Protocol of the Session on January 25, 2012

(Beifall bei der FDP - Lachen bei den GRÜNEN)

Eines ist klar: Wir wollen, dass jeder die Möglichkeit hat, die Hochschule zu besuchen. Deswegen gibt es die soziale Abfederung und die Zwei-Kinder- und die Drei-Kinder-Regelung. Ein Drittel der Studierenden muss keine Studienbeiträge zahlen. Soziale Gründe sollen kein Hindernis sein. Wenn es darum geht, die Bildung kostenfrei zu gestalten, steht für uns die frühkindliche Bildung im Vordergrund. Manche in diesem Hause mag dies überraschen: In diesem Punkt sieht sich die FDP ganz nah bei den katholischen Bischöfen in Bayern, die die gleiche Forderung gestellt haben. Wir müssen am Anfang unterstützen und Chancen eröffnen, damit alle am Chancenland Bayern teilhaben können.

(Beifall bei der FDP)

Investitionen, Wirtschaftsfreundlichkeit, Forschungsfreundlichkeit, frühkindliche Bildung und Bildung brauchen wir, um die Zukunft zu gestalten. Die letzten drei Jahre haben belegt, dass wir in Bayern vorankommen. Wir kommen in großen Schritten in Siebenmeilenstiefeln voran. Das ist der Weg, den diese Koalition aus CSU und FDP beschreitet. Es ist ebenfalls der Weg, den wir als Liberale mit ganzem Herzen beschreiten. Es ist der richtige Weg für dieses Land und für unser Bayern.

(Anhaltender Beifall bei der FDP und der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Petra Guttenberger und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann u. a. und Fraktion (FDP) Mehr Sicherheit in Bayerns Justizgebäuden ist unumgänglich (Drs. 16/11006)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helga SchmittBussinger u. a. und Fraktion (SPD)

Sicherheit in den Gerichtsgebäuden erhöhen (Drs. 16/11007)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sicherheit von Justizgebäuden - Bericht (Drs. 16/11019)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Alexander König.

(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Tötungsdelikt gegen den jungen Staatsanwalt Tilman Turck am 11. Januar 2012 hat unser ganzes Land erschüttert. Seitens unserer Fraktion darf ich noch einmal ausdrücklich unser Mitgefühl bekunden. Die Gedanken vieler von uns waren in den letzten beiden Wochen auch unbekannterweise bei den Angehörigen von Tilman Turck.

Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, es gibt keine absolute Sicherheit und es kann keine absolute Sicherheit in öffentlichen Gebäuden geben. Trotzdem ist es unsere Aufgabe und entspricht es unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Bediensteten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsvorkehrungen dort, wo besondere Gefährdungen auftreten, nämlich in unseren Justizgebäuden, bestmöglich sind. Demgemäß haben wir, hat die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen Jahren bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen in unseren Justizgebäuden ergriffen. Allein seit 2009 wurden 3,6 Millionen Euro in den Ausbau der Sicherheit der Justizgebäude investiert. Man hat Neubauten und Sanierungsmaßnahmen zum Anlass genommen, die Sicherheit in den Gebäuden zu verbessern. Außerdem wurden bereits Zugangskontrollen in Strafjustizzentren und an großen Justizstandorten eingeführt sowie peu à peu auch an kleineren Standorten.

Der tragische Anschlag auf Tilman Turck muss für uns aber Anlass sein, unsere Anstrengungen noch weiter zu verstärken. Wir treten deshalb dafür ein, so schnell wie möglich alle nur denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit in unseren Justizgebäuden weiter zu erhöhen. Dazu gehört, für die notwendige technische Ausstattung wie Detektoren, Drehkreuze, elektrisch bedienbare Türelemente und so weiter zu sorgen. Dazu gehört auch, wo das möglich ist, die räumliche Trennung zwischen den Büroräumen der Justiz auf der einen Seite und den Sitzungssälen auf der anderen Seite. Dazu gehören vor allem auch Eingangskontrollen und Zugangskontrollen an den Sitzungstagen im Interesse unserer Be

diensteten, und im Interesse aller weiteren Verfahrensbeteiligten wie Zeugen, Zuhörer und all der Personen, die in unseren Justizgebäuden ein- und ausgehen. Darüber hinaus wollen wir die personellen Ressourcen sowie die dafür notwendigen Sachmittel zur Verfügung stellen.

Wir wissen sehr wohl, Kolleginnen und Kollegen, dass das angesichts einer Anzahl von weit über hundert Justizgebäuden und Standorten in Bayern nicht von heute auf morgen möglich ist. Wir wissen auch, dass es aufgrund des Alters der Gebäude und der gegebenen Grundvoraussetzungen teilweise nicht leicht sein wird, den hohen Anspruch zu erfüllen. Ich glaube aber, als Landtag müssen wir ebenso wie die Staatsregierung alles tun, um dieses Ziel so schnell wie möglich zu erreichen. Das wird nur peu à peu gehen, aber wir müssen uns anstrengen, damit es vorangeht.

Es ist auch zu untersuchen, wie weit im vergleichbaren Maß an unseren Fachgerichten Maßnahmen erfolgen können. Über die Maßnahmen, die in den nächsten Monaten in die Wege geleitet werden, erbitten wir uns von der Staatsregierung einen Zwischenbericht, der nach unserer Vorstellung spätestens bis zum 01.10. dieses Jahres gegeben werden soll. So viel zu unserem Antrag, in dem dies alles ausgeführt ist.

Ich darf nun noch zu den beiden nachgereichten Dringlichkeitsanträgen etwas ausführen. Zum Dringlichkeitsantrag der SPD: Werter Herr Kollege Schindler, wir können Ihrem Antrag in fast allen Punkten zustimmen. Sein Inhalt entspricht weitgehend auch unserem Ansinnen, zwar in einer anderen Diktion, aber es handelt sich letztlich um denselben Inhalt. Am Ende des Dringlichkeitsantrags gibt es aber einen Knackpunkt. Im letzten Absatz schreiben Sie: "Der Landtag spricht sich deshalb dafür aus, an den Gerichten ausreichend Stellen für Justizwachtmeister und Amtsmeister zu schaffen…". Auch wir sind der Meinung, dass wir die Anzahl der Stellen erhöhen müssen und dass wir weitere Justizwachtmeister und Amtsmeister werden einstellen müssen, um den hohen Anspruch verwirklichen zu können. Ich bitte Sie aber um Verständnis dafür, dass wir, die wir in der Verantwortung sind und diese Forderung umsetzen müssen, vielleicht auch andere Möglichkeiten zur Beschaffung von personellen Ressourcen heranziehen müssen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Welche meinen Sie da?)

Wir als Parlament wollen dem Justizministerium, das hier zuständig ist und den Plan zu erstellen hat, nicht vorgreifen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Herr König, welche meinen Sie da?)

- Herr Halbleib, wenn ich "andere" sage, dann meine ich damit, dass auch personelle Ressourcen im Sinne eines Zukaufs von Dienstleistungen auf dem privaten Markt in Betracht kommen müssen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das ist eine Privatisierung von Sicherheit!)

Das ist einmal zu überprüfen, nicht unbedingt bei den Sicherheitsleistungen, aber grundsätzlich, ob man bestimmte Abläufe, beispielsweise Botengänge oder ähnliche Aufgaben, personell auch anders gestalten kann. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis. Wenn Sie nicht bereit sind, die Formulierung im letzten Absatz Ihres Dringlichkeitsantrags zu ändern, können wir Ihrem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen. Ich bitte um Verständnis.

(Volkmar Halbleib (SPD): Wollen Sie Sicherheit privatisieren?)

Was den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER anbelangt, so sind wir selbstverständlich auch der Meinung, dass die Fragen Ihres Berichtsantrags beantwortet werden müssen. Wenn Sie, wie Sie uns bereits zugesagt haben, bereit sind, den Zeitrahmen abzuändern und den Passus "bis spätestens 01.10.2012" einzufügen, stimmen wir Ihrem Dringlichkeitsantrag gerne zu.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als Nächster hat Herr Kollege Franz Schindler das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege König, es ist nicht das erste Mal, dass wir in diesem Haus über diese Problematik diskutieren. Es ist auch nicht das erste Mal, dass in deutschen Gerichtsgebäuden ein Mensch umgekommen ist. Ich erinnere an den Fall Bachmeier. Eine Frau hat im Jahr 1981 den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen. Ich erinnere auch an einen Fall in Dresden, als im Jahr 2009 ein Angeklagter einen Zeugen erstochen hat. Ich erinnere an den Mord an einer Anwältin im Landgericht Landshut im Jahr 1992, und ich erinnere an den Vorfall im Landgericht Landshut im Jahr 2009, als bei einem Erbrechtsstreit, nicht in einer Strafsache, ein Rentner - ich glaube, es war ein Rentner - zwei Menschen erschossen hat. Als die SPD damals, weil es diesbezüglich eine öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung zwischen der bayerischen Justizministerin und der Bundesjustizministerin gegeben hatte,

mit einem Dringlichkeitsantrag Klarheit darüber wollte, welches Sicherheitskonzept es eigentlich für die Gerichte gibt und welches in Landshut Anwendung gefunden hat, und auch wissen wollte, in wie vielen Gerichten es Eingangskontrollen und Sicherheitsschleusen gibt, mussten wir uns in der Diskussion entgegenhalten lassen, unser Antrag sei populistisch. Die FDP beizeichnete die Zielrichtung unseres Antrag als äußerst fragwürdig, die CSU hielt uns entgegen, für ständige Eingangskontrollen an allen 212 Gerichtsgebäuden in ganz Bayern - Herr Kollege König, es sind 212 - sei kein Geld vorhanden. Die FREIEN WÄHLER haben damals vorgeschlagen, künftig Polizei und Justiz gemeinsam in einem Gebäude unterzubringen, weil die Sicherheit am besten gewährleistet werden könne, wenn die Polizei bereits im Hause sei. Das war die Diskussion im Jahr 2009.

Nach dem Doppelmord von Landshut hat das Justizministerium, nachdem unser Antrag dennoch angenommen worden ist, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Sicherheitsmaßnahmen bei Justizgebäuden durchgeführt und es sind auch Vorschläge insbesondere zur Intensivierung der Sicherheits- und Zugangskontrollen in den Gebäuden erarbeitet worden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung im Rechtsausschuss, das war im November 2009, ist uns mitgeteilt worden, dass an 39 Gerichten Metalldetektoren und Videokameras installiert sind. Das Ministerium teilte auch mit, nicht an allen Gerichten könnten während der Öffnungszeiten, auch nicht während der Sitzungszeiten, ununterbrochen die Pforten besetzt werden. Nur an den größten Standorten, den Strafjustizzentren in München, Augsburg, Nürnberg, Würzburg und am Amts- und Landgericht Regensburg, könnten auf Dauer Eingangskontrollen durchgeführt werden. An den Amtsgerichten ist leider nichts, jedenfalls nicht viel geschehen, seit 2009. Nach Ansicht einer Richterin aus Erding, so kann man es heute in der Zeitung lesen, soll seitdem so gut wie nichts passiert sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in anderen Ländern ist man etwas vorsichtiger. In Nordrhein-Westfalen sind alle Gerichte seit Langem mit Sicherheitsschleusen ausgestattet. Meine Damen und Herren, das hilft dem jungen Staatsanwalt Tilman Turck überhaupt nichts. Am 11. Januar ist der Angeklagte, der während der Urteilsverkündung mit einer mitgebrachten Pistole auf den Richter zielte und den 31-jährigen Staatsanwalt mit zwei Schüssen tödlich getroffen hat, nicht kontrolliert worden, als er das Gericht und den Sitzungssaal betreten hat. Der Täter hatte einen Hass auf die bayerische Justiz, nicht auf den jungen Staatsanwalt in Person. Dennoch hat Tilman Turck auf tragische Weise sein Leben verloren. Auch die SPD-Fraktion war darüber entsetzt. Einige von uns haben auch

an dem Requiem am Montag dieser Woche teilgenommen.

Nun kann man lange darüber sinnieren, ob und wie der tragische Tod des jungen Staatsanwalts hätte verhindert werden können, und ob Richter, Staatsanwälte und sonstige Justizbedienstete, auch Rechtsanwälte, Sachverständige und Zeugen ebenso wie Polizeibeamte und Mitarbeiter des Sozialamts mit einer gewissen Gefahr leben müssen. Das hilft niemandem.

Es ist schon so banal, dass man es kaum aussprechen mag: Natürlich - damit haben Sie recht, und das kann auch niemand bestreiten - kann es absolute Sicherheit nicht geben, weil Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich sind und weil der Zugang zu den Gerichten für alle offenbleiben muss. Daran müssen wir auch festhalten. Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist ein Strukturprinzip des demokratischen Rechtsstaats. Wir wollen gerade keine Geheimjustiz haben. Die Rechtsprechung muss in allen Angelegenheiten, nicht nur in Strafsachen, sondern auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sofern die Angelegenheit nicht zu privat ist, aber auch in sozialrechtlichen Fragen weiter vor den Augen der Öffentlichkeit stattfinden. Wir können und sollten unsere Gerichtsgebäude, egal, ob darin Strafsachen, Familiensachen oder was auch immer verhandelt werden, nicht zu Festungen und Hochsicherheitstrakten ausbauen. Gerade die Justiz darf der Öffentlichkeit und dem Rechtsuchenden nicht abweisend entgegentreten. Bei aller Notwendigkeit, die Sicherheitsvorkehrungen zu erhöhen, muss auch immer das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet werden.

Dennoch hat der Staat eine Schutz- und Garantenpflicht für die Mitarbeiter in den Gerichtssälen und für alle, die ein Gerichtsgebäude aufsuchen, für die Presse, für die Zuschauer und die gesamte Öffentlichkeit. Der heimtückische Mord in Dachau hat leider erneut bewiesen, dass der Staat bisher dieser Schutz- und Garantenpflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Es ist deshalb höchste Zeit, für jedes Gerichtsgebäude in Bayern nicht nur ein abstraktes Sicherheitskonzept zu entwickeln, sondern auch die für die Realisierung erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, und zwar für alle Gerichtsgebäude. Dazu gehören die Einrichtungen, die Sie angesprochen haben: Metalldetektorrahmen, Drehkreuze, elektrisch steuerbare Türen ebenso wie Videokameras und Gepäckdurchleuchtungsanlagen. Insoweit ist der Antrag der Koalition richtig. Deshalb stimmen wir ihm auch zu.

Lieber Kollege König, es reicht aber nicht, nur die Staatsregierung aufzufordern, die nötigen Sachmittel

so schnell wie möglich, peu à peu, wie Sie gesagt haben, zur Verfügung zu stellen. Es darf nicht mehr so wie nach 2009 weiter auf Zeit gespielt werden. Die technische Ausstattung muss jetzt unverzüglich und nicht erst irgendwann bei Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen verbessert werden.

(Beifall bei der SPD - Alexander König (CSU): Da sind wir uns völlig einig, aber Baumaßnahmen können wir nicht über Nacht durchführen!)

Lieber Kollege König, wir sind auch als Haushaltsgesetzgeber gefordert. Es ist doch auch eine Frage des Selbstverständnisses dieses Landtags, ob er die Staatsregierung auffordert, mit den vorhandenen knappen Mitteln für die Justiz auch noch diese Aufgabe schnell zu erledigen, oder ob er als Haushaltsgesetzgeber der Staatsregierung die dafür nötigen Mittel gibt.

(Alexander König (CSU): Auch da sind wir uns einig, Herr Kollege! Da gibt es überhaupt keinen Dissens!)

Das können wir jetzt im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt tun. So ist unser Antrag zu verstehen.

(Beifall bei der SPD - Alexander König (CSU): Sie können ganz ruhig bleiben, Herr Kollege! Wir werden das tun!)

Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie nur wegen dieser einen Passage unseren Antrag ablehnen.

Die beste technische Ausstattung hilft nichts oder nur wenig, wenn es an den Gerichten keine Mitarbeiter gibt, die sie bedienen können und die notfalls auch Kontrollen durchführen. In diesem Zusammenhang muss es auch erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass wir seit Jahren immer wieder vergeblich zusätzliche Stellen für Justizwachtmeister beantragt haben, damit wenigstens die Pforten der Gerichtsgebäude während der Öffnungszeiten und speziell während der Sitzungszeiten ständig besetzt werden können. Es geht nicht nur darum, dass jemand dasitzt, sondern es geht auch darum, die Hemmschwelle zu erhöhen, wohl wissend, dass auch diese Maßnahmen nicht jegliche Gefahren aus der Welt schaffen können.

(Alexander König (CSU): Völlig richtig!)