Betriebskosten, bei acht Millionen Euro waren es vier Millionen Euro. Hier muss klipp und klar gesagt werden, dass jetzt dieser zweite Schritt nach einer jahrelangen Diskussion und nach jahrelangen Bemühungen erfolgt, das zu ermöglichen.
Über den Bauunterhalt müssen Sie sich keine Gedanken machen. Sie müssen nur bei Ihrer Stadt Augsburg nachfragen, was die CSU-Fraktion und Ihre Fraktion, die SPD-Fraktion, und die Kooperation der GRÜNEN in den Haushaltsplan für die Generalsanierung des Stadttheaters einbringen. Dazu möchte ich eine Bemerkung machen: Ohne den Freistaat Bayern bzw. ohne das Landesamt für Denkmalpflege wären wir heute nicht so weit, wie wir sind. Herr Dr. Jäger, der hier sitzt, wird bestätigen, was hier alles unternommen wird. Nicht zuletzt erhalten wir 75 % Zuschuss zu den Kosten für die Generalsanierung in Höhe von 189 Millionen Euro.
Bei der derzeitigen Situation jetzt von einem Wahlkampfthema zu sprechen, ist meiner Ansicht fehl am Platz. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen doch genau, dass der ehemalige Personalreferent, der vor Ihnen steht, nach wie vor ein sehr enges Verhältnis zu all den Betriebsräten in Augsburg hat. Lieber Kollege Güller, das wird genauso gemacht wie bei der Universitätsklinik. Machen Sie sich bitte keine Sorgen. Fragen Sie bitte bei Ihrer eigenen Stadtratsfraktion nach, was hier geschieht, unter welchen Be
sitzstandsüberlegungen und unter welcher Mitbestimmung und Mitwirkung hier gearbeitet wird.
Ich bedanke mich herzlich bei den Kollegen der CSU, die mitgehen. Sie gehen jetzt auch mit. Damit sind wir schon fast alle. Ich sage natürlich auch den Ausschussmitgliedern meiner Fraktion und vor allem dir, lieber Oliver Jörg, herzlichen Dank. Gerade du hast dich im Vorfeld der Diskussion darum bemüht, dass wir das schaffen, und hast deshalb mit dem Ministerpräsidenten, mit dem Minister und mit der Ministerin immer wieder Gespräche geführt. Herzlichen Dank!
Ich glaube, dieses schöne Thema eignet sich nicht als Wahlkampfthema. Vielleicht spielt Deutschland morgen genauso gut Fußball, wie wir heute Politik machen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in der Zweiten Lesung auf die wesentlichen Punkte beschränken.
Beim Gesetzentwurf ist der Zeitplan das Allerwichtigste. Sie wissen, dass das Universitätsklinikum zum 1. Januar 2019 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet und in Betrieb gehen soll. Die entsprechenden Vorbereitungen sind getroffen, nicht zuletzt wurde erst vor Kurzem der Transaktionsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Krankenhauszweckverband Augsburg vereinbart. Zum Aufbau des Universitätsklinikums war dies notwendig. Mit dem Gesetzentwurf und der Unterzeichnung des Vertrages, die für Mitte des Jahres vorgesehen ist, werden die entscheidenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau des Universitätsklinikums geschaffen.
Die einzelnen Dinge, die wir in den entsprechenden Sitzungen diskutiert und beraten haben, darf ich in der Beschlusslage in den Ausschüssen zusammenfassen: alles einstimmig. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat in seiner Sitzung am 25. April lediglich mit der Änderung der Ressortbezeichnung einstimmig Zustimmung gegeben. Ebenfalls einstimmig votierten die mitberatenden Ausschüsse für Staatshaushalt und Finanzfragen am 17. Mai, für Gesundheit und Pflege am 5. Juni sowie der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen mit Änderung der Ressortbezeichnung des Bauministeriums am 7. Juni 2018. Den Kolleginnen und Kollegen des Rechts- und Verfassungsausschusses meinen herzlichen Dank; denn im Verfassungsausschuss wurde auf Fristen verzichtet, sodass wir noch schneller in die Schlussabstimmung gehen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in der gesamten Problematik, auch im Aufbau, sehr weit. Parallel zur Errichtung des Universitätsklinikums erfolgt der weitere Aufbau der medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. Die Berufung der ersten Professoren ist bereits erfolgt und findet statt, zum Beispiel am letzten Freitag. Lieber Kollege Häusler, wir sind am Freitag vor einer Woche im Verwaltungsrat über die in dieser Woche stattfindende Personalentscheidung informiert worden. Im Bau sind wir nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Ermittlung der Kosten und ganz besonders bei der HU-Bau, die frühestens in zwei Jahren bei verschiedenen Baumaßnahmen erfolgen kann.
Die medizinische Fakultät soll jährlich 100 Millionen Euro für 100 Professoren, die Gebäude für die medizinische Fakultät und Lehr- und Forschungsflächen
kosten. Die Kosten für die ersten drei Gebäude und die Erschließung betragen 350 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer seit etwa 1963 in der Politik ist, ob als JU-Vorstandsmitglied oder später als Stadtrat, wird sich freuen – das tue ich außerordentlich –, dass es gelungen ist, jetzt die Universitätsklinik zu verwirklichen. Es war im Februar 2009, als der Ministerpräsident Horst Seehofer dies beim Eintrag ins Goldene Buch in Augsburg ganz deutlich als seine politische Leitlinie vorgegeben hat und bis zu seinem Amtsende als Ministerpräsident bis hin zur Unterstützung des Wissenschaftsrates und der zuständigen Fachminister so eingehalten hat. Ich möchte noch einmal zitieren. Lieber Kollege Spaenle, du hast als Staatsminister für die Region Augsburg und ganz Bayerisch-Schwaben folgende Sätze geprägt:
Für die Region Augsburg bedeuten das Universitätsklinikum und die neue medizinische Fakultät der Universität einen enormen Gewinn. Auch Wissenschaft und Forschung profitieren außerordentlich von dieser Investition. Der Freistaat setzt bundesweit ein beachtetes Zeichen für den Ausbau von Medizinstudienplätzen. Die Attraktivität und Strahlkraft des Wissenschaftsstandortes Bayern wird dadurch noch stärker.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken. Das sind die Mitglieder des Kabinetts, die ehemalige Staatsregierung, der ehemalige Ministerpräsident Horst Seehofer und der ehemalige Finanzminister und jetzige Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Danke für die großartige Unterstützung meiner Fraktion. Ich danke auch den anderen Fraktionen, die dieses Jahrhundertprojekt für Bayerisch-Schwaben und für ganz Bayern geschaffen haben.
Für mich ist heute ein historischer Tag. Ich war sehr früh im Augsburger Stadtrat. Ich möchte mich auch bei allen Kolleginnen und Kollegen der Augsburger Stadtratsfraktion bedanken. Das Thema lag uns allen am Herzen. Wir haben nicht darüber diskutiert, ob der Spiegelstrich nun links oder rechts steht. Alle haben sich jahrzehntelang gemeinsam bemüht.
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen: Nachdem ich über beinahe zwei Jahrzehnte Mitglied des Verwaltungsrats des Klinikums war, gilt mein Dank auch den amtierenden Geschäftsleitern, den Vorstandsmitgliedern und vor allen Dingen den vielen Chefärzten, die mitgewirkt haben. Bei der Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg wird der eine oder andere altersbedingt oder aus anderen Gründen nicht mehr
dabei sein. Manche werden woanders eine Professur annehmen.
Liebe Frau Ministerin, auch Ihnen gilt ein großer Dank. Wir freuen uns natürlich, dass wir in Augsburg jetzt Sie haben. Auch mit der Gründungsdekanin Frau Prof. Dr. Kadmon haben wir nun jemanden, der es meisterlich versteht, in ganz Deutschland zu werben. Man merkt erst, wer alles mithilft, wenn man Protokolle der Sitzungen der Berufungskommission lesen darf. Mein persönlicher Dank gilt einer Person. Nur ganz wenige wissen, dass wir im Jahr 2009 den ersten Versuch einer Angliederung an die TU München gestartet haben. Lieber Florian Herrmann, dein Vater stand damals bereits sehr wohlwollend auf unserer Seite. Es hat zwar dann noch ein bisschen länger gedauert, aber was lange währt, wird endlich gut. Herzlichen Dank! Ich bitte Sie, dass wir den Gesetzesbeschluss möglichst einstimmig fassen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es kommt selten vor – die Kolleginnen und Kollegen aus Augsburg und Schwaben wissen es –, dass Güller Kränzle erwähnt oder lobt oder dass
Kränzle Güller erwähnt oder lobt. Das ist ein neuer Brauch. Aber ich bin Herrn Güller sehr dankbar; denn viele Themen, die er angesprochen hat, machen es mir leicht, noch zu suchen, was man ergänzen kann.
Lieber Herr Kollege Güller, herzlichen Dank für die Erwähnung all der Mitstreiter und Kämpfer. Wir können den Kreis ab heute noch erweitern: Carolina Trautner gehört jetzt der Staatsregierung an und wird wahrscheinlich bis zum 1. Januar 2019 weiterhin im Verwaltungsrat des Klinikums verbleiben. Dass wir auch eine neue Ministerin haben, darüber freue ich mich ebenfalls. Frau Ministerin, es ist eine Glücksstunde, wenn man jemanden in den Reihen hat, der mit der Einbringung eines solchen Gesetzes die politische Landschaft betritt.
Lieber Herr Kollege Güller, ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als unser Ministerpräsident im Goldenen Saal in Augsburg auf Einladung des Oberbürgermeisters diesen bemerkenswerten Satz geschrieben hat. Allerdings war dann lange Zeit überall die Frage, wie das umgesetzt werden wird.
Ich komme zwar noch nicht zum Schlusssatz, aber eigentlich müsste ich jetzt sagen: Was lange währt, wird endlich gut; es war eine lange Geschichte. Sie schließt mit dem Erfolg der Einbringung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung ab. Dieser Gesetzentwurf ist ausführlich begründet worden. Wir müssen natürlich, wenn wir der Staatsregierung folgen wollen, noch den 1. August 2018 im Blick haben; denn dann werden bereits die Übergangsvorschriften in Kraft treten. Am 1. Januar 2019 geht die Trägerschaft über. Das Wichtigste ist also der Zeitplan.
Ich gehe davon aus, dass ich jetzt niemanden langweile, wenn ich sage, dass das Universitätsklinikum als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet wird. Um die vorliegende Gesetzesgrundlage haben wir sehr lange gerungen. Jetzt ist es gelungen, sie vorzulegen. Die Trägerschaft des Klinikums, die bisher beim kommunalen Zweckverband Augsburg – Stadt Augsburg rund 75 %, Landkreis rund 25 % – lag, wird überführt.
Den beiden führenden Kommunalpolitikern, nämlich Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl und Landrat Sailer, gebührt ebenfalls herzlicher Dank. Ich möchte aber hinzufügen: Ohne die massive Unterstützung der CSU-Fraktion – ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mitgeholfen haben – wäre das Vorhaben sicherlich nicht in dieser Form möglich gewesen. Herzlichen Dank also an die Fraktionsspitze und an alle Kolleginnen und Kollegen! Wir haben oftmals mit unserem Anliegen genervt, es oft auf der Tagesordnung gehabt und uns stets dafür eingesetzt.
Um die Geschichte noch ein bisschen zu ergänzen: Im Jahr 1999 hätte beinahe eine Möglichkeit bestanden, als nämlich der TU-Präsident, und zwar kein geringerer als Präsident Herrmann, dem Krankenhauszweckverband das Angebot einer Angliederung an die TU München unterbreitet hat. Das wurde damals nicht realisiert. Aber wir sind jetzt im Jahr 2018 im Zieleinlauf.
Was muss man hier wissen? Zunächst einmal für all diejenigen, die vielleicht noch skeptisch sind – das ist hier auch angesprochen worden –: Die Finanzierung darf nicht zulasten anderer Universitätsklinika gehen, ob in Würzburg, Erlangen, Nürnberg, Regensburg oder München mit der TU – Rechts der Isar – und der LMU. Natürlich wurden alle Bemühungen vom zuständigen Finanzminister – also vom jetzigen Ministerpräsidenten und damaligen Finanzminister – begleitet, vor allem in der Frage der Beurteilung der Finanzierung. Wir gehen davon aus, dass die zweite Meisterleistung auf dem Weg zu diesem Gesetzentwurf die Frage betraf: Wie halten es die kommunalen Spitzenverbände in Bayern? Wir haben ein kommunales Haushaltsgesetz. Die Übertragung der Mittel aus diesem Krankenhausfonds auf die zukünftige Universitätsklinik und den Träger Freistaat Bayern war der Einstieg in diesen Masterplan, der heute in Gesetzesform vorliegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf im übertragenen Sinne sagen: Sie kaufen eine sehr gut aufgestellte Braut. Wir haben jahrzehntelang, seit der Gründung des kommunalen Zweckverbandes Augsburg, die maximale Versorgungsstufe eingehalten. Herr Kollege Güller, Sie und die anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem Krankenhauszweckverband und dem Verwaltungsrat wissen ganz genau: Wir haben immer nach dem Prinzip der universitären Ausschreibung gehandelt. Wir haben die Chefärzte immer einvernehmlich bestellt. Diesen Weg werden wir gemeinsam mit der Gründungsdekanin Frau Prof. Dr. Kadmon weiterhin beschreiten. Die Bewerbungen und die ersten Bestellungen laufen bereits. Das ist bekannt. Der Ausschuss war erst kürzlich in Heidelberg, um bei der nächsten Chefarztbestellung die universitären Anforderungen zu erfüllen.
Wir sind ein leistungsfähiges Klinikum. Die Patientenzahlen steigen. Der Case Mix stimmt. Die wirtschaftliche Entwicklung ist positiv. Das Jahresergebnis 2017 ist im Plus. Frau Ministerin, auch die Planung für das Jahr 2018 sieht sehr ordentlich aus. Sie wurden darüber sicherlich bereits von Ihren Spitzenbeamten informiert. Geben Sie bitte den Dank an Ihr Haus weiter, besonders an Herrn Dr. Mihatsch und sein Team. Ich kann nur sagen: Das war exzellente Arbeit. Mein
Dank gilt auch dem neuen Minister, der vorher noch Staatssekretär war, nämlich Herrn Kollegen Sibler.
Ich habe die wirtschaftliche Entwicklung angesprochen. Ich möchte noch eine Bemerkung zu dem machen, was noch auf uns zukommt. Herr Kollege Güller, ich danke Ihnen, dass Sie das Thema Bau noch offengelassen haben. Wir werden jetzt den Anbau West komplettieren. Wir werden den vierten Bauabschnitt in der Trägerschaft des kommunalen Zweckverbands Augsburg abschließen. Die Verantwortung für die Bauabschnitte 5 bis 14 geht dann auf die Ministerin und ihr Haus über. Der Träger ist dann der Freistaat Bayern. Wir haben im Jahr 2012 bereits 260 Millionen Euro für die Generalsanierung eingebracht. Dabei wurde die Asbestsanierung so weit wie möglich vorangebracht. Bei der Finanzierung trägt der KZVA 60 Millionen Euro. 217 Millionen Euro werden aus dem Fonds gedeckt. Damit bleiben noch 300 Millionen Euro übrig. Ich meine, diesen Betrag kann der Freistaat angesichts der politischen Bedeutung und der Tragweite der medizinischen Ausbildung, Forschung und Lehre durchaus vertreten.
Im Übrigen darf ich mich der Beurteilung der Ministerin anschließen und sage ein herzliches Dankeschön. Eines darf ich aber nicht vergessen zu erwähnen: Meine sehr verehrten Damen und Herren, die politische Einschätzung wurde hier exakt wiedergegeben. Es ist notwendig, neue Wege zu gehen. Das tut die Universitätsklinik Augsburg. Wir haben die Vorbereitung dazu unterstützt. Zu dem, was im Gesetzentwurf steht, werden Herr Kollege Güller, alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen und ich selbst in den Ausschüssen noch die eine oder andere Problematik ansprechen. Ich muss aber sagen: Der Gesetzentwurf ist exzellent.
Frau Ministerin, in dem Gesetzentwurf steht der Satz: "Dem Aufsichtsrat gehören an 1. der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst … oder ein von ihm benannter Stellvertreter als Vorsitzender". In diesem Satz wird noch die männliche Form verwendet. Ich gehe davon aus, dass wir diese Formulierung in der Zweiten Lesung sehr schnell redaktionell ändern werden. Frau Ministerin, ich bin schon gespannt und freue mich auf die erste Sitzung mit Ihnen.
Herr Präsident, ich bin schon im Einlauf. – Ich möchte noch ein Zitat bringen, nachdem der Herr Ministerpräsident und die zuständigen Minister und Staatssekretäre gelobt worden sind. Ich möchte Herrn Minister
Dr. Spaenle zitieren, der gesagt hat: "Für die Region Augsburg bedeuten das Universitätsklinikum und die neue Medizinische Fakultät der Universität einen enormen Gewinn." Herzlichen Dank, dass ich Sie noch eine Minute länger aufhalten durfte. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die CSU das Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern ändern. Grundlage für unsere Überlegungen zur Änderung war die Beobachtung, dass erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in einer bestimmten Hinsicht gegenüber anderen Studierenden benachteiligt sind.
Wir alle sind sicherlich der Meinung, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler den positiven Ruf unseres Freistaates, aber auch der Bundesrepublik insgesamt in herausragender Weise prägen und fördern. Sie sind diejenigen, die als Sympathiebotschafter der gesamten Republik gelten. Denken Sie nur an den Sportpreis, den der Bayerische Ministerpräsident am vergangenen Samstag verliehen hat.
Wer Spitzensport betreibt und gleichzeitig studiert, wird allerdings zeitlich weit überdurchschnittlich beansprucht. Diese jungen Sportlerinnen und Sportler sind benachteiligt, wenn es darum geht, ein vergleichbares Leistungsniveau wie die anderen Studierenden zu erreichen.
Wir legen großen Wert darauf, dass die Studierenden an unseren Universitäten und Hochschulen ihr Zeitbudget einhalten. Insoweit können Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die einen berufsqualifizierenden Studienabschluss anstreben, Probleme bekommen. Die Beobachtungen der Hochschulverwaltungen und die Rückmeldungen, die die Mitglieder aller Fraktionen und Parteien in vielen Gesprächen erhalten haben, bestärken uns in unserer Einschätzung, dass für unsere Spitzensportlerinnen und Spitzen
sportler bessere Bedingungen geschaffen werden müssen, damit sie ihr Studium im vorgegebenen Zeitfenster absolvieren können. Wir sind sicherlich nicht unglücklich, wenn die sympathischen Menschen, die den Leistungssport prägen und unsere Republik international sehr gut vertreten, sich um eine berufliche Ausbildung für die Zeit nach dem Leistungssport kümmern.
Unser Gesetzentwurf, der auch von den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen in den Ausschüssen positiv eingeschätzt worden ist, sieht deshalb vor, außergewöhnlich leistungsbereiten jungen Studierenden, deren Wirken im öffentlichen Interesse steht, ihr Engagement nicht zum Nachteil geraten zu lassen, sondern ihnen bei der Berufsausbildung zu helfen.
Zunächst hat es im Jahr 2011 eine Gesetzesänderung gegeben, auf die ich verweisen möchte. Darin ist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge eine Vorabquote von 1 % formuliert worden.
Nach den jüngsten Erfahrungen sind wir alle jedoch der Meinung, dass es einer weiteren Novellierung bedarf. Wir sollten beim Erststudium eine gewisse Erleichterung einführen, und zwar in Artikel 5 Absatz 3 Satz 2. Statt eine Vorabquote von 1 % festzuschreiben, wollen wir diese Quote auf 3 % erweitern.
Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn spätere Weichenstellungen an den Hochschulen erforderlich sein sollten, etwa wenn Hochschulen von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Zulassungszahl für ein höheres Fachsemester festzusetzen. Auch da würden wir analog befürworten, dass die Quote von 3 % Eingang in das Gesetz findet.
Ich komme zu Nummer 3 in der Begründung des Gesetzentwurfs und bin damit bereits in der Schlussrunde der Ausführungen hierzu. Bei postgradualen Studiengängen, etwa beim Master, und bei Promotionsstudiengängen sollten wir ebenfalls eine Erleichterung ermöglichen.
Fazit: Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung wird das Hochschulzulassungsgesetz so geändert, dass die Hochschulen künftig die Möglichkeit haben, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in allen Phasen des Studiums bei der Verfolgung ihrer Studienziele zu unterstützen.
Ich möchte mich sehr herzlich bei den Vorsitzenden, bei den Stellvertretern sowie bei den Kolleginnen und Kollegen des Rechts- und des Verfassungsausschusses bedanken. Es war eine außerordentlich erfreuliche Diskussion. Sicherlich gibt es einige Punkte, die in nächster Zukunft noch weitergedacht werden müs
sen. Dem werden wir uns sicherlich nicht verschließen. Die Diskussion hier hat jedoch bewiesen, dass wir das Problem allesamt in einer einheitlichen und sehr überzeugenden Auffassung angehen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.
Schließlich hat es noch eine Anregung gegeben, die ich gerne wiedergeben möchte. In beiden Ausschüssen – dem federführenden Ausschuss, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, sowie dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen – ist angeregt worden, in § 2 noch das Datum des Inkrafttretens, nämlich den 1. August 2015, einzufügen. Mit dieser Bitte, den entsprechenden Beschlüssen in den Ausschüssen Rechnung zu tragen, möchte ich mich noch einmal sehr herzlich bei Ihnen allen bedanken. Ich bin auch als Funktionär im Sport tätig, und ich glaube, dass wir allesamt eine gute Sache verfolgen, wenn wir hier federführend tätig werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern ein. Ich verweise zunächst einmal auf die Drucksache 17/6769 und auf die einschlägige Rechtsgrundlage, die in dem Änderungsgesetz zum Hochschulzulassungsgesetz vom 23. Februar 2011 besteht. Es geht um Artikel 5 Absatz 3 Satz 2, falls Sie ihn jetzt oder später vor der Diskussion in den Ausschüssen nachlesen wollen.
Ich möchte jetzt einmal all das ausklammern, was man im Zusammenhang mit den Ereignissen im Sportbereich so alles sagen könnte; vielmehr konzentriere ich mich ausschließlich auf einen bestimmten Personenkreis. Ich bin überzeugt, dass wir im
Bayerischen Landtag alle darin übereinstimmen – zumindest ist mir Ähnliches aus den anderen Landtagen berichtet worden –, dass erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler den positiven Ruf Bayerns und auch Deutschlands in herausragender Weise prägen.
Wir alle sind immer herzlich eingeladen und besuchen regelmäßig solche Ereignisse, wo man Olympiasieger, deutsche Meister sowie Meister in den unteren Klassen in Aktion erleben kann, bis hin zu EuropaLeague-Spielen, an denen Spitzenspieler beteiligt sind, egal ob beim Volleyball, Handball, Fußball und all den anderen Sportarten.
Ich möchte nicht zuletzt sagen: Bayern prägt gerade auch den Hochleistungssport in den Disziplinen Turnen und Leichtathletik – lieber Kollege Waschler, als Vizepräsident des Bayerischen Leichtathletik-Verbandes wissen Sie, wovon ich rede. Das alles ist unstreitig.
Bei dem Gesetz, das wir nun in einer kleinen Nuance ändern wollen, setzen wir zwei Dinge voraus. Jeder, der im Sport zu Hause ist oder der sich beispielsweise an Nachbarn erinnern kann, die Spitzensport betreiben oder die eine Karriere in diesem Bereich gemacht haben, weiß: Das ist eine riesengroße Beanspruchung und überdurchschnittliche Leistung, die diese jungen Sportlerinnen und Sportler erbringen müssen, um bis hinauf in den A-, B- und C-Kader der jeweiligen Fachverbände zu gelangen.
Wenn diese jungen Leute ein vergleichbares Leistungsniveau erreichen wollen, vielfach auch in der Schule – Kollege Waschler, wenn ich das so sagen darf – oder an der Universität, dann konkurrieren sie mit ihren Altersgenossen. Sie haben dort, vor allem an den Universitäten, sicherlich ein anderes Zeitbudget und damit eine andere Ausgangsposition.
Wir alle wollen den Spitzensport, wir alle wollen den Leistungssport, und wir alle beobachten die Situation. Deswegen sind die Rückmeldungen der Hochschulverwaltungen zu diesem Thema durchaus einschlägig, und zwar dahin gehend, dass innerhalb des klassisch vorgeschriebenen Zeitfensters ein vergleichbares Leistungsniveau von den Kolleginnen und Kollegen, die im Spitzensport tätig sind, kaum nachzuweisen ist.
Es gibt sicherlich auch hier Ausnahmen. Wir meinen aber, dass es mit diesem Gesetzentwurf möglich sein sollte, Nachteile auszugleichen, die diesen außergewöhnlich leistungsbereiten jungen Studierenden durch ihr im öffentlichen Interesse liegendes sportliches Engagement bei der Verfolgung ihrer Studienziele entstehen.
Meine Damen und Herren, ich gehe einmal davon aus, dass wir auch einen Blick auf den Zeitpunkt werfen sollten, zu dem die jungen Kolleginnen und Kollegen, die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, mit dem Studium fertig sind. Wir alle gehen davon aus, dass sie auch in ihrem Beruf Karriere machen wollen und diesen Weg sicherlich mit Recht anstreben müssen; denn es gibt viele Sportarten, in denen man eben nicht das große Geld verdient, sodass man sehr gut beraten ist, wenn man einen ordentlichen Beruf anstrebt und diesen Beruf dann auch ausüben kann.
Wir wollen eine Änderung der Zugangsregelung zum Erststudium bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen, wenn die Zahl der Spitzensportler, die die Hochschule per Vorabquote zulassen möchte, 1 % übersteigt. Das heißt, wir wollen eine Aufbesserung der Quote von 1 % auf 3 %.
Wir wollen Änderungen beim Zugang zu höheren Fachsemestern, wenn Hochschulen von den Möglichkeiten des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes Gebrauch machen und eine Zulassungszahl festsetzen, sodass bei postgradualen Studiengängen nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen zu vergeben ist. Die Rückmeldungen aus den anderen Bundesländern gehen in die gleiche Richtung.
Wir sollten auch einmal kritisch über Folgendes nachdenken: Nicht jeder war begeistert, als uns mit dem Bologna-Prozess ein Fahrplan vorgegeben wurde. Wer sich heute an den Universitäten umschaut und die Anforderungen erlebt, die gerade bei Bologna-Studiengängen bestehen – unglaublich viele Arbeiten, Abfragen und Prüfungen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen –, der wird mir recht geben, dass nach der Umsetzung des Bologna-Prozesses eine Lücke im Gesetz geschlossen werden sollte.
Dies kommt auch in diesem Gesetzentwurf klar zum Ausdruck. Das Gleiche gilt bei der Aufnahme eines Masterstudiengangs. Wir bitten daher um möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Damit setzen wir ein deutliches Signal für den Spitzensport. Bayern würde damit sicherlich einen guten Weg gehen. Ich kann mir vorstellen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Fraktionen im Hause dabei mitmachen könnten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Piazolo, was mich bei deiner Argumentation überzeugt, ist der Umstand, dass du immer wieder gesagt hast: Die FREIEN WÄHLER glauben. Ich darf anknüpfend daran feststellen: Glauben heißt, nichts wissen. Hier wird eine Prognose verfassungsrechtlichen Grundsätzen entgegengehalten. Das ist die Schwachstelle dieses Gesetzentwurfs. Bei der Änderung des Gesetzes über die Hochschulzulassung spielt die Frage, ob die Note 1,2, 1,5 oder 1,6 erzielt wurde, nicht die entscheidende Rolle, wie das heute behauptet wurde.
Ganz konkret: Die FREIEN WÄHLER wollen den Artikel 5 Absatz 5 und Absatz 6 des Hochschulzulassungsgesetzes ändern. Dabei geht es übrigens nicht nur um Humanmediziner, sondern um die allgemeine grundsätzliche Regelung der Zulassung zum Hochschulstudium. Wir sehen zwei Punkte völlig anders als die FREIEN WÄHLER.
Erstens. Es ist völlig unklar, ob die von den FREIEN WÄHLERN vorgeschlagene Regelung überhaupt verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hält seit dem Jahr 1977 unverändert an seiner Recht
sprechung fest. Wir werden aus dieser Rechtsprechung im Gesetzgebungsverfahren ausführlich zitieren. Ein Indiz dafür, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den Gedanken der FREIEN WÄHLER auseinandergesetzt hat, ist der Beschluss vom 06.09.2012 zur Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin. In Klammern möchte ich dazu sagen: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das den Vorlagebeschluss nach Artikel 100 des Grundgesetzes erarbeitet hat, hätte in seiner Begründung etwas mehr Substanz liefern müssen, so zitiere ich das Bundesverfassungsgericht. Wenn eine Vorlage schlechthin als unzulässig bezeichnet wird, ist das kein Markenzeichen für eine besonders vertiefte Auseinandersetzung.
Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Entscheidung nicht anklingen lassen, dass das Auswahlverfahren an die Auswahlmaßnahmen anzupassen wäre. Deswegen stünde die vorgeschlagene Regelung nicht mit der bisherigen Rechtsprechung und dem Artikel 12 des Grundgesetzes in Einklang. Der Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen besagt nur, dass möglicherweise eines der Auswahlkriterien eine andere Gewichtung erhält. Damit wird jedoch nicht aufgeklärt, ob diese Maßnahme auch vor der Verfassung hält.
Zweitens. Jetzt komme ich zur verfassungsgemäßen Umsetzung. Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, dass ich die Umsetzung Ihrer Vorschläge für schlechthin unpraktikabel halte. Sie stellen die überwiegende Gewichtung der Abiturnote in Frage. Diejenigen, die dadurch benachteiligt werden, obwohl sie eine bessere Abiturnote haben, könnten die Verfassungsgemäßheit dieser Regelung infrage stellen. Das ist sehr problematisch.
Abschließend möchte ich auf ein paar Begleiterscheinungen eingehen: Ich gehe davon aus, dass den FREIEN WÄHLERN die Erklärung des Wissenschaftsrates zur Abiturnote bekannt ist. Diese Menschen haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt und sind nicht ohne guten Grund zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Abiturnote eine gute Prognose ermöglicht. Wir können darüber diskutieren, ob die Abiturnote bei 1,2, 1,5 oder 1,3 liegen muss. Die Prognosekraft des Abiturs wird allgemein anerkannt. Die Schülerinnen und Schüler müssen über zwei Jahre hinweg vergleichbare Leistungen bringen, um auf diese Note zu kommen. Zur Evaluation gibt es ein Gutachten aus dem Jahr 2009. Ich halte es nicht für sinnvoll, die Erfolgsquote noch einmal zu thematisieren. In aller Regel erzielen Menschen, die gute Abiturnoten erreicht haben, auch gute Examensergebnisse. Ich möchte jetzt nicht die Frage stellen, welcher Jurist in diesem Raum sein Examen mit welcher Platzziffer
bestanden hat. Lieber Professor, es würde mich aber reizen, diese Frage im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls zu vertiefen.