Die Fraktionen haben vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Auch dies ist der Fall. Dann ist auch dies so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes, des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes und des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (Drs. 16/11984) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird nicht begründet? - Ich frage Herrn Kollegen Dr. Rabenstein für die SPD? - Nein. Herr Kollege Dr. Zimmermann? - Nein. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo? -
Selbstverständlich! - Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Staatsregierung hat einen Änderungsgesetzentwurf zu vier Gesetzen eingebracht. Sie ist aber nicht hier, um zu begründen, was sie eigentlich vorhat. Das finde ich sehr erstaunlich. Das muss ich ganz offen sagen. Schließlich ist eine ganze Reihe von Fragen offen.
- Natürlich ist das eine Erste Lesung. Warum wurde dann aber im Ältestenrat eine Aussprache dazu verabredet? Die Anregung dazu kam nicht von uns. Irgendjemand muss doch daran interessiert sein. Warum steht in der Tagesordnung, dass dieser Gesetzentwurf begründet wird? Warum bringen Sie denn ein Gesetz in den Landtag ein, wenn Sie es nicht begründen wollen? Das ist doch erstaunlich.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN - Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Die Staatsregierung ist gewohnt, dass alles abgenickt wird!)
Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel nennen: Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf zum dritten Mal in vier Jahren den Namen von Fachhochschulen verändern. Erst haben Sie den Begriff "Hochschule für angewandte Wissenschaft" eingeführt, jetzt wollen Sie den Begriff "Technische Hochschule" einführen. Dieses Thema ist sehr sensibel. Dieser Gesetzentwurf stammt vom Minister der FDP, während der Präsident der Technischen Universität München, der auch einmal von der CSU als Minister vorgesehen war, dieses Gesetz hintertreibt. Bevor das Gesetz in Kraft treten wird, hat er die Marke "Technische Hochschule München" beim Patentamt angemeldet und damit den Minister düpiert. Trotzdem wird hier nicht einmal begründet, was der Sinn einer solchen Gesetzesänderung ist.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, um deutlich zu machen: Wenn die Staatsregierung einen solchen Gesetzentwurf einbringt, wäre es für die Abgeordneten wichtig, frühzeitig zu wissen, was sie damit bezweckt. Warum sollen Hochschulen umfirmieren? Warum muss allein für die Namensänderung eine Million Euro veranschlagt werden? Wir verlangen von den Studenten Studiengebühren. Trotzdem möchte die Staatsregierung eine Änderung erreichen, die den Steuerzahler eine Million Euro kostet.
Obwohl es lohnend wäre, noch weiter über das Universitätsklinikagesetz zu sprechen, möchte ich das angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht tun. Wir
Frau Kollegin Gote von den GRÜNEN hat verzichtet. Deshalb spricht jetzt Frau Kollegin Dr. Bulfon von der FDP.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz, möchte aber an dieser Stelle noch einmal auf ein paar Dinge eingehen, die Herr Professor Dr. Piazolo genannt hat.
Die Bezeichnung "Technische Hochschule" dient der Profilbildung. Es geht darum, dass sich an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine Profilbildung vollzieht. Bislang haben wir nur Exzellenz-Universitäten. Das ist auf die Universitäten beschränkt. Wir wollen deshalb, dass auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften diese Möglichkeit erhalten. Dass ein Universitätsprofessor - vor allem, wenn er von einer Technischen Universität kommt - dagegen Einspruch erhebt, ist klar. Also, da sehe ich natürlich einen gewissen Interessenkonflikt.
Das ist das Erste. Und diese eine Million Euro lasse ich mir so von Ihnen an dieser Stelle auch nicht um die Ohren hauen. Das möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal sagen, weil die Profilbildung wichtig ist. Wir wollen auch, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften irgendwann nach außen sichtbar werden. Wir wollen keine Einheitshochschule, sondern wir wollen in diesem Zusammenhang wirklich sichtbare Hochschulen haben.
Deswegen ist diese Sache wichtig. Diese eine Million Euro ist für ein wettbewerbliches Verfahren. Da können sich jetzt alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften bewerben: nach Internationalität, nach Kooperationen mit Wirtschaft und Wissenschaft usw. Insofern ist es eine Auszeichnung für eine Hochschule für angewandte Wissenschaft, wenn sie diesen Titel "Technische Hochschule" tragen darf.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Verwaltungsangestellte an staatlichen Schulen (Drs. 16/10472)
Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Günther Felbinger für die FREIEN WÄHLER. Bitte schön.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für diese Aussprache das Protokoll des Ausschusses für den öffentlichen Dienst vom 06.12.2011 herausgesucht und zitiere den Abgeordneten Kollegen Eduard Nöth von der CSU: "Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Verwaltungsangestellten an den staatlichen Schulen sei Anliegen aller Abgeordneten."
Das ist der Grund, weshalb ich das heute hier noch einmal zur Sprache bringen will. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, und es ist, glaube ich, unstrittig, dass sich die Bedingungen für die Verwaltungsangestellten an den Schulen verschlechtert und ihre Belastungen in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben. Aber es hat sich leider kaum etwas getan.
Seitens der Staatsregierung werden die Verwaltungsangestellten immer wieder vertröstet und ihre Anliegen mit kleinen Give-aways - so nenne ich das jetzt einmal - auf die lange Bank geschoben.
Wir haben dazu einen Antrag mit insgesamt vier Spiegelstrichen gestellt: Tätigkeitskatalog, Anforderungsprofil, Eingruppierung etc. pp. Das alles können Sie nachlesen.
Jetzt zitiere ich wieder den Kollegen Nöth aus der Sitzung des Dienstrechtsausschusses: "Veränderungen der Schullandschaft seien in den Zuteilungsrichtlinien abgebildet worden." Fakt ist: Der dazu nötige Tätigkeitsbericht liegt bis heute weder den Verwaltungsangestellten noch den Schulleitungen vor. Es gibt nach wie vor einen Tätigkeitskatalog, der drei Jahre alt ist und der weder neue Aufgaben wie Inklusion und Ein
führung von Ganztagsklassen noch Kooperationsklassen oder Mittelschulverbünde beinhaltet. Die Schulleiter, die ihre Verwaltungsangestellten ihrer Tätigkeit entsprechend eingruppieren müssten, haben bis heute keinen Tätigkeitskatalog, das heißt, sie wissen gar nicht, welche Tätigkeiten laut Katalog gewertet sind.
Da frage ich mich doch ernsthaft: Wo sind diese Verbesserungen denn, Herr Nöth? Ich frage auch: Warum werden Verwaltungsangestellte an Grundschulen niedriger eingruppiert als Verwaltungsangestellte an weiterführenden Schulen,
obwohl - und das wissen wir alle - die Verwaltungsangestellten an Grundschulen häufiger eigenverantwortlich arbeiten müssen, weil nämlich die Schulleiter im Unterricht sind? Also summa summarum: Die Regierungskoalition verspricht den Verwaltungsangestellten sehr viel. Ich erinnere an den Landtagsbeschluss von 2008, wo über 230 Stellen in Aussicht gestellt wurden, die bis heute nur marginal freigegeben wurden bzw. der Großteil nicht. Wenn Sie jetzt auf den Doppelhaushalt 2013/2014 vertrösten - so sieht es wohl die Regierungskoalition vor -, meine ich, das kann man nicht tolerieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Ich habe vorhin mit Herrn Felbinger gesprochen und war danach eigentlich der Ansicht, dass wir uns einig sind, dieses Thema heute mit den Ausschussvoten nicht aufzurufen. Aber er hat jetzt im Detail diese Beratung angesprochen.
Ich darf sagen, dass wir uns am 1. März im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sehr ausführlich über das Thema Verwaltungsangestellte unterhalten haben. Es trifft zu, was Herr Felbinger gesagt hat: Wir waren uns über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass im Bereich der Verwaltungsangestellten etwas getan werden muss. Sie können auch sicher sein, dass wir dieses Thema Verwaltungsangestellte, vor allem natürlich die Zuteilungsrichtlinien, zum Gegenstand der Beratungen beim Doppelhaushalt 2013/2014 machen werden. Es gibt ja auch keine andere Möglichkeit, Herr Kollege Felbinger. Wir haben heute den Nachtragshaushalt 2012 beschlos
Es herrschte in diesem Ausschuss auch die Meinung, dass dies Schwerpunktthema im Doppelhaushalt 2013/2014 sein wird.
Es trifft nicht zu, Herr Kollege Felbinger, dass sich nichts getan hat. Ich muss jetzt nicht im Einzelnen es würde den heutigen Abend sprengen - auf die Verbesserungen in den letzten Jahren hinweisen, die tatsächlich erfolgt sind.