Protocol of the Session on February 14, 2012

Wir müssen unbedingt versuchen, die Dinge in die Hand zu nehmen und jeden Strohhalm, der sich uns bietet, zu ergreifen. Unsere Verfassung ist aber kein Strohhalm, sondern ein gutes Gewächs, das noch verbessert werden kann. Insofern sollten wir in diese Richtung weiterarbeiten.

Jetzt bekommt Herr Staatsminister Dr. Huber das Wort. Bitte schön.

(Zuruf)

Ob es das Schlusswort ist, werden wir noch sehen.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde wirklich schon alles erwähnt. Aber da es am Schluss ein bisserl zerfleddert wurde, möchte ich es nochmals auf den Punkt bringen: Herr Kollege Streibl, das Zitat von Sloterdijk bezeichnet sicherlich eine Tendenz, wohin sich das Klima entwickelt. Darüber sind wir uns wahrscheinlich alle einig und brauchen hier nicht zu streiten. Die Streitfrage entzündet sich nicht daran, ob wir für den Klimaschutz mehr tun müssen, sondern sie entscheidet sich über die Effizienz einer Festschreibung in der Verfassung. Dazu wurde vorhin schon sehr schön gesagt: Die Verfassung hat die Aufgabe, die Leitplanken zu definieren, an denen sich die praktische Politik orientieren soll.

Die Stelle, an der wir den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage in der Verfassung festgeschrieben

haben, wurde bereits dreimal zitiert. Bei der letzten Verfassungsänderung im Jahr 1984 ist der Klimaschutz in der Begründung ausdrücklich erwähnt worden. Damals wurde das Klima als natürliche Lebensgrundlage und Schutzgut explizit genannt. Das ist die richtige Reihenfolge.

In der Verfassung stehen die allgemeinen, eher abstrakten Begriffe. Eine Ebene darunter werden die Begriffe konkretisiert. Darunter werden die Dinge in verschiedenen Stufen bereits so weit gebracht, wie Sie es fordern. Denn Sie fordern nicht nur, dort den Klimaschutz zu nennen, sondern auch, die regenerativen Energien als Verfassungsziel zu definieren. Das geht entschieden zu weit; weil man sich darüber, wie diese Klimaziele zu erreichen sind, in der Praxis Gedanken machen muss. Das steht in der Verordnung oder vielleicht in der politischen Agenda eines Koalitionsvertrages, aber sicherlich nicht in der Verfassung.

Ich empfehle aus diesem Grunde, sich nicht um Sloterdijk zu kümmern, sondern um Montesquieu. Er sagte so schön: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Das gilt auch für Verfassungen. Aus diesem Grund lehnen wir das Begehren ab.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Nachdem wir jetzt zur Abstimmung kommen - wir haben eine einfache und dann eine namentliche Abstimmung -, bitte ich, die Plätze wieder einzunehmen.

Der Abstimmung zugrunde liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/6448 und der Änderungsantrag auf Drucksache 16/6980.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/6980 abstimmen. Wer entgegen dem Votum des Ausschusses auf Drucksache 16/11035 dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Nun lasse ich über den Gesetzentwurf 16/6448 in der unveränderten Fassung in namentlicher Form abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Ablehnung. Die Urnen sind bereitgestellt.

Wir beginnen mit der Abstimmung. Ich denke, dass Sie mit drei Minuten einverstanden sind.

(Namentliche Abstimmung von 19.17 bis 19.20 Uhr)

Meine Damen und Herren, die drei Minuten sind um. Ich beende die Abstimmung und bitte, das Ergebnis draußen zu ermitteln. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Schmitt-Bussinger, Schindler u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Kommunalgesetze, Drucksache 16/9192, bekannt (Redaktionelle Anm.: berichtigt): Mit Ja haben 49, mit Nein 110 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen: 1. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Berichtigte Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (Drs. 16/7656) - Zweite Lesung

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Gehring. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht uns heute um eine Veränderung des Erwachsenenbildungsgesetzes im Sinne der Erwachsenenbildung für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Erwachsenenbildung ist für diese Menschen besonders wichtig, weil es darum geht, ihre Ausbildungsabschlüsse, die sie im Ausland gemacht haben, an die heutige Situation anzupassen. Es gibt Nachhol- und Anpassungsbedarf.

Der zweite Grund ist: Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Migrationshintergrund sind nach wie vor die Verlierer in unserem Bildungssystem, was die Abschlüsse betrifft.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Deswegen müssen wir die Bildungsschere im Bereich der Erwachsenenbildung und des lebenslangen Lern

ens, die mit der Schule beginnt und bei denen die soziale Herkunft eine Rolle spielt, schließen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Der dritte Grund ist: Besonders Menschen mit Migrationshintergrund haben Arbeitsplätze in Regionen und in Industrien, die von Strukturveränderungen besonders betroffen sind. Von daher besteht ein großer Bedarf an Erwachsenenbildung für diese Menschen. An uns alle gerichtet: Wer Integration fordert, muss auch Angebote an kultureller Bildung für Familien bieten. Die Teilhabe am lebenslangen Lernen ist zu fördern. Dafür ist dieser Schritt, den wir heute mit der Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes gehen, ein Schritt in die richtige Richtung.

Es geht um die Aufnahme eines Menschen mit Migrationshintergrund in den Landesbeirat für Erwachsenenbildung. Obwohl es ein kleiner Schritt ist, war es ein langer und schwieriger Prozess im Landtag. Wir haben vor fast genau einem Jahr die Initiative ergriffen und dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Wir sind den Fraktionen dankbar, dass eine gemeinsame Lösung gefunden worden ist, wobei ich feststellen muss, dass die CSU-Fraktion bei diesem Thema etwas flexibler war als die Staatsregierung.

Unser Ziel war es, dass ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migrations- und Integrationsbeiräte Bayerns - AGABY - Mitglied im Landesbeirat für Erwachsenenbildung sein kann. Das ist aus formalen Gründen nicht möglich. Deshalb wird der Integrationsbeirat einen Vertreter oder eine Vertreterin in diesen Landesbeirat schicken.

Wir wollen an dieser Stelle noch einmal appellieren, dass tatsächlich auch ein Vertreter oder eine Vertreterin der AGABY, also der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migrations- und Integrationsbeiräte Bayerns, in den Landesbeirat geschickt wird und auf jeden Fall jemand mit Migrationshintergrund.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Über Menschen mit Migrationshintergrund ist nicht nur in Gremien zu sprechen, sondern es ist auch mit ihnen zu sprechen. Es ist wichtig, sie teilhaben zu lassen in den Gremien, sie teilhaben zu lassen an Diskussionen und Entscheidungsprozessen. Zu dieser Teilhabe ist heute ein kleiner Schritt getan. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster spricht Herr Kollege Rüth. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der CSU-Fraktion ist die Teilhabe jedes einzelnen Migranten an der Erwachsenenbildung ein wichtiges Anliegen. Deshalb stimmen wir dem Antrag in der geänderten Form zu, der einstimmig vom Bildungsausschuss beschlossen wurde, zu. Ich würde Ihnen, liebe Kollegin Scharfenberg, empfehlen, sich etwas zurückhaltender zu äußern. Wir haben dieses Thema im Ausschuss sehr gut diskutiert und unsere Zustimmung signalisiert.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Als nächste Rednerin erteile ich Frau Kollegin Pranghofer das Wort.

Ich möchte mich auch kurz fassen, denn wir haben den Antrag gemeinsam beschlossen. Es ist ein einstimmiger Beschluss gewesen. Demzufolge können wir dem Antrag jetzt auch zustimmen.

Uns ist es auch sehr wichtig, dass Menschen mit Migrationshintergrund jetzt im Landesbeirat für Erwachsenenbildung vertreten sein können. Wir gehen davon aus, dass in den Reihen der Mitglieder des Bayerischen Integrationsrates sicherlich auch eine Migrantin oder ein Migrant vertreten sein wird, die dann auch dem Landesbeirat angehört. Insofern besteht Einigkeit. Wir freuen uns, dass das gelungen ist. - Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜ- NEN)

Danke schön. Als Nächster Herr Dr. Fahn. Bitte schön.

Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Auch wir finden es sehr wichtig, dass Interessenvertreter für Menschen mit Migrationshintergrund im Landesbeirat vertreten sind. Wir hatten ebenfalls einen Gesetzentwurf eingebracht, der noch mehrere Punkte enthielt. Dieser ist leider abgelehnt worden. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben.

Ich darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass wir seit dem Jahr 2008 das Thema Erwachsenenbildung auf der Tagesordnung haben und sogar, als die CSU noch die absolute Mehrheit hatte - das war im Februar 2008 -, einen Gesetzentwurf eingebracht haben, um die Erwachsenenbildung umfassend zu re

formieren. Er wurde im Landtag angenommen, aber leider ist dieser Antrag noch nicht umgesetzt worden.

Ich möchte daran erinnern: Es gab in der Folgezeit Anträge bzw. Gesetzentwürfe von den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und von der SPD - leider wurden sie alle abgelehnt. Es wäre wichtig, dass Sie sich an dieses Vorhaben aus dem Jahre 2008 erinnern und noch weitere inhaltliche Akzente setzen. Wir von der Oppositionsfraktion werden Sie an diese Bringschuld erinnern. Die Vertreter der Erwachsenenbildung führen jedes Jahr parlamentarische Abende durch und erhoffen sich eine Offensive der Staatsregierung zur Erwachsenenbildung bzw. zum lebenslangen Lernen.

Deshalb wäre es wichtig, dass unsere Landtagspräsidentin nicht nur verkündet, dass an der Erwachsenenbildung nicht gekürzt wird, sondern es auch so ist. Einige denken sicherlich noch an Ministerpräsident Stoiber, der sehr viel kürzen wollte.

Meine Damen und Herren, ich erinnere an Karl Heinz Eisfeld, der am 13.01.2012 in der "Passauer Neuen Presse" wie folgt zitiert wurde: "Wir wollen Bayern europatauglich machen, und dazu brauchen wir die Volkshochschulen, die wir stärker europäisch ausrichten müssen."