Protocol of the Session on February 14, 2012

(Beifall bei der SPD)

Das ist die Wahrheit oder täusche ich mich?

(Tobias Thalhammer (FDP): Da täuschen Sie sich!)

- Wir haben das über das Minderheitenvotum erzwungen.

Zweitens. Herr Kollege Blume ist jetzt leider nicht da. Herr Kollege Blume hat in der Sitzung damals erklärt: Ihr könnt anhören, wen Ihr wollt, wir ändern an dem Gesetz nichts mehr.

(Tobias Thalhammer (FDP): Das ist auch falsch!)

Wir laden aber keine Verbände zu einer Anhörung ein, um ihnen dann zu erklären: Wir hören euch zwar an, ändern werden wir aber nichts mehr. Da führt man, um eine vorsichtige Formulierung zu gebrauchen, die Leute hinters Licht. Sie haben Ihr Gesetz wie einen Panzer durchgezogen, ohne im Verfahren

die Möglichkeit einer ordentlichen Anhörung zu nutzen. Erst auf unseren Druck hin haben Sie nachgegeben. Wir hätten die Anhörung über das Minderheitenvotum durchsetzen können, wir haben es dann aber nicht gemacht, weil Herr Blume damals in laufender Sitzung erklärte, dass es sowieso nichts nützt. Sie würden es ohnehin so machen, wie Sie das machen wollen. Bitte bleiben Sie schön bei der Wahrheit.

(Beifall bei der SPD - Tobias Thalhammer (FDP): Dann müssen Sie Ihren Wortbeitrag zurückziehen!)

Noch ein Letztes, Herr Kollege. Wir wollen die Wasserqualität nicht schlechtreden, wir wollen auch nicht das ganze Wassergesetz schlechtreden. Wir sagen nur, wo es im Sinne dessen, was ich vorhin ausführlich dargelegt habe, geändert werden muss. Wir wollen die Qualität steigern, verbessern und sichern. Vor allem aber wollen wir eines tun: Wir wollen dafür Sorge tragen, dass niemand die Finger nach dem Wasser ausstrecken kann außer den Menschen, die es täglich brauchen.

(Beifall bei der SPD - Natascha Kohnen (SPD): Jawohl!)

Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Wörner, nachdem wir vor der Gesetzgebung 2010 sehr sehr ausführlich alle infrage kommenden Verbände und Betroffenen zum Thema Wassergesetz angehört und in den vielen Gesprächen zur Novellierung festgestellt haben, dass sich an den Auffassungen der einzelnen Verbände nichts geändert hat, frage ich Sie, ob Sie es für nötig und sinnvoll erachten, in dieser Situation eine Anhörung zu verlangen und zu initiieren. Wir jedenfalls konnten keine neuen Erkenntnisse und keine neuen Auffassungen feststellen. Insofern war es aus unserer Sicht nicht notwendig, eine Anhörung zu "inszenieren", um den Anschein zu erwecken, man höre noch einmal mit der Perspektive an, Wesentliches zu verändern.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Wörner, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, vielen Dank für diesen Hinweis. Ich erinnere Sie an das erste Gesetzgebungsverfahren. Wir wissen, wer die "Sunset-Regelung" gewollt und eingeführt hat. Im Protokoll ist der Hinweis nachzulesen, sie werde eingeführt, damit aus Fehlern gelernt und den Verbänden und Betroffenen noch einmal zugehört werden

könne, um Korrekturen durchzuführen. Damals waren wir uns einig. Sie haben das nicht eingehalten. Sie haben nun in zwei Teilen das Gesetz geändert. Das wäre nicht nötig gewesen, wenn Sie damals unserem Vorschlag gefolgt wären. Sie können das nachlesen. Wir forderten damals diese Dinge, die Sie heute einführen. Damals meinten Sie, Sie wären gescheiter.

Sie haben eine Chance für mehr Demokratie vertan. Das Gesetz wurde auf zwei Jahre befristet, um danach die Beteiligten anzuhören, was für uns eine Selbstverständlichkeit war. Sie haben zu einem Verfahrenstrick gegriffen, um die Anhörung nicht durchzuführen. Das ist Ihr Problem, nicht unseres. Der Opposition muss es aber erlaubt sein, darauf hinzuweisen, wie Sie sich aus der Situation herauswinden, um unangenehmen Konfrontationen zu entgehen, weil Sie die Betroffenen nicht mehr anhören wollen, da sie Sie nerven. Während der Beratung zu erklären, die Anhörung könne durchgeführt werden, aber das Ergebnis werde nichts bringen, weil die Koalitionsfraktionen bei ihrer Meinung blieben, zeugt nicht von tiefem Verständnis für die Demokratie. Wir meinen, das ist der falsche Weg. Wir glauben, dass unsere Änderungsanträge richtig und wichtig sind und bitten um Zustimmung.

Eigentlich müssten Sie wegen der Gewässerrandstreifen unsere Haltung stützen. Ich weiß, wo das Problem liegt. Wir meinen, Sie sollten künftig Gesetze nicht wie in diesem Fall machen, nämlich zunächst anzukündigen, es werde nach zwei Jahren wieder gefragt, um sicherzugehen, dass man richtig liege, das aber dann wegen des befürchteten Drucks von außen bleiben zu lassen. Das ist kein Weg, Gesetze vernünftig darzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort gebe, weise ich darauf hin, dass die CSU-Fraktion für die Schlussabstimmung zu diesem Gesetz namentliche Abstimmung beantragt hat.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Sind es wieder zu wenige?)

Nun hat Frau Kollegin Ulrike Müller das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Vorbereitung zu dieser Aussprache habe ich das Plenarprotokoll vom 24.02.2010 gelesen. Damals wurden Horrorszenarien an die Wand gemalt. Es war sogar einmal die Rede davon, dass man das saubere Wasser vom Mond werde holen müssen, weil das Bayeri

sche Wassergesetz die Versorgung mit sauberem Trinkwasser unmöglich mache. Solche Ausführungen sind der Sache nicht dienlich. Sie sind populistisch und verunsichern die Bevölkerung.

(Tobias Thalhammer (FDP): Können Sie sagen, wer das war?)

- Das kann ich sagen, das kam von der SPD.

In weiten Teilen der Erde gibt es tatsächlich große Probleme mit der Versorgung mit sauberem Trinkwasser. Laut UNO betrifft es 1,1 Milliarden Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Wasser haben. Vor diesem Hintergrund können wir uns in Bayern glücklich schätzen. Wir wissen, dass wir zu einem verantwortungsvollen Umgang verpflichtet sind. Wir alle müssen daran arbeiten, dass das so bleibt.

Wir können im Grundsatz darüber streiten, ob es sinnvoll ist, Gesetze mit einer zweijährigen Evaluierungsphase zu erlassen. Im vorliegenden Fall wurde das so gehandhabt. Ich wünsche mir, dass wir heute keine ideologischen Grabenkämpfe führen, wie wir sie vor zwei Jahren geführt haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Eine erste Beurteilung des Gesetzes beweist, dass die schlimmsten Befürchtungen der SPD und der GRÜNEN nicht eingetreten sind. Das war auch nicht zu erwarten. Vorhersagen, dass der Umfang der freiwilligen Verpflichtungen zum Gewässerschutz nicht steigen, sondern zurückgehen wird, haben sich nicht bestätigt. Im Gegenteil. Das Prinzip der freiwilligen Vereinbarungen hat sich mehr als bewährt. Ich kann dazu Zahlen nennen. Wir halten verpflichtende Gewässerrandstreifen mit einer starren Metervorgabe generell für falsch und werden dem Antrag nicht zustimmen. Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms - ich habe im Landwirtschaftsausschuss darüber gesprochen - wurden die Zahlen für Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz massiv gesteigert. Im Jahr 2009 waren es 873 Hektar, die beantragt worden sind, und im Jahr 2011 waren es bereits 2.420 Hektar. Bei den Mulchsaatverfahren stieg die Zahl von 44.000 Hektar auf 72.000 Hektar, und bei der Umwandlung von Acker- zurück in Grünland von 1.200 Hektar auf 7.300 Hektar. Sie sehen, die Landwirte sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Bäuerinnen und Bauern sich ihrer Verantwortung bewusst sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir sollten für die Kooperationsbereitschaft sehr dankbar sein. Gleichzeitig zeigt sich, wie wichtig Beratung und Begleitung durch die zuständigen staatlichen

Stellen sind. Dieser Bereich wird künftig noch viel mehr Bedeutung erlangen, wenn es um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geht. Mit dem Ausbau der freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen kann der Verzicht auf eine Meliorationsmaßnahme, sprich der Rückbau von Drainagen, wie von den GRÜNEN gefordert, weiter vorangetrieben werden. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, solche Maßnahmen in bestimmten Gebieten durch Rechtsverordnung einzuschränken. Die in Bayern noch vorhandenen Moore müssen geschützt werden. Neben der Artenvielfalt spielt der Klimaschutz eine große Rolle. Es gibt gute Beispiele, wie in Kooperation mit den Grundstückseigentümern viel erreicht werden kann. Als Beispiel sei die Allgäuer Moorallianz genannt.

Große Sorge bereitet uns FREIEN WÄHLERN die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014. Wir müssen alles daran setzen, dass die bewährten bayerischen Agrarumweltmaßnahmen berücksichtigt werden. Es wäre ein Schuss in das eigene Knie, wenn wegen des "Bürokratiemonsters", genannt Greening, die Umweltmaßnahmen zum großen Teil ausgehebelt würden. Es kann sein, dass uns allen das Lachen vergeht, wenn die Landwirtschaft durch unausgereifte Gesetzgebungstexte zu großflächigen Intensivierungen gezwungen wird, anstatt die angestrebte Extensivierung zu erreichen.

Wir FREIEN WÄHLER stehen zum Schutz des Eigentums. Das gilt auch für die Ablehnung einer schleichenden Enteignung durch verpflichtende Anlagen ohne Ausgleich.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das gilt auch für den Ausgleich für den Mehraufwand, den ein Landwirt mit seinen Gebäuden im Wasserschutzgebiet hat, wenn er dort wirtschaften muss. Hier kann die Verpflichtung des Eigentums nicht als Totschlagargument genannt werden. Wer beklagt, dass derjenige, der zusätzliche Aufwendungen wegen der Wasserversorgung auf die Wasserbesitzer umlegt, und diese als nicht vertretbar ansieht, sollte über den Umkehrschluss nachdenken: Eine einzelne Bauersfamilie muss die gesamten Aufwendungen für die Allgemeinheit stemmen. Das kann wirklich nicht Sinn der Sache sein.

Ich kann bei der Forderung mitgehen, dass nur dann in ein Schutzgebiet gebaut werden darf, wenn sonst keine Möglichkeit besteht. Hier sind wir alle einer Meinung.

Bei Grünlandumbruch in Überschwemmungsgebieten steht den Kreisverwaltungsbehörden bereits jetzt ein breiter Handlungsspielraum zur Verfügung. Eine Ent

scheidung vor Ort ist einer starren Vorgabe von oben jedenfalls vorzuziehen.

Sehr oft wird in diesem Zusammenhang auch die Biogaserzeugung als schädlich für den Gewässerschutz dargestellt, natürlich vor allem mit Blick auf den oft praktizierten Maisanbau. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! Energiewende ja, aber bitte ohne Biomassenutzung - das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wird so sicherlich nicht funktionieren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Alles ist mit Maß und Ziel richtig, aber eben auch mit Ziel. Zu diesem Ziel gehört für uns auch die Nutzung von Biomasse vom Acker und aus dem Wald. Wir brauchen eine verstärkte Forschung in dieser Richtung für Alternativfrüchte zum Mais.

Die Möglichkeit, für private Wassergewinnungsanlagen wie Mineralbrunnen die Ausweitung von Wasserschutzgebieten zu beantragen, halten wir mit der entsprechenden Ausgleichspflicht für sinnvoll.

Seit dem Inkrafttreten des Wassergesetzes im März 2010 sind über 80 Wasserschutzgebietsverfahren abgeschlossen worden. Auch hier haben sich die Befürchtungen einer Kollegin nicht bewahrheitet. Insgesamt ist es eine Verdrehung der Tatsachen, wenn man behauptet, dass in Bayern die Trinkwasserversorgung gefährdet sei, weil nur 3,5 % der Fläche als Schutzgebiet ausgewiesen sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich möchte dazu aus einer Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage meines Kollegen Christian Magerl zitieren:

Im Bewirtschaftungsplan 2009 wird festgestellt, dass in ganz Bayern die Anforderungen der EGTrinkwasserrichtlinie eingehalten werden. In Bayern sind danach alle Grundwasserkörper im Hinblick auf die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch in gutem Zustand.

Natürlich gibt es lokale Brennpunkte. Hier muss gezielt gehandelt werden. Dazu brauchen wir eine verstärkte Beratung. Wir FREIEN WÄHLER fordern seit Langem einen weiteren Ausbau der entsprechenden Stellen und die Einstellung zusätzlicher Mittel im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen, auch mit Blick auf die kommende Umsetzung der Managementpläne der Wasserrahmenrichtlinie.

Das Bayerische Wassergesetz ist ein Baustein in diesem Rahmen. Der freie Zugang zu sauberem Wasser