Erika Görlitz
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Last Statements
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Frau Goderbauer steckt im Stau. Sie hat mich gebeten, doch als Erste zu sprechen. Ich denke, der Sache ist das auf alle Fälle dienlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Themenkomplex Landesbank beschäftigt uns heute in Zweiter Lesung im Plenum. Wir entscheiden über die Änderung des Landesbankgesetzes. Die Gesetzesvorlage der Staatsregierung sowie der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hierzu sind Teil der Umsetzungsmaßnahme der EU-Beihilfeentscheidung vom Sommer 2012. In der Beihilfeentscheidung ist festgelegt, dass die Corporate Governance, also die Organisationsstruktur der BayernLB, neu geregelt werden muss. Die Hälfte der den Anteilseignern zu
stehenden Sitze im Aufsichtsrat muss mit externen Mitgliedern besetzt werden. Der Aufsichtsratsvorsitz muss bis Ende der Umstrukturierungsphase durch einen Externen wahrgenommen werden. Geborene Mitglieder, also Mitglieder, die qua Gesetz Aufsichtsratsmitglieder sind, darf es nicht mehr geben.
Mit der vorliegenden Änderung des Landesbankgesetzes wird dies umgesetzt. Im Einzelnen: Wie bislang wird der Aufsichtsrat elf Mitglieder haben. Davon sind künftig fünf sogenannte externe Mitglieder, und ein Mitglied kommt von der Personalseite. Die restlichen Mitglieder können unmittelbar den Anteilseignern zugerechnet werden. Alle Vertreter der Anteilseigner werden von der Generalversammlung bestellt, der Beschäftigtenvertreter durch die Personalvertretung der Bank entsandt.
Ziel ist es, die Gremien der Bayerischen Landesbank zu entpolitisieren und die Organisation an die einer Aktiengesellschaft anzunähern. Deshalb wird auch mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Wegfall des doppelten Stimmrechts der staatlichen Vertreter umgesetzt. Wir sagen: Der Einfluss des Freistaats Bayern bleibt auf diese Weise über die Generalversammlung, also über die Versammlung der Eigentümer, ausreichend gewahrt. Hier hat der Freistaat Bayern eine Mehrheit von 75 %.
Außerdem wollen wir, dass sich der Landtag in Zukunft bei Beteiligungserwerben und Beteiligungsveräußerungen stärker beteiligt. Beteiligungserwerbe und Beteiligungsveräußerungen ab einem Kaufpreis von mehr als 100 Millionen Euro sollen künftig von der Zustimmung des Landtags abhängen. Dadurch wird der politische Einfluss bei nicht banküblichen Geschäften sichergestellt. Mit Beteiligungsgeschäften wird sich in Zukunft ab einer bestimmten Größenordnung der Haushaltsausschuss befassen müssen. In der Praxis könnte dies zum Beispiel dergestalt erfolgen, dass in die ausgehandelten Verträge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Landtags bzw. des Haushaltsausschusses aufgenommen werden.
Die übrigen Bestimmungen befassen sich im Wesentlichen mit der Konzentration der Rechtsaufsicht auf das Finanzministerium. Bislang waren Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam zuständig. Auch geht es um die Neuschaffung eines Ausschusses für die Angelegenheiten der Landesbodenkreditanstalt und die Anpassung weiterer Bestimmungen.
Meine Damen und Herren, zur Änderung des Landesbankgesetzes gab es schon in der Ersten Lesung eine Debatte. Die Opposition hat ihre Argumente dargelegt. Ich möchte auch hierauf eingehen.
Immer wieder wird der Vorwurf laut, die Staatsregierung oder die CSU stehle sich aus der Verantwortung. Nun solle das unter dem Vorwand der Beihilfeentscheidung festgeschrieben werden. – Das stimmt nicht. Seit der Schieflage der BayernLB Ende 2008 ist die Staatsregierung konsequent den Weg gegangen, die BayernLB zu entpolitisieren und externen Fachverstand in die Arbeit der Landesbank mitaufzunehmen. Damit wurde gerade dem Vorwurf begegnet, in der Landesbank sei nicht professionell gewirtschaftet worden.
Die EU-Beihilfeentscheidung hat die Richtigkeit dieses Weges bestätigt. Auch die EU-Kommission fordert, dass im Verwaltungsrat der BayernLB keine Vertreter qua Amt mehr sind, und die Vorgaben der EUEntscheidung sind für den Freistaat bindend. Diese Vorgaben kann man nicht als Vorwand benutzen. Sie müssen, wie von der EU-Kommission gefordert, fristgerecht bis zum 1. Juli 2013 umgesetzt werden. Wir stehlen uns also gerade nicht aus der Verantwortung und riskieren ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der Beihilfeentscheidung, sondern entwickeln die Unternehmensstruktur der BayernLB konsequent fort.
An dieser Stelle kann ich mir einen Hinweis auf die WestLB nicht verkneifen. In deren Beihilfeverfahren fand man keine Einigung mit der EU-Kommission. Man hat die Warnungen der EU nicht verstanden. Was ist passiert? Inzwischen wurde die einst so stolze WestLB abgewickelt. Wie man der Presse immer wieder entnehmen kann, muss das Land NordrheinWestfalen mit weiteren Belastungen durch die Abwicklungsgesellschaft rechnen. Die BayernLB hat dagegen seit dem letzten Jahr über eine Milliarde Euro an den Freistaat gezahlt. Davon sind knapp 900 Millionen Euro auf die Beihilferückzahlung anrechenbar. Das nenne ich verantwortungsvolle Politik.
Gesagt wurde auch, dass der Landtag nicht in ausreichender Weise in Entscheidungen der BayernLB eingebunden sei; letztlich werde damit das Budgetrecht ausgehebelt. Auch das trifft nicht zu.
Erstens ist das Bankgeschäft ein operatives Geschäft. Der Landtag kann kein Ersatzvorstand der BayernLB werden.
In der komplexen Finanzwelt muss ein Unternehmen wie die BayernLB klare, marktgängige Unternehmensstrukturen haben und handlungsfähig sein.
Zweitens widerspräche eine stärkere Einbindung des Landtags auch den bindenden Vorgaben der EU
Kommission, die für die Gremien der BayernLB einen stärkeren externen Sachverstand fordert. Ziel ist es, die Gremien der Bayerischen Landesbank zu entpolitisieren und die Organisation einer Aktiengesellschaft anzunähern.
Drittens wird diesen Forderungen, soweit es sich um nicht bankübliche Geschäfte handelt, nachgekommen. Mit der Neufassung des Artikels 18 a soll sich der Landtag in Zukunft bei Beteiligungserwerb und Beteiligungsveräußerung stärker beteiligen. Der Beteiligungserwerb oder die Beteiligungsveräußerung mit einem Wert von mehr als 100 Millionen Euro sollen künftig von der Zustimmung des Landtags abhängen. Damit wird der politische Einfluss bei nicht banküblichen Geschäften sichergestellt. Der Landtag wird bei nicht operativen Geschäften in die Entscheidungsfindung mit eingebunden.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung sowie zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde in den Mittelpunkt meines Beitrags das stellen, was uns ganz besonders am Herzen liegt: den Mieterschutz.
Die BayernLB hat die Vorgaben der EU-Kommission zum Mieterschutz in optimaler Weise umgesetzt. Den Zuschlag im Bieterverfahren bekam ein von der Patrizia geführtes Investorenkonsortium. Das Konsortium besteht aus zahlreichen, langfristig orientierten Investoren. Hinter dem Konsortium der Patrizia stehen Sparkassen, Versicherungen, Pensionskassen sowie berufsständige Versorgungswerke von Apothekern, Ärzten und Rechtsanwälten.
Diese Investoren sind Kapitalsammelstellen, die schon aufgrund ihrer Bilanzstruktur einen langfristigen Anlagehorizont suchen. Sie sind genau das Gegenteil von Heuschrecken.
Zum Schutz der GBW-Mieter hat die BayernLB den Erwerbern eine umfangreiche Sozialcharta vorgegeben, die deutlich über den bisherigen sozialen Leitlinien der GBW AG lag und auch deutlich über den allgemeinen gesetzlichen Mieterschutz hinausgeht. Wichtig zu wissen ist, dass dabei der nach dem EUBeihilferecht zulässige Rahmen voll ausgeschöpft wurde. Das hat auch der von der EU vorgegebene und bei der BayernLB installierte Rahmen so bestätigt. Das von der Patrizia geführte Konsortium hat die Sozialcharta uneingeschränkt anerkannt und zugesagt, diese vollständig umzusetzen.
Vor allem ist das Konsortium verpflichtet, binnen 15 Monaten ausdrücklich den einzelnen Mieter schützende Regelungen in die einzelnen Mietverträge zu übernehmen und damit jedem Mieter einzelvertraglich einen besonderen Schutz zuzugestehen.
Ich muss das immer wieder betonen, da hier der Eindruck erweckt wird, als wäre das alles beliebig. Das sind Verpflichtungen, die das Konsortium eingegangen ist.
- Ich komme noch dazu. Ein bisschen Geduld, Herr Güller, und ich werde Ihnen das sagen.
Nur am Rande sei erwähnt: Bei der Veräußerung des Wohnungsbestandes der LBBW, der Landesbank Baden-Württemberg, an die Patrizia hat die grün-rote Landesregierung in BadenWürttemberg keinen vergleichbaren Mieterschutz durchgesetzt.
- Hört, hört! In Bayern sind wir im Interesse der Mieter weit höher gegangen. Das muss man auch einmal betonen.
Außerdem wird die Einhaltung der Sozialcharta durch ein Rücktrittsrecht der BayernLB im Falle der Nichtumsetzung der einzelvertraglichen Regelungen abgesichert. Weitere Absicherungsinstrumente sind Berichtspflichten an die BayernLB und erhebliche Konventionalstrafen, sollte der Verpflichtung nicht nachgekommen werden.
Welches sind nun die Eckpunkte der Sozialcharta? Das ist zunächst der besondere Kündigungsschutz. Bestandsmieter über 60 Jahre und Schwerbehinderte genießen grundsätzlich lebenslangen Kündigungsschutz. Für übrige Bestandsmieter ist der Schutz vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen auf zehn Jahre vorgesehen.
Die Zusicherung des Verzichts auf Luxusmodernisierungen ist der nächste Punkt. Ein marktüblicher Aus
schluss von Luxusmodernisierungen für die Dauer von fünf Jahren ist vorgesehen, wobei man immer fragen muss: Was ist Luxusmodernisierung? Ich sehe, dass unsere Mieter in meiner Heimatgemeinde ganz stolz sind, neue Fenster und Bäder bekommen zu haben – das war längst überfällig.
Außerdem wird es Beschränkungen von Mieterhöhungen geben. Auch dies wurde schon kurz angesprochen.
Es stört, wenn Sie immer dazwischenrufen.
Bisher war es Praxis der GBW, Mieterhöhungen in moderatem Umfang durchzuführen. Ich muss das auch deshalb sagen, um die Mieter ein wenig in Schutz zu nehmen.
Ich habe eine Siedlung in meiner Nachbarschaft, in der sich die Menschen bald nicht mehr auf die Straße trauen, weil jeder meint, sie würden umsonst in den Wohnungen leben. Sie zahlen auch jetzt einen marktüblichen Wohnungspreis. Es ist keineswegs so, dass sie staatlich geförderte Billigmieten zahlen, sondern die Mieter dort zahlen normale Mieten.
Für den Gesamtbestand der Wohnungen ist eine durchschnittliche Mieterhöhungsbeschränkung für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Mieterhöhungen auf den Gesamtbestand in den ersten drei Jahren sind auf insgesamt 15 % und in den nächsten beiden Jahren auf drei Prozent zuzüglich Inflation begrenzt.
Die Bestandserhaltung durch Beschränkung von Veräußerungen wurde bereits kurz angesprochen. Es ist eine Abverkaufsumwandlungsbeschränkung in Wohnungseigentum für fünf Jahre vorgesehen. Es gibt ein Vorverkaufsrecht der Kommunen. Diese erhalten für drei Jahre durch vertragliche Vereinbarung ein Vorverkaufsrecht und im Falle des Weiterverkaufs von Wohnungen die Möglichkeit, in den Wohnungsmarkt einzugreifen.
Die Mindestinvestitionsquote – auch das wurde ausgehandelt, damit die Wohnungen weiter gepflegt werden – wurde auf 15 Euro pro Quadratmeter festgelegt.
Nun nochmals zu dem Angebot der Kommunen! Die Durchführung des Bieterverfahrens erfolgte fristgerecht über alle Angebotsstufen auf der Grundlage eines objektiven, beihilferechtskonformen Kriterienkataloges. Auch dies wurde bereits gesagt.
Zur Angebotsabgabeakzeptanz der Sozialcharta, Transaktionssicherheit und finanzielle Attraktivität: Nach Auswertung der Angebote kam das beste Angebot von Patrizia. Auf die Kosten möchte ich jetzt nicht eingehen. Zum Angebot, das die "Wohnen in Bayern GmbH" unterbreitet hat: Wenn die Wohnungen wirklich verschleudert worden wären, wie Sie, Herr Güller, behauptet haben, dann hätten die Kommunen auf alle Fälle so weit mitbieten müssen. Ich will mich nicht dazu versteigen, aber wenn in der Presse zu lesen ist, dass das ein Alibiangebot sein soll, dann kann ich das hier einfach nur zitieren.
Im Übrigen ist diese Veräußerung so durchgeführt worden, dass es beihilferechtlich unbedenklich und in Ordnung ist. Über die Empfehlung, die Landesstiftung möge sich am Konsortium beteiligen, müssen die Stiftungsgremien entscheiden. Eine Investition auch in Immobilien, ist durchaus üblich.
Es ist aber ein Unterschied, ob sich die Landesstiftung im Rahmen des Bieterverfahrens beteiligt oder dem Investorenkonsortium erst nach dem Abschluss beitritt. Wäre während des Bieterverfahrens der Freistaat bzw. ein Unternehmen aus seinem Einflussbereich mit Insiderwissen beteiligt gewesen, hätte dies ein erneutes Beihilfeverfahren mit all den Unsicherheiten für Freistaat, LB und Mieter der GBW AG nach sich ziehen können. Inzwischen ist das Bieterverfahren abgeschlossen, die Vertragsparameter stehen fest, und es ist jetzt eine Sache der Einschätzung der Landesstiftung, ob sie sich hier beteiligen will.
Jeder Investor muss zunächst selbst in der Lage sein, die Anforderungen des Bieterverfahrens in bestmöglicher Weise zu erfüllen. Deshalb war es auch nicht möglich, dass sich der Freistaat hier einschaltet, weil damit nämlich ein Spekulationspreis unterstellt worden wäre. Man hätte Insiderwissen unterstellt. Deshalb war es nicht möglich, sich im Vorfeld zu beteiligen. Aber jetzt nach Abschluss ist durchaus zu überlegen – das muss aber die Landesstiftung entscheiden -, ob man sich an dem Konsortium beteiligen will.
Als Fazit: Erstens. Der Verkauf der Anteile der BayernLB an der GBW AG beruht auf Vorgaben der EUKommission. Das haben wir schon gehört. Das von der EU-Kommission geforderte transparente diskriminierungsfreie Bieterverfahren wurde eingehalten.
Zweitens. Der Verkauf wurde im Rahmen eines ordnungsgemäß durchgeführten diskriminierungsfreien Bieterverfahrens durchgeführt.
Drittens. Der bestmögliche Mieterschutz ist gewährleistet. Der Partner Patrizia hat sich dazu verpflichtet. Wir sind überzeugt, dass das die beste Möglichkeit ist, um den Mietern langfristig Schutz zu gewähren.
(Von der Rednerin nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank. Heute handelt es sich um die Erste Lesung, und am Ende der heutigen Debatte werden wir den Gesetzentwurf dann zur Beratung in den zuständigen Haushaltsausschuss überweisen.
Lassen Sie mich kurz die Hintergründe der Gesetzesänderung beschreiben. Ende des Jahres 2008 stand die Finanzwelt am Abgrund. Weltweit hatte sich die schwerste Finanzkrise seit der Weltwirtschaftskrise 1929 breitgemacht. Auch die BayernLB kam damals in Schwierigkeiten und wurde schließlich vom Freistaat Bayern gestützt. In der Folge wurde bei der EUKommission ein Beihilfeverfahren durchgeführt, das im Sommer letzten Jahres abgeschlossen wurde. Im Rahmen ihrer Beihilfeentscheidung hat die EU-Kommission klare Vorgaben zur Corporate Governance aufgestellt. Diese werden nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Dabei wird auch die von der Staatsregierung schon 2009 eingeschlagene Linie der Entpolitisierung der BayernLB konsequent weiterverfolgt.
Die wesentlichen Änderungen am Landesbank-Gesetz sind:
Erstens. Die Vorschriften zum künftigen Aufsichtsrat werden geändert. Unter anderem wird dieser in Zu
kunft mindestens zur Hälfte mit externen Vertretern besetzt. Gleichzeitig fallen die geborenen Mitglieder − das waren die Staatsminister − weg.
Zweitens. Die Rechtsaufsicht über die BayernLB ändert sich. Künftig übt diese nur das Staatsministerium der Finanzen aus.
Der dritte Punkt ist schließlich: Es wird ein Beteiligungsrecht des Landtags bei gewissen Beteiligungserwerben der BayernLB eingeführt.
Ich bitte Sie, der Verweisung in den Haushaltsausschuss zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wäre jetzt so ein schönes Schlusswort gewesen, aber ich kann jetzt Ihre Erwartungen nicht enttäuschen und werde also auch auf den kommunalen Finanzausgleich eingehen.
Herr Kollege Wengert, wir sind stolz darauf, dass wir mit 7,8 Milliarden den höchsten Finanzausgleich aller Zeiten vorlegen können. Das ist wirklich einen Applaus wert.
Wir sind besonders stolz darauf, dass dieser Finanzausgleich,
und zwar in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, ganz starke Akzente zugunsten strukturschwächerer und kleinerer Gemeinden enthält. Genau dieser Bereich wird gestärkt, genauso der investive Bereich.
Zum allgemeinen Steuerverbund und zu den Schlüsselzuweisungen ist zu sagen: Wir haben auf einen
Anteil von 12,75 % angehoben, aber das ist natürlich nicht vergleichbar, Herr Kollege Wengert, mit dem Steuerverbund von Baden-Württemberg.
Man kann das nicht 1 : 1 vergleichen, das haben wir Ihnen schon ein paar Mal nahezubringen versucht. In Bayern ist es halt anders. Wir haben einen Kfz-Steuerersatzverbund, wir haben einen Grunderwerbssteuerverbund, wir haben einen Familienleistungsausgleich. Würden wir diese ganzen Leistungen zusammenzählen, dann wären wir bei 26 % und könnten uns damit gut sehen lassen. Wir werden auch nicht auf Baden-Württemberg schimpfen, auch wenn sie 11.000 Lehrerstellen streichen. Das ist eine Entscheidung, die sie dort vertreten müssen. Wir wollen nur, dass Bayern so dasteht, wie es ist, und dass auch entsprechend dargestellt wird, wie Bayern für seine Kommunen sorgt.
Eines muss man auch wissen. Den bayerischen Kommunen geht es von der Einnahmenseite her um einiges besser als dem Land. Die bayerischen Kommunen verzeichneten in den letzten zehn Jahren eine Steigerung der Einnahmen um 41 %. Wir reden jetzt die ganze Zeit von den guten Steuereinnahmen des Freistaates Bayern. Wenn ich das aber vergleiche, muss ich sagen, im Freistaat Bayern haben die Einnahmen nur um 35,2 % zugenommen.
Deshalb kann man hier feststellen: Obwohl es den Kommunen einnahmenmäßig sehr gut geht, haben wir den Finanzausgleich so ausgestaltet, dass er wirklich rekordverdächtig ist. Dazu stehen wir.
Die Schlüsselzuweisungen betragen knapp 2,9 Milliarden Euro. Dabei war für uns und auch für die kommunalen Spitzenverbände ganz wichtig, dass die kleineren Gemeinden ein stärkeres Gewicht erhalten und der Großstadtzuschlag für Städte ab 500.000 Einwohner entfällt.
Ein großes Anliegen ist es uns auch - da sind wir mit den kommunalen Spitzenverbänden einig -, den schwachen Kommunen, die in Schwierigkeiten sind, besonders zu helfen. Wir haben die Bedarfszuweisungen vervierfacht. Für die Stabilisierungshilfe haben wir 100 Millionen Euro ausgewiesen. Damit haben wir die Möglichkeit, den Kommunen, die in Schwierigkeiten geraten sind, nachhaltig zu helfen. Es gibt einen Runden Tisch, der vereinbart hat, welche Kriterien zugrunde gelegt werden. Das sind ganz wichtige Voraussetzungen, um den Kommunen helfen zu können.
Ein weiterer Punkt ist die Investitionspauschale. Auch sie ist enorm erhöht worden. Der umlagekraftabhängige Mindestbetrag für kleinere Gemeinden wurde um ein Drittel erhöht.
In diesem Zusammenhang möchte ich gleich Stellung zu dem Antrag beziehen, über den wir heute noch abstimmen werden. Er stammt von der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN und betrifft die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden. Die Kommunen haben schon jetzt weit mehr Möglichkeiten, solche Projekte anzugehen. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieser Antrag nicht vertretbar ist. Wir werden ihn ablehnen.
Ein Wort noch zu den Bezirken. Auch die Bezirke haben zusätzliche Zuweisungen erhalten. Das versetzt die meisten Bezirke in die Lage, die Bezirksumlagen zu senken. Damit gibt es wiederum eine Entlastung für die Kommunen. Das ist im Haushaltsentwurf noch nicht einmal berücksichtigt. Die Bezirke haben tatsächlich eine höhere Pauschale erhalten.
Damit möchte ich es bewenden lassen. Aber, Herr Pointner, eines kann ich mir nicht ganz verkneifen. Wenn Sie sagen, wir hätten Ihre Anträge alle abgeschrieben und dann selbst eingebracht, frage ich Sie, warum Sie dem Haushalt dann nicht zustimmen wollen. Vieles müsste dann doch in Ihrem Sinne sein.
An dieser Stelle möchte auch ich mich bei unserem Finanzminister und seinem Team bedanken, die einen Haushalt vorgelegt haben, dessen Rahmenbedingungen nicht immer einfach waren. Ein herzliches Dankeschön also an die Finanzverwaltung und unseren Finanzminister.
Zugleich möchte ich auch unserem Ausschussvorsitzenden Georg Winter danken. Die Ausschussmitglieder haben es erlebt: Wie ein Uhrwerk hat er uns durch den Dschungel an Berichten, Anträgen und Haushaltspositionen geführt. Ein dickes Kompliment dafür und ein herzliches Dankeschön auch Dir, lieber Georg Winter.
Meine Schlussbemerkung lautet: Wir sind verlässliche Partner der Kommunen. Das haben wir unter Beweis gestellt. Wir werden das auch nicht ändern und werden deshalb auf alle Fälle unsere Zustimmung nicht versagen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Einzige, was die Opposition erreichen
will, ist den Mietern Angst zu machen. Das ist unerträglich.
Sie schieben immer wieder Argumente vor, die überhaupt nicht zutreffen. Sie tun so, als wären die Mieter jeden Moment gefährdet. Sie wissen genau, dass wir ein gutes Mietrecht haben und die Mieter von Haus aus einen gewissen Schutz genießen. Sie versuchen immer wieder zu suggerieren, dass dies nicht der Fall ist.
Das finde ich nicht richtig. Die Forderung, das nicht vor der Wahl, sondern hinterher zu machen, halte ich für scheinheilig. Hätten wir so etwas eingebracht und beschlossen, hätten Sie gesagt: Schaut her, die trauen sich das vorher nicht mehr. Die wollen die Mieter hinhalten. Das ist scheinheilig. Da spielen wir auf keinen Fall mit.
Sie wissen ganz genau, dass wir gezwungen sind, die GBW aufgrund des BayernLB-Verfahrens zu verkaufen.
Sie wissen das. Wir haben diese Auflage. Wir werden das tun. Es gibt Fristen, die einzuhalten sind. Die GBW soll bis zum Jahre 2013 einem neuen Besitzer zugeführt werden. Das ist inhaltlich so festgelegt.
Uns ist der Mieterschutz sehr wichtig. Als wichtiges Verhandlungsergebnis konnte der Finanzminister bei der EU erreichen, dass wir nicht an den Meistbietenden verkaufen müssen, sondern gewisse Kriterien aufstellen können. Die Sozialcharta, die Sozialcharta plus und die Sozialcharta XXL haben Sie selber genannt. Das ist uns bei den Verhandlungen gelungen. Dafür sind wir unserem Finanzminister dankbar. Das bedeutet, dass der Mieterschutz bestmöglich gewährleistet werden kann.
Sie wissen, dass wir diskriminierungsfrei ausschreiben müssen. Mit dem Rahmen, der durch die Sozialcharta abgedeckt ist, können wir den Schutz zusätzlich ermöglichen. Ich verstehe nicht, warum Sie das Bild einer Mieterhöhung um 50 % an die Wand malen. Ich weiß nicht, ob Sie gelesen haben, dass sich Nürnberg und München zusammengeschlossen haben,
um eine eigene GmbH zu gründen, damit sie als Mitbewerber antreten können. Ich weiß nicht, was Sie diesen Städten unterstellen. Ich halte es für gut - das war immer unser Vorschlag -, dass sich die Kommunen, die einen großen Teil der Wohnungen besitzen, beteiligen. Das ist eine gute Entscheidung.
Ich darf daran erinnern, dass wir in Bayern ein geordnetes Verfahren durchführen und uns dafür eingesetzt haben, dass der Mieterschutz gewährleistet ist. In Baden-Württemberg hat Rot-Grün seine Wohnungsgesellschaft an den Meistbietenden verscherbelt. So etwas wird bei uns nicht passieren. Wir sichern unseren Mietern zu, dass wir ein ordentliches Verfahren anstreben. Deshalb wird es Sie nicht wundern, dass wir wie im Haushaltsausschuss auch diese beiden Anträge ablehnen.
Wir weigern uns, weil das nichts ändern würde. Mit der Sozialcharta haben die Mieter einen zusätzlichen Schutz. Sollte sich der neue Aktienbesitzer nicht daran halten, wäre dies sogar strafbewehrt.
Sie sagen immer, dass Wohnungen verkauft würden. Es werden Aktien verkauft. Deshalb wird auch künftig niemand als Eigenbesitzer seine eigene Wohnung herausklagen können. Das wissen Sie ganz genau. Mit solchen falschen Behauptungen schüren Sie die Angst bei den Mietern. Das ist einfach nicht in Ordnung.
- Weil es die nicht braucht. Der Schutz ist gegeben.
Ich würde mich freuen, wenn sich die Städte Nürnberg und München mit der Gesellschaft, die sie gründen, bewürben, was sie bereits angekündigt haben, und wenn sie den Zuschlag erhalten würden. Das wäre eine sinnvolle Sache. Diese Städte sind am nächsten dran. Deshalb würden wir sie gerne unterstützen.
- Natürlich können Aktien verkauft werden. Wohnungen werden nicht verkauft, auch wenn Sie das immer wieder zu suggerieren versuchen. Sie erwecken auch immer den Eindruck, dass die Mieter hier umsonst wohnen würden. Bereits jetzt müssen die Mieter für diese Wohnungen und für die Leistungen, die sie bekommen, normale Mieten zahlen. Sie wollen die Mieter beunruhigen und malen Schreckgespenster an die Wand. Das ist nicht in Ordnung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Sie erlauben mir, dass ich wieder in unsere bayerische Welt zurückkomme. Herr Halbleib, ich muss ganz ehrlich sagen, dass mich Ihre Rede in weiten Strecken an eine Märchenstunde erinnert hat.
Sie haben mit den schlimmsten Bildern ein Schreckgespenst an die Wand gemalt, das mit bayerischen Verhältnissen überhaupt nichts zu tun hat.
Wir bringen heute den Doppelhaushalt 2013/2014 ein. Für mich ist es eine wahre Freude, wenn ich den kommunalen Finanzausgleich präsentieren darf. Bayern unterstützt seine Kommunen wie kein anderes Land. Das ist Tatsache.
Dieser Finanzausgleich ist ein Rekordfinanzausgleich. 7,7 Milliarden Euro bedeuten eine Steigerung von 6,3 %. Es gibt kein anderes Land, das seine Kommunen in der Finanzausstattung so reich unterstützen kann. Das ist einfach Tatsache.
Sie haben gesagt, Baden-Württemberg solle für uns ein glorreiches Beispiel sein. Dazu möchte ich an der Stelle nur eine Zahl nennen: 11.000 Lehrerstellen wurden in Baden-Württemberg gestrichen. Wenn das in Bayern nur einem Menschen einfallen würde, wäre die Hölle los.
Wir haben zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. In Baden-Württemberg werden sie gestrichen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der kommunale Finanzausgleich stellt sich in besonderer Weise dar. Man muss auch immer die Voraussetzungen anschauen. Die Kommunen in Bayern stehen mit den Steuereinnahmen weit besser da als der Freistaat Bayern.
Ich blicke einmal auf die letzten zehn Jahre zurück. Bei den Kommunen sind die Einnahmen um 56 % gestiegen, während die Einnahmen des Freistaates Bayern nur um 32,3 % stiegen. Auch das ist eine stattliche Summe. Überall dort, wo viel Steuern gezahlt werden, wird auch viel verdient. Unsere Unternehmen und unsere Arbeitnehmer haben sich dies hart erarbeitet und dies auch verdient. Deswegen geht es uns in Bayern um ein ganzes Stück besser als in anderen Ländern.
Die Kommunen sind bereit und auch in der Lage, die notwendige Infrastruktur für ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Investitionsquote der bayerischen Kommunen ist mit 24,9 % doppelt so hoch wie die des Freistaates und liegt damit auf einer wirklich guten Höhe. Hier wird sehr viel für die Kommunen getan.
Auch die Zukunft sieht gut aus. Die Steuerschätzung im Mai hat ergeben, dass im Jahr 2012 bundesweit die Steuereinnahmen der Kommunen um 5,1 % steigen. Bei den Ländern sind es zwar immerhin 4,4 %, aber lange nicht so viel wie bei den Kommunen.
Der kommunale Finanzausgleich ist gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in langen Sitzungen so erarbeitet worden, dass beide Seiten gut damit zurechtkommen. Er wird in gewohnt guter Manier umgesetzt. Die Vorstellungen der Kommunen sind im Finanzausgleich gut wiedergegeben; es wird nicht einfach irgendetwas bestimmt. Wir tragen den Bedürfnissen der Kommunen Rechnung.
Vor allem für die kleineren Gemeinden wird es Verbesserungen geben. Das war auch Ziel der Verhandlungen. Für kleine Gemeinden wird die Eingangsstufe der Hauptansatzstaffel von 108 auf 112 % erhöht. Großstädte ab 500.000 Einwohner werden den entsprechenden Zuschlag nicht mehr bekommen. Damit erfolgt eine Verschiebung hin zu den kleineren Gemeinden. Sie zu stärken ist unser erklärtes Ziel.
Zwar haben Kommunen nach wie vor Schulden, aber immer mehr Kommunen sind schuldenfrei; im Jahr 2005 waren es in Bayern 75, im Jahr 2010 schon 187. Mir liegen leider die neuesten Zahlen noch nicht vor.
Dennoch gibt es Kommunen, die von negativen Entwicklungen - zurückgehende Einwohnerzahlen, Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen - betroffen sind. Gerade für diese Kommunen haben wir die Bedarfszuweisungen zur Stabilisierungshilfe ausgeweitet und damit ein wichtiges Instrument geschaffen, um den Kommunen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu helfen. Es gibt hier eine gewaltige Aufstockung, von 75 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro. Inzwischen sind Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt worden, um auszuhandeln, an welche Bedingungen diese Hilfen geknüpft werden. Man ist übereingekommen, dass man die Vorgaben, die man für die Konsolidierungshilfe gewählt hat, auch hier anwenden will. Die Unterstützung für die Kommunen kann sich durchaus über mehrere Jahre erstrecken. Damit wird ihnen auch langfristig geholfen.
Aber auch die Investitionen sind den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat ein wichtiges Anliegen, sodass die Investitionspauschalen erhöht werden. Nach der Aufstockung um 60 Millionen Euro werden in Zukunft 350 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um die Investitionskraft der Kommunen weiter zu stärken. Der Mindestbetrag bei durchschnittlicher Umlagekraft wird von 68.000 Euro um ein Drittel auf 90.000 Euro erhöht. Die Obergrenze liegt bei 130.500 Euro; dieser Mindestbetrag kommt Kommunen zugute, deren Umlagekraft je Einwohner unter 50 % des Landesdurchschnitts liegt. Diese Kommunen zu unterstützen ist uns ein sehr wichtiges Anliegen.
Ja.
- Eigentlich schon. Aber bitte.
Das war eine sehr lange Frage; die hätte ich fast mitschreiben müssen, Herr Kollege. Auch Sie wissen, dass morgen eine Anhörung zum kommunalen Finanzausgleich stattfindet. Da werden sicherlich auch diese Fragen angesprochen und beantwortet werden. Ich möchte Sie einfach auf morgen
vertrösten. Wir werden sicherlich interessante Dinge erfahren.
Zum anderen muss ich sagen: Bedarfszuweisungen haben bisher im Großen und Ganzen ausgereicht. Wenn es Stabilisierungshilfen gibt, dann gelten ganz andere Bedingungen. So wird verlangt, dass die Kommune einen Plan vorlegt, wie sie in den nächsten fünf Jahren die Finanzen in den Griff bekommen will. Das wird ein Geben und ein Nehmen sein, also Hilfe zur Selbsthilfe. Die Stabilisierungshilfen haben einen ganz eigenen Charakter.
Was die Konsolidierungshilfen angeht, so hat sich gezeigt, dass die Kommunen, wenn man sie unterstützt, durchaus bereit sind, wieder auf eigene Beine zu kommen. Ich bin insoweit ganz guter Dinge.
Es trifft zu, dass manche Kommune besonders stark von Abwanderung betroffen ist. Wir haben in Bayern aber immer noch eine bessere Situation als andere Länder. Unsere Hochschuleinrichtungen sind breit gestreut und auch in ländlichen Regionen vertreten. Das garantiert ein hohes Niveau an Arbeitsplätzen. Ich denke, dass wir auch dort die richtigen Entscheidungen getroffen haben.
Nichtsdestotrotz werden wir im Rahmen unseres kommunalen Finanzausgleichs noch viele Dinge anpacken können. Die Investitionspauschalen habe ich angesprochen; es wird eine deutliche Verbesserung für die Kommunen geben.
Beim Kraftfahrzeugsteuerverbund werden wir bei 51 % bleiben und den Anteil am Kompensationsbeitrag weitergeben. Beim kommunalen Straßenbau legen wir tüchtig drauf; der Ansatz wird um 30 Millionen Euro angehoben. Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit geben, ihre Straßen in ordentlichem Zustand zu halten und gegebenenfalls neu zu bauen. Beim Staatsstraßenbau sind es 220 Millionen Euro mehr; darauf wird Kollege Winter noch eingehen. Den Härtefonds, der in ganz besonders schwierigen Situationen einspringt, wird es weiterhin geben.
Der Härtefondsanteil der ÖPNV-Investitionen beträgt im Jahr 2013 67,3 Millionen Euro. Für Straßenbau und -unterhalt stehen 276 Millionen Euro oder 32 Millionen Euro mehr zur Verfügung als 2012. Für Infrastrukturmaßnahmen wenden wir wirklich eine gewaltige Summe auf.
Zur Krankenhausfinanzierung. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, angesichts des hohen Bedarfs und der steigenden Bautätigkeit die bayerischen Kliniken zu unterstützen. Wir haben 70 Millionen Euro draufgelegt. Damit stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die Kliniken in Bayern wirklich auf den neuesten
Stand zu bringen. Mit diesem Betrag können im nächsten Jahr zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Den kommunalen Hochbau möchte ich ebenso ansprechen. Die Mittel dafür werden noch einmal um 30 Millionen Euro auf 376 Millionen Euro erhöht. Wir begrüßen es, dass unsere Kommunen, unsere Bürgermeister Schulen, Kindergärten und Krippen bauen. Wir unterstützen das voll. Damit durch den Wegfall der Zweidrittelförderbeschränkung bei Kindertageseinrichtungen keine finanzielle Lücke entsteht, haben wir den entsprechenden Betrag noch einmal gewaltig heraufgesetzt. Damit unterstützen wir weiterhin die intensiven Bemühungen um die Erhaltung bzw. Schaffung guter Bildungseinrichtungen. Den Zuschussanteil für die Schülerbeförderung halten wir auf dem Niveau von 60 %; weitere vier Millionen Euro - insgesamt sind es 305 Millionen Euro - werden das sicherstellen.
Die Überweisungen an die Bezirke steigen um 20 Millionen Euro, obwohl sie durch die Übernahme von Kosten der Grundsicherung durch den Bund circa 55 Millionen Euro gewinnen und aufgrund der hohen Umlagekraft neun Prozent mehr Einnahmen erhalten werden. Dennoch haben wir, wie gesagt, noch einmal 20 Millionen Euro draufgelegt, um den Bezirken die Möglichkeit zu geben, die Umlagen zu senken. Das ist in den meisten Bezirken schon passiert. Für den oberbayerischen Bezirk weiß ich definitiv, dass die Bezirksumlage gesenkt wurde. Das sind positive Nachrichten.
An dieser Stelle darf ich feststellen: Der Freistaat Bayern steht zu seinen Kommunen und schafft es immer wieder, gute Voraussetzungen für ein gutes Miteinander zu schaffen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Herr Präsident, Hohes Haus, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Sie haben nichts dagegen, wenn ich nach den kühnen Ausführungen der Kollegin Aures zur Geschichte und nach den erschütternden Rechenkünsten des Kollegen Hallitzky wieder zu dem sachlichen Thema, den Gesetzentwürfen zur Landesbank, zurückkehre. Ich möchte auf die Ziele dieser Gesetzentwürfe hinweisen. Es geht darum, die Haftung der Verwaltungsratsmitglieder der BayernLB auf jegliche Form der Fahrlässigkeit zu erweitern. Die Haftung der
Verwaltungsratsmitglieder ist bisher in der Satzung der BayernLB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Mit der Änderung des Gesetzes über die BayernLB soll die Beschränkung für die Fahrlässigkeit aufgehoben werden. Wozu das Ganze? - Das ist klar ersichtlich. Der Opposition geht es vor allem darum, die staatlichen Vertreter im Verwaltungsrat in die persönliche Haftung zu führen.
Hätte der Gesetzentwurf auch die von Ihnen gewollten Auswirkungen zur Folge? - Ich meine: Nein. Das wird nicht der Fall sein, da staatliche Mitglieder im Verwaltungsrat wie Minister, Staatssekretäre und Beamte nach den Regeln des Ministerrechts und analog zum Beamtenrecht für ihre Tätigkeit im staatlichen Aufsichtsgremium beim Freistaat Bayern Regress nehmen können. Diese Regressmöglichkeit ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen. Das sehen die einschlägigen gesetzlichen Regelungen im Ministergesetz und im Beamtengesetz so vor. Eine Erweiterung des Haftungsmaßstabs auf einfache Fahrlässigkeit würde bei den staatlichen Mitgliedern im Ergebnis nicht zu einer persönlichen Haftung führen. Vielmehr würden sie beim Freistaat Bayern Regress nehmen. Damit würde sich das Risiko für den Haushalt des Freistaats Bayern erhöhen. Das ist nicht anzustreben.
In der Gesetzesvorlage weist die Opposition auf die Haftungsregelung im Aktienrecht für Aufsichtsratsmitglieder hin. Daraus will sie Schlussfolgerungen ziehen und eine parallele Regelung für die BayernLB erlassen. Leider misslingt der Opposition die vollständige Umsetzung. Es ist keineswegs so, dass, wie die Opposition uns glauben machen möchte, Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft immer für jede Form der Fahrlässigkeit haften müssen. Eine Haftung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft ist ausgeschlossen, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Hauptversammlungsbeschluss beruht. Außerdem kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, Ersatzansprüche gegen Aufsichtsratsmitglieder zu erlassen oder einen Vergleich zu schließen. All diese Besonderheiten des Aktienrechts vollzieht die Opposition in ihrer Gesetzesvorlage nicht nach. Damit überzeugt der Verweis auf das Aktienrecht in der Begründung nicht. Zusammenfassend stelle ich fest, dass wir aus den angeführten Gründen den Gesetzentwurf 16/9226 ablehnen.
Ich wende mich dem zweiten Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10796 der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu. Im Gesetzentwurf geht es
erstens darum, die Geschäftstätigkeit der BayernLB auf Bayern zu konzentrieren und auf Deutschland zu beschränken. Zweitens sind der BayernLB Wertpapiergeschäfte im Eigenhandel zu verbieten. Drittens soll der Verwaltungsrat der BayernLB neu besetzt werden. Mitglieder sollen der Staatsminister der Finanzen sowie vonseiten der Legislative jeweils ein Vertreter der im Landtag sitzenden Fraktionen sein.
Man muss sich fragen, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf hätte. Die Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf Deutschland und die Konzentration auf Bayern sowie die Untersagung jeglichen Eigenhandels ist realitätsfremd. Die Märkte werden immer globaler. Die Konkurrenz wird von allen Seiten stärker. Lediglich die BayernLB soll nach Ansicht der GRÜNEN in die Provinzialität hineinwachsen.
Was soll die BayernLB ihren Kunden, insbesondere den mittelständischen Betrieben sagen? Diese müssen den globalen Märkten folgen. Die mittelständischen Betriebe sind gerade heute nicht nur in Europa, sondern in der ganzen Welt unterwegs. Damit brauchen sie die Unterstützung der BayernLB. Darüber gibt der Gesetzentwurf allerdings keine Auskunft.
Wie soll die BayernLB dann noch Geld verdienen und Gewinne machen? Die Forderung nach der Untersagung jeglichen Eigenhandels wirkt ebenfalls wie ein Gewinnhemmer. Aktuell betreibt die BayernLB keinen Eigenhandel zu reinen Spekulationszwecken. Der Eigenhandel wird ausschließlich zur Bevorratung des Kundengeschäftes sowie zur Absicherung von Kundengeschäften betrieben. Verbieten wir das der BayernLB, wird das Kundengeschäft drastisch beschränkt. Die Gewinne der BayernLB werden sicher nicht steigen.
Verdeutlichen wir uns noch einmal die Folgen der von den GRÜNEN vorgeschlagenen Beschränkungen für die BayernLB. Profitabilität und Gewinne der BayernLB werden drastisch einbrechen. Auf die Frage, wie die BayernLB jemals auch nur einen Teil der ihr zur Verfügung gestellten 10 Milliarden Euro wieder zurückzahlen soll, gibt der Gesetzentwurf selbstverständlich keine Antwort. Meine Damen und Herren von der Fraktion der GRÜNEN: Toll, das ist echte wirtschaftspolitische Kompetenz.
Schauen wir uns noch die geplante Neubesetzung des Verwaltungsrates an. Seit der Krise der BayernLB ist es erklärtes Ziel der Staatsregierung, die BayernLB zu entpolitisieren. Das hat die Staatsregierung bisher teilweise schon umgesetzt. Um im Rahmen der Kontrolle der BayernLB verstärkt Fachleute zu etablieren,
wurde das Bayerische Landesbank-Gesetz geändert und der Verwaltungsrat mit externen Vertretern besetzt. Jetzt sollen wir das Ganze einfach wieder zurückdrehen. Meine Damen und Herren, das geht nicht. Soviel kann man heute schon sagen, selbst wenn die Entscheidung des EU-Kommissars Almunia zum Abschluss des Beihilfeverfahrens noch aussteht. Zwar stand einiges schon in der Presse, aber offiziell müssen die Vorschläge noch diskutiert werden. Die EU-Kommission wird die Besetzung des Verwaltungsrats mit Politikern sicher nicht zulassen - im Gegenteil. Die Forderung wird lauten: Entpolitisierung des Verwaltungsrates. Abgesehen davon ist das die erklärte Forderung der Staatsregierung.
Mit Ihren Gesetzentwürfen schaffen Sie es nicht, die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Im Gegenteil, Sie würden der Bank damit schaden. Zusammenfassend halte ich fest: Die Gesetzentwürfe berücksichtigen nicht die Auswirkungen auf die BayernLB und ihre Profitabilität. Damit berücksichtigen Sie nicht die Auswirkungen auf den bayerischen Staatshaushalt. Deshalb sind die Gesetzentwürfe abzulehnen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche jetzt, wieder etwas auf die Realität zurückzukommen und darzustellen, wie es bei uns in Bayern tatsächlich aussieht.
"Bester kommunaler Finanzausgleich. Freistaat unterstützt Kommunen mit Rekordzahlung" - so titelte die "Augsburger Allgemeine" und sagt damit aus, wie es tatsächlich um die bayerischen Finanzen steht.
Die Ausgaben für den kommunalen Finanzausgleich haben ein historisches Hoch erreicht. Die Sieben-Milliarden-Grenze wurde geknackt. Ich glaube - das muss man vorausschicken -, das geschah im besten Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Mit den Verantwortlichen konnte ein Finanzausgleich ver
handelt werden, der den Kommunen den Spielraum gibt, erfolgreich ihre Politik zu tätigen. Das ist die Grundaussage dieses Finanzausgleichs.
Im Jahr 2012 haben wir Ausgaben in Höhe von 7,3 Milliarden Euro zu verzeichnen. Das ist der höchste Finanzausgleich aller Zeiten, und das bedeutet einen Aufwuchs von 5,6 %. Bei den reinen Landesleistungen bedeutet dies sogar eine Steigerung um 6,5 %. Das Ganze muss man vor dem Hintergrund sehen, wie die bayerischen Kommunen ohnehin aufgestellt sind. Die Finanzsituation der Kommunen hat sich besonders gut entwickelt. Die Einnahmen aus Steuern sind in den letzten zehn Jahren um 34,8 % gestiegen. Wenn man dagegen die staatlichen Einnahmen anschaut, so sind es dort 21,5 %. Also stehen die Kommunen weit besser da, als es nach den derzeitigen Bedingungen für den Freistaat der Fall ist.
Meine Damen und Herren, die Ausgaben stiegen ebenfalls. Auch die Kommunen haben weiter stark investiert. In den letzten zehn Jahren sind die Ausgaben der Kommunen um 28,2 % gestiegen, während es beim Freistaat Bayern 26 % waren, und das bei einer Investitionsquote von 23,4 % bei den Kommunen und von 12,5 % beim Freistaat Bayern. Wir können heute feststellen, dass die Kommunen inzwischen wieder beim Höchststand des Jahres 2008 angekommen sind und dass damit die schwierige Zeit hinter uns liegt.
Der kommunale Finanzausgleich setzt Schwerpunkte, und dies sowohl durch einen deutlichen Aufwuchs bei den Schlüsselzuweisungen, bei der Stärkung der Verwaltungshaushalte der Kommunen als auch durch einen enormen Aufwuchs bei den Investitionsförderungen. Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund - das ist ja eine Forderung, die strukturelle Verbesserungen für die Kommunen bringt - wird von 12,2 % auf 12,5 % angehoben. Ich darf daran erinnern, dass wir im Jahr 2005 damit begonnen haben, den kommunalen Anteil am allgemeinen Steuerverbund kontinuierlich zu erhöhen. Damals lagen wir bei 11,54 %, jetzt sind wir bei 12,5 % angelangt. Das ist eine Steigerung um 8 %, die für die Kommunen verlässliche Werte bringt.
Die Schlüsselzuweisungen - das ist die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich - steigen um 100,2 Millionen Euro und damit um 3,9 %.
- Das kann man alles nachlesen. Warum tun Sie es dann nicht und behaupten, wir würden die Kommunen zusätzlich belasten?
Die Bildungsinfrastruktur hat eine ganz hohe Priorität in Bayern. Wir stellen zusätzlich Lehrer ein. Das werden wir heute noch hören. Aber auch die Kommunen sorgen dafür, dass wir beste Voraussetzungen haben, damit die Kinder eine gute Bildung erreichen. Beim Schulbau und bei den Kindertageseinrichtungen werden die Ausgaben um 80 Millionen Euro steigen. Das ist eine Steigerung um 30 %. Damit sind die bayerischen Kommunen bei den Kindertagesstätteneinrichtungen vorbildlich. Überall, landauf, landab, werden Kinderkrippen eröffnet, überall werden ausreichend Krippenplätze zur Verfügung gestellt außer in München, aber auf dem Land überall. Das muss man einmal feststellen.
Vor allem werden auch die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir die Ganztagsschulen weiter voranbringen können. Damit verbessern wir die Bildungschancen weiter und stärken auch unser Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ein weiterer wichtiger Beitrag sind die Investitionspauschalen zur Unterstützung der Kommunen bei kleineren Investitionen. Sie steigen enorm um 47 %, auf 255 Millionen, an. Damit erhöht sich die Finanzstärke der kleineren Kommunen enorm. Im Jahr 2009 haben wir damit begonnen, diese Mindestinvestitionspauschale umlagekraftabhängig auszugestalten, und sind damals mit durchschnittlich 26.000 Euro gestartet. Jetzt liegen wir bei einer durchschnittlichen Umlagekraft von 68.000 Euro. Das bedeutet eine eindeutige Stärkung der kleineren Kommunen mit zurückgehender Steuerkraft. Das gibt unseren Kommunen die Möglichkeit, ihre Aufgaben zu meistern.
Der Demografiezuschlag ist eingeführt worden. Wenn der Rückgang der Einwohner in den nächsten zehn Jahren 5 % überschreitet, gibt es einen Zuschlag. Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, der Abwanderung durch eine Steigerung der Attraktivität der Gemeinde entgegenzuwirken. Insoweit geschehen großartige Dinge in den Kommunen. Das werden wir weiter stärken. Die kleinen Gemeinden sind also die Gewinner dieses Finanzausgleichs.
Um die Investitionspauschalen anheben zu können, wird bei der Abwasserförderung um 20 Millionen Euro moderat abgesenkt. Dadurch, dass diese aber mit der Förderung von Einrichtungen der Wasserversorgung austauschbar ist, haben wir insoweit keine Engpässe zu erwarten. Dabei geht es auch nicht um Einsparun
gen für den Freistaat Bayern, sondern alles kommt den Kommunen zugute.
Die Zuweisungen für die kommunalen Umgehungsstraßen werden um 50 % auf 30 Millionen steigen. Das kommt gerade jenen Kommunen zugute, die Umgehungsstraßen in kommunaler Sonderbaulast bauen wollen. Es gibt einige ganz dringende Fälle, zum Beispiel auch in meinem Stimmkreis. Damit können wir Verbesserungen erreichen. Das kommt der Verkehrssicherheit zugute, auch dem Radwegebau, der für uns sehr wichtig ist, weil er die Attraktivität und den Freizeitwert enorm steigert.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Zuweisungen an die Bezirke. Hier haben wir eine Steigerung von 6,8 % auf 623,6 Millionen Euro zu verzeichnen. Wir freuen uns darüber, dass die Menschen ein immer höheres und gesegnetes Alter erreichen dürfen. Als Folge davon sind sie aber auch auf immer mehr Hilfen angewiesen. Um die sozialen Aufgaben besser bewältigen zu können, steigt die Bezirksumlage. Wir versuchen und hoffen, dass dadurch die Umlagen stabil bleiben.
Die Überlassungsbeträge bei der Grunderwerbsteuer sollen um 50,3 Millionen Euro anwachsen. Damit kommt man einigen Kommunen entgegen, denen dies ein ganz dringender Wunsch war.
Die Zuweisungen des Einkommensteuersatzes sollen um 53,5 Millionen auf 508 Millionen steigen. Das ist der Ausgleich des Bundes für die Steuererleichterungen, die unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten haben. Es ist ein besonderer Verhandlungserfolg, dass insoweit ein Ausgleich geschaffen wird.
Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang noch daran erinnern, dass wir durch die Entlastung aus der Grundsicherung vom Bund auch für unsere Kommunen den ersten Rückgang und eine Erleichterung von 141 Millionen Euro in diesem Jahr zu erwarten haben. Auch dies wird die Kommunen stärken.
Dieser Finanzausgleich macht deutlich: Wir sind ein verlässlicher Partner der Kommunen. Kein anderes Land tut so viel für seine Kommunen. Deshalb sind wir auch so erfolgreich. Das Zusammenspiel einer erfolgreichen Landespolitik mit erfolgreichen Kommunen macht Bayern zu einem so lebenswerten Land. Pfaffenhofen ist nicht nur die lebenswerteste Kommune, sondern in Bayern lässt sich insgesamt gut leben. - Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf einen Punkt, der im Thema der Aktuellen Stunde auch angesprochen wird. Es geht um den geplanten - oder unterstellten - Verkauf dieser Wohnungen durch die GBW, die zum Bereich der Landesbank gehört.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In regelmäßigen Abständen versuchen Oppositionsparteien mit Unterstellungen, die Angst der Mieter zu schüren.
Ich finde es unsäglich, dass Mieter immer wieder mit Dingen konfrontiert werden, die einfach nicht aktuell sind.
Meine Kolleginnen und Kollegen, Tatsache ist - und das wissen Sie alle -, dass die Wohnungen der GBW zu 93 % der Bayerischen Landesbank gehören. Sie wissen auch - und deshalb bin ich dankbar, dass man das wieder einmal klar darstellen kann -, dass wir in einem Beihilfeverfahren der EU sind und dass alle Unternehmensbereiche untersucht werden müssen, die nicht zu den Kernaufgaben gehören. Zwangsläufig wird dabei auch über die GBW gesprochen.
Tatsache ist aber auch, dass derzeit nicht geplant ist, die Wohnungen oder die Anteile zu verkaufen.
Wir sind in einem Prozess, und es würde jetzt keinen Sinn machen, dem Ergebnis vorzugreifen.
Wie sieht die Situation aus? - Die GBW hat 33.000 Wohnungen, davon fast die Hälfte in Sozialbindung. Das Gespenst immenser Mieterhöhungen geht also an der Realität weit vorbei.
Sie wissen alle, im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein solider Mieterschutz verankert, und im Bereich der Sozialbindung haben wir festgeschriebene Mieten. Sie stehen also gar nicht infrage.
In Einzelbereichen gibt es natürlich auch hier Mieterhöhungen. Aber es sind nicht einmal 4 % der Wohnungen, für die es Mieterhöhungen geben wird. Damit sind wir immer noch in einem günstigen Bereich. Fast die Hälfte der Wohnungen sind im Umkreis von München. 7,72 Euro Durchschnittsmiete pro Quadratmeter ist günstig, und wir wollen auch, dass die Mieter weiterhin darauf vertrauen können, dass sie nicht zum Spielball werden. Eines ist sicher, und das haben wir am 23. März 2010 im Bayerischen Landtag beschlossen: Wann immer Verkäufe angedacht werden, muss vorher im Landtag berichtet werden.
Im Moment macht es keinen Sinn, einem Verkauf vorzugreifen, wie von der Opposition immer wieder gefordert wird.
Wir stehen dazu, dass wir einen Schutz für die Mieter suchen. Die soziale Abfederung muss hineingenommen werden, wenn ein Verkauf droht.
Bei vielen Verkäufen aus Sozialbeständen in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass damit vernünftig umgegangen wird.
Ich will nicht wieder die Neue Heimat bemühen, die damals durch persönliche Unregelmäßigkeiten in den Konkurs getrieben wurde. Die Wohnungen haben der Gewerkschaft gehört und wurden dann für eine Mark verkauft. Man kann sich vorstellen, dass damals der Sozialschutz keine Rolle gespielt hat. So etwas wird sich hier nicht abspielen.
Wir halten daran fest, dass der Landtag auf alle Fälle einbezogen wird, sollte es zum Verkauf kommen.
Tatsache ist, dass die GBW weiterhin in die Verbesserung der Mietverhältnisse investiert, allein im letzten Jahr mit 70 Millionen Euro. Das ist ein Zeichen dafür, dass man nicht den Verkauf plant, sondern vernünftig damit umgeht. Das soll uns Sicherheit geben, dass mit diesen Wohnungen vernünftig umgegangen wird.
Wir sind der Meinung, dass es verantwortungslos ist, den Mietern ständig irgendwelche Dinge zu erzählen, die nicht der Realität entsprechen.
- Die GBW hat für nicht einmal 4 % der Wohnungen regelmäßige Mieterhöhungen durchgeführt.
Da kann ich doch nicht sagen: Die dürfen auf Dauer keine Mieten mehr erhöhen.
Das ist unrealistisch, das wissen Sie ganz genau.
Ich bin der Meinung, dass die Mieter sich darauf verlassen können, dass wir an Ort und Stelle zu gegebener Zeit mit ihnen diskutieren und dass sie auch einen Rückhalt an uns haben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine kurze Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Sie wissen, dass die Stimmkreisreform große Wellen im Vorfeld geschlagen hat und in manchen Wahlkämpfen eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat, gerade in der schwierigen Situation mit dem neu zu bildenden Stimmkreis Neuburg-Schrobenhausen, den ich außerordentlich begrüße. Hier gab es unterschiedliche Vorstellungen, wie der Zuschnitt sein könnte. Ich habe eine andere Meinung vertreten, und viele meiner Freunde vor Ort haben das auch getan. Deshalb habe ich im Ausschuss diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt.
Ich bin natürlich der Meinung, dass wir jetzt diese Änderung brauchen, um eine verfassungsgemäße Landtagswahl abhalten zu können. Ich sehe auch, dass das nicht einfach ist, nachdem sich die Opposition mehr oder weniger aus der Verantwortung zieht.
Wir brauchen ein positives Ergebnis, um eine verfassungsgemäße Wahl durchzuführen.
Deshalb werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen; ich habe ihm auch vorhin zugestimmt.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wie die Reden meiner Vorgänger deutlich machten, geht es der Opposition im Grunde gar nicht darum, Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Landesbank aufzuarbeiten oder über deren Zukunft zu debattieren. Sie von der Opposition bringen das Thema immer wieder in das Parlament und versuchen damit, die Landesbank bzw. deren Verantwortliche in ein schiefes Licht zu rücken und ihnen damit zu schaden.
Ich beschränke mich in meiner Einlassung auf die sachlichen Hintergründe und darf deshalb folgendermaßen zu dem Thema Stellung nehmen:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fordern die Oppositionsfraktionen eine Änderung des aktuellen Landesbankgesetzes mit dem Ziel, dass auch Mitglieder des Verwaltungsrates im Schadensfall gegenüber der Bank bereits für einfache Fahrlässigkeit haften. Es ist bereits angesprochen worden: Der Gesetzentwurf geht auf eine im Schlussbericht niedergelegte Forderung der Oppositionsmitglieder des Untersuchungsausschusses zurück.
Fest steht - das hat der Untersuchungsausschuss einvernehmlich festgestellt -, dass bayerische Beamte erst bei grober Fahrlässigkeit haften müssen.
Mit der angestrebten Änderung des Landesbankgesetzes würde man - politisch motiviert - zweierlei Recht schaffen. Das wäre nicht in Ordnung. Übrigens ist sich auch die Mehrheit der Rechtsgelehrten einig, dass eine Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zulässig und gerechtfertigt ist.
- Um wen geht es? Es geht um die Verwaltungsratsmitglieder. Ich habe Ihren Gesetzesantrag gelesen. Warum dann diese Gegenrede?
Die entsprechenden Minister, Staatssekretäre und Amtschefs sind für die staatliche Seite kraft Gesetzes Mitglieder des Verwaltungsrats der BayernLB; das ist Teil ihrer Amtsausübung. Es besteht insofern kein Wahlrecht, sodass die öffentlich-rechtlichen Maßstäbe heranzuziehen sind. Nach dem Bayerischen Ministergesetz haften Mitglieder der Staatsregierung im Fall einer Amtspflichtverletzung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Schadensersatz.
Im Beamtenrecht wird im Rahmen der sogenannten Amtshaftung ebenfalls der Maßstab der groben Fahrlässigkeit für die Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn angelegt.
Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist demnach gerechtfertigt. Die Zugehörigkeit der staatlichen Vertreter zum Verwaltungsrat der BayernLB ergibt sich aus rechtlichen Regelungen. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft befindet sich
in einer ganz anderen Situation, weil er sich freiwillig zur Übernahme der Funktion bereit erklärt hat.
Außerdem ist festzuhalten, dass die Verwaltungsratsmitglieder für ihre Arbeit keinen Cent bekommen. Sie führen die entsprechenden Gelder an die Bayerische Landesstiftung ab, sind also unentgeltlich tätig, sodass ihre Betätigung eher dem ehrenamtlichen als dem gewerblichen Bereich zuzurechnen ist.
Übrigens gilt nach geltender Rechtslage auch für eine etwaige Haftung aus ehrenamtlicher Tätigkeit die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bleibt es in Bezug auf die Mitwirkung von staatlichen Vertretern im Verwaltungsrat der BayernLB bei der jetzigen Konstellation, ist eine Verschärfung des Haftungsmaßstabes weder erforderlich noch sachgerecht. Wir werden über das Ganze in den Ausschüssen weiter diskutieren.
Uns geht es im Moment vor allem darum, dass das EU-Beihilfeverfahren abgeschlossen wird. Wir werden sehen, wie das Ergebnis ausschaut. Daraus lässt sich die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Aufstellung der Bank ableiten.
Ich wiederhole: Es ist wichtig, dass wir uns auf den Ausgang des EU-Beihilfeverfahrens konzentrieren. Im Herbst werden wir über die Thematik weiter ausführlich diskutieren.
Ich will nicht behaupten, dass Ihr Gesetzentwurf nicht zulässig sei. Ich habe nur meine Einschätzung - das ist auch die Einschätzung anderer, die das schon bewertet haben - vorgetragen. Ich denke, wir sollten darüber in den Ausschüssen diskutieren. Dass das Ganze nicht vergessen wird, dafür sorgen schon Sie mindestens ein- oder zweimal in der Woche.
Meine Sorge gilt nur der Landesbank. Sie leistet gute Arbeit, leidet aber ein Stück weit unter diesen ständigen Anwürfen. Inhaltlich hat sich in den letzten Monaten doch nichts geändert.
Einen Professor kann ich nicht benennen. Vielleicht sollten Sie diese Frage im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen neu stellen.
- Ich habe das pauschal gesagt.
Pauschal gibt es übereinstimmende Einschätzungen; da muss ich nicht einzelne Leute benennen.
Zu den anderen Fragen: Ein ehrenamtlich Tätiger kann manchmal über sehr viel Geld verfügen bzw. über dessen Verwendung bestimmen.
- Ich denke nur an die Präsidenten der verschiedenen großen Wohlfahrtsverbände. Aber ich will nicht entschuldigen, dass hier Dinge nicht genügend beachtet wurden. Ich bleibe dabei: Auch im Ehrenamt kann über entsprechende Summen verfügt werden, was entsprechende Folgen haben kann, wobei ich es gutheiße, wenn Vorwürfen nachgegangen wird.
Die Namen der Wissenschaftler werde ich gerne nachreichen.
Ich bin überzeugt davon, dass diejenigen, die sich im Untersuchungsausschuss damit auseinandergesetzt haben - ich gehörte dem Untersuchungsausschuss nicht an - die Namen kennen.
Die Ehrenamtlichkeit habe ich deswegen als vergleichbar herangezogen, weil sie unentgeltlich ist. Ich will natürlich nicht sagen, dass jemand, der ehrenamtlich tätig ist, nicht dieselbe Sorgfaltspflicht hat. Ich will diese keineswegs relativieren; ich will nur darauf hinweisen, dass es verschiedene Einschätzungen gibt.