Protocol of the Session on June 6, 2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein paar Worte in Bezug auf den seriösen Haushalt bzw. die Finanzsituation generell. Wir haben im Freistaat Bayern derzeit eine Zinsausgabenquote in Höhe von 1,4 %. Wenn ich mir die Situation vergleichbarer Flächenländer West anschaue, dann stelle ich fest, dort werden 4,1 % der bereinigten Gesamtausgaben für Zinszahlungen verwendet. Ich weiß, lieber Kollege Harald Güller –

(Heiterkeit beim Abgeordneten Harald Güller (SPD))

du lachst schon –, ihr hört es nicht gern, aber das sind die Fakten, die man immer wieder ansprechen muss. Das gilt auch für die Pro-Kopf-Verschuldung. Hier haben wir den niedrigsten Wert im bundesweiten Vergleich, nämlich in Höhe von 2.249 Euro. Der Durchschnitt der anderen Flächenländer West liegt bei immerhin 8.600 Euro. Meine Damen und Herren, das ist dreimal so viel wie im Freistaat Bayern. Als Vergleich: Hessen hat zum Beispiel das Zweifache an Pro-Kopf-Verschuldung, Baden-Württemberg das Dreifache, Niedersachsen das Vierfache und Nordrhein-Westfalen – das habe ich vorhin schon angesprochen – ungefähr das Zehnfache.

(Harald Güller (SPD): Und die sind CDU-regiert!)

Ja, seit einem Jahr. Die CDU, lieber Kollege, hat diese Gesamtverschuldung in Höhe von 200 Milliarden Euro übernommen. Das muss man auch so deutlich sagen.

(Beifall bei der CSU – Thomas Gehring (GRÜNE): Das Land war vorher auch schon CDU-regiert!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde auch die Investitionsquote erwähnt. Sie beläuft sich auf 10,2 %. Ich gebe zu, dass sie höher sein könnte. Wir haben vorhin den zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 eingebracht. Da liegen wir immerhin bei 12,4 %, das heißt konkret bei einer Gesamtsumme in Höhe von 7,55 Milliarden Euro.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Wort zum Thema Personalausgabenquote. Sie liegt in diesem Bericht bei 38,1 %. Mit dieser Personalausgabenquote übertrifft Bayern die anderen Länder. Hierbei wird die bayerische Zukunftsvorsorge durch umfangreiche Anstrengungen für Bildung und Wissenschaft sowie für einen hohen Sicherheitsstandard zum Ausdruck gebracht. Dies kommt natürlich auch daher, dass wir Stellen für die Bildung und die Sicherheit ge

schaffen haben, was auch dringend notwendig war. Wir haben aber auch Stellen für die Bewältigung der Flüchtlingssituation, der Migration und der Integration geschaffen. Ich kann mich noch gut an den Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 erinnern, bei dem wir allein aufgrund der Herausforderungen, die ich zuletzt genannt habe, 5.500 neue Stellen beschlossen haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus den Zahlen geht hervor, dass wir in Bayern den Menschen die besten Zukunftschancen bieten. Wir haben nahezu Vollbeschäftigung. Die Arbeitslosenquote liegt in Bayern bei 2,7 %, in meinem Stimmkreis liegt sie sogar bei 1,9 %. Wir haben – in Anführungszeichen – "fast" keine Jugendarbeitslosigkeit. Jeder junge Mensch findet eine Ausbildungsstelle. Wir haben gute Kitas, abgesehen von München und Nürnberg, wo noch einiges fehlt. Wir haben außerdem gute Schulen und sehr gute Senioreneinrichtungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, laut der Haushaltsrechnung 2016 ist die Haushaltsrücklage Ende 2016 auf rund 6,3 Milliarden Euro angewachsen. Diese starke Rücklage verdanken wir in erster Linie unseren fleißigen bayerischen Steuerzahlern, denen mein ganz besonderer Dank gilt.

(Beifall bei der CSU)

Ich komme nun zu einem zentralen Punkt des Berichts des Obersten Rechnungshofes, nämlich zu den Themen Schuldenabbau und solide Finanzpolitik. Dies sind auch für die Staatsregierung und die Mehrheitsfraktion des Bayerischen Landtags wichtige Themen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 13 Jahren legt unsere Staatsregierung einen ausgeglichenen Haushalt vor. Das ist in Deutschland wirklich einmalig. Das war natürlich nicht immer leicht. Auch in Zeiten, als die Steuereinnahmen deutlich niedriger waren, haben die Mehrheitsfraktion und die Staatsregierung diesen Pfad der Nachhaltigkeit nicht verlassen. Was Bayern seit 13 Jahren tut, und was der ORH in seinen Berichten lobend erwähnt, ist zum Vorbild für den Bund und insbesondere für die Bundesländer geworden.

Ich möchte konkrete Aussagen zu dem Schuldenabbau machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der ORH fordert, dass in den Jahren anhaltend hoher Steuereinnahmen eine angemessene Schuldentilgung im allgemeinen Haushalt erfolgen soll. Alle Rückzahlungen der BayernLB sollen zur Schuldentilgung verwendet werden. Außerdem empfiehlt der ORH, eine über die mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2021 hinausgehende Planungskomponente zum

Schuldenabbau bis 2030 einzubringen, um das Ziel des Schuldenabbaus bis 2030 abzubilden.

Dazu möchte ich sagen: In den Jahren 2012 bis 2017 wurden bereits rund 4,1 Milliarden Euro Altschulden getilgt. Im ersten Nachtragshaushalt 2018 ist eine Erhöhung der Tilgung um 1 Milliarde Euro auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das wird auch im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 so bleiben.

Meine Damen und Herren, das bedeutet konkret: Die Schuldentilgung in den Jahren 2012 bis 2018 liegt damit bei insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro. Ich kenne kein Bundesland in Deutschland, das eine solche Leistung erbringen konnte. Ich sage deutlich: Am Ziel des Schuldenabbaus bis zum Jahr 2030 wird festgehalten. Klar ist, dass die Anstrengungen beim Schuldenabbau weiterhin verstärkt werden müssen. Das ist auch ein Anliegen des ORH. Die Rückzahlungen der BayernLB werden vollständig zur Schuldentilgung verwendet. Von den zurückgezahlten 3 Milliarden Euro wurden bereits 1,05 Milliarden Euro in den Jahren 2016 und 2017 zur Tilgung verwendet. Eine weitere Tilgung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, die ich soeben angesprochen habe, wurde im Nachtragshaushalt veranschlagt.

Der Empfehlung des ORH, eine langfristige Planungskomponente zum Schuldenabbau bis 2030 einzubringen, werden wir nicht zustimmen, da das nach unserer Ansicht seriös nicht möglich ist. Wer weiß denn zum heutigen Zeitpunkt, ob irgendwann wieder eine Finanzkrise, eine Wirtschaftskrise oder eine Flüchtlingskrise kommt?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Fakt ist, dass unsere Landesbank, die BayernLB, im Gegensatz zu anderen Landesbanken wie der NORD/LB oder der WestLB wieder sehr gut dasteht. Deshalb sage ich unserem ehemaligen Finanzminister Dr. Markus Söder ein herzliches Dankeschön für seine großartige Arbeit, die er bei der Rettung der Landesbank erbracht hat. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall bei der CSU)

Ein Punkt, den insbesondere die Opposition in den letzten Jahren immer wieder kritisiert hat, ist die Personalsituation in der Finanz- und Steuerverwaltung.

(Harald Güller (SPD): Und das zu Recht!)

Lieber Herr Kollege Güller, ich bin sehr froh, dass in dem Bericht des ORH nur noch auf die Altersstrukturen bei der Polizei, bei den Lehrern und den Finanzbeamten hingewiesen wurde. Nach meiner Ansicht ist das ein gutes Zeichen; denn damit wird dokumentiert,

dass wir auf einem guten Weg sind. Unser ehemaliger Finanzminister Dr. Markus Söder hat gemeinsam mit dem jetzigen Finanzminister viele Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation an den bayerischen Finanzämtern ergriffen. Wir haben ungefähr 2.000 bis 3.000 neue Stellen für die Finanzämter seit dem Jahr 2009 geschaffen.

Derzeit haben wir ungefähr 2.500 Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter in Ausbildung. Ich kenne die jeweiligen Hochschulen. Die Landesfinanzschule in Ansbach ist voll. Bei dieser Schule mussten wir auch eine große Baumaßnahme im Umfang von 50 Millionen Euro durchführen. Ich kenne auch die Situation an der Beamtenfachhochschule Herrsching und an der Beamtenfachhochschule Kaufbeuren. Diese Schulen sind voll besetzt. Das ist ein gutes Zeichen.

Damit schaffen wir es, nicht nur alle Stellen zu besetzen, sondern auch die Stellensituation deutlich zu verbessern. Ich muss die Verbesserungen bei der Steuerfahndung nicht extra erwähnen. Fakt ist, dass die bayerischen Steuer- und Finanzbeamten bundesweit die besten Zahlen erbringen. Ich spreche deshalb unseren Beamtinnen und Beamten meinen herzlichen Dank und meine große Anerkennung aus.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Haushalte 2015 und 2016, der Doppelhaushalt 2017/2018 sowie dieser Nachtragshaushalt sind logischerweise noch immer sehr stark von den hohen Kosten für Asyl und Integration geprägt. Bayern gibt in diesen Jahren fast neun Milliarden Euro zur Bewältigung dieser großen Herausforderung aus. Dennoch war es nicht notwendig, Schulden aufzunehmen. Das möchte ich deutlich hervorheben.

Die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich sind ein großer Posten. Wir müssen dafür weit über 10 %, also über sechs Milliarden Euro, aufbringen. Ich hoffe sehr, dass sich hier ab dem Jahr 2020 gewisse Veränderungen ergeben werden. Ich möchte deutlich auf die großen Erfolge hinweisen, die unser ehemaliger Ministerpräsident Horst Seehofer bei den Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich erreicht hat.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte noch einige Punkte ansprechen, allerdings ist das wegen der auslaufenden Redezeit nicht mehr möglich. Ich möchte aber kurz auf die Ausgabenbegrenzung von maximal 3 % hinweisen. Wir konnten dieses Ziel nicht erreichen. Wenn ich aber die Ausgaben für das Thema Asyl abziehe, liegt die Ausgabenquote

beim Vollzug im Jahr 2016 bei 3,2 %. Beim Vollzug im Jahr 2017 würde sie bei Abzug dieser Mehrkosten sogar bei 2,7 % liegen, trotz der hohen Mehrausgaben für den Länderfinanzausgleich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich feststellen, dass wir im Freistaat Bayern in den letzten Jahrzehnten eine äußerst gute und seriöse Finanzpolitik betrieben haben. Deswegen stehen wir so gut da, und deswegen ist es auch möglich, einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 aufzustellen, mit dem wir wieder sehr viel Geld an unsere Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern für wichtige Anliegen zurückgeben können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt den Antrag formulieren: Mit der weitgehenden Umsetzung der Anregung des Obersten Rechnungshofes wollen wir auch künftig gewährleisten, dass die gute und erfolgreiche bayerische Haushaltsführung weiter verbessert wird und der Freistaat Bayern auch künftig über solide Finanzen verfügt. Meine Fraktion wird daher der Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Jahr 2016 mit großer Überzeugung zustimmen.

Abschließend möchte ich ebenfalls auf den Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2016 für den Einzelplan 11 verweisen. Ich darf Sie um Zustimmung zum Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes bitten, der am 16. Mai 2018 im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen behandelt und dem Landtag einstimmig zur Zustimmung empfohlen wurde. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Kollege Herold. – Die nächste Wortmeldung: Kollege Güller. Bitte.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an dieser Stelle mit dem Thema Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes beginnen und wie jedes Jahr auch für unsere Fraktion Ihnen, Herr Hillenbrand, und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit herzlich danken. Ich bitte Sie, das Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszurichten.

Selbstverständlich wird die SPD-Fraktion der Entlastung zu diesem Einzelplan des Haushalts bzw. des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zustimmen. Das mit der guten Arbeit gilt im Übrigen nicht nur für den Bericht des Obersten Rechnungshofes, sondern

auch für die Sonderberichte, die Sie angefertigt haben, insbesondere für den, den wir diese Woche im Haushaltsausschuss zum Thema Bayerischer Rundfunk diskutiert haben, sowie für Ihre Prüfungsbemerkungen zur Flughafengesellschaft München mit dem Bau des Satelliten etc. Ich denke, an dieser Stelle ist hervorragende Arbeit geleistet worden.

Ein wenig anders sieht es beim Thema Entlastung der Bayerischen Staatsregierung aus. Es ist jedes Jahr dasselbe. Kolleginnen und Kollegen der CSU, ihr wälzt euch in Selbstgefälligkeit.

(Hans Herold (CSU): Zu Recht! – Zuruf des Abgeordneten Peter Winter (CSU))

Zu Recht? Einfach noch einmal den Bericht des Rechnungshofes lesen! Ich werde jetzt ein paar Auszüge bringen, und dann sehen wir, ob diese Selbstgefälligkeit wirklich angebracht ist.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof listet zu Recht einige Punkte auf, über die man beim Haushaltsvollzug und bei der Haushaltsaufstellung nachzudenken hat. Bei der Investitionsquote ist das selbstgesteckte Ziel der Staatsregierung 12 %. Das ist der SPD-Fraktion zu wenig. Es gab in Bayern einmal einen Finanzminister, Herrn Faltlhauser, der von einer "natürlichen Investitionsquote" für Bayern von 15 % gesprochen hat. Ihr definiert jetzt 12 %, und diese 12 % werden mit 10,2 % bzw. 10,4 % bei Weitem nicht erreicht.

Wir haben im Haushalt 2015/16 einen Aufwuchs des Haushaltes um 2,4 % und einen Aufwuchs im Personalbereich um 3,5 %. Die Steuereinnahmen sind um 8,9 % gestiegen, und die Investitionsquote ist praktisch gleich geblieben. Das ist ein Hinweis, den der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinen Bericht aufgenommen hat und der, denke ich, nicht zur Selbstgefälligkeit anregen sollte, sondern dazu, das Haushaltsgebaren deutlich zu verändern, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Im Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes steht, dass bei den Studentenwerken circa 750.000 Euro falsch verbucht und damit in den allgemeinen Staatshaushalt gebucht wurden. Das sind 750.000 Euro an Beiträgen von Studentinnen und Studenten, die eigentlich zur Verbesserung der Situation vor Ort wie beispielsweise dem studentischen Wohnungsbau hätten eingesetzt werden sollen.

Wir haben eine Prüfmitteilung im Bericht des ORH zum Thema Schummeln beim Umsetzungsstand des Ausbauplans Staatsstraßen. Danach werden Zahlen schlicht und einfach geschönt – sicherlich kein

Thema, um sich in Selbstgefälligkeit zu wälzen und zu sagen: Ja, die Haushaltsführung des Freistaates, der Staatsregierung ist in Ordnung.

(Hans Herold (CSU): Das steht doch drin!)

Wir haben einen Prüfvermerk zum Thema Immobilien Freistaat Bayern. Auf Seite 172 des ORH-Berichts heißt es: