Protocol of the Session on December 15, 2010

Die Frage, ob eine Haftung gegeben ist oder nicht, ist keine Frage, die dieses Parlament mit Mehrheit zu entscheiden hat. Dafür haben wir in unserem Staat in der Gewaltenteilung die unabhängige Justiz. Das muss die Justiz klären, das wird die Justiz klären. Die Betroffenen haben alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, um ihre Sicht der Dinge darzustellen und um

eventuellen Schadenersatzansprüchen zu begegnen. Aber wir sind es der Bank, den Bürgerinnen und Bürgern, den Steuerzahlern schuldig, dass wir diese Ansprüche auch gerichtlich geltend machen.

Ich sage noch eines dazu, weil immer wieder behauptet wird, man würde den Ruf der Bank schädigen, wenn man Schadenersatzansprüche geltend machen will und wenn man dieses Thema öffentlich macht. Ganz im Gegenteil: Eine Bank, die einen konsequenten Schnitt vollzieht und sich konsequent von Fehlern der Vergangenheit abgrenzt - egal wie stark man diese Fehler gewichtet -, eine Politik, die deutlich macht, dass die Staatsbank zukünftig anders geführt wird, schafft Vertrauen. Es ist positiv in der Öffentlichkeit und auch für die Bank, wenn wir deutlich machen, dass wir in der Zukunft solche Zustände nicht mehr haben wollen und dass die Bayerische Landesbank in der Zukunft einen anderen Weg geht. Damit können auch wir gerade durch eine konsequente Aufarbeitung der Vergangenheit zum guten Ruf und zu einer erfolgreichen Zukunft der BayernLB beitragen.

(Beifall bei den Freien Wählern und Abgeordne- ten der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Pohl. Als Nächster hat Kollege Hallitzky das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr positiv, dass der § 52 a des Kreditwesengesetzes in Kraft tritt. Die Änderung des Landesbankgesetzes ist deshalb in diesem Punkt überflüssig. Das wurde skizziert, und der entsprechende Gesetzentwurf wurde zurückgezogen. Andere Bereiche des Landesbankgesetzes sind sicher in nächster Zeit noch zu ändern.

Damit hat sich der für den Außenstehenden kurzzeitig erkennbare Versuch der CSU, das Verfahren zum § 52 a des Kreditwesengesetzes zu blockieren, in Luft aufgelöst. Dass die CSU dies auf eigene geänderte Einsicht zurückführt, Frau Kollegin Görlitz, und nicht auf politischen Druck, das ist ihr gutes Recht. Das nehmen wir zur Kenntnis, wenn auch die Genese dieses Stimmungswandels - darauf hat Kollege Güller zu Recht hingewiesen - nicht gerade nahelegt, dass es ihre eigene Reflexion war, die dazu führte.

Dass vor dem Hintergrund der sich im Laufe dieses Monats abzeichnenden gesetzlichen Regelung die historische Tat der ehemaligen Verwaltungsräte, auf die Einrede wegen Verjährung zu verzichten, natürlich ein wenig an historischem Stellenwert verliert, ist auch klar, aber das war absehbar.

Lassen Sie mich trotzdem noch einen oder zwei Sätze sagen, warum ein Gerichtsverfahren nicht im luftleeren Raum unter dem Punkt Verjährung zu diskutieren ist, sondern warum es so wichtig ist. Das politische Versagen der Herren Faltlhauser und Naser an der Spitze des Verwaltungsrates und der ihnen blind folgenden nichtstuenden Mitläufer ist ohnehin bekannt. Warum müssen wir das aber gerichtlich aufarbeiten? Was ist damit gewonnen?

Natürlich muss die Bank im Interesse der Steuerzahler alle möglichen Schadenersatzforderungen versuchen einzutreiben, wohl wissend, dass damit nur ein ganz kleiner Teil des Schadens wieder gutgemacht werden kann. Deswegen dürfen wir hier nicht blockieren. Im Gegenteil, wir müssen dazu motivieren, dass der Vorstand der Bank dies auch tut.

Die Klärung der Frage, wer das Desaster der Landesbank zu verantworten hat - es sind viele, die das zu verantworten haben -, ist von ganz zentraler politischer Bedeutung. Kollege Pohl hat darauf hingewiesen. Es darf nicht ausgehen wie das Hornberger Schießen: Außer Spesen nichts gewesen. Die Menschen erwarten eine korrekte Aufarbeitung durch die Politik, durch die Bank und vor Gericht. Vor allem erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass bei diesem Thema - ich glaube, bei keinem anderen Thema so stark wie hier -, Recht und Gesetz für alle gleichermaßen gelten müssen, auch für altgediente Politiker.

Lassen Sie mich abschließend einen weiteren Punkt skizzieren, warum es so wichtig ist, dass der Versuch, Schadenersatz von den Verwaltungsräten einzufordern, auch umgesetzt wird. Eine Klage gegen die Verwaltungsräte wegen Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht würde eine völlig neue Kontrollkultur in all den öffentlich-rechtlichen Unternehmen, die wir alle kennen, auslösen und zur Folge haben. Manche davon werden gut kontrolliert, viele davon werden von den Vorständen gut geführt. Aber dort, wo der Vorstand versagt, ist es sehr, sehr oft der Fall, dass der Wille zur Kontrolle bei den Verwaltungsräten in öffentlich-rechtlichen Unternehmen nicht vorhanden ist. Es lassen sich von den Volkshochschulen, Krankenhäusern, Sparkassen bis hin zur Kreditanstalt für Wiederaufbau viele Fälle benennen. Es liegt in all diesen Fällen nicht nur, nicht hauptsächlich oder zum Teil gar nicht am fehlenden Können der Verwaltungsräte, sondern es liegt am fehlenden Willen. Wenn wir das nicht schaffen, den Willen zur Kontrolle zu erzwingen, dann können wir uns auf Dauer überhaupt keine öffentlichrechtlichen Unternehmen mehr leisten. Denn das Risiko, dass sie völlig unkontrolliert an die Wand fahren, ist viel zu hoch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aus all diesen Gründen, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es hier nicht um eine rein abstrakte Debatte um Verjährung, sondern es bleibt der politische Auftrag brennend aktuell, dass die Politik alles tut, damit der Vorstand der Landesbank, der in dem Fall die Klage führen würde, die notwendigen Konsequenzen zieht.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Hallitzky. Als Nächster hat Kollege Dr. Kirschner das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Kirschner.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich kurz fassen. Ich schließe mich den letzten Ausführungen von Kollegen Hallitzky an, dass es ein weittragendes Thema in alle Bereiche hinein ist, bis hin zu Sparkassen und Krankenhäusern. Da sind wir uns einig.

Vorweg darf ich noch bemerken, Herr Pohl: Die Änderung des § 52 a des Kreditwesengesetzes wurde auf Initiative von Frau Leutheusser-Schnarrenberger durchgeführt - dies am Rande. Die Änderung des § 52 a des Kreditwesengesetzes ist gut so. Warum ist das gut? - Weil damit erstens Klarheit für alle und nicht nur für ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats der Bayerischen Landesbank hergestellt wird. Wichtig ist auch, dass der Zugzwang zu einem "Schnellschuss" entfällt, nämlich eine Klage zu organisieren, ohne dass sämtliche Erkenntnisse einschließlich denen des Untersuchungsausschusses auf dem Tisch liegen. Dies erspart zudem erhebliche Kosten. Weiterhin begrüßt die FDP den Schritt, dass Sie, Herr Huber und Herr Beckstein - Sie sind anwesend - auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben. Ich gehe davon aus, dass das ohne jeglichen Druck geschehen ist. Das ist gut so. Das tut auch der Landesbank gut, weil sie endlich aus der negativen Diskussion des Hohen Hauses kommt und ihr Geschäftsmodell vorantreiben kann.

(Beifall bei der FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 aufgrund der Erklärung der SPD-Fraktion erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Dr. Thomas Beyer, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. (SPD)

zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs. 16/546) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Der erste Redner ist Herr Kollege Professor Dr. Peter Paul Gantzer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! In diesem einfachen Gesetzentwurf geht es um die Aufhebung der Altersgrenze für berufsmäßige Kommunalpolitiker. Ich stelle kurz die Argumente dar: Inzwischen ist unbestritten, dass die Altersgrenze verfassungswidrig ist und aufgehoben gehört. Die zweite Weltalterskonferenz in Madrid 2002 hat dieses am besten zusammengefasst, nämlich, jeder Mensch solle so lange arbeiten dürfen, wie er dies wünsche und er dazu in der Lage sei. Diese Aussage beschreibt die Situation älterer Menschen von heute am besten. Wir wissen, dass nicht jeder glücklich ist, wenn er in einem bestimmten Alter in den Ruhestand treten muss. Die konservativ-liberale Regierung in Großbritannien hat erklärt, dass ab 2011 alle Altersgrenzen in Großbritannien aufgehoben werden. Dort hat man erkannt, wie es mit der älteren Generation aussieht.

Alle ehrenamtlichen Bürgermeister in Bayern unterliegen keiner Altersgrenze. Alle Abgeordneten und Minister haben keine Altersgrenze. Nordrhein-Westfalen hat schon vor einigen Jahren die Altersgrenze aufgehoben. Spätestens seit den letzten Kommunalwahlen wissen die Wähler, wie sie zu entscheiden haben. Ich meine, es gibt keinen einzigen sachlichen Grund, die Altersgrenze aufrecht zu erhalten.

Die Aufhebung der Altersgrenze hat nichts mit Parteipolitik zu tun. Den "Giftzahn", der Ihnen missfiel, haben wir gezogen, indem die Altersgrenze erst zur übernächsten Kommunalwahl fallen soll. Ich sage noch einmal: Das ist kein parteipolitischer Antrag; er hat nichts mit politischer Gesinnung zu tun. Das ist kein Weltanschauungs-Antrag. Das ist ein normaler Antrag, der die demografische Entwicklung berücksichtigen will. Die vielen jungen Abgeordneten wie die Kollegen Meißner, Dr. Fischer oder Thalhammer, die sich gegen unseren Antrag aussprechen, sind Jungspunde, die noch nicht genau wissen, was demografische Entwicklung heißt, die noch nicht mitbekommen haben, wohin sich die Gesellschaft entwickelt. Deswegen rufe ich jetzt die Abgeordneten "60 plus" aus der Regierungskoalition auf. Ich habe mir die Mühe gemacht festzustellen, wer darunter fällt. Ich verletze damit nicht den Datenschutz. Das Abgeordnetenhandbuch ergibt, dass es 33 Abgeordnete "60 plus"

gibt, nämlich die Kolleginnen und Kollegen Professor Dr. Georg Barfuß, Dr. Günther Beckstein, Dr. Otmar Bernhard, Dr. Otto Bertermann, Annemarie Biechl, Reinhold Bocklet, Klaus Dieter Breitschwert, Kurt Eckstein, Dr. Thomas Goppel, Ingrid Heckner, Jürgen W. Heike, Dr. Wolfgang Heubisch, Erwin Huber, Konrad Kobler, Bernd Kränzle, Ursula Männle, Christa Matschl, Brigitte Meyer, Josef Miller, Walter Nadler, Eduard Nöth, Reinhard Pachner, Alfred Sauter, Peter Schmid, Jakob Schwimmer, Eberhard Sinner, Barbara Stamm, Christa Stewens, Max Strehle, Dr. Manfred Weiß, Renate Will, Otto Zeitler und Dr. Thomas Zimmermann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Sie nicht zur Revolution aufrufen. Ich will nur sagen, dass gerade die ältere Generation darauf schaut, wie Sie über diesen Antrag abstimmen. Ich rufe aber nicht zur Revolution auf. Ich sage nicht, dass Sie für meinen Antrag stimmen sollen. Ich sage: Machen Sie es sich einfach und enthalten Sie sich der Stimme. Das würde ausreichen, der älteren Generation zu zeigen, dass der Landtag selbständig ist und sich nicht bestimmten Fraktionsdisziplinen unterwirft, sondern bei wichtigen Themen wie der Altersgrenze aufgewacht ist. Ältere Abgeordnete der Regierungskoalition, vereinigt euch bei meinem Antrag!

(Beifall bei der SPD und den Freien Wählern)

Herr Professor Dr. Gantzer, vielen Dank für Ihr flammendes Plädoyer. Das Wort hat jetzt Kollege Christian Meißner. Bitte schön.

Herr Präsident, ich bin froh, dass ich mich meinerseits an die Genannten wenden kann. Ich sage Ihnen: Fallen Sie nicht auf dieses "unmoralische Angebot des Kollegen Gantzer" mit namentlicher Nennung von "Jungspunden" herein, obwohl das eine gute Idee war. "Jungspund" hat mich schon lange niemand mehr genannt. Mich freut es ungemein, zeigt es doch, dass ich nicht so alt aussehe, wie ich mich manchmal fühle, wenn ich über das Thema "Altersgrenze" diskutieren muss.

Tatsache ist, dass Sie mit dem Gesetzentwurf einiges ausgelöst haben, weil er sowohl in den Ausschüssen des Parlaments als auch intern intensiv diskutiert wurde, da die genannten Argumente nicht von der Hand zu weisen sind. Man muss sich Gedanken machen, ob man zwischen Ministern, Abgeordneten und ehrenamtlichen Bürgermeistern auf der einen und hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten auf der anderen Seite differenzieren soll. Nicht nur bei den soeben aufgelisteten Personen löst das Thema überall in der Politik Betroffenheit, Nachdenken und gewis

se Reflexe aus. Insofern war die Diskussion spannend und hat einen Landtagsbeschluss hervorgebracht, der mit der Mehrheit der Regierungskoalition gefasst wurde. Wir wollen die Altersgrenze ab dem Jahr 2020 auf 67 Jahre anheben. Schon deswegen ist es uns nicht möglich, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir würden damit dem Beschluss vom 27.10.2010 über den Dringlichkeitsantrag widersprechen.

Da das Thema bereits intensiv diskutiert wurde, will ich mich relativ kurz fassen. Wir meinen, dass es gute Gründe für eine Differenzierung gibt. Die Abgeordneten gehören einem Kollegialorgan an. Bei Rücktritt oder Ausscheiden muss man nicht das Schlimmste annehmen, weil das keine Nachwahl auslöst, während die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als Leiter einer Behörde vorstehen und deswegen mit 65 und später mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Wir werden eine Kandidatur dahingehend privilegieren, dass jemand, der mit 67 Jahren gewählt wird, bis zur Vollendung des 73. Lebensjahres im Amt sein darf. Wir erachten das als ausreichend. Letztendlich ist mir die Aussage nicht geläufig, es wäre unbestritten, dass Altersgrenzen verfassungswidrig seien. Ich meine, für unsere Rechtsordnung trifft das nicht zu.

Wir werden die Altersgrenze wie beschlossen einführen. Sobald der Gesetzentwurf eingebracht ist, werden die kommunalen Spitzenverbände zu Wort kommen. Schon im Vorfeld zeigt sich, dass es dazu kein einheitliches Bild gibt. Viele sind für die Belassung der jetzigen Altersgrenze. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir mit unserer Überlegung, die Altersgrenze ab dem Jahr 2020 auf 67 Jahre zu erhöhen, eine sachgerechte Lösung gefunden haben und werden deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich freue mich auf die weitere Debatte. Mal sehen, wen Sie noch aufrufen.

Herr Kollege Meißner, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Kollege Dr. Gantzer hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Ist das richtig? - Gut. Bitte schön.

Herr Kollege Meißner, ich habe nur eine Zwischenfrage. Sind Sie der Meinung, dass die Kolleginnen und Kollegen Disziplinarmaßnahmen seitens Ihrer Partei zu befürchten hätten oder die Regierungskoalition beschädigt würde, wenn sich die von mir Aufgerufenen der Stimme enthalten würden?

Herr Kollege Meißner, Sie haben das Wort.

Ich kann die Frage nicht endgültig beantworten, bin aber froh, dass viele der Aufgerufenen nicht anwesend sind, sodass wir das nicht überprüfen können.

Herr Kollege Dr. Goppel, Sie haben das Wort. Herr Kollege Meißner, kommen Sie bitte noch einmal an das Rednerpult. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Goppel.

Herr Kollege Meißner, sind Sie bereit, Herrn Kollegen Dr. Gantzer zu sagen, dass dann, wenn Disziplinarmaßnahmen drohen würden, ich mit ihm stimmen würde?

(Heiterkeit)

Bitte schön, Herr Kollege Meißner.

Ich bin gerne bereit, ihm das auszurichten. Ich gehe aber davon aus, dass er es gehört hat. Außerdem stimmt es auch.

Hat sich noch jemand gemeldet? - Das ist nicht der Fall. Damit sind Sie in Gnaden entlassen, Herr Kollege Meißner. Als nächster Redner hat Herr Kollege Hanisch das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Artikel 39 Absatz 2 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes verbietet, dass Menschen, die älter als 65 Jahre alt sind, für das Amt des Bürgermeisters kandidieren. Wir halten diese Regelung für nicht sinnvoll. Inzwischen wurden eine Menge Argumente ausgetauscht. Klar ist, dass ein Bürgermeister Amtsvorstand ist. Das ist ein Minister aber auch. Letzterer kann durchaus älter sein als 65 Jahre. Dieses Argument kann man sicherlich nicht einführen.

Die Freien Wähler sind der Auffassung, dass der Wähler mündig genug ist, um entscheiden zu können.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Wenn ein Wähler einen 65- oder 67-jährigen Kandidaten wählt und ihm sein Vertrauen gibt, wird der Wähler einen guten Grund dafür haben. Wenn er ihn nicht will, wird er mit seiner Stimme entscheiden können. Für die Freien Wähler gibt es keinen sachlichen Grund, die Altersbegrenzung 65 Jahre weiterhin aufrecht zu erhalten. Wir bitten Sie, geben Sie die Grenze frei. Ob die Grenze bei 60 oder 65 Jahren liegen muss, ist eine Sache der Logik oder wie man das Wahlrecht versteht. Wir verstehen es so, dass letzt

endlich der Wähler entscheiden soll. Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen.