Protocol of the Session on February 14, 2012

Wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auf staatliche Kosten Pfleger für hunderttausende Kilometer Gewässerrandstreifen einstellen? Nein, wir setzen auf eine vernünftige Partnerschaft mit der Landwirtschaft. Eines muss auch einmal deutlich gesagt werden: Danke an die bayerische Landwirtschaft, die unsere bayerischen Gewässerrandstreifen - ich wiederhole es: circa 160.000 Kilometer Gewässerrandstreifen - hervorragend pflegt. Das ist ein Beweis dafür, dass man eine vernünftige Umweltpolitik nicht auf Kosten der Landwirtschaft, wie die GRÜNEN es vorschlagen, sondern nur in Verbindung mit der Landwirtschaft betreiben sollte. Wir in Bayern sind dankbar und setzen diese Umweltpolitik um.

(Dr. Andreas Fischer (FDP): Sehr richtig!)

Lassen Sie mich auf die entscheidenden Änderungen zu sprechen kommen. Wir haben keine rosarote Brille auf. Bei all dem Lob und Dank, die ich der Landwirtschaft ausgesprochen habe, gab es im alten Gesetz Auswüchse, die auf Kosten der Ökologie gegangen sind. Dort gab es keine vernünftige Partnerschaft zwischen Ökologie und Ökonomie.

Herr Kollege Thalhammer, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Geschätzte Kollegin Kamm, sehr gerne am Ende.

Sie haben das Wort.

Im alten Gesetz gab es Auswüchse, die wir nun korrigiert haben. Landwirtschaftliche Bauten in Wasserschutzgebieten wurden mit den Regelungen des alten Gesetzes subventioniert, unterstützt und vielleicht auch provoziert. Das war nicht nur problematisch für die Ökologie, sondern auch für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese Mehrkosten muss der Betreiber einer kleinen Wasserversorgungsanlage bezahlen. Das hat Auswirkungen auf den Wasserpreis vor Ort. Diese Extrembeispiele hat es gegeben: einen Muttersauen-Stall in

Ansbach und eine Biogasanlage mit 160.000 Euro Mehrkosten im oberbayerischen Mettenheim.

Wir haben gesagt: Nein, das geht zu weit. Wir wollen nicht, dass landwirtschaftliche Bauten in Wasserschutzgebieten errichtet werden. Die sollen nur zugelassen werden, wenn es nicht zu vermeiden ist. Wir haben das Gesetz von dieser Regelung zum Schutze unserer Wasserqualität und zum Schutze des bayerischen Wasserpreises geheilt.

Darüber hinaus haben wir uns mit unseren Mineralbrunnen beschäftigt. Jetzt dürfen unsere bayerischen Mineralbrunnenhersteller für ihre Mineralbrunnen Schutzgebiete ausweisen, um ein qualitativ hochwertiges Trink- und Mineralwasser abgesichert zu produzieren.

(Zwischenruf des Abgeordneten Dr. Christian Ma- gerl (GRÜNE))

Herr Kollege Dr. Magerl, jetzt kommt die entscheidende Neuerung im Bayerischen Wassergesetz. Die Änderung, die besagt, dass Wasserschutzgebiete in Zukunft nicht mehr in bebauten Gebieten ausgewiesen werden dürfen, klingt zunächst etwas trocken. Warum haben wir das so gemacht? In bebauten Gebieten, in denen sich Gewerbe und Menschen befinden, können Sie einen 100-prozentigen Schutz des Grundwassers nicht gewährleisten. Dort fahren Autos, und dort befinden sich Menschen. Deswegen ist es deutlich sinnvoller, die Brunnen und die damit verbundenen Schutzgebiete nicht in einem bebauten Gebiet zu errichten, sondern in den Außenbereich zu legen. Dies funktioniert auch in einem dicht besiedelten Gebiet, wie das Modell aus dem Landkreis München zeigt. Davon habe ich mich inspirieren lassen. Im Außenbereich, beispielsweise in einem Waldgebiet, kann der Wasserschutz viel besser gewährleistet werden. Dabei schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen kann der Wasserschutz verbessert werden, zum anderen haben die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die privaten Eigentümer keine Nutzungseinschränkungen in ihrem gewerblichen Treiben und keine Wertminderungen ihrer Immobilien. Dennoch können wir den Schutz des Wassers sowie die Wasserqualität erhöhen.

Meine Damen und Herren, das ist eine vernünftige Umweltpolitik mit einer vernünftigen Partnerschaft von Ökologie und Ökonomie. Das setzt dieses Bayerische Wassergesetz nun um.

(Beifall bei der FDP)

Ich fasse zusammen: Ja, ich weiß, es waren harte Verhandlungen. Ja, ich weiß, gut Ding braucht Weil. Das vorliegende Gesetz war jedoch alle Mühe wert,

die wir eingegangen sind. Jede einzelne Diskussionsstunde hat sich gelohnt. Jetzt haben wir für Bayern ein Gesetz, das unser Wasser, die Wasserpreise und das Eigentum schützt. Ich bitte um Zustimmung zu diesem hervorragenden Gesetz.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Die Zwischenfrage liegt nicht mehr vor. Wir kommen zum nächsten Redner. Das ist Herr Kollege Ludwig Wörner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen nicht gerade hochintelligenten, aber interessanten Ausführungen darf man einige Dinge wieder geraderücken. Sie schwärmen heute von der Korrektur eines Gesetzes, das Sie selber geschrieben haben. Die Änderungsanträge, die sich auf die Gesetzesstellen bezogen haben, die Sie gerade ansprachen, haben Sie damals in Ihrer Weisheit abgelehnt. Jetzt müssen Sie das Gesetz korrigieren. Das ist die große Erfindung. Klasse.

(Beifall bei der SPD - Tobias Thalhammer (FDP): Deswegen gab es die Sunset-Klausel!)

Zu den Uferrandstreifen werde ich noch kommen. Damit sollen keine Feindschaften aufgebaut, sondern logische Konsequenzen gezogen werden. Herr Kollege, meine Damen und Herren, Sie haben ein Gesetz gemacht und Angst vor denjenigen gehabt, die das Gesetz berührt. Sie haben die Betroffenen noch nicht einmal angehört und diese mit Verfahrenstricks außen vor gelassen. Sie haben keine Anhörung einberufen, um sicherzugehen, dass keiner stört. Vor diesem Hintergrund können Sie nicht behaupten, dass dies ein gutes Gesetz ist. Ein gutes Gesetz ist ein Gesetz, zu dem alle angehört werden, die dazu berechtigt sind und von denen man etwas hören will, wenn man denn hören will - außer man ist selber so gescheit, dass man nicht mehr zuzuhören braucht. Das soll es geben.

(Tobias Thalhammer (FDP): Nicht von sich auf andere schließen!)

Das alles haben Sie verweigert. Sie haben offensichtlich Angst gehabt. Herr Dr. Hünnerkopf hat völlig zu Recht gesagt, dass es viele Zuschriften gegeben hat selbstverständlich diametral. Die Politik ist jedoch dafür da, das auf die Reihe zu kriegen. Eine Anhörung wäre hierfür besser gewesen. Dies heute zu versuchen, ist nicht der richtige Weg. Meine Damen und Herren, das ist vor allem kein demokratischer Weg. Die Demokratie lebt davon, mit Menschen zu reden. Sie sollten nicht mit den Tricks ausgebremst werden, wie Sie es im Rahmen des Gesetzes gemacht haben.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Otto Hünnerkopf (CSU))

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich Sie fragen, ob Sie mir recht gäben, dass Wasser Leben sei, würden Sie alle nicken. Wahrscheinlich können Sie mir aber nicht erklären, warum dies nicht von der Quelle bis zum Meer gilt. Wenn dem so wäre, müssten Sie unserem ersten Änderungsantrag zum Artikel 2 Absatz 1 zustimmen. Warum haben Sie die Quellen aus dem Gesetz herausgenommen? Die Wasserrahmenrichtlinie gilt ab der Quelle einschließlich des Einzugsgebietes und somit über die Quelle hinaus. Damit wird das Wasser geschützt. Warum Sie die Quelle nicht schützen wollen, müssen Sie einmal erklären. Was haben Sie in der Zukunft davon? Selbstverständlich sind Quellen interessant - das weiß selbst ich. Das muss man sich einmal vorstellen: Man redet über Wasser und schließt die Quellen aus dem Gesetz aus. Das erschließt sich nur demjenigen, der etwas anderes vorhat, als das Wasser zu schützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir beim zweiten Thema. Warum müssen immer mehr Trinkwasserbrunnen geschlossen werden? Zunächst muss nachgewiesen werden, dass Bayern gutes Trinkwasser hat. Wenn Sie die Wasserfassungen, die aufgrund der schlechten Wasserqualität keine Quellen mehr sind, zum Trinkwasser hinzurechnen würden, wäre Bayerns Trinkwasserqualität nicht mehr so gut, wie sie ist. Mit Tricks, dem Herausnehmen von hoch belasteten Trinkwasseranlagen, wird versucht, Statistiken zu schönen, anstatt das Thema richtig anzugehen und zum Beispiel Uferrandstreifen zu schützen - das gehört nämlich dazu -, um sicherzustellen, dass Fließgewässer, die später zu Trinkwasser werden, eine hohe Qualität aufweisen.

Meine Damen und Herren, wer dem nicht zustimmen kann, aus welchen Gründen auch immer, der versteht nicht, was Wasser als Lebensrecht bedeutet.

(Beifall bei der SPD)

Zu Artikel 46 Absatz 4: Aufgrund der Hochwasserereignisse wollen wir sicherstellen, dass in Überschwemmungsgebieten langfristig Ölheizanlagen verboten werden. Jeder weiß, was passiert, wenn Hochwasser in ein Haus eindringt und ein Öltank aufschwimmt, sodass das Öl ins Wasser gerät. Das Öl fließt dann in die freie Fläche, dringt ins Grundwasser ein. Das verursacht immense Schäden. Dem Bürger erklären wir, er darf zu Hause sein Öl nicht in die Toilette schütten, aber beim Öltank sind wir nicht so genau nach dem Motto: Den Öltank, den hat man halt. Zwar werden inzwischen Aufschwimmsicherun

gen eingebaut, aber die sind nicht so sicher, wie das gerne dargestellt wird. Wir wollen das Problem langfristig lösen. Trotzdem sagen Sie Nein dazu. Welches Bild haben Sie eigentlich vom Trinkwasser, welches Bild haben Sie vom Schutz des Wassers? - Offensichtlich haben Sie davon ein verqueres Bild. Und das alles verbrämen Sie mit Vereinbarungen und sagen: Wir sind für alle da. Richtig, Trinkwasser ist für alle da. Das müsste sich inzwischen jedem erschlossen haben. Wenn es aber so ist, dann muss uns das Trinkwasser auch etwas wert sein, und wenn es uns etwas wert ist, dann können wir als Gesetzgeber vieles tun. Wir können sicherstellen, dass es künftig in Überschwemmungsgebieten keine Heizöltanks mehr gibt. Das Problem lässt sich durch andere Brennstoffe lösen. Hier wäre das ziemlich einfach zu regeln gewesen.

Zu den Uferrandstreifen. Das ist ein ewiger Krieg, das gebe ich zu. Aber auch hier sagt das Bundesgesetz etwas ganz anderes. Ich verstehe nicht, weshalb wir uns dem Bundesgesetz nicht anschließen und damit sicherstellen, dass Uferrandstreifen Schutzstreifen für das Wasser sind. Ihr Vorgehen erschließt sich wohl nur denjenigen, die nicht im Interesse aller Bürger handeln. Ich bin sehr wohl für Ausgleichsabgaben und Ausgleichszahlungen. In diesem Punkt sollten wir uns richtig verstehen. Es stellt sich aber die Frage, wie wir das regeln. Wenn man dazu etwas sagt, wird immer auf das schwarze Schaf verwiesen. Offensichtlich gibt es aber von den schwarzen Schafen sehr viele, denn sonst könnte es nicht immer wieder vorkommen, dass unsere Gewässer erheblich mit Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln belastet sind. Immer wieder tauchen diese Stoffe in den Flüssen auf. Meine Damen und Herren, wir hätten uns, den Menschen in Bayern, und unserem Trinkwasser langfristig einen großen Gefallen getan, wenn wir die Regelungen des Bundesgesetzes in unser Gesetz aufgenommen hätten, anstatt zu sagen: "Was soll’s?"

Ich komme jetzt zu unserem nächsten Änderungsantrag, er bezieht sich auf Artikel 4 Satz 5. Wir wollen, dass folgender Satz einfügt wird: "Ein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser" - gemeint ist: aus dem Boden - "ist unzulässig." Meine Damen und Herren, wer dieser Änderung nicht zustimmen kann, der macht sich verdächtig, zumal die EU derzeit versucht, über eine Dienstleistungsrichtlinie die Finger nach dem Wasser mit dem Ziel einer Privatisierung auszustrecken. Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass alle Parteien dieses Hauses das wollen. Eine Partei kenne ich allerdings, die bei diesen Bestrebungen mit Hurra mitmachen würde, denn für diese Partei ist es schon immer besser gewesen, wenn alles von Privaten gemacht wird. Wir werden dafür sorgen, dass Ihre Finger sauber bleiben!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wer zustimmt, dass ein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser zulässig ist, weil er das Gesetz nicht so ändert, dass dies ausgeschlossen wird, der muss sich folgende Frage gefallen lassen: Was haben Sie vor? - Wenn es kein Problem für Sie wäre, hätten Sie das ins Gesetz schreiben können. Sie schreiben es aber nicht hinein. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, warum Sie es um Himmels willen nicht hineinschreiben? Wollen Sie möglicherweise, dass Grundstückseigentümer Geld für etwas verlangen dürfen, was ihnen in Wirklichkeit gar nicht gehört?

(Unruhe bei der CSU)

- Unterm Strich kommt man zu dieser Folgerung, denn sonst könnte man es ins Gesetz hineinschreiben. Man könnte die Unzulässigkeit im Gesetz verankern. Alles, was man diesbezüglich unterlässt, deutet darauf hin, dass man in Zukunft mit dem Trinkwasser etwas anderes vorhat. Vielleicht haben das nicht alle vor, aber man kommt auf den Gedanken.

Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Wasser ist Leben. Trinkwasser gehört gar niemanden, außer uns allen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, Trinkwasser so gut wie möglich zu schützen. Dazu gehört auch, dass Grünlandumbrüche vermieden werden, dass man keine Drainagen macht. Wir wollen die Moore doch eigentlich erhalten. Nun scheint es, Sie wollen sie doch wieder entwässern. Andernfalls hätten Sie doch zugestimmt. Wir werden jedenfalls den Änderungsanträgen der GRÜNEN zustimmen und bitten um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Wörner, bleiben Sie bitte am Redepult, Herr Kollege Thalhammer hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Sie haben das Wort. Bitte Herr Kollege.

Herr Präsident, geschätzter Herr Kollege Wörner. Es mag sein, dass Sie gescheiter sind als ich.

(Harald Güller (SPD): Bravo!)

Es mag auch sein, dass Sie alles, was CSU und FDP in Bayern zum Schutz des Wassers machen, schlechtreden wollen und auch, dass Sie das alles schlecht finden, obgleich wir eine ausgezeichnete Wasserqualität haben. Lassen Sie mich aber im Namen von CSU und FDP eines klarstellen: Die Behauptung, wir hätten uns den Gesprächen mit den Be

teiligten und den Verbänden nicht gestellt, ist schlicht eine Lüge.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Wir haben mit den zuständigen Verbänden bereits gesprochen, als Sie noch gar nicht erkannt haben, dass die Sunset-Klausel beim Bayerischen Wassergesetz ausläuft. Im Umweltausschuss wurde auf Ihren Antrag hin eine Anhörung mit den Stimmen von CSU und FDP beschlossen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das entgangen ist. Wir hätten das gar nicht gebraucht, aber wir wollten Ihnen den Wissenszuwachs ermöglichen. Nun stellen Sie sich hier hin und sagen, wir hätten uns dieser Anhörung verschlossen. Das ist falsch. Sie haben vielmehr verschlafen, diesen Antrag rechtzeitig zu stellen. Bitte bleiben Sie auch beim Wasser bei der Wahrheit!

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Herr Kollege Wörner, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, man muss nicht gescheit sein, um Sie zu übertreffen. Da gehört nichts dazu.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich will Ihnen aber etwas anderes sagen: Erstens. Sie haben bei der Gesetzgebung ein Verfahren gewählt, das die Verbändeanhörung ausgeschlossen hat. Wir haben die Anhörung dann über das Minderheitenvotum erzwungen.

(Beifall bei der SPD)