Ich habe gerade nachgefragt; der betreffende Mitarbeiter ist da. Wir liefern es Ihnen schriftlich nach. Anders geht es nicht, glaube ich. Der Mitarbeiter macht es umgehend. Wir können es Ihnen also nachliefern. Aber es ist ähnlich.
Das ist die eine Frage. Es geht um konventionelle Erkundungen und eben nicht um Fracking. Was Sie sagen, ist nicht richtig, auch wenn Sie es noch so oft behaupten.
Als Zweites konkret zum Bergrecht und zum Wasserrecht, noch einmal: Selbst unter geltendem Bergrecht ist es nicht genehmigungsfähig, weil es im Wasserrecht ausgeschlossen ist. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Selbst dann müssten Sie ein Genehmigungsverfahren durchführen. Aber es ist ausgeschlossen. Ich kann etwas doppelt und dreifach absichern. Ich habe aber den Verdacht, dass versucht wird, mit dem, was momentan gemacht wird, die Menschen zu verunsichern. Wir wollen kein Fracking und werden es verhindern. Das ist die geltende Lage, und so wird es unter dieser Staatsregierung auch in Zukunft sein.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Staatsministerin, Sie haben gesagt, es geht nicht um Fracking. Wie beurteilen Sie dann eine Meldung des Bayerischen Rundfunks, dem das Unternehmen Rose Petroleum seine Vorbereitung auf mögliches Fracking in der Oberpfalz und in Oberfranken bestätigt hat? Für den Fall, dass es eine Genehmigung gebe, wolle man gerüstet sein, so das Unternehmen.
Ich habe das nicht gehört. Außerdem lese ich Ihnen noch einmal die schriftliche Bestätigung des Unternehmens vor: Wir bestätigen hiermit, dass das geplante Arbeitsprogramm der am 21.01.2014 vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft … erteilten Erlaubnis Weiden sich ausschließlich auf die Erschließung von konventionellen Kohlenwasserstoffstätten bezieht. Das liegt schriftlich vor, und das zählt.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge getrennt.
Zunächst lasse ich in einfacher Form über den Antrag der CSU-Fraktion abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/1109 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die GRÜNEN und die FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen bitte! – Das ist die SPD-Fraktion. Vielen Dank. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Nun kommen wir zu den beiden beantragten namentlichen Abstimmungen, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1095. Die Urnen stehen bereit. Für den Abstimmungsvorgang sind fünf Minuten vorgesehen. Ich eröffne die Abstimmung.
Ich schließe die Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Wir fahren zwischenzeitlich mit der nächsten namentlichen Abstimmung fort. Ich lasse nun über den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/1110 betref
fend "Handeln nicht reden – Bayerns Trinkwasser vor Fracking schützen" abstimmen. Die Urnen stehen wieder bereit. Für diesen Abstimmungsvorgang sind drei Minuten vorgesehen. Ich eröffne die Abstimmung.
Die Abstimmung ist beendet. Das Ergebnis wird wie immer außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekanntgegeben.
Bevor wir mit den Dringlichkeitsanträgen fortfahren, gebe ich die Ergebnisse der zuvor durchgeführten namentlichen Abstimmungen bekannt,
zunächst zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Gehring und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Gymnasialkonvent einberufen! Ziel: Breiter Konsens über Reform des Gymnasiums", Drucksache 17/1099: Mit Ja haben 50 gestimmt, mit Nein haben 100 gestimmt. Stimmenthaltungen: Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Nachgezogener Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kreuzer, Schreyer-Stäblein, Brendel-Fischer und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Gymnasium in Bayern", Drucksache 17/1107: Mit Ja haben 79 gestimmt, mit Nein haben 65 gestimmt, keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Nachgezogener Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Güll, Petersen und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Murks am Gymnasium endlich beenden und mehr Bildungszeit ermöglichen", Drucksache 17/1108: Mit Ja haben 64 gestimmt, mit Nein haben 81 gestimmt. Stimmenthaltungen: eine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Zielgerichtete Entlastungen im Rahmen der Evaluierung des Rundfunkbeitrags (Drs. 17/1096)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Nachbesserung des neuen Rundfunkbeitragssystems - Bayerische Vorschläge jetzt erarbeiten (Drs. 17/1111)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martina Fehlner, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD) Evaluierung des Rundfunkbeitrags (Drs. 17/1112)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Rundfunkbeitragssystem ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Wie Sie alle wissen, wurden früher die Gebühren entsprechend der Zahl der im Haushalt vorhandenen Empfangsgeräte erhoben. Während das vor Jahren ziemlich einfach war – es gab im Haushalt in der Regel einen Fernseher oder ein Radiogerät –, so ist der Empfang von Radio und Fernsehen heute mit einer Vielzahl von technischen Geräten möglich. Das neue Modell des geräteunabhängigen Beitrags gleicht die Nachteile des bisherigen Systems aus. Es wurde von den Ministerpräsidenten beschlossen und in allen 16 Landesparlamenten über alle Parteigrenzen hinweg ratifiziert, so auch im Bayerischen Landtag.
Die Belastung der mittelständischen Wirtschaft war in den Verhandlungen immer ein zentrales Thema. Unsere Haltung war und ist es immer noch, dass auch Unternehmen ihren Teil zur Rundfunkfinanzierung beitragen müssen, da auch sie von einem qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren. Dabei darf es aber keinesfalls zu einer ungerechten oder unangemessenen Mehrbelastung kommen.
Die CSU-Fraktion hat sich daher mit großem Nachdruck für Verbesserungen im Sinne der Wirtschaft eingesetzt und war dabei auch erfolgreich. So wurde schließlich auf der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober 2010 die Entlastung des Mittelstandes bei der Staffelung des Rundfunkbeitrages nach der Beschäftigtenzahl erreicht. Die Beitragsstaffel wurde zugunsten kleiner Unternehmen mit bis zu 19 Beschäftigten – diese bilden die überwiegende Mehrheit der Unternehmen – wesentlich verbessert. Diese mussten zuvor zwei Beiträge entrichten, jetzt ist es nur noch ein Beitrag. Zudem zählen Auszubildende nicht zu den Beschäftigten, für die gemäß der Beitragsstaffel ein Rundfunkbeitrag fällig wird. Somit haben wir insgesamt bereits eine spürbare Entlastung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie jeder Staatsvertrag war auch der Rundfunkstaatsvertrag ein Kompromiss; denn er konnte nur im Konsens aller 16 Länder beschlossen werden. Nicht jede Landesregierung denkt so wirtschaftsfreundlich wie die Bayerische Staatsregierung. Es war ein hart erkämpfter Kompromiss, der zunächst keinen weiteren Spielraum für eine noch wirtschaftsfreundlichere Lösung bot. Uns ist es daher ein großes Anliegen, die Regelungen des Staatsvertrages zeitnah zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.
Auf unser Betreiben hin wurde in einer Protokollerklärung festgelegt, dass die Auswirkungen der Neuregelung evaluiert werden müssen. Insbesondere geht es um die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sowie um die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag. Dabei soll auch die Beitragspflicht, insbesondere für Kraftfahrzeuge, nochmals überprüft werden. Das haben wir auch in einer vom Landtag beschlossenen Entschließung zum Staatsvertrag unterstrichen.
Meine Damen und Herren, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - KEF - prognostiziert für den Zeitraum 2013 bis 2016 Mehreinnahmen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro; das ist weit mehr als das, was die Rundfunkanstalten überhaupt ausgeben dürfen. Einer aktuellen Studie im Auftrag der Unternehmen Rossmann und Sixt zufolge würden sich diese Mehreinnahmen sogar auf 3 Milliarden Euro belaufen. Die Hälfte der Mehreinnahmen von 1,15 Milliarden Euro, über 500 Millionen Euro, käme aus dem Bereich der Wirtschaft. Die Wirtschaft wird also durch diese Neugestaltung des Beitragssystems immer noch unverhältnismäßig stark belastet.
Neben der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. März beschlossenen Beitragssenkung gilt es nun dringend, diese enorme zusätzliche Belastung der Wirtschaft zu korrigieren. Vor allem betrifft der neue Rundfunkbeitrag mittelständische Unternehmen mit zahlreichen Filialen und einer Vielzahl von Betriebsfahrzeugen. Wir brauchen hier ganz klar den Unternehmensansatz statt des Betriebsstättenansatzes. Der Betriebsstättenansatz führt zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen mit gleicher Mitarbeiterzahl. Die Mitarbeiterzahl des gesamten Unternehmens muss unabhängig von der Zahl der Betriebsstätten zur Berechnung herangezogen werden. Des Weiteren muss ein geräteunabhängiger Ansatz, wie er mit dem neuen System beschlossen wurde, konsequent eingehalten werden. Das heißt:
Die Belastung von Fahrzeugen mit einem Drittelbeitrag, wie das jetzt festgelegt ist, ist eine Abkehr vom geräteunabhängigen Ansatz und führt zu einer branchenspezifischen Benachteiligung. Unternehmen sollten sich einheitlich und ausschließlich aufgrund ihrer Größe an der Finanzierung beteiligen.
Ich möchte Ihnen dazu ein einziges Beispiel geben. Eine größere Bäckerei in Bayern mit 278 Beschäftigten, 16 Fahrzeugen und 23 kleineren Filialen hat bisher einen Rundfunkbeitrag von 967 Euro pro Jahr bezahlt. Jetzt muss sie für alle Filialen und für alle Fahrzeuge insgesamt über 6.600 Euro bezahlen. Das entspricht einer Steigerung von 580 %.
Es ist wichtig und entscheidend, meine sehr geehrten Damen und Herren, neben einer generellen Senkung des Rundfunkbeitrags das angekündigte Ziel einer punktuellen Entlastung nicht aus den Augen zu verlieren, und zwar genau dort, wo es durch das neue Modell zu Mehrbelastungen kommt, in erster Linie beim Mittelstand.
Unser Antrag zielt auch darauf ab, die Beitragsregelung für Menschen mit Behinderungen, für gemeinnützige Einrichtungen, für Vereine, Stiftungen, Schulen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz nochmals zu überprüfen.
Frau Kollegin Scharf, ich bin sehr darüber verwundert, wie Sie hier präzise Zahlen vorgetragen haben, die wir alle noch nicht kennen. Die Evaluation läuft ja erst, wie Sie wissen, und es gibt bisher nur Schätzungen über die Mehreinnahmen. Ich kenne diese Zahlen natürlich auch, und zwar kenne ich sie sehr einseitig zum einen von den Klageführern, die im Moment vor dem Verfassungsgericht klagen, und zum anderen aus Unternehmensverlautbarungen und von Pressemitteilungen der IHK. Ich bin etwas verwundert, dass Sie diese Zahlen einseitig und völlig ungeprüft zur Grundlage einer Initiative hier im Parlament machen. Können Sie mir erklären, warum Sie sich so einseitig auf diese Argumentation stützen, obwohl noch gar keine Fakten auf dem Tisch liegen?
Frau Gote, das war absolut nicht einseitig. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen und wenn Sie sich mit mittelständischen Unternehmen unterhalten, stellen Sie fest, dass es belegbare Zahlen gibt, aus denen hervorgeht, was die Unternehmen bisher und was sie im Jahr 2013 bezahlt haben. Außerdem habe ich gesagt, was uns bei der Überprüfung der Beitragsregelung noch wichtig ist. Ich muss das nicht wiederholen.