Protocol of the Session on June 9, 2011

Bei den weiteren nachgezogenen Dringlichkeitsanträgen und beim eingereichten Dringlichkeitsantrag der SPD zur Windkraft gehen wir selbstverständlich mit. Das Thema ist ebenfalls in unserem Antrag enthalten.

Dem Dringlichkeitsantrag der SPD "Wiedereinführung der EEG-Vergütung für Solarkraftwerke auf Ackerflächen" werden wir ebenfalls zustimmen. Uns ist es wichtig, ein Instrument zur Deckelung zu finden. Die Flächenausweisung für Freiflächen-Solarkraftwerke sollte auf 1 % der kommunalen landwirtschaftlichen Flächen beschränkt werden, damit sich die Flächen in die Region einfügen. Dieser Punkt wird in der Begründung des SPD-Dringlichkeitsantrags erläutert.

Dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER "Energiewende braucht Landwirtschaft - landwirtschaftliche Biogasanlagen brauchen Zukunft" werden wir zustimmen, da er viele wichtige Punkte enthält, die wir unterstützen. Ich möchte den Kollegen der FREIEN WÄHLER jedoch Folgendes sagen: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie beim Thema Biogasanlagen auch auf die kritischen Punkte, die bei der Biogasnutzung durchaus vorhanden sind, eingegangen wären. Diese tauchen im Erfahrungsbericht zum EEG immer wieder auf. Mit ein paar Sätzen in Ihrem Antrag hätten Sie durchaus darauf eingehen können. Wie geht man mit dem Thema Güllebonus um? Wie kann man dagegensteuern? Ich habe das Gefühl, dass der Dringlichkeitsantrag ohne vorherige Abwägung vom Bauernverband übernommen worden ist. Das finde ich etwas schade. Eine thematische Vertiefung wäre nicht verkehrt gewesen. Da die Ansätze jedoch richtig sind, werden wir diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen.

Mit dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER "Vergütungspflicht für Strom aus Photovoltaikanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz

auf Acker- und Grünlandflächen ausdehnen" können wir im Hinblick auf das Ackerland und teilweise auf das Grünland gut leben. Jedoch hätten Sie den Antrag genauer formulieren müssen. Beim Thema Wasserschutzgebiete hätten Sie genauer auf das Thema eingehen müssen. Sie haben das Thema zu pauschal aufgemacht. Ich finde, da hat man es sich zu einfach gemacht. Wir lehnen den Antrag nicht ab, wir enthalten uns der Stimme. Wir werden die Debatte führen müssen, um Instrumente zu finden, das Grünland zu nutzen. Die Pauschalisierung ohne prozentuale Angabe der Landfläche ist zu viel. Man darf nicht vergessen, dass es bei uns massenweise Dächer gibt, die mit Solaranlagen bestückt werden können.

Dem Antrag der SPD stimmen wir gerne zu, soweit er die Ackerflächen betrifft. Die Nutzung des Grünlands müsste aber konkreter dargelegt werden. Deshalb enthalten wir uns der Stimme.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Glauber für die FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Woche wird, der aktuellen Wichtigkeit geschuldet, das Thema "Energie" besprochen. In der "Bild am Sonntag" konnten wir lesen, der bayerische Ministerpräsident habe gesagt, dass die Energiewende nur mit den Bürgerinnen und Bürgern organisiert werden könne. Deshalb bitte ich Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, dies in Berlin auch umzusetzen und bei der Beschlussfassung zum EEG nicht einzuknicken. Dort sind Sie gefordert. In der Form, wie das EEG auf dem Tisch liegt, werden Sie die Energiewende nicht von unten nach oben organisieren. Sie werden sie von oben nach unten organisieren. Sie halten Sonntagsreden, setzen aber in Berlin nicht das Notwendige um.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Am Montag konnten wir von der Bundesregierung hören, dass wir in Bayern eine Laufzeitverlängerung der AKWs von zehn Jahren haben werden gegenüber dem Szenario aus 2002, das Rot-Grün beschlossen hat. Die Laufzeitverlängerung der einzelnen Blöcke beträgt in Bayern zehn Jahre. In Bayern wird behauptet, das Wettrennen mit Baden-Württemberg würde man gewinnen. Wieso verlängert man die Laufzeit der Blöcke gegenüber dem alten Ausstiegsbeschluss um zehn Jahre? - Nachdem bei der CSU Kopfschütteln zu sehen ist, werde ich Ihnen sagen, wie sich die Laufzeitverlängerung zusammensetzt: Statt 2014 wird Grafenrheinfeld 2015 vom Netz gehen. Gundremmin

gen Block B geht statt 2015 erst 2017 vom Netz; Block C statt 2016 2021. Isar 2 geht nicht 2020, sondern 2022 vom Netz. Rechnen sie das zusammen. Das ist eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre, die den erneuerbaren Energien nicht dienen wird.

Der Bayerische Landtag muss über das EEG beraten, die erneuerbaren Energien forcieren und nicht die Großanlagen befördern. Deswegen liegen Ihnen zwei Anträge der FREIEN WÄHLER vor. Mit der Drucksache 16/8879 wollen wir die Einführung der Photovoltaik auf Acker- und Gründlandflächen. Kollege Hartmann hat die Befürchtung geäußert, dass die Flächen und Anlagen zu groß würden. Wir wollen, dass die Baumaßnahmen bauleitplanerisch begleitet werden. Die Städte und Kommunen können an dem Prozedere teilhaben.

Der zweite Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/8854 betrifft die Energiewende in Form der landwirtschaftlichen Biogasanlagen. Ich halte die Biogasanlagen für einen elementaren Baustein bei der Energiewende. Das Biogas ist grundlastfähig. Bei Aufgabe einer Größendegression von 500 kWel bedeutet dies 200 oder 250 Hektar Maisanbau. Meiner Ansicht nach ist das dann keine landwirtschaftliche Anlage mehr. Damit wird Großindustrie gefördert. Wir wollen aber die Energiewende von unten nach oben organisieren. Wir wollen sie mit den Landwirten und den Bürgern organisieren.

Die Änderungen im EEG werden nicht helfen, die Dezentralisierung durchzuführen. Schlussendlich werden wieder die Großkraftwerke gefördert, und sie werden viele Jahre lang laufen müssen, um wirtschaftlich sein zu können. Wenn Sie in Berlin nicht tätig werden und das EEG so wie beabsichtigt verabschieden, wird die Energiewende nicht von unten nach oben organisiert werden. Sie werden lediglich das Kompensationsgeschäft für die großen Anlagen bestreiten.

Dem Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN werden wir zustimmen, denn er hat im Prinzip die gleiche Stoßrichtung. Den beiden SPD-Anträgen werden wir auch zustimmen.

Zum Antrag der CSU hat Ludwig Hartmann die beiden entscheidenden Punkte angesprochen. Mit der optionalen Marktprämie werden nur Großanlagen befördert, die in Spitzenzeiten ausreichend Energie produzieren können. Industrie und Mittelstand abzukoppeln und die Energiewende die Bürgerinnen und Bürger alleine zahlen zu lassen, halten wir für nicht notwendig. Die Unternehmen sollen sich an der Energiewende beteiligen. Die Kreativen werden am Ende die Sieger sein. Wir werden deshalb den Antrag der CSU ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir haben eine Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Müller.

Kollege Glauber, Sie haben von der Grundlasttauglichkeit des Biogases gesprochen. Geben Sie mir recht, dass Biogas auch für die Spitzenlast tauglich ist und wir alles unternehmen müssen, um die Speicherkapazitäten auszubauen?

Des Weiteren habe ich persönlich die größten Bedenken gegen den Vorschlag des Bundesministeriums, Fette, Tierblut und Schlachtabfälle mit den nachwachsenden Rohstoffen zu mischen. Ich glaube, dafür gibt es weder die Akzeptanz der Bevölkerung noch können wir die möglichen Risiken bei der Ausbringung von Gärresten ausschließen.

Bezüglich des Potenzials der Gülle muss noch viel geforscht werden. Ich meine, die Effizienz der Gülle kann enorm gesteigert werden.

Herr Kollege, bitte sehr.

Ich halte Biogas für enorm wichtig, weil es grundlast- und spitzenlastfähig ist. Wann die Sonne scheint und wann der Wind weht, ist nicht vorherbestimmbar. Biogas lässt sich wunderbar speichern. Wegen dieser Speicherfähigkeit ist es bei der Energiewende ein elementarer Baustein.

Die Verwendung von Schlachtabfällen sehe ich sehr kritisch. Die Genehmigungsbehörden schreiben vor, dass eine sogenannte Hygienisierung stattfinden muss. Der Bioabfall muss mit Dampf behandelt werden, damit die Hygienisierung vonstatten gehen kann und die Keime getötet werden. Der Nachteil ist, dass sich der Biogasertrag reduzieren wird.

Mit der Leistungsbegrenzung wird der Gülletourismus verhindert und den bäuerlichen Betrieben die Chance eröffnet, diese Möglichkeit zu nutzen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Für die nächste Wortmeldung kommt Herr Kollege Wörner an das Mikrofon, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der derzeit vorliegende Entwurf zum EEG trägt das Gedankengut: Die Großen muss man schützen, und die Kleinen soll man schröpfen. Ich werde diesen Satz begründen.

Die Förderung der Offshore-Anlagen zugunsten der Onshore-Anlagen bedeutet, dass die großen Betreiber, die die Offshore-Anlagen bauen können, belohnt werden. Die Habenden werden belohnt. Gemäß der Vorlage der Novelle des EEG sollen die kleinen Anlagen der Bürger im Binnenland bestraft werden. Das ist nicht die Energiepolitik der Zukunft. Sie wird nicht mit den Bürgern gemacht, sondern sie richtet sich, wie zu einer weiteren Änderung beschrieben wurde, explizit gegen die Bürgerinnen und Bürger.

Wir möchten, dass die Anlagen im Binnenland genauso gefördert werden, wie die auf hoher See. Wir wollen sicherstellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Offshore-Anlagen verlangen sehr lange Leitungen, über die viele nicht glücklich sind. Wenn ich möglichst viel im Binnenland erzeuge, kann ich mir so manche Leitung sparen. Unter diesem Gesichtspunkt fordern wir die Staatsregierung auf, in Berlin daran mitzuwirken, dass die Anlagen im Binnenland vernünftig gefördert werden, um sicherzustellen, dass sie nicht zu kurz kommen. Wir wollen sicherstellen, dass die Energie kurze Wege hat. Wir wollen Leitungsverluste sparen und so manchem Ärger aus dem Weg gehen, den man sich mit vielen Leitungen einhandelt. Wir glauben, das ist der richtige Weg.

Zum Zweiten will ich Ihnen Folgendes sagen: Sie versuchen in diesem Entwurf des EEG die Flächen für die Photovoltaikanlagen nicht so aufzugreifen, wie wir uns das vorstellen. Wir sagen, die Möglichkeit, Flächen für Solarkraftwerke auf den Äckern vorzusehen, muss wieder eingeführt werden. Es gab einen Minister, der hier sagte: "Alles wird wieder gut!". - Nichts ist gut geworden. Die CSU und die CDU haben mit der FDP im Bund alles zusammengestrichen, und wir meinen, es wäre jetzt an der Zeit, diesen Fehler zu korrigieren. Wir sagen ausdrücklich dazu: Wir wollen es den Kommunen in die Hand geben, wie sie das vor Ort organisieren. Möglicherweise kann man das auf ein Prozent der Fläche beschränken. Allerdings habe ich etwas Bauchschmerzen, das an die Bonität des Bodens zu koppeln. Meine Damen und Herren, wenn diese Forderung von uns käme, würden Sie uns sozialistische Planwirtschaft vorwerfen und sagen, jeder muss mit seinem Eigentum machen dürfen, was er mag. Ich kann mich der Überlegung, die Sie zur Verpachtung anstellen, durchaus anschließen. Das Problem sehe ich schon auch. Wir müssen aber auch bedenken, wie weit wir in das Eigentumsrecht eingreifen. Wir schlagen vor, dass ein Prozent davon in kommunaler Hand sein soll. Vor Ort soll entschieden werden, was hinkommt. Ich glaube, damit wären wir auf einem guten Weg und würden nicht zu weit in die Eigentumsrechte eingreifen.

Meine Damen und Herren, vorhin wurde schon einmal beschrieben, wie Sie in Berlin versuchen, und das ist auch in dem CSU-Antrag enthalten, eine optionale Marktprämie einzuführen. Das ist ein Placebo für die Großen. Das muss man wissen. Man kann es so machen, aber das muss man bedenken. Dadurch wird gar nichts passieren, denn die Speicher werden deshalb nicht gebaut. Die kosten nämlich etwas mehr als zwei oder drei Millionen Euro, die daraus erwirtschaftet werden können. Aber dieses Geld schenken Sie den vier Großen schon wieder. Wofür eigentlich? Wofür? - Ich sage Ihnen, lassen Sie uns das Geld lieber unter den Menschen verteilen, lassen Sie uns damit Förderung betreiben. Davon haben wir viel mehr. Wenn wir die 200 bis 300 Millionen Euro in Speichertechnologien stecken, sind wir auf einem besseren Weg als mit dem, was gerade geschieht.

Ein Weiteres: Ich habe vorhin schon die Frage angesprochen, wie wir die Kosten für die regenerativen Energien verteilen. Wenn Sie dem zustimmen, was im Gesetz steht, dann sind Sie dafür, dass künftig nicht 3,5 % auf der Rechnung stehen, was im Übrigen falsch ist, sondern mehr. Die Kanzlerin sagt jetzt, bei 4 % wird der Deckel draufgesetzt. Das heißt, das ist die absolute Bremse für die regenerative Energie. Doch selbst die 4 % würden von der Industrie, den Konzernen, von den Mittelständlern auf den einzelnen Haushalt verlagert. Das darf aber nicht sein, meine Damen und Herren!

Meine Damen und Herren, viele von Ihnen sind immer wieder einmal in unserer Partnerregion in Kanada. Schauen Sie sich einmal an, wie dort der Strompreis verrechnet wird. Am meisten bezahlt die Aluminiumindustrie. Bei uns geht man komischerweise daran angeblich pleite. In Kanada aber wird der Strom mit steigenden Mengen immer teurer, nicht billiger. Es wird immer gleich über die Wirtschaft und den Wettbewerb geredet, und das ist auch wichtig und richtig, aber man muss auch schauen, welche Konzepte andere Länder haben. Möglicherweise sind diese Konzepte klüger, wenn man sicherstellen will, dass die Industrie alle Anstrengungen unternimmt, um Energie zu sparen.

Das beste Konzept zur Aluminiumherstellung findet sich übrigens in Bayern. Gehen Sie einmal nach Töging, dort steht ein Wasserkraftwerk und damit wird Strom erzeugt. Das ist optimal. Das Aluminium wird halbflüssig verteilt, so dass man es gar nicht mehr hochheizen muss. Solche Konzepte müssen wir überlegen; Konzepte, die es teilweise in Bayern schon gibt. Diese Konzepte müssen wir fördern, mit ihnen müssen wir vorangehen. Wir dürfen nicht versuchen, nur an dieser seltsamen Stellschraube EEG zu drehen, mit Folgen, die immer nur zulasten der Kleinen

gehen. Dabei haben doch ausgerechnet Sie beklagt, wir würden das EEG auf dem Rücken der kleinen Leute austragen. Wenn Sie aber zulassen, was jetzt passieren soll, meine Damen und Herren, dann tun wir das tatsächlich. Dagegen verwahren wir uns.

Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Wir werden Ihren Antrag aus den genannten Gründen ablehnen. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER stimmen wir ebenfalls zu.

(Beifall bei der SPD und bei den FREIEN WÄH- LERN)

Für die CSUFraktion hat sich Herr Kollege Reiß gemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist völlig unstrittig, und das sieht man auch an der Vielzahl der Anträge, die heute zur Novelle des EEG eingereicht wurden, dass für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und gerade auch in Bayern ideale Rahmenbedingungen notwendig sind. In dieser Frage sind wir uns also alle einig. Das ist auch der Anspruch, dem sich die Novelle des EEG stellen muss.

Auch wir sehen das Ziel, den Ausbau bei mindestens 35 % bis zum Jahr 2020 festzusetzen, als nicht gerade ambitioniert an. Der Bund könnte sich hier sicherlich ein Stück stärker an den bayerischen Zielen orientieren. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch das Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung, wonach in den nächsten zehn Jahren der Anteil der erneuerbaren Energien bei 50 % liegen soll. Bayern liegt bereits bei 25 % und befindet sich auf einem guten Weg, während der Bundesdurchschnitt derzeit nur 17 % beträgt.

Wir müssen aber, um dieses ambitionierte Ziel der 50 % zu erreichen, eine optimal auf Bayern zugeschnittene Förderkulisse haben, und zwar mit dem Ziel - und auch hier stimmen wir in weiten Teilen überein -, dass wir eine dezentrale regenerative Energieversorgung erreichen, die von den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und den Regionen, vor allem auch im ländlichen Raum, getragen wird. Deshalb darf das EEG nicht norddeutsche Großanlagen für Windkraft und Biomasse bevorzugen und einseitig fördern. Wir brauchen auch kleinere dezentrale Einrichtungen und müssen diese fördern, so wie die Einrichtungen bei uns hier in Bayern üblich sind. Was die Onshore-Windanlagen anbelangt, brauchen wir eine angemessene Förderung.

Wir brauchen im EEG Investitionssicherheit durch planbare, bedarfsgerechte, aber auch innovationstreibende Vergütungssätze. Die Windenergie hat auch an Binnenstandorten enorme Potenziale für einen zügigen und kosteneffizienten Ausbau. Der Bedarf des überregionalen Netzausbaus würde dadurch auch reduziert. Wir fordern, die Förderbedingungen für Onshore-Windkraftanlagen nicht durch eine erhöhte Degression der Fördersätze zu verschlechtern. Wir sind uns auch weitgehend darin einig, dass die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Fläche wieder möglich sein sollte. Wir wollen die Ausweitung der Vergütungsfähigkeit von Strom aus Freiflächenanlagen, aber eben nicht nur auf ertragsstarken Ackerflächen, sondern auch auf ertragsärmeren Ackerflächen oder auf Grünlandflächen, denn diese sollten für Photovoltaik stärker genutzt werden. Ich plädiere nach wie vor dafür, die Entscheidung über konkrete Anlagen und über den Bau der Anlagen auf solchen Flächen den Kommunen zu überlassen. Das Stufenmodell, das im Antrag der FREIEN WÄHLER enthalten ist, erachte ich deshalb als ungeeignet. Ziel der EEG-Novelle muss sein, auch verstärkt die Energieträger Wind und Sonne am Strombedarf zu orientieren. Sie müssen dazu kommen, dass sie einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

Die aktuell größte Herausforderung in diesem Zusammenhang ist nicht allein, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, sondern die Beantwortung der Frage, wie wir weiter steigende Erzeugungskapazitäten von Wind und Sonne in den Markt und in das gesamte Energiesystem integrieren können. Im derzeitigen System bekommt der Anlagenbetreiber eine von der Nachfrage unabhängige fixe Einspeisevergütung. Das führt im Ergebnis zu Ineffizienz, die mit dem wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien immer größer wird. Herr Kollege Wörner, deshalb müssen wir mehr Anreize für ein marktgerechtes Verhalten der Anlagenbetreiber schaffen. Mit einer Marktprämie wird dieser finanzielle Anreiz sicher für eine bedarfsgerechtere Einspeisung gesetzt. Wir brauchen ein Prämienmodell, das es den Anlagenbetreibern ermöglicht, ohne großes Risiko den Bereich der garantierten Einspeisevergütung zu verlassen und Markterfahrungen zu sammeln, am Schluss aber auch zur garantierten Vergütung zurückzugehen. Dann ist das nämlich auch für kleinere Anlagenbetreiber geeignet.

Biogasanlagen können im Verbund mit Windkraft- und Photovoltaikanlagen einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Einführung einer Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen halte ich für ein geeignetes Instrument, um eine verbesserte Marktintegration der erneuerbaren Energien zu errei

chen und einen Anreiz für die Einrichtung von Biogasspeichern zu setzen.

Die Beibehaltung des Vergütungsniveaus für bestehende Biogasanlagen und für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet werden und in Betrieb gehen, ist unverzichtbar und ein Gebot des Vertrauens- bzw. Bestandsschutzes.

Ferner müssen wir Anreize vor allem zugunsten kleiner Biogasanlagen setzen; wir schlagen eine Grenze bei 75 kW vor. Was den Maximalanteil von Mais und Getreidekorn anbelangt, so sehen wir es etwas anders als die FREIEN WÄHLER; unseres Erachtens sollte er von 50 auf 60 Masseprozent angehoben werden. Das führt zu einem Energieanteil von gut 70 %. Ich denke, damit könnten alle leben. Das würde auch die Akzeptanz vor Ort erhöhen - Thema "Vermaisung". Die vollständige Aufhebung der Obergrenze halte ich nicht für sinnvoll.

Wir sind uns sicherlich darin einig, dass die Kumulierungsmöglichkeit von Nawaro- und Güllebonus abgeschafft werden sollte. Der Anteil der Gülle sollte gestärkt, die Quersubventionierung der nachwachsenden Rohstoffe vermieden werden.

Herr Kollege Hartmann, im Gegensatz zu dem Antrag Ihrer Fraktion halten wir es für legitim, die Regeln über Anschluss-, Abnahme- und Ausbaupflichten der Netzbetreiber im EEG zu überprüfen und im Sinne eines effizienten Netzbetriebes zu überarbeiten. Wir brauchen ein gesamtwirtschaftlich hocheffizientes System. Dazu ist es erforderlich, ein zu großes Missverhältnis zwischen hohen Anschluss- und Ausbaukosten einerseits und geringer zusätzlicher Stromproduktion andererseits zu vermeiden.