mische Lehre und Forschung zu ihrem beruflichen Mittelpunkt gewählt haben. Gegen einen Vorwurf verwahre ich mich massiv: Die berechtigten Interessen der Menschen, die an unseren Hochschulen tätig sind, dürfen nicht unverantwortlicherweise für die politische Eigenreklame genutzt werden.
An unseren Hochschulen gibt es ein differenziertes Personalgefüge. Der Träger von Forschung und Lehre ist die Professorenschaft. In den vergangenen Jahren haben wir die Grundausstattung für jede bayerische Hochschule erhöht, unter anderem mit dem 140-Millionen-Euro-Anteil, den der Freistaat Bayern durch die Entlastung der BAföG-Mittel bekommen hat. Die meisten anderen Länder haben dieses Geld im allgemeinen Haushalt verschwinden lassen.
Wir haben außerdem einen akademischen Mittelbau in ganz unterschiedlicher Ausformung. Um die Situation dieses akademischen Mittelbaus haben wir uns mit einer Selbstverpflichtung der beiden Hochschulvertretungen Hochschule Bayern e. V. für die HAW und Universität Bayern e. V. für die bayerischen Universitäten gekümmert. Die dort formulierten Ziele sind noch nicht alle erreicht. Da bin ich bei Ihnen. Wir konnten aber eine Regelung für die kurzen Befristungen, die unterjährlichen Befristungen, erreichen. Wir haben dafür gesorgt, dass Frauen im Mutterschutz nicht mehr für ihre eigene Nachfolge sorgen müssen. Außerdem haben wir einen umfassenden Ansatz bei der Promotionsbetreuung gewählt, zum Beispiel für den Fall, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl oder einer wissenschaftlichen Einrichtung eine Qualifikationsphase absolviert. Dieser Ansatz wurde noch nicht voll umgesetzt. Da bin ich bei Ihnen.
Wir wollen die Situation des akademischen Mittelbaus verbessern. Die befristeten Stellen im akademischen Mittelbau sind zum Teil auf den Erfolg der Hochschulen zurückzuführen, da aufgrund von Wettbewerben Drittmittel eingeworben werden konnten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die befristet im akademischen Mittelbau beschäftigt sind, sichern die Qualität. Deshalb wollen wir Verbesserungen für deren Arbeitssituation erreichen.
Zum Thema der Lehrbeauftragten kann ich auf das Protokoll verweisen, weil Herr Kollege Oliver Jörg dazu alles in der notwendigen Differenziertheit dargestellt hat. Der Lehrbeauftragte an den Universitäten trägt ergänzend zu den Trägern der akademischen Lehre, also den Professoren, dazu bei, dass an den Hochschulen Spezialwissen vermittelt wird. An den Musikhochschulen gibt es einen akademischen Mittelbau in dieser Form überhaupt nicht. Dort wird ein relativ großer Anteil der Lehrveranstaltungen durch Lehr
beauftragte abgedeckt. Diese Lehrbeauftragten sind aber im Gegensatz zu den Lehrbeauftragten an den Hochschulen in den Gremien der Musikhochschulen mitwirkungsberechtigt. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo hat die Situation sehr undifferenziert dargestellt. Eine Person, die ein Instrument in ganz besonderer Weise beherrscht, kann sich in eine Musikhochschule ganz anders einbringen.
Das Kultusministerium ist sowohl mit Vertretern der drei Musikhochschulen als auch mit Vertretern der anderen Hochschulgattungen im Gespräch. Wir nehmen zusammen mit den Vertretungen der Lehrbeauftragten die Probleme in den Blick. Die Präsidenten der Musikhochschulen haben Vorstellungen entwickelt, wie die Interessen der Lehrbeauftragten umgesetzt werden könnten. Sollten diese Vorschläge haushaltsrelevant sein, müssten wir uns miteinander unterhalten, ob wir sie umsetzen können. Die Personalverantwortung liegt aber zunächst einmal bei den Hochschulleitungen. Hier kann ich nur auf die Ausführungen von Herrn Kollegen Jörg verweisen.
Neben der Übereinkunft mit den beiden Hochschulgattungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die im akademischen Mittelbau befristet beschäftigten Kräfte darf ich auf den Erfolg, den die bayerischen Hochschulen beim Bundesprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs errungen haben, verweisen. Ich nenne nur die Tenure-Track-Strategie. Wir haben auch in den Koalitionsvertrag Punkte aufgenommen, um das Arbeiten im akademischen Umfeld weiterzuentwickeln.
Ich verwahre mich gegen die Unterstellung, dass wir hinsichtlich der Mitwirkung und der Absicherung der Menschen in der akademischen Forschung bewusst Prekariatszustände hinnehmen oder gar bewusst intendieren würden. Wahrscheinlich gibt es kaum einen Bereich der öffentlichen Verwaltung, der komplexere arbeitsrechtliche Figuren aufweist.
Ich danke Frau Kollegin Osgyan, die darauf hingewiesen hat, dass auch auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion im Nachtragshaushalt eine Verbesserung der Situation an den Musikhochschulen erreicht werden konnte. Wir haben bereits im vergangenen Jahr einen Schritt in diese Richtung unternommen. Wir befinden uns im Gespräch mit den entsprechenden Vertretungen. Wir werden allerdings mit dem Instrument der und des Lehrbeauftragten nicht die Rolle, die andere arbeitsrechtliche Figuren auszufüllen haben, ersetzen können und wollen. Deswegen ist für uns auch die Frage der Mitwirkungskompetenz in Hochschulgremien außerhalb der Musikhochschulen in der Klarheit zu beantworten, wie es der Kollege Jörg getan hat.
Herr Staatsminister, einen kleinen Moment! – Herr Kollege Rosenthal hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Herr Staatsminister, es geht um die notwendige Differenzierung, die Sie zu Recht angesprochen haben und die in unserem Ausschuss auch so diskutiert worden ist. Gleichwohl habe ich in Ihrer Rede sehr deutlich gehört, dass Sie – das ist politisches Geschick – die Situation bezüglich der Mitbestimmungsformen der Lehrbeauftragten an Universitäten und der Lehrbeauftragten an Hochschulen als Erfolg dargestellt haben. Es geht vor allen Dingen um die Lehrbeauftragten an den Hochschulen, aber auch an den Sprachinstituten, die persönlich keine Mitbestimmungsmöglichkeiten haben, wenn man denn einen Akademischen Rat sozusagen nicht als den "Leuchtturm Mitbestimmung" ansieht, wenngleich nicht nur ergänzender Unterricht erfolgt. Es geht eigentlich darum, dass die Lehrbeauftragten vor allen Dingen an den Musikhochschulen und Sprachinstituten die pädagogische Hauptarbeit bei der Ausbildung leisten, aber deshalb nicht mehr Stunden bekommen, weil sie sonst in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hineinwachsen würden. Das ist im Prinzip eine Zwitterfunktion.
Für diese besonderen Ausbildungsbedingungen benötigen wir einen eigenen Haushaltstitel. Es ist klar, dass nicht 100 % der Lehrbeauftragten übernommen werden können. Es geht vielmehr darum, eine Stabilität zu erreichen; denn die Präsidentschaften der Musikhochschulen haben mitgeteilt, dass sie für die ganz normale pädagogische Arbeit eine gewisse Stabilität brauchen. Die Hochschulen benötigen für ihre gesamte pädagogische Arbeit nicht 100 % Lehrbeauftragte, brauchen aber mehr hauptamtliche Stellen im akademischen Mittelbau. In Ihrer Rede haben Sie sich in einem wunderbaren Slalom immer ein bisschen drumherum bewegt. Das ist eigentlich der Kern der politischen Auseinandersetzung. Deshalb gab es interessanterweise die Demonstration vor der Staatskanzlei und nicht vor Ihrem Haus. Eigentlich müssten Sie als Rechtsaufsichtsbehörde dieses Problem aufgreifen und in sehr intensiven Gesprächen, die Sie wohl auch führen, einer pädagogisch vernünftigen Lösung zuführen.
Aus unserer Sicht ist in diesen Tagen der Wintersport etwas sehr Erfolgreiches. Aber darum geht es nicht.
Erstens. Ich habe selbstverständlich darauf hingewiesen, dass wir, was die Vermittlungskompetenz angeht, eine unterschiedliche Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten zwischen Kolleginnen und Kollegen, die als Lehrbeauftragte an den Musikhochschulen tätig sind, und den Lehrbeauftragten an Universitäten und anderen Hochschulen haben. Das habe ich getan. Das können Sie dem Protokoll entnehmen.
Zweitens. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir mit den Präsidenten der drei Musikhochschulen im Gespräch sind, die zum Thema der Lehrbeauftragten konzeptionelle Vorstellungen weiterentwickelt haben. Ich habe fast wörtlich gesagt, dass man hier über haushälterische Auswirkungen sprechen muss. Ich kurve da überhaupt nicht herum.
Drittens. Es ist völlig klar, dass wir Lehrbeauftragten keine Vollzeitbeschäftigung für den Lebensunterhalt anbieten können. Das liegt zunächst einmal fachlich und dienstrechtlich in der Zuständigkeit der Hochschulen. Das ist ergänzend, auch wenn es für das Gesamtvolumen der Hochschule für Musik eine Bedeutung hat. Da bin ich ganz bei Ihnen. Das ist völlig klar. Ich habe zwischen der Situation an den Musikhochschulen und der Lage an Universitäten sehr deutlich differenziert, an denen wir, wie der Herr Kollege Jörg deutlich gemacht hat, einen höheren Anteil an einer Spreizung haben als in manch anderen Fächern.
Das Bemühen des Kollegen Jörg möchte ich gar nicht in Anspruch nehmen, aber er hat es selber genannt. Das Bemühen vonseiten der Staatsregierung ist in der notwendigen Differenziertheit mit Folgerungen zu betrachten; denn ich habe mich mit den Vertretern der drei Musikhochschulen bzw. mit deren Lehrbeauftragten getroffen. Wir werden dies wieder tun. Es gibt natürlich Wünsche, die wir nicht alle erfüllen können. Aber wir bemühen uns und haben zugesagt, dass wir diese umfassend prüfen. Außerdem werden wir diesen Dialog mit den Vertretern der Hochschulgattungen fortsetzen; das mag nach Ostern sein. Auch das habe ich bereits öffentlich geäußert.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 17/18399 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der
FREIEN WÄHLER, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich habe für Sie noch drei Ergebnisse von namentlichen Abstimmungen. Ich gebe zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Pfaffmann, Dr. Wengert und anderer und Fraktion (SPD) für ein Bayerisches Psychosoziales Notfallversorgungsgesetz auf Drucksache 17/13412 bekannt: Mit Ja haben 50 Abgeordnete, mit Nein haben 78 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen: 12. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Schulze, Hartmann, Celina und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Wahlrechtsänderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Drucksache 17/17576: Mit Ja haben 55 Abgeordnete, mit Nein 67 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es eine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich gebe noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kreuzer, Zellmeier, Freller und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Binnengrenzkontrollen verlängern – Besserer Schutz der EU-Außengrenzen" auf Drucksache 17/20792 bekannt: Mit Ja haben 76 Abgeordnete, mit Nein haben 46 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen: keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Damit sind wir, wie vereinbart, am Ende unserer heutigen Sitzung angelangt. Die restlichen Tagesordnungspunkte werden, wie im Ältestenrat vereinbart, nächste Woche aufgerufen.