Protocol of the Session on April 26, 2018

In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. Danke für die Unterstützung. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist Kollege Dr. Fahn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der 13. Juli 2011 war sicherlich ein historischer Tag im Bayerischen Landtag. Sehen Sie in die Protokolle hinein. Viele sprachen von einer Sternstunde des Parlaments. Es ging um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in das bayerische Bildungswesen. Klares Ziel ist, die Chancengleichheit der Menschen mit Behinderung zu fördern und deren Diskriminierung zu unterbinden. Das ist ein langer Weg. Das wissen wir seit 2011. Es gab auch viele wichtige Etappen. Zum Beispiel wurden Schulen mit dem Profil Inklusion eingerichtet. Zunächst einmal waren es 42, heute sind es 298. Mit

Einführung der Bildungsregionen 2012 wurde das Thema Inklusion auch in Säule 3 verankert.

Seit dem 1. Oktober 2013 ist die Inklusion auch verpflichtender Studien- und Prüfungsinhalt für Studierende. Die Kapazitäten der bayerischen Universitäten werden ausgeweitet. Deswegen ist es wichtig, dass Regensburg mit fünf neuen Lehrstühlen vorangeht. Wir wissen aber auch: Von der Entscheidung, diese Lehrstühle einzurichten, bis zu deren tatsächlicher Entstehung dauert es zwei, drei Jahre.

Aktueller Stand ist: Derzeit gibt es 700 zusätzliche Stellen für Inklusion, 298 Schulen mit dem Profil Inklusion, davon 52 Förderschulen. Dennoch gibt es einen Handlungsbedarf. Dieser betrifft die Förderschulen. Deswegen ist eine weitere Öffnung der Förderschulen ganz wichtig, das heißt die Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der offenen Klassen. Dies ist Gegenstand des Gesetzentwurfs. Das heißt, dass die Grenze, die bisher bei 20 % lag, jetzt insgesamt gestrichen wird. Um die Inklusion voranzubringen, können jetzt Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden, ohne dass wir im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz diese Grenze von 20 % haben.

Warum ist das wichtig und sinnvoll? – Bisher heißt es im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, dass die inklusive Öffnung der Förderschule sinnvoll und notwendig ist. Gut. Wie aber ist die Realität? – Ich glaube, das ist ein wichtiger Ansatzpunkt. Von den 53.256 Schülern in den Förderschulen haben nur 370 keinen Förderbedarf. Das ist ein Prozentsatz von 0,69. Hier hat die Inklusion – das muss man sagen – bisher nur eine Alibifunktion. Ich nenne ein Beispiel aus dem Landkreis Miltenberg, in dem ich wohne. Dort werden 42 Schüler an Förderschulen unterrichtet; davon haben aber nur 3 keinen Förderbedarf. Das heißt, es gibt auch hier einen Nachholbedarf.

Wichtig ist für uns FREIE WÄHLER auch, dass das Ganze nach zwei Jahren konkret evaluiert wird; denn wir müssen schauen, wie sich das Ganze entwickelt, welche Verschiebungen es gibt, ob es zusätzliche Kosten gibt und wie diese dann insgesamt aufgefangen werden.

Wir wissen auch – das ist auch wichtig –, dass die Einrichtung der offenen Klasse der Zustimmung der Schule und auch des Schulaufwandsträgers bedarf. Deshalb muss man auch die Auswirkungen auf nahe gelegene Schulen insgesamt betrachten. Dennoch – das ist uns schon klar – gibt es sicherlich noch einen großen Nachholbedarf. Wir müssen weiterhin auch parteiübergreifend zusammenarbeiten. Wir wissen, dass in Bayern lediglich 27,4 % der Schüler mit För

derbedarf eine Regelschule besuchen. Bundesweit ist die Quote viel höher; sie liegt bei 41 %. Wir wissen, dass natürlich auch Schüler mit und ohne Behinderung eine zusätzliche Förderung benötigen. Verhaltensauffälligkeiten nehmen zu. Flüchtlingskinder brauchen auch eine stärkere Förderung.

Das Konzept zur weiteren Förderung der Förderschulen wurde auch von den beteiligten Verbänden insgesamt grundsätzlich begrüßt. Einige sagten, es sei zu zaghaft, weil vielleicht Zweifel am Bedarf bestünden. Wir wissen aber, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht das Ende sein kann. Deshalb müssen wir die Entwicklung in der Zukunft genau betrachten. Dann geht es nämlich auch darum, genügend Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal zu finden; denn sonst bringt die Öffnung der Förderschule eben gar nichts. Keinesfalls darf passieren, dass die Umsetzung an einem Mangel an Lehrkräften scheitert. Deshalb müssen wir das immer insgesamt im Auge haben. Daher ermahnen wir auch die Staatsregierung, dass es Pflicht ist, hieran ein ernsthaftes Interesse zu haben und die Gesetzesänderung, die das Parlament beschließen wird, auch zeitnah in die Tat umzusetzen und die notwendigen Strukturen zu schaffen.

Wir FREIE WÄHLER haben uns deshalb entschlossen, als Mitinitiatoren des Gesetzentwurfs aufzutreten, weil wir meinen, dass es vielleicht ein kleiner, aber doch ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Wir müssen bedenken, dass Inklusion ein Prozess ist. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir einen wichtigen Schritt – es geht voran –, sagen aber, dass auf die schon 2011 begonnenen Schritte noch weitere Schritte folgen müssen. Das heißt, für uns gibt es noch viel zu tun.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

Packen wir es an. – Ich bin damit am Ende meiner Rede.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist Kollegin Wild.

(Von der Rednerin nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Norbert Dünkel, ich stimme mit dir überein, dass wir in der interfraktionellen Arbeitsgruppe seit mehreren Jahren sehr an der Sache orientiert arbeiten und alle sehr ernsthaft diskutieren. Wir haben feststellen müssen, dass es in Teilen nicht möglich ist – dies gilt sowohl für euch von

der CSU als auch für uns von der SPD –, die reine Lehre durchzusetzen.

Besonders intensiv haben wir uns immer mit der Rolle der Förderschulen im Rahmen der Inklusion beschäftigt. Dazu kann man in der Tat verschiedene Sichtweisen haben; die hatten wir am Anfang auch. Wir sind aber übereingekommen, dass wir unsere Förderschulen öffnen wollen, weil wir unsere Förderschulen als echte Kompetenzzentren begreifen. Wir sind uns über das Ziel der Öffnung der Förderschulen auch einig, aber nicht über den Weg dorthin, weil wir die Öffnung, so wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, als eine Öffnung mit angezogener Handbremse ansehen. Ich will das in meinen Ausführungen darstellen.

Bis dato hatten wir in den offenen Klassen an den offenen Förderschulen 20 % Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Wir wollen jetzt 30 % Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören an den allgemeinbildenden Schulen zulassen. An Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung wollen wir 40 % Regelschüler zulassen. Diese Zahlen – das haben wir eigentlich schon immer gesagt – sind für uns sehr willkürlich. Eine Öffnung ist nun einmal eine Öffnung, aber nicht mit diesen Einschränkungen.

Dazu muss man noch Weiteres ausführen. Norbert Dünkel hat vorhin von dem freien Elternwillen gesprochen, den wir auch so hoch ansetzen. Der freie Elternwille ist aber gar nicht so frei. Sehen Sie sich genau an, was jetzt vorgesehen ist. Zum Beispiel darf nämlich keine weitere Klasse an den Förderschulen entstehen, und an den Grund- und Mittelschulen darf es nicht zu Schülerrückgängen kommen. Das sind schon ganz schöne Einschränkungen. So viel zum freien Elternwillen. Er ist sehr stark eingeschränkt. Wenn die Schulaufsichtsbehörde und der Sachaufwandsträger nicht zustimmen, dann geht auch nichts. Das muss ganz einfach gesagt werden.

In den Regionen, in denen die Grund- und Mittelschulen sehr stark mit rückläufigen Schülerzahlen zu tun haben, wird es nicht funktionieren, Kinder, deren Eltern Interesse an einer Förderschule haben, dorthin zu schicken. In den Metropolen und in den größeren Städten gibt es Förderzentren und Förderschulen, die ausreichende Schülerzahlen vorweisen. Unserer Meinung nach wird es nur für ganz, ganz wenige Schülerinnen und Schüler, deren Eltern das wollen, möglich sein, an eine Förderschule gehen zu können. Wir müssen das alles ganz genau betrachten.

Mit diesen Einschränkungen hat Inklusion nicht die Form, wie wir sie uns vorstellen. Das Ganze steht na

türlich auch unter dem Haushaltsvorbehalt. Das ist alles recht und schön. Ich führe mir den vergangenen Mittwoch noch einmal vor Augen, als der neue Ministerpräsident das Füllhorn ausgeschüttet hat. Demnach wird das Kindergeld praktisch in die Wahlbriefumschläge gesteckt, und die Kavallerie soll in München oder Regensburg herumreiten. Das wird alles Geld kosten. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wenn Inklusion vorangebracht werden soll, dann kostet das auch Geld. Das gibt es nicht zum Nulltarif.

(Beifall bei der SPD)

Nach unserem Dafürhalten ist das Inklusion, aber mit angezogener Handbremse. Das sind willkürlich festgesetzte Zahlen an den Förderschulen. Wir haben uns auf die Öffnung der Förderschulen verständigt, aber eben auch mit dem Ziel, den Elternwillen umzusetzen. Das ist aber in keiner Weise gewährleistet. Artikel 41 des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, wonach die Erziehungsberechtigten entscheiden sollen, wo ihr Kind unterrichtet wird, wird nicht vollumfänglich Rechnung getragen. Das ist eigentlich sehr bedauerlich. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind, welches bisher eine Regelschule besucht hat, auf eine Förderschule zu schicken, dann wird dieser Elternwille eingeschränkt. Eltern erwarten an den Förderschulen eine gute Förderung, eine Erweiterung der Sozialkompetenz ihres Kindes und die Betreuung durch sehr kompetente Sonderpädagogen.

Wir, die SPD, wollen keine Inklusion mit Begrenzung oder Einschränkung. Als der Bayerische Landtag die interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet hat, was ein Novum und etwas sehr Wertvolles ist, war unser Ziel immer, gute Lösungen zu finden. Wir haben mit Artikel 2, wonach Inklusion die Aufgabe aller Schulen sei, ein sehr wichtiges Zeichen gesetzt. Das sind ein Auftrag, ein Beginn und eine Herausforderung. In bestimmten Punkten haben wir gute Erfolge und Ergebnisse erzielen können. Natürlich kommen wir nicht überall so gut voran, wie wir uns das wünschen würden. Das sieht man auch an diesem Bereich. Ich habe eingangs bereits erwähnt, dass wir Sozialdemokraten wie Martin Güll und ich an Praktikabilität interessiert sind. So soll Inklusion auch wirklich umgesetzt werden. Aber so eine Öffnung wollen wir nicht. Das ist eine Öffnung mit angezogener Handbremse.

Wir werden natürlich noch weiter darüber diskutieren. Mal sehen, ob wir zu einer guten Lösung gelangen. Aber diese Lösung ist in keiner Weise optimal. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf nicht mitgetragen und stehen nicht mit drauf.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Der nächste Redner ist der Kollege Gehring.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 2010 haben wir uns zu einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Thema Inklusion zusammengefunden. Im Juni 2011 haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Das ist ein wichtiges Datum. Die bisherige Zeit war ebenfalls wichtig, weil wir den Weg gemeinsam gegangen sind. Damit war das Signal ganz klar: Es gibt einen Weg zu einer inklusiven Schulentwicklung. Dieser wird von allen Fraktionen des Bayerischen Landtags getragen. Dieses Signal nach außen hin war wichtig und ist weiterhin wichtig. Wir haben auf diesem Weg bereits wichtige Schritte gemacht.

Ich möchte den Kollegen Eisenreich erwähnen, da er anwesend ist. Herr Eisenreich hat dieses Thema in der letzten Legislaturperiode vonseiten der CSU glänzend moderiert und unterstützt. Jetzt macht das der Kollege Dünkel von der CSU-Seite. Natürlich gab es am gemeinsamen Weg auch Kritik. Es wurde kritisiert, dass die Entwicklung zur Inklusion viel zu langsam vor sich gehe und nicht konsequent genug sei. Aber die Botschaft, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen und es keine Zweifel daran gibt, war wichtig. Dadurch können und konnten wir diese Kritik auch ertragen. Das gilt auch heute noch.

Ein Erfolg war das gemeinsame Schulprofil Inklusion zunächst für alle Regelschulen. Damit ist die Inklusion als Aufgabe aller Schularten beschrieben. Es gibt das Wahlrecht der Eltern. Jährlich sind 100 Stellen, insgesamt 700 Stellen, vor allem für die Schulen mit dem Schulprofil Inklusion hinzugekommen. Zum Ende dieser Legislaturperiode sollten wir in diesem Haus in irgendeiner Form Bilanz ziehen. Wir sollten auch zeigen, wohin diese gemeinsame Entwicklung führen soll. Außerdem muss die gemeinsame Arbeitsgruppe beim Thema Inklusion wieder lauter werden, sowohl im Haus als auch nach außen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das sage ich auch im Hinblick auf die Regierungserklärung des neuen Ministerpräsidenten von letzter Woche. In dieser Erklärung sind viele Details erwähnt und ist über viel Geld gesprochen worden, aber das Wort Inklusion ist kein einziges Mal gefallen. Das zeigt den Nachbesserungsbedarf. Alle Fraktionen müssen beim Thema Inklusion tatsächlich lauter werden.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Wir haben das Schulprofil Inklusion zunächst für die Regelschulen gemeinsam geschaffen. Ich halte das nach wie vor für einen wirklich wichtigen Schritt und eine wichtige Innovation. Eine Sonderpädagogin oder ein Sonderpädagoge wird an eine Regelschule, die eine bestimmte Anzahl von Kindern mit Förderbedarf hat, im Umfang von mindestens einer halben Stelle kommen. Das ist eine Veränderung gegenüber den bisherigen Systemen wie den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten – MSD –, bei denen Sonderpädagogen nur stundenweise und kindbezogen an die Schulen kommen. Sonderpädagogen sind Teil des Kollegiums, gehören zur jeweiligen Schule und kümmern sich auch um die Schulentwicklung als Ganzes und nicht nur um einzelne Kinder. Das war eine wichtige und erfolgreiche Entscheidung. Das zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit war. Die Rückmeldung der Schulen, mit denen wir sprechen, lautet: Ja, das war richtig. Das Voneinander-Lernen und das Miteinander-Arbeiten haben uns weitergebracht. Natürlich brauchen wir mehr Ressourcen, und es gibt noch viel zu tun.

Im zweiten Schritt haben wir uns über das Profil Inklusion für Förderschulen und die Öffnung dieser Schulen für Kinder ohne Förderbedarf Gedanken gemacht. Ich halte diesen Schritt für wichtig. Unabhängig davon, wie sich die Förderschullandschaft entwickeln wird: Sie wird sich verändern müssen und verändern. Davon bin ich überzeugt. Regelschulen und Förderschulen werden enger zusammenkommen und stärker kooperieren müssen. Vielleicht werden sie zum Teil auch verschmelzen müssen. Auf lange Sicht wird es sicherlich immer Förderschulen für Kinder mit hohem Förderbedarf geben. Es ist gut, wenn wir diese Schulen für Kinder ohne Förderbedarf öffnen.

Deshalb geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Wir zweifeln bisher lediglich daran, dass der Schritt tatsächlich in diese Richtung führt. Wir befürchten, dass es vielleicht bloß eine "Inklusion light" wird. Wir zweifeln daran, dass der Veränderungsprozess der Förderschulen durch diesen Schritt vorankommt. Darüber müssen wir in den Beratungen diskutieren. Wir müssen uns auch noch einmal über die Rahmenbedingungen Gedanken machen. Wir müssen auch über die Einschränkungen in den Erläuterungen sprechen.

Wenn wir beim Thema Inklusion noch lauter werden, dann können wir mit diesem Gesetzentwurf insgesamt noch einen guten Schritt dieser Entwicklung gehen. Diese haben wir gemeinsam begonnen, und wir werden den Weg auch weiterhin gemeinsam beschreiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Wir gehen jetzt in die Mittagspause und machen um drei viertel zwei oder hochdeutsch um 13.45 Uhr weiter.

(Unterbrechung von 13.19 bis 13.47 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beende die Mittagspause und darf die Sitzung wieder aufnehmen. Ich bitte alle diejenigen, die sich noch draußen befinden, sich bei uns hier einzufinden; da sind Sie am richtigen Ort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Als ersten Dringlichkeitsantrag rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Angelika Weikert, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD) Offensive für gute und sichere Arbeit in Bayern (Drs. 17/21874)

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion darf ich Frau Kollegin Kohnen das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.