Protocol of the Session on June 6, 2018

gab es eine ganze Reihe von Leserbriefen, Meinungsäußerungen und Stimmen, auch aus dem pädagogischen Umfeld, die sagten: Langsam reiten, Freunde! Lasst uns die Dinge noch etwas differenzierter ansehen. Es gibt durchaus auch eine große Gruppe, die, was den pädagogischen Umgang mit dem Gerät betrifft, Bedenken hat.

Deshalb: Wenn wir bereits jetzt gesetzliche Änderungen vornehmen wollten, dann bräuchten wir auf alle Fälle das übliche ausgewogene Gesetzgebungsverfahren mit großen Anhörungen und dem Einbeziehen der offiziellen Strukturen in die Anhörungsverfahren, wie es bei den meisten anderen Gesetzen ebenfalls üblich ist. Beide Gesetzentwürfe – ich konstatiere, jener von der SPD ist differenzierter als der von den GRÜNEN – haben diesen formalen Malus, und ich denke, dass ein ausgewogenes Verfahren auch für die Akzeptanz in einer differenzierten Landschaft notwendig wäre. Deshalb werde ich dem Hohen Haus vorschlagen, beide Gesetzentwürfe abzulehnen.

Nichtsdestoweniger will ich auf den Runden Tisch zu sprechen kommen; denn tatsächlich haben wir nach der Anregung meines Vorgängers Dr. Ludwig Spaenle diesen Runden Tisch sehr zeitnah durchgeführt, und ich war, ehrlich gesagt, ein Stück weit überrascht, dass das Ergebnis so eindeutig war. Es tendierte am Ende des Tages zu null, weil wir differenzierte Situationen an den bayerischen Schulen haben und feststellen mussten, dass wir in einigen Bereichen eine unterschiedliche gelebte Wirklichkeit haben, aber das Stichwort "Willkür" – liebe Frau Dr. Strohmayr, ich glaube, Sie nannten es – nicht zutreffend ist. Wir haben keinen Wildwuchs, sondern die Mehrheit der bayerischen Schulen achtet schon sehr, sehr genau auf die Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorschriften. Das muss ich schon ganz deutlich festhalten. Wir leben in einem Rechtsstaat. Nichtsdestoweniger gibt es auch ein Stück andere gelebte Wirklichkeit, die wir zur Kenntnis nehmen und die natürlich auch beim Runden Tisch zum Ausdruck gekommen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten deshalb nach diesem Runden Tisch weiter eine umfassende und breite Diskussion im Haus. Ich möchte Ihnen heute vorschlagen bzw. mit auf den Weg geben, dieses Thema mit einem breit angelegten Schulversuch anzugehen, weil wir damit auch sicherstellen können, dass wir die notwendigen Erfahrungen sammeln können. Daneben möchten wir auch sicherstellen, dass wir nicht nach dem Justamentstandpunkt Leute, die auch heute noch der Handynutzung im privaten Umfeld oder der privaten Handynutzung auf dem Schulhof kritisch gegenüberstehen, vor den Kopf stoßen. Deshalb werden wir anregen, den Schulversuch bereits im nächsten Schuljahr auf den Weg zu

bringen, allerdings nicht an den Grundschulen – das möchte ich ausdrücklich dazusagen –, weil wir meinen, dass für die Kleinen eine besondere pädagogische Schutzzone vorhanden sein sollte. Für alle weiterführenden Schulen wie Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen, Wirtschaftsschulen und andere Schularten wollen wir diesen Schulversuch auf den Weg bringen. Das heißt, dass wir in etwa 300 Schulen auswählen wollen. Damit wollen wir das zum Ausdruck bringen, was mit der Beteiligung am Schulforum – oder was vergleichbaren Strukturen an anderen Schularten entspricht – angedacht ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht ist das auch ein wesentlicher Beitrag zu einem demokratischen Findungsprozess an Schulen; denn ein Schulversuch heißt nicht, dass dabei automatisch herauskommt, dass man das Handy beliebig oder unter bestimmten Voraussetzungen umfänglicher als bisher benutzen kann. Bei einem solchen Schulversuch kann auch herauskommen, dass wir in der klassischen Halbtagsschule vielleicht übereinkommen, an der bisherigen Regelung nichts zu ändern. Ein Modellversuch ist grundsätzlich ergebnisoffen – das will ich heute auch ausdrücklich in den Mittelpunkt stellen, weil es in der Tat noch eine ganze Menge von skeptischen Stimmen dazu gibt.

Natürlich werden wir diesen Schulversuch mit einer ganzen Reihe von Materialien positiver oder negativer Art anreichern. Ich würde mir sehr wünschen, dass in der Schülerschaft, in der Elternschaft und bei den Lehrerinnen und Lehrern ein entsprechender demokratischer Prozess auf den Weg gebracht wird, um dann einen Meinungsbildungsprozess im Schulforum oder in ähnlichen Gremien der Schule abzuschließen. Ich würde mir wünschen, dass wir gerade einen solchen Prozess idealerweise mit einem öffentlichen Verfahren abschließen, dass damit vielleicht sogar eine Art Schulvertrag über die Handynutzung in der Schule verbunden wird, um das offensiv und für alle erkennbar umsetzen zu können und um eine transparente gute Lösung zu haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das werden wir auf den Weg bringen. Weil aber gerade bei den beiden auf dem Tisch liegenden Gesetzentwürfen eine breite Verbandsbeteiligung, eine breite Beteiligung der Schulfamilien nicht stattgefunden hat, kann ich Ihnen heute auch nicht empfehlen, diesen beiden Gesetzentwürfen zuzustimmen, sondern ich empfehle Ihnen, den Weg über den Schulversuch zu gehen. Damit können wir Erfahrungen sammeln. Wenn wir das Verfahren dann so abändern, brauchen wir auf der anderen Seite auch eine rechtliche Änderung.

Lieber Kollege Gehring, liebe Kollegin Strohmayr, Sie haben etwas nicht zitiert. Ich habe immer gesagt, dass wir uns auch ansehen müssen, ob wir die bisherige Regelung einfach abändern können oder ob wir eine gesetzliche Änderung brauchen. Die Juristen in meinem Haus sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir eine gesetzliche Änderung brauchen. Deshalb brauchen wir auch Erfahrungswerte. Wir brauchen eine entsprechende Akzeptanz in der Breite der Gesellschaft und der Schulfamilie. Ich meine deshalb, dass der Zwischenschritt mit dem Schulversuch auf breiter Basis ein akzeptabler und guter Weg ist, um die Debatte, die in der Tat an bayerischen Schulen stattfindet, auch gut und vernünftig abschließen zu können. Damit können wir Handybefürworter und Handyskeptiker gut an einem Tisch vereinen und entsprechende Erfahrungen sammeln und können dann gegebenenfalls einen weiteren Schritt in dieser Entwicklung gehen.

Natürlich wollen wir auch das, lieber Kollege Herrmann, was Ministerpräsident Söder angekündigt hat, nämlich 50.000 digitale Klassenzimmer. Deshalb müssen wir uns automatisch die Frage stellen, wie wir mit dem verbreitetsten digitalen Mittel, nämlich dem Handy, umgehen. Ich meine, dass das eine gute, akzeptable Lösung ist. Ich bitte Sie, dies mit zu unterstützen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es geht weiter mit Kollegen Ländner für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Sibler, herzlichen Dank für die Ausführungen. Es hat ja durchaus Bewegung in dem Prozess gegeben, wie wir in unseren Schulen mit dem Handy umgehen. Es geht um 3.000 Schulen mit insgesamt rund 1,6 Millionen Schülerinnen und Schülern. Frau Dr. Strohmayr, Sie sprechen von 96 % Handybesitz. Das heißt, dass es an unseren Schulen ungefähr 1,5 Millionen Handys gibt.

Das Handy – wir wissen es alle – ist nicht nur Segen, sondern auch Fluch in manchen Bereichen. Missbrauch und Nutzen halten sich hoffentlich irgendwie die Waage. Beides ist aktuell. Missbrauch und Nutzen des Handys sind durchaus ein Thema.

Ich glaube, es ist richtig, dass wir im Bayerischen Landtag nicht aufgrund eines Antrags par ordre du mufti sagen: Gut, weg, machen wir nicht, sondern ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der Verbände und auch mit Beteiligung der Ressorts und, was ganz wichtig gewesen ist, wie wir schon vor

einigen Wochen hier in diesem Hohen Haus besprochen haben, mit der Einsetzung einer Kommission, eines Runden Tisches einleiten.

Die Ergebnisse dieses Runden Tisches sind natürlich ernst zu nehmen. Der Staatsminister hat den Runden Tisch vorgestellt. Ich glaube, wir brauchen bei dieser Thematik durchaus den Input von außen. Wir brauchen den Input, das Wissen derjenigen, die täglich mit Schülerinnen und Schülern und deren 1,5 Millionen Handys konfrontiert werden.

Ich glaube, es ist richtig, dass wir weiter die Diskussion führen und dass wir Nutzen und Grenzen der Handynutzung an Schulen in einem Modellversuch testen. Ich glaube, Segen und Nutzen erkennt man am besten im praktischen Alltag. Ein Schulversuch soll durchgeführt werden. Erkenntnisse sollen gewonnen werden. Vielleicht sollen auch Regeln gefunden werden, die sich aus diesem Schulversuch ergeben.

Wie gesagt: Handynutzung an unseren Schulen ist grundsätzlich erlaubt. Hier geht es um die private Handynutzung. Es geht um Regeln. Es geht um den Nutzen für unsere Schülerinnen und Schüler, und es geht auch darum, Erkenntnisse zu gewinnen, wo wir als Gesetzgeber Grenzen setzen müssen. Daher volle Unterstützung des Schulversuchs, Herr Staatsminister.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Kollege Ländner. – Für die Fraktion FREIE WÄHLER hat sich Kollege Herz gemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Jahrtausendwende begann im Grunde genommen die Thematik. Damals haben sich nicht nur Schüler zunehmend mit Handys – in Anführungszeichen – "bewaffnet". Wir kennen beide Seiten. Ich hatte mir damals gedacht, dass der Sachverhalt an den Schulen ganz einfach ist und Handys wohl verboten werden und damit das Problem gelöst ist. So einfach ist es aber nicht. Ich schaue in die Reihen und fange bei mir an. Wir haben ja hier im Hause an sich auch ein Handy-Nichtbenutzungsgebot. Wer hat es schon einmal missachtet? – Ich glaube, die meisten würden sich melden. Deshalb sollte man zunächst einmal sich selbst fragen.

Wie sieht es aus? Der aufmerksame Schüler sieht natürlich auch, dass hier Erwachsene nicht immer die besten Vorbilder sind. So ist auch die Diskussion entstanden. Es gibt Zahlen, dass inzwischen schon 96 % der 10-, 11- und 12-Jährigen, also praktisch alle Schüler, über ein Handy verfügen. Dieser Realität müssen wir uns stellen.

Ich darf mich bei den Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD für die zeitgemäßen Anträge herzlich bedanken. Wir werden das Problem mit Verboten nicht bewältigen können.

(Beifall des Abgeordneten Thomas Gehring (GRÜNE))

Lieber Kollege Gehring, natürlich kann es auch kleine Meinungsverschiedenheiten geben. Bekanntlich steckt der Teufel häufig im Detail. Minister Sibler hat zu Recht gesagt, dass es nicht so ist, dass Handys verboten sind. Wir haben ja die nach wie vor gültige gesetzliche Vorschrift, dass in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände die Benutzung solcher Medien grundsätzlich untersagt ist. Aber wenn es zu Unterrichtszwecken geeignet ist, entscheidet die Lehrkraft, dass es geht. Insofern ist ein gewisser Spielraum eingebaut.

Die andere Seite ist, dass es nicht mehr zeitgemäß ist. Wir FREIEN WÄHLER sind der Meinung, dass hier mehr passieren muss. In den Gesetzentwürfen – bei den GRÜNEN ist das enthalten – wird gefordert, dass es vor Ort an den Schulen entschieden werden soll. Die SPD hat das ein wenig differenziert. Sie sagen, dass es an den Grundschulen die Lehrer mit dem Elternbeirat klären sollen, bei den weiterführenden Schulen soll es das Schulforum machen, und bei den Berufsschulen sollen die Berufsschulbeiräte tätig werden. Das ist hier noch ein Stück weit differenziert, das erkennen wir an.

Ich komme zum entscheidenden Teil der beiden Gesetzentwürfe. Uns FREIEN WÄHLERN fehlt eindeutig die rechtliche Absicherung. Es kann nicht sein, dass die Schulen das völlig allein entscheiden sollen und damit auch ein Stück verantworten müssen. Wir sind der festen Überzeugung, es muss vom Ministerium ein Leitfaden kommen, wie das Ganze geregelt werden soll. Es muss ein Stück Rechtssicherheit entstehen und vorhanden sein.

Das ist für uns der entscheidende Grund, beide Gesetzentwürfe, wie schon im Ausschuss passiert, abzulehnen.

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Ich halte es für einen gangbaren Kompromiss, den Minister Sibler angekündigt hat, die Handynutzung an 300 weiterführenden Schulen zu testen und zu schauen, wie das Ganze praxisgerecht umgesetzt werden kann. Das scheint mir ein guter Gesichtspunkt zu sein, um für die Praxis bestimmte Rückschlüsse zu ziehen und um dann die Problematik neu bewerten zu können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Kollege Dr. Herz. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Tagesordnungspunkte getrennt abstimmen.

Ich lasse zuerst abstimmen über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/20321. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden.

Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/20501. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt auch hierzu die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dagegen zustimmen möchte, den bitte ich das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt worden. Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 sind damit erledigt.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die

Tagesordnungspunkte 9 und 10 auf:

Antrag der Staatsregierung Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2016 (Drs. 17/18689)

und

Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofs auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2016 für den Einzelplan 11 (Drs. 17/20625)

Ich begrüße dazu recht herzlich den Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Herrn Christoph Hillenbrand, auf der Ehrentribüne. Seien Sie herzlich willkommen!

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit von 48 Minuten vereinbart. Die Redezeiten darf ich als bekannt voraussetzen. Als erster Redner hat Herr Kollege Herold das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten dazu heute schon eine

sehr interessante Diskussion auch in Bezug auf die Einbringung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2018. Jetzt geht es um die Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2016 und die Entlastung des Obersten Rechnungshofs.

Zunächst darf ich mich beim Bayerischen Obersten Rechnungshof bedanken für die – es wurde schon in der Sitzung des Haushaltsausschusses erwähnt – gewohnt kritische wie auch detaillierte Berichterstattung. Deswegen, lieber Herr Präsident, ein herzliches Dankeschön an Sie persönlich, aber auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese sehr wichtige Arbeit. Herzlichen Dank dafür!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich sind die Jahresberichte des ORH immer wieder wichtige Grundlagen für die Kontrolle des Haushaltsvollzugs der Bayerischen Staatsregierung. Ich bin sehr froh, dass wir auch für das Jahr 2016 die Mitteilung bekommen haben, dass der Freistaat Bayern eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung vorzuweisen hat.

Bei dieser Feststellung, sehr verehrte Damen und Herren, gibt es zwei zentrale Aussagen: Erstens. Der Oberste Rechnungshof bescheinigt, dass Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2016 insgesamt geordnet sind. Zweitens. Der Bericht enthält im allgemeinen haushalts- und finanzwirtschaftlichen Teil keine Beanstandungen. Das sind die zentralen Aussagen.

Deswegen auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön an unseren jetzigen Bayerischen Ministerpräsidenten und ehemaligen Finanzminister Dr. Markus Söder und an unseren jetzigen Finanzminister und ehemaligen Staatssekretär Albert Füracker, aber auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häuser für diese sehr gute und sehr wichtige Arbeit. Herzlichen Dank dafür!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich auf einige Themen dieses Berichtes zu sprechen komme, möchte ich herausstellen – das habe ich auch schon vor ungefähr zwei Stunden getan –, dass Bayern im Jahr 2016 und auch derzeit zum wiederholten Male das Land mit den solidesten Staatsfinanzen war und ist.

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine klare Ansage von uns als Haushälter – lieber Peter Winter, diesbezüglich wirst du sicherlich zustimmen –: Wir werden auch weiterhin bei unseren Grundlinien bleiben. Wir wollen einen Haushalt ohne neue Schulden und die Fortsetzung des Schuldenabbaus,

aber gleichzeitig Mittel für Investitionen in die Zukunft für die Menschen im Freistaat Bayern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein paar Worte in Bezug auf den seriösen Haushalt bzw. die Finanzsituation generell. Wir haben im Freistaat Bayern derzeit eine Zinsausgabenquote in Höhe von 1,4 %. Wenn ich mir die Situation vergleichbarer Flächenländer West anschaue, dann stelle ich fest, dort werden 4,1 % der bereinigten Gesamtausgaben für Zinszahlungen verwendet. Ich weiß, lieber Kollege Harald Güller –