Meine Damen und Herren, das ist entschieden zu wenig. Man könnte hier wirklich mehr tun. Andere Bundesländer, zum Beispiel Rheinland-Pfalz, tun das auch; die unterstützen ihre Bürgerinnen und Bürger. Man könnte zum Beispiel mit den zuständigen Stellen des Bundes und dem Flughafenunternehmen Frankfurt eine Strategie zur Fluglärmreduzierung im RheinMain-Gebiet, auch für die Region Bayerischer Untermain, verhandeln. Man könnte als Mitglied der Fluglärmkommission den Landkreis dabei unterstützen, seine Interessen gegenüber dem Flughafenunternehmen durchzusetzen, zum Beispiel Lärmmessungen am Bayerischen Untermain. Eine mobile Messstation für den ganzen Landkreis Aschaffenburg reicht doch nicht.
Bayern könnte auch die Bundesratsinitiative der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zur Änderung des Luftfahrtrechts unterstützen. Da geht es nämlich darum, Lärmschutz durch die Gestaltung von Flugverfahren und den praktischen Flugbetrieb zu verändern. Das haben die Verhältnisse vor Ort auch gezeigt. Je nachdem, in welcher Höhe die Flugzeuge fliegen und nach welchem Verfahren sie landen, ergeben sich erhebliche Veränderungen für die Menschen vor Ort. Genau darüber muss das Ministerium mit den zuständigen Stellen verhandeln.
Natürlich könnte sich die Staatsregierung auch für das Nachtflugverbot einsetzen. Ich hoffe natürlich, dass die Gerichte am 4. April, wenn die Entscheidung fallen soll, hierzu ein deutliches Wort sprechen.
Ich bin gespannt, wie sich heute die örtlichen CSUund FDP-Politiker verhalten werden. Sie haben Unterschriften entgegengenommen. Heute könnten sie diesen Unterschriften Gewicht verleihen. Sie haben eine Gleichbehandlung der hessischen und bayerischen Bürger gefordert. Auch das könnten Sie heute durchsetzen. Es ist wichtig, dass das Fluglärmproblem nicht zu einem Grenzproblem von Bayern und Hessen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als jemand, der im Landkreis Aschaffenburg geboren ist, dort seitdem wohnt und noch dazu Abgeordneter des Stimmkreises Aschaffenburg-Ost ist, also als jemand, der seit vielen Jahren an der A 3 wohnt und den Lärm dort ertragen hat, könnte ich es mir heute eigentlich ganz einfach machen und den beiden vorliegenden Anträgen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Selbstverständlich ist es auch mein und unser aller Ziel, Lebensqualität und Gesundheit der Menschen am Bayerischen Untermain zu sichern und den Fluglärm vom Frankfurter Flughafen zu bekämpfen.
Im Gegensatz zur Opposition genügt es mir als Mitglied der Regierungsfraktionen aber nicht, mit auf die Gefühle der Menschen zielenden Schaufensteranträgen die Bayerische Staatsregierung zu attackieren und so zu tun, als genüge es, den vorliegenden Anträgen zuzustimmen, und dann verschwindet der Fluglärm vom Frankfurter Flughafen quasi über Nacht. Wer so populistisch argumentiert, argumentiert unredlich und streut den Bürgern und Bürgerinnen am Untermain, die zu Recht den Fluglärm beklagen, Sand in die Augen.
Wir können den Lärmschutz nur dann verbessern, wenn wir alle Fakten berücksichtigen. Die Grundsatzentscheidung, den Flughafen Frankfurt zu erweitern,
- Das hat man vergessen. Ich muss lobend erwähnen, dass der damalige hessische Ministerpräsident richtigerweise das Mentoringverfahren zum Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr eingeleitet hat, das jetzt zur Verhandlung vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig liegt. Erste Signale deuten darauf hin, dass gute Chancen bestehen, dass das Gericht, das im Falle der Flughäfen Leipzig und Berlin ganz anders entschieden hat, jetzt dem Begehren eines Nachtflugverbots für Frankfurt weitestgehend entspricht. Herr Kollege Mütze, wir haben bereits ein Nachtflugverbot, das schon eine halbe Stunde andauert. Nach Aussagen des wirtschaftspolitischen Sprechers der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Arnold, mit dem Kollege Rüth und ich uns letzte Woche getroffen haben, sehr zur Freude des Kollegen Fahn, wird das die hessische Landesregierung so umsetzen, weil sie es von Anfang an so wollte.
Auch die beiden Stunden von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr kommen dabei nochmals auf den Prüfstand. Hauptgrund für die Entscheidung der seinerzeitigen Bundesregierung zur dritten Startbahn Frankfurt - zuständig ist allein der Bund - war die große wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für das ganze RheinMain-Gebiet. Betroffen sind 70.000 Arbeitsplätze, davon ca. 3.000 am Untermain, und mindestens weitere 5.000 Arbeitsplätze, die direkt vom Flughafen abhängen.
Es bestand das volle Bewusstsein, dass der Ausbau natürlich auch Belastungen insbesondere für das Flughafenumland mit sich bringen wird. Die Zuständigkeit für den Frankfurter Flughafen liegt - ich wiederhole es - nicht bei der Bayerischen Staatsregierung, sondern beim Bund und momentan beim Bundesverwaltungsgericht.
Die Entscheidung über das von 23 bis 5 Uhr bestehende Nachtflugverbot liegt immer noch beim Bundesverwaltungsgericht, das am 4. April hoffentlich richtig entscheidet, dass das Nachtflugverbot aufrechterhalten wird. An diesen rechtlichen Fakten kommt niemand vorbei. Ansonsten war es im Bayerischen Landtag bisher üblich, dass Abstimmungen über Petitionen zurückgestellt werden, bis entsprechende Gerichtsentscheidungen vorliegen.
Um den Fluglärm wirksam zu verringern, kommt es vor allem darauf an, den Lärm an der Quelle abzustellen, z. B. durch höhere Einflugschneisen und neue Sinkanflugtechniken, Gegenflüge, Eindrehbereiche oder segmentierte Anflugverfahren, die derzeit geprüft
werden und laut Aussage der hessischen Seite auch nach dem Gerichtsurteil ab August 2012 greifen. Ab dann werden erste Maßnahmen umgesetzt. Ich nenne die schrittweise Ausmusterung bzw. technische Nachrüstung lauter Flugzeuge, entsprechende Lärmschutzvorkehrungen und die Anhebung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte.
Darüber hinaus verweise ich auf die vom hessischen Ministerpräsidenten Bouffier herbeigeführte Vereinbarung vom 29.02.2012 "Gemeinsam für die Region Allianz für Lärmschutz 2012". Darin steht z. B., dass neue lärmreduzierte Flugzeuge beschafft werden müssen.
Ebenso wichtig ist uns die Aufnahme des Landkreises Aschaffenburg in das Forum "Flughafen und Region", in dem die Einzelheiten möglicher Schallschutzmaßnahmen intensiv diskutiert werden. Um hier etwas zu erreichen, haben mein Kollege Berthold Rüth und ich bereits eine ganze Reihe von Gesprächen geführt, u. a. mit dem Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa Cargo, wo wir mit der Bürgerinitiative entsprechende Unterschriften übergeben haben oder mit unseren Kollegen aus dem Hessischen Landtag. Wir werden uns am 5. April mit dem Chef des Flughafens Frankfurt, Herrn Dr. Schulte, treffen, und zwar wieder zusammen mit der BI; denn diese ist immer bei den Gesprächen dabei, um die Lärmbelastung für unsere Bürger zu diskutieren.
Während die Opposition Schaufensteranträge stellt, bemühen wir uns vor Ort, mit den Verantwortlichen konkrete Lösungen zu finden. Das werden wir weiterhin tun. Deswegen lehnen wir diese Schaufensteranträge ab.
Ist es ein Schaufensterantrag, wenn wir fordern, Sie mögen die von Hessen und Rheinland-Pfalz ausgehenden Bundesratsinitiativen unterstützen? Sie wenden sich gegen die Initiativen der zwei Bundesländer. Wir wollen nur, dass sich Bayern dazugesellt. Dass es sich
Natürlich leuchtet Ihnen das nicht ein, Herr Fahn. Aber es würde ein Blick ins Gesetz genügen. Im Bundesgesetz steht, dass die Menschen vor Fluglärm zu schützen sind. Dazu müssen wir von Bayern aus nicht noch einmal etwas auf den Weg bringen. Es steht bereits im Gesetz. Was Sie hier tun, ist so überflüssig wie ein Kropf.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Fahn, Sie haben völlig recht. Die FDP und auch die Kollegen von der CSU sprechen sich absolut für den Standort Bayerischer Untermain und für den Flughafen in Frankfurt aus. Ohne Frage stehen wir dahinter.
Zu Anfang gehe ich ganz sachlich auf die Anträge ein. Ich werde skizzieren, was hier immer etwas ins Lächerliche gezogen wird. Ich sage den Kolleginnen und Kollegen der Opposition aus dem Bayerischen Untermain, was wir bisher geleistet haben.
Voraus schicke ich die Feststellung: Ich finde es bemerkenswert, dass Sie, wenn Sie zwei Anträge in den Bayerischen Landtag einbringen, gegen die Lärmproblematik am bayerischen Untermain mehr tun als wir. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so darf man miteinander nicht umgehen.
Schon im Dezember 2011 haben wir uns an Minister Zeil gewandt - postalisch, nicht mündlich. Wir haben, wie man es als ordentlicher Demokrat tut, die Thematik des Fluglärms angesprochen. Zudem haben wir Minister Zeil zu einem Gespräch mit der Bürgerinitiative eingeladen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Das ist also auf unsere Initiative hin geschehen. Ministerpräsident Horst Seehofer hat in Aschaffenburg ein Gespräch geführt, das Peter Winter noch nicht erwähnt hat.
Tun Sie hier also bitte nicht so, als ob wir nicht die Ohren offen hätten für die Probleme und Anliegen der Leute. Ich habe zu dem Thema zig E-Mails bekommen und beantwortet. Sie haben sie sicherlich auch bekommen. Es ist nicht so, dass uns dieses Thema nicht interessierte.
Mittlerweile sind Messstationen am Bayerischen Untermain eingerichtet worden. Es ist nicht nur eine, wie Sie, Herr Fahn, fälschlicherweise behaupten. Sie sind offensichtlich wieder nicht up to date. Hinzu kommt
eine Messstation in Johannesberg, die übrigens nicht vom Umwelthaus des Rhein-Main-Gebiets betrieben wird.
Es ist absolut richtig, dass wir die Messstationen brauchen. Denn wir müssen im Vergleich zu dem, was an Fluglärm im Planungsverfahren angegeben worden ist, tatsächliche Werte ermitteln und dann Überprüfungen anstellen. Damit erhalten wir eine objektive Datenbasis, mit der wir gegen die momentan feststehenden Flugrouten vorgehen können. Es gibt eben rechtliche Bedingungen, die einzuhalten sind. Die deutsche Flugsicherung ist kein Anarchiehaufen. Sie legt die Fluglinien nicht so fest, wie es den Leuten beim Frühstück einfällt. Das mögen Sie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort am Bayerischen Untermain vielleicht erzählen; aber so ist es nicht. Solche Gedanken weise ich an dieser Stelle ganz klar zurück.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte doch um etwas Ruhe. Es ist auch für den Redner nicht einfach.
Alles, was wir über diese Bundesratsinitiative wissen, Herr Kollege Mütze, ist doch, dass sie für den Standort Frankfurt nichts mehr bringen wird, weil es da in erster Linie um das Nachtflugverbot geht. Die Nachtflugverbote werden vor Gericht verhandelt, lieber Kollege Mütze. Natürlich ist nachher die gerichtliche Entscheidung auch noch umzusetzen. Erzählen Sie den Bürgerinnen und Bürgern am Bayerischen Untermain nicht, dass die Bayerische Staatsregierung das Nachtflugverbot durchsetzen kann,
Dem dritten Punkt zum Nachtflugverbot habe ich auch schon angesprochen: Das Nachtflugverbot ist momentan vor den Gerichten anhängig. Ich habe versucht, auf die Anträge sachlich einzugehen. Aber nach den Beiträgen der Kollegen Mütze und Fahn möchte ich sagen: Mich treibt der Eindruck um, dass es Ihnen hier nicht um die sachliche Auseinandersetzung geht. Im "Main-Echo" muss ich lesen, dass Kollege Mütze im Hinblick auf unser Abstimmungsverhal