Peter Winter
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Lasst euch überraschen! – Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir wollen mit diesem Dringlichkeitsantrag unsere bereitwillige Hilfe für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe und unsere Solidarität ihnen gegenüber zum Ausdruck bringen. Der Staatsregierung wollen wir signalisieren, dass wir zu den Maßnahmen, die bereits
eingeleitet worden sind, stehen. Wir sind bereit, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn es notwendig ist, damit vor Ort Hilfe geleistet werden kann.
Erste Maßnahmen sind eingeleitet worden. Es war gut, dass sich unser Ministerpräsident zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen des Landtags vor Ort ein Bild gemacht hat. Wir waren bei den Menschen und haben ihnen unsere Solidarität und unsere Hilfsbereitschaft bekundet. Es war gut, dass unser Finanzminister mit den Kommunalpolitikern vor Ort dafür gesorgt hat, dass bei den Menschen das Geld als Erste Hilfe ankommt, damit die erste Not gelindert werden kann und die Menschen spüren: Wir sind in diesen schwierigen Stunden bei ihnen, wir stehen zusammen.
Wir sind in einer guten Lage, weil wir eine vorausschauende Finanzpolitik betrieben haben. Wir haben darauf geachtet, genug Geld als Rücklage zu haben, um es den Betroffenen gegebenenfalls kurzfristig zur Verfügung stellen zu können. Als positiv erweist sich zudem der Umstand, dass wir Mittel aus dem Länderfinanzausgleich zurückbekommen; diese können wir den Menschen hier geben, bevor sie in Berlin irgendwo verpuffen.
Wir haben in den vergangenen Jahren 1,6 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Die Mittel sind meist bestens angelegt worden. Es wäre noch schlimmer gekommen, hätten wir entsprechende Maßnahmen nicht getroffen. Es ist gut und richtig, dass wir jetzt versuchen, weitere Vorhaben auf den Weg zu bringen, die bisher vielleicht nicht machbar waren. Auch diese Aufgabe ist bei unserem Umweltminister Dr. Marcel Huber in besten Händen.
Wir sind zu all dem in der Lage, weil wir solide gewirtschaftet und Schulden getilgt haben. Unser Haushalt ist gut gerüstet. Daher können wir den Betroffenen gegebenenfalls weitere Mittel zukommen lassen.
Es gibt eine zweite Seite dieser Hochwasserkatastrophe. Die Betroffenen haben eine Welle der Solidarität und der Hilfsbereitschaft aus ganz Bayern erfahren. Wir Bayern sehen zusammen. Das alles ist Ausdruck gelebter Mitmenschlichkeit und gelebter Nächstenliebe. Viele waren daran beteiligt, dass den Betroffenen geholfen werden konnte – Nachbarn, Freunde, Studenten. Wir haben es im Laufe des heutigen Tages schon gehört: Jeder hat angepackt, um dem anderen zu helfen. Wir sollten auch den Bediensteten in unseren Wasserwirtschaftsämtern einen herzlichen Gruß senden und ihnen Dank sagen; denn sie haben hervorragende Arbeit geleistet.
Das Katastrophenmanagement hat von oben nach unten und von unten nach oben funktioniert; es war durchgängig vorhanden. - Wenn ich schon die Gelegenheit habe, möchte ich auch den Feuerwehrfrauen und den Feuerwehrmännern aus Aschaffenburg danken, die mit über 400 Personen in Passau waren – der Herr Ministerpräsident sagte, dass er Aschaffenburger in Passau getroffen hat – und dort Hilfe geleistet haben. Sie sind viele hundert Kilometer gefahren, um den betroffenen Menschen zu helfen.
Dieser Gedanke muss über den Tag hinaus erhalten bleiben: dass wir füreinander einstehen. – Es wäre gut, wenn wir diesen Dringlichkeitsantrag im Sinne der Betroffenen gemeinsam auf den Weg bringen würden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist durchaus möglich, dass es schon zwölf Tage vor Weihnachten gute Botschaften gibt. Ich nenne zum Beispiel den Einzelplan 03 A. Bayern ist Marktführer bei der inneren Sicherheit mit einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung. Mit dem Einzelplan 03 A, dem Haushalt für den Geschäftsbereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung des Staatsministeriums des Innern, sorgen wir dafür, dass dieser Sicherheitsstandard weiterhin so hoch bleibt. Dieser Haushalt schafft die Grundlage dafür, dass sich über 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei und mehr als 450.000 ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz für Schutz und Sicherheit bei Gefahren und Katastrophen einsetzen können.
In den Ämtern der Inneren Verwaltung kümmern sich mehr als 11.000 Beschäftigte um die Anliegen der Bürger in allen Lebenslagen. Dafür unseren herzlichen Dank, unseren Respekt und unsere große Anerkennung.
Kostenlos ist diese immense Leistung allerdings nicht zu haben. Im Einzelplan 03 A stellen wir dafür rund 3,9 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2012 steigt der Einzelplan 03 A um 256,7 Millionen Euro im Jahr 2013 und um weitere 65,4 Millionen Euro im Jahr 2014.
Dominiert wird der Einzelplan 03 A von den Ausgaben für die Polizei, die einen Anteil von rund 77 % an den Gesamtausgaben ausmachen. Daneben stehen die Ausgaben für den Brand- und Katastrophenschutz, für unsere Feuerwehrschulen, für den Rettungsdienst sowie für die Verwaltungsgerichte und für die Verwaltung bei den Regierungen und Landratsämtern und für die amtliche Statistik.
Der Einzelplan 03 A ist bekanntermaßen ein Personalhaushalt. Die Personalausgabenquote beläuft sich auf rund 82,5 %. Rund 3,2 Milliarden Euro pro Jahr sind für Personalausgaben aufzuwenden. Das sind 113 Millionen Euro mehr als im Jahr 2013. Hinzu kommen noch einmal 75,5 Millionen Euro im Jahr 2014, die für neue Stellen und Stellenanhebungen verwendet werden. Sie dienen auch der Finanzierung der Tarif- und Besoldungserhöhungen und der weiter anwachsenden Beihilfe- und Versorgungsausgaben.
100 neue Stellen sind veranschlagt, davon 96 im Stellenplan der Polizei und 4 für die Feuerwehrschulen, wo wir schon in den letzten Jahren kräftig aufgestockt haben. Damit kann die Sicherheit im Lande weiter ge
stärkt werden. Außerdem wird mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf vorausschauende und kluge Personalpolitik betrieben. Um die in den Jahren 2017 und 2018 voraussichtlich in den Ruhestand tretenden Polizeivollzugsbeamten nahtlos nachersetzen zu können, werden außerdem 840 neue Polizeiausbildungsstellen ausgebracht. Daneben sind weitere 39 Stellen als Ersatz für die Arbeitszeitverkürzung der Beamten enthalten. 28 Stellen sind für den Vollzug der Trinkwasserversorgung bei den Landratsämtern und für die Etatisierung der im Nachtragshaushaltsgesetz 2012 ausgebrachten neuen Stellen vorgesehen.
Der Stellenplan enthält außerdem 3.307 Stellenanhebungen, also Beförderungsmöglichkeiten. Davon sind allein 2.616 Stellenanhebungen für zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Polizistinnen und Polizisten vorgesehen. Aber auch in der Allgemeinen Inneren Verwaltung, also vor allem bei den Landratsämtern und Regierungen, wird die Beförderungssituation mit mehr als 640 Hebungen erneut verbessert. Im Sachhaushalt können wir deutliche Verbesserungen und wichtige Schwerpunktsetzungen vornehmen. Gegenüber dem Jahr 2012 wird das Polizeibudget im Jahr 2013 um 18 Millionen Euro und im Jahr 2014 um 16 Millionen Euro angehoben. Mit diesen zusätzlichen Mitteln wird die Kostensteigerung bei den Betriebs und Einzelausgaben abgedeckt. Darüber hinaus ist es möglich, in die Erneuerung der Fahrzeugausstattung, die Modernisierung der polizeilichen Informations- und Kommunikationstechnik und in neue Verkehrsüberwachungstechnik zu investieren. Speziell für die Beschaffung von Polizeifahrzeugen werden 17,4 Millionen Euro sowie 13,9 Millionen Euro bereitgestellt. Damit setzen wir ebenfalls gute Akzente für die Modernisierung des polizeilichen Fuhrparks.
Der Netzaufbau des BOS-Digitalfunks geht gut voran mit der Folge, dass mehr Mittel für den Aufbau und für den Betrieb benötigt werden. Die Veranschlagungen hierfür steigen gegenüber den Ausgaben des Jahres 2012 von rund 63 Millionen Euro auf 104,8 Millionen Euro im Jahr 2013 und auf 103,6 Millionen Euro im Jahr 2014.
Den kommunalen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes wurde eine 80-prozentige Förderung der Erstausstattung mit Digitalendfunkgeräten zugesagt. Dafür stellen wir Ausgabemittel in Höhe von 23 Millionen Euro für das Jahr 2013 und 27 Millionen Euro für das Jahr 2014 zur Verfügung. Um den von den Kommunen und Verbänden vorgetragenen Verbesserungswünschen entgegenzukommen, wird der Verpflichtungsrahmen für das Mehrjahresförderprogramm auf 90 Millionen Euro angehoben.
Weiterhin ist eine Förderung der nutzerseitigen Kosten im Zusammenhang mit der Anbindung der integrierten Leitstellen an den Digitalfunk vorgesehen. Der Gesamtverpflichtungsrahmen für den Projektzeitraum bis zum Jahr 2021 beläuft sich auf 45 Millionen Euro. Für das Jahr 2013 sind Ausgaben von 0,8 Millionen Euro und für das Jahr 2014 weitere 2 Millionen Euro eingeplant.
Ein beachtenswerter Posten sind auch die Kosten für die anstehenden Wahlen im Jahr 2013 und für die vorgeschriebene Durchführung des Zensus 2011 im Jahre 2013.
Der Zustrom von Asylbewerbern ist, wie bekannt, in den letzten Monaten stark angestiegen. Für zusätzliches Personal der Unterbringungsverwaltung werden die Ausgaben für das Jahr 2013 um 2,3 Millionen Euro aufgestockt. Mit diesen Mitteln kann auch die Personalausstattung in den beiden zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen verbessert werden.
Nach der Steuerschätzung wird beim Feuerschutzaufkommen mit einer Verbesserung von 61 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro gerechnet. Diese Mittel stellen wir weiterhin voll für den Brandschutz und die Feuerwehrschulen zur Verfügung. Der überwiegende Teil des Feuerschutzaufkommens wird zur Förderung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung sowie für die Gerätehausförderung verwendet. Hierfür stellen wir 48 bzw. 49 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung.
Daneben wird für Feuerwehrdienstleistende ab dem Jahr 2013 eine staatliche Unterstützungsleistung gewährt, wenn Leistungen, die im Zusammenhang mit der feuerwehrdienstlichen Tätigkeit stehen, von einer gesetzlichen Unfallversicherung aus medizinischen Gründen abgelehnt werden. Diese Unterstützungsleistung ist jährlich mit 150.000 Euro veranschlagt.
Für Erstattungsleistungen an die Durchführenden der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung sowie an Betreiber von Rettungsleitstellen für Anschaffungen und Gutachten im Rettungsdienst werden auf der Grundlage des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes 6,4 bzw. 6,7 Millionen Euro bereitgestellt. Für die staatliche Förderung des weiteren Ausbaus und des laufenden Betriebs des Bergwachtzentrums Bad Tölz stehen insgesamt 4,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Der staatliche Gesamtfinanzierungsbedarf für die Errichtung der 26 neuen integrierten Leitstellen und der Lehrleitstelle Geretsried bleibt mit 70 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Schätzungen unverändert. Um auch künftig gegen Katastrophen gewappnet zu sein, werden dem Katastrophenschutzfonds pro Jahr rund 4,1 Millionen Euro zugeführt.
Erfreulich ist auch die Steigerung der Ansätze für den Hochbau. Bereinigt um Sonderfinanzierungen steigen diese von 39,5 Millionen Euro auf 54 Millionen Euro pro Jahr. Damit ist nicht nur sichergestellt, dass die laufenden Hochbaumaßnahmen fortgeführt werden können, möglich wird hierdurch auch der Beginn weiterer Baumaßnahmen mit hoher Priorität. Ebenso steigen die Mittel für den Bauunterhalt um 1,5 Millionen Euro auf 14,9 Millionen pro Jahr sowie für kleine Baumaßnahmen auf 13,5 Millionen Euro, in 2013 sogar auf 14,5 Millionen. Dies dient der Erhaltung der Substanz staatlicher Gebäude und damit der Werterhaltung des Staatsvermögens.
Mit dem Einzelplan 03 A für die Allgemeine Innere Verwaltung werden also auch in den Jahren 2013/2014 wichtige und wesentliche Impulse gesetzt. Diese Finanzausstattung bildet ein solides Fundament, um den Anforderungen der Menschen in diesem Lande gerecht zu werden, um die Lebensqualität und den Standort Bayern zu schützen und mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen gut weiterzuentwickeln. Dem vorliegenden Entwurf für den Haushalt 03 A im Jahr 2013 muss man deshalb auch zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als jemand, der im Landkreis Aschaffenburg geboren ist, dort seitdem wohnt und noch dazu Abgeordneter des Stimmkreises Aschaffenburg-Ost ist, also als jemand, der seit vielen Jahren an der A 3 wohnt und den Lärm dort ertragen hat, könnte ich es mir heute eigentlich ganz einfach machen und den beiden vorliegenden Anträgen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Selbstverständlich ist es auch mein und unser aller Ziel, Lebensqualität und Gesundheit der Menschen am Bayerischen Untermain zu sichern und den Fluglärm vom Frankfurter Flughafen zu bekämpfen.
Im Gegensatz zur Opposition genügt es mir als Mitglied der Regierungsfraktionen aber nicht, mit auf die Gefühle der Menschen zielenden Schaufensteranträgen die Bayerische Staatsregierung zu attackieren und so zu tun, als genüge es, den vorliegenden Anträgen zuzustimmen, und dann verschwindet der Fluglärm vom Frankfurter Flughafen quasi über Nacht. Wer so populistisch argumentiert, argumentiert unredlich und streut den Bürgern und Bürgerinnen am Untermain, die zu Recht den Fluglärm beklagen, Sand in die Augen.
Wir können den Lärmschutz nur dann verbessern, wenn wir alle Fakten berücksichtigen. Die Grundsatzentscheidung, den Flughafen Frankfurt zu erweitern,
wurde von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Schröder und Fischer herbeigeführt.
- Das hat man vergessen. Ich muss lobend erwähnen, dass der damalige hessische Ministerpräsident richtigerweise das Mentoringverfahren zum Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr eingeleitet hat, das jetzt zur Verhandlung vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig liegt. Erste Signale deuten darauf hin, dass gute Chancen bestehen, dass das Gericht, das im Falle der Flughäfen Leipzig und Berlin ganz anders entschieden hat, jetzt dem Begehren eines Nachtflugverbots für Frankfurt weitestgehend entspricht. Herr Kollege Mütze, wir haben bereits ein Nachtflugverbot, das schon eine halbe Stunde andauert. Nach Aussagen des wirtschaftspolitischen Sprechers der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Arnold, mit dem Kollege Rüth und ich uns letzte Woche getroffen haben, sehr zur Freude des Kollegen Fahn, wird das die hessische Landesregierung so umsetzen, weil sie es von Anfang an so wollte.
Auch die beiden Stunden von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr kommen dabei nochmals auf den Prüfstand. Hauptgrund für die Entscheidung der seinerzeitigen Bundesregierung zur dritten Startbahn Frankfurt - zuständig ist allein der Bund - war die große wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für das ganze RheinMain-Gebiet. Betroffen sind 70.000 Arbeitsplätze, davon ca. 3.000 am Untermain, und mindestens weitere 5.000 Arbeitsplätze, die direkt vom Flughafen abhängen.
Es bestand das volle Bewusstsein, dass der Ausbau natürlich auch Belastungen insbesondere für das Flughafenumland mit sich bringen wird. Die Zuständigkeit für den Frankfurter Flughafen liegt - ich wiederhole es - nicht bei der Bayerischen Staatsregierung, sondern beim Bund und momentan beim Bundesverwaltungsgericht.
Die Entscheidung über das von 23 bis 5 Uhr bestehende Nachtflugverbot liegt immer noch beim Bundesverwaltungsgericht, das am 4. April hoffentlich richtig entscheidet, dass das Nachtflugverbot aufrechterhalten wird. An diesen rechtlichen Fakten kommt niemand vorbei. Ansonsten war es im Bayerischen Landtag bisher üblich, dass Abstimmungen über Petitionen zurückgestellt werden, bis entsprechende Gerichtsentscheidungen vorliegen.
Um den Fluglärm wirksam zu verringern, kommt es vor allem darauf an, den Lärm an der Quelle abzustellen, z. B. durch höhere Einflugschneisen und neue Sinkanflugtechniken, Gegenflüge, Eindrehbereiche oder segmentierte Anflugverfahren, die derzeit geprüft
werden und laut Aussage der hessischen Seite auch nach dem Gerichtsurteil ab August 2012 greifen. Ab dann werden erste Maßnahmen umgesetzt. Ich nenne die schrittweise Ausmusterung bzw. technische Nachrüstung lauter Flugzeuge, entsprechende Lärmschutzvorkehrungen und die Anhebung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte.
Darüber hinaus verweise ich auf die vom hessischen Ministerpräsidenten Bouffier herbeigeführte Vereinbarung vom 29.02.2012 "Gemeinsam für die Region Allianz für Lärmschutz 2012". Darin steht z. B., dass neue lärmreduzierte Flugzeuge beschafft werden müssen.
Ebenso wichtig ist uns die Aufnahme des Landkreises Aschaffenburg in das Forum "Flughafen und Region", in dem die Einzelheiten möglicher Schallschutzmaßnahmen intensiv diskutiert werden. Um hier etwas zu erreichen, haben mein Kollege Berthold Rüth und ich bereits eine ganze Reihe von Gesprächen geführt, u. a. mit dem Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa Cargo, wo wir mit der Bürgerinitiative entsprechende Unterschriften übergeben haben oder mit unseren Kollegen aus dem Hessischen Landtag. Wir werden uns am 5. April mit dem Chef des Flughafens Frankfurt, Herrn Dr. Schulte, treffen, und zwar wieder zusammen mit der BI; denn diese ist immer bei den Gesprächen dabei, um die Lärmbelastung für unsere Bürger zu diskutieren.
- Frau Gote, sparen Sie sich den Zuruf bis nachher auf.
Während die Opposition Schaufensteranträge stellt, bemühen wir uns vor Ort, mit den Verantwortlichen konkrete Lösungen zu finden. Das werden wir weiterhin tun. Deswegen lehnen wir diese Schaufensteranträge ab.
Natürlich leuchtet Ihnen das nicht ein, Herr Fahn. Aber es würde ein Blick ins Gesetz genügen. Im Bundesgesetz steht, dass die Menschen vor Fluglärm zu schützen sind. Dazu müssen wir von Bayern aus nicht noch einmal etwas auf den Weg bringen. Es steht bereits im Gesetz. Was Sie hier tun, ist so überflüssig wie ein Kropf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Harald Schneider, es ist schade, dass Sie Ihre Redezeit dazu verwendet haben, sich der Negativrhetorik Ihres Fraktionsvorsitzenden anzuschließen und alles schlechtzureden, was nur schlechtzureden ist.
Das ist keine Motivation für unsere Polizisten, für die Mitarbeiter in unseren Verwaltungen.
Das ist wirklich ein Armutszeugnis; denn der Einzelplan 03 A für die allgemeine innere Verwaltung enthält
die Haushaltsmittel für die Polizei, die amtliche Statistik, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, für die Regierungen, die Landratsämter, für den Verfassungsschutz und die Feuerwehrschulen, außerdem die Fördermittel für den Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst.
Veranschlagt sind für 2011 und 2012 rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Gesamtausgaben steigen im Jahr 2011 um 12,6 Millionen Euro und im Jahr 2012 um weitere 62,9 Millionen Euro. Das ist im Wesentlichen auf den Mehrbedarf für zwangsläufige Personalausgaben und neue Finanzierungsschwerpunkte im Plan 03 A zurückzuführen.
Doch auch der Einzelplan 03 A muss zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Neben den allgemeinen, von der Staatsregierung beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen und einmaligen Sondereffekten des Haushaltsjahres 2010 musste vor allem beim Bauunterhalt und im Sachhaushalt außerhalb der Polizeikapitel gekürzt werden.
Der Einzelplan 03 A ist vor allem ein Personalhaushalt. 2,9 Milliarden Euro, das sind rund 85 % der Gesamtausgaben, entfallen auf das Personal. 2011 entstehen Mehrausgaben von 83,2 Millionen Euro und 2012 von 63,3 Millionen Euro. Diese Zuwächse sind begründet durch steigende Beihilfe- und Versorgungsausgaben, die Rücknahme der 42-Stunden-Woche für Beamte und vor allem auch durch das neue Dienstrecht.
Veranschlagt sind rund 50.600 Stellen. Hierin enthalten sind 941 neue Stellen, davon 814 für die Rücknahme der 42-Stunden-Woche. Daneben werden 277 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten durch Umschichtungen von Personalmitteln geschaffen. Der Stellenplan enthält außerdem 412 Hebungen, also Beförderungsmöglichkeiten; davon werden 208 Hebungen durch Einsparungen finanziert.
Bayern ist Spitzenreiter bei der inneren Sicherheit. Die Kriminalstatistik ist schon mehrfach angesprochen worden. Diese Leistung hat natürlich ihren Preis: Rund 2,7 Milliarden Euro, das sind circa 77 % der Gesamtausgaben, werden jährlich für unsere Polizei aufgewendet.
Im Stellenplan sind rund 39.000 Stellen für die Polizei ausgebracht. Der Haushaltsentwurf für 2011/2012 sieht zudem 739 Stellen für die Rücknahme der 42Stunden-Woche vor. Für den Polizeinachersatz werden 115 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten durch kostenneutrale Umwandlungen zur Verfügung gestellt.
2011 können damit insgesamt 1.300 und 2012 weitere 900 Polizeianwärter ausgebildet werden. So ist sichergestellt, dass die in den nächsten Jahren freiwerdenden Stellen sofort wieder besetzt werden können. Außerdem können die Beförderungsmöglichkeiten noch einmal durch 68 zusätzliche Stellenanhebungen verbessert werden.
Auch der Sachhaushalt der Polizei kann aufgestockt werden. Bereinigt um einmalige Sonderausgaben 2010, Stichwort Hubschrauberkauf, steigt das Polizeibudget von 244,8 Millionen Euro auf 255 Millionen Euro im Jahre 2011 bzw. 247 Millionen Euro im Jahre 2012. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können vor allem die Kostensteigerungen im Betriebsbereich abgedeckt werden.
Hierhin enthalten sind auch die Mittel für die von der Opposition immer wieder gescholtene Sicherheitswacht. Dabei ist die Sicherheitswacht mittlerweile ein fester Bestandteil der bayerischen Sicherheitspolitik und auch ein gutes Beispiel für gelebtes ehrenamtliches Engagement. Der Erfolg der Sicherheitswacht wird durch zahlreiche Anträge von Kommunen belegt. Die Sicherheitswacht wird deshalb auch auf rund 1.000 Mitglieder ausgebaut werden. Die dafür notwendigen 1,5 Millionen Euro pro Jahr sind gut angelegt und werden bereitgestellt.
Für den Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunks steht 2011 aufgrund der Projektverzögerung ein Ausgabenrest von circa 199 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2012 ist ein Ansatz von 41,55 Millionen Euro eingeplant. Die autorisierte Stelle beim Landeskriminalamt erhält für den Betrieb des Digitalfunks zusätzlich acht Stellen, die aus den Digitalfunkmitteln finanziert werden.
Insgesamt werden sich die Kosten für Aufbau und Betrieb noch einmal erhöhen. Nach einem Bericht des Innenministeriums werden die Kosten für den Projektzeitraum 2007 bis 2021 von bisher 772,6 Millionen Euro auf 920,4 Millionen Euro aufgestockt. Dies ist im Wesentlichen durch höhere Kosten für die Ertüchtigung der Antennenstandorte sowie durch sonstige aktuelle Entwicklungen im Projekt bedingt.
Einen besonderen Dank sage ich unserem Staatssekretär Gerhard Eck für seinen großartigen Einsatz für dieses so wichtige Projekt für die Polizei, unsere Feuerwehren, Rettungs- und Katastrophenschutzkräfte.
Für die Förderung der Ausstattung mit DigitalfunkEndgeräten bei kommunalen Feuerwehren, Rettungsdiensten und den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes sind für das Jahr 2011 Ausgabemittel in Höhe von 2 Millionen Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 66,2 Millionen Euro veran
schlagt worden. Für das Jahr 2012 sind Ausgabemittel in Höhe von 2,85 Millionen Euro vorgesehen.
Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wird Ende 2011 mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude in der St.-Martin-Straße in München beginnen. Das Landesamt erhält damit auch für sein Rechenzentrum Süd eine moderne und leistungsfähige Betriebsstätte. Die bisher dezentralen IT-Betriebsstätten können dann räumlich vereint werden; sie verfügen dann auch über modernste Technik. Für den Umzug und vor allem für die besonderen Infrastruktureinrichtungen des Rechenzentrums Süd sind weitere 15 Millionen Euro eingeplant.
Mittelfristig ist auch die Verlagerung des Statistik-Bereichs nach Fürth vorgesehen. Damit wird eine wichtige und strukturpolitisch notwendige Stärkung der Region Nürnberg-Fürth umgesetzt. Aus dem Investitionsprogramm "Aufbruch Bayern" werden in den Jahren 2011/2012 16,9 Millionen Euro und im Jahr 2013 weitere 7 Millionen Euro finanziert; davon sind 15 Millionen Euro für Baumittel und 8,9 Millionen Euro für die sozial verträgliche Abwicklung der Verlagerung zugesagt. Für die Verlagerung werden außerdem 104 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Im Jahr 2011 ist vom Landesamt der registergestützte Zensus - die Volkszählung - durchzuführen. Die Ausgaben für die Vorbereitung und Durchführung steigen von 10,2 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 67,7 Millionen Euro im Jahr 2011 und liegen bei 19,9 Millionen Euro im Jahr 2012. Zur teilweisen Gegenfinanzierung stehen im Jahr 2011 Erstattungen des Bundes in Höhe von rund 60 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Umschichtung von Personalmitteln werden beim Landesamt 160 zusätzliche Stellen geschaffen. Die Durchführungsarbeiten zum Zensus finden bereits überwiegend in Fürth statt.
Nach der November-Steuerschätzung kann auch beim Feuerschutz-Steueraufkommen mit einer leichten Verbesserung gerechnet werden. Erwartet werden für die Jahre 2011 und 2012 jeweils 58 Millionen Euro statt der bisherigen 57,5 Millionen Euro. Diese Mittel stehen voll für den Brandschutz und die Feuerwehrschulen zur Verfügung. Für die Fahrzeuge- und Gerätebeschaffung sowie für die Gerätehausförderung sind Fördermittel in Höhe von 43,6 Millionen Euro bzw. 41,5 Millionen Euro eingeplant. Für die Feuerwehrschulen wurden 15 neue Stellen ausgebracht, die aus dem Feuerschutz-Steueraufkommen finanziert werden. Damit kann der steigende Fortbildungsbedarf der Feuerwehren angemessen gedeckt werden.
Die Erstattungsleistungen für Anschaffungen im Rettungsdienst werden um die einmaligen Sondermittel des Jahres 2010 für die Bergwacht bereinigt. Auf dieser bereinigten Basis werden sie mit 5,2 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt. Hinzu kommen Sondermittel für die Höhlenrettung in Höhe von jährlich 1,5 Millionen Euro.
Der staatliche Gesamtfinanzierungsbedarf für die Errichtung der 26 neuen integrierten Leitstellen und die Lehrleitstelle Geretsried bleiben mit rund 70 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Schätzungen unverändert. In den Jahren 2011/2012 sind zusammen Ausgabemittel in Höhe von fünf Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 23 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem stehen aufgrund von Projektverzögerungen über 14 Millionen Euro an Ausgaberesten zur Verfügung. Die staatliche Finanzierung ist damit gesichert, sodass die flächendeckende Inbetriebnahme der Leitstellen in diesem Jahr im Wesentlichen abgeschlossen werden kann. Um auch gegen künftige Katastrophen gewappnet zu sein, werden dem Katastrophenschutzfonds wie bisher rund 3,7 Millionen Euro pro Jahr zugeführt.
Für den Hochbau steigen 2011 die Ansätze der Anlage S gegenüber dem Jahr 2010 von 56,8 Millionen Euro auf 60,2 Millionen Euro. Sie sinken dann im Jahr 2012 auf 57,4 Millionen Euro. Hierin enthalten sind 21 Millionen Euro bzw. 7 Millionen Euro für das neue Dienstgebäude des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung in der St.-Martin-Straße, 11 Millionen Euro für die Polizeiinspektionen Nürnberg Süd und Grafenau, die im Passivhaus-Standard errichtet werden sollen, sowie die erwähnten Baumittel für die Teilverlagerung des Statistischen Landesamts nach Fürth.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II werden daneben weitere 0,7 Millionen Euro im Jahr 2011 für den Neubau der Dienstgebäude für die PI Marktoberdorf und für die Autobahnpolizei Gersthofen zur Verfügung gestellt. Sehr geehrter Herr Kollege Halbleib, wir waren uns im Haushaltsausschuss einig, dass bei kommenden Haushaltsberatungen die PI Ochsenfurt und die Autobahn-Polizeiinspektion Hösbach berücksichtigt werden müssen.
Von der Opposition sind insgesamt 25 Änderungsanträge zum Einzelplan 03 A eingebracht worden. Diesen Änderungsanträgen kann auch deshalb nicht gefolgt werden, weil sie Mehrkosten in Höhe von 20 Millionen Euro im Jahr 2011 und von 24,5 Millionen Euro im Jahr 2012 verursachen würden. Darüber hinaus sind sie teilweise nicht plausibel und auch nicht realisierbar. Wir haben uns im Ausschuss darüber ausführlich unterhalten.
Sicherlich - das sage ich auch - wäre an der einen oder anderen Stelle eine großzügigere Finanzausstattung wünschenswert. Alle Wünsche sind aber nicht erfüllbar, auch deshalb nicht, weil andere Schwerpunktsetzungen wie Bildung und Familie für uns Vorrang haben und am Haushalt ohne Neuverschuldung festzuhalten ist. In Anbetracht der Lage des Staatshaushalts ist die finanzielle Ausstattung des Einzelplans 03 A ausgewogen und angemessen. Wichtige Impulse können gesetzt werden. Deshalb werden wir die Anträge der Opposition ablehnen. Ich bitte Sie, dem Entwurf des Einzelplans 03 A des Doppelhaushalts 2011/2012 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Ich denke, wir sind uns darin einig: Es ist wichtig, dass sich eine Kommission auf Bundesebene mit der finanziellen Situation der Kommunen befasst. Da hat die Koalition ein wichtiges Zeichen gesetzt. Ich frage Sie: Wie trägt die Gemeindefinanzkommission zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der bayerischen Kommunen bei, und wie weit sind die Arbeiten in dieser Kommission fortgeschritten?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schneider, ich fühle mich teilweise in das innere Afrika versetzt.
Sie beklagen einerseits die Situation von vor drei Jahren und beklagen jetzt die Situation, die mit einem Haushalt entsteht, der seinesgleichen sucht und der die innere Sicherheit auf dem Stand hält, wie das die Bürger in Bayern gewohnt sind.
Ich darf trotz allem an unsere Schichtdienstleistenden erinnern, die mit zusätzlichen freien Tagen den Dienst angerechnet bekommen. Ich denke auch, dass die 2800 Stellenanhebungen zeigen, wie wichtig uns die Polizei ist.
Nun zum Haushalt. Der Haushaltsausschussvorsitzende Georg Winter hat in der letzten Woche in einem Interview mit der "Staatszeitung" den Doppelhaushalt kommentiert und gesagt: "Wir investieren dieses Mal gleichermaßen in Beton und Köpfe." Dies gilt pointiert auch für den Einzelplan 03 A, den Haushalt der Allge
meinen inneren Verwaltung. Ich kann hinzufügen: Zu den Köpfen und dem Beton kommt viel Blech in Form von Pkw und Hubschraubern für unsere Polizei.
Der Haushaltsansatz erreicht im Jahr 2009 ein Volumen von rund 3,4 Milliarden Euro und im Jahr 2010 von rund 3,5 Milliarden Euro. Die Ansätze steigen im Jahr 2009 um rund 219 Millionen Euro - das sind 6,9 % mehr als 2008 - und 2010 um weitere 55 Millionen Euro, also noch einmal um 1,6 %. Der Einzelplan 03 A ist vor allem ein Personalhaushalt; denn 83 % der Gesamtausgaben sind Personalausgaben, 14 % sind Sachausgaben und 3 % sind Bauausgaben. Die Investitionsquote liegt bei rund 8 %. Auf unsere Polizei entfallen rund 78 % dieser Ausgaben. Mit den verbleibenden 22 % werden die Leistungen für den Brand- und Katastrophenschutz, das Rettungswesen und für die amtliche Statistik finanziert. Zu decken ist damit auch der Ausgabenbedarf des Verfassungsschutzes, der Regierungen und Landratsämter sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Landesanwaltschaft Bayern. Im Stellenplan stehen für die Ausgaben der Allgemeinen inneren Verwaltung über 49.000 Stellen zur Verfügung. Rund 38.000 Stellen hiervon sind für die Polizei bestimmt. Neu geschaffen werden im Doppelhaushalt 2009/2010 1.049 Stellen, davon - wir hörten es - rund 1.000 für unsere Polizei. Vorgesehen sind außerdem über 3.500 Beförderungsmöglichkeiten, davon alleine 2.800 bei der Polizei.
In der Summe erhöhen sich die Personalausgaben insbesondere aufgrund zwangsläufiger Mehrausgaben wie Tarifsteigerungen sowie höhere Beihilfe- und Versorgungsausgaben und wegen der vorgenannten Veränderungen um 114,6 Millionen Euro im Jahr 2009 und um weitere 87,4 Millionen Euro im Jahr 2010 auf dann rund 2,9 Milliarden Euro.
Auch der Einzelplan 03 A partizipiert am Konjunkturpaket II des Bundes nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz. Auch das haben wir gehört. Die Maßnahmen haben ein Volumen von 36,4 Millionen Euro in 2009 und 9,5 Millionen Euro in 2010. Davon entfallen 27,6 Millionen Euro bzw. 8 Millionen Euro auf Bundesmittel.
Im Einzelnen sind veranschlagt 31,1 Millionen Euro in 2009 für die Modernisierung der Kfz-Ausstattung, davon 30 Millionen Euro für die Landes- und Bereitschaftspolizei; 4 Millionen Euro in 2009 und 6 Millionen in 2010, zusammen also 10 Millionen Euro für die Sanierung von Gebäuden der Landes- und Bereitschaftspolizei; 1,25 Millionen Euro pro Jahr für die Sanierung der Kommunikationsinfrastruktur in U-Bahnen und Straßentunneln für den Digitalfunk, wobei in 2011 noch einmal 1,25 Millionen Euro dazu kommen werden; 2,25 Millionen Euro in 2010 sind für die energetische
Sanierung des Bildungszentrums Holzhausen der Bayerischen Verwaltungsschule vorgesehen.
Für den laufenden Betrieb und für Sachinvestitionen der Polizei stehen 2009 einschließlich der Mittel aus dem Konjunkturpaket II rund 305 Millionen Euro zur Verfügung, also rund 62 Millionen Euro mehr als 2008. Im Jahr 2010 sind es rund 278 Millionen Euro und damit 36 Millionen Euro mehr als 2008. Der Finanzminister hat außerdem einmalig 5 Millionen Euro durch eine zusätzliche Sperrefreistellung bereitgestellt.
Mit den zusätzlichen Mitteln können acht neue Polizeihubschrauber angeschafft, die Sachausstattung der 1.000 neuen Polizeistellen finanziert werden, die technische Ausstattung unter anderem für die Verkehrsüberwachung und die IuK modernisiert sowie die Betriebsausgaben zum Ausgleich der Preissteigerungen gestärkt werden. Außerdem werden 1.150 neue Fahrzeuge beschafft, davon 700 Fahrzeuge mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II.
Für den Aufbau und Betrieb des Digitalfunks sind nach dem Beschlussvorschlag des Haushaltsausschusses 65 Millionen Euro in 2009 und 75 Millionen Euro in 2010 eingeplant, zusammen also 140 Millionen Euro.
Ein weiterer Schwerpunkt im Einzelplan 03 A ist die Modernisierung der Verwaltung. Unter anderem sind für eGovernment-Projekte rund 11 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Hiermit soll mittelfristig der elektronische Zugang für Bürger und Wirtschaft zur Verwaltung erleichtert und die Weiterverarbeitung der Daten innerhalb der Verwaltung effizienter werden. Für das Behördennetz in der gesamten Staatsverwaltung werden insgesamt 5 bzw. 4 Millionen Euro in 2009/10 vorgesehen. Im Rechenzentrum Süd soll neben dem Rechenzentrum Nord im Geschäftsbereich des Finanzministeriums die staatliche IuK-Infrastruktur konzentriert werden. Für den Betrieb und die laufende Migration von IT-Betriebszentren aus mehreren Ressorts sowie zur Verbesserung der Hochsicherheit, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit werden 28,7 Millionen Euro in 2009 bzw. 22,1 Millionen Euro in 2010 veranschlagt.
Für die Durchführung der Wahlen stehen 20 Millionen Euro im Jahre 2009 zur Verfügung.
Zur Vorbereitung des registergestützten Zensus im Jahr 2011 werden 6,8 Millionen Euro in 2009 und 9,8 Millionen Euro in 2010 bereitgestellt. Das zweckgebundene Feuerschutzsteueraufkommen, das zu 100 % für den Brandschutz mit Feuerwehrschulen verwendet wird, ist rückläufig. Für 2009 und 2010 werden 57,5 Millionen Euro erwartet. 2008 waren noch 61 Millionen Euro veranschlagt. Für die Förderung von Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen der Feuerwehren und
von Gerätehäusern stehen hiervon 2009 rund 44 Millionen Euro und 2010 rund 42 Millionen Euro zur Verfügung. Damit bleibt eine effektive Förderung des Brandschutzes gewährleistet. Wobei ich anrege, nach Abbau des Förderbauches beim Neubau von Feuerwehrhäusern über neue Förderstrukturen nachzudenken. Ich denke hier an die Erweiterungen für Umkleideräume; Gott sei Dank kommen viele Frauen in die Freiwilligen Feuerwehren, die aber auch Umkleidemöglichkeiten brauchen. Auch die Lagermöglichkeiten in den Feuerwehrhäusern sollen verbessert werden. Deshalb sollte man bei der Pauschalierung nicht nur an die Stellplätze denken, sondern auch an solche Maßnahmen.
Im Vollzug des Rettungsdienstgesetzes wird der Ansatz für Anschaffungen im Rettungsdienst unter anderem für die Berg-, Höhlen- und Wasserrettung und für die Rettungsleitstellen unverändert mit 5,2 Millionen Euro fortgeführt.
Für die Errichtung integrierter Leitstellen sind rund 2,3 Millionen Euro für 2009 und 3,9 Millionen Euro für 2010 sowie eine Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2009 von rund 19,9 Millionen Euro vorgesehen.
Dem Katastrophenschutzfonds werden 2009/10 jeweils 3,5 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt zugeführt. Für Baumaßnahmen und für den Bauunterhalt der Dienstgebäude werden einschließlich der Mittel aus dem Konjunkturpaket II 79 Millionen Euro in 2009 bzw. 89 Millionen Euro in 2010 und damit rund 18 bzw. 28 Millionen Euro mehr als 2008 aufgewendet.
Trotz der aktuellen finanzwirtschaftlichen Herausforderungen ist es uns gelungen, im Einzelplan 03 A Schwerpunkte zu bilden. Der vorliegende Einzelplan 03 A bietet damit ein solides Fundament für einen ordentlichen Aufgabenvollzug in den Jahren 2009 und 2010. An der einen oder anderen Stelle wäre durchaus noch eine bessere Finanzausstattung wünschenswert. So konnten wir mit dem Änderungsantrag 16/704 der Koalitionsfraktionen Digitalfunkmittel für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 10 Millionen Euro zusätzlich für den Staatsstraßenausbau umschichten.
Den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen, die allesamt ohne Deckungsvorschläge eingebracht wurden, konnten wir nicht zustimmen. Diesen wurde teilweise im Haushaltsentwurf 2009/2010 im Rahmen des Machbaren Rechnung getragen bzw. hätten diese zu unkalkulierbaren Kostenbelastungen für die Zukunft geführt.
Für uns sind die Zukunftsfelder Kinder, Bildung, Arbeitsplätze und Klima bei der Verteilung der Finanzmasse ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. Im Ergebnis ist der Einzelplan 03 A ein Haushalt der Ba
lance zwischen dem Notwendigen und Machbaren, ohne zusätzliche Verschuldung mit guten Perspektiven für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich danke Ihnen.