Protocol of the Session on December 15, 2010

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Frau Ministerin, Sie besuchen überhaupt keine Gemeinschaftsunterkünfte. Sie lassen sich immer von Beamten informieren. Es wäre doch günstig, wenn Sie einmal Gemeinschaftsunterkünfte besuchen und sich die Probleme vor Ort erklären lassen würden; dann hätten Sie einen ganz anderen Bezug zur Problematik.

Es ist richtig, dass die Residenzpflicht gelockert worden ist. Das muss über Gesetze geschehen, und das ist noch nicht realisiert worden. Alle fragen jetzt, wann das geschehen soll. Das müsste jetzt endlich umgesetzt werden.

Sie haben gesagt, Sie bekämen mehr Mittel, einmal 24 und einmal 34 Millionen Euro. Wofür reichen diese Mittel? Die Richtlinien für die Gemeinschaftsunterkünfte sind richtig und wichtig; sie sind jedoch in keiner Weise umgesetzt worden: Sieben Quadratmeter pro Person, ein Duschplatz für zehn Personen, abschließbare Schränke und getrenntes Familienleben. Wäre es nicht wichtig, diese Richtlinien sofort umzusetzen? Reichen die Mittel, die Sie bekommen, aus, um die Richtlinien umzusetzen?

Anstatt der Verteilung von Essenspaketen könnten wir das Gutscheinsystem ausprobieren. Ich weise darauf hin, dass in den meisten Bundesländern Bargeld ausgezahlt wird. Welche Erfahrungen haben die Bundesländer gemacht, die Bargeld auszahlen? In drei Bundesländern, in Bayern, in Baden-Württemberg und im Saarland, werden Essenspakete ausgegeben. Alle anderen Bundesländer lösen die Versorgung anders, zum Beispiel mit Gutscheinen, wie wir von den Freien Wählern, sie auch fordern.

Über die Unterbringung in Privatwohnungen liegen Berechnungen vom Flüchtlingsrat vor. Nach diesen Berechnungen ist die Unterbringung der Flüchtlinge in Privatwohnungen günstiger als die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Sie sagen immer, das stimme nicht. Ich habe jedoch noch keine objektive Vergleichsrechnung gesehen. Wir von den Freien Wählern sind an einer Lösung interessiert, die insgesamt kostengünstiger ist. Dies würde die Kommunen weniger belasten.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Zur Erwiderung hat Frau Staatsministerin Haderthauer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Fahn, ich fange mit Ihnen an. Die Gutachten über die Kosten gibt es bereits. Wir lassen Ihnen diese gerne zukommen. Es stimmt jedoch nicht, dass die Kommunen weniger belastet werden. Wir vermitteln keine Privatwohnungen. Wir befreien lediglich von der Pflicht, in der Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Das bedeutet: Wer ausziehen möchte, muss sich wie jeder andere auch eine Privatwohnung suchen. Darüber sind die Kommunen nicht glücklich. Diejenigen, die ausziehen dürfen, sollten allmählich aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. 10 % der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Flüchtlinge müssten nicht dort leben. Das würde mehr Platz schaffen. Auf diese Weise tragen letztlich die Kommunen die "Last". Das haben Sie so bezeichnet. Die Kommunen finden das nicht lustig.

Sehr häufig besucht mein Staatssekretär die Gemeinschaftsunterkünfte. Ich halte es für sinnvoll, wenn bei einem Staatsministerium dieser Größe mit einer Ministerin und einem Staatssekretär als politischen Spitzen mehrere Gemeinschaftsunterkünfte besucht werden. Insbesondere die von der Presse benannten Gemeinschaftsunterkünfte wurden besucht.

Die Residenzpflicht gilt seit dem 01.12.2010. Sie ist bereits umgesetzt und hat nichts mit dem Gesetzentwurf zum Asylkompromiss zu tun. Frau Weikert, ich gebe Ihnen vollkommen recht. Ich kümmere mich ausschließlich um die abgelehnten Asylbewerber. Das sind ungefähr 74 % der Flüchtlinge. Die anderen Flüchtlinge fallen gar nicht in meine Zuständigkeit. Diese werden von den Sozialgesetzbüchern II und XII erfasst und leben in Privatwohnungen. Für diese Menschen bin ich zwar auch zuständig, jedoch nicht im Rahmen der Asylsozialpolitik. In den Gemeinschaftsunterkünften leben abgelehnte Asylbewerber, denen der Flüchtlingsschutz nicht zukommt. Für diese abgelehnten Asylbewerber fordern wir Verbesserungen in

den Gemeinschaftsunterkünften. Für die soziale Beratung und Betreuung werden Fördergelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro eingesetzt. Die mit diesen Mitteln geförderten Organisationen leisten, wie Sie selbst sagen, hervorragende Beratungs- und Betreuungsarbeit.

Ich empfehle Ihnen, die Plenarprotokolle zu lesen. Gerade habe ich gesagt, dass abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind, unser Gastrecht missbrauchen. Das ist richtig. Wem diese Äußerung Bauchschmerzen bereitet, der lebt offenbar davon, der Bevölkerung solche Dinge in der Hoffnung zu verschweigen: Worüber man nicht redet, das ist nicht da und darf auch gar nicht sein. Frau Bause, das, was Sie geäußert haben, schürt die Ausländerfeindlichkeit. Die Bevölkerung weiß doch, was los ist. Sie bekommen es doch immer wieder mit. Die Gastfreundschaft und Offenheit in Bayern leben davon, dass wir genau differenzieren und eben nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt Menschen, die unseren Schutz brauchen. Diejenigen finden in Bayern die besten Bedingungen vor. Einige Menschen können wir nicht abschieben. Sie dürfen bei uns arbeiten und in Privatwohnungen leben. 8.500 Asylbewerbern wird dieses Recht gewährt. Selbstverständlich gibt es auch Menschen - das habe ich gerade geschildert -, die hier leben wollen und nicht politisch verfolgt worden sind. Für diese Menschen sollen die Steuergelder nicht zur Verfügung gestellt werden. Das muss man deutlich sagen dürfen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Von Frau Kollegin Ackermann liegt eine Anmeldung zur persönlichen Erklärung nach § 112 der Geschäftsordnung vor. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In meiner persönlichen Erklärung wende ich mich ausdrücklich gegen die unzulässige Vermischung der Argumente in der Rede von Herrn Seidenath, der den Flüchtlingsrat und die GRÜNEN so durcheinanderwirbelt, dass am Schluss der Eindruck entsteht, die GRÜNEN hätten die Persönlichkeitsrechte der Beamten verletzt. Ich stelle fest: In keiner Pressemitteilung haben wir die Persönlichkeitsrechte von Beamten verletzt. In keiner Pressemitteilung der GRÜNEN sind die Namen dieser Beamten erschienen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harald Güller, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen LandesbankGesetzes (Drs. 16/6402) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erster Redner hat Herr Kollege Güller das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Tag können wir einen Teilaspekt der Landesbankaffäre um den Kauf von ABS-Papieren und den Kauf der Hypo Group Alpe Adria erfolgreich abschließen. Mit dem heutigen Tag tritt der gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlichte § 52 a neu des Kreditwesengesetzes in Kraft, der die Verjährungsfrist sowohl für Verwaltungsräte als auch für Bankvorstände auf zehn Jahre verlängert. Damit ist es den CSU-Verwaltungsräten der BayernLB, aber auch den Vorständen der BayernLB nicht mehr möglich, sich, so sagen auch alle vorliegenden juristischen Stellungnahmen, in die Verjährung zu flüchten. Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Erfolg.

(Beifall bei der SPD und den Freien Wählern)

Das ist ein Erfolg des gesamten Hauses. Das ist ebenfalls ein Erfolg der Demokratie und unseres parlamentarischen Systems. Es war richtig von der SPD, immer zwei Wege zu verfolgen. Der erste Weg bestand in der Brechung des Widerstandes Bayerns hinsichtlich der Verjährungsregelung im Restrukturierungsgesetz des Bundes. Der zweite parallele Weg bestand darin, die Änderung des Landesbank-Gesetzes und des Sparkassengesetzes voranzutreiben.

An dieser Stelle erinnere ich an den historischen Ablauf in dieser Sache. Am 27.10. gab es noch wütende und erbitterte Diskussionen vonseiten der CSU zu einem Dringlichkeitsantrag der SPD, der Freien Wähler und der GRÜNEN, mit dem die Verhinderung der Verjährung auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt worden ist. Wir haben feststellen müssen, dass die Bayerische Staatsregierung noch im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates am 11. November explizit gegen den § 52 a des Kreditwesengesetzes auf Bundesebene gestimmt hat. Ich will es nicht kritisieren, wenn Sie der Meinung sind, dass man dieses Problem auch auf Landesebene regeln kann. Inkonsequent war aber - das haben wir kritisiert -, dass Sie es damit den Verwaltungsräten der CSU ermöglicht hätten, sich in die Verjährung zu retten. Wenn Sie, die Staatsregierung, auf Bundesebene schon den § 52 a ablehnen, hätten Sie parallel dazu in diesem Haus

einen Gesetzentwurf einbringen müssen. Das haben Sie nicht getan. Sie haben sich in keiner Debatte in diesem Haus dazu bekannt, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, um das Problem zu lösen.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch des Abgeord- neten Alexander König (CSU))

Deswegen war es folgerichtig, dass die SPD am 23. November eine Aktuelle Stunde beantragt und am 1. Dezember einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht hat. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Fraktionen in diesem Haus, dass Sie hinsichtlich dessen, was wir am 1. Dezember vereinbart haben, Wort gehalten haben. Wir haben den Gesetzentwurf so weit beraten, dass er heute, am 15. Dezember, in Zweiter und Dritter Lesung behandelt werden könnte. Wir wären heute in der Lage, das Landesbankgesetz in Zweiter und Dritter Lesung zu verändern und die Verjährungsfristen auf zehn Jahre zu verlängern. Das ist heute ein Erfolg des parlamentarischen Systems. Wir, die Opposition

(Unruhe)

- Es wäre hilfreich, wenn an der Regierungsbank ein bisschen leiser gesprochen würde.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, Sie haben völlig recht. Ich bitte auf beiden Seiten der Regierungsbank die Regeln einzuhalten. Sie haben wieder das Wort, Herr Güller.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Es ist mir wichtig, an dieser Stelle zu sagen, dass das parlamentarische System beim Thema Verjährung funktioniert hat. Die Opposition ist ihrer Pflicht nachgekommen. Sie hat den Finger in die Wunde gelegt. Sie hat alle parlamentarischen Möglichkeiten ergriffen und einen Gesetzentwurf geschrieben. Sie ist auch ihrer Pflicht nachgekommen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass Verjährung droht. Die Medien haben in ihrer Berichterstattung und in einer Reihe von Kommentaren auch die Gefühle der Bevölkerung aufgegriffen, die keinerlei Verständnis dafür gehabt hätte, wenn sich Verwaltungsräte am 1. Januar 2011 still und heimlich in die Verjährung hinausstehlen könnten.

(Beifall bei der SPD)

Letztendlich hat dieser Druck mit dazu geführt, dass gestern auf Bundesebene ein Gesetz in Kraft gesetzt wurde, mit dem heute die Verjährung auch bei der Landesbank auf zehn Jahre verlängert wird.

Und siehe da: In der vergangenen Woche haben Herr Faltlhauser, Herr Schmid, Herr Huber und Herr Beckstein öffentlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ich sage an dieser Stelle herzlichen Dank dafür. Es ist nur ein bisschen schade, dass dieser Verzicht erst zu einem Zeitpunkt gekommen ist, als klar war, dass entweder das Bundesgesetz geändert wird oder dass der Bayerische Landtag ein Gesetz macht. Kollegin Aures und ich haben Sie mehrfach gebeten, diesen Schritt viel früher zu machen. Ich sage herzlichen Dank dafür, dass Sie ihn jetzt noch getan haben. Ein bisschen früher wäre schön gewesen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜ- NEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen das Thema in den kommenden Wochen und Monaten im Auge behalten. Die Bevölkerung wird sehr genau beobachten, wie wir mit dem Schaden, der eingetreten ist, umgehen. Wie gehen wir mit der Verantwortung für 10 Milliarden Euro um, die der Freistaat Bayern als Absicherung für die BayernLB geben musste? Wie gehen wir mit dem Schaden in Höhe von 3,75 Milliarden Euro um, der durch den Kauf der maroden Kärntner Bank Hypo Group Alpe Adria entstanden ist? Wie gehen wir mit dem Schaden in Höhe von 305 Millionen Euro um, der durch die Zinsen entstanden ist, die wir allein in diesem Jahr aus dem Haushalt des Freistaats Bayern zahlen müssen? Wie gehen wir mit dem Schaden um, dass in diesem Jahr 29 Millionen Euro weniger in den Fonds des Freistaats fließen und dieses Geld durch Mittel des Haushalts des Freistaats Bayern ersetzt werden muss? Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr sensibel. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man den Kleinen hängt und den Großen laufen lässt.

Wir müssen in den kommenden Monaten die Chance der verlängerten Verjährung wahrnehmen und sehr genau prüfen, welche zivilrechtlichen Schritte wir einleiten. Der Vorteil des heutigen Tages ist, dass wir für eine seriöse Prüfung dieser Frage und für ein genaues Studium des Endberichts des Untersuchungsausschusses zur Landesbank-Affäre im Bayerischen Landtag mehr Zeit haben, als wir es sonst gehabt hätten. Das ist der große Vorteil. Das ist die große Chance. Gehen wir mit ihr verantwortungsvoll um und prüfen wir genau. Der Untersuchungsausschuss hat die meisten Zeugenvernehmungen abgeschlossen. Er hat die meisten Akten, die vorliegen, studiert. Es waren fast 300 Aktenordner. Es gibt haufenweise Hinweise, die zumindest ein fahrlässiges, wenn nicht sogar grob fahrlässiges Handeln der Verwaltungsräte möglich erscheinen lassen. Letztendlich wird diese Frage nur ein Zivilgericht klären können. Ab dem heutigen Tag

besteht hierzu die Chance. Herzlichen Dank an alle Seiten dieses Hauses.

Nachdem das Bundesgesetz gestern veröffentlicht wurde und heute in Kraft getreten ist, ist eine Verabschiedung unseres Gesetzentwurfs im Plenum des Bayerischen Landtags nicht mehr notwendig. Die SPD-Fraktion zieht ihren Gesetzentwurf an dieser Stelle zurück. Dennoch herzlichen Dank für die guten und schnellen Beratungen.

(Beifall bei der SPD)

Nach Zurückziehen des Gesetzentwurfs ist dieser eigentlich nicht mehr existent und nicht mehr Beratungsgegenstand. Auf der anderen Seite wäre es nicht falsch, den anderen Fraktionen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu geben. Deswegen rufe ich jetzt die Kollegin Görlitz auf. Wenn sie eine Stellungnahme abgeben will, hat sie dazu das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Gesetzentwurf wortreich zurückgezogen wurde, weil seine Verabschiedung nicht mehr notwendig ist, möchte ich auch ein paar Sätze von unserer Seite dazu sagen. Wir begrüßen es natürlich, dass das Bundesgesetz jetzt in Kraft tritt. Ich möchte nur noch die Geschichte darstellen, denn jetzt wurde der Eindruck erweckt, dass es ein Verdienst der SPD sei, dass dieses Gesetz in Kraft treten konnte. Der Bundestag hat das Restrukturierungsgesetz bereits am 28. Oktober beschlossen. Inhalt dieses Gesetzes ist eben auch die Verlängerung der Verjährungsfrist. Am 25. November, fast einen Monat später, bekamen wir die Drucksache mit dem Gesetzesänderungsantrag der SPD. Es war nicht notwendig, jemand auf die Problematik aufmerksam zu machen. Deswegen haben wir im Laufe der Abstimmungen und Beratungen in den Ausschüssen dem Gesetz auch ständig zugestimmt.

Lassen Sie mich noch einen Satz sagen, weil Sie das Zögern der Verwaltungsräte hinsichtlich der Verzichtserklärung so dargestellt haben, dass diese nicht recht gewusst haben, was sie tun sollten. Herr Güller, Sie wissen genau, dass es nicht daran lag, dass die Verwaltungsräte nicht wollten. Sie mussten erst mit der D&O-Versicherung klären, ob eine Verzichtserklärung Konsequenzen hätte. Sobald die Auskunft dazu gegeben wurde, haben die Verwaltungsräte ihre Verzichtserklärung unterschrieben und damit gezeigt, dass sie keine Verjährung geltend machen. Wir haben dieses Thema gut bearbeitet. Ich bin froh darüber, dass das Gesetz jetzt in Kraft tritt und damit auch ein Teil unserer Arbeit ihren Niederschlag findet.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Ich frage die weiteren angemeldeten Redner, ob sie dazu Stellung nehmen wollen? - Dann hat als Nächster Herr Kollege Pohl das Wort.

(Zurufe von der CSU: Metzgermeister! Schläch- ter!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren über ein Phantom, nachdem die SPD ihren Entwurf zurückgezogen hat. Dennoch ist diese Diskussion wichtig, denn wir alle müssen dem Eindruck entgegentreten, dass wir in Bayern eine Berlusconi-Republik sind. Wir sind es nicht. Dafür danke ich allen Fraktionen hier im Haus.

Die Hilfe kommt manchmal von einer Seite, wo man es nicht erwartet. Diesmal war es die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, die eine Änderung des Bundesrechts eingeleitet hat, die jetzt durch die Ausfertigung des Gesetzes vollzogen ist. Wir haben eine bundesrechtliche Regelung, die die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert, weswegen die landesrechtliche Regelung, die die SPD flankierend eingebracht hat, obsolet geworden ist.

Ich werte es nicht, ob die Verwaltungsräte rechtzeitig auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben oder ob sie noch früher darauf hätten verzichten können. Genauso wenig unterstelle ich den Verwaltungsräten, dass sie sich in einem Verfahren auf die Einrede der Verjährung berufen hätten. Das wissen wir alle nicht. Deswegen kann man das nicht unterstellen. Es ist aber wichtig, dass man diese Möglichkeit genommen hat, sodass wir mit offenem Visier in einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren klären können, ob eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit besteht oder nicht. Das sind wir den Steuerzahlern, den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats Bayern auch schuldig. Denn, wie Kollege Güller ganz richtig gesagt hat, wir dürfen in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck erwecken, dass es ein Sonderrecht für Politiker gibt, und zwar weder in der einen noch in der anderen Weise. Weder darf ein Politiker besonders hart angefasst werden, weil er Repräsentant dieses Staates ist, noch darf er sich einer gegebenen Verantwortlichkeit entziehen können.

Die Frage, ob eine Haftung gegeben ist oder nicht, ist keine Frage, die dieses Parlament mit Mehrheit zu entscheiden hat. Dafür haben wir in unserem Staat in der Gewaltenteilung die unabhängige Justiz. Das muss die Justiz klären, das wird die Justiz klären. Die Betroffenen haben alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, um ihre Sicht der Dinge darzustellen und um