Karin Pranghofer

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsminister hat die drei Säulen benannt, die den Gesetzentwurf ausmachen. Wenn ich das Resümee vorwegnehme, muss ich feststellen, dass die drei Säulen, die Sie, Herr Staatsminister, genannt haben, das Papier wirklich nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Ich sage noch mehr: Das Gesetz soll die Eigenverantwortlichkeit der Schulen widerspiegeln, ist jedoch in Wirklichkeit ein Etikettenschwindel. Das Gesetz birgt außerdem nach unserer Ansicht die Gefahr, dass es zu einem Klimakiller in den Kollegien führen könnte.
Nach unserer Beuteilung haben wir mit der Einführung der mittleren Führungsebene, wie sie das Gesetz vorsieht, am Ende mehr Hierarchie an den Schulen sowie entmündigte Lehrerinnen und Lehrer.
Was sieht das Gesetz im Detail vor? Ich erkenne eine sehr technokratische Lösung, die wohl dem Beamtenrecht geschuldet ist, aber keineswegs der pädagogischen Arbeit der Schule nützt. Eine zweite Führungsebene einzuplanen, weil der Schulleitung immer mehr Aufgaben von der Kultusbürokratie zugewiesen werden, ist eigentlich sehr kontraproduktiv. Nach unserer Auffassung wäre es sehr viel besser, man würde die Teamstrukturen in den Schulen verbessern und die Ressourcen im Umfang von 311 Vollzeitstellen, die Sie im Gesetz bereitstellen wollen, für multiprofessionelle Teams an den Schulen einsetzen.
Ich komme zum zweiten Punkt. Im Gesetz sollen auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft gestärkt werden. Es ist schon lange überfällig, dass man den Kommunen, die ab und zu mit an den Tisch durften, jetzt endlich Entscheidungsrechte zugesteht. Dem kann man zustimmen. Was die anderen vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten und Regelungen über Abweichungen von der Schulordnung betrifft, bleibt der Gesetzentwurf aber wirklich weit hinter unseren Forderungen und Erwartungen zurück. Wir haben zu diesem Gesetzentwurf Vorschläge der GRÜNEN diskutiert. Es ist schade, dass Sie den Schulen nicht mehr vertrauen und nicht mehr zutrauen.
Ich füge einen Satz zu den Instrumenten der Qualitätssicherung und der schulartübergreifenden Schulaufsicht hinzu. Auch hier gilt: Ja, es ist der richtige Schritt, dass die Schulen beauftragt werden, ein Schulentwicklungsprogramm auszuarbeiten, und dass die Schulaufsicht schulartübergreifend zusammenarbeiten soll. Ich bitte Sie aber, bei den Kosten genau hinzusehen. Kein Euro, nicht einmal ein Cent wird zum Beispiel für zusätzliche Fortbildungen bereitgestellt. Was Sie hier anbieten, ist nicht mehr als ein Feigenblatt. Nur schöne Schulprogramme zu schreiben, ist uns zu wenig. Das nützt uns nichts.
Zum Schluss sage ich etwas zum Verfahren. Dieser Gesetzentwurf wurde schon sehr lange angekündigt. Uns verwundert es schon, dass jetzt, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode, dieser Gesetzentwurf auf den Tisch kommt. Die Lehrerverbände haben ihn im Januar zur Anhörung bekommen. Er soll jetzt in einem Ruck und mit einem Paukenschlag durchgezogen werden. Ich frage mich: Warum das Ganze? Vielleicht geschieht das deshalb, weil die FDP ihr Wahlversprechen umsetzen will, bevor sie abdankt. Der Gesetzentwurf ist das Papier wirklich nicht wert, und wir werden ihn ablehnen.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Der vorliegende Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN entspricht auch unserer Auffassung von selbstständiger Schule. Wir sind davon überzeugt, dass damit selbstständige Schule auch gelingen kann.
Gute Schule − Sie haben es gesagt − und auch innovativen Unterricht kann man nicht auf dem Verordnungswege herstellen. Es ist sozusagen auch nicht erfrischend, wenn man die Modellversuche ins Internet stellt und dann wartet, ob was kommt. Damit gelangt gute Schule nicht in die Breite. Wer wirklich eine gute Schule will, der muss den Schulen erlauben, über den Tellerrand hinaus zu denken, und nicht nur zu denken, sondern auch zu handeln.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Schulen von Bestimmungen und Verordnungen abweichen können. Wir finden, das ist der Weg, der den Schulen die Freiheiten gibt zu handeln. Ob die neu geschaffenen Abweichungsregelungen − Herr Nöth hat sie bereits ein wenig kritisiert − vollumfänglich sind oder ob wir noch etwas streichen oder ergänzen müssen, können wir sicherlich im Ausschuss besprechen. Selbstverständlich braucht eine selbstständige Schule auch ein Schulprofil − wir nennen es Schulprogramm, aber das ist sicherlich das Gleiche -, und selbstverständlich müssen die Abweichungen mit den Eltern, den Schülervertretern und, wie ich meine, auch mit den Sachaufwandsträgern verabredet werden. Es geht einfach nicht, sich in das gemeinsame Boot zu setzen, und dann rudern die einen in die eine Richtung und die anderen in die andere.
Neben dem Freiraum, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf für die Schulen fordern, brauchen die Schulen dafür dringend Werkzeuge. Wir nennen sie die Gelingensbedingungen für diese selbstständigen Schulen; denn zunächst müssen die Möglichkeiten dafür geschaffen werden, diese selbstständige Schule auch zu erreichen. Ich nenne einige Beispiele: die Unterrichtsfreistellung für Schulleiter, die Personalentwicklung, die Eigenbewirtschaftung der Haushaltsmittel, die Rechtsfähigkeit der Schulen usw. Das lässt sich natürlich nicht alles im Bayerischen EUG regeln. Es ist klar, dass es dann andere Bestimmungen und Verordnungen geben wird. Deswegen wird man noch einmal genau hinschauen müssen. Ich hoffe, Sie werden unserem Antrag, den wir in den nächsten Wochen einbringen werden, zustimmen. Dort sind diese Gelingensbedingungen noch einmal konkret aufgeführt.
Eine letzte Anmerkung zu den Änderungsvorschlägen zu Artikel 57; sie betreffen die Schulleiterin und den Schulleiter: Wir sehen hier, dass die GRÜNEN, wie wir das übrigens auch tun, der Schulleitung eine besondere Rolle für die Schulentwicklung beimessen. Auch die GRÜNEN, sagen wir, setzen auf das richtige Pferd. Wenn aber diese Schulleitung eine herausragende Rolle für die Schulentwicklung einnimmt, dann müsste man sie unserer Meinung nach gänzlich vom Unterricht freistellen. Sie sagen offensichtlich, ein bisschen mehr Leitungszeit sei genug. Vielleicht ist das ein erster Schritt in diese Richtung; aber ich glaube, man muss der Schulleitung für diese Verantwortung auch die notwendige Zeit geben.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass sich unsere Grundlinien und unser Plan für eine selbstständige Schule mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN decken und wir Detailfragen ganz sicherlich noch im Ausschuss besprechen werden. − Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Zeit wird nicht angezeigt. Ich werde mich bemühen, kürzer als fünf Minuten zu sprechen. - Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist sinnvoll, noch einmal darüber zu reden, ob das Land Bayern als Gast in der Fluglärmkommission ein Stimmrecht bekommt. Sie haben gerade den Antrag genannt. Wenn der Landrat einen Antrag einreicht und das Ministerium mitformuliert und hinterher nicht einmal darüber abgestimmt werden darf, ist das keine Basis, auf der wir uns ausruhen sollten.
Die Einflussnahme ist einfach wichtig. In diesem Zusammenhang will ich die Beispiele, die von Herrn Reuter, dem Landrat aus Aschaffenburg, aufgeführt worden sind, nennen. Das muss man sich einmal vorstellen. Der Landrat beklagt mit Recht, dass die Deutsche Flugsicherung eine interne Lärmschutzanordnung getroffen hat. Diese Lärmschutzanordnung wird nur auf hessischem Gebiet angewandt. Dort dürfen die Flugzeuge nicht unter 5.000 Fuß fliegen. Auf bayerischem Gebiet dürfen sie bis zu 4.000 Fuß tief fliegen. Das ist eine berechtigte Kritik. Dieses Beispiel zeigt, dass es wichtig ist, dass wir mehr Gewicht erhalten. Das ist wichtig für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger. Deshalb müssen wir der Flugsicherung nicht nur auf den Zahn fühlen, sondern auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieser Region vertreten. Herr Dr. Fahn hat schon darauf hingewiesen, dass dies weit über den bayerischen Untermain hinausgeht.
Meine Damen und Herren, die Fluglärmkommission ist eine gesetzlich vorgesehene Kommission, die an fast allen Verkehrsflughäfen gebildet wurde. Bisher − das ist Fakt − befinden sich dort nur kommunale Vertreter. Das bedeutet, dort befinden sich auch kommunale Vertreter aus Rheinland-Pfalz, die Stimmrecht haben. Die Regierungen der Länder Rheinland-Pfalz und Bayern, in denen die Metropolregion Rhein-Main und der Flughafen liegen, haben in der Fluglärmkommission kein Stimmrecht. Wir in der SPD wissen auch, dass die Zusammensetzung der Fluglärmkommission nicht von Bayern, sondern von der hessischen Landesregierung entschieden wird. Ich habe Kontakt mit dem Ministerium in Rheinland-Pfalz aufgenommen. Nach meinen Informationen wird derzeit eine Neuorganisation der Fluglärmkommission geprüft. In diesem Rahmen sollten wir unser Stimmrecht einfordern.
Deshalb ist es der Staatsregierung heute nur anzuraten, dass sie die Chance nutzt, im Rahmen der Neuverhandlungen dieses Stimmrecht einzufordern. Damit würden die bayerischen Bürgerinnen und Bürger, die auf bayerischem Gebiet vom Fluglärm betroffen sind, zu ihrem Recht kommen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Wenn ich ein Stimmrecht in dieser Kommission habe, habe ich das Recht, die Mehrheiten in der Kommission so zu bilden, dass ich diese gegenüber der Landesregierung in Hessen durchsetzen kann. Es ist klar: Die hessische Landesregierung entscheidet zuletzt. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass auch Rheinland-Pfalz Schritte einleiten möchte. Es wäre schade, wenn Bayern wieder zu den Letzten gehören würde.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Seit Einführung der verkürzten Gymnasialzeit haben wir es im Landtag mit dieser Problematik zu tun. Der Frust bei den Eltern, den Lehrern und auch den Schülerinnen und Schülern hat natürlich für Debatten hier im Hohen Haus gesorgt.
Uns betrübt vor allem die Tatsache - vielleicht schockiert sie uns sogar -, dass man nach acht Jahren G 8, sozusagen nach dem ersten Durchlauf, im Ministerium offensichtlich immer noch nicht richtig weiß, wie G 8 eigentlich geht. Wie sonst lässt sich erklären, dass das Ministerium wiederum mit 20 Modellversuchen an Gymnasien aufwartet, um das G 8 "weiterzuentwickeln", wie man es dort nennt. Ich will das mit einem Bergführer vergleichen: Wenn er nicht weiß, wie der Weg nach oben führt, würde sich ihm wohl niemand von uns anvertrauen. Niemand würde ihm zutrauen, dass er auf dem richtigen Weg sei.
Wenn die CSU-Fraktion - sie regierte damals noch allein -, die sich für die Einführung von G 8 entschieden hat, bis heute nicht richtig weiß, welches pädagogische Konzept dafür sinnvoll ist, dann muss man mit dem Lob schon sehr sparsam umgehen. Wir schließen daraus: Die Staatsregierung ist entweder nicht in der Lage, das Gymnasium neu zu denken, oder - das halte ich für die wahrscheinlichere Antwort - sie will es nicht bezahlen.
Meine Damen und Herren, wir haben die sechs Eckpunkte, über die wir schon im Ausschuss beraten haben, in das Plenum hochgezogen, weil es uns wichtig ist, dass wir alle uns noch einmal damit befassen und endlich auch liefern. Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft erwarten nach einem Durchlauf G 8 zu Recht tragfähige Lösungen und Entscheidungen, die Hand und Fuß haben; Modellbauten hatten wir genug.
Dazu bedarf es aber mehr als eines Flexijahres, wie es jetzt genannt wird, oder punktueller Lehrplankürzungen.
Zum G 8 gab es eine Anhörung. Da hat ein Schüler die Situation zutreffend beschrieben und deutlich gesagt, wo die Probleme des G 8 liegen. Ich gebe seine Äußerungen einmal sinngemäß wieder: Es wird verlangt, dass wir alles können, aber es bleibt keine Zeit, die riesige Stoffmenge zu vertiefen, vor allem vermisse ich die individuelle Förderung.
Genau hierum muss es uns gehen: die Belastungen herunterzufahren, ohne die gymnasiale Bildung zu beschädigen, und endlich wahrzunehmen, dass die Schülerschaft am Gymnasium eine andere ist als je zuvor; sie ist heterogener. Den Schülern und den Schulen müssen dann natürlich auch die notwendigen Ressourcen und Ausstattungen zur Verfügung gestellt werden, damit alles pädagogisch umgesetzt werden kann.
Wenn heute ungefähr 40 % der Schüler eines Grundschuljahrgangs zum Gymnasium übertreten - mancherorts sind es sogar 90 % -, dann entsteht automatisch eine größere Spreizung von Begabungen und Talenten. Genau diese größeren Spreizungen müssen wir auch im Gymnasium bedienen; daran geht kein Weg vorbei.
Deshalb sagen wir: Für uns handelt es sich um ein Gymnasium der zwei Geschwindigkeiten. Wir müssen zulassen, dass man sowohl in acht Jahren als auch in neun Jahren das Abitur machen kann.
Es geht um Belastungsreduzierung. Wir wollen diese erreichen. Dafür steht einer der Anträge. Zu diesem Zweck muss es erstens eine Neuverteilung der Unterrichtsstunden in der Unter-, Mittel- und Oberstufe geben. Da sind durch die KMK verpflichtend 265 Stunden vorgeschrieben. Dabei muss zweitens die Flexibilisierung der Zeit ermöglicht werden.
Mit der Neuverteilung der Stunden können wir Belastungssituationen im Gymnasium, vor allem in der Mittel- und der Unterstufe, mildern, dies gerade in einer Zeit, in der die Schüler nicht den rechten Blick für die Schule haben.
Wenn man unten Stunden reduziert, muss man logischerweise oben Gas geben. Wir können uns durchaus vorstellen, dass die Schüler in der Oberstufe in der Lage sind, Gas zu geben. Da müssen zwei Wege angeboten werden; denn der eine ist langsamer, der andere schneller.
Bezüglich der Entlastung der Schüler ist uns wichtig, eine Stundenentlastung zu erreichen und für die Verteilung eine Lösung zu finden. Vielleicht sollten wir das nach dem Prinzip machen: langsam starten und am Ende Gas geben. Das ist in etwa die Vision, die wir hierfür haben.
Überhaupt keine Lösung ist für uns das Flexibilisierungsjahr, das auch - das ist der bessere Begriff "freiwilliges Sitzenbleiben" genannt wird. Selbst der Philologenverband hat in einer seiner letzten Broschüren ein Fragezeichen hinter die Überschrift gesetzt: "Mehr Flexibilität - ein Befreiungsschlag?". Wir setzen dahinter sogar drei Fragezeichen. Welche Schülerin und welcher Schüler will schon freiwillig sitzen bleiben? Nicht anders ist das Flexibilisierungsjahr zu verstehen.
Ich glaube, jeder von uns kann sich sehr gut an seine Jugendzeit erinnern. Als ich 13, 14, 15 war, waren mir meine Freunde wichtiger als die Schule. Wer weiß, wie Schüler in diesem Alter ticken, kommt nicht auf die Idee, ausgerechnet zu dieser Zeit, also zu der Zeit der Pubertät, wo die Clique, die Gruppe und die Freunde viel wichtiger sind als die Schule, einem Schüler zu sagen: Du kannst ja ein Jahr zurückbleiben und dann alles aufholen. Möglicherweise funktioniert dies. Aber es funktioniert nur, wenn die Eltern oder die Noten den Druck machen. Anders, so glauben wir, funktioniert es nicht. Druck ist aber kein guter Lehrer.
In der Oberstufe ist das anders. Da haben die Schüler den Blick nach vorn. Dann hat man Möglichkeiten, sich flexibler einzustellen. Da kann man sagen: Ich mache das Abitur erst in zwei oder drei Jahren.
Eine Rolle spielt die Heterogenität. Auf die Entwicklungen müssen wir reagieren. In Bayern gibt es Gymnasien, in denen das getan wird. Da bewegt man sich und versucht, eine neue Pädagogik zu entwickeln. Aber wir können nicht warten, bis alle Gymnasien sozusagen den Mausklick auf die Website des Kultusministeriums gewagt haben, um das zu verstehen, was andere machen.
Uns ist es wichtig, dass wir die Formen und die Techniken für das individuelle Lernen in die Schulen transportieren und Lernprozesse durch Fortbildungen anstoßen.
Ein weiteres Thema ist die gebundene, rhythmisierte Ganztagsschule. Ich spreche sie an, weil ich weiß, dass das Kultusministerium schon lange behauptet, dass das Ganztagsgymnasium in Bayern sehr erfolgreich sei. Wenn aber etwas so erfolgreich ist, warum verzichtet man dann in Bayern auf den Ausbau? 2 % der Gymnasien in Bayern - ich spreche von den ge
bundenen Ganztagsgymnasien - haben diese Form. 2 % sind uns zu wenig, wenn man weiß, dass hier ein wichtiges Ziel liegt.
Ich spreche auch die integrierte Lehrerreserve an. Es handelt sich um einen wichtigen Bereich. Für die Gymnasien ist es wichtig, dass diese Reserve jetzt kommt. Gut für die Gymnasien ist aber auch, dass sie nicht als Modell eingeführt wird. In anderen Bundesländern ist das Modell schon längst erprobt und muss deswegen in Bayern nicht neu erfunden werden.
Für die integrierte Lehrerreserve haben Sie unsere Unterstützung. Allerdings sollte man hier nicht im Schneckentempo vorangehen, wie man es bei den Ganztagsschulen gemacht hat. Die integrierte Lehrerreserve sollte ausgebaut werden. Sie sollte es nicht nur an Gymnasien geben. Vielmehr brauchen alle Schulformen diese Reserve.
Ich komme zum Schluss. Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie jetzt die Gelingensbedingungen für das Gymnasium liefert. Wir haben dazu heute mit unseren Anträgen sechs Vorschläge auf den Tisch gelegt. Sie brauchen den Anträgen nur zuzustimmen. Die Möglichkeit der Umsetzung besteht schon. Daher erwarten wir, dass Sie endlich reagieren und etwas tun, statt mit Modellversuchen etwas erreichen zu wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern drei Themen des Gesetzentwurfs, den Herr Taubeneder bereits in Auszügen dargestellt hat, ansprechen, von denen ich glaube, dass es wichtig ist, sie noch einmal zu nennen.
Vor allen Dingen möchte ich aufgreifen, was Herr Taubeneder gerade über die Mittelschule gesagt hat. Wir sagen: Im Resümee ist eigentlich außer dem Türschild "Mittelschule" in der Hauptschule nicht viel verändert worden.
Ich sage aber auch: Die Analyse war nicht falsch. Die Hauptschule steht vor strukturellen Herausforderungen; das ist richtig. Rund 300 der 980 Hauptschulen in Bayern sind einzügig. Davon sind viele aufgrund der demografischen Entwicklung schon in den nächsten Jahren in ihrem Bestand gefährdet. Auch das ist richtig. Richtig ist auch, dass diese vielen kleinen Hauptschulen nur noch ein begrenztes Bildungsangebot bereitstellen können, kein Ganztagsangebot mehr, kein Angebot zum mittleren Schulabschluss mehr und eben auch keine großen Differenzierungsangebote mehr.
Ich sage noch einmal: Die Analyse ist richtig, nur das, was man daraus gefolgert und jetzt auch im Gesetz verankert hat, ist eine falsche Entscheidung, weil das Gesetz eine rein technokratische Lösung bietet.
Wer also glaubt, dass man mit dem Wechsel eines Namens - "Hauptschule" heißt jetzt "Mittelschule" oder auch mit dem Zusammenschluss von Schulen zu Mittelschulverbünden eine Schule attraktiver machen kann, den Schülerinnen und Schülern und den Eltern einen Mehrwert bieten kann, der irrt sehr.
Die Beispiele zeigen das auch. Wir sind demnächst in Amorbach. Die Mittelschule dort hat im nächsten Schuljahr eigentlich 30 Schüler erwartet; 15 werden es wohl sein; 15 sind nach Baden-Württemberg - ich nenne das direkt: - geflohen. Jedes andere Bundesland um uns herum sucht ebenfalls inhaltliche Lösungsansätze und Alternativmodelle. Wir tun das auch. Wir haben einen Lösungsansatz entwickelt, den Sie auch kennen. Das ist die Gemeinschaftsschule.
Aber die Lösungen, die Sie für die Schulen anbieten, sind im Grunde keine Lösungen. Sie werden das in den nächsten Jahren sicherlich noch schmerzhaft erfahren.
Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist die kommunale "Freiheit" der Schülerbeförderung, die meines Erachtens in Wirklichkeit überhaupt keine Freiheit ist. Sie umschreiben diesen Gesetzesteil mit "Flexibilisierung der kommunalen Zusammenarbeit".
Ich stelle fest: Sie suggerieren damit Freiheit, die keine Freiheit ist, weil Sie mit dem Gesetz den Landkreisen und den kreisfreien Städten die Möglichkeit geben, keine Beförderungsgelder mehr bezahlen zu müssen, solange die Schülerinnen und Schüler sozusagen im Verbund zusammenbleiben, also in die nächste Kommune fahren, wofür dann der Landkreis keine Beförderungsgelder in Rechnung stellen darf. Er kann sie erst dann in Rechnung stellen, wenn es über den Verbund hinausgeht. Sie suggerieren also Freiheit; die Realität sieht aber ganz anders aus.
Natürlich üben die Kommunen Solidarität untereinander, nämlich die Solidarität, die man eigentlich auch vom Land einfordern müsste. Im Grunde müssten auch bei den Beförderungsrichtlinien Anpassungen vorgenommen werden, weil die Kosten mit Ihrem System der Mittelschulverbünde für die Kommunen steigen. Die Kommunen investieren jetzt nämlich in Busse und nicht mehr in Köpfe.
Als drittes Thema möchte ich etwas ansprechen, was sogar auf einen Antrag von uns zurückzuführen ist. Wir haben sozusagen das mittlere Bildungsangebot bzw. die mittlere Reife auf den KMK-Standard hingeführt. Ein entsprechender Antrag, den wir gestellt hatten, ist jetzt in diesem Gesetz umgesetzt. Das ist also eine positive Meldung. Dass den Schülerinnen und Schülern jetzt endlich ein mittlerer Bildungsabschluss auf KMK-Standard - übrigens schon in diesem Jahr auch bei den Berufsschulen und bei den Berufsfachschulen zugestanden wurde, ist für sie eine gerechte Sache. Deswegen haben wir das auch beantragt. Dem haben wir - das möchte ich ausdrücklich betonen - in der Einzelabstimmung auch zugestimmt. Aber wegen dieser anderen Dinge werden wir diesen Gesetzentwurf grundsätzlich ablehnen. Das Modell, das Sie entwickelt haben, wird keine Zukunft haben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag der GRÜNEN zu. Das ist keine Frage. Gleichzeitig möchte aber auch ich noch einmal an das Jahr 2006 erinnern. Ich war damals Mitglied im Bildungsausschuss und wir haben gemeinsam versucht, eine Befriedung der Situation hinzubekommen. Ich denke, es gab damals Bauchschmerzen bei allen. Mir ist auch noch in Erinnerung, dass wir damals sehr wohl an das Kindeswohl gedacht haben. Sie sprachen von der Erzwingungshaft der Väter; es hätte auch die Möglichkeit gegeben, eine Erzwingungshaft der Müt
ter durchzuführen. Es hatten auch Fragen zum Sorgerecht angestanden. Da hat das Jugendamt gesagt, dafür gebe es keinen Anlass. Es war also eine ganz schwierige Situation. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber alle Fraktionen haben gemeinsam versucht, eine Befriedung zu erreichen.
Wenn nun Misshandlungen oder Rassismusvorwürfe im Raum stehen und ehemalige Schüler anprangern, dass es Gehirnwäsche und Prügel gebe, müssen wir erneut das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. Das gilt umso mehr, als jetzt auch die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen aufgenommen hat.
Herr Sibler, das Kultusministerium sollte auch prüfen, ob wir nicht einen Unterrichtsstopp veranlassen können. Wir müssen prüfen, ob das rechtlich möglich ist und müssen sozusagen die Beweislast den "Zwölf Stämmen" zuschieben.
Es wird ganz schwierig sein, diese Dinge über die Schulaufsicht zu gewährleisten. Es wurde schon gesagt, wie oft die Schulaufsicht vor Ort war. Aber möglicherweise kann man diese Dinge besser über den Unterrichtsstopp in den Griff bekommen, indem man den "Zwölf Stämmen" die Beweislast zuschiebt, ob die Vorwürfe zutreffen. Es wäre mein Vorschlag, diese Prüfung im Bericht mit aufzunehmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD wird die Fluglärmanträge der GRÜNEN und auch der FREIEN WÄHLER heute hier noch einmal unterstützen, wie wir das schon im Ausschuss getan haben. Diese Anträge verdeutlichen, dass die Staatsregierung beim Bund, in Hessen und gegenüber dem Flughafenbetreiber die Interessen der bayerischen Bürgerinnen und Bürger am Untermain vertreten muss. Das tut sie nicht; das ist hier schon gesagt worden. Das wird durch die beiden Anfragen bestätigt, die ich gemacht habe.
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die erste Anfrage lautete - ich sage das sinngemäß: Hessen hat per Planfeststellung festgestellt, dass in Bayern nichts zu hören ist; gleichwohl könne sich der Land
kreis Aschaffenburg als Mitglied der Fluglärmkommission natürlich Messstationen besorgen. Das hat der Landkreis auf eigene Kosten auch getan; das ist schon gesagt worden. Der Landkreis hat das finanziert, nicht die Staatsregierung. Nachdem am 26. Januar die Schlagzeile über die Entscheidung im Wirtschaftsausschuss in der örtlichen Presse stand, dass CSU und FDP die Fluglärmanträge abgeschmettert haben, hatte Minister Zeil prompt am nächsten Tag in der Presse verkündet, dass auf Beamtenebene bereits Gespräche mit den für den Luftverkehr zuständigen Ministerien in Hessen und Bayern stattgefunden hätten; zudem werde er - man höre und staune! - direkte Gespräche mit seinem hessischen Amtskollegen suchen. Weil ich wissen wollte, was aus diesen Gesprächen geworden ist, habe ich natürlich beim Ministerium nachgefragt. Die Antwort lautete: Die Ministerien stehen auf fachlicher Ebene in Kontakt.
Was ist denn das? - Da unterhält man sich auf der Ebene der Beamten.
Das zweite Angebot war, dass sich der Landkreis Aschaffenburg fachliche Beratung beim Fluglärmschutzbeauftragten in Nordbayern holen könne. Auch das ist doch keine Lösung für die Bürger vor Ort.
Meine Damen und Herren, das ist entschieden zu wenig. Man könnte hier wirklich mehr tun. Andere Bundesländer, zum Beispiel Rheinland-Pfalz, tun das auch; die unterstützen ihre Bürgerinnen und Bürger. Man könnte zum Beispiel mit den zuständigen Stellen des Bundes und dem Flughafenunternehmen Frankfurt eine Strategie zur Fluglärmreduzierung im RheinMain-Gebiet, auch für die Region Bayerischer Untermain, verhandeln. Man könnte als Mitglied der Fluglärmkommission den Landkreis dabei unterstützen, seine Interessen gegenüber dem Flughafenunternehmen durchzusetzen, zum Beispiel Lärmmessungen am Bayerischen Untermain. Eine mobile Messstation für den ganzen Landkreis Aschaffenburg reicht doch nicht.
Bayern könnte auch die Bundesratsinitiative der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zur Änderung des Luftfahrtrechts unterstützen. Da geht es nämlich darum, Lärmschutz durch die Gestaltung von Flugverfahren und den praktischen Flugbetrieb zu verändern. Das haben die Verhältnisse vor Ort auch gezeigt. Je nachdem, in welcher Höhe die Flugzeuge fliegen und nach welchem Verfahren sie landen, ergeben sich erhebliche Veränderungen für die Menschen vor Ort. Genau darüber muss das Ministerium mit den zuständigen Stellen verhandeln.
Natürlich könnte sich die Staatsregierung auch für das Nachtflugverbot einsetzen. Ich hoffe natürlich, dass die Gerichte am 4. April, wenn die Entscheidung fallen soll, hierzu ein deutliches Wort sprechen.
Ich bin gespannt, wie sich heute die örtlichen CSUund FDP-Politiker verhalten werden. Sie haben Unterschriften entgegengenommen. Heute könnten sie diesen Unterschriften Gewicht verleihen. Sie haben eine Gleichbehandlung der hessischen und bayerischen Bürger gefordert. Auch das könnten Sie heute durchsetzen. Es ist wichtig, dass das Fluglärmproblem nicht zu einem Grenzproblem von Bayern und Hessen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich muss schon sagen: Ich komme mir vor wie im Film.
Am Donnerstag letzter Woche war die CSU in der Sitzung des Bildungsausschusses noch der Meinung, dass beim G 8 alles bestens sei. Herr Rüth hat das gerade wiederholt. Was die Gymnasien bräuchten, sei Ruhe, Ruhe und nochmals Ruhe. Am Freitag kündigt der Kultusminister schnell eine Wende an, Rolle rückwärts genannt. Das Gymnasium ist doch nicht bestens; wir führen eine Veränderung durch; wir führen Intensivierungsstunden oder Ehrenrunden ein, wie man das auch immer nennen will - er beschreibt es nicht näher.
Jetzt, heute im Plenum, hören wir von Herrn Eisenreich wieder das Stichwort "Ude" und seine Aufforderung, wir sollten doch Schadensbegrenzung betreiben. Herr Eisenreich, Schadensbegrenzung müssen Sie betreiben. Sie haben das G 8 eingeführt und müssen es heute auch verantworten.
Ein Weiteres. Wir wollen nicht zum G 9 zurück. Vielleicht hören Sie einmal zu, Herr Eisenreich; dann werden Sie das auch verstehen. Wir wollen nicht zum G 9 zurück. Wir haben bereits vor zwei Jahren das Thema flexible Oberstufe diskutiert, so wie wir es auch heute vertreten.
Wir haben das auch eingebracht. Meine Damen und Herren, ich bin seit 1998 im Landtag und habe deshalb die G-8-Diskussion von Anfang an verfolgt. Rückblickend kann ich nur sagen: Ich bin nicht froh darüber, dass wir mit unserer Kritik, die wir damals schon geäußert haben, im Grunde recht behalten haben. Ich bin auch nicht froh darüber, dass sich damals die Kollegen, vor allen Dingen die CSU-Bil
dungspolitiker, über den Tisch haben ziehen lassen. Sie konnten sich im Grunde nämlich nicht mehr gegen die Politik wehren, die damals im Jahr 2004 zum G 8 geführt hat. Schneller rein, schneller durch und schneller wieder raus - das war doch die Devise. Dadurch entstand auch der heute vorhandene Schaden. Das Konzept ist immer noch nicht zu Ende gedacht.
Ich will auch auf die Belastungssituation der Schülerinnen und Schüler eingehen, da ich glaube, dass sie heute unsere wichtigste Motivation ist und sein muss, am G 8 nachzujustieren. Die Kinder am Gymnasium stöhnen doch nicht deswegen, weil sie nicht lernen wollen, sondern weil sie keine Zeit für Lernpausen haben, weil sie ständig damit rechnen müssen, abgefragt zu werden, also ihr Wissen ständig präsent haben müssen, und sie stöhnen, weil sie keine Zeit mehr für Dinge haben, die auch Schule ausmachen, nämlich Theater spielen, Musik machen, usw. - es gibt viele Angebote. Sie kennen auch in ihrer Freizeit nur noch Schule, Schule und nochmals Schule. Ich glaube, das ist doch das Grundproblem, das wir jetzt anpacken müssen. Wir wollen das verändern.
Wenn ich den Blick auf die Schüler richte - Herr Güll hat ja gesagt: Wir richten den Blick auf das Kind -, kann das nur bedeuten, dass wir ein Gymnasium der zwei Geschwindigkeiten brauchen, damit wir den verschiedenen Lerntempos der Kinder gerecht werden. Das kann auch nur bedeuten, dass wir für den Belastungsstress eine Lösung brauchen. Die Lösung kann eben nicht darin bestehen, nur wieder einmal am Lehrplan herumzudoktern. Das haben wir schon zweimal gemacht; vielleicht machen wir es noch ein drittes Mal. Dann muss damit aber wirklich Schluss sein; denn die Belastungssituation besteht meiner Meinung nach vor allen Dingen aufgrund der Unterrichtsorganisation und auch der Leistungsfeststellung, die ständig und immer wieder stattfindet.
Wir brauchen auch Zeitressourcen. Diese können nicht dadurch geschaffen werden, dass wir 33 weitere Gymnasien zu Ganztagsgymnasien machen - nein, alle Gymnasien müssen Ganztagsgymnasien werden; dann entstehen auch die Zeitressourcen.
Natürlich brauchen wir auch die Lehrerinnen und Lehrer, damit die Stunden nicht ausfallen. Auch das ist ein Punkt, den wir im Blick behalten müssen. Deswegen ist unsere heutige Forderung völlig richtig, das Kind in den Blick zu nehmen und vor allen Dingen am G 8 nachzujustieren. Ich sage noch einmal, damit es auch alle hören: Das heißt nicht "zurück zum G 9".
Ich möchte mich auch kurz fassen, denn wir haben den Antrag gemeinsam beschlossen. Es ist ein einstimmiger Beschluss gewesen. Demzufolge können wir dem Antrag jetzt auch zustimmen.
Uns ist es auch sehr wichtig, dass Menschen mit Migrationshintergrund jetzt im Landesbeirat für Erwachsenenbildung vertreten sein können. Wir gehen davon aus, dass in den Reihen der Mitglieder des Bayerischen Integrationsrates sicherlich auch eine Migrantin oder ein Migrant vertreten sein wird, die dann auch dem Landesbeirat angehört. Insofern besteht Einigkeit. Wir freuen uns, dass das gelungen ist. - Danke.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Donhauser, Sie haben hier von sozialistischer Gleichmacherei gesprochen. Ich hoffe, Sie wissen, dass die Wirtschaftsminister dieser Sache zugestimmt haben, dass alle Arbeitgeber und die Wirtschaftsverbände dieser Sache zugestimmt haben, dass die Gewerkschaften dieser Sache zugestimmt haben. Das als sozialistische Gleichmacherei zu betiteln, ist schon ein starkes Stück.
Meine Damen und Herren, es geht nicht um Gleichmacherei, sondern es geht darum, dass mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter gemacht werden sollen und dass die Durchlässigkeit unterstützt werden soll. Als SPD sehen wir in den laufenden Verhandlungen zur Ausgestaltung des Deutschen Qualifikationsrahmens auch die große Chance, die Gleichwertigkeit von beruflicher Bildung und des Abiturs herzustellen. Diese Chance sollten Sie als CSU und als FDP nutzen. Das hat nichts mit Zeiträumen, nichts damit zu tun, wie lange man am Gymnasium ist oder wie lange man eine Berufsausbildung macht. Vielmehr hat das - das wissen Sie sicherlich auch - mit informellen Kompetenzen und anderem mehr zu tun. Hierbei geht es nicht nur um Leistung. Insofern denken wir, dass der Antrag durchaus berechtigt ist. Sie haben mit ihm nochmals die Chance, diese Dinge auszugleichen.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass man auch beim Bundesinstitut für Berufsbildung die Gefahr sieht, dass sich immer weniger junge Menschen mit allgemeiner Hochschulreife für eine berufliche Ausbildung entscheiden, wenn ihnen suggeriert wird, dass ihr Schulabschluss höherwertiger ist als ein Berufsabschluss.
Sollte es so bleiben, dass dem Abitur nur ganz wenige privilegierte Berufe der Niveaustufe 5 zugeordnet werden und dass die Mehrzahl der drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufe der Niveaustufe 4 zugeordnet werden, so ist auch zu befürchten, dass die Attraktivität der dualen Berufsausbildung in Deutschland und damit auch hier in Bayern abnimmt, was auch negative Auswirkungen auf die Nachwuchssicherung im Wirtschaftsbereich haben würde.
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat zur Entscheidung der Kultusministerkonferenz noch Ende November 2011 eine Stellungnahme verabschiedet und gesagt, der Beschluss der KMK, wonach das Abitur bei der Ausgestaltung des Deutschen Qualifikationsrahmens auf Niveaustufe 5 und damit höher als viele Abschlüsse der beruflichen Bildung eingeordnet werden solle, sei weder inhaltlich unterlegt noch nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, er sei nicht inhaltlich unterlegt und nicht nachvollziehbar. Ich bitte Sie darum, dass Sie heute Ihre Entscheidung revidieren und dem vorliegenden Antrag der GRÜNEN zustimmen.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Staatsminister, eigentlich müsste man Sie fast loben. Denn im Ergebnis haben Sie mehr Abiturienten zum Abitur verholfen und das bayerische Abitur demjenigen der anderen Bundesländer zumindest einigermaßen gleichgestellt. Aber es wird eine Strafe sein, dass Sie nie mehr behaupten können, das bayerische Abitur sei das bessere. Wir als SPD
kritisieren jedenfalls nicht das Ergebnis, sondern die Art und Weise, wie Sie vorgegangen sind.
Sie sprechen von einem Monitoringprozess und versuchen ihn mit dem Ausdruck "Feinsteuerung" zu verkleiden. Aber ich sage Ihnen: Es ist ein politisches Kalkül, das Sie hatten. Denn der erste G-8-Jahrgang durfte nicht scheitern.
Natürlich haben wir auch einen Schaden. Wir sind der festen Überzeugung: Die gymnasiale Bildung ist ein hoher Wert. Man darf sich nicht auf "bestanden" und "durchgefallen" beschränken.
Ich stelle Ihnen deshalb drei Fragen:
Erstens. Warum ist das Ministerium so nervös geworden? Es hat in den Prüfungsprozess eingegriffen, um die Notenstandards zu korrigieren. Sie sagen, das sei "Feinsteuerung", das sei der Monitoringprozess. Ich glaube aber, es war zu befürchten, dass das G 8 ein Flop wird. Deshalb sollte das Prüfungsergebnis korrigiert werden. Wie sähe die Abiturquote denn dann aus? Sie haben gesagt, das könnten Sie noch nicht beantworten. Ich bitte Sie aber dringend, die Zahlen nachzuliefern, damit wir einen Vergleich erfahren. Wie sähe die Abiturquote aus, wenn Sie nicht korrektiv eingegriffen hätten? Und wie viele Abiturienten hätten zur mündlichen Prüfung zugelassen werden müssen? Ich weise darauf hin, dass viele Schülerinnen und Schüler gar nicht zur Prüfung des G-8-Abiturs gekommen sind. Sie haben das Gymnasium bereits vorher verlassen. Das heißt: In der Prüfung befanden sich die absolut Allerbesten; die anderen haben sich dieser Prüfung gar nicht unterzogen.
Zweitens. Ist es richtig, wenn ich davon ausgehe, dass die Korrekturen, die Sie jetzt vorgenommen haben, auch für die nächsten G-8-Abiturienten gelten werden - hier geht es um die Frage der Verlässlichkeit -, oder werden Sie im Laufe des Jahres wieder eingreifen und eine Veränderung herbeiführen?
Drittens. Der Presse war zu entnehmen - Sie haben es schon angesprochen -, dass sich die Zahl der Hochbegabten verdoppelt habe. Sie haben gesagt, jetzt könnten 40 % mehr eine Hochbegabtenprüfung machen. Sie haben Gott sei Dank eingegriffen. Die Ausgeladenen sind wieder eingeladen worden. Dies ist zwar eine tolle Entwicklung, aber was für Konsequenzen ziehen Sie daraus? Bleibt die Zahl der Studienplätze für Hochbegabte gleich oder verdoppeln Sie diese Zahl? Wenn Sie es nicht tun, würde es heißen, dass die Abiturienten, die sich jetzt bewerben, eine
Absage bekommen werden. Ich möchte von Ihnen also wissen, wie Sie hiermit umgehen.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich will es kurz machen; denn die Debatte über die einzelnen Teile dieses Gesetzentwurfs haben wir ausführlich im Ausschuss geführt.
Ich möchte Folgendes deutlich machen: Wenn wir von Weiterbildung und Erwachsenenbildung sprechen, sollten wir klar definieren, was wir damit meinen und was wir davon halten. Weiterbildung oder Erwachsenenbildung ist die Fortsetzung des Lernens auf der Grundlage einer Erstausbildung an den Schulen, aus dem Beruf oder aus dem Studium heraus. Diese Bildung braucht dringend ein integriertes System. Wir brauchen ein integriertes Bildungsmodell, das für Erwachsenenbildung und Weiterbildung steht.
Insofern finde ich es gut und richtig, dass die GRÜNEN mit einem Gesetzentwurf, die Freien Wähler heute mit einem Gesetzentwurf und wir von der SPD mit einem Antrag versucht haben, dieses Thema voranzubringen und eine Weiterentwicklung zu erreichen.
Herr Rüth, warum haben Sie 2008 einen Antrag auf Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung gestellt, wenn Sie sagen: Alles ist schön und gut? Bis heute haben wir kein Ergebnis, da das Problem immer wieder hinausgeschoben und auf Eis gelegt worden ist. Insofern glaube ich, dass es im Rahmen des Gesetzentwurfs gut ist, dieses Thema erneut aufzugreifen. Ich hoffe sehr, dass die CSU und die FDP diesen Gesetzentwurf unterstützen. Ich appelliere vor dem Hintergrund der kommenden Haushaltsdebatte an Sie, die Organisation der Phase des Lernens nach der Schule weiterzuentwickeln und mit Mitteln auszustatten. Bitte nehmen Sie den Spickzettel, den ihnen Frau Landtagspräsidentin Stamm in die Postfächer gelegt hat, zur Hand und statten Sie die Erwachsenenbildung im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mit ordentlichen Fördermitteln aus. Damit haben wir schon den ersten Schritt getan.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Rüth, ich hätte es mir fast denken können, dass Sie in Ihrer Vorbemerkung den Bildungsvergleich der Bundesländer ansprechen. Ich glaube, Herr Rüth, Sie hätten die Schüler loben sollen, Sie hätten die Lehrer loben sollen, und vielleicht nicht so sehr die Staatsregierung.
Aber nun zu dem Thema, um das es heute geht, nämlich einmal wieder um die Erwachsenenbildung. Ich will nicht die Historiker oder Philosophen bemühen, sondern mich an den Deutschen Bildungsrat halten, der bereits 1970, Herr Fahn, eine Definition für die Er
wachsenenbildung bzw. für die Weiterbildung getroffen hat. Der Deutsche Bildungsrat definiert Weiterbildung als "Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Ausbildungsphase". Diese Definition macht deutlich, worum es geht. Ich glaube, dass es gar nicht so schwer wäre, diese Bildungsphase nach der Schule zu organisieren, wenn man es nur wollte. Darin liegt das Problem. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung seit dem Jahr 2008 daran arbeitet. Wir sind gespannt, wann die Vorlage für die Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung in Bayern endlich kommt. Vielleicht erlebe ich es auch noch. Hier besteht natürlich Änderungsbedarf. Ich würdige, dass Sie sich mit einem Gesetzentwurf - wir haben es damals mit einem Antrag probiert, die GRÜNEN hatten einen Gesetzentwurf - dieses Themas wieder annehmen.
Ich will auf die drei wesentlichen Punkte Ihres Gesetzentwurfes eingehen, die nach unserer Meinung von Bedeutung sind. Sie sagen zum einen, es gehe Ihnen um die Bedeutung der Erwachsenenbildung in Bayern. Sie versuchen, mit Nennung der anderen Bildungsbereiche das Gewicht der Erwachsenenbildung stärker herauszustellen. Mit Verlaub, das ist ein schwacher Versuch der Freien Wähler, denn ich hatte die Definition genannt, was Erwachsenenbildung ist, und wenn man will, dass sie weiter und gut ausgebaut wird, hat man auch diese Möglichkeiten.
Zum anderen sprechen Sie die Bildungsberatung an. Auch das ist richtig. Die Weiterbildungsberichte weisen uns immer wieder darauf hin, dass die Weiterbildungsbeteiligung rückläufig ist und dass sich vor allen Dingen die soziale Ungleichheit, die in anderen Bildungsgängen vorhanden ist, in der Weiterbildung fortsetzt. Diesbezüglich ist die Bildungsberatung wichtig für die Menschen; es ist wichtig, sie über Angebote, über Möglichkeiten ihrer Lernwege zu informieren. Das ist alles richtig. Ich glaube aber auch, dass wir hier nicht nur die Bildungsberatung in den Blick nehmen, sondern auch eine Gesamtstrategie haben müssen. Es gilt, Motivation zu schaffen und den Zugang zur Weiterbildung zu erleichtern; es gilt, finanzielle Anreizsysteme zu schaffen und die Angebote der Weiterbildung zu verändern.
Ich glaube, dass wir bestimmte Bevölkerungsschichten mehr durch aufsuchende Bildungsarbeit erreichen. Natürlich gilt es auch, die Durchlässigkeit und die Verzahnung der Weiterbildungsbereiche zu erhöhen. Klar ist auch: Nur wer den Überblick behält und nur wer weiß, auf welchen Lernweg er sich begeben soll, ist in der Lage, sich eigenverantwortlich zu entscheiden und seinen Bildungsweg zu bestimmen.
Wir plädieren nicht nur für die Bildungsberatung im Erwachsenenbildungsbereich, sondern wir plädieren für eine Bildungsberatung - ich sage immer: von der Geburt bis zur Bahre - in einem Komplex, damit die Möglichkeiten und Lernwege, die in unserem System sehr vielseitig geworden sind, von den Menschen erkannt und wahrgenommen werden.
- Gut, dann sind wir beieinander. Sie haben es aber in Ihrem Gesetzentwurf nicht so beschrieben.
Ich komme zum Geld. Sie sagen - ich habe es im Gesetzentwurf so leider nicht gefunden -, Sie definieren die Grundversorgung und deshalb sei es unbestreitbar, was hier zu finanzieren ist. Das ist richtig. Wenn man eine Grundversorgung definiert, kann man auch sagen, wie viel das in etwa kosten wird. Allerdings konnte ich es in Ihrem Entwurf nicht finden - vielleicht helfen Sie mir im Ausschuss auf die Sprünge -, denn da steht nur: Das Angebot an Bildungseinrichtungen soll flächendeckend sein.
Sie beschreiben im Grunde, dass Sie Nachteile in strukturschwachen Gebieten und sozialen Brennpunkten durch mehr Förderung ausgleichen wollen. Das ist richtig, und das muss man auch. Allerdings stellt sich auch hier die Frage: Wie soll das finanziert werden? Diesbezüglich sind wir schon überrascht, wenn Sie diesen Vorschlag machen.
Ich darf noch auf den Vorschlag verweisen, dass die Zuschüsse aus Europa-, Bundes- und Landesmitteln kommen. Das kann natürlich nicht sein, denn das würde der CSU und der FDP im Haushalt Tür und Tor öffnen, diese Mittel dafür zu verwenden und das auch noch zu finanzieren.
Ich denke, wir werden im Ausschuss noch Gelegenheit haben, das ausführlicher zu besprechen.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine Lebensweisheit, die heißt: Erfahrung ist eine Reihe von Fehlschlägen. Nun hätte man annehmen können, dass man aus dem Fehlstart des G 8 und aus der jahrelangen Kritik an der Reform und an deren Umsetzung eigentlich etwas gelernt hätte.
- Das hätte man meinen können. Ich glaube aber, die Kritik an der Oberstufenreform zeigt, dass man leider nichts gelernt hat. Wenn ich mir den Dringlichkeitsantrag von CSU und FDP mit dem Titel "Neue Oberstufe
am Gymnasium begleiten" ansehe, muss ich mich nicht wundern. Uns erreichen flehende Mails von Eltern. Schülerinnen und Schüler kommen auf uns zu und klagen über den großen Leistungsdruck. In Briefen und Resolutionen, auch von Philologen, werden uns Möglichkeiten oder Vorschläge zu Änderungen aufgezeigt. In dieser Situation läuten alle Alarmglocken. Und was sagen CSU und FDP: Sie möchten von der Staatsregierung einen Rechtfertigungsbericht. Ich meine, das ist zu wenig. Wir brauchen keine Rechtfertigungsberichte der Staatsregierung.
Wir brauchen Lösungen, und zwar jetzt und sofort.
Außerdem, meine Damen und Herren der Koalition, können wir nicht feststellen, dass die Konzeption des neuen Gymnasiums, der gymnasialen Oberstufe gut gelungen ist; denn wir haben Hinweise, dass das Abitur möglicherweise inzwischen sogar zum Glücksspiel wird.
Herr Minister, ich frage Sie direkt: Stimmt es oder stimmt es nicht, dass Plätze an W- und P-Seminaren an einigen Gymnasien in Bayern über Losverfahren vergeben werden? Wenn das stimmt, dann sagen Sie uns auch, ob das rechtlich zulässig ist. Wenn es nicht stimmt, sagen Sie uns, dass Sie das widerlegen können.
Wir versuchen mit unserem Antrag - auch der Antrag der GRÜNEN, den wir unterstützen, geht in diese Richtung -, diese Kritik und diese Hilferufe ernst zu nehmen. Wir wollen, dass wir hier vor allem auch diejenigen berücksichtigen, die draußen derzeit mit dieser Situation zurechtkommen müssen. Wenn uns Eltern schreiben, der Lehrplan der neuen gymnasialen Oberstufe Q 11 sei in der Form unmöglich umsetzbar, er sei viel zu umfangreich und steige in fast allen Fächern viel zu tief in die Materie ein, dann muss die Lehrplankommission nacharbeiten und dann muss das Ganze überprüft und überarbeitet werden. Eltern schreiben auch, alle Schülerinnen und Schüler der Q 11 litten jetzt schon am Burn-out-Syndrom, seien zum Teil krank geschrieben oder verließen das Gymnasium. Der Leidensdruck sei mittlerweile so groß, so schreiben die Eltern, dass viele Schüler nachfolgender Jahrgänge nach der zehnten Klasse einen Schulwechsel planten. Wenn das tatsächlich die Bilanz der ersten Monate der 11. Klasse am Gymnasium ist - und daran haben wir wirklich keine Zweifel -, dann muss sofort gehandelt werden. Herr Minister, wir raten dringend dazu, dass Sie sich jedes Gymnasium anschauen und konkrete Unterrichtsver
besserungen herbeiführen. Dazu gehört für uns - das haben wir in unserem Antrag auch niedergeschrieben - die Verkleinerung der Klassengrößen und Kursgrößen, die Anpassung der Leistungsdefinition in den vierstündigen Grundlagenfächern, die Vorlagen von Musterabituraufgaben für das erste G-8-Abitur und deren Einbindung in den Unterricht. Dazu gehört für uns auch die unverzügliche Reduzierung des verpflichtenden Anteils der Lerninhalte und damit die Möglichkeit der Schwerpunktsetzung.
Ich meine, und damit spreche ich auch die Situation der Kinder an, es muss berücksichtigt werden, dass Kinder, deren Stundenplan teilweise 34 bis 36 Pflichtstunden in der Woche umfasst, daneben zusätzlich noch Hausaufgaben zu machen haben, sich zusätzlich noch für Prüfungen vorbereiten sowie Seminaraufgaben bewältigen müssen. Wir sollten also dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler dieses Gymnasium nicht als Lernmaschine erleben, sondern wir sollten ihnen hier sofort Lösungen anbieten, damit sie das Abitur erreichen und wir sie entsprechend ihrer Rechte auf ein gutes Studium und einen guten Beruf vorbereiten.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Wenn wir die Schilderungen der Schülerinnen und Schüler sehen und hören - ich habe häufig Kontakte zu Schülerinnen und Schülern -, dann müssen wir feststellen, dass das kaum noch stattfindet, dass sie eigentlich nur noch auf Schule und Lernen fixiert sind und in ihrer Freizeit auch zeitlich keine Möglichkeiten mehr für diese Erlebnisse haben, die für soziale Prägungen
ganz wichtig sind. Es gibt auch Hinweise von Sportvereinen, von Musikgruppen und Musikschulen, dass solche Aktivitäten rückläufig sind und dass man damit den Schülerinnen und Schülern dieses Erlebnis nicht mehr garantieren kann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben recht: Es ist notwendig, dass wir das Erwachsenenbildungsgesetz verändern und anpassen. Nicht deswegen, weil das Gesetz so alt ist, sondern weil es im Hinblick auf das Ziel des lebenslangen Lernens gewisser neuer Strukturen bedarf und die bestehenden Strukturen verändert werden müssen.
Am Donnerstag letzter Woche wurde ein Antrag von uns beraten, in dem es um die Bildungsfreistellung ging. Ich darf den GRÜNEN signalisieren, dass wir das, was in ihrem Gesetz zur Bildungsfreistellung steht, natürlich auch unterstützen und befürworten. Weil wir das Thema Bildungsfreistellung heute wohl nicht mehr ausführlich behandeln müssen, sage ich gleich dazu: Zu diesem Antrag war ein Argument in der letzten Sitzung, dass die Beschäftigten das doch in ihrem Urlaub tun können. Urlaub ist aber eigentlich für etwas anderes gedacht.
Man kann sicher einen gewissen Teil des Urlaubs als Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, aber Urlaub dient immer noch der Erholung bzw. der Reproduktion der Arbeitskraft, meine Damen und Herren.
Ich möchte erklären, warum wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN leider nicht zustimmen können. Mit diesem Gesetzentwurf werden vier wesentliche Veränderungen nicht erreicht werden. So wird erstens kein individueller Rechtsanspruch auf lebenslanges Lernen erreicht. Das wird zwar postuliert, aber wohl nicht erreicht. Ich komme später noch darauf zurück, was wir damit meinen.
Zweitens bleibt das Gesetz bei der Trennung zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung. Drittens ist die Finanzierung weiter nicht gesichert. Das Vorschlagsrecht des Landesbeirats für Erwachsenenbildung für den jeweiligen Doppelhaushalt, wie das im Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, ist zwar mehr, als wir jetzt haben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Mehrheitsfraktion einem solchen Vorschlag beugen würde. Wenn die Mehrheitsfraktion Einsparungen machen will, dann wird sie das auch tun.
Ich nenne einen vierten Grund, warum wir Probleme mit der Zustimmung haben. Sie sehen eine isolierte Erwachsenenbildungsberatung vor. Beratung ist zwar wichtig, aber sie bleibt isoliert. Unsere Vorstellungen
gehen eher in Richtung einer trägerübergreifenden Beratung. Wir denken also an eine öffentliche Bildungsberatung von der Kita bis zur Bahre, so möchte ich das jetzt einmal sagen.
Bei der Ersten Lesung habe ich schon gesagt, dass wir diesen Gesetzentwurf zwar als gut gemeint verstehen, ihn aber für nicht ganz so richtig finden. Wir haben deshalb einen Antrag vorgelegt - Frau Kollegin Tolle, ich bin froh, dass auch die GRÜNEN das so sehen -, in dem wir unsere Grundlinien für die Erwachsenenbildung verdeutlichen. Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt, wo wir später weiterdiskutieren können.
Wir können in der Erwachsenenbildung wirklich keinen Stillstand brauchen. Frau Tolle, Sie haben schon darauf hingewiesen: Am 26.06.2007 haben die CSU-Bildungspolitiker einen Antrag vorgelegt, der darauf abzielte, dass die Staatsregierung das Erwachsenenbildungsgesetz anpassen und insbesondere Qualitätsverbesserungen, Qualitätssteigerungen und Qualitätssicherungen bringen sollte. Immerhin, so sage ich, ist so etwas im Jahr 2007 vorgesehen worden. Dann wurde die Beratung des Antrags im Ausschuss zweimal vertagt. Im Februar 2008 hatten wir endlich einmal einen Beschluss. Im Mai 2008 legte das Ministerium einen Zwischenbericht vor und darin war zu lesen: Alles ist gut, wir reden weiter mit den Trägern. - Jetzt sind wir am Ende des Jahres 2009, und was ist passiert? - Gar nichts! Das ist Stillstand.
Meine Kollegin Werner-Muggendorfer hat das Bild vom Bildungselefanten gebraucht. Ich hoffe, dass Sie nach einer langen Schwangerschaft diesen Bildungselefanten endlich einmal gebären.
Wir betrachten es als wichtig, dass man hier tätig wird, weil Bayern einen besonderen Weiterbildungsbedarf hat; darauf möchte ich noch eingehen. Bayern hat - das wissen wir alle - im Vergleich mit den anderen Bundesländern immer noch eine hohe Quote von Hauptschulabgängern. Das muss uns ein Ansporn sein, um diesen jungen Menschen im Erwachsenenleben die Möglichkeit einer Höherqualifizierung zu bieten.
Es gibt erkennbare Disparitäten in Bayern - dieser Gesichtspunkt darf nicht vernachlässigt werden - bei der Teilnahme an Angeboten. Leider hat der jüngste Bil
dungsbericht in Bayern nur die Schulen untersucht. Es gibt keine statistischen Daten über die Weiterbildungsentwicklung in Bayern. Wir erwarten, dass dieses Segment im nächsten Bildungsbericht aufgenommen wird und dazu Zahlen vorgelegt werden.
Ich behaupte, dass es in der Erwachsenenbildung in Bayern ebenso Disparitäten gibt wie in der Schulbildung.
Ich möchte noch kurz auf unseren Antrag eingehen. Wir haben versucht, mit diesem Antrag einige Grundlinien zu ziehen, die ich ein bisschen beschreiben möchte.
Wir wollen erstens einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. In Artikel 1 des Gesetzentwurfs der GRÜNEN wird dieser Anspruch auch erhoben. Er wird allerdings - mit Ausnahme der Bildungsfreistellung - im Gesetzentwurf nicht weiter umgesetzt. Wir fragen uns zum Beispiel: Wo bleibt das Recht auf ein Nachholen von Schulabschlüssen, vielleicht sogar des Abiturs?
Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass wir über das Nachholen der Schulabschlüsse auch eine Debatte hier im Landtag geführt haben. Kaum hat die Bundesregierung gesagt, wir bezahlen das, wir geben diese Mittel der Bundesagentur für Arbeit, weil die Jugendarbeitslosigkeit zu hoch ist, in dem Augenblick hat Bayern gesagt: Taschen zu, wir finanzieren das nicht mehr. Es gibt vom Land kein Geld mehr für das Nachholen von Schulabschlüssen. Das ist die Erwachsenenbildungspolitik in Bayern. Es wäre überhaupt nicht abwegig gewesen, das, was dadurch eingespart worden ist, für andere Maßnahmen auszugeben. Zum Beispiel könnte man Erwachsenen anbieten, einen mittleren Bildungsabschluss oder das Abitur nachzuholen. Auch das wäre denkbar gewesen. Dann hätte man das Geld wenigstens noch sinnvoll ausgegeben.
Ich komme zu einem weiteren Punkt. Wo bleibt das Recht auf Zugang zu staatlichen Bildungsinstitutionen? Das ist ganz interessant. Ich habe mir einmal angeschaut, welche Möglichkeiten des Zugangs zu Hochschulen Gasthörer haben. Dafür wird der Nachweis der Hochschulreife verlangt. In Rheinland-Pfalz gilt dagegen folgende Regelung - ich verkürze es einmal -: Als Gasthörer kann man, egal mit welchem Schulabschluss, an eine Hochschule gehen und dort wissenschaftliche Weiterbildung betreiben. In Bayern gilt eine Verordnung, wonach Gaststudierende für die Immatrikulation grundsätzlich der gleichen Qualifikation bedürfen wie Studenten. Das ist das Abitur. Hierbei kann die
Universität Ausnahmen zulassen, wenn jemand mittlere Reife hat, ein besonderes Interesse glaubhaft machen kann und so weiter und so fort. Was heißt es denn, ein besonderes Interesse glaubhaft zu machen? Muss ich mich dafür dreimal an die Hochschule wenden oder muss ich mich an den Gartenzaun hängen und schreien, "Ich will hier rein"? Das sind Beispiele dafür, dass es nur Schranken, aber keinen Zugang zu den Hochschulen gibt.
Die zweite Grundlinie, die uns wichtig ist, betrifft die Trennung der Zuständigkeiten für die Weiterbildung. Im Sozialbericht wurde nur von der beruflichen Fort- und Weiterbildung geschrieben, aber nichts von der Erwachsenenbildung. Daran sieht man, wie klar diese Bereiche in Bayern noch voneinander getrennt werden. Wir sollten uns auf den Weg machen und nicht an der Humboldtschen Meinung hängen bleiben. Humboldt hat einmal gesagt - ich zitiere:
Was das Bedürfnis des Lebens oder eines einzelnen seiner Gewerbe erheischt, muss abgesondert und nach vollendetem allgemeinem Unterricht erworben werden.
Das heißt, nach dem Vormittag kommt der Nachmittag.
Wird beides vermischt, so wird die Bildung unrein und man erhält weder vollständige Menschen noch vollständige Bürger.
Das war im Jahr 1809. Im Zeitalter des 21. Jahrhunderts sollten wir wesentlich weiter sein.
Eine dritte Grundlinie betrifft die Sicherung des öffentlichen Angebots. Ich könnte jetzt die Frage stellen, wie Sie dazu eingestellt sind, ob wir es uns leisten könnten, die öffentlich verantwortete Weiterbildung aufzugeben und alles privaten Trägern zu überlassen. Ich glaube, auf diese Frage würde ich ein deutliches Nein als Antwort bekommen. Sicher wird jeder sagen: Natürlich muss die öffentliche Weiterbildung bleiben und jeder soll das auch machen können. Wer länger im Landtag ist, weiß es. Ich bin 1998 hierhergekommen. Zwischen 2000 und 2008 hatte die Erwachsenenbildung eine Achterbahnfahrt durchzumachen. Sie erinnern sich. Ministerpräsident Stoiber wollte die Zuschüsse für die Erwachsenenbildung komplett streichen. Gott sei Dank gab es dagegen auch bei der CSU einen Aufschrei. Erst mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 haben Sie die Mittel wieder auf jetzt 19,7 Millionen Euro angehoben. Dafür haben Sie sich groß feiern lassen. Ich darf die Bildungspolitiker der CSU jedoch daran erinnern, dass die Erwachsenenbildung ursprünglich 0,6 % des Bildungsetats einnahm. Heute sind es nur noch 0,2 %. Sie können sich ausrechnen, welches Geld der Erwachse
nenbildung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden könnte. Es wäre das Doppelte der Zuschüsse, die sie heute bekommt.
Ich komme zum Schluss. Ich glaube, wir brauchen die öffentliche Verantwortung für die Weiterbildung. Die Träger brauchen Planungssicherheit. Wir brauchen Qualität. Wir brauchen in der Erwachsenenbildung Durchlässigkeit. Wir brauchen aufeinander abgestimmte Systeme der Erst- und Weiterbildung. Wir brauchen trägerübergreifende Bildungsberatung. Wir brauchen eine Bildungszeit. Auch das ist ein wichtiges Element. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie unseren Antrag unterstützen.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ein Leben lang lernen - darüber wird immer wieder viel geredet. In Grußworten und Reden wird dieses Thema immer in sehr schöne Worte gefasst. Bei konkreten Maßnahmen stellen wir aber fest, dass die CSU und auch die FDP schnell fahnenflüchtig werden. Es wird Zeit, dass wir die lernende Gesellschaft ausbauen, in der sich Menschen weiter entwickeln und ein Leben lang lernen können. Wir müssen Strukturen schaffen, den Menschen Angebote geben, ihnen Anreize bieten und ihnen Ressourcen verschaffen. Das sind vor allem auch zeitliche Ressourcen. Wir wollen, dass der Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Freistellung von der Arbeit in einem Bildungsfreistellungsgesetz in Bayern geregelt wird. Zwölf von 16 Ländern machen das bereits seit vielen Jahren.
Bayern hat sich davor immer gedrückt. Meistens wurde argumentiert, das belaste die Arbeitgeber, außerdem würden die Arbeitgeber sowieso Weiterbildung in ausreichendem Umfang anbieten. Das ist erstens nur be
dingt richtig. Zweitens ist die betriebliche Anpassungsqualifizierung auch nur ein kleines Segment in der Weiterbildung. Die Weiterbildungsdaten in Bayern weisen darauf hin, dass die Angebote und die Zahl der Teilnehmer stagnieren und - das ist noch viel wichtiger - dass bestimmte Gruppen, wie Ältere, Geringverdiener, Leiharbeitskräfte und gering Qualifizierte von der Bildung ausgegrenzt werden. Diese Gruppen werden zunehmend von betrieblicher Weiterbildung ausgegrenzt. Die Daten der Weiterbildung in Bayern zeigen auch, dass nur 22 % der Beschäftigten eine betriebliche Weiterbildung erfahren. Auch in weiterbildungsaktiven Betrieben erfährt nur jeder dritte Arbeitnehmer eine Weiterbildung. Also ist es wichtig, diesen Punkt noch einmal aufzugreifen und Strukturen auszubauen, die den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen den Anspruch auf Weiterbildung, auf Bildungszeit gewähren.
Wenn Arbeitnehmer Bildungsfreistellung realisieren wollen, stellt sich zweitens die Frage, ob es nur eine betriebliche Anpassungsbildung sein soll oder ob lebenslanges Lernen und Weiterbildung mehr sein sollte. Wir haben das im Antrag im ersten Eckpunkt zusammengefasst und formuliert: "Bildungsfreistellung dient der beruflichen, kulturellen, politischen und allgemeinen Bildung." Das ist ein weitergehender Bildungsbegriff.
Wir zeigen in unserem Antrag auf, wie die Bildungsfreistellung im Freistellungsgesetz geregelt werden soll. Ich will ein paar Punkte herausgreifen. Wir sagen, es ist ein Anspruch von fünf Tagen jährlich, der auf zehn Tage für zwei Jahre zusammengefasst werden kann. Diesen Anspruch sollen alle Beschäftigte haben, also auch Leiharbeitnehmer und Auszubildende. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung soll gegeben sein, und für Kleinstbetriebe ist eine Kleinstbetriebsklausel einzuführen, weil sich kleine Betriebe besonders schwer tun, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freizustellen.
Meine Damen und Herren, wenn wir wirklich etwas für das lebenslange Lernen tun wollen, wenn wir das lebenslange Lernen stärken wollen, ist es notwendig, einen gemeinsamen Konsens mit den gesellschaftlichen Gruppen zu erreichen. Ich bin mir sicher, dass auch den Arbeitgebern diese Bildungsfreistellung nützen wird, weil sie vom Bildungsmehrwert ihrer Beschäftigten profitieren werden. Deswegen hoffen wir, dass Sie heute unserem Antrag zustimmen werden.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Frau Sandt, ich danke Ihnen für den Geschichtskurs, den Sie uns hier erteilt haben,
aber ich möchte mich mit Ihrem Antrag auseinandersetzen. Wir in der SPD-Fraktion haben uns jedenfalls gefragt, warum die Regierungskoalition etwas beantragt, was die Schule sowieso schon tut, und warum wir etwas beschließen sollen, was die Schule sowieso schon macht.
Es ist doch bekannt, dass es wichtig ist - auch Sie haben es als bedeutungsvoll bezeichnet -, dass Zeitzeugen in die Schulen eingeladen werden. Schulen laden Zeitzeugen ein, um nicht nur Wissen aus Geschichtsbüchern, sondern authentischen Geschichtsunterricht zu bieten. Das ist das Ziel. Das passiert auch in den Schulen, und es stellt sich die Frage, warum Sie dafür noch einen Antrag stellen müssen. Ich stelle jedenfalls fest, dass der Antrag - ich möchte fast sagen ein Krampf ist bzw. als Quatsch zu beurteilen ist.
Was sollen wir denn noch beschließen, wenn es schon getan wird? Es sei denn - jetzt komme ich darauf -, es wäre tatsächlich so, wie Sie es im Antrag schreiben, dass die Staatsregierung den Schulen auf breiter Basis ermöglichen soll, dass ehemalige politische Häftlinge der Staatssicherheit der DDR und andere Opfer des SED-Regimes über ihre Erlebnisse berichten können. Ist denn die Staatsregierung sozusagen der Zensor der Unterrichtsstunden? Ist denn die Staatsregierung wirklich diejenige, die bestimmt, ob so etwas in den Schulen sein darf oder nicht? - Wenn das so wäre, dann müssten wir hier einen ganz anderen Antrag stellen, nämlich die Zensur im Unterricht abzuschaffen. Das wäre eine sinnvolle Sache.
Ich möchte noch auf einige grundsätzliche Anliegen, die Sie in der Begründung des Antrags formuliert haben, eingehen. Ich sage Ihnen: Die politische Bildung findet nicht nur durch Tatsachenberichte statt. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Wer Demokratie will, der muss sie praktizieren und in den Schulen zulassen.
Wer Demokratie will, der muss in den Schulen die Möglichkeit geben, dass man nicht nur etwas über demokratische Strukturen liest, sondern sie auch lebt. Das ist für uns politische Bildung. In diesem Fall reicht es nicht aus, die DDR zu dämonisieren, was zum einen eine Geschichtsfälschung wäre, weil das falsch wäre, und zum anderen die Gegenreaktionen erzeugen würde, die darin bestehen würden, dass man das System verklärt. Schwarzfärben führt nun einmal zur Schönfärberei. Ich glaube, an einigen Tendenzen bei gesellschaft
lichen Gruppen im Osten kann man das schon erkennen.
Wir sollten hier nicht so tun, als könnten Schulen das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, nicht schon umsetzen. Wir sind jedenfalls nicht bereit, Ihrem Antrag zuzustimmen, weil wir ihn nicht für nötig halten.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Freller, Sie haben gerade mit dem moralischen Zeigefinger gedroht. Ich möchte noch einmal betonen, dass ich diesen Antrag als Quatsch bezeichnet habe, weil die Forderungen im Kultusministerium und in den Schulen bereits umgesetzt sind. Die Schulen haben bereits die Möglichkeit, Zeitzeugen einzuladen. Das hat nichts mit den geschichtlichen Hintergründen in der DDR zu tun. Das hat auch nichts damit zu tun, dass wir diese Zeit in den Schulen aufarbeiten müssen. Meine Aussage bezog sich nur auf den vorliegenden Antrag. Alle Redner haben gesagt, dass dieser Antrag so, wie er formuliert ist, nicht ins Parlament eingebracht werden kann. Wenn Sie andere Absichten haben, müssen Sie den Antrag anders formulieren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wesentlichen handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetz um formale Angleichungen zwischen dem BAföG und dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz. In zwei Punkten - so sehen wir das bei der SPD-Fraktion - hat dieses Gesetz auch materielle Substanz, weswegen wir das Gesetz insgesamt ablehnen.
Auf diese zwei Punkte möchte ich mich konzentrieren. Das ist zum einen die Abschaffung der Ausbildungsförderung beim Besuch privater Tagesheimschulen.
Das ist zum Zweiten die Zusatzbelastung der Kommunen, die nach den Angaben der kommunalen Spitzenverbände höher ist als der Betrag, der im Gesetz angegeben ist, also nicht 840.000 Euro beträgt, sondern vermutlich eine Summe vom 1,4 Millionen Euro ausmacht. Die angedeutete Entlastungswirkung, die man durch weniger Verwaltungsaufwand und weniger Bürokratie zu erreichen versuchte, wird also bei den Kommunen wahrscheinlich nicht eintreten.
Der andere Grund für unsere Ablehnung ist vor allem die Abschaffung der Ausbildungsförderung in Tagesheimschulen. Man kann der Meinung sein, Tagesheimschulen sind überholt; denn es gibt in Bayern nur noch sieben. Die anderen wurden bereits in das Angebot der offenen Ganztagsschule umgewandelt. Man kann durchaus dieser Meinung sein, das stimmt auch so, löst aber nicht das Problem, weder das Problem der privaten Tagesheimschulen noch das der Ganztagsschulen in privater Trägerschaft. Beide haben nämlich eines gemeinsam: Als private Schulträger müssen sie die Zusatzkosten auf das Schulgeld umlegen. Private Ganztagsschulen können zwar mit einem Zuschuss vom Land rechnen. Das ist neu geregelt worden. Die Kommunen sind, auch mit Recht, nicht verpflichtet, noch einmal einen Betrag von 5.000 Euro draufzulegen. Es bleibt den privaten Schulträgern aber egal ob im Tagesheim oder in der privaten Ganztagsschule, nur die Schulgelderhöhung. Diese wiederum führt zu einer Mehrbelastung der Eltern. Spätestens da stellt sich wieder die Frage der Zugangschancen von Kindern aus weniger reichen Familien an diese Schulen. Nach unserer Meinung muss es deshalb zunächst bei der Ausbildungsförderung bleiben. Es gibt keine anderen gesetzlichen Regelungen - die sind auch nicht vorgesehen -, die diese Zuschussfrage verändern würden. Wir meinen deshalb, wir geben damit begabten Kindern die Chance, beispielsweise bei den Domspatzen oder im Aufseesianum weiter in die Schule gehen zu können.
Der ORH hat im Jahr 2007 die Auffassung vertreten, Tagesheimschulen könnten nicht gefördert werden, weil der Schulbesuch unabhängig von der Tagesbetreuung zu sehen sei, und deshalb sei die Ausbildungs
förderung nicht gerechtfertigt. Wir sagen, das ist eine Frage der Interpretation, die man teilen kann, was wir aber nicht tun. Tagesheimschulen sind eigentlich der Anfang der Ganztagsschulen. Privatschulen haben Ganztagsschulen eingerichtet, als der Staat überhaupt noch nicht daran gedacht hat. Heute würde niemand auf die Idee kommen zu sagen, der Vormittag in der Schule habe mit dem Nachmittag in der Schule nichts zu tun. Das ist eine Ausbildungseinheit, deshalb ist die Ausbildungsförderung auch weiterhin gerechtfertigt.
Noch eine Bemerkung zum Schluss: Für diejenigen im Haus, die sich nicht so intensiv mit diesem Gesetz befasst haben, möchte ich darauf hinweisen, was sich der Staat mit der Abschaffung der Ausbildungsförderung einspart. Wir sprechen im Schuljahr 2007/2008 von gerade 100 Förderfällen mit einem Förderaufwand von 80.0000 Euro im Jahr. Meine Damen und Herren, das ist keine große Summe, die wir hier einsparen. Wir sind der Meinung, gerade solche Fördermöglichkeiten sollten wir erhalten. Aus den genannten Gründen lehnen wir das Gesetz ab.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich nehme das Fazit unserer Fraktion, was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, vorweg: Wir meinen, das Problem ist zwar richtig erkannt, aber leider nicht gelöst, weil die Rahmenbedingungen in der Konsequenz nicht verändert worden sind. Richtig an der Problembeschreibung ist sicherlich, dass man zwar immer der Bedeutung der Erwachsenenbildung das Wort redet - dass sie unumstritten ist -, aber sich dennoch nichts verändert hat. Es hat sich im Grunde nichts verändert. Ein Beispiel wurde dazu genannt, und Frau Tolle hat das mit Zahlen bestätigt. Der Anteil der Erwachsenenbildung am Bildungshaushalt ist in den letzten Jahren erheblich gesunken. Nur die Lehrerfortbildung wird noch stiefmütterlicher behandelt als die Erwachsenenbildung.
Richtig ist natürlich auch, dass es in Bayern einen besonderen Weiterbildungsbedarf gibt. Das liegt daran, dass in Bayern nicht so viele höhere Schulabschlüsse gemacht werden. Auch sind die Quoten der Ungelernten extrem hoch. Das zeigt, dass es einen Weiterbildungsbedarf gibt. Das gestehen wir durchaus ein.
Richtig ist ferner, dass in der Weiter- und Erwachsenenbildung wie in der Schule vor allen Dingen diejenigen ausgegrenzt bleiben, die weniger Einkommen und weniger Bildung haben.
Nach unserer Meinung ist die Annahme falsch, dass das Erwachsenenbildungsgesetz wegen seines Alters einer Änderung bedürfe.
Diese Position können wir nicht teilen. Man kann im Gegenteil eigentlich sagen: Wenn ein Gesetz seit 1974 in organisatorischer Hinsicht bisher sehr gut funktioniert, dann fragt man sich, warum es geändert werden sollte. Dennoch ist es richtig, beim Ändern konsequent zu sein.
Das Argument der GRÜNEN kann ich eigentlich nicht recht anerkennen. Denn zwei Drittel des Textes des alten Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes wurden in das neue Gesetz übernommen. Falsch ist, zu glauben, mit regionalen Erwachsenenbildungszentren die Erwachsenenbildungsbeteiligung erhöhen zu können. Ich glaube, es reicht nicht aus, durch zusätzliche Beratung den Anteil der Erwachsenenbildung zu erhöhen, obwohl wir glauben, dass auch dies ein Weg ist.
Es ist ein Manko des Gesetzes, dass der Bereich der Erwachsenenbildung im Gesetz nicht mit dem Bereich
der Weiterbildung - da spielt vor allem die Definition der beruflichen Weiterbildung eine Rolle - zusammengeführt wird. Es wird weiterhin der Begriff "Erwachsenenbildung" verwendet. Eigentlich ist es aber notwendig, in Bayern endlich von einem Weiterbildungsgesetz zu reden und es auch zu schaffen.
Deswegen hält das Gesetz nicht, was es verspricht.
Das Gesetz beinhaltet aber auch wirkliche Neuerungen; das gestehen wir ehrlich zu.
Wir freuen uns, dass die GRÜNEN Mitstreiter beim Thema Bildungsfreistellung werden. Wir haben im März mit der Drucksache 16/1051 einen Antrag eingebracht und darin die Parameter des Gesetzes formuliert. Insofern ist es gut, wenn auch die GRÜNEN an unserer Seite stehen.
Richtig ist auch, dass in anderen Bundesländern auf diesem Gebiet längst etwas geschieht. Bayern ist wieder einmal hintendran. Nur noch fünf Bundesländer haben kein Bildungsfreistellungsgesetz. Ich denke, es ist Zeit, ein solches Gesetz in Bayern endlich zu realisieren.
Die Garantie einer Grundversorgung halten wir für einen richtigen Baustein in diesem Gesetz. Die Grundversorgung sollte man allerdings beschreiben. Es muss eine staatliche Definition von Grundversorgung geben, schon deshalb, damit sie organisiert und finanziert werden kann. Ich weiß nicht, ob man dies den Trägern oder dem Landesbeirat für Erwachsenenbildung überlassen kann. Wir sollten das Spiel jedenfalls nicht den Finanzkräften des Staatshaushalts überlassen. Deswegen sollten wir eine deutlichere Beschreibung der Grundversorgung ins Gesetz bringen.
Zu den regionalen Erwachsenenbildungszentren habe ich schon alles gesagt.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Finanzierungsvorschlag machen. Da müssen wir schon sagen: Problem erkannt, aber nicht gelöst.
Im Gesetz steht neu - ich zitiere -:
Über die Höhe der Finanzierung entscheidet der Landtag auf der Grundlage des Vorschlags des Landesbeirats für Erwachsenenbildung gemäß Art. 22 Abs. 4. Der Landtag ist an den Vorschlag nicht gebunden.
Das ist im Rahmen des Gesetzes durchaus gerecht. Aber glauben Sie tatsächlich, dass das zu einer Ver
besserung der Finanzierung im Haushalt führen wird? Schon bisher hat die Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildung vor den Haushaltsberatungen immer gesagt, dass es notwendig ist, diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Aber wir sehen, was dabei herausgekommen ist. Die Mehrheitsfraktion hat es immer negiert.
Getan wurde also nichts. Deshalb sage ich abschließend noch einmal: Problem erkannt, aber nicht gelöst.
Herr Staatsminister, mir ist bei Ihrer Antwort auf die erste Frage aufgefallen, dass Sie sehr viel Energie darauf verwenden, Brüche zu überwinden. Sie haben davon gesprochen, dass Sie die Übergangsphasen begleiten wollen, dass Sie etwas dafür tun wollen, den Schülerinnen und Schülern zu helfen. Ich würde Ihnen vielleicht den Ratschlag geben, sich nicht sosehr auf diese Brüche zu konzentrieren, und Ihre Energie nicht darauf zu verschwenden, diese Brüche zu überwinden; vielleicht sollten Sie eher dafür sorgen, dass es gar keine Brüche gibt, nämlich mit einer längeren gemeinsamen Schulzeit.
Leider gilt in Bayern nicht die finnische Bildungsphilosophie, die besagt: Am Anfang langsam starten, am Ende Gas geben. Das führt in der Grundschulzeit vor allen Dingen dazu, dass dort die kürzeste Zeit verfügbar ist, um Leistungsunterschiede auszugleichen. Sie haben geschrieben, dass die Grundschule das gut macht, aber es ist eben schon festzustellen, dass der Übertrittsdruck in der Grundschule mindestens in der 3. Klasse ganz massiv wird.
Nun frage ich Sie noch einmal nach den Argumenten für diesen Übertrittsdruck. Sie haben gesagt, das sei mit zehn Jahren, in der 4. Klasse - die Phase, in der man entscheiden kann, ob ein Kind für das Gymnasium oder die Realschule geeignet ist oder ob es in der Hauptschule bleibt. Da möchte ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass es in den verschiedenen Schularten viele - ich will sie mal nennen: - fehlgeleitete Schülerinnen und Schüler gibt. Sie sitzen in der Realschule, obwohl sie mit einem Gymnasiasten gut mithalten können. Ist Ihnen bekannt, dass die Gymnasialeignung, die in der 4. Klasse festgestellt wird, überhaupt noch nichts darüber aussagt, ob der betreffende Schüler, die betreffende Schülerin das Gymnasium auch mit einem Abschluss verlässt?
Ich komme auch auf die Frage der sozialen Schicht zu sprechen. Sie wissen sicherlich auch, darüber gibt es Studien, dass Lehrerinnen und Lehrer durchaus unterschiedliche Noten geben - je nach Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu gewissen sozialen Schichten. Auch das ist nicht objektiv und sachorientiert. Ich denke, sicherlich ist Ihnen auch bekannt, dass die Entwicklung der kognitiven Leistungen der Kinder in diesem Alter einfach noch nicht abgeschlossen ist. Eine
zweite Frage: Welche Argumente zu den Gelenkklassen veranlassen Sie eigentlich, bei diesem Übertrittsverfahren zu bleiben? Sie haben das Übertrittsverfahren beschrieben. Ich nenne das Stichwort Gelenkklassen. Bei Ihrem Redebeitrag konnte man meinen, dass es sich bei den Gelenkklassen um eine Wellness-Veranstaltung oder eine Wohlfühlphase in der vierten Klasse handelt und wir in der fünften Klasse dann gespannt sein können, wie es den Schülerinnen und Schülern geht. Ich bitte Sie darum, noch einmal genau zu sagen, wo die Gelenkklassen angesiedelt werden. Werden sie an der Realschule oder am Gymnasium angesiedelt, oder bleiben die Kinder in der Hauptschule? Wie sieht der Übertritt realistisch aus? Schließlich gibt es auch unterschiedliche Lehrpläne.