Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Wohnraumsituation in Bayern ist äußerst prekär, und es ist höchste Zeit, sie zu verbessern. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland weit unter dem europäischen Durchschnitt, wenn es darum geht, wie viel Wohneigentum die Bevölkerung und die einzelnen Bürger haben. Dabei schneiden wir nach wie vor schlecht ab. Dagegen etwas zu tun, vor allem für die sozial Schwächeren, ist eine wichtige Aufgabe und eine Pflichtaufgabe des Staates, der er durch die Mittel des sozialen Wohnungsbaus gerecht wird.
Meine Damen und Herren, wenn ich allerdings sehe, dass wir die Einkommenssätze zehn Jahre lang gleich gelassen haben, während sich die Einkommenssituation in diesen zehn Jahren natürlich deutlich erhöht hat, dann sage ich: Es ist höchste Zeit für den Gesetzentwurf in dieser Form geworden. Er schlägt für mich zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen wird die Wohnraumförderung für mehr Menschen garantiert. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen kommen wesentlich mehr Menschen in den Genuss dieser Förderung; sie werden sie – da bin ich mir sicher – auch in Anspruch nehmen. Zum anderen ist für mich die Tatsache wichtig, dass man in Zukunft wohl daran denkt, die Einkommenshöchstgrenzen der Entwicklung laufend anzupassen – das war bisher leider nicht der Fall –, sodass man damit nicht jedes Mal ins Hohe Haus gehen muss. Die statistischen Berechnungen zum Verhältnis der Einkommensentwicklung zu den Höchstgrenzen im Rahmen des Verordnungsweges durchführen zu können, ist ebenfalls eine sinnvolle Entscheidung, die wir natürlich mittragen. Wir freuen uns, dass man diesen Weg gegangen ist.
Meine Damen und Herren, es ist unwahrscheinlich wichtig, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Herr Lotte, Sie haben die Situation in München angesprochen. Für München gebe ich Ihnen recht. Allerdings ist es auch die Pflicht einer Kommune, zu reagieren, wenn die allgemeinen Rahmenbedingungen, die für ein ganzes Land gelten, für ein, zwei oder drei große Kommunen nicht mehr zutreffen. Es ist insofern ein toller Schritt, dass München mit dem genannten Programm hier etwas tut. München ist damit zwar besser als der Freistaat Bayern, aber wir können trotzdem
Wenn immer davon gesprochen wird, dass man den Menschen in unserem Land zumutet, nicht nur auf die Rente zu vertrauen, sondern sich neben ihrer Rente – Riester-, Rürup-Rente und was hier so alles am Markt ist – ein zweites Standbein zuzulegen, dann meine ich, dass es durchaus auch eine sinnvolle Altersvorsorge ist, in ein Wohngebäude zu investieren. Vor allem junge Leute sollten das rechtzeitig tun, um später im Rentenalter keine Miete mehr zahlen zu müssen. Diesen Aspekt dürfen wir ebenfalls nicht vernachlässigen.
Meine Damen und Herren, um es kurz zu machen: Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf und werden ihm zustimmen.
Vielen Dank, Kollege Hanisch. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich dem Kollegen Mistol das Wort erteilen. Bitte schön.
Danke schön. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbarer Wohnraum wird in den bayerischen Städten und Ballungsräumen aufgrund des anhaltenden Zuzugs in den Freistaat sicher auch noch in den nächsten Jahren heiß begehrt und hart umkämpft sein. Die Mietpreise für Wohnungen oder Häuser gehen im Freistaat weiterhin durch die Decke. Bei den Altbauwohnungen – dazu gibt es Zahlen vom Bayerischen Rundfunk – haben sie sich in den letzten zehn Jahren um 35,5 % erhöht, bei den Bestandswohnungen um 38,8 % und bei den Neubauwohnungen um 34,6 %. Noch stärker ist der Anstieg bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften.
Von den steigenden Mieten und Grundstückskosten sind zunehmend auch Haushalte mit mittleren Einkommen betroffen, die auf den überhitzten bayerischen Wohnungsmärkten das Nachsehen haben. Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Erhöhung der Einkommensgrenzen vor. Das ist sicherlich richtig; die Notwendigkeit liegt auf der Hand. Aus Sicht der GRÜNEN sage ich: Diese Anpassung ist nach zehn Jahren längst überfällig.
Es geht aber nicht nur um die Anpassung der Einkommensgrenzen, sondern Sie nehmen auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit auf. Das ist löblich – 17 Jahre, nachdem der Bundesgesetzgeber die eingetragenen Lebenspartnerschaften beschlossen hat. Es entbehrt auch nicht einer gewissen Ironie,
dass Sie die Regelung gerade zu einem Zeitpunkt in dieses Gesetz aufnehmen, zu dem jüngst die Ehe für alle beschlossen wurde und das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaften seit 1. Oktober 2017 nicht mehr neu begründet werden kann. Allerdings ist es richtig, das aufzunehmen, obwohl das viele, viele Jahre zu spät geschieht; denn dieses Rechtsinstitut wird es, auch wenn es ausläuft, natürlich weiterhin noch geben.
Kolleginnen und Kollegen, alles in allem ist die Zielsetzung des Gesetzentwurfs unstrittig. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen seitens der Staatsregierung, die Wohnraumförderung auf eine breitere Basis zu stellen. Sie müssen insbesondere dem sozialen Mietwohnungsbau absolute Vorfahrt einräumen, und dafür brauchen wir in erster Linie eine deutliche Aufstockung der Landesmittel für die Wohnraumförderung. Herr Kollege Rotter, hier erwarten wir GRÜNE ein klares Signal beim anstehenden Nachtragshaushalt, damit das wieder mehr wird.
Gleichzeitig zielen aus unserer Sicht die Instrumente des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu sehr auf die Eigenheimförderung und – böse gesagt – auf die Wirtschaftsförderung mit sozialer Zwischennutzung ab. Seit Jahren fallen mehr Wohnungen aus der Bindung, als neue hinzukommen. Um mehr Mietwohnraum in die Sozialbindung zu bringen oder dort zu halten, ist es notwendig, an weiteren Stellschrauben der Wohnraumförderung zu drehen. Gerade wenn mehr und mehr private Bauträger diese Fördergelder in Anspruch nehmen, ist es notwendig, die Sozialbewirtschaftung bei der einkommensorientierten Förderung durch eine langfristige Begrenzung der Mieterhöhung zu verstetigen. Aus unserer Sicht muss auch über die Bindungsfrist hinaus gewährleistet sein, dass diese Wohnungen sozialbewirtschaftet werden. Ich denke, das ist eine große Herausforderung, für die wir noch nicht die richtigen Instrumente haben. Darüber müssten wir im Rahmen der weiteren Debatte auch noch einmal intensiv nachdenken. Zur Schaffung und Erhaltung ausgewogener Bewohnerstrukturen sollte die mittelbare Belegung wieder stärker in den Fokus gerückt werden. Ich denke, in dieser Richtung ist ebenfalls noch viel Musik drin.
Kolleginnen und Kollegen, das Dach über dem Kopf ist ein knappes und wertvolles Gut. Es darf deshalb nicht allein den Kräften des Marktes überlassen werden, sondern es bedarf der politischen Gestaltung, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken. In der
Danke schön. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über eine Subsidiaritätsangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Bevor ich über die Liste abstimmen lasse, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen in seiner Sitzung am 7. November die unter der Nummer 1 aufgeführte Subsidiaritätsangelegenheit betreffend "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ‚EU-Cybersicherheitsagentur‘ … und zur Aufhebung der Verordnung … Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik … Bundesratsdrucksache 680/17", beraten und empfohlen hat, auf die in der Drucksache 17/18826 aufgeführten Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass diese Bedenken Eingang in den Beschluss des Bundesrats finden.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion bzw. als fraktionsloser Abgeordneter mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (Drs. 17/17726) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Peter Winter, Erwin Huber, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 17/18208)
Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass hierzu keine Aussprache stattfindet. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/17726, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/18208 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/18788 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 16 Absatz 2 die Sätze 5 bis 7 neu gefasst werden. Darüber hinaus soll ein neuer § 4 zur Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung, der am 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, eingefügt werden. Weiter ist in § 2 das Datum der letzten Änderung, der 12. Juli 2017, und die entsprechende Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes, hier Seite 362, zu ergänzen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, im neuen § 5 als Datum des Inkrafttretens den "1. Dezember 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/18788.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN sowie der Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN sowie der Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich ebenfalls durch Aufstehen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Errich
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/18208 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Antrag der Staatsregierung Zustimmung zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (Drs. 17/16280)
Antrag der Abgeordneten Erwin Huber, Jürgen Baumgärtner, Dr. Otmar Bernhard u. a. (CSU) Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern; Änderungen zu § 1 Nr. 6.1.2 ("Höchstspannungsfreileitungen") (Drs. 17/17060)
Antrag der Abgeordneten Erwin Huber, Barbara Stamm, Christine Haderthauer u. a. (CSU) zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern; Einführung der Zentralörtlichen Stufe "Regionalzentren" und Aufstufung weiterer Zentraler Orte (Drs. 17/17232)
Antrag der Abgeordneten Erwin Huber, Karl Freller, Dr. Otmar Bernhard u. a. (CSU) zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern; Anbindegebot (Drs. 17/17233)
Antrag der Abgeordneten Erwin Huber, Karl Freller, Dr. Otmar Bernhard u. a. (CSU) zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern; Anbindegebot (Drs. 17/17234)
Antrag der Abgeordneten Erwin Huber, Karl Freller, Dr. Otmar Bernhard u. a. (CSU) zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern; Einzelhandelsziel (Drs. 17/17235)
Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Natascha Kohnen, Andreas Lotte u. a. (SPD) LEP I: Das Landesentwicklungsprogramm als starker Rahmen für eine wirtschaftlich starke und nachhaltige Entwicklung Bayerns (Drs. 17/13330)