Otto Hünnerkopf
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Wörner, Ihr Anliegen zum Thema Wasser kenne ich aufgrund der gemeinsamen Arbeit im Umweltausschuss gut. Insofern weiß ich, dass Sie diese Interpellation mit veranlasst haben, damit wir uns mit dem Thema Wasser befassen. Das ist in der Tat sinnvoll. Wir sind der SPD dankbar; denn auf diese Weise wird der Staatsregierung und den Regierungsfraktionen die Möglichkeit eingeräumt, über den Zustand des Wassers in Bayern zu berichten.
Vorab zur Datenlage: Es könnten immer mehr Daten vorliegen. In diesem Punkt sind wir uns einig. Ein Oppositionspolitiker sieht die Sachlage anders als jemand, der auf der Regierungsseite steht. Das Gleiche gilt für den guten Zustand des Wassers. Ein halbes Glas Wasser kann ich sowohl als halb leer als auch als halb voll bezeichnen.
Das hat nichts mit dem schlechten Wasser zu tun. Es kommt immer darauf an, wie man die Dinge sieht. Die Zustände können auch anders dargestellt werden.
Meine Damen und Herren, angesichts des herrschenden Hochwassers, der Katastrophe, die wir noch abarbeiten, sollten wir diesen Aspekt nicht anschneiden. Darüber haben wir heute schon gesprochen. Es bleibt dabei: Bayern betreibt seit Jahren eine konsequente Gewässerschutzpolitik – und das mit großem Erfolg. Flüsse, Bäche, Seen und das Grundwasser sind weitgehend sauber. Die Situation war schon einmal eine andere. Das Trinkwasser ist von guter Qualität, und die Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind sozial verträglich. Das muss einmal verdeutlicht werden.
Maßstab sind für uns die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie, die sowohl die Bewahrung und nachhaltige Entwicklung der Ressource Wasser als auch den guten Zustand aller Wasserkörper nach einem einheitlichen Standard zum Ziel hat. Die Zustände der bayerischen Oberflächengewässer und der Grundwasserkörper sind deutlich besser als im Bundesdurchschnitt. Das hindert uns nicht daran, die Zustände zu verbessern. Der ökologische Zustand ist bei 23 % der Oberflächenwasserkörper gut bis sehr gut. Bezogen auf Deutschland gilt das nur für 10 % der Oberflächenwasserkörper. Man muss die Relation sehen. Damit gebe ich mich nicht zufrieden. Das ist ganz klar. Wir wissen ebenfalls, dass wir für die ande
ren 67 % der Oberflächenwasserkörper noch einiges tun müssen. Ich weiß, wovon ich spreche, weil ich viele Jahre gerade bei Gewässern dritter Ordnung im Rahmen der Flurneuordnung dafür gesorgt habe, dass man die Rahmenbedingungen ständig verbessert. Das hält immer noch an. Der chemische Zustand ist in Bayern ebenfalls besser als der bundesdeutsche Durchschnitt. 98 % der Oberflächenwasserkörper befinden sich in einem guten chemischen Zustand. Bei den Grundwasserkörpern sind es 68 %.
Am 1. März 2012 haben wir nach einer zweijährigen Testphase das Bayerische Wassergesetz beschlossen. Die damaligen Debatten in den Ausschüssen und im Plenum waren meines Erachtens gut und umfassend. An dieser Stelle möchte ich die Diskussion nicht erneut eröffnen, sondern auf die Protokolle von damals verweisen.
Meine Damen und Herren, Trinkwasser ist sicher das wichtigste Lebensmittel. Täglich sind wir vom Wasser abhängig. Jeder nutzt das Wasser. Die Ansprüche an die Reinheit sind sehr hoch. Die Anforderungen und die umfangreiche Überwachung sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Für die öffentliche Versorgung in Bayern wird fast ausschließlich Grundwasser genutzt, die von Natur aus am besten geschützte und am besten geeignete Trinkwasserressource. Ein großer Teil davon gelangt ohne vorherige Aufbereitung quellfrisch zum Verbraucher. Wir können diese Qualität mit 4 % der Landesfläche sicherstellen. Andere Länder benötigen dafür 15 bis 30 %. Die Sicherstellung der guten Trinkwasserqualität mit 4 % der Landesfläche ist eine hohe Leistung auch derjenigen, die den Grund und Boden nutzen. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen. Man sollte nicht immer darauf hinweisen, dass die Rahmenbedingungen noch besser und optimaler gestaltet werden müssen. Ich danke denen, die für diese Qualität sorgen. Das sind die Bauern und die Landnutzer.
In Bayern gibt es derzeit rund 2.300 Wasserversorgungsunternehmen. Der überwiegende Teil befindet sich in kommunaler Hand. Der Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung in Bayern liegt derzeit bei 99,1 %. Dafür haben die Kommunen seit 1946 rund neun Milliarden Euro aufgewendet. Vom Freistaat Bayern haben sie rund 3,5 Milliarden Euro an Fördermitteln erhalten. Beim Thema Wasserversorgung sind wir uns alle einig, dass die kommunale Versorgung an vorderster Stelle steht. Für uns gibt es keine Alternative. Das ist eine Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge. Insofern kann dies die kommunale Ebene am besten gewährleisten. Selbst wenn es oft angemahnt wird, setzen sich die Staatsregierung und unsere Koalitionsfraktionen, auch die Kollegen von der FDP, immer wieder dafür ein, dass dies weiter
klar auf europäischer Ebene geregelt wird. Zu diesem Thema wird mein Kollege Josef Zellmeier noch einige Ausführungen machen, sodass ich mich mit diesen Worten begnüge.
Die kommunale Abwasserentsorgung ist in Bayern aufgrund der Topografie und der Besiedlung überwiegend dezentral strukturiert. Vor allem in ländlichen Gebieten kommen viele kleine Kläranlagen mit naturnahen Reinigungsverfahren und mit weniger als tausend Einwohnerwerten Ausbaugröße zum Einsatz. Knapp die Hälfte, nämlich 2.637 kommunale Anlagen, sind dieser Größenklasse zuzurechnen. Dort haben wir ebenfalls einen hohen Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation, nämlich rund 97 %.
Wasser – das muss auch einmal herausgestellt werden – ist ebenfalls ein Wirtschaftsfaktor. Wasser ist als Produktionsfaktor für das verarbeitende Gewerbe von besonderer Bedeutung. Dort sind 25 % der Erwerbstätigen in Bayern beschäftigt. Neben dem verarbeitenden und dem produzierenden Gewerbe hängen insbesondere die Energie- und Wasserversorgung, die Landwirtschaft, die Fischerei, die Schifffahrt sowie die Tourismuswirtschaft von einem ausreichenden Wasserangebot ab. Für die nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Bayerns Wasser als Wirtschaftsfaktor ist somit die Sicherung und Schonung der Ressource Wasser die wichtigste Leitlinie. Das ist uns bewusst, und wir tun alles dafür.
Der Freistaat Bayern ist hierbei auf einem erfolgreichen Weg. Die Nutzung hochwertigen Grund- und Trinkwassers ist durch wassersparende Techniken und Ersatz durch Oberflächenwasser im produzierenden Gewerbe stark zurückgegangen. Auch das ist interessant, und man sollte es sich auf der Zunge zergehen lassen: In Bayern wird jeder Liter Frischwasser durchschnittlich viermal genutzt. Wir sind hier kreativ, und das trägt dazu bei, dass sich der Verbrauch in Grenzen hält.
Wasserpolitik ist kein Luxus, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe und wesentlicher Baustein einer nachhaltigen Zukunfts- und Wirtschaftspolitik. In Bayern sind die Weichen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft aus unserer Sicht gestellt.
Meine Damen und Herren, viele sind vom Wasser abhängig. Rund 400 Millionen Euro jährlich werden vom Freistaat Bayern für staatliche Aufgaben und Vorhaben sowie für die Unterstützung von Kommunen und Privaten bei ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben ausgegeben. Damit werden in Bayern Investitionen in Höhe von 800 Millionen Euro ausgelöst.
Bayern ist ein Wasserland. Mehr als 100.000 Kilometer Bäche und Flüsse durchziehen unser Land. Das hat vorhin schon Herr Wörner angesprochen. Fast überall fallen genügend Niederschläge. Das gilt nicht überall, in Franken sieht es ein bisschen anders aus, aber auch dort fielen in den letzten Wochen mehr als üppige Niederschläge. Auch ein genügendes Maß an Grundwasserneubildung ist gewährleistet, um eine nachhaltige Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungen zu betreiben.
Die Balance der verschiedensten Interessen zu wahren, stellt eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Verwaltung dar. Bayerns Wasserwirtschaftsverwaltung leistet seit mehr als 200 Jahren einen entscheidenden Beitrag für die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser. Das integrierte Wasserressourcenmanagement sowie die wasserrechtlichen Basis bilden in Bayern eine wichtige Grundlage für die politischen Entscheidungen und das politische Handeln. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, der Wasserwirtschaftsverwaltung in Bayern für ihre großartige Arbeit zu danken und an alle Bürgerinnen und Bürger zu appellieren, mit ihrem täglichen persönlichen Verhalten zur Schonung der Ressource Wasser beizutragen.
Meine Damen und Herren, die Verantwortung liegt bei jedem von uns. Ich will noch einmal betonen: Das Bessere ist der Feind des Guten. Wir werden uns mit dem Erreichten nicht zufriedengeben, das sage ich ganz deutlich. Eine Herausforderung bedeutet beispielsweise das zunehmende Vorkommen von Resten von Chemikalien oder Resten von Medikamenten im Trinkwasser. Das ist ganz klar. Nach den Informationen bestehen hier noch Spielräume bis zu den Grenzwerten, aber das soll nicht bedeuten, dass wir die Herausforderungen nicht angehen. Ziel muss sein, Belastungen vom Wasser fernzuhalten, alles Notwendige zu tun und sich weiter mit dem Zustand unserer Fließgewässer und Stillgewässer zu befassen, damit Bayern noch liebens- und lebenswerter wird. Das Wasser stellt hierbei eine ganz besondere Größe und ein ganz besonderes Element dar.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Hochwasser und die damit verbundenen Katastrophen der letzten Wochen waren so markant, dass sowohl die Koalition aus CSU und FDP als auch die Oppositionsparteien Anträge vorgelegt haben. Das verbindet uns. Meine Damen und Herren, ich denke, das ist ein gutes Signal. Uns verbindet, dass wir den Menschen helfen wollen. Wir tun das Möglichste, um Ihnen zu helfen. Wir wissen, was zu tun ist, um weiter erfolgreich gegen solche Katastrophen vorzugehen.
Es ist sinnvoll, dass der Antrag der CSU und der FDP von grundsätzlicher Natur ist. Die Koalitionsfraktionen wollten mit ihrem Antrag das Handeln der Staatsregierung, die viele Maßnahmen angekündigt hat und bereits tätig ist, unterstützen und bekräftigen. Das wissen alle. Das können alle feststellen. Insofern ist es uns nicht möglich – Herr Kollege von Gumppenberg hat das bereits angedeutet –, Ihren Anträgen, so wie sie vorliegen, zuzustimmen. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Viele Forderungen enthalten Maßnahmen, die bereits ergriffen worden sind. Sie sind bereits im Gange.
- Das ist okay. Lieber Herr Kollege Halbleib, das Problem ist, dass in diese Anträge Forderungen und Maßnahmen eingewoben sind, die wir an anderer Stelle, im Naturschutzgesetz und im Bayerischen Wassergesetz, schon wiederholt diskutiert haben. Daraus ist deutlich geworden, welche Haltung wir vertreten. Wenn das miteinander vermischt wird, ist es uns nicht möglich, diesen Anträgen zuzustimmen, weil dies auch auf die anderen Punkte zuträfe. In vielen Punkten sind wir d’accord, auf der anderen Seite werden Maßnahmen gefordert – darüber könnten wir noch lange diskutieren –, die von uns nicht so gewollt sind.
In einigen Ausführungen von Kollegen – ich darf die des Herrn Kollegen Muthmann hervorheben – wird das Thema Enteignung überstrapaziert. Das wurde so niemals gesagt. Die Enteignung war immer eine Ultima-Ratio-Maßnahme. Wir wollen die Probleme in freiwilliger Kooperation mit den Grundeigentümern lösen. Unsere Haltung haben wir explizit im Wasserschutzund im Naturschutzgesetz begründet. Nur weil einmal der Begriff gefallen ist, sollte das Mittel der Enteignung nicht immer wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Nein, Enteignung ist das allerletzte Mittel. Ich weiß, dass die Menschen, die die letzten Wochen in den Flutgebieten erlebt haben, in Zukunft offener für
Lösungen sind. Da bin ich mir ganz sicher. Wir müssen die Retentionsräume verbessern. Das ist aber nicht neu. Das wird dazu führen, dass wir in Zukunft über die Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Polder reden müssen. Da bin ich mir absolut sicher. In Ihre Anträge fließen jedoch Dinge ein, denen wir nicht zustimmen können. Das will ich damit auch betonen.
An die Adresse der FREIEN WÄHLER: Da ist von Berichten zu verschiedenen Fragestellungen die Rede. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, eine Schriftliche Anfrage zu stellen. Sie lassen jedoch Dinge in Ihren Antrag einfließen, denen wir nicht zustimmen können. Sie fordern ein Hochwasserschutzkonzept. Seit dem Jahre 2001 gibt es das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020. Dort wird vieles abgearbeitet.
- Das ist ein Konzept, sonst würden nicht schon 400.000 Menschen von den eingesetzten 1,6 Milliarden Euro profitieren. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Wenn zu den 2,3 Milliarden Euro noch 600 Millionen Euro hinzukommen, um Vorhaben zwischen Vilshofen und Straubing zu realisieren, wird dieses Konzept mit Sicherheit aufgehen. Ich möchte wirklich einmal betonen: Das kommt ja nicht jetzt erst zustande, weil die FREIEN WÄHLER dieses Konzept anmahnen. Unsere Wasserwirtschaftsverwaltung hat – das ist von Ihnen heute schon mehrfach anerkannt worden – in den zurückliegenden Jahrzehnten auf diesem Gebiet hervorragend gearbeitet. Das weiß ich aus meiner aktiven Berufszeit, als ich im Rahmen der Flurneuordnung gerade Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern dritter Ordnung mit unterstützen konnte. Sie hat sehr viel Kompetenz. Dort liegen Konzepte vor. Deshalb ist es nicht notwendig, dass Sie jetzt meinen, wir müssen das beschließen, was Sie wollen.
- Lieber Herr Kollege Fahn, all diese Ansätze führen in summa dazu, dass wir Ihren Anträgen nicht zustimmen können. Man hätte hier etwas sorgfältiger differenzieren müssen. Der Grundsatzantrag, den wir stellen, ist meines Erachtens von jedem nachzuvollziehen und zu befürworten. Ich muss es noch einmal sagen, so leid es mir tut: Die anderen drei Anträge müssen wir aus den schon mehrfach genannten Gründen ablehnen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir heute im Plenum elf Anträge vor uns liegen, die schon im Umweltausschuss behandelt wurden. Ich werde nicht auf jeden der elf Anträge eingehen. Liebe Frau Kollegin Gote, lassen Sie mich aber vorab etwas bemerken: Sie haben bei Rio im Jahr 1992 angefangen. Ich darf feststellen: Bayern hat schon viel früher erkannt, dass der Naturschutz, der Umweltschutz und damit auch der Artenschutz für unseren Planeten Erde und für unser Land wichtig sind. Das war der Grund dafür, dass bereits 1972 ein bayerisches Umweltministerium gegründet und 1973 das erste Bayerische Naturschutzgesetz erlassen wurde, welches in vielen Schritten immer wieder aktualisiert wurde und welches in vielfacher Weise als Vorbild für die Naturschutzgesetzgebung des Bundes galt. Es besteht kein Zweifel daran, dass 1992 und 1993 mit der Konferenz von Rio deutlich gemacht wurde, dass wir sehr stark gefordert sind, der deutlichen Abnahme und dem Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten Einhalt zu ge
bieten. Das ist nicht von der Hand zu weisen, und das ist mit Sicherheit auch unsere Absicht. Dafür haben wir inzwischen auch viel getan.
Ich darf aufgreifen, was Albert Füracker gesagt hat. Wir haben in vielen Punkten Maßnahmen ergriffen, die nicht immer ordnungspolitisch waren. Wir haben auch freiwillige Maßnahmen ergriffen. Wenn wir uns bewusst machen, wie mittels des Kulturlandschaftsprogramms und über das Vertragsnaturschutzprogramm das Land, Äcker und Wiesen in der weiten Fläche extensiver genutzt werden, wissen wir auch, dass dies entscheidend dazu beiträgt, dass dort der Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten wieder ergänzt und revitalisiert wird. Da kann man immer noch mehr wollen; das ist ganz klar. Ich darf auch sagen, dass mir persönlich manches mehr auch recht wäre. Wir sind aber gefordert, Dinge in vielen Bereichen voranzubringen, ob in der Bildung, bei der Familie, bei der Energieversorgung oder sonst wo. Am Ende muss man natürlich auch sehen, dass wir die Mittel brauchen, um im Bereich des Artenschutzes und der Biodiversität voranzukommen.
Meine Damen und Herren, einige Punkte sind angesprochen, auf die ich gerne eingehe, weil das natürlich immer wieder Reizthemen sind. Frau Gote sagt: Wir wollen den Steigerwald zum Nationalpark machen. Das ist ein Anspruch und eine Aussage, die schon provoziert, die stark provoziert. Wir haben im Bereich des Naturparks Steigerwald keine Volksabstimmung durchgeführt. Es gibt aber von den allermeisten kommunalen Gremien, Stadträten, Kreistagsgremien, Gemeinderatsgremien, ganz eindeutige Voten, die besagen
- das stimmt sehr wohl –, dass man diesen Nationalpark auch in dieser Form mit 11.000 Hektar im Bereich von Ebrach und Rauhenebrach nicht will. Meine Damen und Herren, mit der gezielten nachhaltigen Nutzung des Steigerwaldes ist erreicht worden, dass dort sehr, sehr viele Arten vorkommen. Anhand der Holz liebenden Arten wurde festgestellt, dass von potenziell rund 480 Arten 430 vorkommen. Ich bin mir sicher, dass noch mehr Arten vorkommen, die aber noch nicht entdeckt sind. Das heißt, es ist durchaus möglich, zu schützen, indem man nutzt. Dieses Prinzip ist uns sehr wichtig.
Als Ökologe weiß ich auch, dass ein Buchenwald für ein bestimmtes Artenspektrum umso geeigneter ist, je größer er ist. Wir wissen aber auch, dass durch die Nutzung des Menschen viel größere und mehr Varianten im Wald entstanden sind, sodass insgesamt die Artenvielfalt zugenommen hat, da Lichtarten in einem
Buchenwald nicht vorkommen, die sich früher in einem Mittelwald oder einem Niederwald ausbreiten und dort einen Lebensraum finden konnten. Nur apodiktisch zu sagen: Nur ein Nationalpark bringt uns weiter, kann ich nicht gutheißen. Gerade am Beispiel der Staatsforsten in Ebrach wird deutlich, dass dort durchaus ein hoher Anteil ungenutzt ist, nämlich die Kernpunkte, die Naturwaldreservate. Da immer gesagt wird, 50 Hektar sind zu klein, 200 Hektar sind das Mindestmaß, darf ich auch anmerken: Lasst uns doch in Gottes Namen die Dinge nach und nach weiterentwickeln. Ständig kommen neue Erkenntnisse zum Tragen, es wird angedockt und Verbindungskorridore werden hergestellt. Trittsteine werden geschaffen, sodass für die Arten nicht unbedingt Nachteile entstehen müssen.
In diesem Antrag wird explizit eine Machbarkeitsstudie angesprochen. Wir werden und wollen eine solche nicht vornehmen oder in Auftrag geben, weil von der Staatsregierung beschlossen ist, dass hierfür deutliche Signale notwendig sind. Deutliche Signale kommen vor allem von den GRÜNEN oder vom Bund Naturschutz. Die Menschen insgesamt sind aber gefordert. In meinen Augen gibt es keine zu erkennenden Anzeichen. Von daher wird es diese Machbarkeitsstudie nicht geben, und deshalb natürlich auch unsere Ablehnung.
Was ist noch bemerkenswert? - Natürlich die endemischen Arten, die immer wieder angesprochen werden. Es ist nicht so, dass wir dabei bei Null anfangen. Sie sind zum Großteil schon bekannt. Ich habe mich in meiner Berufszeit selbst mit endemischen Arten auseinandersetzen müssen, weil es eben darum ging, die spezielle Verantwortung deutlich zu machen und die Maßnahmen, die geplant waren, auch darauf abzustimmen.
Im Aktionsplan Bayerische Artenvielfalt im Rahmen der bayerischen Biodiversitätsstrategie im Doppelhaushalt 2013/2014 sind speziell 1 Million Euro eingeplant. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass es hier weitergeht. Insofern können wir nicht den Eindruck erwecken – das würde geschehen, wenn wir dem Antrag zustimmen würden –, dass hier nichts getan wird. Auch dieser Antrag ist in unseren Augen abzulehnen.
Zur Berücksichtigung der bayerischen Verantwortungsarten. Natürlich sind spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich, die aber auf Bundesrecht, nämlich auf das Artenschutzrecht Bezug nehmen. Dort sind diese Arten auch definiert. Bayern kann dies speziell noch ergänzen, was aber nicht heißen soll, dass nicht bei jeder Maßnahme, bei der Eingriffe zu erwarten sind, auch diese Arten im Auge behalten werden, im Fokus sind und nicht übersehen werden
und entsprechende Maßnahmen damit verbunden sind. Dies nur explizit formalistisch zu fordern, geht am Ziel vorbei.
Der nächste Punkt ist die Forderung, die Natura-2000-Managementpläne bis 2015 fertigzustellen. Natürlich ist es im Rahmen der bayerischen Biodiversitätsstrategie das Bestreben der Staatsregierung, Managementpläne möglichst bis 2015 abzuschließen – das ist klar. In Bayern gibt es insgesamt 745 FFHund/oder Vogelschutzgebiete. Für viele dieser Gebiete sind Managementpläne bereits erstellt oder in Bearbeitung. Auch dazu darf ich aus praktischer Erfahrung feststellen, dass das einfach nicht so schnell möglich ist. Wenn man die Menschen mitnehmen will, wenn sie das verstehen sollen und dadurch die Akzeptanz wächst, dann dauert dies eben länger. Für uns gilt einfach die Devise: Gründlichkeit vor Schnelligkeit oder: Qualität vor Quantität. Auch wenn die Fertigstellung bis 2015 wohl nicht möglich ist, sondern sie darüber hinausgehen wird, ist uns die Qualität immer noch wichtiger, als jetzt zuzusagen oder zuzustimmen, die Managementpläne bis 2015 abzuschließen.
Ein Antrag bezieht sich auf die Forschung zu Klimakatastrophen und Biodiversität. Dieser Antrag macht deutlich, dass man unerschöpflich forschen könnte, dass man sehr viel Geld in die Hand nehmen könnte, um alle Eventualitäten abzudecken. Ich meine, jeder kann erwarten: Wenn die Klimaveränderung denn so eintritt, wie wir es befürchten müssen – wir alle arbeiten ja auch dafür, dass dem nicht so sein wird –, werden Arten wandern. Diejenigen, die sich in einem bestimmten Klimabereich wohlfühlen, werden nach Norden oder in den Alpen nach oben in die Höhe gehen. Das ist alles absehbar.
- Irgendwann ist Schluss; das ist klar. Wir haben im Laufe der Erdgeschichte auch in unserem Bereich während der Eiszeit und in dem danach folgenden sehr langen Zeitraum schon manche Bewegung gehabt. Es hat also immer eine Dynamik gegeben, und die Natur hat sich darauf eingestellt. Wir sehen also keinen Sinn darin, hier zu forschen. Uns ist es wichtig, dass wir die Beeinträchtigungen eingrenzen, wo wir Menschen in die Natur eingreifen. Wir müssen sehr bewusst damit umgehen, solche Eingriffe zu minimieren, auszuschalten oder zu kompensieren. Das sind die Möglichkeiten, die in unseren Augen sinnvoller sind. Das war auch der Grund, weshalb wir dem Antrag im Umweltausschuss nicht zustimmen konnten.
Das Thema Naturwaldreservate habe ich vorhin schon angesprochen. Da tut sich ständig etwas. Die Naturwaldreservate werden vergrößert. Von daher ist dieser Antrag für uns nicht zustimmungsfähig.
Regionale Naturschutzkonzepte sind ebenfalls ein wichtiges Thema. Die 41 Betriebe der Bayerischen Staatsforsten sind dabei, die Konzepte zu erstellen. Etliche sind erarbeitet. Viele befinden sich im Entwicklungsstadium und werden bald abgeschlossen. Mit Sicherheit wird hier zu erreichen sein, dass bis 2016 für alle 41 Betriebe die Konzepte vorliegen. Insofern müssen wir den Antrag ablehnen.
Sehr bewusst stelle ich fest: Wir wissen, dass die Möglichkeiten mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, irgendwo begrenzt sind. Es wäre wünschenswert, dass wir mehr machen könnten. Aber die Mittel müssen vorhanden sein. Dies heißt nicht, dass wir nicht jetzt schon effektiv mit unseren Möglichkeiten arbeiten und Ergebnisse erzielen, die man vorzeigen kann.
Ich darf eines bewusst machen. Wenn wir von Artenschutz sprechen, dann handelt es sich nicht um Allerweltsarten. Wir haben den Biber ausgesetzt. Wir kennen die Entwicklung der Population der Fischotter. Es geht auch um andere Arten, zum Beispiel um den Kormoran, um den Graureiher und den Silberreiher, der – ich denke da an die Fischer – sich breitmacht. Ich will sagen: Viele Arten haben inzwischen eine so starke Population erreicht, dass sie uns in unserer menschlichen Nutzung mitunter schon wieder Konflikte bereiten. Wir müssen lernen, damit umzugehen und diese Arten bereits wieder zu begrenzen. Damit soll nicht gesagt sein, dass viele Arten mit weniger starker Population nicht unsere Aufmerksamkeit und unseren Schutz bräuchten.
Ich sehe es so, dass unser Ministerium, dass die Staatsregierung und dass wir auf einem guten Weg sind. In den nächsten Jahren könnten wir sicher noch mehr finanzielle Mittel brauchen; das will ich nicht in Abrede stellen.
Es handelt sich also nicht um einen Antrag, der sich aus unserer Sicht substanziell so aufdrängt, dass wir ihm zustimmen müssten. Ich bleibe dabei, dass wir hier die Anträge, wie schon im Umweltausschuss, aus verschiedenen Gründen ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Schauen wir uns die drei Anträge einmal an, zunächst den Antrag der FREIEN WÄHLER "Verbot für Fracking": "Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, das umstrittene Fracking nicht nur in Trinkwasserschutzgebieten zu verbieten, sondern grundsätzlich nicht zuzulassen."
Im Antrag der SPD wird die Staatsregierung aufgefordert, "dem vorliegenden Gesetzentwurf auf Bundesebene nicht zuzustimmen …"
Dritter Antrag: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bundesrat für ein Verbot von Fracking-Methoden … einzusetzen …"
Jetzt will ich Ihnen sagen, was die Staatsregierung schon gemacht hat, vor allem in Person unseres Umweltministers. Hier hat noch niemand eine befürwortende Stimme für Fracking gehört. Ich spreche vom Fracking zur Gasfreisetzung. In anderer Hinsicht brauchen wir das Fracking. Ich denke an unsere Heilbäder. Dort haben wir das recht gekonnt gemacht. Unser Minister hat sich ganz klar eingesetzt und geäußert. Er hat die Haltung der Staatsregierung zum Ausdruck gebracht. Das bayerische Umweltministerium ist unmissverständlich dagegen. Auf Initiative Bayerns haben die Umweltministerkonferenz und der Bundesrat beschlossen, Fracking zur Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen strikt abzulehnen, solange die Risiken für Menschen nicht abschätzbar und beherrschbar sind.
Vor diesem Hintergrund braucht man die Staatsregierung nicht mehr aufzufordern, sondern die Staatsregierung hat das Mögliche getan. Aus diesem Grund sind diese drei Anträge aus unserer Sicht obsolet, und insofern brauchen wir ihnen auch nicht zuzustimmen. Wir lehnen sie ab.
Ich habe nicht so ausführlich darauf hingewiesen, dass wir seit vielen Jahren Fracking einsetzen, um die Grundwasservorkommen oder auch Heilwasser besser zu erschließen. Fracking ist deshalb nicht grundsätzlich zu verteufeln. Zur Gewinnung von Erdgas ist es für uns aber indiskutabel. Dafür können wir diese Methode nicht befürworten.
Insofern ist meine Aussage klar, und so hat sich auch der Umweltminister für die Staatsregierung geäußert. Mit dieser Haltung hat er die Nachdenklichkeit und den Beschluss im Bundesrat herbeigeführt. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat das auch bestätigt, das haben wir alle gehört. Die Staatsregierung hat also das Möglichste getan. Sie wird an dieser Haltung festhalten, wenn das Thema wieder aufkommt. Dann wird sich daran nichts ändern. Bei einer möglichen Gesetzgebung, die in der neuen Legislaturperiode sicher zu erwarten ist, wird sich die Haltung ebenfalls nicht ändern. Die Staatsregierung wird beim gegenwärtigen Wissensstand gegen Fracking in dieser Form sein.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass 45 % unseres Energiebedarfs für die Versorgung unserer Häuser mit Wärme und zur Warmwasserproduktion erforderlich sind. Wir haben in diesem Bereich das Know-how, durch Dämmung und andere Maßnahmen 80 % dieser Energie einzusparen. Das heißt, wir könnten rund ein Drittel unserer Gesamtenergie einsparen, wenn wir unsere Gebäude auf einen Stand bringen, bei dem möglichst wenig Energie verbraucht wird.
Liebe Kollegen von den GRÜNEN und der SPD, Sie blockieren seit zweieinhalb Jahren massiv, dass wir durch eine Regelung zur steuerlichen Abschreibung der entsprechenden Investitionen weiterkommen. Nicht jeder hat das Geld, 80.000, 100.000, 120.000 Euro für eine solche Sanierung zu erübrigen. Wir haben das Ziel, solches durch steuerliche Abschreibungen zu ermöglichen und zu erleichtern. Dies blockieren Sie im Bundesrat seit zweieinhalb Jahren. Die Gründe müssen Sie den Menschen einmal erklären. Wir haben eine Sanierungsrate von 1 %. Wir könnten 2 und 3 % haben. Sie sagen, Bayern komme im Klimaschutz nicht weiter. Sie aber sind der Bremser, und zwar nicht nur für Bayern, sondern für Deutschland. Das muss in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Erklären Sie den Menschen bitte, warum Sie politisch so taktieren, warum Sie nicht grünes Licht geben.
Wenn Sie auf steuerliche Einbußen der Länder hinweisen, dann ist das eine vordergründige Erklärung. Bedenken Sie: Wenn Handwerker und andere Unternehmen hier aktiv werden können und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, dann wird der Staat hierdurch auch neue Steuereinnahmen haben. Daher muss ich noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass die Bremser und die Blockierer die GRÜNEN und die SPD sind.
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist Bayern durchaus auf einem guten Weg. Sie kennen alle un
sere Ziele. Die erneuerbaren Energien haben bei uns aktuell einen Anteil von 33 bis 34 %. Ich will Ihnen aus meinem Bereich deutlich machen, was für eine Dynamik bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energien vorhanden ist: In meinem Bereich braucht der Energieversorger in Spitzenzeiten 80 MW. Wir haben bereits eine installierte Versorgung mit erneuerbaren Energien von 160 MW; das ist das Doppelte. In petto haben wir noch 100 bis 120 MW an Windkraft. Das heißt, es besteht eine enorme Bereitschaft, zu investieren und den Ausbau sicherzustellen. Jeder kann sich an fünf Fingern abzählen, wie es sich auswirkt, wenn wir diese Möglichkeiten zulassen.
Ich möchte hier darauf entgegnen, dass vorhin gesagt worden ist, es werde zu wenig für die Windkraft getan. Unser zuständiges Ministerium für Umwelt und Gesundheit hat durch die Vorgaben, durch den Windatlas, durch die Gebietskulisse beste Rahmenbedingungen und Informationsmöglichkeiten auch für die kommunalen Entscheidungsträger gegeben. Es liegt auch an uns, immer wieder deutlich zu machen, dass es nicht einfach ist, hinzunehmen, dass sich die Landschaft verändert. Aber wir haben mit der Windkraft die Möglichkeit, zu den Lösungen beizutragen. Wir wissen, dass Windkraft mit am effektivsten ist. Sie kann natürlich auch dazu beitragen, dass wir das uns gesteckte Soll erreichen.
Eine abschließende Bemerkung zu der Moorrenaturierung. Herr Kollege Hartmann, für Sie sind große Zahlen entscheidend. Man muss aber berücksichtigen, dass die infrage kommenden Flächen im Besitz von Eigentümern sind. Es gibt da also auch Menschen, die mitmachen müssen. Dafür brauchen wir Regelungen mit Anreizen. Wir müssen überzeugen, dass unser Weg probat ist und uns weiterbringt. Man muss die Menschen mitnehmen. Man darf nicht bloß große Forderungen stellen und große Zielsetzungen verkünden. Vielmehr brauchen wir Akzeptanz. Diese ist uns wichtig. Darum werden wir den moderaten Weg gehen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bisherige Prozedere mit diesem Antrag ist bekannt: Er war im Umweltausschuss und wurde damals in einer einmaligen Situation abgelehnt. Im Landwirtschaftsausschuss wurde ihm zugestimmt. - Ich möchte aus meiner Sicht nochmals erläutern, worum es geht. Ausgehend von der bayerischen Naturschutzgesetzgebung 1973 wurde damals eine sehr kluge Vorgehensweise bei Eingriffen in die Landschaft gewählt.
Ein erster Schritt: Es ging darum, Eingriffe zu vermeiden, sie also nach Möglichkeit überhaupt nicht aufkommen zu lassen. Es ging zweitens darum, vermeidbare Eingriffe zu minimieren, dort also ebenfalls wieder das Ziel, so gering wie möglich einzugreifen und die Eingriffe, die nicht zu minimieren bzw. zu verhindern waren, durch Ausgleichsmaßnahmen und in einem weiteren Schritt durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
− Vielleicht können alle mal ein bisschen aufpassen, auch in den vorderen Reihen!
Bei der Realkompensation ging es darum, dass die Natur in ihrer Substanz keinen Verlust erleidet, sondern dass man durch entsprechende Maßnahmen das ausgleicht, was man beeinträchtigt. Ich muss feststellen und darauf hinweisen: Ich habe das 25 Jahre in diesem Metier selbst getan, und schon in den Achtzigerjahren hat die Post im Saaletal bei Hammelburg die großen Funkantennen aufgestellt. Sie waren materiell nicht auszugleichen. Damals wurden bereits durch Ersatzgeld − 500.000 DM − andere Maßnahmen realisiert, und es ist auch möglich, abseits der Fläche, bei der ein Eingriff stattfindet, auszugleichen oder Ersatz zu schaffen.
Ich nenne dazu folgendes Beispiel: Jeder kennt das Biebelrieder Dreieck, bei dem sehr große Flächen durch den Autobahnbau verloren gegangen sind und die Bauern gesagt haben: Wir können in Biebelried auf unseren guten Böden nicht auch noch den Ausgleich realisieren. Wir haben diese Flächen dann
15 Kilometer entfernt nach Michelfeld gelegt. Das heißt, es gibt schon seit eh und je die Möglichkeit dieser Ersatzzahlung, wenn es die Ultima Ratio ist. Insofern ist es nicht zwingend erforderlich, dass man Ersatzzahlung und Ausgleich nun gleichsetzt. Ich sage das, weil ich 1973, begeistert vom bayerischen Umweltministerium und den Gesetzesgrundlagen, die dort geregelt wurden, in die CSU eingetreten bin. Wenn ich nun diesen Bruch hinnehmen muss, so fällt mir das schwer.
Ich weiß allerdings auch, dass wir einen Koalitionsvertrag haben − ich bin ein offener Mensch und weiß, dass auch die Landwirte in unseren Reihen eine bestimmte Affinität zu dieser Lösung haben −, will aber darauf hinweisen, dass im Bundesnaturschutzgesetz 2010 und im Bayerischen Naturschutzgesetz 2011 schon sehr deutliche Regelungen gefunden wurden, dass landwirtschaftliche Flächen verschont bleiben und man das Ganze konzeptionell so anordnet, dass es dort, wo es für den Naturschutz Sinn macht und für die Landwirtschaft weniger Aderlass erfordert, auch umgesetzt werden kann.
Eines noch: Wir treffen diese Entscheidung zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kompensationsverordnung noch nicht greift. Es sind produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen usw. Daher werden meine Parteifreunde dem Koalitionsvertrag entsprechend diesem Antrag zustimmen. Ich bitte aber um Verständnis, wenn ich mich persönlich der Stimme enthalte. Die Staatsregierung wird sicher versuchen, dies umzusetzen, aber die Konstellation ist in meinen Augen nicht unbedingt erfolgversprechend. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte meine eigenen Kollegen, zuzustimmen, auch wenn ich mich der Stimme enthalte.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Dr. Marcel Huber, Frau Staatssekretärin -
Frau Staatssekretärin Huml, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ja, es ist gut, in Bayern zu leben.
Das sage ich bewusst als Franke. Franken ist seit 200 Jahren Bestandteil dieses Freistaates. Ich stelle fest: Die Franken fühlen sich zunehmend wohler in diesem Freistaat.
Ich höre das auch von vielen Bekannten, die mit ihren Eltern nach dem Zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge hierher gekommen sind, und ich entnehme das den zufriedenen Gesichtern einiger Kolleginnen und Kollegen, die mit uns Politik machen und nicht unbedingt Urbayern sind.
Warum ist das so? Wir wissen aus einer Umfrage des Bayerischen Rundfunks, dass die Menschen besonders die vielfältige Landschaft Bayerns von den Alpen bis zur Rhön und dem Fichtelgebirge schätzen. Insofern leisten wir Franken mit unserer schönen Landschaft einen erheblichen Beitrag. Die vielfältige Natur, die wir überall finden und die zur guten Entwicklung unseres Freistaates beigetragen hat, konnten wir trotz der notwendigen baulichen Maßnahmen erhalten. Die Menschen fühlen sich hier wohl. Sie sehen diese Landschaft als Rahmen an, innerhalb dessen sie sich beheimatet fühlen. Die Menschen, die hier leben, betrachten Bayern als ihre Heimat.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Menschen, die hier leben − es ziehen übrigens weiterhin viele zu −, sondern auch die zahlreichen Besucher Bayerns schätzen unsere Landschaft. Diese Landschaft ist ein Erbe; wir haben die Verpflichtung, es zu erhalten. Es ist Aufgabe der Politik - vor allen Dingen kluger, vorausschauender Umweltpolitik -, die entsprechenden Grundlagen zu schaffen bzw. zu erhalten. Ich sage: Es ist gut, dass die CSU den Umweltminister stellt. Es ist gut, dass Dr. Marcel Huber Umweltminister unseres Landes ist.
Durch eine effektive und vorausschauende Gesundheitspolitik hat Bayern auch auf diesem Gebiet einen hohen Standard erreicht. Bayern ist auch aus diesem Grund lebenswert; der große Zuzug belegt das. Zur Gesundheitspolitik wird mein Kollege Dr. Zimmermann sprechen; ich möchte mich auf einige Aspekte der Umweltpolitik beschränken.
Besonders wichtig ist mir der Schutz bzw. Erhalt der heimischen Flora und Fauna. Die bayerische Biodiversitätsstrategie muss konsequent fortgeführt und ausgebaut werden. Ich begrüße ausdrücklich die Ausführungen, die unser Umweltminister in seiner Erklärung dazu soeben gemacht hat. Bayern ist mit seiner Biodiversitätsstrategie Vorreiter. Das Ziel, bis 2020 für 50 % der Arten die Gefährdungssituation um mindestens eine Stufe zu verbessern, ist ambitioniert. Aber es ist äußerst wichtig, dass wir uns solche Ziele setzen. Die in Naturschutz und Landschaftspflege investierte Summe von fast 90 Millionen Euro belegt, dass das ein ernsthaftes Anliegen ist.
Auch der Erhalt bzw. die Sicherung des Grünlandes ist uns in diesem Zusammenhang wichtig.
Die hohe Relevanz des Grünlandes sowohl für das Landschaftsbild als auch für die Artenvielfalt und nicht zuletzt für den Klimaschutz müsste jedem klar sein. Wir müssen ein sehr wachsames Auge auf die Entwicklung in diesem Bereich haben; aktuell verändert sich einiges nicht zum Positiven.
Von großer Bedeutung sind für uns ferner die Eindämmung des Flächenverbrauchs und der Flächenversiegelung sowie der Schutz der Bevölkerung vor Straßen-, Schienen- und Industrielärm. Es ist sicherlich deutlich geworden, dass einige dieser Ziele in einem Spannungsfeld mit wirtschaftlichen Interessen liegen. Aber genügend Beispiele zeigen, dass mit klu
gen Lösungen beiden Seiten geholfen werden kann. Falls in einigen Bereichen ein solcher Interessenkonflikt jedoch bestehen bleibt, ist es meines Erachtens Aufgabe der Umweltpolitik, weiter für die Belange der Umwelt einzustehen und dieser Aufgabe gerecht zu werden. Zumindest wir Umweltpolitiker haben uns dieser besonderen Aufgabe verschrieben.
Ein Vorhaben, von dessen Realisierung Umwelt und Wirtschaft enorm profitieren können, ist der umweltfreundliche und ausgewogene Ausbau der erneuerbaren Energien in Verbindung mit konsequenter Weiterführung des Klimaschutzes. Ich begrüße ausdrücklich die engagierte Herangehensweise des Umweltministers an die Herausforderungen, vor die uns Klimaschutz und Klimawandel stellen. Ich füge hinzu: Dies erfolgt in der Auseinandersetzung mit Interessen, die nicht unbedingt das Wohl Bayerns, sondern das der norddeutschen Bundesländer zum Ziel haben. Die Zielsetzungen der Bundesregierung sind nicht ohne Weiteres mit den unsrigen in Deckungsgleichheit zu bringen. Wir wollen für unsere Lösungen werben und kämpfen. Wir wollen überzeugen.
Bayern hat bereits im Jahr 2000 das erste Klimaschutzkonzept vorgelegt. Es wurde im Jahr 2003 durch die Initiative "Klimafreundliches Bayern" fortgeschrieben. Im Jahr 2009 folgte das "Klimaprogramm Bayern 2020", in dem unsere ambitionierten Ziele in Sachen Klimaschutz nochmals klar festgelegt worden sind.
Der Klimaschutz, basierend auf drei Säulen - Minderung von Treibhausgasen, Anpassung an den Klimawandel, Forschung und Entwicklung -, muss und wird konsequent weitergeführt werden, besonders im Hinblick auf die Energiewende.
Erneuerbare Energien sind eindeutig ein Megathema, nicht nur im Sinne einer stabilen, zuverlässigen Versorgung von Industrie, Gewerbe und Bevölkerung mit Energie. Erneuerbare Energien sind auch für die Umwelt höchst relevant. Der Mensch konnte bisher bequem auf fossile Energieträger zurückgreifen. Es wird einerseits schwieriger, die noch vorhandenen Reserven an Öl, Kohle und Gas verfügbar zu machen - Methoden wie Fracking sind nicht unumstritten -; andererseits können wir es uns nicht mehr leisten, wie bisher CO2 in die Atmosphäre zu pusten. Aus diesem Grund hat auch die bayerische Umweltpolitik einen Fuß fest in der Tür, wenn es um die Umgestaltung der Versorgungslandschaft im Sinne der Energiewende geht. Herr Minister Dr. Huber hat bereits dargestellt, dass wir in Bayern gut vorankommen. Der Anteil er
neuerbarer Energien an der Stromversorgung liegt bei uns immerhin schon bei 33 %, während er in anderen Bundesländern im Schnitt noch bei 25 % liegt. Ein starkes Fundament der erneuerbaren Energien in Bayern ist dabei die Wasserkraft, die uns von unserer Landschaft indirekt geschenkt worden ist. Wir können die Niederschläge und die geografische Situation des Gefälles nutzen. Deshalb haben wir die Wasserkraft enorm ausbauen können. In den zurückliegenden Jahren haben wir aber auch zahlreiche Sonnen- und Windstromanlagen dazugebaut.
Ich habe eingangs die Bedeutung des Landschaftsbildes Bayern erwähnt. Daher stehen wir vor der großen Herausforderung, negative Auswirkungen auf die Landschaft durch die Errichtung von Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen in Grenzen zu halten. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gerade bei der Errichtung von Windkraftanlagen muss eine Konzentration an verträglichen Standorten das Ziel unserer Entscheidungen sein. Jeder von uns hat vor Ort schon die Schwierigkeiten erlebt, wenn es darum geht, Standorte zu finden. Auch der Anbau von Mais oder alternativen Pflanzenarten für den Betrieb von Biogasanlagen muss immer wieder in den Blick genommen werden. Wir müssen aufpassen, dass sich das Erscheinungsbild der Landschaft dadurch nicht gravierend verändert. Das ist zwar ein Spagat, aber dieser Herausforderung müssen wir uns stellen.
Für den Natur- und Umweltschutz ist in diesem Zusammenhang der naturschutzrechtliche Ausgleich von allergrößter Bedeutung. Meine Damen und Herren, Staatsminister Dr. Huber hat von der Kompensationsverordnung gesprochen. Wir brauchen Qualität vor Quantität. Die Möglichkeiten durch Öko-Konten müssen ausgeschöpft und erweitert werden. Die wesentliche Zielsetzung ist aber der schonende Umgang mit unserer Landschaft, mit unseren Ackerflächen und mit den nutzbaren Böden. Das Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Landwirtschaft muss deutlich reduziert werden. Mit dieser Kompensationsverordnung, auf die ich jetzt nicht näher eingehen kann, wird dies auch gelingen. Bayern wird hier bundesweit Maßstäbe setzen. Der Bund hat ebenfalls eine solche Verordnung im Blick. Durch neue Wege werden Vorhabensträger, Grundbesitzer und landwirtschaftliche Nutzer effektive Vorteile haben.
Ich möchte noch eine Anmerkung zur Trinkwasserversorgung machen: Unser Ziel ist es, die erfolgreiche kommunale Trinkwasserversorgung beizubehalten. Beim Strom ist es egal, ob er aus einem Kernkraftwerk oder aus einer Photovoltaikanlage stammt. Beim Gas spielt es keine Rolle, ob es sich um Biogas oder
Erdgas handelt. Das Wasser hat dagegen eine sehr hohe Qualität. Wir sind deshalb bestrebt, das Wasser in kleinen regionalen Einheiten zu schützen und es über diese Einheiten zur Verfügung zu stellen.
Während unsere Vertreter im Europäischen Parlament hierzu eine ganz klare Haltung eingenommen haben, wurde unsere Position aus anderen Fraktionen nicht unbedingt unterstützt.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch etwas zur erfreulichen Entwicklung beim Biosphärenreservat Rhön bemerken. Die Erweiterung auf rund 130.000 Hektar macht deutlich, dass die Menschen dieses Biosphärenreservat angenommen haben und es schätzen. Für die Kernzone wurden 3.915 Hektar sichergestellt und ausgewiesen. Dies war nur durch die Akzeptanz der Menschen möglich. Mein Dank dafür gilt Herrn Staatsminister Dr. Marcel Huber, Herrn Staatsminister Helmut Brunner, den Staatsforsten, der Bundesvermögensverwaltung und vor allem den Vertretern der kommunalen Ebene, den Landkreisen und den Kommunen.
Bei einem Biosphärenreservat steht die Kulturlandschaft im Mittelpunkt. Darin ist der Schutz der vorhandenen Vielfalt von Arten und Lebensräumen mit der Nutzung der Landschaft verbunden. Dieses Konzept wird in der Rhön angenommen. Noch einmal sage ich herzlichen Dank allen, die dafür verantwortlich sind und zu diesem Erfolg beigetragen haben.
Ich möchte noch einmal feststellen: Bayern hat mit seiner Landschaft und seiner Natur ein unschätzbares Kapital. Die bayerischen Umweltpolitiker der CSU und ihres Koalitionspartners FDP wissen dieses Kapital zu schätzen. Wir werden alles dafür tun, dieses Kapital auch zukünftigen Generationen zu erhalten. Ich bedanke mich noch einmal bei Herrn Staatsminister Dr. Marcel Huber und bei Staatssekretärin Melanie Huml. − Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister Dr. Huber, Frau Staatssekretärin! Ich freue mich, dass es zu so später Stunde doch noch Interesse an den Themen Umwelt und Gesundheit gibt. Dafür vorab schon einmal herzlichen Dank.
Wir haben zuvor über den Haushalt unseres Kultusministers gesprochen. Dabei ging es um Größenordnun
gen von 10,6 Milliarden Euro und 10,8 Milliarden Euro. Der Einzelplan 12 umfasst ganze 1,6 Milliarden Euro für die beiden Jahre. Das entspricht 1,7 % des Gesamthaushalts. Wir haben Prioritäten bei der Bildung gesetzt. Dazu stehen wir. Wir sind uns sicher, dass gut gebildete Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Kinder eine Bereicherung sind, um aus den Mitteln, die der Umwelthaushalt hergibt, das Beste zu machen. Ich bin Frau Kollegin Gertraud Goderbauer sehr dankbar, dass sie schon das ganze Zahlenwerk in Verbindung mit den einzelnen Positionen dargestellt hat.
Wir haben im Haushalt des Umweltministeriums Personalkosten in Höhe von 52 %. Wir können aber mit der Investitionsquote in diesem Haushalt glänzen. Im Vergleich zur allgemeinen Quote, die 12,5 % umfasst, hat der Haushalt des Einzelplans 12 immerhin 26 % Investitionsmittel. Ich denke, wir haben die Möglichkeit, diese Mittel für unser Land und für unsere Menschen einzusetzen. Ich möchte mich auf einige wenige Anmerkungen beschränken.
Die Mehrausgaben belaufen sich im Jahr 2013 auf rund 23 Millionen Euro und im Jahr 2014 noch einmal auf 14 Millionen Euro. Somit haben wir eine deutliche Steigerung. Ich möchte als ersten Punkt den Naturschutz und die Mittel nennen, die wir für den flächenhaften Naturschutz durch das Vertragsnaturschutzprogramm, durch den Erschwernisausgleich, die Landschaftspflege und die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Bayerischen Staatsregierung einsetzen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist Naturschutz in der Fläche. Was wird damit unterstützt? Die extensivere Nutzung unserer Äcker und Wiesen mit dem Ziel, dort der Kreatur, den verschiedenen Arten, mehr Spielraum zu bieten. Das ist eine Tendenz in eine Richtung, wie wir sie früher kannten, vor der intensiven Bewirtschaftung. So wird entscheidend dazu beigetragen, effektiven Naturschutz umzusetzen.
Diese 45 Millionen Euro werden noch durch die Maßnahmen im Landwirtschaftshaushalt gesteigert, wo wir für die Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms noch einmal 175 Millionen Euro mit ähnlicher Zielsetzung ausgeben können. Daran wird deutlich, dass wir mit denjenigen, denen die Fläche gehört, also mit den Landwirten und den Eigentümern, zusammenarbeiten. Dies geschieht unter dem Motto der Freiwilligkeit. Wir brauchen die Einsicht, dass auch für die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten etwas getan werden muss. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders den Landwirtinnen und Landwirten danken, dass sie hier mitmachen und uns so effizient unterstützen.
- Hier darf durchaus einmal geklatscht werden; denn das ist mit Sicherheit eine starke Leistung.
Ein zweiter Schwerpunkt ganz anderer Art hat ebenfalls mit Steigerungen zu tun. Es ist die Erhöhung der Mittel im Rahmen des Aktionsplans Ländlicher Raum − demografischer Wandel. Dafür stehen im Jahr 2013 4 Millionen Euro und im Jahr 2014 5 Millionen Euro zur Verfügung, die dazu beitragen, dass die Steigerung der medizinischen Qualität und der Infrastruktur in unseren Kurorten und Heilbädern stabilisiert und ergänzt wird. Das ist, glaube ich, eine ganz besondere Leistung und ist erwähnenswert.
Ein dritter Punkt im Zusammenhang mit Steigerung ist die Umweltbildung. Jetzt sind wir wieder bei Bildung; nahezu 500.000 Euro stehen mehr im Doppelhaushalt zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir in diesem Bereich die bislang 48 Umweltstationen − zwei sollen dazukommen − unterstützen können. Herr Kollege Fahn, die projektbezogene Unterstützung ist, glaube ich, auf ein Monitum, auf eine Anmahnung des Obersten Rechnungshofes zurückzuführen, nicht die Institutionen zu stärken und zu fördern, sondern die Arbeit in einer ganz bestimmten Zielsetzung. Das kennen wir aus anderen Bereichen, zum Beispiel aus dem Landwirtschaftssektor. Das ist in manchem Fall vielleicht unbequem, weil man sich wirklich darüber Gedanken machen muss, worauf man Wert legt und was die Zielsetzung von Bildungsmaßnahmen ist, aber es führt auch dazu, dass Finanzmittel effektiv eingesetzt werden. Gerade über die Umweltbildung erreichen wir unsere Kinder, die Jugendlichen und natürlich auch Erwachsene, die ein Leben lang lernen wollen.
Der Klimaschutz ist ein Thema, das mir ebenfalls wichtig ist. Kollege Magerl hat es auch schon angesprochen. Dieser Bereich könnte mit Sicherheit, das gestehe ich zu, noch deutlich mehr Mittel vertragen.
Das wird niemand bestreiten. Auch in unseren Reihen gäbe es gute Ideen,
was man mit weiteren 10 Millionen noch tun könnte. Das ist ganz klar. Meine ganz persönliche Auffassung ist: Wir legen heute zu Recht auf Bildung wert; ich bin mir jedoch sicher, dass noch Zeiten kommen werden, in denen wir auf Umwelt einen deutlicheren Akzent setzen müssen. Denn die Entwicklungen im Klimabereich machen uns das deutlich. Bisher hatten wir die Zielsetzung, die Erderwärmung um bis zu zwei Grad in den Griff zu bekommen. Neueste Erkenntnisse machen uns deutlich, dass das wohl so nicht zu errei
chen sein wird − mit allen Folgen. Hier müssen wir, denke ich, viel Kreativität aufbringen, um das Geld, das uns zur Verfügung steht, wirkungsvoll einsetzen.
Kollege Magerl, es mag sein, dass diese Zahlen zutreffen: 80.000 Tonnen CO2-Ausstoß.
- 80 Millionen? − 80 Millionen, und davon die Hälfte durch den Verkehr. Dieser Wert ist natürlich auch der speziellen Situation in Bayern geschuldet: Wir sind ein Flächenland. Diejenigen, die auf dem Land wohnen, kommen nicht ohne Auto aus. Wir stehen vor der Herausforderung, hier andere Techniken einsetzen zu können, zum Beispiel das Elektroauto. Dennoch − damit brauchen wir uns nicht zu verstecken − sind wir nach wie vor bei rund 6 Tonnen pro Einwohner und Jahr CO2-Ausstoß in Bayern;
Das ist klar, das liegt daran, dass wir bisher zum großen Teil die Kernkraftwerke hatten. Und auch die rund 33 % des Stroms aus regenerativen Quellen tragen dazu bei.
Wir haben auch in anderen Bereichen Herausforderungen zu bestehen. Ich will ein zweites Thema ansprechen: die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz. Gerade auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel wissen wir um die Schwankungen des Wetters. Die Niederschläge fallen nicht mehr so einheitlich übers Jahr verteilt, sondern zeitlich sehr punktuell. Damit sind natürlich auch Probleme verbunden. Die aktuelle Diskussion um den Donauausbau und den Wunsch der Menschen, die Hochwasserschutzmaßnahmen dort zu verbessern, macht deutlich, wo die Befürchtungen liegen und wo wir gefordert sind. Immerhin sind wir in der Lage, hier jährlich rund 105 Millionen Euro zu investieren, natürlich in Kombination mit allen anderen Mitteln aus der EU, EAK-Mitteln sowie Mitteln aus der Abwasserabgabe.
Eine Anmerkung zur Wildbach- und Murengefährdung: Auch hier haben wir von der Fraktion aus noch eine Million dazugegeben, um speziell im Allgäu im Bereich an der Ostrach entsprechende Maßnahmen zeitnah durchführen zu können.
Kommen wir zur Wasserversorgung und zur Abwasserentsorgung. Hier sind wir auf einem hohen Niveau angelangt. Die notwendigen Gelder, die in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen − es sind 103,5 Millionen im Jahr -, werden dazu beitragen, dass die er
forderlichen Maßnahmen ergänzt und umgesetzt werden können, wie auch bei den Kleinkläranlagen. Hier konnten wir erreichen, dass das Förderprogramm fortgeführt wird. In den nächsten Jahren werden rund 16 Millionen Euro hierfür zur Verfügung stehen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, was Bayern im Wesentlichen ausmacht, ist neben einer gut versorgten, gesunden und gebildeten Bevölkerung sowie einer florierenden Wirtschaft vor allem die faszinierende Natur und die Landschaft. Durch die Umfragen des Bayerischen Rundfunks ist uns jüngst bestätigt worden, warum die Menschen hier gerne leben, und dass sie sich hier sehr wohl fühlen. Auf die Umweltbildung bin ich ja gerade schon eingegangen, aber vielleicht in diesem Zusammenhang noch ein Wort bzw. einen Satz unseres früheren Umweltministers, der in meinen Augen so treffend formuliert hat: Nur was ich kenne, das schätze ich, und was ich schätze, das schütze ich.
- Bitte?
Dann hat Umweltminister Söder diese Weisheit zumindest weitergetragen.
Das ist jedenfalls das, was uns wichtig ist und was unser derzeitiger Umweltminister Dr. Marcel Huber auch in einem anderen Bereich transportieren möchte. Es geht nämlich um einen Landeswettbewerb zum Thema Schulgärten. Wir wissen, dass gerade die Kinder oft nicht mehr wissen, woher die Nahrung kommt.
Sie wissen auch nicht, wie Pflanzen wie Salat oder Gelbe Rüben wachsen und dass es wichtig ist - Frau Noichl, vielleicht holen Sie mal wieder Luft -, dass wir diese Gärten auch bestellen müssen und was es bedeutet, sie tagtäglich zu pflegen, um am Ende ernten zu können. Das Vorhaben, diese Schulgärten wieder ins Bewusstsein zu rücken, könnte einen Anreiz setzen, um eine gesunde Ernährung aufzugreifen und umzusetzen.
Ich komme zum Stichwort "Reptilienauffangstation": Wer sich damit befasst hat, weiß, was sich bei Professor Hoffmann inzwischen an Reptilien eingefunden
hat. Die Tiere sind in verschiedenen Stockwerken untergebracht. Es ist nicht einfach, die Betreuung und Pflege der Tiere zu realisieren. Auch hier sind die Gelder, die erhöht worden sind, ein Zeichen dafür, dass uns diese Arbeit wichtig ist, dass wir sie nicht übersehen und dass wir natürlich mittelfristig für eine insgesamt bessere Lösung einstehen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch ein paar Anmerkungen zum Thema Gesundheit machen. Frau Kollegin Sonnenholzner von der SPD ist darauf eingegangen. Die Themen, die Sie angeschnitten haben, sind natürlich, wie in anderen Bereichen auch schon angedeutet, nicht unbekannt. In der Tat ist es so, dass in der Beratung, in der Suchtbekämpfung, was das Projekt "HaLT" betrifft, Gelder in die Hand genommen worden sind, was man natürlich immer noch zweifelsohne steigern kann. Dennoch sind diese Themen sowohl dem Ministerium als auch der CSU bewusst. Wir werden die Mittel effizient einsetzen, damit das Nötige erreicht wird.
Zur Gesundheitspolitik gehören nicht nur die Gesundheitsförderung und die Prävention, sondern auch die Bekämpfung der Immunschwächekrankheit Aids. Wir werden Aids-Beratungsstellen weiter fördern. Bei der Gesundheitsvorsorge werden wir die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten weiterhin im Blick haben. Vor allem werden wir auch die Suchtbekämpfung und die Drogentherapie mit allen Möglichkeiten unterstützen. In der Telemedizin, die uns sehr wichtig ist, werden wir verstärkt Maßnahmen unterstützen und begleiten, weil mit der Telemedizin gerade auf dem Land die medizinische Versorgung unterstützt werden kann.
Meine Damen und Herren, Bayern ist auch ein Gesundheitsstandort. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Wir werden diesen Standort stärken und fördern. Dazu wird sicher unser Minister einige Worte sagen.
Ich möchte zum Schluss kommen. Ich will unserem Umweltminister Dr. Marcel Huber für die kooperative Arbeit und für den offenen Gedankenaustausch danken. Ebenso möchte ich mich bei Staatssekretärin Melanie Huml bedanken. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeitern des Ministeriums, die uns durch Informationen unterstützen und uns entgegenkommen. Bedanken möchte ich mich vor allem beim Landtagsbeauftragten Peter Frei, der uns sehr unterstützt und immer wieder dafür sorgt, dass wir auf Fragen gleich die Antworten bekommen. Ich bedanke mich bei unseren Partnern in der Koalition, bei den Spezialisten für Gesundheit und für Umwelt, auch wenn es nicht immer reibungslos läuft. Unter dem Strich machen wir aber eine gute Politik, und auf die sind wir stolz.
In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal abschließend bei allen, dass der Haushalt so, wie er uns vorliegt, zustande kam. Er ist unter den gegebenen Vorzeichen eine gute Grundlage, um für Bayern in der Umweltpolitik und in der Gesundheitspolitik das Erforderliche zu tun. Herzlichen Dank dafür.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem es ein hohes bayerisches Kulturgut zu verteidigen gilt, sind wir natürlich mit dabei. Und ich bin mir sicher, lieber Kollege Otto Bertermann, auch die SPD wird diesen Antrag unterstützen. Denn ich kann mir keine Talkshow mit Altbundeskanzler Helmut Schmidt vorstellen, ohne dass er schnupfen darf.
Insofern sind wir in einer konzertierten Verteidigung.
Die einzelnen Fakten hat Kollege Bertermann schon dargestellt. Es geht um die EU-Tabakproduktionsrichtlinie und es geht um Zusatzstoffe. Es ist nicht vorstellbar, dass bei diesem wertvollen Gebrauchsgut für viele Bayern die EU auch noch über die Zusatzstoffe befindet oder gar darüber, ob der Tabak total verboten wird oder sein Genuss doch weiter freigestellt ist. Hier präventiv tätig zu sein, ist natürlich eine gute Idee. Von daher sind wir auch dafür und unterstützen das.
In der Presse war zuletzt zu lesen, dass die EU-Kommission nicht beabsichtige, traditionelle Formen des Tabakkonsums zu verbieten. Es könnten jedoch auch Gesetzesvorschläge mit Warnhinweisen auf Schnupftabaksdosen, ähnlich wie auf der Zigarettenschachtel, vorgelegt werden.
Ich will mich kurz fassen. Sollte es wider Erwarten zu Problemen und zu einer Einschränkung des Tabakkonsums kommen, werden wir natürlich Sturm dagegen laufen. Jeder kann persönlich zum Schnupftabak stehen, wie er will. Aber diese traditionelle Form des Tabakkonsums in Bayern zu verbieten würde stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.
Ich meine, hier muss man wirklich die Kirche im Dorf lassen. Anders als beim Rauchen wird die Umgebung beim Tabakschnupfen nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Die Folgen des Passivschnupfens müssen nicht thematisiert werden, und wir brauchen auch keinen Nichtschnupferschutz zu diskutieren.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes in der Form, wie er bereits am 25. Oktober des letzten Jahres zur Ersten Lesung vorgelegen hat.
Der Änderungsentwurf dient im Wesentlichen dazu, das Bayerische Wassergesetz, wie es zum 1. März 2010 in Kraft getreten ist, unbefristet zu verlängern, weil es sich bewährt hat. Gleichzeitig nutzen wir die Chance, das Wassergesetz mit einigen kleinen Anpassungen noch praxistauglicher zu machen.
Ich habe bereits in der Aussprache zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes die Errungenschaften des Bayerischen Wassergesetzes von 2010 sowie die nun vorgenommenen Anpassungen im Detail erläutert. Ich will dies nicht wiederholen, sondern auf einige weitere Aspekte eingehen, die von Bedeutung sind. Abgesehen von den auf parlamentarischem Weg eingebrachten Änderungsanträgen, auf die ich nachher noch eingehen werde, haben wir im Laufe der letzten Monate von verschiedenen Verbänden und Interessengruppen zahlreiche Änderungsvorschläge zum Wassergesetz erhalten. Dabei war eine Sache sehr auffällig:
Die mit großer Vehemenz vorgetragenen Änderungswünsche widersprachen sich teilweise diametral. Es wäre nicht möglich gewesen, auf die Forderung eines Verbandes einzugehen, ohne damit gleichzeitig anderen Interessengruppen, die auch einige zusätzliche Forderungen hatten, etwas wegzunehmen. Somit wird deutlich, dass das Bayerische Wassergesetz ein Gesetz der Kompromisse ist. Ich bin überzeugt, dass wir insgesamt einen guten Kompromiss gefunden haben. Das zeigen auch die Erfahrungen der letzten zwei Jahre bzw. der letzten Jahrzehnte, sofern auf bereits bestehende und bewährte Regelungen zurückgegriffen wurde.
Ich möchte einige Beispiele anführen, wie sich auf den ersten Blick widersprechende Interessen in der Praxis des Vollzugs ohne größere Konflikte lösen lassen: Es gibt zum Beispiel häufig den Fall, dass bei einer Neuausweisung oder Erweiterung von Wasserschutzgebieten diese Gebiete über einem bestehenden Kiesabbau liegen. Es liegt in der Natur der Sache: Wo es Kies gibt, gibt es in der Regel in nicht allzu großer Tiefe Grundwasser. Wird dieses Wasser zur Trinkwassergewinnung erschlossen, ist aufgrund der hohen Durchlässigkeit von Kies natürlich ein entsprechendes Schutzgebiet notwendig. Der Auflagenkatalog für ein Wasserschutzgebiet in solchen Situationen umfasst auch das Verbot des Abbaus natürlicher mineralischer Rohstoffe. Diesbezüglich wurden in den letzten Wochen von einigen Seiten Forderungen nach einer weitreichenden Entschädigung der betroffenen Unternehmer vorgetragen. Es ist natürlich auch im Bayerischen Wassergesetz eine Entschädigung vorgesehen. Aber die Forderungen gingen teilweise weit über das im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes festgesetzte Maß an Entschädigung, das auch für Bayern gilt, hinaus.
Die Folgen wären eine drastische Verteuerung des Trinkwassers aus der betroffenen Wasserversorgung zulasten des Allgemeinwohls. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass in der Regel eine Entschädigung nicht notwendig ist. Warum? Es gibt seit 1999 eine vom damaligen Geologischen Landesamt und dem Landesamt für Wasserwirtschaft herausgegebene Arbeitshilfe zur Bewältigung bestehender Konflikte zwischen Rohstoffsicherung und Sicherung der Wasserversorgung im Rahmen der Regionalplanung. Hier wird festgelegt, dass bestehende genehmigte Kiesabbaugebiete und verbindlich ausgewiesene Rohstoffsicherungsflächen, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, in der Regionalplanung als sogenannte Altfälle zu behandeln sind. Für diese Altfälle besteht nach § 52 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes - zum Teil unter Auflagen - die Möglichkeit, eine Befreiung von den Verboten und Beschränkungen im Wasserschutzgebiet zu erteilen.
Meine Damen und Herren! In der Praxis bedeutet dies, dass bestehende Genehmigungen in aller Regel abgearbeitet werden dürfen. Sollte dies tatsächlich nicht möglich sein - allerdings ist mir ein solcher Fall nicht bekannt - würde der Unternehmer selbstverständlich entschädigt.
Der Änderungsantrag der GRÜNEN zu Artikel 21 hier wird die Ackernutzung komplett verboten, der Randstreifen soll zehn Meter breit sein - verletzt das Prinzip der Freiwilligkeit. Es werden starre Verbote gesetzt. Dagegen setzen wir auf die Vielfältigkeit der Funktion der Wasserrandstreifen. Wir sehen nicht nur die Puffermöglichkeit, sondern zum Beispiel auch die Umgestaltung eines Gewässerbettes. Wir sind davon überzeugt, dass es besser ist, erst einmal die Erforderlichkeit des Gewässerrandstreifens zu prüfen, anstatt flächendeckend Wasserstreifen anzuordnen. Nach der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Erforderlichkeit nur für 36 % der bayerischen Gewässer gegeben. Zudem haben wir seit dem Jahr 2009 18 Wasserberater, die die Landwirte unterstützen und beraten. Auf diesem Weg wurde viel erreicht. Die Regelung des Artikels 21 ist ein flexibler Mittelweg zu den Extrempositionen. Den wollen wir weiter gehen.
Ähnlich ist es mit dem Änderungsantrag der SPD. Auch hierin werden zehn Meter breite Wasserrandstreifen gefordert. Aus unserer Sicht ist der Änderungsantrag aus den genannten Gründen abzulehnen.
Interessant ist der Änderungsantrag der GRÜNEN zu Artikel 29. Darin geht es um die Einschränkung der Möglichkeit, das Vieh zu tränken. Das ist für uns so nicht hinnehmbar und vorstellbar. Es geht darum, dass der Passus "… Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser … in geringen Mengen" für Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung ersatzlos gestrichen werden sollte. Dem können wir nicht folgen. Auch die Forderung nach einem generellen Verbot von neuen Entwässerungseinrichtun
gen, sprich Drainagen, ist weder erforderlich noch verhältnismäßig.
Die GRÜNEN schlagen noch eine Reihe von Änderungen zu Artikel 46 vor. Es geht um das Überschwemmungsgebiet. Das Verbot von Grünlandumbruch ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz bereits möglich und in Bayern auch in Anwendung. Ich kann aufgrund der mir noch verbleibenden Redezeit nicht näher darauf eingehen. Einige andere Regelungen sind ähnlich zu sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! ich möchte noch einige Anmerkungen zum Änderungsantrag der SPD bezüglich des Artikels 46 machen. Er stößt in die gleiche Richtung. Dabei geht es um die Regelung von Anlagen für bestehende Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten. Auch das muss man sehr differenziert sehen, da es unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Ein nur dreijähriger Übergangszeitraum wäre auf jeden Fall unwirtschaftlich und indiskutabel.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich plädiere aus den genannten Gründen dafür, die Änderungsanträge der GRÜNEN und der SPD abzulehnen, und bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition in der vorliegenden Form zuzustimmen. Das Bayerische Wassergesetz in der Fassung des vorliegenden Gesetzesänderungsantrags von CSU und FDP ist ein guter und ausgewogener Kompromiss, der allen Akteuren und Aspekten - auch der Umwelt - so weit wie möglich entgegenkommt, ohne das Allgemeinwohl zu vernachlässigen.
Eine gesicherte Wasserversorgung mit einem hohen Qualitätsanspruch zu bezahlbaren Preisen ist ein wesentlicher Baustein für eine lebenswerte Zukunft in Bayern, und das ist unser Anspruch.
Herr Kollege Wörner, nachdem wir vor der Gesetzgebung 2010 sehr sehr ausführlich alle infrage kommenden Verbände und Betroffenen zum Thema Wassergesetz angehört und in den vielen Gesprächen zur Novellierung festgestellt haben, dass sich an den Auffassungen der einzelnen Verbände nichts geändert hat, frage ich Sie, ob Sie es für nötig und sinnvoll erachten, in dieser Situation eine Anhörung zu verlangen und zu initiieren. Wir jedenfalls konnten keine neuen Erkenntnisse und keine neuen Auffassungen feststellen. Insofern war es aus unserer Sicht nicht notwendig, eine Anhörung zu "inszenieren", um den Anschein zu erwecken, man höre noch einmal mit der Perspektive an, Wesentliches zu verändern.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Dr. Fahn schon gesagt hat, hat der Deutsche Bundestag am 28.10.2011 die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Auch der Bundesrat hat sich am 25.11.2011 mit dem Gesetz befasst und beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Einziges Begehren ist die Streichung der sogenannten Gleichwertigkeitsklausel. Darauf komme ich noch zu sprechen.
Was ist der wesentliche Inhalt des Gesetzes? Es geht darum, die EU-Abfallrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen und dabei eine weitere Stärkung des Recyclings mit dem Ziel zu erreichen, noch höhere Quoten zu bewirken. Der Abfall soll künftig in einer Hierarchie von fünf Stufen behandelt werden. Es geht also nicht nur um die Vermeidung von Abfällen, die immer erste Priorität hat, sondern auch um die Wiederverwendung, das Recyceln und dann erst um die energetische Verwertung. Der Rest soll beseitigt werden.
Herr Kollege Dr. Fahn, dass Bayern mit 72 % an der Spitze der bundesdeutschen Länder liegt, macht deutlich, dass wir die Anträge der SPD und der FREIEN WÄHLER nicht unbedingt brauchen, um hier aktiv zu werden. Das haben wir in der Vergangenheit hinreichend getan. Das ist unser originäres Interesse.
Bei diesem Gesetz war es uns immer wichtig, dass die kommunalen Entsorgungsträger weiterhin für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten zuständig bleiben. Das heiße Thema war die Neuregelung der gewerblichen Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten. Dem Entsorgungsträger bleibt es überlassen, ob er sich für eine einheitliche Wertstofftonne oder für eine Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität entscheidet. Das ist also eine ganz klare Möglichkeit, die keine Alternative offen lässt, und das war uns wichtig. Das konnten wir im Laufe der Diskussion vorbereiten und im Gesetz durchsetzen.
Wie wir sehen, wurden die kommunalen Interessen im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz berücksichtigt. Es
wurde eine Kompromisslösung gefunden, mit der alle zufrieden sind. Die Bundesregierung ist den berechtigten Forderungen der Kommunen und der Bayerischen Staatsregierung entgegengekommen. Diesen Kompromiss hat der Bundestag beschlossen. Dieser Kompromiss wird von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene mitgetragen - ich sage das ausdrücklich -, ebenso vom Bundesverband für Sekundärrohstoffe. Natürlich tragen auch der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag den Kompromiss mit.
Ich sehe daher das Gesetz als großen Erfolg der christlich-liberalen Koalition in Berlin an. Auch das muss man in diesem Zusammenhang einmal deutlich sagen.
Sehen wir uns die Neuregelung der gewerblichen Sammlung näher an. Grundsätzlich besteht gegenüber der zuständigen Behörde eine Anzeigepflicht.
Gewerbliche Sammlungen sind unzulässig, wenn sie die Funktionsfähigkeit, die Planungssicherheit, die Organisationsverantwortung oder die Gebührenstabilität gefährden. Das sind die Kriterien. Wenn kommunale Wertstoffe aus den Haushalten selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet werden, können gewerbliche Sammlungen untersagt werden. Das ist klar geregelt. Gewerbliche Sammlungen sind aber zulässig, wenn die Kommunen keine gleichwertige Erfassung und Verwertung der Wertstoffe anbieten bzw. sicherstellen können. Dies wird als Gleichwertigkeitsklausel bezeichnet, die im Vermittlungsausschuss nun nochmals diskutiert werden soll.
Die neu geschaffene Regelung ist aber aus Sicht der CSU durchaus akzeptabel,
da die Funktionsfähigkeit der kommunalen Entsorgungswirtschaft gewährleistet ist. Der Kollege von der FDP wird seine Nuancen sicher noch darstellen. Überdies gewährleistet diese Regelung zwischen den Interessen der privaten Entsorger und den Kommunen einen fairen Ausgleich.
Nochmals zum Thema "Wertstofftonne": Ich habe bereits erwähnt, dass die Möglichkeit besteht, entweder eine einheitliche Wertstofftonne oder eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität einzuführen. Bei dieser Regelung können unsere bewährten Wertstoffhöfe beibehalten werden, wenn sie Wert
stoffe in vergleichbarer Qualität wie bei haushaltsnahen Sammlungen erfassen.
Der Beschluss des Bundesrats vom 25.11.2011 hat nun zur Folge, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und mit dem Begehren, die Gleichwertigkeitsklausel zu streichen, konfrontiert wird. Wie Herr Kollege Dr. Fahn bereits angesprochen hat, hat Bayern nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Warum? Die im Bundestag beschlossene Regelung ist ein fairer Interessensausgleich und deshalb akzeptabel. Die aus bayerischer Sicht wichtigen Interessen und Anliegen sind berücksichtigt.
Welche Aspekte werden daher aus unserer Sicht im Vermittlungsausschuss wohl von Bedeutung sein? Ich komme nochmals auf den Beschluss des Landtags vom 09.06.2011 zu sprechen, in dem wir die Staatsregierung aufgefordert haben, bei der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die kommunale Verantwortung bei der Hausmüllentsorgung weiterhin zu sichern sowie entsprechende Beschlüsse der kommunalen Spitzenverbände und des Bundesrates umzusetzen. Das Begehren des Bundesrats kommt wohl den Interessen der Kommunen noch weiter entgegen, wenn es denn so verbeschieden wird. Daher werden die Kommunen beim Vermittlungsbegehren von der Staatsregierung wohl eine Unterstützung einfordern.
Aus Sicht der CSU-Landtagsfraktion bleibt festzuhalten: Wir können mit der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesregelung sehr gut leben. Wir haben aber auch kein Problem, wenn sich die Staatsregierung für die Streichung der Gleichwertigkeitsklausel einsetzt und damit die kommunalen Zuständigkeiten weiter stärkt.
Bevor ich abschließe, eine Frage an die Kollegen von den FREIEN WÄHLERN: Wir haben viel erreicht. Die kommunalen Spitzenverbände sind zufrieden. Ich frage mich, ob es diese marginale Änderung mit der Streichung dieser Klausel wert ist, dass wir in einer Aktuellen Stunde so ausführlich und so lang darüber reden. Sie müssen es selber beantworten. Wir haben eine klare Haltung und sind davon überzeugt, dass das Gesetz so, wie es ist, vortrefflich ist und dass das, was noch möglich ist, nicht unbedingt sein muss. Natürlich kann es aber auch von uns befürwortet werden.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Am 01.03.2010 trat ein neues
Bayerisches Wassergesetz in Kraft. Das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes machte zeitgleich die Anpassung der bayerischen Regelungen erforderlich.
Ich darf an das erinnern, was uns bei dieser Anpassung wichtig war: bewährte bayerische Standards beizubehalten und natürlich erforderliche Neuregelungen aufzunehmen. Neu geregelt wurde in erster Linie die Einführung von Ausgleichsleistungen für erforderliche Mehraufwendungen bei landwirtschaftlichen Bauten in Wasserschutzgebieten, Artikel 32. Mit dieser Regelung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde ein Kompromiss zwischen den Interessen der Land- und der Forstwirtschaft sowie der Wasserversorgungsunternehmen gefunden, auf dessen Grundlage Wasserschutzgebietsverfahren zügig fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden können. Damit konnte ein jahrzehntelanger Dissens, ein jahrzehntelanges Hemmnis eliminiert werden. Ein bewährter Standard, den ich erwähnen möchte, ist die Kooperation bzw. Freiwilligkeit bei der Nutzung der Gewässerrandgrundstücke. Daran haben wir festgehalten.
Nach Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes sind zur Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen einvernehmliche Regelungen mit den Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten zu treffen. Das Kulturlandschaftsprogramm ist hierfür eine bewährte Möglichkeit. Bayern setzt hier also auf Freiwilligkeit und Kooperation statt auf hoheitlichen Zwang wie das Bundeswassergesetz.
Das Bayerische Wassergesetz wurde im vergangenen Jahr bis zum 29. Februar 2012 befristet, auch um eine Evaluierung des Gesetzes vornehmen zu können. Das haben wir inzwischen getan. Ich bedanke mich bei meinen Kollegen von der FDP für die Findung der neuen Regelung,
- die konstruktive Findung. Das nehme ich gerne auf. - Ich will damit sagen: Die Regelungen haben sich nachweislich bewährt; die Zahl der erledigten bzw. abgearbeiteten Wasserschutzgebietsverfahren stieg mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Wassergesetzes an. Von über 450 anhängigen Verfahren konnten bis Mitte 2011 mehr als 80 zum Abschluss gebracht werden. Viele weitere Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Hauptziel des Änderungsgesetzes ist daher, die Befristung des Bayerischen Wassergesetzes aufzuheben. Bei dieser Gelegenheit soll an einigen Stellschrauben gedreht werden, um das Gesetz noch praxistauglicher zu machen.
Was meine ich damit? - Erstens. Hinsichtlich der Ausgleichsleistungen für Mehraufwendungen bei Bauten
in Wasserschutzgebieten wurde offensichtlich versucht, Neubauten gezielt in Wasserschutzgebiete zu legen.
Um dies auszuschließen, wurden die Ausgleichsleistungen für erforderliche Mehraufwendungen - ich betone: nur die Mehraufwendungen - für land- und forstwirtschaftliche Anlagen in Wasserschutzgebieten auf bestehende Betriebsstandorte beschränkt. Ausgleichsleistungen für völlig neue Standorte in Wasserschutzgebieten gibt es nur, wenn für den betreffenden Landwirt wirklich keine andere Möglichkeit der räumlichen Betriebsentwicklung geschaffen werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn Eigentumsflächen und damit mögliche Standorte für geplante Bauvorhaben in wirtschaftlich vertretbarer Nähe zur ursprünglichen Betriebsstelle nicht zur Verfügung stehen. In manchen Dörfern Bayerns besteht nahezu die ganze Flur aus Wasserschutzgebieten. Auch das ist Realität. Wir müssen den Landwirten dort ebenfalls eine Entwicklungsmöglichkeit bieten.
Weiter soll die Ausweisung von Wasserschutzgebieten für neue Wassergewinnungsanlangen nicht innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile erfolgen. Dies dient der Vermeidung von Konflikten mit bereits vorhandener Bebauung und soll weitgehend verhindern, dass Grundstücke mit baulicher Nutzung außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erhöhten und damit teuren Schutzanforderungen unterworfen werden. Mit der Novellierung wird für private Wassergewinnungsanlagen wie Mineralwasserbrunnen, die von öffentlichem Interesse sind, die Möglichkeit eingeräumt, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten zu beantragen. Meine Damen und Herren, ich weiß, diese Regelung war im vorherigen Bayerischen Wassergesetz im Artikel 36 enthalten. Nach intensiven Beratungen und auf Wunsch der Betroffenen, der nachvollziehbar und begründet ist, wurde diese Regelung wieder aufgenommen. Allerdings gilt auch hier, dass genauso wie bei den Trinkwasserversorgern eine Ausgleichspflicht besteht.
Ich komme zum Fazit: Das Bayerische Wassergesetz, das mit der Novellierung im Jahre 2010 besonders im Hinblick auf die Ausgleichsleistungen bei Bauten in Wasserschutzgebieten einen jahrzehntelangen Konflikt zwischen den Landwirten und den Wasserversorgern befrieden konnte, wird jetzt noch einmal mit kleinen Stellschrauben angepasst und damit weiter verbessert. Die hohe Qualität der Trinkwasserversorgung in Bayern mit bezahlbaren Preisen spricht für
die bewährte Regelung im bayerischen Wasserrecht. Meine Damen und Herren, diese Standards werden jetzt mit einem neuen Gesetzentwurf für die Zukunft festgeschrieben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist nicht neu. Er wurde bereits im Umweltausschuss und im Aus
schuss für Staatshaushalt und Finanzfragen behandelt und dort auch umfassend diskutiert.
Meine Damen und Herren, ich möchte vorab bemerken: Jedem von uns ist klar, dass Menschen, die von Hochwasser bedroht sind, Sorgen haben und wollen, dass sich etwas ändert. Dafür haben wir Verständnis. Herr Kollege Aiwanger, man kann aber nicht einfach 56 Millionen fordern und glauben, wenn die bereitgestellt werden und man anfängt, dann ist das Problem gelöst. Man muss das Ganze einmal im Zusammenhang sehen. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass Grundlage für alle Planungen ein Hochwasserschutzkonzept ist, das im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Donauausbau landesplanerisch mit entsprechenden Maßgaben positiv beurteilt wurde. Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern sind sich einig, dass dem Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser unabhängig vom weiteren Ausbau der Donau als Schifffahrtsstraße höchste Priorität zukommt. Dabei wurden - Sie haben es gesagt bereits drei vorgezogene Pakete mit 35 Maßnahmen und einem Investitionsvolumen von 200 Millionen Euro beschlossen. 24 einzelne Maßnahmen der Pakete 1 und 2 sind weitgehend abgeschlossen.
- Lieber Kollege Aiwanger, man kann nicht zaubern und alles gleichzeitig machen. Das muss man doch einsehen.
Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich von Mariaposching im Polder Sulzbach sind zum Teil abgeschlossen. Im Paket mit der Aufhöhung der Rücklaufdeiche mit Deichrückverlegung am Sulzbachableiter befindet sich bereits ein weiterer wichtiger Baustein für den Hochwasserschutz in Planung. Der Freistaat Bayern hat sich dafür eingesetzt, dass die bis Dezember 2010 befristete Laufzeit für das Paket 3 verlängert und um weitere Maßnahmen ergänzt wurde. Eine vorgezogene Sanierung des Schöpfwerks Sulzbach mit Steigerung der Pumpleistung wurde vom Freistaat bereits begonnen.
Aufgrund der baulichen Maßnahmen, des Volumens und der dafür aufzuwendenden Gesamtkosten von rund 400 Millionen Euro ist für den Hochwasserschutz an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen eine zeitliche Staffelung bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen unabdingbar. Die Staffelung erfolgt nach Wirtschaftlichkeitskriterien und vorhandenen Schadenspotenzialen. Hierbei sind Polderräume objektiv zu betrachten und nicht nach Gefühlslage, wie das von Ihnen sehr stark dargestellt worden ist. Die ver
bleibenden und noch nicht in den Paketen 1 bis 3 aufgenommenen Maßnahmen für den Schutz befinden sich ebenfalls bereits in Planung und sollen im Rahmen der EU-Studie für beide Varianten des Donauausbaus bis Ende 2012 in Planfeststellungstiefe vorliegen. Wir meinen, damit ist ausreichend sichergestellt, dass es beim Hochwasserschutz für den Polder Sulzbach zu keinem Stillstand kommt, sondern dass es weitergeht.
Wir wissen sehr wohl, dass es nur Schritt für Schritt geht. In diesem Sinne müssen wir diesen Antrag ablehnen.
Es geht auch um die Finanzierung. Dieses Paket schultern Bund und Land gemeinsam. Man könnte sagen, wenn der Bund nicht will und keine Klarheit besteht, soll das Land vorgreifen. Ich meine, das ist kein probates Mittel. Wir müssen eine Regelung mit dem Bund bekommen. Wenn diese vorliegt, ist abzusehen, wann die Maßnahme in die Tat umgesetzt werden kann.
- Sie können von mir nicht erwarten, dass ich Ihnen eine Jahreszahl nenne.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen sind seit Anfang Mai durch eine sehr aggressive Mutante des Darmkeims Ehec erkrankt, bundesweit circa 2.000. Das hämolytisch-urämische Syndrom, HUS genannt, verursacht nicht nur einen äußerst schmerzhaften Krankheitsverlauf, sondern führte in einigen Fällen auch zum Tode. Den betroffenen Menschen, den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, gilt unser tiefes Mitgefühl.
Die aufgerufenen Anträge greifen dieses Thema auf. Wir können feststellen, dass Bayern bisher nur am Rande betroffen ist. Die Infektionsquellen liegen, so die bisherigen Erkenntnisse, vor allem in den nördlichen Bundesländern. Dennoch sind die Gesundheitsbehörden in Bayern äußerst aktiv. Auch am Wochenende, an Sonn- und Feiertagen beraten sie Bürgerinnen und Bürger. Die Gesundheits- und Veterinärbehörden arbeiten eng zusammen, und eine TaskForce des LGL, des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, steht beratend zur Verfügung. Die genannten Behörden arbeiten unter Federführung des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit erfolgreich zusammen. Die nötigen Informationen werden den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern über das Internet und durch das Ministerium gegeben.
Als Fazit will ich feststellen, dass diese außergewöhnliche Situation bisher hervorragend bewältigt wurde. Unser Dank gilt besonders dem zuständigen Ressort
minister Dr. Markus Söder und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden.
Nach den bisherigen Erkenntnissen werden Infektionsherde vor allem im Frischgemüsebereich vermutet. Bayern hat hierauf reagiert und das Landesuntersuchungsprogramm "Bayerisches Gemüse" aufgelegt. Untersucht werden Gurken, Tomaten, Salate, Sprossen und Sprossensaatgut. Inzwischen sind fast über 500 Proben am LGL eingegangen, 342 wurden untersucht. Bisher waren alle Ergebnisse negativ. Die Kontrollen werden weiterhin intensiv durchgeführt.
Von all dem sind vor allem auch unsere bayerischen Gemüsebauern betroffen. Bayern hat mehrere bedeutsame Gemüseanbauregionen, von Niederbayern angefangen über das Knoblauchsland Nürnberg bis hin zu Unterfranken. Alle in bayerischen Betrieben gezogenen Proben sind negativ. Dennoch sind diese Betriebe wirtschaftlich erheblich betroffen. Wenn noch länger keine Gurken, keine Tomaten, kein Salat, keine Kresse und dergleichen mehr abzusetzen ist, werden die Betriebe in den Ruin getrieben. Ich weiß, wovon ich rede; denn ich habe mit etlichen Gärtnern in meinem Landkreis Kitzingen Kontakt. Sie berichten, dass sie zum Beispiel bei Tomaten und Gurken die Arbeit weiter leisten müssen; denn man muss die Tomaten und Gurken ernten, um die Pflanzen vital zu erhalten, um sie weiter zu nutzen und vielleicht in den nächsten Tagen, wenn der Verbrauch wieder anzieht, Einnahmen zu erzielen.
Ich möchte ganz bewusst Landwirtschaftsminister Brunner und Finanzminister Fahrenschon für das bisher Initiierte und Erreichte danken. Der Finanzminister hat im Rahmen der Möglichkeiten steuerliche Erleichterungen zugesagt; der Landwirtschaftsminister hat mit erreicht, dass Europa 150 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen zahlt. Wir sind der Meinung, 210 Millionen Euro und mehr sind erforderlich, um am Ende alle Betroffenen angemessen finanziell zu unterstützen. Es gilt, die Entschädigungssätze von 30 %, wie sie bisher vorgesehen sind, zu erhöhen. Sätze von 50 % sind hier nötig. Ich bitte die Staatsregierung, weiter und vor allem dafür zu sorgen, dass diese Gelder nicht nur oder vorwiegend nach Spanien gehen, sondern auch unseren bayerischen Landwirten bzw. Gemüsebauern zugute kommen.
Ein Weiteres noch: Die Entschädigung darf nicht bis Ende Juni befristet sein, sondern muss vom weiteren Schadensverlauf abhängig gemacht werden. Das wird
sicherlich wesentlich davon abhängen, wie unbürokratisch die Mittel an die Betriebe gehen.