Wir werden deshalb einen entsprechenden Antrag zum Nachtragshaushalt einbringen. Wir hoffen auch darauf, dass dieser Antrag angenommen wird.
Lieber Herr Kollege König, zu Ihrer Andeutung, Sie würden sich überlegen, andere Dienstleister zu enga
gieren. Was heißt denn das? Sie, die CSU und die Staatsregierung werden doch nicht ernsthaft vorschlagen wollen, private Sicherheitsdienste zu engagieren, um unsere Gerichte zu bewachen. Wir jedenfalls wollen keine schwarzen Sheriffs an den Gerichten.
Ich bitte Sie dringend, sich das noch einmal zu überlegen. Dazu gibt es gewisse Erfahrungen. Das Geld sollten wir lieber für Wachtmeister oder Amtsmeister an den Fachgerichten, wo wir ähnliche Probleme haben, ausgeben als für private Sicherheitsunternehmen. Machen Sie davon bitte keinen Gebrauch.
Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren! Das, was für die ordentliche Gerichtsbarkeit, für die Gebäude der Gerichte und Staatsanwaltschaften gilt, das gilt auch für Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Verwaltungsgerichte und Sozialgerichte. Auch dort, wo das Justizministerium nicht zuständig ist, muss das Problem unverzüglich angepackt werden. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen und auch dem der FREIEN WÄHLER. Ich bitte Sie darum, geben Sie sich einen Ruck. Es geht um das Selbstverständnis dieses Hauses. Stimmen Sie unserem Antrag zu.
(Beifall bei der SPD - Alexander König (CSU): Das machen wir gerne, wenn Sie die eine Formulierung wegnehmen!)
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Momente, in denen es wirklich schwer ist, die richtigen Worte zu finden. Der brutale Mord an Tilman Turck war ein solcher Moment. Jeder gewaltsame Tod ist schlimm. Es ist aber immer eine ganz besondere Tragik, wenn jemand im Einsatz für Recht und Gerechtigkeit sein Leben verliert, sei es als Polizeibeamter, als Richter oder als Staatsanwalt, wenn jemand nur deshalb sein Leben verliert, weil er seine Pflicht gegenüber seinem Land und unserer Gesellschaft erfüllt hat. Mit Tilman Turck hat Bayerns Justiz einen hervorragenden jungen Juristen verloren. Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen. Der Anschlag galt nicht ihm. Er galt dem gesamten Rechtsstaat und damit auch uns. Der Staatsanwalt wurde Zielscheibe von Hass und Gewalt eines Mannes, der ihn nicht einmal persönlich kannte.
Ein solcher Tod ist immer eine Erschütterung im Staat und insbesondere bei denen, die auf demselben Tä
tigkeitsfeld arbeiten. Er löst bei vielen eine tiefe Verunsicherung aus, macht er doch deutlich, wie gefährdet gerade die sind, die Gefahr vom Staat abwenden.
Man kann nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern man muss Bilanz ziehen. Ich möchte drei Aspekte betonen.
Zunächst möchte ich auf das hinweisen, was wir in den letzten Jahren bereits getan haben, auch wenn man sagen kann, vielleicht hätte man noch mehr tun können oder tun müssen. 800 Justizwachtmeister sind im Einsatz für die Sicherheit an den Gerichten Bayerns tätig. Sie alle verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. In den letzten drei Jahren haben wir 3,6 Millionen Euro für bauliche Sicherheitsmaßnahmen wie Schleusen und Videosysteme investiert, um schrittweise ein Gericht nach dem anderen sicherer zu machen.
Ich möchte einen zweiten Aspekt ansprechen, auch wenn es meine Vorredner schon getan haben. Wir müssen ehrlich sein und zugeben, dass es keine lückenlose Sicherheit geben kann. Dazu ist der Bereich, der bedroht ist, viel zu groß. Die Gefahren beschränken sich nicht nur auf Strafsachen. Der Landshuter Fall hat es gezeigt: Da war es eine Zivilangelegenheit, ein Erbschaftsstreit. Die Gefahren bestehen genauso in Familienangelegenheiten und anderen Streitigkeiten, sie bestehen nicht nur an Gerichten, sondern auch bei Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen, in denen eine bedrohliche Situation besteht.
Dass es keine absolute Sicherheit geben kann, liegt auch daran, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz gerade bei Gerichtsverhandlungen ein Wesensmerkmal einer freiheitlichen Gesellschafts- und Gerichtsordnung ist. Die Rechtsprechung erfolgt im Namen des Volkes. Daher hat das Volk auch das Recht, daran teilzunehmen. Eine Gerichtsverhandlung abzuschotten, ist überhaupt nicht möglich.
Trotzdem darf der Tod von Tilman Turck nicht zu einer bleibenden Verunsicherung all derer führen, die sich tagtäglich für Recht und Gerechtigkeit einsetzen, egal in welcher Funktion. Dieser Tod muss uns bestätigen, wie notwendig unser Staat Menschen braucht, die sich mit Sorgfalt und Leidenschaft für die Erhaltung von Recht und Gerechtigkeit einsetzen. Deswegen ist der Staat gegenüber allen, die auf diesem Gebiet tätig sind, aufgrund seiner Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit in der Justiz zu verbessern und die Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Und das gilt nicht nur für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, es gilt auch für die Fachgerichte. Das ist die Grundlage des Antrags der Koalitionsfraktionen.
Im Wesentlichen geht es uns um zwei Bereiche: Zum einen geht es um die sachliche Ausstattung und baulich-technische Maßnahmen. Die Einzelheiten wurden bereits von den Vorrednern angesprochen. Wir brauchen Drehkreuze, Sicherheitsschleusen, Metalldetektoren und vieles mehr.
Zum anderen, und das ist die zweite Seite, sind all diese technisch-baulichen Veränderungen wirkungslos, wenn nicht das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt wird. Deswegen müssen die personellen Ressourcen, so allgemein ist das im Antrag der Koalitionsfraktionen formuliert, verbessert werden. Die derzeit tätigen 800 Justizwachtmeister reichen nicht aus. Wir brauchen eine Aufstockung des Personals, wir brauchen eine andere Lösung.
Ich sage ganz deutlich: Ich bin gegenüber jeder Privatisierung von Sicherheit sehr skeptisch. Ich kann die Worte meines Vorredners durchaus nachvollziehen. Ich meine trotzdem, dass wir uns an dieser Stelle in dem Antrag nicht festlegen sollten. Trotz dieser Skepsis meine ich, dass wir alle Möglichkeiten ausloten müssen. Ich betone aber ausdrücklich: Die Gewährleistung von Sicherheit ist eine Aufgabe des Staates, die in erster Linie staatliche Organe erfüllen müssen. Hierauf muss der Schwerpunkt all unserer Maßnahmen liegen.
Ich möchte auf einen weiteren Aspekt hinweisen, der vor allem der FDP-Fraktion besonders wichtig ist. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, in der Justiz 400 neue Stellen zu schaffen. Davon haben wir 234 geschaffen; 166 Stellen sind noch zu schaffen. Es wurde eine klare politische Aussage getroffen, dass diese Stellen insbesondere Richter und Staatsanwälte betreffen sollen. Mir ist es ein großes Anliegen, hier klarzustellen, dass alle an den Gerichten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich kommen müssen und nicht auf diese Stellen angerechnet werden können. Diese politische Aussage möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich treffen. Wir brauchen Sicherheit an den Gerichten. Wir brauchen aber auch die Richter und Staatsanwälte zur Entlastung der Justiz.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fischer. - Nächster Redner ist Herr Streibl. Ihm folgt Frau Kollegin Stahl. - Bitte, Herr Streibl.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich die versproche
Die Staatsregierung wird aufgefordert, spätestens bis 01.10.2012 im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz …
Meine Damen und Herren, unter dem Eindruck des Requiems, das am Montag für Tilman Turck gehalten wurde, ist es schwierig, hier die richtigen Worte zu finden. Seit dem 11. Januar ist für uns die Welt eine andere, und alle, die in der Justiz gearbeitet haben oder arbeiten, sind von dem geschockt, was hier geschehen ist: Ein junger Staatsanwalt, der sich für das Recht und die Gerechtigkeit einsetzt, seinen Dienst für die bayerische Gesellschaft tut, wird Opfer eines abscheulichen Verbrechens, das wir aufs Schärfste verurteilen. Unser Mitgefühl und unsere Gedanken sind bei der Familie. Auch wir sagen: So etwas darf in Bayern nicht mehr passieren. Die Vorredner haben es schon gesagt: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Der Staat, die Gesellschaft muss aber denen Schutz bieten, die sich für sie einsetzen; man darf sie nicht schutzlos lassen.
Offene Gerichte und eine offene Justiz sind tragende Elemente unseres Rechtsstaats. Das muss so bleiben. Es darf jedoch keinen Zugang für Verbrecher geben, die im aktuellen Prozess nicht verurteilt werden. Es dürfen dort keine Taten geschehen. Solche Taten in Justizgebäuden oder im Bereich der Justiz häufen sich. Ich frage mich: Was ist mit unserer Gesellschaft los? Die Frustrationstoleranz der Menschen sinkt immer mehr. Auch in Gesprächen mit Gerichtsvollziehern, die ebenfalls immer häufiger Übergriffen ausgesetzt sind, zeigt sich dies. Wir müssen handeln.
Ich bin froh, dass in diesem Haus großer Konsens besteht, das mitzutragen und zu schauen, dass die Sachmittel, die Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, aber auch das notwendige Personal, um die Eingangssicherheit zu gewährleisten. Wir müssen dem Ruf aus der Justiz Folge leisten, die Sicherheit jetzt und nicht irgendwann zu gewährleisten. Justizwachtmeister müssen aber erst ausgebildet werden. Das dauert seine Zeit. Wie ist diese Zeit zu überbrücken? Da ist es nur legitim, sich auch einmal Gedanken über den Einsatz von Sicherheitsdiensten zu machen. Ich weiß, dass in der Justiz Bedenken dagegen bestehen nach dem Motto, dass man sich nicht von dem Klientel bewachen lassen möchte, das möglicherweise irgendwann in Prozesse involviert ist. Damit muss man vorsichtig sein. Man muss sich das gut überlegen. Wir haben deshalb in unseren Dringlichkeitsantrag den Passus eingeführt, dass geprüft werden soll, wie damit zu verfahren ist. Gerichtsver
handlungen müssen für alle Beteiligten in einem angstfreien Raum möglich sein. Das gilt nicht nur für die Strafjustiz, sondern auch für die Zivilgerichtsbarkeit und alle anderen Gerichtsbarkeiten. Wir müssen schauen, wie wir hier weiter vorgehen.
Wir müssen bei der Nutzung der Gerichtsgebäude bedenken, ob wir künftig stärker zwischen den Bereichen trennen, in denen die Gerichtssäle liegen, in denen die Büroräume liegen und dem Servicebereich für rechtsuchende Menschen, wo im Grunde eigentlich nur Informationsaustausch stattfindet, wo Post abgegeben wird oder auch Gerichtskosten eingezahlt werden. Hier muss man schauen, ob Gerichtsgebäude neu aufgeteilt werden, wo es möglich ist.
Ich freue mich, dass alle Fraktionen Zustimmung zu allen Anträgen signalisieren. Ich meine, es ist nicht die Stunde des Streites, sondern die Stunde des Schulterschlusses all jener, die sich für unsere Rechtsstaatlichkeit einsetzen, die für unseren Staat da sind. Deswegen brauchen wir diese Solidarität mit der Justiz und mit dem Rechtsstaat und der Gerechtigkeit. Wir werden den beiden anderen Anträgen mit Freude zustimmen.
Danke schön, Herr Streibl. - Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Stahl. Danach hat Frau Ministerin Dr. Merk ums Wort gebeten. - Bitte schön, Frau Kollegin Stahl.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Nicht die Dringlichkeitsanträge, die uns heute vorgelegt wurden, sind ausschlaggebend, sondern die Nagelprobe wird beim Nachtragshaushalt zu bestehen sein. Wenn die Anträge zum Nachtragshaushalt vorliegen, werden sich Schaufensteranträge von ernst gemeinten Anliegen unterscheiden lassen. Ich fasse mich deshalb kurz.
Es ist traurig, mitzuerleben, dass es immer wieder erst solcher dramatischen Einzelfälle bedarf, um sich intensiver mit den Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst auseinanderzusetzen, zu dem auch die Staatsanwälte, Richter und Justizwachtmeister gehören. Generationen bayerischer Justizminister- und Justizministerinnen müssen sich Versäumnisse vorhalten lassen, sowohl hinsichtlich Sanierungsmaßnahmen und der Sachmittelausstattung als auch der aktuellen Personalausstattung in der Justiz. Hauptpersonalrat, Hauptrichterrat und Hauptstaatsanwaltsrat haben in ihrem Schreiben an Sie, Herr Ministerpräsident Seehofer, eine deutliche und, wie ich meine, zutreffende Sprache gewählt. Nach anfänglichen Äußerungen von Innenminister Herrmann und Justizministerin Merk, man wolle aus den Gerichten keine Trutzburgen formen - eine Einschätzung, die ich vollumfänglich teile
-, wurde von der Staatsregierung doch wieder zurückgerudert. Zumindest ist es bei mir so angekommen, dass man auf Druck der öffentlichen Berichterstattung das bestehende Sicherheitskonzept doch noch einmal überarbeiten möchte. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Selbstverständlich müssen wir solche Geschehnisse, solche Dramen wie am Amtsgericht Dachau, aufarbeiten. Wir müssen nachsehen, wo die Defizite waren, ob man etwas hätte verhindern können. Wenn man etwas verhindern kann, sollte man in Zukunft dafür sorgen.
Eine Reihe von Hintergrundgesprächen sind bereits geführt worden. Ich persönlich hielte die Einrichtung einer neuerlichen Arbeitsgruppe für sinnvoll, um eine offene Bestandsaufnahme vorzunehmen, also zu prüfen, welche Sicherheitsmaßnahmen es gibt, die schon von den Gerichten eigenverantwortlich durchgeführt werden können, welche Maßnahmen noch zu ergreifen sind und wie die Umsetzung solcher Maßnahmen begleitet werden kann. Die Fragestellungen des Antrags der FREIEN WÄHLER gehen in die Richtung zu überprüfen, welche Maßnahmen noch notwendig sind. Wir werden deshalb diesem Antrag zustimmen.
Meine Herren und Damen, die Sorgen der Justizbediensteten und die daraus resultierenden Forderungen müssen sehr ernst genommen werden. Zusätzliche Maßnahmen sind aber auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Das wurde von sämtlichen Rednern ausgeführt. Sie sind aber auch auf ihren Umfang hin zu überprüfen. Zu klären ist, wie sie umgesetzt werden können oder ob das nicht geht. Die Ehrlichkeit gebietet, einzuräumen, dass nicht alle Forderungen von den Justizbediensteten 1 : 1 umgesetzt werden können.
Für uns GRÜNE steht das Personal an erster Stelle. Wir wollen, wie schon beim letzten Doppelhaushalt und in den Jahren davor und wie auch die SPD beantragt hat, die Aufstockung der Anzahl der Stellen insbesondere auf der Ebene der Justizwachtmeister und -wachtmeisterinnen, wie eben schon gefordert. Das betrifft den Vorführdienst ebenso wie die Präsenz im Saal. Das betrifft aber auch das Personal, das eventuell zusätzliche technische Geräte bedienen muss oder die ganz normale reguläre Taschenkontrolle durchzuführen hat. Die Privatisierung von Kontrollmaßnahmen, aber auch anderer Tätigkeiten, lehnen wir rigoros ab. Es bekommt fast einen eigenartigen Geschmack, wenn private Sicherheitsdienste diejenigen schützen müssen, die eigentlich uns schützen sollen, die in der Zivilgesellschaft Recht sprechen sollen. Aus meiner Sicht wäre es eine Bankrotterklärung der Justiz, wenn einer solchen Forderung, die leider teilweise auch aus der Justiz kommt, nachgekommen würde.
Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen können selbstverständlich sinnvoll sein. Augenmaß ist gefordert; denn die Trutzburgen, von denen anfangs die Rede war, will niemand hier im Hause. Ich habe das zur Kenntnis genommen.
Die Hauptpersonalräte betonen zu Recht, dass in einem demokratischen Rechtsstaat die Öffentlichkeit von Verhandlungen ein hohes Gut ist. Dem stimmen wir vollumfänglich zu. Öffentlichkeit darf weder behindert noch bedroht werden, wie die Hauptpersonalräte richtig schreiben. Aus meiner Sicht ist auch der Hinweis der Hauptpersonalräte wichtig, dass eine rasche und sorgfältige Entscheidung wichtig sein kann, Gefährdungen zu vermeiden, weil mit zügigen Entscheidungen die Zermürbung von Verfahrensbeteiligten verhindert werden kann.
Bei durchaus weitgehender und punktueller Übereinstimmung mit Teilen der Anträge der SPD, der CSU und der FDP, bezogen auf die aktuelle Einschätzung und auf die Forderungen, werden wir uns trotzdem der Stimme enthalten, weil sich im Antrag der CSU und der FDP das eine oder andere nicht konkret erschließt. Zu lesen ist:
Die dringend erforderlichen personellen Ressourcen und die nötigen Sachmittel für die baulichen und technischen Ausstattungen sind so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.
Dies darf aber nicht zu Lasten anderer Notwendigkeiten in der Justiz, wie z. B. der anzustrebenden zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte, gehen.
Herr Kollege Dr. Fischer, ich habe zwar Ihre Interpretation vernommen. Bei mir kommt das aber komplett anders an. Bei mir kommt der Satz so an, dass das zwar alles notwendig sei, aber nur innerhalb des Etats dafür gesorgt werden müsse.
- Lieber Herr Kollege König, ich möchte bei der Beratung des Nachtragshaushalts die konkreten Anträge sehen. Erst dann kann ich sagen, dass es in die Richtung geht, die wir uns vorstellen können.