Bergrecht in der von Ihnen dargestellten Form zu ändern. Die Beschlusslage zum Fracking im Koalitionsvertrag – das habe ich gesagt – ist die vorgesehene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sowie die geplante Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, wie in der Begründung unseres Antrages dargestellt.
Wir werden den Anträgen der GRÜNEN und der SPD nicht zustimmen können. Unser Dringlichkeitsantrag ist konsequent. Die Haltung hat sich nicht geändert. Ich bitte alle, die das Ganze mit Vernunft und sine ira et studio angehen, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Dr. Hünnerkopf, bleiben Sie bitte noch am Redepult. Kollegin Karl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, Sie werfen den GRÜNEN vor, in der Oberpfalz, in der Region Weiden, Ängste zu schüren. Ich meine, umgekehrt wird ein Schuh daraus: Erst durch die mangelnde Transparenz und die nicht vorhandene Bereitschaft, ordentlich Auskunft zu geben, werden die Ängste geschürt.
Wir haben ein analoges Verfahren auch bei den Stromtrassen. Ängste entstehen, wenn Bürger nicht ausreichend informiert werden
Natürlich geht es nur um eine Erkundungslizenz. Erkundungen werden aber nicht "just for fun" gemacht. Dafür gibt man nicht 900.000 Euro aus, sondern man tut das, weil man hofft, dass man hinterher bohren kann. Die Firma hat eindeutig gesagt, dass sie auf eine veränderte Gesetzgebung in Richtung Fracking hofft.
Ängste sind also da, und es liegt an Ihnen, Ihrer Fraktion und der Staatsregierung, diese Ängste endgültig auszuräumen. Das können Sie tun, indem Sie unseren Anträgen zustimmen. Deshalb bitte ich Sie noch einmal eindringlich: Sorgen Sie für Klarheit und beseitigen Sie Ängste in unserer Region!
Sehr geehrte Kollegin, ich habe es dargestellt. Dieses Erkundungsverfahren ist nicht neu, ist nicht erstmalig, sondern ist gängige Praxis. Das ist auch der Grund, warum die Genehmigung nicht versagt worden ist. Es ist jedem freigestellt, zu erkunden. Das heißt aber nicht, dass zwangsläufig daraus eine Genehmigung abzuleiten ist, dieses Frackingverfahren einsetzen zu können. Das wurde ganz klar mitgeteilt. Das ist Inhalt dieser Genehmigung gewesen. Das jetzt so aufzublasen und es so darzustellen, dass damit automatisch die Genehmigung zum Fracking verbunden wäre, halte ich für unverantwortlich.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Herr Kollege Hünnerkopf, Sie kennen sicher auch die Aussagen von Unternehmen, die Fracking in einem nächsten Schritt definitiv nicht ausschließen. Es ist klar, die drei Jahre dienen jetzt der Erkundung. Das ist vollkommen richtig. Dieser Konzern ist aber massiv im Fracking tätig.
Es gibt einen Atlas über Rohstoffe in Bayern, den das Wirtschaftsministerium herausgibt. Man hat diese Fläche für die klassische Erdölförderung schon herausgestrichen, weil es dort überhaupt keinen Sinn hat. Wenn man in dieser Fläche noch einmal nach Erdöl oder Erdgas sucht, dann ist davon auszugehen – da muss ich meiner Vorrednerin zustimmen, die Firma zählt eins und eins zusammen –, dass es letztlich auf Fracking hinausläuft; denn anders ist der Rohstoff dort nicht zu fördern.
Noch ein weiterer Punkt. Es erstaunt mich wirklich, wie Sie das gerade dargelegt haben. Können Sie mir erklären, wie Sie Fracking außerhalb eines Wasserschutzgebietes, in dem Trinkwasser gefördert wird, rechtlich verbieten möchten? Können Sie mir das erklären? Beim Wasserschutzgebiet bin ich bei Ihnen. Da wird man irgendwie einen Weg finden. Aber wie geht das außerhalb eines Wasserschutzgebietes? Ich glaube, 4 bis 5 % der Landesfläche Bayerns sind Wasserschutzgebiete, der Rest nicht. Ich möchte wissen, wie Sie Fracking dort mit der jetzt geltenden Gesetzeslage ausschließen möchten.
Ich habe Ihnen schon gesagt, dass wir ganz klar die Auffassung vertreten, dass Fracking von der Staatsregierung nicht zugelassen wird. Das eine ist der Wasserschutz, das andere sind die Wasserschutzgebiete. Aber Trinkwasserschutz bezieht sich nicht nur auf Trinkwasserschutzgebiete, sondern ist grundsätzlich zu sehen und auch über die derzeit festgelegten Grenzen hinaus. Insofern habe ich nach wie vor die Möglichkeit und den Hebel, das zu untersagen.
Mir liegt keine weitere Zwischenbemerkung vor. Dann sind Sie in Ehren entlassen. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Scheuenstuhl von der SPD. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Brunnenvergiftung bezeichnet man die absichtliche Verunreinigung des lebensnotwendigen Grund- und Trinkwassers mit gesundheitsgefährdenden Schad- und Giftstoffen aller Art. Dies galt schon in der Antike, als trinkbares Wasser in Städten und Dörfern meist nur durch Brunnen zugänglich war, als schweres, die Allgemeinheit betreffendes Verbrechen. Es fand in unsere moderne Gesetzgebung und in das moderne Strafrecht als Gewässerverunreinigung Einzug. Wer Wasser verunreinigt hat, erhielt in der Antike drakonische Strafen: Verbrennen, Rädern, Ertränken, Abhäuten bei lebendigem Leib. Wir wollen natürlich alle nicht, dass es uns so ergeht. Deswegen versuchen wir, den besten Weg zu finden.
In der am 22. November 2013 veröffentlichten sogenannten Gelsenkirchener Erklärung fordern über 700 Unternehmen, vor allem aus dem Bereich Trinkwasserversorgung und Mineralwassergewinnung, eine strikte Regulierung. Wir wollen dieses Anliegen aufgreifen und Fracking in Bayern nicht zulassen und fordern die Staatsregierung auf, zum Schutz des Trinkwassers Hydraulic Fracturing – es gibt auch noch andere Methoden, die so bezeichnet werden – unter Einsatz umweltschädlicher Substanzen im Freistaat rechtssicher auszuschließen und die Gesetzesinitiative zur Änderung des Bergrechts im Bundesrat zu unterstützen. Ferner fordern wir eine Umweltverträglichkeitsprüfung ab dem ersten Tag, das heißt, sie nicht erst dann durchzuführen, wenn man richtig för
Wir haben es gerade gehört: Die Bevölkerung zweifelt an dieser Feststellung der Staatsregierung, nachdem eine Erkundungsbohrung in Weiden genehmigt wurde. Es wurde eine Erkundungslizenz erteilt. Dann liest man in der Presse, dass das Unternehmen stolz verkündet, konventionelle und unkonventionelle Methoden einsetzen zu wollen. Das steht in Widerspruch zueinander.
Ich frage die Staatsregierung, ob es denn bei dieser Erkundungsgenehmigung ausgeschlossen ist, dass umwelttoxische Zusätze zum Einsatz kommen, also nicht erst dann, wenn es soweit ist, sondern jetzt, weil – wir haben es gerade gehört, ich fasse das zusammen – das Grundwasser gefährdet sein könnte, wie Herr Kollege Hünnerkopf vorhin erwähnt hat. Es geht hier nicht nur um Trinkwassereinzugsgebiete, sondern auch um das Grundwasser. Bis jetzt haben wir in dieser Richtung noch keine einzige Aussage gehört. Auch in einem Fernsehbericht ging es immer wieder um die entscheidende Frage, ob es auch schon bei der Erkundungsbohrung ausgeschlossen ist oder nicht. Die Menschen wollen Bescheid wissen. Wir müssen Flagge zeigen.
Zum Antrag der CSU werden wir uns enthalten, weil er das Problem nicht konkret erfasst. Dem Antrag der GRÜNEN werden wir zustimmen.
Vielen Dank, Herr Scheuenstuhl. Als Nächster hat sich der Kollege Thorsten Glauber von den FREIEN WÄHLERN zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, Frau Ministerin, Herr Umweltminister, lieber Kollege Hünnerkopf! Wenn Sie davon sprechen, dass eigentlich alles geregelt ist und wir keine Sorge haben müssen, dann schauen Sie nach Amerika. Dort hat man mit Fracking begonnen in dem guten Glauben, dass es keine Wassergefährdung geben kann. Diese Wassergefährdung können wir in Amerika aber heute erleben. Letztendlich gibt es dort heute ganze Regionen, die anders versorgt werden müssen, zum Beispiel durch Fernleitungen, durch Trinkwasserfahrzeuge, weil Fracking im Nachgang Trinkwasser und Grundwasser verunreinigt hat.
Passen Sie auf, was der entscheidende Punkt ist: Die Amerikaner haben mit den Kanadiern ein Freihandels
abkommen geschlossen. Zurzeit verhandelt auch Europa mit den USA über ein Freihandelsabkommen. Die Kanadier versuchen jetzt, das Fracking über Gerichte zu erstreiten.
Sie haben nicht den Mumm, eine Rechtslage zu schaffen, die Fracking unter Zusatz von chemischen Stoffen verbietet. Ich verstehe nicht, warum Sie sich überhaupt in diese Risikozone hineinbegeben. Wir überlegen, wie wir verhindern können, dass Trinkwasser privatisiert wird. Diese Anstrengung können wir uns sparen, wenn wir unser höchstes Gut, unser Trinkwasser, nicht schützen. Ich will mich nicht darauf verlassen, dass Sie sagen: Fracking darf nicht wassergefährdend eingesetzt werden.
Nehmen Sie doch ganz einfach diese Regelung ins Bergrecht auf: Fracking mit Chemikalien ist verboten. Dann brauchen wir uns keine Gedanken mehr zu machen und müssen später nicht auf Freihandelsabkommen schielen, wenn wir vielleicht keinen Einfluss mehr haben. Haben Sie den Mut, stimmen Sie im Bundesrat einer Regelung des Bergrechts zu! Dann glauben die bayerischen Bürger, dass wir wirklich unser höchstes Gut, unser Trinkwasser, entsprechend schützen wollen. Wir sollten nicht drumherumreden. Wir haben die Möglichkeit und sollten uns lieber zweimal absichern; denn unser Grundwasser ist zu wertvoll, als dass man haarspalterisch diskutiert, wie Sie es machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Glauber. Als Nächste hat sich Frau Staatsministerin Aigner zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hartmann, auch durch mehrfache Wiederholungen kommt es nicht der Wahrheit näher, was Sie behaupten.
Das muss ich ganz eindeutig sagen. Ich muss mich, ehrlich gesagt, schon wundern. Drei bis vier ähnliche, vergleichbare Erlaubnisse sind im letzten Jahr erteilt worden. Darüber hat es keine Aufregung gegeben. Hat das vielleicht doch etwas mit den Kommunalwahlen am Sonntag zu tun? Ich weiß es nicht und finde das etwas seltsam.
Noch einmal, Herr Scheuenstuhl: Es geht nicht um Bohrungen. Auch wenn Sie das jetzt wieder behaupten, ist es schlicht und ergreifend nicht richtig. Es geht definitiv nicht um Bohrungen, und deswegen kann
auch gar nichts ins Grundwasser gelangen. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. Es geht auch nicht um unkonventionelle Erkundungen.
Dazu kann ich sogar eine Bestätigung des Unternehmens vorlesen. Das steht erstens in der Lizenz, und zweitens heißt es: Wir bestätigen hiermit, dass das geplante Arbeitsprogramm der am 21.01.2014 erteilten Erlaubnis Weiden sich ausschließlich auf die Erschließung von konventionellen Kohlenwasserstoffstätten bezieht.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Ich möchte Sie bitten, auch die anderen erteilten Lizenzen zu benennen. Welche Gebiete in Bayern sind betroffen? Sie haben gerade von drei weiteren Vergaben wie in der Oberpfalz gesprochen. Das könnten Sie vielleicht noch nachtragen.
Ich habe gerade nachgefragt; der betreffende Mitarbeiter ist da. Wir liefern es Ihnen schriftlich nach. Anders geht es nicht, glaube ich. Der Mitarbeiter macht es umgehend. Wir können es Ihnen also nachliefern. Aber es ist ähnlich.