Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Bernhard Seidenath u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (Drs. 17/18822) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier u. a. (CSU) (Drs. 17/20788)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Kollege Dünkel.
Liebe Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute noch einmal die Änderung des Bayerischen Katastrophenschutz
gesetzes auf der Tagesordnung. Wir waren bereits im April 2017 mit diesem Thema befasst. Damals ging es noch um einige Nachbesserungen, die wir mit den Verbänden abgestimmt haben, denen wir aber in Aussicht stellen mussten, dass wir erst noch den Nachtragshaushalt auf den Weg bringen müssen. Das ist zwischenzeitlich geschehen. Insoweit kann nun auch diese Änderung noch kommen.
Wir haben eine grundsätzliche Bewertung vorzunehmen: Katastrophenschutzgesetz, unsere Rettungsverbände
in breitem Einsatz draußen für die Menschen. Wir wollen das natürlich unterstützen im Sinne des Ehrenamtes als einer fundamentalen Stütze unserer Gesellschaftsordnung, deren Bedeutung aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft noch zunehmen wird. Gerade die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Bayern basiert im Wesentlichen auf der Hilfsbereitschaft und der Selbstlosigkeit von Frauen und Männern. Dieses einzigartige ehrenamtliche Potenzial in Bayern, von dem wir immer wieder hören und sehen und wissen, dass es schon gar nicht in anderen Staaten, aber auch nicht in vergleichbarem Umfang in anderen Bundesländern gegeben ist, wollen wir natürlich nach Kräften erhalten und weiter ausbauen. Dafür wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.
In der bayerischen Sicherheitsarchitektur ist es natürlich von großer Bedeutung, dass in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eingesetzte Helfer ihre Leistung auch zukünftig auf einem qualitativ sehr hohen Stand halten können. Dazu gehören die Ausbildung und die Fortbildung. Damit sind wir ganz schnell bei den Rahmenbedingungen, bei der Bereitschaft der Arbeitgeber zur Freistellung von Dienstleistenden, aber auch der Bereitschaft der Dienstleistenden im Bereich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Wir sind hier immer im Kontext mit der Situation in den Gemeinden, sprich: mit der Situation unserer Feuerwehren.
Wir werden mit der Neuregelung in Artikel 17 Absatz 3 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes erstens die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es im Fall einer freiwillig bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung einer Entgeltfortzahlung gibt. Vorausgesetzt ist, dass ein privater Arbeitgeber eine im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz ehrenamtlich tätige Person tatsächlich unter Gewährung des Arbeitsentgelts freistellt, damit diese an einer vom Ministerium anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen kann, die aus
besonderen Gründen nur während der üblichen Arbeitszeit abzuleisten ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Blick auf die Qualität dieser Veranstaltungen, die manchmal drei bis fünf Tage dauern, merken wir, dass das nicht abends oder am Wochenende absolviert werden kann, sondern auch während der Arbeitszeit erfolgen muss. Dafür brauchen wir selbstverständlich auch eine Entschädigungsleistung.
Zweitens. Beruflich selbstständige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer erhalten bei der Teilnahme an solchen Veranstaltungen eine Verdienstausfallentschädigung bis zur Höhe der Stundenvergütung der Stufe 4 der Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Das halte ich für sehr bemerkenswert.
Drittens. Allen ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfer werden Sachschäden ersetzt, die bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entstanden sind.
Was wollen wir erreichen? – Wir wollen es ermöglichen, wie bereits im April 2017 dargestellt, dass private Arbeitgeber einen im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz eingesetzten Mitarbeiter für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung freistellen. Dafür wurden im Haushalt die entsprechenden Mittel bereitgestellt.
Zu den Positionen der Opposition und der Verbände: In der Verbändeanhörung gab es eine Stellungnahme des Bayerischen Städtetages, der aus unserer Sicht unbegründete Sorgen vortrug. Nach Artikel 17 Absatz 3 des neuen Gesetzes erstattet der Staat den Organisationen die notwendigen Aufwendungen. Das entspricht dem bereits jetzt geltenden Artikel 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes. Die Neuregelung wird weiterhin von den Bezirksregierungen vollzogen. Bisher haben wir einen einheitlichen Vollzug durch die Regierung der Oberpfalz zentral für ganz Bayern. Die Einwände des Bayerischen Städtetags können wir also ausräumen, da es hier nicht zu Veränderungen kommt.
Die Opposition hat zwei Kritikpunkte am Verfahren aufgeworfen: Zum einen ging es um die Höhe der Kostenschätzung des Innenministeriums. Wir gehen davon aus, dass wir im Durchschnitt mit fünf vollen Arbeitstagen rechnen müssen. Wenn wir die Zahlen des Technischen Hilfswerks zugrunde legen, können wir davon ausgehen, dass 47 % der Entgeltfortzahlungen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet bei Gesamtkosten von 366.000 Euro beim Technischen Hilfswerk 734 Euro pro abgerechnetem Teilnehmer. Hochgerechnet auf die prognostizierten Zah
Zum anderen ging es um die volle Gleichstellung durch einen bedingungslosen Freistellungsanspruch. Wir haben natürlich die Belange der bayerischen Wirtschaft berücksichtigt, die sich in der Verbändeanhörung sehr deutlich geäußert hat. Wir haben zwischenzeitlich, lieber Harry Scheuenstuhl, immer wieder Hinweise, dass es bei den Feuerwehren zunehmende Schwierigkeiten mit Freistellungen gibt. Wir wollen hier natürlich praxisorientiert handeln. Deshalb sind wir in dieser Art und Weise vorgegangen.
Ich schließe: Kolleginnen und Kollegen, für die bayerische Sicherheitsarchitektur ist es von großer Bedeutung, dass die Helfer ihre Leistungen auch künftig auf einem hohen qualitativen Niveau erbringen können. Dafür brauchen wir Fortbildung. Mit dem jetzigen Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen. Die CSUFraktion wird daher zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege Dünkel. – Nächste Wortmeldung: Kollege Scheuenstuhl. Bitte schön, Herr Scheuenstuhl.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, wertes Hohes Haus, Kollege Dünkel! Man kann es zusammenfassen: Sie machen unsere Ehrenamtlichen heute ganz klar zu Bittstellern. Es geht heute wieder einmal um ein Rettungshelfergleichstellungsgesetz beziehungsweise um die Gesetzgebung zum Thema. Es geht um die Menschen, die beispielsweise bei den Bereitschaften ehrenamtlich Dienst leisten und bei Unglücksfällen tätig werden: schnelle Einsatzgruppen, die für die Versorgung und die Verpflegung zuständig sind, diejenigen, die mit Hundestaffeln ausrücken, oder diejenigen, die zu einem Kriseninterventionsteam gehören. Es geht um die vielen Aktiven des Arbeiter-SamariterBundes, des Roten Kreuzes, der Johanniter, der Malteser und des Medizinischen Katastrophen-Hilfswerks, die mit ihrem freiwilligen Engagement Verantwortung für uns alle übernehmen. Bayern braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihren Vorstellungen und ihrem Handeln in die Gesellschaft einbringen. Viele Bereiche unseres Zusammenlebens sind auf solches freiwilliges Engagement angewiesen. Die Menschen, die Bürger sind und Solidarität zeigen, schaffen den Kitt, der jede Gesellschaft zusammenhält. Sie sind das Kapital, das eine Gesellschaft wertvoll macht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, die CSU weiß allerdings genauso wie die Staatsregierung überhaupt nicht, wie man mit diesem Kapital richtig
umgeht; denn leider wird es für die Rettungshelferinnen und Rettungshelfer auch in Zukunft keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch für die Teilnahme an notwendigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen geben. Die "Freistellung light", die in dem heutigen Gesetzentwurf behandelt wird, beschränkt sich lediglich auf Fortbildungsveranstaltungen, aber sie umfasst nicht ebenfalls notwendige Ausbildungsveranstaltungen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann nicht nachvollziehen, warum die Christsozialen diesen Helferinnen und Helfern verweigern, was bei den Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr richtigerweise bereits heute möglich ist. Sind sie Helfer zweiter Klasse? – Die CSU setzt in ihrem Entwurf auf die freiwillig bezahlte Freistellung durch den jeweiligen Arbeitgeber. Freiwillig! Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Arbeitnehmer, der der Allgemeinheit ehrenamtlich dient, zum Bittsteller wird, wie ich bereits am Anfang meiner Rede gesagt habe. Er muss hingehen und betteln, dass er etwas für die Allgemeinheit tun darf. Nicht nur an diesem Tag und nicht nur bei dieser Ausbildung, sondern oft ein ganzes Leben lang arbeiten sie für uns. Die Arbeitnehmer müssen also fragen, ob sie freigestellt werden oder nicht. Was glauben Sie denn, wie viele Menschen aus Angst vor einer Ablehnung erst gar nicht wagen, nachzufragen und sich vielleicht unbeliebt zu machen? – Ein gesetzlicher Freistellungsanspruch wäre der richtige Weg gewesen.
Im Übrigen möchte ich noch anmerken, dass ein solcher Kurs nicht dem Vergnügen dient. Sie haben es erwähnt, Kollege Dünkel. Eine solche Fortbildung dauert mehrere Tage, ist mit einem hohen Lernaufwand verbunden und womöglich auch mit einer Abschlussprüfung. Die CSU setzt dem Ganzen das iTüpfelchen auf, indem sie die Fortbildungsveranstaltung auch noch vom bayerischen Innenministerium anerkennen lassen will. Anerkannt wird die Veranstaltung dann, wenn sie, wie es im Gesetzestext so schön heißt, zu einer spürbaren Steigerung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit einer ehrenamtlichen Einsatzkraft führt. Diese Forderung ist eine Entmündigung aller Trägerorganisationen. Wir müssen unseren Leuten beim BRK und bei den anderen Hilfsorganisationen einfach mehr Vertrauen schenken. Ich glaube nicht, dass sie irgendwelche Menschen zu einer Fortbildung schicken, ohne geprüft zu haben, ob sie dort etwas Sinnvolles lernen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ohne den gesetzlichen Freistellungsanspruch, ohne die wichtigen Ausbildungsveranstaltungen und ohne das Mitwirken der Trägerorganisationen muss dieser Gesetzentwurf
Zum Schluss möchte ich mich bei allen ehrenamtlich Tätigen im Freistaat ganz herzlich bedanken. Ich bitte darum, das Ergebnis nicht zum Anlass zu nehmen zu sagen, dann schmeiße ich hin. Das machen die Ehrenamtlichen in Bayern nicht. Aber für ihren selbstlosen Einsatz, für das vorbildliche Pflichtbewusstsein und für diesen ebenso verantwortungsvollen wie gefahrvollen Dienst an der Gemeinschaft danke ich ihnen. Im Innenausschuss macht sich immer große Bestürzung breit, wenn Ehrenamtliche angegriffen und verletzt werden. Hier könnten wir ihnen einmal etwas zurückgeben, indem wir sagen, wir sind dafür, dass ihr bei euren schwierigen Aufgaben wirklich unterstützt werdet. Sie haben keinerlei Vorteile davon, auch nicht materiell. Oft bekommen sie nicht einmal ein Dankeschön. Ich glaube, diesen Menschen gehört unser Dank, diesen Menschen gehört unsere Aufmerksamkeit. Es wäre gut, wenn wir den Respekt, den wir in Sonntagsreden immer predigen, auch bei diesem Gesetz umsetzen würden.
Danke schön, Herr Scheuenstuhl. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Hanisch. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie von der Mehrheitsfraktion machen es einem wirklich nicht leicht, Ihren Gesetzen zuzustimmen. Ich habe den Eindruck, hier wird eine Scheibchentaktik gefahren. Wir werden diesem Gesetzentwurf wie auch im Ausschuss zweifelsohne zustimmen, weil er Verbesserungen bringt. Aber schauen Sie es sich mal an: Die erste Änderung, mit der wir uns in den letzten eineinhalb Jahren beschäftigten, ist am 01.04.2017 in Kraft getreten. Seitdem ändern wir das Gesetz immer wieder scheibchenweise, und zwar mit dem, was die Opposition wollte und was man ursprünglich abgelehnt hat. Und jetzt kommt man allmählich und bringt haushaltsrechtliche Gründe. Das kann es wirklich nicht sein. Ich glaube, es ist unwahrscheinlich wichtig, dass man mit den ehrenamtlichen Helfern in Bayern ehrlich umgeht. Es ist vorhin genannt worden: Man kann den Eindruck gewinnen, es gebe ehrenamtliche Helfer erster und zweiter Klasse. Meine Damen und Herren, wir haben in Bayern 450.000 ehrenamtliche Helfer, weitaus mehr als hauptamtliche Helfer. Wenn wir diese ehrenamtlichen Helfer nicht hätten, müssten wir die Leute bezahlen. Das wäre nicht bezahlbar. Vor diesen Ausgaben hätte ich Angst, nicht vor dem, was ich jetzt denen zahlen muss, die bereit sind, sich während der Woche, weil es nicht anders geht, freiwillig
weiterzubilden. Dieses Weiterbilden kommt primär nicht dem Einzelnen zugute, sondern uns, der Allgemeinheit.
Meine Damen und Herren, um nichts weniger und nichts mehr geht es hier. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, das, was man anderen schon seit Jahrzehnten gewährt, jetzt konsequenterweise auch denen zu gewähren, die bisher noch keinen Rechtsanspruch darauf hatten. Das ist eine Selbstverständlichkeit, über die wir hier heute diskutieren.
Meine Damen und Herren, die Verbände haben weitaus mehr Forderungen gestellt. Wir werden uns hier noch öfter mit diesem Gesetz beschäftigen und kommen dann zur vierten Änderung der ersten Änderung des Gesetzes, meine Damen und Herren, und zwar nur deshalb, weil wir uns nicht auf einmal durchgerungen haben und diese Anregungen der Verbände nicht gleich ernst genommen haben.
Meine Damen und Herren, ein Gesetz ist immer auch ein Zeichen von Qualität, und auch das, was die Helferinnen und Helfer bringen, ist Qualität. Jede Fortbildung wird die Qualität, die den Opfern zugutekommt, steigern. Wir müssen jedem dankbar sein, der zum einen ein Ehrenamt ausübt und zum anderen bereit ist, dafür seine Freizeit bzw. seine Zeit zu opfern. Ein Ehrenamt geht ja bis in die Familien hinein. Deshalb gibt es auch vonseiten der FREIEN WÄHLER ein ganz, ganz herzliches Dankeschön für die tolle Arbeit, die in Bayern geleistet wird.
Meine Damen und Herren, die Ehrenamtlichen sind – das wollen wir heute betonen – eine Stütze der Gesellschaft. Die Gesellschaft wäre um vieles ärmer, wenn wir die Ehrenamtlichen nicht hätten. Aber lassen wir diesen Worten und Versprechen auch Taten folgen! – Nicht mehr und nicht weniger bedeutet diese Änderung des Gesetzes.
Deshalb unterhalten wir uns noch einmal darüber, was wir insgesamt machen müssen. Lassen Sie uns ein Paket einbringen, das dann für einige Jahre Bestand hat. Wir als Gesetzgeber setzen die Rahmenbedingungen dafür, das Ehrenamt vor Nachteilen zu schützen und die Qualität zu steigern. Dazu gehört einfach diese Fortbildung. Wie bereits erwähnt, werden wir dieser Gesetzesänderung zustimmen. Wir sind aber davon überzeugt, dass noch einige Änderungen notwendig sein werden, um alle Helferinnen und Helfer in Bayern gleich zu behandeln. Dafür müssen wir doch noch einige Hausaufgaben machen.
Danke schön, Herr Kollege Hanisch. – Der nächste Redner ist der Kollege Mistol. Bitte schön, Herr Mistol.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir, die GRÜNEN, bleiben dabei: Die GRÜNEN-Landtagsfraktion will eine vollständige Rettungshelfergleichstellung, die auch einen gesetzlichen Freistellungsanspruch für Ausbildungs- und Trainingszeiten vorsieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Ihre Politik der kleinen Trippelschritte wird jedoch dem herausragenden Engagement der Helferinnen und Helfer im Freistaat nicht gerecht. Im Gegenteil, die von Ihnen vorgelegte gesetzliche Neuregelung zieht viel zu enge Grenzen für Fortbildungsveranstaltungen. Ich nenne ein paar Beispiele:
Erstens. Es dürfen nur Fortbildungsveranstaltungen sein, die vom Innenministerium anerkannt sind und zu einer spürbaren Steigerung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit einer Einsatzkraft beitragen. Zudem müssen sie aus besonderen Gründen nur während der üblichen Arbeitszeit stattfinden können. Das ist die erste Einschränkung.
Zweitens. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf Fortbildungsveranstaltungen und klammert Ausbildungsveranstaltungen aus. Gerade aber die Grundausbildung ist der Grundstein dafür, den Zugang zum Ehrenamt zu schaffen und Menschen dafür zu gewinnen.
Drittens. Die Erstattung der Entgeltfortzahlung gilt nur in Fällen der freiwilligen bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber. Die Neuregelung schafft keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch. Hier schließe ich mich den Worten des Kollegen Scheuenstuhl an. Damit degradieren Sie die Ehrenamtlichen nicht nur zu Bittstellern bei den Arbeitgebern, was für viele bereits eine große Hemmschwelle darstellen dürfte, sondern das Innenministerium entscheidet nun darüber, welche Fortbildungsmaßnahmen als sinnvoll erachtet werden. Obendrein ist die Definition "während der üblichen Arbeitszeit" angesichts der unterschiedlichen Modalitäten der Arbeitswelt ziemlich aus der Zeit gefallen. Mehr Gängelung geht nicht.
Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie sprechen zwar immer vom Abbau der Bürokratie, aber die vorgeschlagene Lösung wird an der einen oder anderen Stelle einen unverhältnismäßig großen Aufwand produzieren. An dieser Stelle möchte ich an die Kritik des
Städtetags erinnern. Unklar ist beispielsweise, wer letztendlich für die Prüfung über das Vorliegen der einschränkenden Tatbestandsmerkmale für die notwendigen Fortbildungen zuständig ist. Falls die Aufgabenzuweisung an die untere Katastrophenschutzbehörde gewollt ist, sind Nachbesserungen erforderlich. Außerdem ist nicht nachzuvollziehen, dass bei der Beratung im federführenden Ausschuss keine Stellungnahme der Rettungsdienstorganisationen vorgelegen hat. Ich habe das damals moniert. Mittlerweile liegen diese Stellungnahmen vor. Der damalige Ausschussvorsitzende und jetzige Staatsminister Dr. Herrmann hatte im Ausschuss gemeint, der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes habe ihm Zustimmung und Einverständnis signalisiert. Wenn ich nun die mittlerweile vorliegenden Stellungnahmen anschaue, sehe ich, da ist nicht alles eitel Sonnenschein. Die Stellungnahmen sind erst auf unsere Anregung hin abgegeben worden. Viele unserer Kritikpunkte werden auch von den Organisationen genannt.