Protocol of the Session on March 22, 2018

Städtetags erinnern. Unklar ist beispielsweise, wer letztendlich für die Prüfung über das Vorliegen der einschränkenden Tatbestandsmerkmale für die notwendigen Fortbildungen zuständig ist. Falls die Aufgabenzuweisung an die untere Katastrophenschutzbehörde gewollt ist, sind Nachbesserungen erforderlich. Außerdem ist nicht nachzuvollziehen, dass bei der Beratung im federführenden Ausschuss keine Stellungnahme der Rettungsdienstorganisationen vorgelegen hat. Ich habe das damals moniert. Mittlerweile liegen diese Stellungnahmen vor. Der damalige Ausschussvorsitzende und jetzige Staatsminister Dr. Herrmann hatte im Ausschuss gemeint, der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes habe ihm Zustimmung und Einverständnis signalisiert. Wenn ich nun die mittlerweile vorliegenden Stellungnahmen anschaue, sehe ich, da ist nicht alles eitel Sonnenschein. Die Stellungnahmen sind erst auf unsere Anregung hin abgegeben worden. Viele unserer Kritikpunkte werden auch von den Organisationen genannt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, schließlich bleiben Sie uns auch noch schuldig, wie sich die von Ihnen veranschlagten Kosten von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr zusammensetzen. Das Bayerische Rote Kreuz geht nämlich von einem wesentlich niedrigeren Betrag aus. Aufgrund der dargelegten Mängel werden wir uns bei Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Eine Minimallösung stellt eben nur eine geringfügige Verbesserung dar. Ich bin mir sicher, dass in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Wir, die GRÜNEN, halten an einer vollständigen und vollwertigen Rettungshelfergleichstellung fest.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Mistol. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Claudia Stamm. Bitte schön, Frau Stamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, regelmäßig legen Sie dem Landtag Gesetzentwürfe und Anträge vor, die in irgendeiner Art und Weise Verbesserungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Feuerwehren und Katastrophenschutz versprechen. Ich kann mich daran erinnern, dass wir im letzten Jahr dafür gesorgt haben, dass bei den Freiwilligen Feuerwehren mehr Leitungskräfte besser bezahlt werden. Nun sollen die Arbeitgeber "vor finanziellen Schäden" bewahrt werden, wenn sie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für Fortbildungsmaßnahmen freistellen. Dafür veranschlagen

Sie 1,5 Millionen Euro. Dass wir damit das Ehrenamt – als fundamentale Stütze unserer Gesellschaftsordnung, wie es bei Ihnen in Gesetzen heißt – retten, will ich dann doch etwas bezweifeln. Ich bin ganz bei Ihnen, dass das Ehrenamt in Bayern dringend unterstützt werden muss, natürlich auch bei den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz, aber längst nicht nur dort. Ich will gar nicht auf die vielen ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingshilfe eingehen, die Sie bis heute im Stich lassen. Auch im Katastrophenschutz ist längst nicht alles Gold. Zum Beispiel zahlt Bayern die Einsatzleiter-Fahrzeuge der Bergwacht nicht, aber die der Wasserwacht schon. Warum dieser Unterschied? – Beim Ehrenamt gäbe es deutlich mehr zu verbessern als die 1,5 Millionen Euro, die heute genehmigt werden. Ich würde mich freuen – das klang sowohl beim Kollegen Mistol wie und vorher beim Kollegen Hanisch durch –, wenn wir statt vieler kleiner Schrittchen, die Sie mit Sonntagsreden füllen, vielleicht noch einmal ganz grundsätzlich ins Thema einsteigen würden und dann ernsthaft Lösungen für alle Ehrenamtlichen finden würden. Das wäre mein Wunsch.

Danke schön, Frau Kollegin Stamm. – Nun hat sich für die Staatsregierung der Staatsminister Herrmann zu Wort gemeldet. Von meiner Seite auch Ihnen herzlichen Glückwunsch zur Wiederernennung. Nun haben Sie das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind stolz darauf, dass Bayern das sicherste aller Bundesländer ist. Da denken die Menschen natürlich in erster Linie an unsere Polizei. Das ist auch gut so. Aber Sicherheit ist nicht nur eine Frage der Polizei, sondern zur Sicherheit gehört in der Tat auch das großartige Engagement der Männer und Frauen unserer Feuerwehren, beim Technischen Hilfswerk und in den freiwilligen Hilfsorganisationen. Die allermeisten sind ehrenamtlich tätig. Ein paar Tausend sind bei den Berufsfeuerwehren oder als hauptamtliche Rettungsdienstmitarbeiter tätig. Die allermeisten, nämlich 450.000, engagieren sich ehrenamtlich in den Feuerwehren und Rettungsorganisationen. Damit sind wir in Deutschland einsame Spitze. In keinem anderen Bundesland, auch nicht in dem Bundesland, das bevölkerungsmäßig größer ist, sind so viele Menschen bereit, sich ehrenamtlich zu engagieren. Wir können uns glücklich schätzen, dass es dieses Engagement nach wie vor gibt. Deshalb ist es wichtig, das auch bestmöglich zu unterstützen. Wir haben in den letzten Jahren kontinuierlich auch die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche ehrenamtlicher Helfer ausgeweitet. Ich denke an die Ansprüche für Einsätze im Katastrophenfall, die wir 2008

verankert haben, oder auch an die Ansprüche im Bereich des Rettungsdienstes, die wir 2013 gesetzlich festgeschrieben haben.

Ein weiterer Schritt war vor einem Jahr die zum 1. April 2017 in Kraft getretene Neuregelung. Wir haben dafür Ansprüche, nun auch unterhalb der Katastrophenschwelle für Mitglieder in den Schnelleinsatzgruppen, geschaffen. Durch diese Maßnahmen, die Staatsregierung und Landtag beschlossen haben, wurde für Bayern ein System an Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen errichtet, das wiederum deutschlandweit seinesgleichen sucht. Es gibt kein anderes Bundesland, wo dies schon so umfassend geregelt ist.

(Beifall bei der CSU)

Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung, für die ich der CSU-Landtagsfraktion sehr dankbar bin, werden nun auch die Fortbildungszeiten ehrenamtlicher Helfer in eine ausgewogene Regelung mit einbezogen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir eine gute und durchdachte Lösung gefunden haben, die den Interessen der Helfer Rechnung trägt, aber durchaus auch die berechtigten Interessen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit einkalkuliert.

Die ehrenamtlichen Helfer der Gefahrenabwehr in Bayern verdienen in der Tat für ihren wichtigen und wertvollen Dienst unsere volle Anerkennung. Ich bitte sehr herzlich um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, und ich sage allen ehrenamtlichen Helfern der Gefahrenabwehr in Bayern noch einmal herzlichen Dank für ihr Engagement.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf von Abgeordneten der CSUFraktion auf Drucksache 17/18822, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/20788 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/21026 zugrunde.

Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt den Gesetzentwurf zur Annahme mit der Maßgabe, dass Satz 3 des neu einzufügenden Artikels 17 Absatz 3 neu gefasst wird. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Mai 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/21026.

Auf Grund der gestern beschlossenen neuen Bezeichnungen der Staatsministerien sind im neuen Artikel 17 Absatz 3 Satz 1 die Wörter "des Innern, für Bau und Verkehr" durch die Wörter "des Innern und für Integration" zu ersetzen.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER, Kollege Felbinger (fraktionslos) und Kollegin Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen bitte. – Das ist die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Da gibt es keinen Widerspruch. Dann machen wir das. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSUFraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER, Kollegin Stamm (fraktionslos) und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte. – Das ist die SPDFraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/20788 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Der Tagesordnungspunkt 8, Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Datenschutzgesetz, Drs. 17/19628, wird im Einvernehmen der Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir rufen jetzt noch Tagesordnungspunkt 9 auf und gehen danach in die Mittagspause:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Arif Taşdelen, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Drs. 17/19007) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten

Fraktion. Diesmal darf der Kollege Scheuenstuhl anfangen. Bitte schön, Herr Scheuenstuhl.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sterben und Tod – in diesem Moment kommen Menschen ihrem Glauben oft ganz nah. Am Grab zu stehen und dem oder der Verstorbenen zu gedenken, ist dabei Ausdruck einer über den Tod hinausgehenden, empfundenen Nähe, der Nähe zu einem geliebten Menschen, der einem viel bedeutet hat. Die Verbindung zu dem Verstorbenen zu halten, zu den eigenen Vorfahren oder zu Personen, die unsere Kultur und Geschichte oder unser Lebensgefühl geprägt haben – das gibt ein Gefühl von Kontinuität und Vertrautheit.

Friedhöfe und Grabstätten sind Orte privaten wie gemeinschaftlichen Gedenkens. Sie entsprechen dem menschlichen Grundbedürfnis, die Erinnerung an Verstorbene wach zu halten und damit eine Verbindung zu ihnen zu halten. Vielen Menschen ist es wichtig, regelmäßig zum Grab ihrer Angehörigen oder Freunde zu gehen.

Besondere Begräbnisstätten und Riten des Totengedenkens kennen wir von allen Epochen und Kulturen. Gräberfelder bzw. Grabbeigaben sind, was die Frühgeschichte der Menschheit angeht, sogar die einzigen Zeugnisse, die über frühe Zivilisationen Auskunft geben. Ein Gang über einen Friedhof zeigt auch, wie sich das Bestattungswesen mit den Veränderungen der gesellschaftlichen Bedingungen oder den Vorstellungen der Menschen im Laufe der Zeit gewandelt hat.

Unsere Gegenwart ist von einer zunehmenden Individualisierung in der Grabgestaltung und den Beisetzungsritualen gekennzeichnet, aber auch von einer Suche nach neuen Formen der Trauerkultur. Innerhalb dieser Trauerkultur geht es für die Hinterbliebenen letztendlich aber immer und zu jeder Zeit darum, dass das Grab zu einer friedlichen Ruhestätte, zu einem Ort der Erinnerung sowie des Trostes wird, zu einem Ort, an dem die Verstorbenen mit Würde bestattet werden und ihre letzte Ruhe finden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihren eigenen Verwandten, Ihre Mutter, Ihren Vater, die Ehefrau oder den eigenen Sohn nicht in Ihrem Sinne würdevoll in Ihrer Nähe beerdigen, sondern Sie müssen hierzu stattdessen in ein anderes Bundesland oder gar in ein anderes Land ausweichen. Für mich und für viele andere Menschen wäre es nicht vorstellbar, nicht die Möglichkeit zu haben, regelmäßig das Grab der Angehörigen zu besuchen. Trotzdem ist genau das vielfach Lebensreali

tät unserer muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bayern; denn der Freistaat gehört mit Sachsen und Sachsen-Anhalt zu den letzten drei Bundesländern, in denen noch immer Sargpflicht besteht. Muslime, die ihre Verstorbenen, so wie es ihre Religion vorgibt, ohne Sarg und nur ins Leichentuch gehüllt, begraben möchten, fliegen ihre Angehörigen häufig noch in die alte Heimat zurück – und das, obwohl sich besonders die junge Generation vielfach mehr zu ihrer Heimat Deutschland, mehr zu ihrer bayerischen Heimat bekennt und sich damit mehr als mit dem Herkunftsland ihrer Eltern identifiziert.

Man zwingt rund 5 % der bayerischen Bevölkerung zur Wahl zwischen einem aus ihrer Sicht würdelosen Umgang mit ihren Liebsten oder dem unregelmäßigen und mit hohen Kosten verbundenen Besuch des Grabes in einem anderen Land. – Und das, obwohl sich die Experten einig darüber sind, dass eine Bestattung im Sarg nicht notwendig ist. Dies hat auch die Anhörung im Juni 2015 im Innenausschuss ergeben. Gegen eine Bestattung ohne Sarg sprechen weder hygienische noch irgendwelche andere Bedenken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie müssen sich nicht für Ihre Verweigerungshaltung schämen, aber ich schäme mich als Mitglied des Landtags dafür. Sie verwehren den Menschen in diesem Land grundlos ihren letzten Willen. Mit unserem Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes wollen wir die Verpflichtung zur Bestattung im Sarg abschaffen, im Übrigen eine Verpflichtung, die 75 % der deutschen Bevölkerung ablehnen.

Verehrtes Hohes Haus, letztlich geht es bei allen Diskussionen weder um Heimatliebe, wie es der Kollege von Lerchenfeld beschrieben hat, noch um eine bestimmte bayerisch-christliche Friedhofs- und Bestattungskultur, welche sich im Übrigen immer im Wandel der Zeit befindet; denn Zuwanderung, Mobilität, demografischer Wandel und Säkularisierung spiegeln sich ebenso auf dem Friedhof wider. Lassen Sie mich noch zum Schluss einen Dank aussprechen an unsere Bestattungsunternehmen und auch an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie üben einen wertvollen Dienst für uns aus, und ich bin mir sicher, dass die Bestatterinnen und Bestatter in Deutschland auch eine Bestattung ohne Sarg in vorbildlicher Art und Weise erledigen. Bestatter nehmen eine Vertrauensposition ein; denn nur wem ich vertraue, überlasse ich die Person, mit der ich ein Leben verbracht habe, sei es Mutter, Vater, Ehemann oder im schlimmsten denkbaren Fall ein eigenes Kind.

Ich möchte Sie im Namen der Angehörigen bitten, den letzten Willen zu respektieren und die Angehöri

gen nicht in Gewissensnöte zu bringen. Öffnen Sie Ihr Herz und stimmen Sie unserem Antrag bitte zu!

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Scheuenstuhl. – Nächster Redner ist der Kollege Freiherr von Lerchenfeld. Bitte schön.

(Vom Red- ner nicht autorisiert) Frau Präsidentin, Hohes Haus! Heute behandeln wir in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Bestattungsgesetzes auf der Drucksache 17/19007. Schon in der Ersten Lesung am 7. Dezember 2017 und in der Innenausschuss-Sitzung am 31. Januar 2018 haben wir von der CSU-Fraktion umfassend dargelegt, warum wir diesen Antrag ablehnen – nicht aus Irrationalität oder aus Politikunfähigkeit, wie von einigen hier im Haus in herabwürdigender Weise irrtümlich behauptet wird. Nein; denn wo Bedarf besteht, meine Damen und Herren, gibt es Möglichkeiten zur Durchführung islamischer Bestattungen, und was muslimisch ist, bestimmen nicht wir und auch nicht Sie. Vielmehr empfehle ich Ihnen dazu die entsprechende Fachlektüre. Lesen Sie einfach die Ausarbeitung islamischer Gemeinden, beispielsweise der islamischen Gemeinde Erlangen, zur Bestattung in Deutschland. Da steht alles genauso drin, wie ich es in der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf bereits beschrieben habe.

Die Totenbestattung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis, also eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, welche die Gemeinden je nach den konkreten Bedürfnissen vor Ort aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts eigenverantwortlich regeln dürfen. Somit kann bereits heute sehr wohl den islamischen Bestattungsriten auf bayerischen Friedhöfen weitestgehend entsprochen werden. Das ist Fakt. Ihre abermals irrtümliche Behauptung, dass viele Muslime ausschließlich aufgrund der in Bayern vorgeschriebenen Sargpflicht in ihre ursprünglichen Heimatländer überführt und dort bestattet würden, haben wir auch bereits entkräftet. In allererster Linie ist es Heimatliebe und hat nichts mit religiösen Riten zu tun. Klar sehen wir das am Beispiel Hessens. Dort wurde 2013 die Sargpflicht abgeschafft, und in der Folge gab es auch nicht mehr islamische Bestattungen auf Friedhöfen in Hessen als vorher.

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch die Meinung des Ständigen Komitees für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen – das ist das beratende Amt für islamische Rechtsfragen im Königreich Saudi-Arabien – mit auf den Weg geben, im Übrigen eine Übersetzung

aus dem Arabischen von Abou Obaida at-Tunisi. In Band 8 wird auf Seite 432 aus der Fatwa Nummer 1705 auf die Frage Nummer vier – "Wenn ein Mensch in den westlichen Ländern stirbt, wird sein Körper in einem Sarg bestattet. Was ist das islamische Urteil darüber?" – Folgendes geantwortet: "Der Tod ist jedoch eine Gelegenheit zum Lehreziehen oder zum Nachdenken. Wenn er aber nur auf diese Art (d.h. in einem Sarg)" – hören Sie genau zu! –" begraben werden darf, dann ist es in Ordnung."

Die CSU-Fraktion wird deswegen den vorliegenden Gesetzentwurf wie schon zwölf Mal in dieser Legislatur ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke, Herr von Lerchenfeld. – Nächster Redner ist der Kollege Hanisch. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir brauchen kein Schreiben aus Abu Dhabi, in dem bestätigt wird, dass auch der noch in den Himmel kommen kann, der im Sarg beerdigt wird. Aber Spaß beiseite. Ich glaube, das Thema ist viel zu ernst. Wenn man die Traditionen anschaut, sieht man, es geht nicht nur um die muslimische Art, jemanden zu beerdigen; denn die Juden, die in ihrer Heimat beerdigt werden, werden dort auch nur in Tüchern beerdigt. Die Kirchen haben uns bei der Anhörung gesagt: Vor 250, 300 Jahren sind die Leute bei uns jahrhundertelang auch in Tüchern und nicht in Särgen – das ist die derzeitige Entwicklung – beerdigt worden.

Heute geht es darum, die Art der Bestattung freizugeben. Jeder Mensch hat das Recht, nach seinen weltanschaulichen und religiösen Gesichtspunkten und seiner Haltung zu wissen, dass er so beerdigt wird, wie er es gerne hätte. Und jeder Hinterbliebene hat die Möglichkeit, den Verstorbenen so zu beerdigen, wie es dieser gerne gehabt hätte. Ich meine, das ist etwas, wo wir uns bewegen und das generell freigeben sollten.

In der Anhörung waren sowohl die katholische Kirche als auch die evangelische Kirche der Auffassung, dass die Form der reinen Sargbestattung unter religiösen Gesichtspunkten aufgegeben werden kann. Was hindert uns noch daran, hier endlich zu reagieren? Für mich waren es bei den ersten Behandlungen dieses Themas Gesichtspunkte eines extra benötigten Raumes, wo die Waschungen durchgeführt werden müssen. Aber ich bin inzwischen, nachdem ich mir einige Beispiele habe erzählen lassen, zu der Überzeugung gekommen, dass das nicht unbedingt an dem Friedhof stattfinden muss, wo der Einzelne beerdigt

wird, sondern durchaus in einem größeren Friedhof stattfinden kann, wo die entsprechenden Räumlichkeiten vorhanden sind.