Vielen Dank, Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Dr. Rabenstein. Ihm folgt Herr Dr. Piazolo. Vielleicht machen Sie sich schon einmal "gefechtsklar". Bitte, Herr Kollege Rabenstein.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich ebenfalls kurz fassen, da wir bei solchen Staatsverträgen sowieso nur zustimmen oder ablehnen, aber inhaltlich nichts einbringen können. Wir haben das im Vorfeld versucht; denn natürlich hat auch dieser Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag seine Probleme.
Wir haben drei Bereiche problematisiert. Erstens geht es um den Datenschutz. Die GRÜNEN haben hierzu einen Antrag vorgelegt, den wir ergänzt haben. Wir haben in diesem Antrag die Bedenken des Datenschutzbeauftragten des Bundes und auch des Landes Bayern sehr ernst genommen. Und obwohl einige Änderungen in diesem Bereich vorgenommen worden sind, bin ich insgesamt nicht glücklich darüber. Wir werden sehen, was uns die Praxis bringt und wie sich das entwickelt. Aber ich kündige jetzt schon an, dass wir sehr genau hinschauen werden, welche Daten erhoben werden und wie man mit diesen Daten umgeht.
Das zweite Problem betrifft die Verfassungswidrigkeit. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen einiger Rechtsgelehrter. Professor Kirchhof beispielsweise hat gesagt, das Ganze sei nicht verfassungsgemäß. Auch hier werden wir genau beobachten, wie sich das entwickelt. Ich bin sicher, dass es hier noch etliche Dispute unter den Rechtsgelehrten geben wird und dass noch einige Gerichte mit der Thematik beschäftigt sein werden.
Beim dritten Problem, das ich ansprechen möchte, geht es um die Betriebsstättenabgabe und um die Abgabe im Tourismusbereich. Auch da sind Kompromisse erzielt worden, mit denen wir leben können. Denn gerade der Tourismus spielt bei uns in Bayern eine entscheidende Rolle. Bei der Betriebsstättenabgabe haben wir immerhin einen Kompromiss in der Richtung erzielt, dass kleinere Betriebe nicht übermäßig im Vergleich zum jetzigen Stand belastet werden.
Insgesamt stimmen wir also diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor allem aus folgenden Gründen zu: Im Medienbereich hat sich vieles geändert. Während wir jahrzehntelang nur das berühmte Rundfunkgerät und das Fernsehgerät hatten, weiß heute jeder, dass durch die vielen anderen Geräte und Medien die Möglichkeit besteht, öffentlichrechtliche Sendungen zu empfangen. Deshalb musste es da auch eine Änderung geben.
Im Übrigen versprechen auch wir uns eine Verbesserung im Behindertenbereich, das heißt, einen barrierefreien Zugang zu diesen Medien. Sie finden in diesem Fünfzehnten Staatsvertrag entsprechende Formulierungen, von denen wir meinen, dass sie unserem Anliegen gerecht werden. Wir hoffen sehr, dass es zu mehr Gerechtigkeit kommen wird, als es bisher der Fall war.
Gerade in Bayern gab es sehr viele Petitionen mit Auseinandersetzungen über die Rundfunkgebühren. Schauen wir, ob eine Besserung eintritt. Die Hoffnung bleibt.
Da wir all diese von mir erwähnten Verbesserungen sehen, stimmt die SPD-Fraktion diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu.
Danke sehr, Herr Kollege. Nächster Redner ist der Kollege Professor Piazolo. Ihm folgt dann Frau Kollegin Gote.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute werden Sie erfahren, warum die Regierungsfraktionen im Wilden Westen ein schlechtes Image gehabt hätten. Uns liegen zwei Papiere zur Abstimmung vor, nämlich zum einen der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zum anderen der dazu eingegangene Entschließungsantrag auf Drucksache 16/7782.
Beim Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir viele Kritikpunkte; deswegen werden wir dagegen stimmen. Einige dieser Punkte sind bereits genannt worden, ich will sie nur noch einmal ganz kurz Revue passieren lassen.
Da geht es zunächst um eine immanente Erhöhung der Gebühren. Es heißt zwar, die Gebühren blieben gleich, aber die Gebührenbreite vergrößert sich; dadurch werden sicherlich mehr Gebühren erzielt werden, doch noch ist völlig unklar, was damit passieren soll.
Den zweiten Punkt hat der Kollege Rabenstein ebenfalls schon angesprochen. Wir entwickeln im Grunde eine Steuer. Die GEZ-Gebühr ist das, was man unter einer Steuer versteht, und nicht das, was eine Gebühr ausmacht. Auch das sehen wir kritisch.
Der dritte Kritikpunkt zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft schlechter gestellt werden.
Der vierte Kritikpunkt geht dahin, dass in diesem Staatsvertrag die Systematik fehlt. Einerseits geht man bei der Gebührenerhebung von den Haushalten aus, andererseits im Bereich der Wirtschaft von der Anzahl der Geräte.
Der fünfte Punkt ist der mangelnde Datenschutz, der ebenfalls schon angesprochen wurde. Hinzu kommt im Moment auch eine fehlende Verkleinerung der GEZ, wie es eigentlich gefordert worden war. Die Behörde bleibt in ihrer bisherigen Größe bestehen, weitet sich möglicherweise sogar noch aus. All das wird nicht nur von uns, sondern auch von anderen kritisch gesehen. Trotzdem stimmen die Regierungsfraktionen zu. Gleichzeitig reichen sie dann einen Entschließungsantrag ein, in dem zumindest ein großer Teil dieser Probleme angesprochen wird. Da frage ich mich schon, wie man als Parlament so arbeiten kann. Als Regierungsfraktion stimmt man einerseits dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu, andererseits reicht man eine Entschließung ein, in der alle Probleme aufgezeigt werden. Und gleichzeitig mahnt man an, dass die Staatsregierung sich genau um diese Probleme kümmern solle. Das wiederum kann im Grunde genommen gar nicht funktionieren.
Man könnte als Fazit also feststellen: Die Bleichgesichter reden mit gespaltener Zunge. Das ist nichts Neues, es erklärt jedoch meinen Eingangssatz in Richtung Wilder Westen. Gerade die Rothäute - wir haben ja hier ein paar im Hohen Hause - werden das nicht gerne sehen. Auch die GRÜNEN werden das sicherlich, wie auch wir, die wir uns die Farbe Orange zuschreiben, nicht gutheißen.
Abschließend möchte ich noch einen anderen Punkt ansprechen, der mir ebenfalls sehr am Herzen liegt. Es ist doch ein Problem, dass sich sowohl Fernsehen als auch Rundfunk immer mehr vom Kerngeschäft entfernen. Ich habe bei einer Vorlesung neulich die Studenten gefragt, wer noch Zeitung liest. Von 30 Studenten kein einziger! Auf die Frage, wie sich die Studenten informieren, erhielt ich die Antworten: Videotext, möglicherweise SZ-online oder Spiegel-online. Das heißt, hier wird nicht der Fernseher angeschaltet, sondern man geht ins Internet und informiert sich dort. Selbst beim Fernsehen ist das schon zu be
obachten. Warum gehen denn die Leute zu der Sendung "Wetten, dass…?"? Nicht, weil Thomas Gottschalk so nett ist, sondern weil die Leute dort ihre Waren promoten können. Oder warum geht man zu "Ottis Schlachthof"? Jedes Mal wird dort eine CD vorgestellt oder es wird gesagt, was wann wo ist. Das heißt, Fernsehen und Radio beschränken sich nicht auf den Kernauftrag. Sie bieten Rundfunkorchester, Film und Fernsehen.
Sie sehen, das Angebot ist sehr, sehr reichhaltig; aber es wird da natürlich Konkurrenz betrieben zu Wirtschaftsunternehmen, zu Zeitungen, Internet und anderem. Und das alles geschieht mit den GEZ-Gebühren. Das ist ein Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Umso bedauerlicher ist es, dass ein solches Problem bei der Gestaltung des Rundfunkstaatsvertrages höchstens anklingt. Das Fazit lautet für mich: Einerseits werden die Gebühren immer mehr und es werden immer mehr Haushalte zwangsverpflichtet, diese Gebühren zu zahlen. Andererseits weiten sich die Leistungen aus und bereiten anderen Bereichen Konkurrenz.
Gerade die FDP müsste da sehr, sehr sensibel sein. Insofern geht meine Forderung dahin, in der nächsten Zeit in Medien- und Rundfunkräten darauf zu achten, welche Leistungen angeboten werden und wofür die GEZ-Gebühren verwendet werden. Aus all diesen Gründen sehen wir den Staatsvertrag sehr kritisch und werden ihn ablehnen.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gote. Frau Sandt hat sich auch schon bereit gesetzt. Bitte sehr, Frau Kollegin Gote.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wechsel, den wir jetzt mit diesem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag vollziehen, weg von der geräteabhängigen Gebühr hin zum Haushaltsmodell, ist grundsätzlich richtig. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es die GRÜNEN waren, die dieses Modell seit Jahren entwickelt und gefordert haben. Man könnte jetzt annehmen, dann sei alles gut.
Der Wechsel ist richtig, weil wir - es wurde schon beschrieben - eine technische Konvergenz bei den Geräten haben. Er ist auch deshalb richtig, weil er nachhaltig betont, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wichtig für unsere Gesellschaft ist. Er könnte weiterhin deshalb richtig sein, weil es dann vielleicht weniger
Ist also alles gut? Nein, ich denke, es ist trotzdem nicht alles gut. Denn auch was in die richtige Richtung geht oder gut gemeint ist und dann schlecht umgesetzt wird - an diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist vieles schlecht gemacht -, muss man am Ende gegebenenfalls ablehnen.
Der erste ist uns ganz wichtig: Alles was in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag den Datenschutz und den Wechsel zur Haushaltsgebühr betrifft, ist unzulänglich und macht uns große Sorgen. Es werden Daten erhoben, die, wie wir meinen, nicht gebraucht werden. Die Daten sollen auch länger gespeichert werden, als es nötig ist. Auch die Datenbeschaffung ist problematisch.
Zweitens. Es gibt in diesem System natürlich Systembrüche. Einen sprechen Sie in Ihrem Entschließungsantrag an, nämlich die Behandlung von Rundfunkgeräten im Kfz. Wenn man sie nicht gut findet, hätte man sie ja herausnehmen können. Das ist aber nicht passiert.
Es gibt weitere Systembrüche. Einer liegt in der Frage: Sollen Behinderte weiterhin nicht zahlen, oder sollen sie zahlen? Hierüber kann man sicher streiten. Wenn man sagt, sie sollten zahlen und mit dem Geld so wurde es im Referentenentwurf teilweise begründet - sollten die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Barrierefreiheit besser ausbauen, dann finde ich das, ehrlich gesagt, perfide. Denn das würde bedeuten, dass die Behinderten selber für die Barrierefreiheit zahlen müssten.
Man mag mir unterstellen, ich hätte die Zusammenhänge böse ausgelegt. Aber ich habe solche Argumentationen gehört. Damit war ich nicht glücklich.
Auch wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht, ob die Kosten stabil bleiben. Wenn wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken wollen - wir GRÜNEN stehen zu diesem System, und wir wollen ihn stärken -, dann erwarten wir, und zwar nicht als Landespolitiker und Abgeordnete dieses Hauses, sondern als Bürgerinnen und Bürger dieses Staates, vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bessere Qualität. Das darf man gerade zum jetzigen Zeitpunkt sagen.
Ich denke zum Beispiel an die Berichterstattung über die Prinzenhochzeit. Beide öffentlich-rechtlichen Sender glaubten, sie müssten darüber den ganzen Tag berichten. Das ist eigentlich eine Unverschämtheit gegenüber allen, die an Informationen interessiert
waren. Ich nenne hier auch die vielen Talkshows und denke an alles Mögliche, was man unter dem Aspekt der Qualität sicherlich kritisieren könnte.
Wir wollen auch weniger Quotenhörigkeit haben. Wir wünschen uns eine sparsamere Mittelverwendung. Die dazu geführte Diskussion im Haushaltsausschuss und die Kritik des Rechnungshofs waren, gelinde gesagt, nicht bis zum Ende zielführend. Wir wollen vor allem keine weiteren Negativmeldungen haben wie in dem Kika-Betrugsfall, bei dem sehr viel Geld in dunklen Kanälen verschwunden ist. All das darf nicht mehr passieren.
Ich sage ganz kurz etwas zur Problematik von Staatsverträgen allgemein. Es wurde schon angesprochen: Normalerweise können wir keinen Einfluss nehmen. Wir haben uns diesmal sehr früh damit befasst. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, vor Verabschiedung und vor dem Beschluss der Ministerpräsidenten, seitens des Hauses Einfluss auf den Staatsvertrag zu nehmen. Aber das haben Sie verweigert.
Sie haben genau die Punkte, die in unserem Antrag stehen, verweigert, die Sie jetzt aber so schön in Ihrem Entschließungsantrag aufführen. Ich finde das in höchstem Maße scheinheilig. Ihr Entschließungsantrag ist weiße Salbe. Er heilt überhaupt nichts. Er enthält leere Worte. Ist das Gewissensberuhigung? Oder was soll das sein? Mein Gewissen würde es nicht beruhigen. Vielleicht ist es aber bei Ihnen der Fall.
Herrn Dr. Rabenstein habe ich in einem Punkt nicht ganz verstanden. Du hast gesagt, unseren Antrag fandest du nicht weitgehend genug, aber nun stimmst du dem der CSU und der FDP zu. Das kann ich nicht verstehen. Dann müsstest du sinngemäß natürlich auch den Staatsvertrag und die Entschließung ablehnen.
Wie gesagt, wir wollten die Haushaltsabgabe verwirklichen. Die Umsetzung im Staatsvertrag gefällt uns nicht. Deshalb werden wir den Staatsvertrag, der die genannten Mängel hat, ablehnen.
Zu der Entschließung habe ich im Ausschuss schon viel gesagt. Bei der Abstimmung über sie werden wir uns der Stimme enthalten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen sagen, warum wir dem Staatsvertrag zustimmen. Er macht nämlich endlich Schluss mit der Schnüffelei durch die GEZ.
Es widerspricht fundamental unseren Vorstellungen von einer freien Bürgergesellschaft, wenn die Privatsphäre auf diese Art und Weise durchleuchtet und korrumpiert wird.
Frau Gote, ich gehe einmal davon aus, dass die GRÜNEN in anderen Ländern, in denen sie mitregieren, dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ebenfalls zustimmen werden. Oder ist das nicht der Fall?