Annette Bulfon
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Hochschule für Politik hat eine stolze Vergangenheit. Sie wurde im Jahr 1950 gegründet und ging aus der amerikanischen Militärregierung hervor. Sie sollte eine Stätte der Versöhnung sein. In der Nazizeit wurde das Parlament als "Schwatzbude" verunglimpft. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Demokratie zum Teil das Regierungssystem der Sieger, von außen aufoktroyiert. Nach dem Krieg sollte die Hochschule für Politik eine Begegnungsstätte für breite Bevölkerungsschichten werden.
An dieser Stelle ist der ehemalige SPD-Abgeordnete Dr. Böddrich zu nennen, dem die Hochschule für Politik sehr am Herzen lag. Im Jahr 1970 kam es schließlich zu einem fraktionsübergreifenden Erlass; sie wurde institutionell eine selbstständige Einrichtung an der LMU. Die Rechtsgrundlage war ein eigenes Hoch
schulgesetz. Hierzu muss man sagen, dass dieses eigene Hochschulgesetz ein Unikum in der deutschen Hochschullandschaft ist. Es gab dann eine Anbindung an die LMU. Diese ermöglichte die Verleihung von akademischen Graden. Der Gipfel dieser Geschichte ist die Verleihung des Promotionsrechts im Jahr 2007.
Im Jahr 2011 geriet die Hochschule für Politik ins Gerede. Es bestand Reformbedarf. In acht Sitzungen haben wir die bestehenden Konflikte bearbeitet.
Wir haben Hochschulmitarbeiter und Studenten zu Wort kommen lassen; wir haben einen Hausbesuch in der Ludwigstraße gemacht und einer Vollversammlung beigewohnt; wir haben uns Rat von externen Experten eingeholt und ein Expertengutachten erstellen lassen. Über alle Fraktionen hinweg möchte ich an dieser Stelle nochmals die Zusammenarbeit loben, die wir in diesem Unterausschuss durchgesetzt und umgesetzt haben.
Es bestand Reformbedarf, so viel ist klar. Wir wollten aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, sondern das erhalten, was an der HfP gut war, und sie auf ein festes Fundament stellen. Gut waren mit Sicherheit der Praxisbezug in der HfP und die günstigen Veranstaltungszeiten gerade auch für Berufstätige. Man konnte die HfP auch ohne Hochschulreife besuchen. Diesen Zugang wollten wir erhalten. Natürlich war es wichtig, dass wir auch die Vielzahl von Lehrbeauftragten erhalten haben, um den Anwendungsbezug weiterhin zu gewährleisten.
Wir haben die gestufte Studienstruktur eingeführt, damit die Qualität auch weiterhin gesichert werden kann.
Ein hauptamtlicher Rektor wurde eingeführt, und es soll Lehrpersonal mit festen Professuren geben. Auch das ist von eminenter Bedeutung, um den Hochschulbetrieb zu gewährleisten. Uns war auch die zukünftige Beteiligung der Studierenden wichtig. Wir haben auch die Monita der Studierenden sehr ernst genommen. Natürlich wollen sie eine geregelte Übergangsphase. Auch für diese haben wir gesorgt. Wir haben einen Reformbeirat etabliert. Der gesamte Reformprozess soll im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Die Einrichtungen der LMU sollen den Studierenden zugänglich sein, außerdem die der Virtuellen Hochschule.
Ich komme zum Ende meiner Rede. Die Saat der amerikanischen Militärregierung ist aufgegangen. Die Demokratie ist aus Deutschland nicht mehr wegzudenken. Dennoch braucht die Demokratie immer wie
der Menschen, Bürger, die sich dafür stark machen; denn die Demokratie kann nur so gut sein wie die Menschen, die Bürger in dieser Demokratie. Deswegen ist es so wichtig, dass wir aufgeklärte Bürger mit Mut und ideeller Unabhängigkeit haben, die sich nicht am schnellen Applaus orientieren und sich mit Demut in den Dienst der Sache stellen.
Insofern sehe ich die HfP in eine gute Richtung marschieren. Wenn sie die Menschen ausbildet, wird sie mit Sicherheit auch in Zukunft nachgefragt und wird eine gute Zukunft haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Spare in der Zeit, so hast du in der Not. Das weiß nicht nur die bayerische Hausfrau, sondern viele Wirtschaftsökonomen geben ihr in dieser Hinsicht recht. Mir geht es vor allem um Folgendes: Ich bin jetzt viereinhalb Jahre für Studienbeiträge eingestanden. Das hatte auf der einen Seite hochschulpolitische Gründe, das hatte in meinen Augen aber auch immer haushaltspolitische Gründe. Darauf war ich stolz, ich habe das wirklich mit Verve vertreten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir auch hier Nachhaltigkeit weiterhin vorantreiben. Die Ausgaben müssen immer wieder von den Einnahmen gedeckt werden. Sicherlich, Bayern darf es gut gehen. Das liegt an den sprudelnden Steuereinnahmen. Ich möchte Sie trotzdem darauf hinweisen, dass sich diese Situation auch wieder ändern kann. Ich trete dafür ein, dass wir auch künftigen Generationen Handlungsspielräume ermöglichen. Ich möchte, dass auch künftige Generationen dafür eintreten können, dass frühkindliche Bildung gelebt wird und dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter vorantreiben. Das ist mir persönlich ein ganz besonderes wichtiges Anliegen. Ich bitte deshalb die Kritik des Obersten Rechnungshofes, die sehr differenziert ist, ernst zu nehmen. Insofern kann ich diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat das Wichtigste vorweg: Das Wichtigste bei der Novelle des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes − BayKiBiG − ist der Einstieg in die Kostenfreiheit des letzten Kindergartenjahres.
Die Gründe, die dafür sprechen, sind klar und liegen auf der Hand: Wir entlasten die Familien in der Mitte unserer Gesellschaft. Wir verteilen die Kosten für Kinder auf mehrere Schultern. Das ist gerade in unserer Zeit mit dem demografischen Wandel und der Überalterung unserer Gesellschaft von enormer Bedeutung.
Eine Gesellschaft ohne Kinder ist eine Gesellschaft ohne Zukunft, und das wollen wir nicht.
Ich möchte hier einen zweiten wichtigen Grund anführen. Diese Beitragsfreiheit ist ein Signal, um die frühkindliche Bildung aufzuwerten. Das ist sehr wichtig; denn gerade der Nobelpreisträger James Heckman hat zum Beispiel festgestellt, dass sich Investitionen in die frühkindliche Bildung besonders auszahlen. Hierzu werde ich Ihnen noch ein paar Zahlen liefern. Anhand dieser Zahlen werden Sie sehen, wie wir die frühkindliche Bildung fördern und in unseren Fokus stellen. Wir entlasten und verbessern gleichzeitig. Wie handhaben wir das? - Erstens werden ab diesem Jahr die Eltern um monatlich 50 Euro, also pro Jahr um 600 Euro, entlastet. In einem zweiten Schritt der Beitragsfreiheit sind hier ab September 2013 1.200 Euro vorgesehen. Wir senken den Anstellungsschlüssel das ist eine Maßnahme zur Qualitätsverbesserung -, der derzeit 1 : 11,5 beträgt, auf 1 : 11. Damit steigern wir natürlich die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen.
Ich möchte hier ganz deutlich machen, wie wir derzeit das Geld investieren. Der gesamte Bildungsetat des bayerischen Staatshaushalts beträgt 2012 16,5 Milliarden Euro. Wir haben also seit 2009 gerade im Bildungsetat ein Plus von 14 %. 5,5 Milliarden davon gehen an die Hochschulen; das ist eine Steigerung um 16 %. 10 Milliarden gehen an die Schulen; das ist eine Steigerung von 10 %. 1,2 Milliarden gehen in die frühkindliche Bildung. Das ist noch wenig und ausbaufähig. Hier haben wir aber ein Plus von 38 %. Ich bitte Sie, diese Zahlen und Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Wir tun hier eine ganze Menge, weil wir erkannt haben, wie entscheidend die frühkindliche Bildung für den späteren Lebensverlauf der Kinder ist.
Seit 2006 wurde die Zahl der Betreuungsplätze vervierfacht. Mittlerweile gibt es 93.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Die Versorgungsquote liegt damit bei 43 %. Wir werden also aller Voraussicht nach den Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz bis 2013 erfüllen. Das Personal-Kind-Verhältnis - das müssen Sie wissen - beträgt derzeit in Kinderkrippen 1 : 4 und in Kindergärten 1 : 8,7. Wenn Sie einen Blick in die neuen Bundesländer werfen, können Sie feststellen, dass gerade Bayern hier eine hervorragende Qualität aufweist. Die Quantität in den neuen Bundesländern ist zwar höher, aber die Qualität lässt dort zu wünschen übrig. Dort betragen die entsprechenden Verhältniszahlen 1 : 6 bzw. 1 : 12.
- Sie können das in der Bertelsmann-Studie nachlesen.
Ich möchte noch auf die Verbesserungen, sechs an der Zahl, eingehen, die mir persönlich auch sehr am Herzen liegen. Zur Gastkinderregelung: Mit den Änderungen haben wir das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gestärkt und in diesem Zusammenhang auch den ländlichen Raum. Es ist ganz klar, dass der ländliche Raum Kinder und Arbeit braucht. Deswegen liegt uns hier gerade die Großtagespflege am Herzen, die wir ausgebaut haben. Auch die Landkindergärten können durch dieses Gesetz Verbesserungen erfahren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gesteigert, indem die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe gerade in den Randzeiten der Kinderbetreuung gefördert wird, also in der Schulzeit und auch in den Zeiten vor der Schule.
Die Kindertagespflege ist für uns ein ganz wichtiger und entscheidender Punkt. Wir wollen die Kindertagespflege ausbauen. Hierbei handelt es sich um eine familienähnliche Betreuungsform gerade für die Kin
der unter drei Jahren. Damit ist die Möglichkeit gegeben, auf die Bedürfnisse berufstätiger Frauen flexibel zu reagieren. Das ist in den Kinderkrippen zum Teil nicht so der Fall.
Wir nehmen den Inklusionsauftrag ernst. Mit diesem Gesetz kam noch einmal eine Verbesserung zustande. Sie dürfen nicht vergessen: Ein Gewichtungsfaktor von 4,5 bedeutet für die gesamte Gruppe einen Vorteil; dadurch wird Inklusion wirklich gelebt. Man kann dadurch auf die verschiedenen Bedürfnisse genau eingehen.
Auch ein Vorkurs Deutsch ist in diesem Gesetz etabliert. Auch dafür werden Gelder zur Verfügung gestellt. Kinder mit Migrationshintergrund sollen von Beginn an Erleichterungen erhalten und in der Grundschule von Anfang an gleiche Startbedingungen haben. Es ist ein ganz wichtiger Grundsatz, bei der Bildung am Anfang zu investieren, anstatt am Schluss zu reparieren.
Ich möchte noch kurz auf die Sockelbeträge eingehen. Eine Realisierung aller Anträge der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER würde die gesamte Systematik des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes durcheinanderbringen. Hierbei handelt es sich um eine kindbezogene Förderung, nicht um eine einrichtungsbezogene Förderung, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist. Wir sehen gruppenspezifische Gewichtungsfaktoren und einen Investitionskostenzuschuss vor. Wer die Systematik des BayKiBiG verstanden hat, weiß, dass wir besser keine Sockelbeträge einführen. Ihre Gewichtungsfaktoren, zum Beispiel im Falle von ADHS, sind sicher ganz interessant, aber ich muss feststellen, dass das im Endeffekt zu sehr viel mehr Bürokratie führen würde.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, unseren Erzieherinnen und Erziehern und auch den Müttern und Vätern in Bayern zu danken; denn in der heutigen Zeit ist es gewiss keine Selbstverständlichkeit mehr, Kinder zu bekommen. Das ist kein reines Privatvergnügen, und das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen.
Wir von der FDP-Fraktion haben mit dieser Novelle des BayKiBiG die Zukunft der Gesellschaft und der frühkindlichen Bildung ganz fest im Blick. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Pfaffmann, ich stelle nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern in den Mittelpunkt der Betrachtung; denn die Eltern sind diejenigen, welche die Kinder aufziehen. Ich möchte für die Eltern gute Bedingungen haben. Ich möchte, dass sie unterstützt werden und nicht ständiger Kritik ausgesetzt sind. Deswegen war es mir so wichtig, gerade in einer Gesellschaft, in der es nicht mehr selbstverständlich ist, Kinder zu bekommen, mit der Beitragsfreiheit ein Zeichen zu setzen. Ich würde an dieser Stelle auch gern noch weitergehen. Auch die Qualität liegt mir am Herzen; das ist ganz klar. Ich habe Ihnen hier schon die Zahlen genannt und aufgezeigt, dass wir in der frühkindlichen Bildung viel höhere Zuwachs
raten haben als in vielen anderen Bereichen. Daran sehen Sie ganz deutlich, wie wir innerhalb der Koalition die Prioritäten setzen.
- Herr Pfaffmann, mir gefällt diese Verzögerungstaktik überhaupt nicht. Mir kommt es gerade so vor, als würden wir hier ein Happening "BayKiBiG" machen.
Die Verbände hatten ausreichend Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Wir wollten das Gesetz schon vor der Sommerpause verabschieden.
Ich fand es wirklich sehr schlimm, wie hier verzögert wurde. Wegen Ihres Verhaltens haben wir es nicht geschafft, gleich zu Beginn des Kindergartenjahres einzusteigen. Das hat mir an dieser Stelle besonders missfallen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur Sache zurückkommen. Es gibt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Juli 2012. In dem Urteil ist festgestellt worden, dass die Hochschulgebührenverordnung nicht mit dem Bayerischen Hochschulgesetz vereinbar ist. Deswegen sind wir bemüht, Rechtssicherheit zu schaffen. Wir sind aber nicht der Meinung, dass ein Gesetzentwurf vonnöten ist, Herr Professor Dr. Piazolo. Die Beratung eines Gesetzentwurfs würde zu lange dauern. Wir müssen jetzt Rechtssicherheit schaffen. Wir hatten bereits die Diskussion im Ausschuss. Nach der Satzung der LMU werden 300 Euro für Gaststudierende verlangt. Ich dachte, dass dies rechtlich in Ordnung ist. Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist etwas anderes festgestellt worden.
Ich möchte ganz klar festhalten, dass wir nicht nur, wie das in Ihrem Gesetzentwurf der Fall ist, eine quantitative Veränderung wollen, sondern wir brauchen auch eine qualitative Anpassung, um das Ganze gerecht zu machen. Es gibt Gaststudierende, die mit 200 Kommilitonen in einer Vorlesung sitzen. Auf der anderen Seite gibt es eine höhere Betreuungsintensität. Insofern halte ich diesen qualitativen Aspekt für sehr wichtig. Mir fehlt der qualitative Aspekt im Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Ich hätte diesen gerne in einer Gebührenverordnung enthalten. Eine Abwägung ist erforderlich, damit Leistung entsprechend bezahlt wird. Wir müssen bedenken, dass es auch ein strukturiertes Studium gibt, welches einen gewissen Mehraufwand erfordert. Dieser Mehraufwand müsste in meinen Augen entsprechend honoriert werden.
Sie sprechen in Ihrer Begründung das lebenslange Lernen an. Lebenslanges Lernen ist natürlich auch uns ein Herzensanliegen. Lebenslanges Lernen wird auch gewährleistet, indem wir dem beruflich Qualifizierten die Möglichkeit des Hochschulgangs eröffnen. Wir wollen, dass es keinen Abschluss ohne Anschluss in Bayern gibt. Insofern ist lebenslanges Lernen für uns eine Riesenchance. Wir wollen, dass in Bayern lebenslanges Lernen gelebt wird.
Fazit, um meine Ausführungen zusammenzufassen: Wir brauchen Rechtssicherheit, aber wir brauchen keinen Gesetzentwurf. In diese Gebührenverordnung sind dann sinnvoll auch qualitative Aspekte einzubringen. Insofern will ich betonen, wie wichtig uns lebenslanges Lernen ist. Wir sollten diese Verordnung reformieren und brauchen deshalb keinen Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich über den Optimismus von Herrn Dr. Dürr. Ich kann ihn an dieser Stelle nicht teilen. Außerdem möchte ich der SPD zu ihrer Massenpetition mit 32.000 Unterschriften beglückwünschen. Sie zeigt, dass es bei den Studierenden Bedenken gibt. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, um noch einmal unsere Argumente für Studienbeiträge zu erläutern. Wir sollten darauf noch einmal eingehen und uns der Sachdiskussion stellen.
Wir diskutieren hier mit veraltetem Zahlenmaterial. Sie behaupten, an den bayerischen Hochschulen würden 100 Millionen Euro gehortet. Deshalb möchte ich Sie darüber informieren, dass diese Restmittel bereits abgebaut worden sind. Derzeit befinden sich noch 26 Millionen Euro an den Hochschulen.
800 Millionen Euro Studienbeiträge sind an die bayerischen Universitäten geflossen. Dieses Geld dient der Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre. Ich kann nur feststellen, dass der prozentuale Anstieg der Studierenden in Bayern groß ist. Der Drang an unsere bayerischen Universitäten ist ungebrochen. Frau Zacharias, ich kann nicht feststellen, dass das Argument, das Sie vorgetragen haben, stimmt.
Die Konkurrenzfähigkeit der bayerischen Universitäten ist weiterhin gegeben. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Wissenschaftszentrum für Sozialfor
schung in Berlin herausgefunden hat, dass die Studienbeiträge die Studierenden nicht vom Studium abhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Anscheinend gilt hier der Satz: Was nichts kostet, ist nichts wert.
Herr Professor Dr. Piazolo, mich stört, dass Sie gesagt haben, Bayern könnte sich die Abschaffung der Studienbeiträge leisten. Natürlich stehen wir sehr gut da. Aber das ist auch Folge einer langfristigen Politik, die durchdacht worden ist.
Wenn wir hier damit anfangen, mit Steuermitteln ganz großzügig umzugehen, dann bereitet mir das ein großes Problem. Man muss sich einmal die Haushalte von Rheinland-Pfalz ansehen. 40 % der Haushaltsmittel müssen für Zinsen aufgewendet werden. Das nimmt jeder Regierung alle Spielräume. Schulden sind ein riesiges Problem einer jeden Regierung.
Wir können ganz froh sein, dass Bayern in der Hinsicht gut dasteht. Deshalb haben wir Handlungsspielräume. Wir werden sie gezielt, gut und richtig einsetzen. Dafür gibt es viele Bereiche, z. B. die Forschung.
Deswegen ist es richtig, dass die Studenten einen gewissen Beitrag leisten. Damit lassen sich natürlich nicht die vollen Kosten eines Studiums abdecken, sondern die Studienbeiträge sind nur ein kleiner Anteil an den Kosten, der den Studenten abverlangt wird. Der größere Teil der Kosten wird nach wie vor vom Steuerzahler getragen.
Übrigens sind 30 % der Studenten von den Studienbeiträgen befreit. Erwähnenswert ist hier aber auch, dass es nachgelagerte Studienbeiträge gibt, da wir das bayerische Studienbeitragsdarlehen haben.
Insofern sehen wir keinen Grund, uns von den Studienbeiträgen zu verabschieden. Sie sind sozial gerecht und werden von uns sozial flankiert. Daher können wir der Massenpetition nicht zustimmen.
Die Zahl liegt mir jedenfalls vor. Aber ich frage, wie es damit denn im Bundeshaushalt aussieht. Sie sind Haushaltsexperte; sagen Sie es mir doch bitte.
Ich halte es für richtig, dass aus Studienbeiträgen die Bibliotheköffnungszeiten verlängert werden, dass die Tutorien verkleinert werden, dass wir eine verbesserte Computerausstattung bekommen. All diese Dinge sind richtig und wichtig.
Ich halte es für wichtig, in diesem Fall die Lehre zu verbessern, und zwar mit Hilfe der Studienbeiträge.
Aber ich sage noch einmal: Jährlich fließen an die bayerischen Universitäten zusätzlich 150 Millionen Euro. Das kommt den Studierenden zugute. Das wird auch eine Strahlkraft nach außen entfalten. Insofern sind wir in Bayern gut aufgestellt.
Ich freue mich auf die Debatte, die wir in Zukunft miteinander führen werden. Denn ich halte es für gut und richtig, was wir in Bayern machen, und dass wir Studienbeiträge haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf stellen wir die Bedürfnisse der Studierenden in den Mittelpunkt. Wir haben die Studentenproteste der Jahre 2009 und 2010 sehr ernst genommen. Daraus hat sich ein Runder Tisch entwickelt. Aus den Gesprächen mit den Hochschulverbünden, den Studierenden und dem Ministerium hat sich der Kompromissvorschlag herausgebildet.
Zunächst ging es darum, dass im Senat drei studentische Vertreter sitzen sollten. Das hätte die Gremien aber in der Tat unnötig aufgebläht. Uns ist aber ein Kompromissvorschlag gelungen. Auf der einen Seite stärkt er die Mitspracherechte der Studierenden. Auf
der anderen Seite gewährleistet er die Effektivität unserer akademischen Gremien.
Wie wir alle wissen, sitzen im Senat derzeit zehn Personen. Die Zusammensetzung des Senats wird indirekt natürlich auch im Grundgesetz geregelt. Hier spielt die Wissenschaftsfreiheit eine Rolle.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu Urteile gefällt. Danach muss die Majorität der Professoren gewährleistet sein, wenn wir die Zusammensetzung des Senats ändern. Das steht uns als Gesetzgeber frei. Wir können da aber nicht ohne Weiteres herumjonglieren. Wir müssen auch an die Änderungen der Zusammensetzung des Hochschulrats, des Fakultätsrats und natürlich auch des Berufungsausschusses denken.
Jetzt kommt es zu einer leichten Veränderung. Zukünftig werden wir im Hochschulrat 20 statt 16 Personen sitzen haben. Damit können wir jedoch leben. Hätten wir noch einen dritten Studierendenvertreter vorgesehen, dann wäre die Zusammensetzung nicht mehr effektiv und nicht mehr übersichtlich gewesen.
Somit wird die studentische Mitbestimmung gewährleistet. Dies ist uns ganz wichtig.
Natürlich trifft es zu, dass es gerade bei den Studierenden eine höhere Diskontinuität gibt. Professoren sitzen in den Gremien für längere Zeit. Studierendenvertreter wechseln häufiger. Zeitweise ist auch die Prüfungsbelastung der Studierendenvertreter hoch. Uns ging es eben darum, mehr Kontinuität zu gewährleisten, wenn studentische Belange wahrgenommen werden sollen. Natürlich sind die Studierenden auch noch in vielerlei anderer Hinsicht beteiligt. Wir dürfen nicht vergessen: Auf der einen Seite gibt es den studentischen Konvent, es gibt den Sprecherinnen- und Sprecherrat, und auf der anderen Seite gibt es die Fachschaftsvertretung.
Jedenfalls haben wir einen sehr guten Kompromiss zustande gebracht. Zum Teil hatten die Hochschulen vor Ort diesen Kompromiss selber gefunden. Es gab auch schon im Rahmen der Hochschulautonomie, z. B. in Passau, einen zweiten Studierendenvertreter im Senat.
Also: Uns ist es wichtig, in die Wahrnehmung der Belange der Studierenden Kontinuität hineinzubringen. Das gewährleistet unser guter Kompromiss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Um genau zu sein, sprechen wir heute über vier Gesetze: Das wichtige Hochschulgesetz, das Universitätsklinikagesetz, das Hochschulzulassungsgesetz und das Hochschulpersonalgesetz. Mir als hochschulpolitischer Sprecherin ist das Hochschulgesetz besonders wichtig. Wir haben die Hochschullandschaft und die Universitätenlandschaft in Bayern mit dem Begriff der "Technischen Hochschule" reicher und bunter gestaltet. Es entsteht kein neuer Hochschultypus, um das klar und deutlich zu sagen. Wir entsprechen den Vorstellungen des Wissenschaftsrates. Selbstverständlich sollen sich nicht nur die Universitäten ausdifferenzieren, sondern den Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt werden, ein Profil zu bilden. Selbstverständlich ist die Differenzierung kein Selbstzweck. Im Endeffekt nutzen wir effektiv und zielorientiert unsere Ressourcen.
Darum geht es. Das wurde bereits im Ausschuss ausgeführt.
Kein Titel ohne Mittel - das ist für uns ganz wichtig. Wir hoffen, dass nach den Haushaltsverhandlungen für den Nachtragshaushalt 2013/2014 hierfür fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden können. Die Laborausstattung und das Personal sollen verbessert werden. Das soll nicht in einen Wettbewerb münden. Das ist eine Zielaussage. Wir wollen einen Wettbewerb ausgestalten. Ein durchdachtes Konzept muss vorgelegt werden. Alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften können sich daran beteiligen. Das gesamte Geld soll in die Verbesserung der Laborausstattung und in das Personal fließen. Natürlich wollen wir auch ein Zeichen setzen, ein Zeichen dafür, dass eine technische Hochschule wichtig ist, weil wir die MINT-Fächer stärken wollen. Natürlich stehen wir im internationalen Wettbewerb mit China und vielen anderen Ländern, die gerade auf diese Fächer setzen.
Eines ist aber auch klar: Wir vernachlässigen dabei nicht die Geistes- und die Sozialwissenschaften. Es ist auch möglich, ein anderes Profil und adäquate Bezeichnungen zu haben. Ich könnte mir auch gut eine Hochschule für Weiterbildung vorstellen. Es gibt noch andere Möglichkeiten. Das ist ein Beispiel von vielen. Für uns ist das aber ein ganz, ganz wichtiges Beispiel.
Der Wettbewerb soll gestaltet und auf das Fächerspektrum Wert gelegt werden. Wir wollen nicht, dass ein Fach hinten herunterfällt. Das waren auch die Vorwürfe, mit denen wir zu kämpfen hatten. Wir wollen nach Leistungsfähigkeit beurteilen. Wir wollen die Internationalität und die Kooperation fördern. Natürlich liegt uns die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft - das ist auch wichtig - am Herzen.
Das war zum Hochschulgesetz. Das Weiterbildungsstudium ist ein anderer Punkt, den wir nicht hinten herunterfallen lassen sollten. Im Weiterbildungsstudium wollen wir zukünftig keine Immatrikulation mehr haben.
Beim Universitätsklinikagesetz kommt es im Endeffekt zu redaktionellen Anpassungen. Natürlich geht es auch um steuerrechtliche Anpassungen. Das Universitätsklinikum dient den universitären Aufgaben und nicht der Institution Universität. Ein wichtiger Punkt, der mir auch am Herzen liegt, ist die Stärkung der Bauherrentätigkeit und damit der Autonomie der Universitätskliniken. Diese wird jetzt auf fünf Millionen Euro erweitert, sodass im Ministerium nicht immer wieder nachgefragt werden muss, ob ein Erweite
rungsbau der Universitätsklinik möglich ist. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt.
Im Hochschulpersonalgesetz gibt es auch eine Änderung. Eine Vertretungsprofessur ist möglich. Das statusrechtliche Amt geht damit nicht verloren. Beamtetes nichtwissenschaftliches Personal kann jetzt auch im Nebenamt tätig sein.
Ich möchte noch einmal ganz kurz auf das Hochschulzulassungsgesetz zu sprechen kommen. Wir wollen natürlich, dass den Personen, die ein freiwilliges ökologisches bzw. ein freiwilliges soziales Jahr ableisten, kein Nachteil entsteht.
Alles in allem waren das die gesetzlichen Anpassungen, die von uns vorgenommen werden. Wir machen hiermit die Universitäts- und die Hochschullandschaft reicher und bunter. Wir haben gut aufgestellte FHs. Bayern bleibt damit Vorreiter für eine exzellente Hochschulausbildung.
Herr Kollege Sinner, mich interessiert nur, braucht der Fiskalpakt am Ende denn nicht eine ganz andere Legitimation, als das derzeit der Fall ist? Ist es nicht so, dass, wie von uns gefordert, die Stärkung der Mitspracherechte der Landesparlamente notwendig ist? Könnten Sie sich auch etwas anderes vorstellen? Mir fehlen ein bisschen die Visionen, die wir in diesem Bereich haben könnten. Ich muss sagen, der ganz große Sündenfall wurde, da stimme ich Ihnen zu, in moralischer Art und Weise von der SPD-Regierung Eichel - Schröder begangen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste vorweg: Das Wichtigste an der Novelle des BayKiBiG ist der Einstieg in das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr. Die Gründe, die dafür sprechen: Wir entlasten die Familien in der Mitte unserer Gesellschaft. Wir verteilen die Kosten für Kinder auf mehrere Schultern. Das ist gerade in unserer Zeit das Wichtigste. Eine Gesellschaft, in der Kinder zur Welt kommen, ist eine Gesellschaft, die eine Zukunft hat.
An dieser Stelle möchte ich noch einen zweiten wichtigen Grund nennen. Wir verstehen das BayKiBiG als Signal, die frühkindliche Bildung aufzuwerten. Nobelpreisträger Heckman sagt: Investitionen gerade in die frühkindliche Bildung sind besonders lohnend.
Wir entlasten und verbessern gleichzeitig. Wie kommt das zustande? 100.000 Familien erhalten ab September einen Beitragszuschuss von 50 Euro pro Monat. Das sind insgesamt 600 Euro pro Jahr. Im nächsten Doppelhaushalt wollen wir noch weiter gehen. Auf der anderen Seite ist uns die Qualität wichtig. Wir verbessern den Mindestanstellungsschlüssel, der bisher bei 1 : 11,5 lag, auf 1 : 11. Das entlastet die Kommunen. Letztendlich wird der staatliche Anteil, der in Bayern ohnehin sehr hoch ist, nochmals erhöht.
Des Weiteren hat sich die FDP-Fraktion für sechs weitere Punkte eingesetzt, die das BayKiBiG betreffen. Es ist gut, dass die Gastkinderregelung abgeschafft wird. Darüber sind wir uns alle einig. Wir wollen und wünschen uns, dass das Wahlrecht der Kinder und vor allem der Familien gestärkt wird. Die Familien sollen die Kindertageseinrichtungen selbst wählen können. Selbstverständlich liegt uns der strukturschwache ländliche Raum besonders am Herzen. Deswegen haben wir die spezielle Form der Großtagespflege eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für die Landkindergärten geschaffen. Der ländliche Raum braucht Arbeit und Kinder. Das bedeutet Zukunft.
Außerdem ist es wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. An dieser Stelle wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe besonders stärken. Wir machen die Kindertagespflege attraktiv. Derzeit ist sie es noch nicht. Sie muss attraktiver gestaltet werden, da die Beiträge für die Kinderkrippen günstiger sind als die Beiträge für die Kindertagespflege. Im Prinzip müssten wir viel stärker in die Kindertagespflege gehen. Kindertagespflegerin
nen sind momentan in Bayern unterrepräsentiert. Der Ausbau der Stellen für Kindertagespflegerinnen ist ein wichtiger Punkt. Die Kommunen können wir somit vor einer Klagewelle schützen, die durch den Rechtsanspruch droht.
Den Inklusionsauftrag nehmen wir ernst. Ein Gewichtungsfaktor von 4,5 ist ein gutes Signal. Der Inklusionsauftrag wird an dieser Stelle noch einmal klargestellt. Wichtig ist, dass wir für die Chancengleichheit stehen. Der Vorkurs "Deutsch 240" ist wichtig, damit die Kinder aus dem letzten Kindergartenjahr gut in die Grundschule kommen. Damit profitieren Sie von einer Chancengerechtigkeit, die für Bayern wichtig ist.
Ich komme zum Schluss. Die FDP-Fraktion hat mit all diesen Maßnahmen die Zukunft der Familie, die Zukunft der frühkindlichen Bildung und die Zukunft der Gesellschaft ganz allgemein fest im Blick.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Pfaffmann, an dieser Stelle kann ich mir eine Zwischenbemerkung nicht verkneifen: Natürlich haben Sie das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr über längere Zeit gefordert. Aber wir dürfen uns zumindest insofern loben, als wir das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr in den Koalitionsvertrag mit eingebracht haben. Wir setzen es jetzt in der Tat auch um. Dem müssen Sie doch zustimmen.
Damit wird ein Anfang gemacht. Das ist der Einstieg in das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr. In der Tat müssen wir immer wieder die Haushaltslage beachten; wir wollen ja auch die Schuldenfreiheit erreichen. Wenn wir das tun, denken wir auch an die nachfolgenden Generationen. Sie müssen das als Gesamtpaket sehen.
Bildung, meine Damen und Herren, und gerade die frühkindliche Bildung, ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr", so der Volksmund. Entwicklungspsychologische Studien geben dem Volksmund in der Tat recht. Insofern möchte ich das für uns reklamieren. Es geht hier allerdings nicht um Hänschen und Hans,
sondern um den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, um das BayKiElG, das Bayerische Kinder- und Elternrechte-Gesetz für die frühkindliche Bildung. Sie wollen Eltern- und Kinderrechte stärken, Sie wollen einen bestehenden und im Endeffekt auch
bewährten Gesetzestext umarbeiten, nämlich das bestehende BayKiBiG.
Am BayKiBiG ist besonders lobenswert, dass der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan damit umgesetzt wird. Sie haben das ja selbst gesagt. Darüber müssen Sie jetzt nicht lachen, Herr Pfaffmann, denn hier haben wir Qualitätsmaßstäbe gesetzt. Diese Qualitätsmaßstäbe sind auch in anderen Bundesländern zur Nachahmung empfohlen. Sie haben also Vorbildcharakter.
Dieser Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan wird im BayKiBiG umgesetzt. Die Förderung ist an Qualitätssicherungsmaßnahmen geknüpft. Das fehlt mir im Gesetzentwurf der GRÜNEN. Dort habe ich nicht gesehen, dass die Förderung vom Bildungs- und Erziehungsplan abhängig gemacht ist. Das sehen wir als Qualitätssicherungsmaßnahme an.
Sie sagen auch, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gestärkt werden soll. Das ist auch unser Anliegen. Mit Sicherheit wird die Gastkinderregelung des BayKiBiG in dieser Form in unserer Novelle nicht mehr vorkommen. Sie bleiben aber weiterhin bei der Bedarfsnotwendigkeit. Da müssen wir doch auch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ernst nehmen; hier wird ein allgemeiner Förderanspruch definiert. Auf diesen allgemeinen Förderanspruch wollen wir in Zukunft hinaus. Das ist weniger Bürokratie. Hier wird das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nachhaltig und systematisch gestärkt. Außerdem ist es eine Grundvoraussetzung, wenn wir in die betrieblichen Kindertagesstätten einsteigen wollen.
Im Endeffekt machen Sie die Kommunen zu Erfüllungsgehilfen des Freistaates. Das wollen wir nicht. Das Folgende muss klar sein: Die Bildung ist im Endeffekt Sache des Freistaates. Aber daneben gibt es natürlich auch noch einen Betreuungsanteil; dieser Betreuungsanteil ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Daran müssen wir auch denken. Ganz so sehr können wir die Dinge nicht voneinander trennen.
Weiterhin wollen wir, dass die Spielräume für die Kommunen erhalten bleiben. Hier haben wir ein ausgefeiltes System, wenn es darum geht, Kindertagesstätten wohnortnah und flächendeckend in Bayern zu halten und zu haben. Insofern sind wir hier mit dem BayKiBiG, wo das alles gesetzlich verankert ist, auf dem richtigen Weg. Das BayKiBiG beruht auf den Prinzipien der Subsidiarität auf der einen Seite und
der gemeinsamen Förderverantwortung auf der anderen Seite.
Nein, jetzt nicht. Lieber im Nachhinein.
Dass die Träger wirklich Planungssicherheit haben, ist uns wichtig. Sie definieren auf der einen Seite einen Sockelwert, einen Basiswert und einen Förderwert. Das Ganze bleibt unbestimmt, und Sie machen alles an der Haushaltslage fest. Die Haushaltslage wird wiederum vom Parlament bestimmt. Damit können natürlich Veränderungen eintreten. Deswegen wollen wir an einer Verbesserung des derzeitigen Abrechnungssystems arbeiten. Das Ganze soll online-gestützt sein, also moderner. Die aktuelle Datenlage soll jederzeit einsehbar sein. Insofern werden wir, denke ich, in der Novelle mehr Planungssicherheit formulieren können.
Beim Thema Inklusion gibt es das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hier wird ein Anspruch definiert, ein Anspruch von Kindern mit Behinderung, von Kindern mit drohender Behinderung, aber auch von Kindern ohne Behinderung auf eine Kindertageseinrichtung, nicht auf eine ganz bestimmte Kindertageseinrichtung. Wenn Sie sagen: Wir wollen eine ganz bestimmte Kindertageseinrichtung, haben wir ein Problem. Denn dadurch wird die individuelle Förderqualität im Endeffekt herabgesetzt. Sie wahren damit auch nicht die Autonomie der Träger, die mit Sicherheit unterschiedlich ausgestattet sind. Einige Träger sind fachlich, personell und räumlich-sachlich unterschiedlich ausgestattet. Das geht allerdings im jetzigen System schon über die örtliche Bedarfsplanung.
Sie wollen, dass die Inklusionsfähigkeit sofort umgesetzt wird, und zwar umfassend von allen Einrichtungen. Das sehen wir anders. Wir glauben, dass Inklusion ein Prozess ist, der nach und nach entwickelt werden muss. Es handelt sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einen qualitätsfördernden Prozess mittragen muss. Sie etablieren auch ein Recht auf Assistenz und werfen uns gleichzeitig vor, dass der Gewichtungsfaktor von 4,5 eine Diskriminierung sei. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass mit dem Recht auf Assistenz eventuell auch eine Sonderstellung einhergeht. Über den Gewichtungsfaktor von 4,5 wissen die Kinder nicht so Bescheid wie vielleicht über jemanden, der immer als Assistent zugegen ist. - Herr Pfaffmann, Sie lächeln, aber bitte sagen Sie einmal etwas gegen meine Argumente. Ich glaube, dass diese Assistenz auch stigmatisierend sein kann.
- Ach so, alles klar. Ich bin der Meinung, dass der Gewichtungsfaktor von 4,5 in der Tat dazu beitragen kann, ein Anreizsystem zu schaffen, um wirklich integrativ tätig zu werden. Das ist in meinen Augen der richtige Weg; einen Rechtsanspruch auf Assistenz sehe ich eher als problematisch an. Damit habe ich eher ein Problem. Mit dem Gewichtungsfaktor von 4,5 werden wir hingegen ein Anreizsystem schaffen, und wir werden mehr Inklusion und Integration bewirken als mit dem Rechtsanspruch auf Assistenz.
Bemängeln möchte ich ferner, dass Sie die Gleichwertigkeit der Angebotsformen infrage stellen. In unseren Augen sind die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtung wirklich gleich zu gewichten. Kindertagespflege stellt ein sehr, sehr gutes Angebot dar, gerade für die Kinder unter drei Jahren. Die Betreuungsform ist familienähnlich, und das ist sehr gut. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die das Gegenteil beweisen. Insofern sehen wir in der Kindertagespflege eine zusätzliche Angebotsform, die flexibel genutzt werden kann. Auch die Großtagespflege ist gerade im ländlichen Raum eine sinnvolle Einrichtung. Alles in allem, denke ich, sind wir mit einer Novellierung des BayKiBiG auf dem richtigen Weg. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf abzulehnen und unserem zukünftigen zuzustimmen.
Ich möchte Ihnen sagen, dass ein Förderfaktor bzw. Gewichtungsfaktor von 4,5 auf keinen Fall - das stand in der letzten Ausschusssitzung zur Diskussion - eine Stigmatisierung ist.
Ich weiß, was man unter Inklusion versteht.
Ich bezweifle, dass es eine reine Bildungseinrichtung ist, sondern betone, dass es sich hierbei auch um eine Betreuungseinrichtung handelt, und Betreuung ist nun einmal eine kommunale Pflichtaufgabe. Insofern halte ich es für richtig, dass die Gestaltungsspielräume der Kommunen erhalten bleiben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz, möchte aber an dieser Stelle noch einmal auf ein paar Dinge eingehen, die Herr Professor Dr. Piazolo genannt hat.
Die Bezeichnung "Technische Hochschule" dient der Profilbildung. Es geht darum, dass sich an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine Profilbildung vollzieht. Bislang haben wir nur Exzellenz-Universitäten. Das ist auf die Universitäten beschränkt. Wir wollen deshalb, dass auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften diese Möglichkeit erhalten. Dass ein Universitätsprofessor - vor allem, wenn er von einer Technischen Universität kommt - dagegen Einspruch erhebt, ist klar. Also, da sehe ich natürlich einen gewissen Interessenkonflikt.
Das ist das Erste. Und diese eine Million Euro lasse ich mir so von Ihnen an dieser Stelle auch nicht um die Ohren hauen. Das möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal sagen, weil die Profilbildung wichtig ist. Wir wollen auch, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften irgendwann nach außen sichtbar werden. Wir wollen keine Einheitshochschule, sondern wir wollen in diesem Zusammenhang wirklich sichtbare Hochschulen haben.
Deswegen ist diese Sache wichtig. Diese eine Million Euro ist für ein wettbewerbliches Verfahren. Da können sich jetzt alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften bewerben: nach Internationalität, nach Kooperationen mit Wirtschaft und Wissenschaft usw. Insofern ist es eine Auszeichnung für eine Hochschule für angewandte Wissenschaft, wenn sie diesen Titel "Technische Hochschule" tragen darf.
Es ist ein Qualitätsmerkmal für diese Hochschule für angewandte Wissenschaft.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die acatech darüber sind wir uns alle einig - soll in München bleiben. Sie soll nicht nach Berlin abwandern. Ich habe mir die Räumlichkeiten der acatech in der Residenz angesehen. Eines ist klar: Sie kann ihren Auftrag unter den jetzigen Bedingungen nicht erfüllen. Sie soll mit den Bürgern und Bürgerinnen dieser Stadt in einen Dialog über die Technikwissenschaften und über die Zukunftsfragen unserer Zeit treten.
Hier spricht die forschungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion: Es handelt sich um einen ganz wichtigen Punkt, den wir hier nicht vernachlässigen dürfen. Ich frage mich schon, Herr Piazolo, wo Sie die Alternativen suchen. Welche Alternativen bieten Sie an? Ihre Antwort wäre für mich ganz wichtig.
Wie gesagt, der Auftrag der acatech kann unter den jetzigen Umständen nicht erfüllt werden. Die Räumlichkeiten sind zu klein. Es muss in der Mitte Münchens ein Platz gefunden werden, um den Dialog mit den Bürgern zu ermöglichen. Es gab in der Tat am 2. August eine Entscheidung des Ministerrats. Dabei wurde beschlossen, dass die acatech ins Amerikahaus ausweichen sollte.
Uns ist die Symbolik des Amerikahauses durchaus bewusst. Uns ist klar, dass es sich um einen Bau aus
den Fünfzigerjahren handelt. Dieses Haus gab den Münchnerinnen und Münchnern in der schweren Nachkriegszeit Hoffnung auf eine bessere Welt. Insofern ist es mir als Liberaler - da schlagen durchaus zwei Herzen in meiner Brust - ein wichtiges Anliegen, das Amerikahaus in seiner bestehenden Form möglichst zu erhalten.
Wir sind auf der Suche, aber uns sind teilweise die Hände gebunden. Das muss an dieser Stelle auch gesagt werden. Die staatliche Immobilienverwaltung ist ans Finanzministerium angegliedert und dort muss die Frage entschieden werden, wohin die acatech kommen soll. Es gingen verschiedene Alternativen durch die Presse. So war beispielsweise die Eon-Zentrale im Gespräch oder auch die Staatliche Lotterieverwaltung. Ich kann mir vorstellen, dass wir eine gute Lösung finden werden.
Im Endeffekt sieht es danach aus - das kann Wolfgang Heubisch an dieser Stelle noch erklären -, als ob wir noch Handlungsspielräume hätten. Wir könnten die Kündigung eventuell um ein halbes Jahr hinauszögern, die in der Tat jetzt im Dezember fällig wäre. Wir wollen das gerne etwas hinausschieben, damit wir eventuell noch etwas Zeit gewinnen.
Sie, Herr Piazolo, möchte ich fragen, welche Alternativen Sie sich vorstellen. Wohin soll die acatech Ihrer Meinung nach kommen? Wir erwarten dazu einen Alternativvorschlag von Ihnen.
Es geht nicht um ein Wolkenkuckucksheim, sondern es muss ein realistischer Vorschlag auf den Tisch gelegt werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich den Antrag ablehnen.
Tatsache ist doch, dass das Amerikahaus renovierungsbedürftig ist. Schon aufgrund dieser Renovierungsbedürftigkeit stellt sich die Frage, wie es weitergehen soll. Natürlich soll niemand verschreckt werden. Aber es ist doch selbstverständlich, dass die Münchner Bürgerinnen und Bürger auch nach Alternativen suchen. Wir können solche Diskussionen nicht vermeiden. Ich halte es für richtig, dass sich die Münchner Gedanken darüber machen, welche Alternativen gefunden werden könnten. Diese Diskussion halte ich für sehr sinnvoll.
Ich habe bereits gesagt, dass ich diesen Antrag ablehne, weil keine Alternativen geboten wurden.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Ersten möchte ich darauf hinweisen, dass wir mit der Studierendenzahl nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland ein historisches Hoch erreicht haben. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der doppelte Abiturjahrgang, der jetzt an unsere Hochschulen gekommen ist, sehr geräuschlos sein Studium aufnehmen konnte.
Ich denke, dies ist ein ganz großer Erfolg unseres Wissenschaftsministers Dr. Wolfgang Heubisch. Ich möchte mir das von Ihnen in gar keiner Weise kleinreden lassen. Das ist wirklich perfekt über die Bühne gegangen.
- Organisatorisch ist das hervorragend gelaufen. Deshalb tritt auch eine Beruhigung an unseren Hochschulen ein.
Frau Kollegin Gote, ich möchte eine Unterscheidung treffen. Sie sprechen immer von Kosten. Es gibt die Unterhaltskosten, und es gibt die Kosten für ein Studium. Welche Kosten meinen Sie denn? Die Kosten für ein Studium sind, wie ich bereits ausgeführt habe, enorm hoch.
- Beides kostet Geld. Das ist mir auch klar. Ich rechne auch mit Geld, das dürfen Sie mir glauben. Diese Unterscheidung hätte ich doch gerne von Ihnen gehört.
Natürlich ist es so, dass die Unterhaltskosten - dies gilt auch für Nichtstudenten - von den Eltern bezahlt werden. Das ist fast eine elterliche Aufgabe. Wenn die Studenten in eine andere Stadt gehen, erhalten sie BAföG. Bayern hat seinen Anteil, was das BAföG betrifft, geleistet. Hierfür ist aber der Bund zuständig.
Bringen Sie bitte diese Kosten nicht durcheinander. Ein Medizinstudium kostet 260.000 Euro. Wir fordern in Bayern nur einen gewissen Teilbetrag. Die Studienbeiträge in Bayern sind moderat. Das ist auch gut so. Ich möchte hier keine angelsächsischen Verhältnisse. Diese moderaten Studienbeiträge, die verfassungskonform sind, sind in meinen Augen sozial gerecht.
Ich habe bereits mehrfach gesagt, dass diese moderaten Beiträge richtig und wichtig sind, weil sie die Qualität des Studiums steigern. Sie sind eine Investition in eine bessere Zukunft. Meine Damen und Herren, ihre Abschaffung wäre keinesfalls sozial gerecht. Das wäre auch kein Zeichen für Chancengleichheit. Wir sind ebenfalls für den sozialen Aufstieg.
Uns sind die Studierenden der ersten Generation besonders wichtig. Ich wundere mich, dass Sie darauf überhaupt kein Wort verwendet haben. Das sind Menschen, die in unserem System Anerkennung verdienen. Sie erhalten keine Anerkennung von der Familie, aus der sie kommen. Sie kommen auch in ein Wertesystem, in dem sie nicht anerkannt werden. Diese Studenten der ersten Generation verdienen größte Hochachtung. Ich habe von der SPD noch kein Wort über diese Studenten der ersten Generation gehört. Sie haben für diese Gruppe bislang noch nicht einmal einen Namen gefunden.
Von Ihrer Seite kommt dazu nichts.
Das ist unangenehm. Das wäre Ihre Aufgabe.
- Zu Ihrer Information: Studenten der ersten Generation kommen aus bildungsfernen Schichten. Sie haben es geschafft, diesen sozialen Aufstieg zu bewältigen. Deshalb ist es so wichtig, dass sie an dieser Stelle Anerkennung erfahren. Von Ihnen bekommen sie keine Anerkennung.
Ein weiterer Punkt. Frau Kollegin Gote, Sie wischen die Studien einfach weg. Ich habe von Ihnen nicht gehört, was bei dieser Studie eigentlich herausgekommen ist. Sie haben die ganze Zeit nur darüber geredet, was nicht herausgekommen ist. Es kam nämlich etwas sehr Interessantes heraus. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie schütteln einfach am falschen Baum.
Sie stehen gerade vor einem Nadelbaum, einer Tanne. Inzwischen weisen drei Schilder zu einem Apfelbaum, nämlich die HIS-Studie, die WZB-Studie und das Monitoring zu den Studienbeiträgen der IHF. Ich möchte Sie dazu bringen, mit mir gemeinsam zu diesem Apfelbaum zu gehen, an diesem Apfelbaum zu schütteln und dadurch die richtigen Erträge für dieses Land Bayern zu erzielen.
Frau Kollegin Gote, was tun Sie? Sie stampfen noch einmal mit dem Fuß auf, schütteln noch einmal feste an der Tanne und erwarten sich Erträge. Ich kann Ihnen prophezeien: Da wird nichts herunterfallen.
Die WZB-Studie hat festgestellt, dass die Studierneigung in Bundesländern, die Studienbeiträge eingeführt haben, zugenommen hat. Das sollte uns doch zu denken geben.
Ich sage Ihnen, wo die soziale Frage entschieden wird und wo wir die besten Investitionen in Zeiten begrenzter Mittel tätigen können. Das ist nämlich ein anderer Bereich. Hier müssen wir auf die Kindergärten schauen. Ich möchte Ihren Blick in diese Richtung wenden und mit Ihnen dorthin gehen.
Eine Zusammenfassung: Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Studienbeiträge sind sozial gerecht. Sie verbessern die Qualität der Lehre und stärken uns im internationalen Wettbewerb. Ich möchte offene Hochschulen. Ich möchte Hochschulen, die sich für eine immer heterogener werdende Studierendenschaft öffnen.
Ich möchte Hochschulen, in die beruflich qualifizierte Menschen aufgenommen werden und in die Menschen aufgenommen werden, die aus der ersten Generation der Studierendenschaft stammen. Ich möchte, dass wir eine Vision entwickeln, dabei aber den internationalen Wettbewerb nicht vernachlässigen. Deswegen glaube ich, dass moderate Studienbeiträge, wie sie hier in Bayern erhoben werden, wichtig und richtig sind.
Deswegen möchte ich noch einmal dafür plädieren, diesen Weg weiter zu beschreiten. Wir haben eine differenzierte Studienlandschaft, in der die Qualität der Lehre gesteigert werden soll.
Herr Dr. Rabenstein, vielen Dank für diese Fragen. Mir kommt es darauf an, dass Sie mir glauben, dass mir der soziale Aufstieg wichtig ist. Ich glaube aber, dass die Mittel, die Sie anwenden wollen, nicht zum Erfolg führen.
Sie schlagen nicht den richtigen Weg ein. Die Studien sind ernst zu nehmen. Wir können nicht einfach
sagen: Die interessieren uns nicht. Der Zusammenhang, den Sie konstruieren, stimmt einfach nicht. Viel wichtiger ist es, die Einstellungen im Elternhaus zu vielen Themen zu verändern. Damit kommen wir voran. Das ist sicherlich ein steiniger Weg, aber das ist der erfolgversprechendere Weg.
Insofern ist es mir für die Bildungsgerechtigkeit sehr viel wichtiger, im Kindergarten anzusetzen.
Bildung ist ein Bürgerrecht. Darum muss Bildung offen sein.
Richtige Probleme sind, wenn jemand in Deutsch zu schwach ist oder keine Lesefähigkeit vorhanden ist. Dann geht es erst richtig auseinander.
Dann ist das Kind wirklich in den Brunnen gefallen. Dann wird es sehr schwierig, die Sache in den Griff zu bekommen.
Wir müssen in der frühkindlichen Phase ansetzen. Das ist der richtige Weg. Wir sind im Koalitionsausschuss in Verhandlung. Ich plädiere für ein kostenfreies Kindergartenjahr und dafür, dass wir qualitativ nach vorne gehen.
Herr Dr. Fahn, das muss Herr Minister Heubisch beantworten.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch für uns ist die soziale Frage entscheidend. Frau Kollegin Gote, in diesem Punkt gebe ich Ihnen recht, obwohl ich Ihre Umverteilungsvorschläge für ein bisschen sehr weit hergeholt halte.
Ich halte die soziale Frage für entscheidend. Sie wird aber nicht an unseren Universitäten entschieden, sondern wesentlich früher. Sie wird bereits im Kindergarten und im Schulsystem entschieden.
Wir haben im Koalitionsvertrag noch andere Möglichkeiten. Wir sind jedoch an der Regierung und müssen deshalb darauf achten, dass wir einen ausgeglichenen Haushalt haben. All das haben wir zu bedenken. Sie können wohl das Geld mit der Gießkanne verteilen und scheinen dieses Geld zu haben. Ich denke in diesem Zusammenhang aber auch an die zukünftigen Generationen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Studienbeiträge in Bayern ein Erfolgsmodell sind. Wir haben eine deutliche Qualitätsverbesserung der Lehre erreicht. Das ist entscheidend. Wir können die Gruppen reduzieren, wir haben kleinere Tutorien und wir haben längere Bibliotheksöffnungszeiten als die Hochschulen in anderen Bundesländern. Ich glaube, dies ist ein Riesenvorteil für die Studenten hier in Bayern.
Die verstärkte Studienberatung dient dazu, die Studienabbrecherquote zu reduzieren. Dies haben die Studierenden selbst eingefordert. Außerdem gibt es eine bessere EDV-Ausstattung, die sich im Wettbewerb um die besten Studierenden für Bayern auszahlen wird. Ich hoffe, dass wir diese Studienbeiträge als Standortvorteil beibehalten werden, auch wenn viele andere Bundesländer davon abrücken.
Später.
Die FREIEN WÄHLER wollen die Studienbeiträge unverzüglich abschaffen. Wissen Sie eigentlich, was das für unsere Universitäten bedeuten würde? Sie würden all diese positiven Entwicklungen abwürgen. Das wäre für uns nicht der richtige Weg.
Außerdem bieten Sie uns keine finanzielle Kompensation an. Wie wollen Sie das finanzieren? Das ist die Frage, die sich für mich weiterhin stellt. Hier müssten Sie mir ein paar Konzepte vorlegen, wo Sie Einsparungen vornehmen wollen.
Warum wollen Sie die Studiengebühren abschaffen? Gut, es kam zu Ausgaberesten. Herr Professor Dr. Piazolo, das ist der Grund, den Sie angeben. Aus kaufmännischer Sicht sind Ausgabereste aber zum Teil unvermeidlich. Dadurch können die Universitäten auch wirtschaften. Natürlich müssen diese Ausgabereste auf ein angemessenes Maß zurückgefahren werden. Dafür steht Herr Dr. Wolfgang Heubisch ein.
Das Grundrecht auf Bildung ernst nehmen, Herr Professor Dr. Piazolo, das tun wir. Für uns Liberale ist Bildung ein Bürgerrecht. Der Zugang zur Bildung muss für jedermann offen sein. Wir brauchen eine Fairness im System. Das ist ganz klar. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2005 noch einmal festgestellt, dass Studienbeiträge bis 500 Euro sozial gerecht sind. Ich möchte deshalb an Sie noch einmal die Frage stellen: Warum sollte die Allgemeinheit einer Einkommenselite - das sind die Akademiker nun einmal - zu 100 % die Ausbildungskosten finanzieren? Das frage ich gerade Sie von der SPD. Ein Medizinstudium kostet 260.000 Euro. Was muss ein Student dafür bezahlen? Zehnmal 500 Euro, also 5.000 Euro. Sie können es sich ausrechnen. Das ist ein Bruchteil dessen, was hier zur Verfügung gestellt wird.
Frau Gote, Sie können die WZB-Studie (WZB: Wis- senschaftszentrum Berlin - Anm.) nicht einfach ins Lächerliche ziehen. Wir können gerne noch im Ausschuss darüber diskutieren. Ich bin sehr interessiert daran.
Sieben Bundesländer haben Studiengebühren eingeführt. Man hat festgestellt, dass die Studienneigung in diesen sieben Bundesländern um 2,7 % zunahm. Die Bundesländer ohne Studienbeiträge hatten bei der Studienneigung eine Zunahme um 0,8 %.
Das bedeutet, und das ist der Schluss, der aus dieser Studie zu ziehen war: Die Abiturienten, und zwar gerade aus den bildungsfernen Schichten, versprechen sich von einem kostenpflichtigen Studium höhere Erträge.
- Das ist überhaupt nicht absurd, sondern das ist höchst interessant. Schauen Sie sich die Studie bitte einmal an.
Das ist für mich ein ganz interessanter Zusammenhang.
Das dürfen wir nicht außer Acht lassen.
Mich würde interessieren, was Frau Schweiger zur sozialen Frage sagt, Herr Piazolo. Sie hat heute in der Diskussion gesagt, sie möchte das letzte Kindergartenjahr kostenfrei machen.
Sie wollen jetzt die Studiengebühren abschaffen. Was wollen Sie denn alles abschaffen? Das ist die große Frage, die sich hier stellt. Finanzieren Sie das bitte.
- Ich will es. Ich habe nicht dagegen gestimmt.
- Für meine Generalsekretärin kann ich in diesem Zusammenhang nicht sprechen. Ich stehe für mich.
Ich höre Sie jetzt.
Frau Zacharias, Isabell, wenn ich Prioritäten setzen muss, dann gehen die in Richtung Kindergarten. Insofern halte ich hier die Möglichkeit -
- Ich war heute Morgen da, ich habe den Gesetzentwurf nicht abgelehnt.
Es steht auch im Koalitionsvertrag. Mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen.
Frau Zacharias, auch bei den Mehreinnahmen müssen wir auf einen ausgeglichenen Haushalt achten. Ich sehe auch die zukünftigen Generationen.
Herr Piazolo. Ich möchte keine Großtaten über die Bevölkerung ausschütten, sondern ich will dafür sorgen, dass wir ein ausgewogenes Bildungssystem bekommen.
Das ist mir ein persönliches Anliegen. Das dürfen Sie mir glauben.
Auch ich war darüber erstaunt, zu lesen - ich glaube, das heute gelesen zu haben -, dass vom Bundesverfassungsgericht bis zu 500 Euro als sozial gerecht empfunden werden. Diese Wertung fand ich erstaunlich.
- Ich habe das heute so gelesen. Ich müsste das noch einmal nachschauen.
Dann kommt insofern meine Wertung hinein. Dann ist es verfassungskonform und damit auch sozial gerecht. Ich habe in meinen Erläuterungen in diesem Zusammenhang ausgeführt, was ich als sozial gerecht empfinde. Man kann das nachlesen. Ich habe gesagt, es ist nicht zulässig, dass eine Einkommenselite so stark von der Allgemeinheit profitiert, wie das die Akademiker tun. In diesem Zusammenhang ist meine Äußerung zu verstehen.
Herr Piazolo, Sie hatten noch eine Frage gestellt. Gut.
Sehr geehrte Damen und Herren, der doppelte Abiturjahrgang steht vor der Tür. Am 04. Oktober haben die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften den Lehrbetrieb aufgenommen.
Am 14. Oktober werden wir die erste Schnellmeldung des Bayerischen Landesamtes für Statistik bekommen. Am 17. Oktober wird es so weit sein: Der doppelte Abiturjahrgang wird an die bayerischen Hochschulen kommen.
Wir haben ein gewaltiges Ausbauprogramm gestemmt. Der Opposition ist es zu wenig. Das haben wir immer wieder in unseren Ausschussdiskussionen zur Kenntnis nehmen dürfen. An dieser Stelle möchte ich trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass 38.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen worden sind. Das ist kein Pappenstiel. Zusätzlich wurden 130.000 Quadratmeter über Anmietungen geschaffen. Das möchte ich an dieser Stelle ebenfalls erwähnen. Wenn einmal in einem Kino eine Vorlesung stattfinden muss, ist dies der Tatsache geschuldet, dass wir gezielt ausbauen und irgendwann davon ausgehen, dass diese Ausweichmöglichkeiten nicht mehr benötigt werden. Außerdem benötigen wir 3.000 neue Stellen. Insgesamt wurden im Doppelhaushalt 2011/2012
aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs weitere 240 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Ich möchte auf den Erfolg hinsichtlich der Entzerrung des doppelten Abiturjahrgangs hinweisen. Auch hier liegen die neuesten Zahlen vor. Im Sommersemester wurden bereits 30 % des letzten G-9-Jahrgangs aufgenommen. An dieser Stelle möchte ich von einem Erfolg sprechen, den die Staatsregierung verbuchen konnte.
Die Aufmerksamkeit ist gerade nicht mehr so hoch.
Die Aussetzung der Wehrpflicht haben wir ebenfalls bewältigt. Wir haben entsprechende Studienplatzkapazitäten ausgebaut. Die Opposition befürchtet, dass die Zulassungsbeschränkungen zunehmen würden. All dies ist nicht erfolgt.
Wir haben nur einen leichten Zuwachs an Zulassungsbeschränkungen. Weiterhin ist jedoch der Großteil der Studiengänge zulassungsfrei. In Bayern herrscht - das ist gut so - eine freie Studienplatzwahl. Dementsprechend kann sich der Studierende kurzfristig für einen Studienplatz entscheiden. Das Nachrückverfahren wird im November abgeschlossen sein.
Mir hört gerade niemand zu.
- Sehr gut, Frau Zacharias. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass wir bezüglich der Wohnraumsituation vorbildlich sind. 40 % aller Wohnheimplätze entstehen in Bayern. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das eine sehr gute Quote.
Ich wende mich jetzt an alle Studierenden. Ich möchte Sie in diesem Wintersemester 2011/2012 ganz herzlich willkommen heißen. Ich weiß, es wird gewisse Anfangsschwierigkeiten geben. Ich hoffe, dass sie sich trotzdem nicht davon abbringen lassen, dieses Studium zu beenden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal vielen Dank für Ihre nachdenklichen Worte, Herr Professor Piazolo. Ich habe sie in der Debatte als sehr erfrischend empfunden. Jetzt werden vielerlei Plagiatsfälle aufgedeckt. Wir müssen darauf achten, dass wir weiterhin die Priorität auf wissenschaftliches Arbeiten setzen.
Der Antrag der GRÜNEN wendet sich gegen die Bagatellisierung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Weiterhin wollen die GRÜNEN, dass die Universität Bayreuth bei der Aufklärung der Plagiatsaffäre Unterstützung erfährt. Diese Forderung erweckt den Eindruck, wir wären nicht aktiv geworden. Das ist aber nicht der Fall. Es gab sehr frühzeitig eine Pressemitteilung des Ministers, in der er sich ausdrücklich gegen die Bagatellisierung wissenschaftlichen Fehlverhaltens gewendet hat. Auf der anderen Seite wurde die Aufklärungsarbeit der Universität Bayreuth unterstützt. So hat Frau Mangels, die Betreuungsreferentin des Ministeriums, der Universität den Rücken gestärkt. Insofern ist einiges in die Wege geleitet worden. Es wurde eine Kommission eingesetzt, und zwei unabhängige Gutachter, die von allen Seiten, insbesondere im Wissenschaftsbereich, geschätzt werden, kamen zum Einsatz. Es handelte sich um Professor Löwer und um Professor Mittelstraß, der die bayerischen Verhältnisse sehr gut kennt und gute Aufklärungsarbeit geleistet hat. Der Bericht wurde - das ist ein Zeichen von Transparenz - veröffentlicht.
Ich möchte darauf eingehen, wie wir mit dieser Affäre umgehen. Der Bericht wurde Anfang Mai veröffentlicht. Das Ministerium hat diesen Bericht ausgewertet. Wichtig ist, dass mehr Lehrveranstaltungen zu wissenschaftlichem Arbeiten durchgeführt werden. Das Promotionsstudium muss sehr viel stärker in Graduiertenkollegs strukturiert werden. Die Zahl der Dissertationen, die von einem Professor betreut werden, sollte begrenzt werden. Das sind Vorschläge, wie wir in Zukunft ähnliche Fälle vermeiden können. Es gab viele Anregungen, die ich interessant fand, zum Beispiel von der SPD.
So wurde angeregt, die Dissertationen in elektronischer Form einzureichen und anstatt einer ehrenwörtlichen Erklärung eine eidesstattliche Erklärung vorzusehen. Ferner sollten die Promotionsordnungen transparenter gestaltet werden. Schließlich sollte genauer definiert werden, was wissenschaftliches Fehlverhalten ausmacht. Eines muss uns aber klar sein: Wir können nicht überall eingreifen. Das Promotionsrecht ist die ureigenste Sphäre der Universitäten. Es liegt in der Eigenverantwortung der Universität und
fällt in den Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Diese ist verfassungsrechtlich garantiert. Die Universitäten müssen selbst tätig werden. Es gibt Gerichtsurteile, die das Eingreifen des Gesetzgebers in diesen Bereich verbieten. Auch darauf möchte ich in diesem Zusammenhang hinweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Aufhänger für diese Diskussion ist die Abschaffung der Studiengebühren in Baden-Württemberg. Ich sage an dieser Stelle: Studiengebühren sind richtig und wichtig. Ich sehe es als außerordentlich wichtig an, dass wir in 20 Jahren sagen können: Wir haben ein Qualitätsmerkmal in der Lehre geschaffen. Ich möchte, dass Studenten aus Bayern international und natürlich auch national auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.
Es darf nicht sein, dass mir hinter vorgehaltener Hand Universitätsprofessoren sagen: Meine Kinder studieren in England; meine Kinder studieren in den USA. Wir brauchen in einem föderalen Bildungssystem Qualität. Wir brauchen auch einen Anziehungspunkt. Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich die bayerischen Universitäten in der Pflicht. Ich halte es für wichtig, hier Qualitätsstandards zu schaffen. Es darf nicht sein, dass unsere besten Studierenden abwandern. Aber sie tun es, und zwar gehen sie in die USA und nach England. Aber diese Tatsache wollen Sie negieren, indem Sie hier in Deutschland keine Qualitätsstandards schaffen wollen. Das halte ich für unmöglich.
Sie kennen alle aus Ihrem Bekanntenkreis Menschen, die Ihnen solches hinter vorgehaltener Hand erzählen. Dazu müssen wir eine Gegenoffensive starten. Wir können uns die Abwanderung, die es gibt, nicht leisten.
Ich sage auch dies: Studiengebühren sind sozial gerecht. Es ist nicht zu verantworten, dass, während Meister hier für ihre Ausbildung mehrere tausend Euro zahlen müssen, die Studierenden in diesem Land, die zu der späteren Einkommenselite zählen
- ja, dies trifft auf die Studierenden zu, wenn sie nicht auswandern -, die Allgemeinheit zu 100 Prozent mit den Ausbildungskosten belasten. Dies ist sozial ungerecht.