Frau Gote, ich gehe einmal davon aus, dass die GRÜNEN in anderen Ländern, in denen sie mitregieren, dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ebenfalls zustimmen werden. Oder ist das nicht der Fall?
Die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr ist völlig unzeitgemäß. Denn wir haben alle unsere Handys, Smartphones, iPads und Rechner und empfangen damit online die Tagesschau, hören "B5 aktuell", lesen die "Süddeutsche" und den "Spiegel". Das heißt, wir haben die Medienkonvergenz. Die Medien wachsen zusammen.
Da stellt sich wirklich die Frage: Was ist ein "Rundfunkgerät"? Eine gerätebezogene Gebühr scheint mir eher aus der Ära der Dinosaurier zu entstammen. Auch das ist ein Grund, diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, diesem wirklichen Systemwechsel zuzustimmen.
Sie kritisieren, dass Menschen unabhängig von ihrem Mediennutzungsverhalten eine Gebühr zahlen müssen. Aber ich zahle doch auch Steuern unabhängig davon, wie viel Infrastruktur ich nutze. Professor Kirchhof hat in seinem Gutachten geschrieben, hier gehe es darum, dass eine mediale Grundversorgung bereitgestellt werde, und dafür sei die Rundfunkgebühr zu erheben.
Wenn jeder Haushalt diese Gebühr zahlen muss, dann hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber auch eine ganz besondere Verantwortung, mit den Mitteln sinnvoll und sparsam umzugehen.
Um die richtigen Weichen zu stellen, haben wir uns in Verhandlungen im Vorfeld intensiv eingebracht. Darüber hinaus haben wir den Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass gegenüber dem ursprünglichen Entwurf kleine und mittelständische Unternehmen erheblich entlastet werden. Denn sie bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft in Bayern.
Des Weiteren müssen Pensionen und Hotels, die ja für den Tourismusstandort Bayern prägend sind, gegenüber dem vorigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag nur noch ein Drittel der Gebühr zahlen.
In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass das erste Auto pro Betriebsstätte - ich bin dankbar, dass Sie das gegenüber den anderen Ländern durchge
setzt haben - gebührenfrei bleibt. Ich räume aber ein, dass das nicht ausreicht. Ich sehe auch nicht ein, wieso das Prinzip der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe hier mit einer Kfz-Gebühr untergraben wird. Das ist für uns aber kein Grund, den Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Ganzen abzulehnen. Wir haben in unserem Entschließungsantrag niedergelegt, dass es unser Wunsch ist, die Kfz-Gebühr künftig nicht zu erheben.
Der Kern unseres Entschließungsantrags zielt darauf ab, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesellschaftlichen Auftrag wahrnimmt und dass er sich auf Qualität und Inhaltlichkeit fokussiert. Das heißt, er muss seinen Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag ernst nehmen, und jeder Bürger muss an diesem Rundfunk partizipieren können.
Deshalb haben wir in dem Entschließungsantrag festgeschrieben, dass barrierefreie Angebote ausgebaut werden müssen.
Dabei geht es um die Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte sowie um die Gebärdensprache für Gehörlose. Diese Dinge haben wir in dem Entschließungsantrag betont. Wir fordern, dass Mehreinnahmen, sollten sie sich ergeben, im Sinne einer Entlastung der Bürger zur Gebührensenkung genutzt werden. Sparsamkeit fordern wir nicht nur beim Umgang mit dem Geld, sondern auch beim Umgang mit den Daten. Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind schnellstmöglich zu löschen. Wir akzeptieren vor allem nicht, dass Daten von Dritten zugekauft werden. Das haben wir in unserem Entschließungsantrag explizit festgelegt.
Deshalb bitten wir Sie: Stimmen Sie dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu, ebenso dem Entschließungsantrag: Für Qualität und Bezahlbarkeit des Rundfunks!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr vieles gesagt worden, aber ich muss natürlich auf einige Einwendungen eingehen, die vorgebracht wurden.
Mit Bezugnahme auf Herrn Kollegen Piazolo sehe ich das genauso: Unsere Medienlandschaft hat sich massiv geändert. Wir sind in einer Übergangsphase, bei
der die Dinge verwischen. Printmedien, Fernsehen, Radio, auch Hybrid-Internetangebote bis hin zu Browsergaming decken einen Bereich ab, der bisher so nicht bekannt war, vor fünf Jahren technisch noch gar nicht machbar war. Dass wir deshalb die Dinge ganz neu angehen müssen, wie Frau Sandt schon unterstrichen hat, ist selbstverständlich.
Wir brauchen aber künftig wahrscheinlich ganz neue Geschäftsmodelle, damit geistige Leistung, die auf diesem Weg angeboten wird, entsprechend abgegolten wird. Ihr Beispiel der Internet-Online-Angebote von Zeitungen zeigt, dass diese Modelle noch nicht existieren. Aber unser Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht in diese Richtung und greift einige Dinge auf, die diesbezüglich zu erwarten sind.
Ein paar Einwänden möchte ich aber schon entgegentreten. Kollege Rabenstein und Frau Gote haben den Datenschutzaspekt angesprochen. Ich möchte unterstreichen, dass wir die Datenschutzbeauftragten eingebunden hatten und eine Lösung anbieten können, die bezüglich Datensicherheit weitaus besser ist als früher. Es handelt sich wirklich um einen sparsamen Umgang mit Daten, Frau Gote. Ich denke, hier können wir sehr zufrieden sein.
Dass die GEZ künftig weniger Personal brauchen wird, ist zwar heute noch nicht realisiert, weil bei der Umstellung immer mehr Aufwand erforderlich ist. Aber wenn die Dinge einmal ins Laufen gekommen und umgestellt sind, ist künftig tatsächlich mit weniger Mitarbeitern auszukommen. Damit ist das Ziel mittelfristig sicherlich erreichbar. Auf die höheren Belastungen der Wirtschaft hat Frau Sandt schon abgestellt.
Der Einwand, dass Behinderte generell freizustellen seien, kommt mir, ehrlich gesagt, ein bisschen seltsam vor. Es ist klar, dass eine Pauschalierung der Ausnahme aller Behinderten von einer Zahlung für die meisten der Behinderten gerecht ist. Aber es gibt eben auch Leute, die mit einer Behinderung so gut fertig werden, die ihr Leben so beeindruckend meistern, dabei auch in der Lage sind, einem Beruf nachzugehen und Geld zu verdienen, dass diese leistungsfähigen Behinderten durchaus mit Stolz eine Gebühr für das zahlen können, was andere eben auch zahlen. Ich denke, das ist so in Ordnung, insbesondere dann, wenn die Gelder auch zur zweifelsohne notwendigen Verbesserung des Angebots für Behinderte eingesetzt werden. Ich denke, Gebärdensprache ist nicht selbstverständlich. So etwas kann man damit zumindest ideell anschieben.
Staatsverträge haben eigene Regeln. 16 Länder unter einen Hut zu bringen, ist etwas anderes, als für das eigene Land die Dinge zurechtzurücken. Hieraus sind
mit Sicherheit einige Kompromisse, die man eingehen musste, zu erklären. Aber um sich äußern zu können, was einem nicht passt oder was man zukünftig gerne geändert hätte, dazu dient dieser Entschließungsantrag, glaube ich, sehr gut.
Frau Gote spricht von "weißer Salbe". Weiße Salbe, glauben Sie einem Mediziner, kann oft sehr hilfreich und mit Medikamenten versehen sein, sodass wir bei einer zeitnahen Evaluation Dinge, die nicht in Ordnung sind, noch ändern können.
Frau Sandt hat schon auf die Beitragspflicht für Kfz hingewiesen. Das werden wir sicherlich aufgreifen. Wenn wir dann Gelegenheit haben, diese Dinge nach einiger Zeit noch einmal zu diskutieren, werden wir auch die richtigen Stellen finden, an denen Änderungen notwendig sind.
Ich freue mich darauf, wenn in diesem Parlament die Mehrheit für die Entschließung, aber auch für den Staatsvertrag festgeschrieben wird. Damit kommen wir in Bayern der Ratifizierung nach und können ein neues Kapitel in der Finanzierung von Rundfunkangeboten in Deutschland aufschlagen. - Vielen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Dann kommen wir schon zur angekündigten Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Gote.
Herr Staatsminister, ich komme noch einmal auf die Frage zurück, ob Menschen mit Behinderung zahlen sollen oder nicht. Ich habe gesagt, dass man darüber durchaus diskutieren kann, ob die generelle Befreiung richtig war oder so sein muss.
Aber Sie haben jetzt wieder den Kurzschluss begangen zu sagen, dass diese Gelder dann für barrierefreie Angebote verwendet werden können. Das finde ich ehrlich gesagt perfide. Damit sagen Sie nämlich: Die Behinderten sollen für ihre Barrierefreiheit gefälligst selber zahlen. Da finde ich vor dem Hintergrund, dass wir in nahezu jedem Ausschuss die Inklusion als Aufgabe der Gesellschaft und als selbstverständliches
Recht jedes behinderten Menschen diskutieren, eine solche Aussage einfach nicht in Ordnung. Das sollten Sie klarstellen. Es war schon immer die Pflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Barrierefreiheit sicherzustellen. Dem sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten immer nur in mangelhafter Weise nachgekommen. Aber wir lassen jetzt nicht deshalb die Behinderten Gebühren zahlen, damit das dann schneller geht. Das sollte klar sein.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag, Drucksache 16/7001, und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, Drucksache 16/8414.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? - Fraktion FREIE WÄHLER und Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? - Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5. Das ist der CSU/FDP-Entschließungsantrag auf Drucksache 16/7782. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 16/8414 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind CSU, FDP und SPD. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dem Antrag ist damit ebenfalls zugestimmt worden.
Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat mitgeteilt, dass anstelle der Kollegin Eva Gottstein künftig Herr Kollege Thorsten Glauber Mitglied des Stiftungsrats der Bayerischen Landesstiftung sein soll. Die Nachnominierung geht gemäß Artikel 8 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung nicht über den Zeitraum der ursprünglichen Bestellung hinaus.
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber Beschluss fassen.
Wer mit der Bestellung von Herrn Kollegen Thorsten Glauber zum neuen Mitglied des Stiftungsrates der Bayerischen Landesstiftung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - CSU, FDP, FREIE WÄHLER, SPD, GRÜNE. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? - Jeweils nein. Danke schön. Es ist so beschlossen.