Protocol of the Session on November 9, 2017

(Beifall der Abgeordneten Ingrid Heckner (CSU))

Wir haben die integrierte Lehrerreserve an Realschulen und Gymnasien geschaffen. Wir haben zusätzlich pro staatliches Gymnasium eine halbe Lehrerstelle für individuelle Förderung ausgebracht. Wir können insgesamt mit dem Engagement in der Ganztagsschule, mit der Tatsache, dass wir über 2.000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in der Flüchtlingsbeschulung geschaffen haben, um das – in Anführungszeichen – "normale" schulische Angebot dadurch nicht zu belasten, was eine große gesellschaftspolitische Dimension und Herausforderung ist, mit dem Aufstocken der Mobilen Reserve und vielen anderen Dingen deutlich machen, dass wir genau diesen Arbeitsalltag der Lehrkräfte schätzen und unterstützen wollen.

Wir haben zum Beispiel die Rückführung der Arbeitszeit – für die Beamten natürlich auch mit einer Rückführung der entsprechenden Arbeitszeit – für die Lehrer mit begleitet. Die Referendarbeschäftigung ist natürlich so, wie sie beschrieben wurde. Aber ab einer Stundenzahl von zehn bzw. zwölf Stunden – ich weiß es nicht genau – wird der zusätzlich abverlangte Teil der Stunden zusätzlich entgolten, was die Einkommenssituation für die Referendare entsprechend verbessert.

Wir haben im Bereich Lehrerfortbildung für diesen Doppelhaushalt 1,5 Millionen Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um auch in diesem Bereich, der dritten Phase der Lehrerbildung, für Verbesserungen zu sorgen. Darüber, dass wir noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt sind, was die weitere Entwicklung angeht, sind wir, glaube ich, alle einer Meinung. Das wird, was die kommenden Haushalte angeht – das Bildungspaket ist angesprochen worden –, weiterer Kraftanstrengungen bedürfen.

Wenn wir 150 Lehrerstellenäquivalente in die Leitungszeit der bayerischen Schulen geben, dann werden wir das nicht nach dem Gießkannenprinzip machen, sondern wir werden uns sehr genau anschauen, wie wir das tun können. Es geht um diese 150 zusätzlichen Verwaltungsangestellten, die wir aufsatteln und auf denen wir aufbauen können. Frau Kollegin Heckner hat es bereits angesprochen. Meiner Fraktion war es immer ein großes Anliegen, dass wir in den vergangenen Jahren in jedem Einzelhaushalt – Nachtragshaushalt oder Doppelhaushalt – die Zahl der Verwaltungsstellen entsprechend hochfahren konnten. Wir werden mit diesen 150 – mindestens! – Verwaltungsstellen – das ist die nachhaltigste Wirkung und Verbesserung – die Zuteilungskriterien entsprechend verbessern; das hat die größte Wirksamkeit, die von Hof bis Lindau in den Schulen ankommt. Wir werden aber noch Zusätzliches mit diesen 150 Verwaltungskräften verbessern können.

Das ist der Anspruch, dem wir uns zu stellen haben. Ecclesia semper reformanda! Wir müssen uns anstrengen, um dem weiter gerecht zu werden. Den Fokus auf dieses Thema gerichtet haben, ist das Verdienst der FREIEN WÄHLER. Wir konnten damit heute darstellen, wie wir uns diesem Thema mit aller Seriosität und großem Ressourceneinsatz widmen. Das ist unsere Aufgabe. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich gebe gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass Herr Kollege Dr. Martin Runge seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als neues Mitglied für den Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen benannt worden ist.

Frau Vizepräsidentin Ulrike Gote wird anstelle von Frau Bause neues Mitglied in der Richter-Wahl-Kommission, und Frau Katharina Schulze ist deren Stellvertreterin.

Ich wünsche den Kolleginnen und dem Kollegen viel Erfolg in ihren neuen Tätigkeitsfeldern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und des

Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (Drs. 17/18702) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatssekretär Eck. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes wollen wir einer Grundentscheidung des Landtags Rechnung tragen. Wie beim Inkrafttreten des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2007 sollen durch Gesetzesänderungen circa 60 % der bayerischen Haushalte Zugang zu gefördertem Wohnraum erhalten. Dieser Anteil ist durch die Einkommensentwicklung erheblich zurückgegangen. Zudem sollen erforderliche künftige Anpassungen an die Einkommensentwicklung zeitnah durch Rechtsverordnung erfolgen können. Maßstab, liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür soll weiterhin die Grundentscheidung des Gesetzgebers sein; eine wichtige Aussage.

Für bereits gebundenen Wohnraum – auch das ist wichtig – soll ebenfalls durch Verordnung eine Anhebung der Einkommensgrenzen möglich werden. Dieser Gesetzentwurf wird von den Verbänden – das will ich besonders in den Mittelpunkt rücken – ausdrücklich begrüßt. Künftig können damit mehr Haushalte mit mittleren Einkommen und Familien von der Wohnraumförderung profitieren. Zugleich bewahrt das unsere sozial stabilen Bewohnerstrukturen in Bayern.

In diesem Sinne, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hoffe ich auf eine positive Beratung dieses Gesetzentwurfes im Plenum sowie anschließend in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Damit eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen, beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die Verteilung der Redezeiten ist wie folgt: CSU acht Minuten, SPD sechs Minuten, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils fünf Minuten und Staatsregierung acht Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten Claudia Stamm, Günther Felbinger und Alexander Muthmann können jeweils bis zu zwei Minuten sprechen. – Ich erteile jetzt Herrn Kollegen Lotte von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die soziale Wohnraumförderung ist eine der wichtigsten wohnungspolitischen Instrumente in Bayern. Sie sorgt dafür, dass das viel zu geringe Angebot an Wohnungen steigt, und sie sorgt vor allem dafür, dass bezahlbarer Wohnraum für Menschen entsteht, die Unterstützung dabei benötigen, ihre Wohnkosten zu stemmen.

Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen richtig, dass die Staatsregierung die Einkommensgrenzen für die Berechtigung auf eine Sozialwohnung anhebt. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen. Die bloße Beschränkung des Gesetzentwurfs auf die Anhebung der Einkommensgrenzen macht jedoch leider auch deutlich, dass die Staatsregierung die Nöte vieler Menschen aus dem Blick verloren hat. Sie vergibt damit die Chance zu einer Anpassung der einkommensorientierten Förderung, die zielgerichtet bei den Menschen ankommt, die sie benötigen. Das ist offenbar die Absicht des Gesetzes.

Schauen wir uns einmal an, was im Detail passiert ist: Der Freistaat fördert mit eigenen Mitteln Investoren, die bauen wollen. Im Gegenzug werden diese Wohnungen für maximal 25 Jahre nur an Mieter mit einem Berechtigungsschein vergeben. Außerdem sind die Mieten niedriger als auf dem freien Markt. So weit, so gut. Das Problem ist jedoch, dass die Mieten wie am freien Markt angehoben werden können. Gerade in teuren Ballungsgebieten folgt daraus oftmals, dass die Bewohner der vom Freistaat geförderten Wohnungen alle paar Jahre einen Anstieg der Miete erleben. Sie merken, dass sie sich ihre Wohnung trotz Berechtigungsschein bald nicht mehr leisten können, wenn das so weitergeht.

Damit werden Zukunftsängste ausgelöst. Die Menschen fühlen sich alleingelassen. Wie kann das sein? Die Wohnraumförderung hat doch gerade den Zweck, Menschen Sicherheit zu bieten. Aber selbst diese Förderung scheint nicht mehr darauf ausgelegt zu sein, Menschen mit geringem Einkommen zu helfen. In diesen Fällen versagt die Förderung. Allein in München gab es 2017 zu dieser Problematik 450 Anfragen beim Münchner Mieterverein, wobei ich betonen möchte, dass es sich dabei nicht um ein Münchner Problem handelt.

Schauen wir uns einmal an, wie die Stadt München Wohnungen fördert, damit die Mittel zielgerichtet ankommen: Beim sogenannten "München Modell" können Sie sich noch mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund 39.000 Euro für eine Wohnung bewerben. Das ist deutlich mehr als die obere Grenze im Fördermodell des Freistaates. Die höhere Grenze im "München Modell" ist aber auch absolut notwendig, weil die

Menschen in Ballungsgebieten auch bei höherem Einkommen größere Probleme mit den Wohnkosten bekommen können. Die Menschen profitieren schon gar nicht mehr von der Förderung des Freistaats. Hier wälzt der Freistaat die Verantwortung auf die Kommunen ab.

Das zweite Problem liegt in der Festlegung der Mieterhöhungen. Der Mieterbund Bayern hat es selbst anschaulich vorgerechnet: Die Bewohner einer vom Freistaat Bayern geförderten Wohnung zahlen spätestens nach fünf Jahren mehr als die Bewohner einer Wohnung im "München Modell", wenn die Vermieter ihre rechtlichen Spielräume ausnutzen. Das machen sie natürlich auf angespannten Mietmärkten.

Ich möchte es noch einmal deutlich sagen: Obwohl die Teilnehmer am "München Modell" ein deutlich höheres Einkommen haben, zahlen sie nach fünf Jahren weniger Miete als die Menschen, die in vom Freistaat geförderten Wohnungen wohnen. Wir brauchen dringend eine stärkere Entlastung niedrigerer Einkommen, sonst können Erzieherinnen, Verkäuferinnen und Angehörige ähnlicher Berufe sich das Wohnen in Ballungsgebieten nicht mehr leisten.

(Beifall bei der SPD)

Das darf nicht sein, und das ist auch nicht gut für die Städte. Die Staatsregierung hat für dieses Problem bislang nur nachträglich eine Lösung gefunden, die es den Kommunen ermöglicht, mit eigenen Mitteln einen Ausgleich zu schaffen. Die Staatsregierung drückt sich offensichtlich auch hier vor der Verantwortung, die sie für ganz Bayern hat. Ich fordere deshalb die Staatsregierung auf, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen.

(Beifall bei der SPD)

Der Freistaat muss klare Grenzen für die Mieterhöhungen einführen. München hat vorgemacht, wie das geht. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, dass der Gesetzentwurf für Ehepaare, die länger als sieben Jahre verheiratet sind, eine Senkung der Einkommensgrenze vorsieht. Auf dieses Thema möchte ich hier nicht ausführlich eingehen, aber es macht doch keinen Sinn, an anderer Stelle die Einkommensgrenzen wieder enger zu fassen. Der soziale Wohnungsbau muss insgesamt mehr Menschen zur Verfügung stehen.

Das ist mein Stichwort vor dem Schluss meines Beitrags: Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist zu begrüßen. Entscheidende Probleme werden aber vollkommen ignoriert. Der Gesetzentwurf ist nur ein Täuschungsmanöver, das von den großen Problemen der sozialen Wohnraumförderung ablenken soll. Solange

der Freistaat nicht bald wieder deutlich mehr Sozialwohnungen zur Verfügung stellt, wird dieser Gesetzentwurf in der Praxis nicht viel ändern. Wir werden einzig und allein längere Wartelisten für Sozialwohnungen haben. Der Lebenswirklichkeit der Menschen werden wir damit nicht gerecht.

Wir brauchen einen strategischen Wechsel in der Wohnraumförderung. Das bedeutet konkret 20.000 bezahlbare geförderte Wohnungen pro Jahr. Wir brauchen eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft für ganz Bayern, eine verbesserte Förderung der Genossenschaften und die Stärkung der Kommunen, indem wir deren Handlungsmöglichkeiten im sozialen Wohnungsbau ausweiten. Wir müssen den Verkauf staatlicher Grundstücke an Kommunen erleichtern und den Wohnungspakt Bayern zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften verbessern.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Kollege Lotte. – Als nächster Redner spricht Kollege Rotter für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war nichts anderes zu erwarten, als dass Kollege Lotte den Gesetzentwurf zwar grundsätzlich begrüßen muss, dass er aber auf der anderen Seite jede Menge Haare in der Suppe findet. Sie haben den Gesetzentwurf gar noch als Täuschungsmanöver bezeichnet. Hier haben Sie sich gewaltig im Ton vergriffen, Herr Kollege.

(Beifall bei der CSU)

Worum geht es bei diesem Gesetz? – Natürlich kann es nicht alle Probleme auf dem Wohnungsmarkt lösen. Das ist überhaupt keine Frage. Für einen nicht unerheblichen Teil der Wohnungsnachfrager bietet es aber die Chance, eine sozial geförderte Wohnung zu bekommen. Das ist ganz wichtig und entscheidend; denn in den vergangenen Jahren haben wir dank der erfreulichen Einkommensentwicklung erlebt, dass nicht mehr 60 %, sondern nur mehr weniger als 50 % aller bayerischen Haushalte die Chance haben, eine geförderte Wohnung zu bekommen. Daher ist es richtig und wichtig, dass die Staatsregierung eine Initiative der CSU-Landtagsfraktion aufgegriffen hat. Vor eineinhalb Jahren haben wir im Landtag mit einem einstimmig verabschiedeten Antrag beschlossen, dass die Einkommenshöchstgrenzen überprüft werden sollen. Nach knapp zehn Jahren war diese Überprüfung durchaus angemessen.

Infolge der Föderalismusreform haben wir als eines der ersten Bundesländer ein eigenes Wohnraumförderungsgesetz beschlossen, das am 10. April 2007

hier im Plenum verabschiedet worden ist. Jetzt müssen wir dringend die Einkommensgrenzen erhöhen, und das tut die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf. Bislang konnte ein Einpersonenhaushalt bis zu einem Einkommen von 19.000 Euro – wohlgemerkt netto! – eine Wohnraumförderung bekommen. Diese Einkommensgrenze wird künftig auf 22.600 Euro erhöht. Bei einem Zweipersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze von 29.000 Euro auf 34.500 Euro. Bei einem Vierpersonenhaushalt – das sind Familien, die wir natürlich besonders fördern wollen – erhöht sich die Einkommensgrenze künftig auf 51.400 Euro. Das ist immerhin eine Erhöhung um gut 20 %.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass die Nachfrager dadurch mehr Sicherheit bekommen. Natürlich werden sie nicht in Wohnungen einziehen können, in denen klar ist, dass es 10, 15 oder 20 Jahre lang keine Mieterhöhung geben wird. Zunächst aber ist sicherzustellen, dass überhaupt Wohnungen gebaut und zur Verfügung gestellt werden können. Das geschieht wiederum auf privater Seite nur dann, wenn damit eine wenn auch kleine Rendite erwirtschaftet werden kann. Daher helfen die Debatten über Mietpreisbegrenzungen etc. bei den Bemühungen, dass Wohnungen gebaut werden sollen, nicht weiter.

Mit diesem Gesetzentwurf werden wir sicherstellen, dass mehr Haushalte die Chance haben, in eine geförderte Wohnung einzuziehen und sich dafür zu bewerben. Ich glaube, dass eine moderate Erhöhung der Einkommensgrenzen nach zehn Jahren in Höhe von 15 % bis 20 % je nach Größe der Haushalte durchaus angezeigt ist. Eine Erhöhung auf ein Bruttoeinkommen von immerhin knapp 75.000 Euro ist schon ganz happig. Damit erreichen wir einen durchaus erheblichen Anteil der Haushalte in Bayern. Dass diese Erhöhung der Förderung auch wichtig ist, um in den geförderten Wohnungen eine sozial stabile Bewohnerstruktur bilden zu können, wissen wir alle. Das wissen insbesondere auch die Verbände der Wohnungswirtschaft. Daher haben Sie diesen Gesetzentwurf auch unisono begrüßt.

Ich sehe es auch als richtig und sinnvoll an, dass es durch eine Verordnung künftig möglich ist, die Einkommensgrenzen schneller anzupassen, und dass die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten mehr vereinheitlicht werden. Ich bin überzeugt, dass dadurch bei positiven Einkommensentwicklungen schneller reagiert werden kann.

Ich gehe davon aus, dass wir dieses Gesetz in den Ausschüssen zügig beraten und dass es – womöglich trotz der Haare in der Suppe, die der eine oder ande

re finden mag – parteiübergreifend Zustimmung finden wird.

(Beifall bei der CSU)

Danke sehr, Herr Kollege Rotter. – Die nächste Wortmeldung: Kollege Hanisch für die FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Wohnraumsituation in Bayern ist äußerst prekär, und es ist höchste Zeit, sie zu verbessern. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland weit unter dem europäischen Durchschnitt, wenn es darum geht, wie viel Wohneigentum die Bevölkerung und die einzelnen Bürger haben. Dabei schneiden wir nach wie vor schlecht ab. Dagegen etwas zu tun, vor allem für die sozial Schwächeren, ist eine wichtige Aufgabe und eine Pflichtaufgabe des Staates, der er durch die Mittel des sozialen Wohnungsbaus gerecht wird.