ist die elementare Grundlage unseres Zusammenlebens. Deshalb muss dieses kostbare Gut auch weiterhin durch den Staat geschützt und durch die öffentlichen Träger bereitgestellt werden. Eine Privatisierung in diesem Bereich lehnen wir FREIEN WÄHLER strikt ab.
Danke schön, Frau Kollegin Müller. Als Nächster hat nun der Kollege Dr. Christian Magerl das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite einige Anmerkungen zum Gesetzentwurf von CSU und FDP.
Ich möchte zuerst auf die Diskussionen verweisen, die wir vor zwei Jahren im Ausschuss, in den Anhörungen und hier im Plenum gehabt haben. Viele der Kritikpunkte, die wir damals in Änderungsanträge gegossen haben, halten wir nach wie vor aufrecht. Sie hätten bei dem Gesetzentwurf an vielen Punkten guten Grund gehabt, nachzuarbeiten und die von uns und teilweise auch von der SPD vorgeschlagenen Verbesserungen in das Gesetz einzuarbeiten. Sie haben es leider versäumt, ein richtungweisendes und zukunftorientiertes Gesetz für Bayern zu erlassen. Sie kommen auch mit diesem jetzt geänderten Gesetzentwurf den Aufforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht nach. Sie sind wie so oft - das sind wir bei Ihnen gewohnt - viel zu kurz gesprungen, um das Lebensmittel Wasser und insbesondere den Lebensraum Wasser entsprechend zu schützen, zu fördern und zu verbessern.
Insofern müssen wir also heftige Kritik an dem, was Sie hier vorgelegt haben, üben. Sie haben ganz wesentliche Punkte, die auch von den Verbänden genannt und jetzt wiederholt worden sind, nicht berücksichtigt, und damit leisten Sie unserer bayerischen Natur und unserem Wasser keinen guten Dienst, sondern lassen im Gegenteil weiterhin Entwicklungen zu ich werde das gleich noch thematisieren - , die nicht akzeptabel sind.
Ich komme als Erstes zu dem Thema Gewässerrandstreifen, weil das wohl exemplarisch der Bereich ist, an dem man sieht, wie sehr Sie in diesem Zusammenhang gerade beim Schutz unserer Fließgewässer versagen. Es gab einen Stapel - wirklich einen Stapel! - von Petitionen von Fischereiverbänden bis hinauf zum Landesfischereiverband, in denen Verbesserungen in diesem Zusammenhang dringend angemahnt wurden und in denen gefordert wurde, den Minimalstandard, der im Bundesgesetz festgeschrieben ist, einzuhalten. Es ist ja nicht so, dass da großzügige Gewässerrandstreifen vorgeschrieben sind, sondern lediglich fünf Meter rechts und links.
Selbst diesen Minimalstandard wollen Sie nicht erfüllen, sondern Sie setzen weiterhin auf freiwillige Lösungen. Das reicht in diesem Zusammenhang aber leider Gottes nicht aus.
Es gibt einige Bereiche - das ist gesagt worden -, in denen freiwillige Lösungen zu einem Fortschritt geführt haben, und zwar dort, wo sich die Landwirte auf die Freiwilligkeit eingelassen haben. Aber es gibt leider Gottes entlang unserer Gewässer immer noch viele, viele Kilometer, wo keine derartigen Vereinbarungen geschlossen werden konnten, wo sozusagen bis auf den letzten Zentimeter an das Gewässer heran gewirtschaftet, gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln hantiert wird und wo wir solche Eingriffe in die Gewässer haben.
Wenn man mit der Freiwilligkeit beim Wasser nicht vorankommt, muss man auch einmal ordnungsrechtlich heran. Wir können unseren Staat nicht allein mit freiwilligen Maßnahmen führen, sondern wir brauchen gerade im Bereich Naturschutz auch das Ordnungsrecht, wenn es anderweitig nicht funktioniert.
In diesem Zusammenhang habe ich im Ausschuss auch die Frage der Kosten aufgeworfen. Wenn ich mir anschaue, wie sich die Pachtpreise in den letzten Jahren entwickelt haben und wohl auch zukünftig weiter entwickeln werden, dann wird das, was die Freiwilligkeit anbelangt, auf den Haushalt, der nicht nur ausgeglichen sein soll, sondern aus dem irgendwann die Schulden zurückgezahlt werden sollen, schwer durchschlagen. Wir werden uns in der Zukunft deutlich darüber unterhalten müssen, wie wir das überhaupt noch finanzieren können, und zwar nicht nur im Gewässerbereich, sondern im gesamten Naturschutzbereich.
Wenn ich mir unsere Fließgewässer anschaue, sehe ich, was dort nach wie vor als Eintrag zu verzeichnen ist und wie groß die Verschlammung ist. Wenn ich die Rote Liste der Fische anschaue, stelle ich fest, dass praktisch alle Kieslaicher in unserem Land auf dieser Liste stehen. Das heißt, sie haben keine Chance mehr, unter natürlichen Bedingungen ausreichend Lebensraum zu finden. Die Fische hätten wirklich enorm profitiert, wenn wir so etwas mit diesem Änderungsgesetzentwurf festgeschrieben hätten.
Der Kollege Hünnerkopf oder der Kollege Thalhammer hat hier erklärt, nur bei 36 % der Gewässer seien Gewässerrandstreifen erforderlich. Hier brauchen wir eine Evaluierung. Kollege Wörner hat bereits gesagt, dass wir die Evaluierung des Gesetzentwurfs baldmöglichst brauchen. Dann werden wir sehen, wie viel von diesen 36 % abgearbeitet sind und in wie vielen Fällen das wirklich ausreicht, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, aber auch unsere Zielvorgaben beim Schutz der Artenvielfalt endlich zu erfüllen.
Die Bestandsaufnahme zum Zustand der Gewässer hat gezeigt, dass gerade bei den diffusen Verschmutzungsquellen erhebliche Defizite bestehen, die durchgreifend nur mit der in § 38, Gewässerrandstreifen, vorgesehenen bundesweiten Regelung behoben werden können. 15 Bundesländer haben das richtungweisend umgesetzt. Das einzige Bundesland, das das nicht macht, ist der Freistaat Bayern. Wir sind bei dem wichtigen Schutzgut Gewässer wieder einmal Schlusslicht in der ganzen Bundesrepublik.
Der zweite Änderungsantrag, den wir gestellt haben, bezieht sich auf den Moorschutz und sieht vor, dass dort keine Entwässerungen mehr zulässig sind. Sie, Herr Kollege Hünnerkopf, haben hier den Eindruck erweckt, wir wollten Beschränkungen bei den erlaubnisfreien Nutzungen. Unser Änderungsantrag bezieht sich nicht auf die standardmäßigen Nutzungen in der Landwirtschaft mit der durch Tiere erfolgenden Entnahme. Das steht ausdrücklich im Änderungsantrag. Was wir mit der vorgeschlagenen Änderung wollen, ist, dass die Drainage von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken mit hohem Grundwasserstand, zum Beispiel an Moorstandorten, nicht mehr zulässig, also untersagt ist. Die Moore sind einer unserer wichtigsten Lebensräume und für die CO2-Reduzierung enorm wichtig. Das Geld, das hier investiert wird, ist sehr gut investiert. Nirgendwo gibt es so gute CO2-Verhältnisse wie in unseren Mooren.
Unser dritter Änderungsantrag geht dahin, dass der Grünlandumbruch in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt wird. Ich empfinde es fast schon als einen Skandal, dass der Grünlandumbruch in dem jetzt gültigen Gesetz auch in Überschwemmungsbereichen noch zulässig ist. Das wollen wir unterbinden. Wenigstens in diesem Bereich, wo es um den Schutz nicht bloß der Artenvielfalt, sondern auch der Gewässer geht, wollen wir, soweit Ackerstandorte überschwemmt werden, eine Änderung herbeiführen. Daher bitten wir ganz dringend, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen.
Wir werden drei Änderungsanträgen der SPD zustimmen. Nicht mitgehen können wir bei dem Antrag auf Drucksache 16/11345, betreffend Entnahme von Trinkwasser. Hierfür werden wir demnächst einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der die erforderliche Regelung treffen wird. Den genannten Antrag können wir also nicht mittragen; wir werden gegen ihn stimmen.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu Art. 31 b des Gesetzentwurfs von CSU und FDP, wonach die Ausweisung von Wasserschutzgebieten für neue Wassergewinnungsanlagen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht erfolgen soll. Auch dem können wir nicht folgen. In der Regel wird man in bebauten Gebieten zwar keine Trinkwasserschutzgebiete ausweisen. Aber es mag durchaus einmal eine Situation eintreten, dass in Gemeinden eine solche Ausweisung erforderlich ist. Dafür wollen wir keine Einschränkung haben. Auch Verbände, die auf dem Gebiet der Wasserversorgung tätig sind, wollen diese Einschränkung nicht. Deshalb werden wir den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt ablehnen. Er ist nicht zukunftsweisend.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wertvoll unser Trinkwasser ist, merkt man erst, wenn man außer Landes geht. Da muss man nicht nach Afrika gehen. Auch in anderen westlichen Ländern merkt man schon im Hotel, wenn man das Chlor riecht, was für ein hohes Gut wir hier haben. Es ist auch gut, wenn sich der Bayerische Landtag mit dieser Thematik ausführlich befasst und hitzig darum kämpft, die ideale Lösung für eine rechtliche Grundlage zu finden.
Wir haben eine zweijährige Evaluierungsphase hinter uns, von der wir sagen können: Das Gesetz, das wir
auf den Weg gebracht haben, haben wir in der Praxis geprüft. Ich denke, der größte Teil dessen, was vor zwei Jahren darin festgelegt worden ist, hat sich bewährt.
Das Prozedere mit der Anhörung kann ich umgehen. Ich habe selber keinen Einfluss darauf gehabt. Entscheidend ist mir, dass wir jetzt die notwendigen Korrekturen noch vornehmen und das Gesetz perpetuieren, damit es dauerhaft so wirkt, wie wir die Entwicklung aus der Erfahrung heraus beobachtet haben.
Die Basis für vieles auf diesem Gebiet, insbesondere für das letztgenannte Thema der Uferrandstreifen, ist, dass wir kooperativen Naturschutz anstreben. Kooperativer Natur- oder auch Umweltschutz ist ein Prinzip, das in meinen Augen grundsätzlich gegenüber dem Ordnungsrecht zu bevorzugen ist. Denn nur Leute, die die Maßnahmen aus Überzeugung mitmachen, verhalten sich auch in allen anderen Bereichen so, wo ihnen niemand auf die Finger schaut. Ich bin ganz sicher: Das gilt für die Gewässerrandstreifen in gleichem Maße.
Der Verwaltungsvollzug interessiert uns von der Exekutive natürlich besonders. Wir haben ihn einer praktischen Evaluation zugeführt. Wir können sagen: Der Verwaltungsvollzug dieses Gesetzes war in Ordnung. Wenn ich daran denke, dass jetzt Forderungen kommen, die einen weitaus höheren Aufwand an Bürokratie zum Ziel haben - dabei denke ich an den Grünlandumbruch und die Gewässerrandstreifen -, dann glaube ich, dass wir damit, wie wir das Gesetz jetzt auf den Weg gebracht haben, ganz gut liegen.
Aus diesem Grund sind wir jetzt gut aufgestellt. Die Aufhebung der Befristung erfolgt zum 29. Februar. Allerdings wird es gewisse Korrekturen geben. Der Streitpunkt ist jetzt nicht, wer diese Idee zum ersten Mal geäußert hat. Wichtig ist, dass die Korrekturen jetzt kommen und wir abwägen, welche Vorschläge für weitere Korrekturen umgesetzt werden sollen und welche nicht.
Die Ausräumung von Konfliktsituationen ist in der Praxis oftmals ein Thema. Wenn wir bei zukünftigen Ausweisungen neuer Wasserschutzgebiete die Wohnbebauung ausnehmen, dann dient es dazu, konfliktarm vorzugehen.
Wir alle sind stolz darauf, dass die Mineralwässer, die wir kaufen können, von hoher Qualität sind. Diese ist nicht selbstverständlich, insbesondere dann nicht, wenn wir eine Energiewende verwirklichen wollen, bei der es nicht nur um elektrischen Strom, sondern auch um Wärmeenergie geht. Wir sehen es gern, dass zunehmend die Oberflächengeothermie genutzt wird.
Darauf muss man reagieren und aufpassen, dass bei den Bohrungen und Erdaufschlüssen, die es bei der Geothermienutzung gibt, das hohe Gut der Mineralwasserqualität geschützt wird. Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten für private Brunnen ist dabei ein effektives Mittel, das wir unbedingt nutzen sollten.
Die Änderung des Artikels 32, wo es um die fachlich notwendigen Wasserschutzgebiete geht und wir eine faire Grundlage für den Ausgleich suchen, stellt eine sinnvolle Regelung dar. Es ist eine schwierige Gratwanderung, einen Anreiz zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten zu setzen, indem man entsprechende Entgelte oder Ausgleichszahlungen gewährt. Die Klarstellung, dass ein sinnvoller Ausgleich zwischen den Interessen des Gewässerschutzes auf der einen Seite und den Interessen der Landwirtschaft bzw. der Eigentümer der Grundstücke auf der anderen Seite notwendig ist, dürfte richtig und praxisnah sein.
Kollege Magerl von den GRÜNEN hat hier wieder vehement Forderungen eingebracht, die nicht ganz neu sind. Herr Kollege Wörner, Ihnen sage ich, dass an dieser Stelle kein Krieg stattfindet. Aber es geht um eine ganz klare Positionierung.
Weil ich ein positiv denkender Mensch bin, gehe ich von der Erwartung nicht ab, dass wir eine gute Lösung hinbekommen. Auch wenn es hier und da noch nicht so funktioniert, wie wir es uns vorstellen, müssen wir es hinbekommen, die Gewässerrandstreifen im kooperativen Umwelt- bzw. Naturschutz zu verwirklichen, weil das in ganz Bayern die bessere Lösung darstellt.
Wenn wir das Ordnungsrecht als die bessere Lösung ansehen, dann wird auch in anderen Bereichen die Forderung nach einer besseren Lösung aufkommen. Dann sieht Bayern anders aus, und dann sieht auch das Verhältnis zwischen denen, die das Land bewirtschaften, und denen, die sich um unsere Naturqualität Sorgen machen, anders aus.
Bezüglich der Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung haben wir, wenn es tatsächlich so ist, lieber Christian Magerl, dass es zu einer unbotmäßigen Drainage kommt, schon jetzt die Möglichkeit, solches durch Rechtsverordnung zu unterbinden. Sollten Fälle bekannt werden, in denen es tatsächlich zu einer schwerwiegenden Verschlechterung der Situation kommt, dann bitte ich, uns darauf aufmerksam zu machen. Wir werden dann genauso einschreiten, wie es das Gesetz derzeit schon ermöglicht. Hier eine gene
Ein generelles Verbot des Grünlandumbruchs in Überschwemmungsgebieten schießt in meinen Augen über das Ziel hinaus. Es gibt viele Einzelfälle, auch Härtefälle, bei denen eine andere Lösung besser wäre.
Die SPD hat einiges beantragt, das, wie ich glaube, auf Missverständnissen beruht. Ich denke an die Streichung in Artikel 2 Absatz 1 des Bayerischen Wassergesetzes. Die ist überflüssig. Hier geht es nicht darum, dass Quellen nicht geschützt werden sollten; es geht nicht darum, deren Schutz zu unterlaufen. Quellen unterliegen ja einem sehr weitgehenden Schutzregime. Hier geht es um die Gewässerordnung. Bei echten oberirdischen Gewässern sind ganz andere Konsequenzen gemeint. Da geht es um die Einteilung der Gewässer nach erster und zweiter Ordnung, um Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen, Gewässerunterhaltspflichten und Ähnliches. Es handelt sich um eine ganz andere Systematik. Sie hat nichts mit einer Absicht zu tun, die Quellen nicht zu schützen.
Das Gleiche gilt für wild abfließendes Wasser. Das ist Wasser, das außerhalb des Gewässerbettes fließt. Das ist kein Gewässer, das in die Systematik passt. Aus diesem Grunde halte ich es für überflüssig.
Genauso überflüssig ist - ich glaube, das ist ein Missverständnis - die Formulierung zu Artikel 4 Satz 5 betreffend die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme. Bei Artikel 4 geht es um etwas anderes, nämlich darum, für den Besitzer des Grundstückes gewisse Lasten und Unannehmlichkeiten auszugleichen. Es geht um die Duldung der Benutzung. Es geht nicht um die Entlohnung für die Entnahme des Wassers, da das Grundwasser, ebenso wie das fließende Wasser in Flüssen, nach Bundesrecht nicht eigentumsfähig ist. Das Wasser in einem Fluss gehört niemandem und somit kann man für die Entnahme des Wassers kein Entgelt verlangen. Dagegen ist es möglich, zivilrechtlich im Sinne eines Lastenausgleichs zu vereinbaren, für die Duldung der Entnahme etwas zu bezahlen. Das hat damit aber überhaupt nichts zu tun und deswegen muss es auch nicht hineingeschrieben werden.
Das mit dem Gewässerrandstreifen habe ich bei der Diskussion über die Anträge der GRÜNEN schon erwähnt. Die Evaluation, um zu sehen, wo es funktioniert und wo es noch fehlt, interessiert mich selber. Wir machen das zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium, weil KULAP und die anderen Maßnahmen in zwei verschiedenen Häusern ressortieren. Das