Protocol of the Session on April 6, 2017

Danke, Frau Kollegin Gote. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über den "Technische Universität München - Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit" (Campus-Straubing-Gesetz - CSG) (Drs. 17/16132) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird von Herrn Staatssekretär Sibler begründet. Bitte sehr.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit der Entscheidung für den weiteren Ausbau des derzeitigen Wissenschaftszentrums für nachwachsende Rohstoffe in Straubing hat die Bayerische Staatsregierung im Dezember 2015 die Weichen für eine nachhaltige Stärkung und fachliche Profilierung des Standortes Straubing gestellt. Wir haben auch die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um die Dinge vernünftig und konstruktiv begleiten zu können.

Das Studienangebot wird in den kommenden Jahren deutlich ausgeweitet. Zukunftsweisende Studiengänge kommen als neue Angebote hinzu. Straubing hat sich auf dem Themenfeld der nachwachsenden Rohstoffe einen hervorragenden Namen in der Community gemacht. Das passt auch sehr gut in eine Region wie Niederbayern, die agrarisch geprägt ist. Jetzt haben wir dieses Angebot erweitert um beispielsweise die chemische Biotechnologie und Bioökonomie. Insgesamt soll dieser Standort auf etwa 1.000 Studienplätze anwachsen.

Im Zuge dieser Änderungen ist es nun notwendig, die Rechts- und Organisationsformen zu überprüfen, um letztlich die neuen Aufgaben in Forschung und Lehre auch entsprechend abbilden zu können. Wie bekannt,

ist Straubing eine hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung unter Mitwirkung von sechs Hochschulen. Damit wird sehr schnell deutlich, dass hier momentan ein sehr komplexes und aufwendiges Abstimmungsverfahren gegeben ist. Das wird in Zukunft so nicht mehr ausreichend sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt deshalb, eine Hochschuleinrichtung in der Trägerschaft der Technischen Universität München – TUM – zu errichten. Durch das vorgeschlagene Gesetz wird der Standort Straubing ein integratives Forschungszentrum der Technischen Universität München. Die wissenschaftliche Verantwortung für Forschung und Lehre wird damit auf die TU München übertragen. Der Name soll dann lauten, und der ist mit den Leuten vor Ort abgesprochen: "Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit". Dieser Campus soll mit fakultätsähnlichen Rechten ausgestattet werden. Damit wäre dann auch die akademische Eigenständigkeit gewährleistet. Das heißt ganz konkret, dass der Campus selbstständig neben den Fakultäten der TU München stehen soll. Er ist unmittelbar der Hochschulleitung zugeordnet. Der Campus verantwortet sein eigenes Studienangebot, ohne dass eine Fakultät der TUM mitwirken müsste. Er bekommt auch das Königsrecht aller universitären Einrichtungen, nämlich das Promotionsrecht. Straubing soll damit seine eigenen Doktoranden bekommen. Die Studentinnen und Studenten werden Studierende der TU.

Meine Damen und Herren, wir schlagen in diesem Gesetzentwurf vor, dass die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf – HSWT –, die sich in der historischen Entwicklung des Standortes Straubing ganz hervorragende Verdienste erworben hat, eine privilegierte Partnerschaft bekommt. Dazu, wie diese ausgestaltet wird, finden derzeit Gespräche zwischen der TUM und der HSWT statt. Schließlich war die HSWT das zweite Gründungsmitglied neben der TUM und hat am Erfolg des Wissenschaftsstandortes Straubing in herausragender Art und Weise Anteil. Weitere Hochschulen können, wenn sie wollen, im Rahmen von Hochschulkooperationen an Forschung und Lehre selbstverständlich mitarbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Standort Straubing hätte die gewählte Organisationsform uneingeschränkt Vorteile. Straubing würde neben München, Garching und Weihenstephan vierter Standort der Exzellenz- und Eliteuniversität TU München, die weltweit bekannt ist. Davon könnte der Standort Straubing ganz besonders profitieren. Straubing wird zur Universitätsstadt. Die Einrichtung profitiert natürlich auch von der Marke TU München und

kann zugleich an die erfolgreiche Arbeit des bisherigen Wissenschaftszentrums anknüpfen.

Eine klare Rechtsform und die Zuordnung der Einrichtung zur TUM ist für Studieninteressierte attraktiv und für die Gewinnung herausragender Akademikerinnen und Akademiker ganz entscheidend. Für Professorinnen oder Professoren, die sich für einen solchen Standort entscheiden wollen, kommt es doch darauf an, welches Image, welchen Ruf und welchen Leumund in der wissenschaftlichen Community eine solche Einrichtung hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Überlegungen, die Grundlage für den Gesetzentwurf sind, sind mit den Entscheidungsträgern aus Straubing und der ganzen Region intensiv besprochen worden. Dort findet unser Vorschlag volle Zustimmung. Die Kollegen Ritt und Zellmeier werden es in ihren Reden vermutlich bestätigen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Standortes Straubing und damit natürlich auch des Wissenschaftsstandortes Bayern leisten werden. Besonders bemerkenswert ist, dass wir damit an ein absolutes Profil der Region anknüpfen können, nämlich an die Landwirtschaft, und dass wir dieses Profil in den modernen Forschungsbereichen fortführen können. Das ist bayerische Wissenschaftspolitik.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Der nächste Redner ist Kollege Roos. Bitte schön, Herr Roos.

Verehrte Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär Sibler, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! In der Tat ist es eine sehr positive Entwicklung für den Wissenschaftsstandort Niederbayern und Ostbayern, wenn eine weitere Evolutionsstufe erklommen wird, indem das Wissenschaftszentrum Straubing im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe zur universitären Einrichtung "Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit" wird. Grundlage dafür ist das CSG, das Campus-StraubingGesetz, das Kollege Bernd Sibler gerade vorgestellt hat. Wir unterstützen grundsätzlich diesen Weg nach oben. Ich darf daran erinnern, dass mein Kollege Reinhold Perlak, der Alt-Oberbürgermeister der ehrwürdigen Forschungsstadt Straubing, diese Einrichtung seit Jahrzehnten gefordert hat. Er wird sicher nichts dagegen haben, dass aus dem Hochschulstandort Straubing nun ein Universitätsstandort Straubing wird.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Hans Ritt (CSU))

Ich darf auch daran erinnern, dass Reinhold Perlak als Techniker immer die Vernetzung zwischen Forschung, Wissenschaft und der Wirtschaft seiner Heimatstadt gefordert hat. Er hat dafür gesorgt, dass am Donauhafen Straubing-Sand Unternehmen angesiedelt wurden, die sich mit der Forschung über nachwachsende Rohstoffe, nämlich mit der Substituierung fossiler Kraftstoffe zum Beispiel durch strohbasierte Kraftstoffe beschäftigen. Das war visionär, und diese Vision wird jetzt zur Realität. Dazu gratuliere ich nachträglich meinem jetzt sich im verdienten Ruhestand befindenden Kollegen Reinhold Perlak.

Eine zweite Mandatsträgerin in Niederbayern strebt etwas Ähnliches an. Ich möchte nicht darauf verzichten, die Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer aus Kelheim zu erwähnen. Kelheim möchte ebenfalls eine universitäre Einrichtung für Fibre-, also Fasertechnologie. Der TU-Präsident war auch schon mehrfach vor Ort. Das wäre eine Aufwertung dieser Region.

Zurück aber zum Thema im engeren Sinn. Die Exzellenzuniversität TU München und die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bieten einen riesigen Rahmen. Beide sollen Mitglieder des Campus Straubing werden. Damit werden aber von den ehemals sechs beteiligten Hochschuleinrichtungen vier außen vor gelassen. Unberücksichtigt bleiben nämlich die Universität Regensburg, die OTH Regensburg, die Technische Hochschule Deggendorf und die Hochschule Landshut. Ich gebe zu bedenken, dass man diese vier Hochschulen im Sinne einer privilegierten Partnerschaft einbeziehen und ihnen nicht nur anbieten sollte, sie könnten kooperieren, wenn sie es wollen. Was die von mir genannten vier ostbayerischen Hochschulen zur Entwicklung des Standorts Straubing beigetragen haben, ist mindestens vergleichbar mit dem, was die TU München geleistet hat. Insofern sollte nicht mit unterschiedlichem Maß gemessen werden, sondern eine zukunftsorientierte Konstellation unter Einbeziehung der angesprochenen vier Hochschulen geschaffen werden.

Als Organe des Zentrums sind – und das ist schon ein Treppenwitz, dass dabei sämtliche ostbayerischen Hochschulen ferngehalten werden – der Rektor und der Institutsrat vorgesehen. Der Institutsrat soll einem Fakultätsrat vergleichbar sein. Nach den Äußerungen des Landesverbandes der Wissenschaftler in Bayern ist in der vorgeschlagenen Konstellation der wissenschaftliche Mittelbau jedoch unterrepräsentiert. Der Anteil des Mittelbaus in diesem Institutsrat sinkt nämlich von 13,3 %, wie es bei einem Fakultätsrat üblich ist, auf 8,3 %. Das ist nicht gerechtfertigt. Gleiches gilt

für die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität. Im Gegenzug erhöht sich natürlich das Gewicht der Professorenschaft. Darüber kann man trefflich streiten. Der Landesverband der Wissenschaftler schlägt vor, dass wir in der Anlaufphase eine Halbierung von Professoren und Mittelbau vornehmen, dass also die Gewichtung nicht verändert wird.

Ich darf noch darauf verweisen, dass das Promotionsrecht ein absolutes Positivum ist. Die Kritikpunkte, die ich genannt habe, sollen nicht das gesamte Projekt infrage stellen. Wir stehen absolut hinter diesem Projekt. So hat sich auch mein Fraktionsvorsitzender Markus Rinderspacher geäußert. Diese neue Einrichtung ist eine absolut korrekte und begrüßenswerte Fortsetzung der niederbayerischen Erfolgsgeschichte in der Hochschullandschaft.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.

Nur noch eine letzte Bemerkung. Lieber Bernd Sibler, du weißt, dass die Sozialdemokraten für Bayern die verfasste Studierendenschaft fordert.

(Beifall der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

Bayern ist das letzte Land, das keine verfasste Studierendenschaft hat.

Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss, Herr Kollege.

Auch das müssen wir einführen, und zwar nicht nur in Straubing, sondern in ganz Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Roos. – Nächster Redner ist der Kollege Ritt. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1998 werden alle in Bayern stattfindenden Aktivitäten rund um das Thema nachwachsende Rohstoffe in Straubing forciert und gebündelt. Die Gründung einer Hochschuleinrichtung am Standort Straubing mit diesem Themenschwerpunkt wurde von der Bayerischen Staatsregierung im selben Jahr beschlossen. Das Wissenschaftszentrum Straubing, das zugleich Teil des international agierenden Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe ist, wurde dabei zunächst als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung errichtet. Diesem Kompetenz

zentrum haben zuletzt sechs Hochschulen, die Technische Universität München, die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, die Universität Regensburg, die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, die Technische Hochschule Deggendorf und die Hochschule Landshut, angehört. Die bisherige Organisationsform ist für die angestrebte fachlichwissenschaftliche Weiterentwicklung der Einrichtung jedoch nicht mehr angemessen. Das betrifft vor allem den nachhaltigen Ausbau des Studienangebots am Standort Straubing und den damit verbundenen personellen Ausbau.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der "Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit" als integratives Forschungszentrum der TU München errichtet werden. Diese neue Rechts- und Organisationsform ist geeignet, um die Einrichtung zu einem für Wissenschaftler und Studierende attraktiven Zentrum auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe zu machen. Zugleich lässt sie erwarten, dass der Standort Straubing insgesamt weiterentwickelt wird und zusätzliche Strahlkraft entwickeln kann.

Als örtlichem Mandatsträger ist mir eine solche Entwicklung ein besonderes, vor allem persönliches Anliegen. Dass dies überhaupt möglich ist, haben wir unserer Staatsregierung, vor allem unserem Ministerpräsidenten Horst Seehofer mit seiner Zusage aus dem Jahr 2015, zu verdanken. Ministerpräsident Seehofer gilt dafür mein besonderer Dank.

Zugleich darf ich meiner Fraktion danken, die die dazu notwendigen finanziellen Mittel bewilligt und zur Verfügung gestellt hat.

Danken möchte ich auch Herrn Staatssekretär Bernd Sibler. Er hat in zahlreichen Gesprächen mit den Hochschulen viel dazu beigetragen, dass das Konzept heute steht. Dafür ein herzliches "Vergelts Gott", lieber Bernd.

Nachwachsende Rohstoffe und der vorausschauende Umgang mit den Ressourcen der Natur stehen ganz im Bewusstsein einer modernen Innovationsgesellschaft. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung werden die vielfältigen Bemühungen der Straubinger Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen gewürdigt und gemäß ihrer gesamtgesellschaftlich außergewöhnlichen Wertigkeit hervorgehoben.

Ich bitte daher um die Verweisung in den zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ritt. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir FREIEN WÄHLER freuen uns, dass der Wissenschafts- und Studienstandort Straubing aufgewertet wird. Wir FREIEN WÄHLER stehen für die gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Wenn man sich die Zahlen anschaut, gerade von Niederbayern, kann man feststellen, dass über Jahre hinweg das Verhältnis der Einwohnerzahl zu der der Studienplätze unterproportional war. Insofern ist es Zeit, endlich auch in dieser Richtung etwas zu tun.

Wie gesagt: Wir finden es gut, dass Straubing als Hochschulstandort die notwendige Aufwertung erfahren hat. Worüber wir hier aber reden, ist das Gesetz. Es stellt sich zum einen die Frage – da habe ich noch keine Begründung gehört, auch nicht vom Staatssekretär –, warum es eines Gesetzes bedarf, warum man es nicht anders machen kann. In der Begründung steht zwar, eine Verordnung sei nicht zielführend. Nirgendwo steht aber, warum nicht. Darüber wird man im Ausschuss sicherlich noch reden müssen.

Vielleicht auch noch über den Namen. Wenn da steht "Technische Universität München – Campus Straubing", ist das vielleicht etwas zu wenig. Man könnte sich überlegen, das etwas aufzuwerten, gerade für die Straubinger. Aber das ist nur eine Überlegung, die mir durch den Kopf gegangen ist, worüber wir uns im Ausschuss sicherlich noch intensiver Gedanken machen können.

Ich will noch auf zwei Punkte eingehen, die ich mir ebenso wie Kollege Roos notiert habe. Der eine betrifft die Kooperationspartner. Wenn sechs Kooperationspartner aktiv sind und etwas auf den Weg bringen, sich im Gesetz jetzt aber nur noch zwei finden und vier nicht mehr, muss man sich zumindest fragen, warum. Das mag richtig und auch so abgesprochen sein. Es kann aber auch sein – von einigen Seiten hat man da zumindest ein Grummeln gehört –, dass man es sich vielleicht etwas anders wünscht. Aber darüber werden wir uns noch unterhalten. Auch da würde ich mich ganz gerne überzeugen lassen wollen.

Beim zweiten Punkt brauche ich mich nicht überzeugen zu lassen, sondern da habe ich schon eine Überzeugung, nämlich was die Beteiligung des Mittelbaus und der Studierenden anbetrifft. Es kann nicht sein, dass durch ein neues Gesetz Rechte der Studierenden und des Mittelbaus, die es an allen anderen Ein

richtungen in Bayern gibt, durch die Hintertür geschmälert werden. Dagegen werden wir uns entschieden wehren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Studierende sind Mitglieder der Hochschule, ähnlich wie der Mittelbau. Sie jeweils nur zu 8 % zu beteiligen, wie es vorher schon ausgerechnet und genannt wurde, ist einer so wichtigen Einrichtung, glaube ich, nicht angemessen. Dazu werden wir uns im Hochschulausschuss sicherlich noch austauschen und fragen, was der Hintergrund gewesen ist, ob das Absicht war und warum und wie lange.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass man vielleicht noch die eine oder andere Zielrichtung oder einen Inhalt ins Gesetz schreibt.