Protocol of the Session on May 25, 2011

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Bitte schön, Herr Kollege.

Das Wort wird immer noch von hier oben erteilt, Frau Kollegin. Wir kommen jetzt also zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Füracker. Bitte schön.

Liebe Frau Müller, dann hätten Sie in den Antrag auch hineinschreiben müssen, worum es konkret geht. Sie haben im Zusammenhang des Antrags die Witterung erwähnt, aber Sie haben den Antrag nicht als Grundsatzantrag eingebracht. Noch einmal zur Sache: Was hat sich verändert? 2009 wurde der politische Wille bekundet. Ich finde das im Übrigen heute noch interessant. 2011 haben wir von der Uni Hohenheim - ich kann es nur noch einmal sagen - ein wissenschaftliches Gutachten über die Auswirkungen erhalten. Ich weiß nicht, ob Sie das kennen.

(Ulrike Müller (FREIE WÄHLER): Ich habe es gelesen!)

Ich habe es Ihnen auszugsweise vorgelesen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Teil der Betriebe von diesen Möglichkeiten einer Risikoausgleichsrücklage überhaupt profitieren könnte, in der Regel derjenige, der keine Probleme mit der Liquidität hat. Im Durchschnitt profitieren die Betriebe, die besonders profitieren, etwa 500 Euro pro Jahr davon. Insgesamt profitiert der Durchschnitt etwa 178 Euro.

Ich glaube nicht, dass man daraus automatisch schließen kann, dass das ein ganz besonders tolles Instrument ist. Ich habe im Übrigen auch gerade angesprochen, dass das Thema weiterhin diskutiert wird. Für die Fragestellung, wie wir den geschädigten Landwirten schnelle Hilfe zukommen lassen können, eignet sich dieses Instrumentarium aus heutiger Sicht in keinster Weise. Ich sage es noch einmal: Wenn die Ernten heuer so schlecht ausfallen - Sie haben es hier angesprochen: Wir wissen es noch gar nicht abschließend -, wird heuer niemand Rücklagen bilden können. Insofern trägt der Antrag weder zur Erhellung noch zur Verdeutlichung des Problems bei. Deswegen bitte ich auch um Verständnis, wenn wir ihn im Zusammenhang mit dem, was wir heute besprochen haben, nicht als zielführend betrachten.

Gut. Dazu habe ich zwei Anmerkungen: Zu dem Gutachten von Professor Bahrs gibt es sicher unterschiedliche Einschätzungen. Professor Bahrs hat aber nicht ausdrücklich gesagt, dass dieses Instrument der Risikorücklage nicht geeignet und auch nicht zielführend ist. Für mich als Politikerin gibt es nur einen Weg: Man setzt das Instrumentarium ein und handelt, und dann kann man prüfen, ob es entsprechende Möglichkeiten schafft. Man muss einfach die Probe aufs Exempel machen. Das ist meine erste Aussage.

Meine zweite Aussage: Hätten Bundesrat und Bundestag schnell gehandelt, dann hätten wir in 2011 dieses Instrument schon. Dann wäre unseren Landwirten sicher geholfen. Ich persönlich hätte erwartet, dass Ministerpräsident Seehofer dies zur Chefsache macht. Die Politik verabschiedet sich vom Markt; dann sollte sie auch ihre Hausaufgaben machen und hier zielführende Instrumente schaffen. Wir haben die Gesetzgebung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. Jetzt hat sich Kollege Sprinkart für die GRÜNEN gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich der SPD zum Antrag gratulieren. Sie haben den Antrag gestellt, noch bevor der Bauernverband das Geld gefordert hat. Das ist wahre Schnelligkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich hoffe, dass die Bäuerinnen und Bauern dies honorieren werden.

Herr Kollege Füracker, so etwas muss man anerkennen. Ihre Polemik ist nicht angebracht.

Selbstverständlich werden wir dem Dringlichkeitsantrag der SPD zustimmen. Der CSU-Antrag zielt auf die Bundesebene ab. Über die Aussage, das sollten die anderen machen, nachdem es Dürreschäden nicht nur in Bayern, sondern auch in anderen Ländern gibt, kann man streiten. Den Bauern ist es egal, woher das Geld kommt.

Den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER werden wir ablehnen. Das kann ich Ihnen gleich sagen. Der Antrag kann nichts bringen, da ein nicht unwesentlicher Teil der Bauern in Bayern überhaupt keine Steuern zahlt. In diesem Fall bringt eine steuerliche Entlastung gar nichts. Das sage ich aus dem Bauch heraus. Professor Bahrs von der Universität Hohenheim hat das Thema wissenschaftlich aufgearbeitet und kommt im Wesentlichen zu einem ähnlichen Ergebnis. Professor Bahrs schreibt, ein Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland hätte keinen Nutzen von einer Risikoausgleichsrücklage. Ein weiteres Drittel könnte mit einer steuerlichen Entlastung zwischen 100 bis 500 Euro pro Jahr rechnen. Die Hälfte des monetären Glättungseffekts entfiele auf 10 % der Betriebe. So etwas haben wir schon bei der ersten Säule. Auf eine solche Entlastung kann verzichtet werden. Zusammenfassend führt Professor Bahrs aus, dass der mit der Risikoausgleichsrücklage verbundene Steuerspareffekt nicht merklich zur Stabilisierung der Betriebe beitrüge. Für die Masse bliebe dieses Instrument nahezu unbedeutend. Profitieren würden hingegen vor allem Betriebe, die bereits ohne Risikoausgleichsrücklage über genügend Liquidität zur Risikoabfederung verfügen. Der Allgäuer sagt: Ma muaß it d’ Mischthaufa dunga.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster hat Herr Kollege Dechant von der FDP das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit der SPD nicht so hart ins Gericht gehen, wie das andere vor mir getan haben. Ich bedanke mich dafür, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, damit wir uns im Landtag darüber unterhalten. Mit dem Dringlichkeitsantrag wird ein wichtiges Thema aufgegriffen und versucht, den Betroffenen zu helfen.

Wir werden diesen Dringlichkeitsantrag dennoch ablehnen. Herr Kollege Füracker hat es bereits angesprochen. Wir wollen den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen, da es sich um ein bundesweites Problem handelt. Selbstverständlich versuchen wir, den Bund mit ins Boot zu holen, um

den Bund finanziell zur Verantwortung zu ziehen. Jedoch steht in unserem Dringlichkeitsantrag auch, dass wir eigene Maßnahmen prüfen müssen. Entgegen der Äußerungen meiner Vorredner bin ich der Ansicht, dass eine Prüfung der Maßnahmen korrekt ist. Das ist verantwortliches Handeln. Wir haben den Bund und ein deutsches Problem. Die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen fordern eine Lösung für dieses Problem ein. Wenn diese Lösung nicht ausreicht, steht das Land Bayern bereit, um den Landwirten zu helfen. Das ist verantwortliches Handeln, meine Damen und Herren. Das beweist die Staatsregierung ein weiteres Mal. Dennoch danke ich der SPD, dass sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage innerhalb des § 7 g des Einkommensteuergesetzes, wie im Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER gefordert, ist eine nette Geschichte. Der § 7 g des Einkommensteuergesetzes ist eigentlich für Investitionen eingeführt worden. Über die Risikoausgleichsrücklage haben meine Vorredner schon einiges gesagt. Die Landwirte sind nicht die einzigen selbstständigen Unternehmer in diesem Lande. Die Landwirte sind auch nicht die einzigen selbstständigen Unternehmer, die von Gewinnschwankungen betroffen sind. Ein Schreiner oder Elektriker hat ebenfalls mal mehr, mal weniger Aufträge. Würden wir Ihren Forderungen nachkommen, müsste dieser Vorteil den anderen Unternehmern auch gewährt werden. Das ist schon deswegen notwendig, weil andere Unternehmer klagen könnten. Das können Sie nicht spartenbezogen regeln. Nachher kommt die SPD oder irgendwelche Linken und sagen: Die böse FDP schiebt schon wieder unseren Unternehmern, die ohnehin viel Geld verdienen, das Geld in den Arsch. - Bitte entschuldigen Sie diesen Ausdruck.

(Unruhe)

So ist es eben. Aus diesem Grund können wir Ihrem Dringlichkeitsantrag nicht nähertreten. Dennoch benötigen wir eine Risikoabsicherung für die Landwirtschaft. Deswegen setzen wir uns auf europäischer Ebene für den Erhalt und die Einführung von Instrumenten ein, die Preisschwankungen auf den Märkten aufgrund extremer Situationen ausgleichen.

Das Instrument der Risikoausgleichsrücklage für wechselnde Einnahmesituationen ist grundsätzlich in Ordnung. Wir brauchen jedoch eine andere Lösung. Landwirte, die dies nicht zurückstellen oder nicht der Situation entsprechend handeln oder keine derartigen Einnahmesituationen kommen werden - das wurde von meinen Vorrednern bereits dargestellt - werden im Fall extremer Preissituationen auf den Weltmärkten Probleme bekommen. Sie werden zu Recht nach

Staatshilfe schreien. Wenn dies berechtigt ist, werden wir auch versuchen, dem nachzukommen. Deshalb werden wir den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Staatssekretär Pschierer hat für die Staatsregierung das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier vorne können gar nicht genug Schwaben stehen. Das ist immer gut. Eine Anmerkung sei mir jedoch gestattet: Nach genauer Definition bin ich Allgäuer und kein Schwabe.

Zunächst einmal möchte ich den Fraktionen dieses Hohen Hauses für das Aufgreifen der Themen Dürreschäden und Ernteausfälle meinen Respekt und meine Anerkennung aussprechen. Die Aussagen zu möglichen Ernteausfällen und den damit verbundenen Einkommensausfällen kann ich bestätigen. Anhand unserer Messstationen können wir die Ernteausfälle anhand der Niederschlagsmengen nachweisen. Von Dürreschäden sind jedoch alle Länder der Bundesrepublik Deutschland betroffen.

Die Zielrichtung aller Fraktionen ist fast gleich. Deswegen habe ich eine Bitte. In der Staatsregierung und in der CSU geht es uns insgesamt vor allem um die Treffgenauigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ein paar wenige auch steuerrechtliche Aspekte anführen, die mir wichtig sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie sollten den zweiten und letzten Schritt nicht vor dem ersten tun. Liquiditätsengpässe liegen derzeit nicht vor, höchstens bei einzelnen Betrieben. Jedoch ist es kein generelles Problem, das uns betrifft. Sicherlich ist es möglich, dass dies im September oder Oktober anders aussieht. Aus diesem Grund haben wir noch genügend Zeit, um die Treffsicherheit von Instrumenten genau zu überprüfen.

Ich möchte mich zu den zinsverbilligten Darlehen im Dringlichkeitsantrag der SPD äußern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hört sich gut an. Jedoch ist es nicht ganz so einfach. Ich muss das Liquiditätsprogramm auch unter dem Aspekt der Notifizierungspflicht sehen. Frau Kollegin Müller, Sie wissen, dass wir unsere Kontingente ausgeschöpft haben, zum Teil durch andere Liquiditätsprogramme sowie durch die Milchkuhprämie. Das ist ein Punkt gewesen, der in diesem Fall zu Buche schlägt. Ich werde noch darauf kommen, was uns seitens des Freistaats Bayern wichtig ist und was wir konkret machen können. Das

soll kein Schwarzer-Peter-Spiel sein. Jedoch wäre es verrückt, nicht die Leistungen des Bundes einzufordern. Die Ernteausfälle und Dürreschäden sind nicht nur bayerische Probleme, sondern -

(Zuruf der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

- Frau Kollegin, Lautstärke ersetzt keine Inhalte. Bitte schreien Sie nicht immer dazwischen. Es geht darum, den Bund mit ins Boot zu holen. Es wäre völlig verrückt, mit Landesprogrammen in Vorleistung zu gehen und zu hoffen, dass der Bund nachzieht.

Ein zweiter Punkt ist sehr wichtig, nämlich die Betriebsprämie. Wir sollten alle Chancen nutzen, um eine möglichst frühe Auszahlung der Betriebsprämie zu ermöglichen. Der früheste Termin ist der 1. Dezember. Ich sichere Ihnen zu, die Staatsregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Bund wiederum die Vorfinanzierung gewährleistet. Ich darf dazu ausdrücklich die Grüße des Kollegen Brunner übermitteln, der diese Debatte gerne selbst geführt hätte, aber bei einer wichtigen Veranstaltung in Brüssel ist. Um die angespannte Futtersituation zu entspannen, hat Kollege Brunner bereits eine Prüfung veranlasst, inwieweit Erleichterungen bei Agrarumweltmaßnahmen zugelassen werden können.

Der dritte Punkt betrifft das Bayerische Staatsministerium der Finanzen. Wir diskutieren nicht nur darüber, welche Möglichkeiten wir haben, Betriebe steuerlich zu unterstützen, die von Frost und Trockenheit betroffen sind. Sie kennen die steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen: Stundungen und Minderungen von Steuervorauszahlungen und Hinausschieben von Vollstreckungsmaßnahmen. Wir haben stets zwei Möglichkeiten.

Die erste Möglichkeit müssen wir mit dem Bundesfinanzministerium abstimmen, nämlich die generelle Verwaltungsanweisung. Die zweite Möglichkeit gibt es immer, nämlich steuerliche Unterstützungsmaßnahmen aufgrund persönlicher Billigkeitsanträge der Betroffenen im Einzelfall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Finanzminister Fahrenschon hat sich wegen der Frostschäden frühzeitig mit dem Hause Schäuble in Verbindung gesetzt. Durch generellen Verwaltungserlass vom 20. Mai 2011, also seit wenigen Tagen, ist es Betroffenen möglich, steuerliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ich darf Ihnen zusichern, dass wir gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium prüfen werden, ob eine solche generelle Billigkeitslösung auch für Dürreschäden zu begründen ist. Ich sage ausdrücklich allen betroffenen Landwirten eine schnelle Abstimmung mit den Bundesbehörden zu.

Ich darf auch zusichern, dass Landwirte, die nicht vom Frost geplagt sind, sondern unter Dürreschäden leiden, auch jetzt schon von steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen profitieren können. Das wissen Sie aus anderen Bereichen. Voraussetzung für eine steuerliche Billigkeitsmaßnahme ist stets die Darlegung von persönlichen Billigkeitsgründen beim zuständigen Finanzamt. Die bayerischen Finanzämter werden diese Anträge im Rahmen der Gesetze wohlwollend im Einzelfall prüfen.

Ich will aber, Frau Kollegin Müller, konkret auf den Antrag der FREIEN WÄHLER eingehen. Aus der Antragsformulierung ist nicht genau zu erkennen, was im Einzelnen gewollt ist, ob das die Gewinnschwankungsrücklage ist oder die Risikoausgleichsrücklage.

Ich fange mit Letzterer an. Wenn Sie die Risikoausgleichsrücklage nehmen wollen, verweise ich auf die Ausführungen des Kollegen Füracker. Man muss sich nicht hinter jedes Gutachten einer Universität stellen. Aber nicht nur die Universität Hohenheim, sondern auch Experten der Agrarpolitik sagen, dass dieses Instrument nicht zielgenau ist. Es ist zwar eine Anlehnung an die Regelung im Forstschäden-Ausgleichsgesetz. Für diesen Bereich trifft es aber nicht zielgenau zu.

Den zweiten Vorschlag der FREIEN WÄHLER verstehe ich wahrlich nicht, nämlich die Gewinnschwankungsrücklage als Möglichkeit der Ergebnisglättung. So habe ich das zunächst interpretiert. Schauen Sie sich das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 an. Damals wurde die sogenannte Ansparabschreibung durch einen außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Dieser kann nur rückwirkend aufgelöst werden. Das Instrument funktioniert also nicht.

Bei allem Respekt und Verständnis vor der schwierigen Situation unserer Landwirte könnte man eine Gewinnschwankungsrücklage nicht allen Ernstes auf die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beschränken. Man müsste sie für die gesamte gewerbliche Wirtschaft einführen. Gewinnschwankungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es auch in anderen Wirtschaftsbereichen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Aber nicht witterungsbedingt!)

- Frau Kollegin, auf diesen Einwand habe ich gewartet.

Was kann ein Schreinermeister dafür, wenn ein Kunde nicht zahlt? Was kann ein Unternehmen dafür, das von Globalisierung betroffen ist und dem plötzlich Aufträge und Gewinne wegbrechen? - Ich kenne in meinem Stimmkreis viele Betriebe, die daran kaputt

gegangen sind, dass sie einen Großauftrag hatten und hängen gelassen wurden. Das Risiko haben Sie also auch in der gewerblichen Wirtschaft.

(Beifall bei der CSU und der FDP)