Protocol of the Session on December 14, 2010

Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Dann ist einstimmig so beschlossen. Der Landtag übernimmt damit die Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und der Verordnung über Aufgaben der Großen Kreisstädte (Drs. 16/5479) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/5479 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 16/6681. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 3 neu gefasst wird. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/6681.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der Freien Wähler und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Das Gesetz hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und der Verordnung über Aufgaben der Großen Kreisstädte".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 16/5283)

- Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Eberhard Sinner. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist eine Novellierung des gültigen Staatsvertrages aus dem Jahr 2003. Er ist aufgrund einer Evaluierung und der Ereignisse von Winnenden entstanden.

In den letzten Tagen ist vor allem unter den Anbietern im Internet eine Diskussion entstanden, weil die Anbieter diesen Jugendmedienschutzstaatsvertrag sehr kritisch sehen. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion haben wir auch im Hochschulausschuss intensiv über dieses Thema diskutiert und sind mit großer Mehrheit über die Parteigrenzen hinweg zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesem Staatsvertrag zustimmen, weil uns einerseits der Jugendschutz ein zentrales Anliegen ist, uns aber andererseits auch die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit wichtig sind.

Offenbar besteht das große Missverständnis, dass in diesen Staatsvertrag grundlegend neue Regelungen aufgenommen worden seien. Materiell und inhaltlich sind in diesen neuen Staatsvertrag aber keine Regelungen aufgenommen worden, die nicht schon im alten Staatsvertrag enthalten gewesen wären. Neu hineingekommen ist, dass von Offline-Medien, also DVDs und Filmen, bekannte Alterskennzeichnungen der Selbstkontrolle FSK und USK auf den Online-Bereich übertragen werden. Über eine Kodierung, die angebracht werden kann, wird es Eltern, die ihre Kinder etwas mehr kontrollieren wollen, als sie das bisher getan haben, ermöglicht, bestimmte Angebote durch technische Mittel auszuschalten.

Das funktioniert aber nur, wenn die Eltern das entsprechende Programm installieren. Ich sage deshalb in aller Deutlichkeit: Technik kann Medienverantwortung und Medienkompetenz nicht ersetzen. Hier geht es um ein Hilfsmittel, das den Eltern angeboten wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Ihnen allen sind heute sicherlich Briefe eingetroffen, in denen sich große Jugendverbände gegen diesen Staatsvertrag äußern. Ich möchte Sie deshalb bitten, zusammen mit der Staatsregierung, die diesen Staatsvertrag ausgehandelt hat, noch stärker auf die Jugendverbände zuzugehen und die tatsächlichen Inhalte dieses Staatsvertrags besser zu kommunizieren. Kein Webmaster steht plötzlich mit einem Fuß im Gefängnis, weil auf seiner Seite keine Alterskennzeichnungen vorhanden sind. Auf den Seiten muss auch kein erkennbares Label stehen. Hier geht es lediglich um eine Kodierung. Wer eine normale Homepage und einen norma

len Internetauftritt hat, muss sich wegen einer Alterskennzeichnung keine Sorgen machen. Anders ist das natürlich, wenn jemand entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte bereithält. Hier sind wirksame Sicherungen veranlasst.

Offenbar bestehen bei diesem Staatsvertrag Missverständnisse. Um es ganz klar zu sagen: Jugendgefährdend sind Angebote, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zum Beispiel Nazi-Symbole, verwendet werden und die die Anleitung zu schweren Straftaten, die in § 126 Strafgesetzbuch aufgeführt sind, enthalten, den Krieg verherrlichen usw. "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der erst durch die Rechtsprechung mit Leben erfüllt wird. Darunter ist zum Beispiel die Werbung für sexuelle Dienste zu verstehen sowie Angebote, die sozialethisch desorientierend sind. Dies sind zum Beispiel Angebote, die kritiklose Vorurteile oder Gewalttaten gegenüber Andersdenkenden präsentieren. Ich könnte diesen Katalog fortsetzen. Normale Blogs und Internetangebote, die solche Inhalte nicht enthalten, sind nicht betroffen. Deswegen gehen die meisten kritischen Bemerkungen, die uns vorgelegt wurden, ins Leere.

Wir haben soeben eine Debatte über die Interna des Medienrats geführt. Deshalb steht es uns als Medienpolitikern gut an, deutlich zu machen, dass der Jugendschutz für uns einen hohen Stellenwert hat. Wir werden über das hinaus, was in diesem Staatsvertrag steht, die Medienkompetenz immer wieder in den Mittelpunkt stellen und darauf hinweisen, dass jeder, der im Internet unterwegs ist - seien es die Eltern oder die Jugendlichen -, eine gewisse Verantwortung hat.

Zur Frage, ob Abmahnungen möglich sind, möchte ich abschließend Herrn Thorsten Feldmann von der FSM - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter -, der Mitglied im Beschwerdeausschuss ist, zitieren. Er hat sich für den neuen Staatsvertrag ausgesprochen, wenn dieser auch nur ein Minimum mehr Rechtssicherheit als der alte Staatsvertrag schaffe. Wenn aufgrund eines Scheiterns dieses Vertrages der alte Vertrag weiter gelten würde, wäre das um nichts besser, sondern in wesentlichen Teilen sogar schlechter.

Herr Kollege Sinner!

Wenn das so ist, sollten wir diesem Staatsvertrag mit großer Mehrheit zustimmen.

Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Rabenstein das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann mich kurz fassen: Die Zustimmung der Landesparlamente ist eine reine Formsache. Wir können an diesem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowieso nichts mehr ändern. Alles ist schon festgeschrieben. Wir können diesem Staatsvertrag nur noch zustimmen oder ihn ablehnen. Wenn er zum Beispiel von den GRÜNEN aus irgendwelchen nachvollziehbaren Gründen abgelehnt würde, würde das überhaupt nichts ändern. Jemand hat etwas geschrieben, dem ich zustimmen kann: Das ist der Sieg der Bürokratie über die Parlamente. Wenn wir hier diskutieren, aber nichts beschließen können, was sollen dann die langen Diskussionen?

Ich könnte als Beispiel die Altersbegrenzungen anführen. Macht es einen Sinn, zwischen sechs Jahren und null Jahren einen Unterschied zu machen? Darüber könnten wir lange debattieren. Ich würde damit meine fünf Minuten rumbringen. Ich könnte zum Beispiel auch über den Sinn oder Unsinn der Jugendschutzprogramme debattieren, die von den Eltern auf den PC aufgespielt werden müssen. Ich könnte sagen: Bei den Eltern oder den Kindern, die es nötig hätten, wird dieses Programm sicherlich nicht aufgespielt. Die verantwortungsbewussten Eltern brauchen dies eigentlich nicht. Die machen es dann aber am ehesten.

In den Ausschüssen haben wir lange debattiert, ohne viel bewirken zu können. Wir stimmen dem Antrag zu. Rheinland-Pfalz hat auch zugestimmt. Wir als SPD werden den Antrag deshalb nicht ablehnen. Die Zeit für lange Diskussionen können wir uns jedoch sparen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat Herr Professor Piazolo das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich nahtlos an die Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Rabenstein anschließen. Mir bereitet es jedoch Bauchschmerzen, dass die Diskussionen im Ausschuss und im Rahmen der Ersten und Zweiten Lesung nichts bewirken können. In diesem Fall sollten wir uns grundsätzlich die Frage stellen, wie sinnvoll Staatsverträge gerade für das Internet sind.

Ich habe mir die einzelnen Abstimmungen angesehen. Interessant ist, dass die Opposition vielfach dagegen gestimmt hat. Ich glaube, die CDU in Berlin hat ebenfalls dagegen gestimmt. Die GRÜNEN haben in Berlin jedoch dafür gestimmt. Dort geht einiges durcheinander.

Kann im Rahmen eines Staatsvertrages wirklich der Versuch unternommen werden, das Internet zu kontrollieren? Es handelt sich um einen Staatsvertrag, der nur auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Das ist ein untauglicher Versuch. Die Länderparlamente haben darauf keinen Einfluss. Vor dem Hintergrund der Anhörung über den Einfluss der Länderparlamente auf die Entscheidungen der Staatsregierung bewirken diese Debatten leider recht wenig. Viele stimmen zu, obwohl Bedenken bezüglich der Wirksamkeit vorhanden sind. Einerseits ist der Staatsvertrag in seiner Wirkung so schwach, dass er im Internet wenig ausrichten kann, andererseits erzeugen die dort festgehaltenen Verpflichtungen große Sorgen bei der User-Gemeinschaft. Wir müssen sehen, ob wir nicht doch eher in Richtung Abmahnung gehen. Die Unzufriedenheit ist bei den meisten sehr groß. Dennoch werden wir, wenn auch mit Bauchschmerzen, dem Staatsvertrag zustimmen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Als Nächste hat Frau Kollegin Ulrike Gote das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatten um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Landtag, im Netz und in vielen öffentlichen Veranstaltungen zeigen deutlich, wie schwierig es ist, den Jugendmedienschutz im Internet umzusetzen und sicherzustellen. Die GRÜNEN sind der Meinung, die wichtigsten Regelungen für den Jugendmedienschutz sind bereits im jetzigen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Herr Kollege Sinner hat schon einige Punkte genannt. Vieles ist schon klar.

Zu verschiedenen Regelungen hat es hier Verwirrung gegeben. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist an manchen Stellen nicht besonders gut und verständlich formuliert. Die Formulierungen geben nicht das wieder, was gemeint ist. Bei vielen Netzaktivistinnen und Netzaktivisten ist der Eindruck entstanden, jeder werde gezwungen, seine Angebote mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Wir wissen - das haben wir auch immer gesagt -, dass dies nicht so ist. Den Weg, den Jugendmedienschutz über die Alterskennzeichnung, die Sperrung und die Filterung zu gewährleisten, halten wir grundsätzlich für falsch. Deshalb werden wir den JugendmedienschutzStaatsvertrag in vorliegender Form ablehnen.

Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird ein Weg eröffnet, der für uns auf lange Sicht nicht zukunftsfähig ist. Im Prinzip ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schon wieder überholt. Zum

einen ist er überholt, zum anderen sind die technischen Instrumente für die Filterprogramme noch gar nicht entwickelt. Sie sind überholt, bevor sie entwickelt werden. Wir halten die Maßnahmen schlichtweg für nicht praktikabel und nicht realisierbar. Darüber hinaus ist es grundsätzlich falsch, mit Sperren zu arbeiten.

In der Debatte ist deutlich geworden, dass wir für die Medienkompetenz sehr viel mehr tun müssen, und zwar auf allen Ebenen. Die Kinder, vor allem aber auch die Erziehungsberechtigten sowie die Erzieherinnen und Erzieher sollten in den Kindertagesstätten, in der Schule und überall dort, wo Bildung stattfindet, eingebunden werden. Wenn wir dort viel erreichen, kann der Jugendmedienschutz erfolgreich umgesetzt werden. Den Weg, der mit diesem Staatsvertrag beschritten wird, halten wir für falsch. Den Staatsvertrag lehnen wir deshalb ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächste hat Frau Kollegin Sandt das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Jugendmedienschutz ist eine zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Jugendliche verbringen sehr viel Zeit am Computer. Das prägt die Persönlichkeit. Sie müssen lernen, mit den unzähligen Informationen umzugehen, Quellen richtig einzuschätzen, und Persönlichkeits- und Urheberrechte zu achten. Wir müssen sie vor Mediensucht, extremistischen Inhalten, Gewalt und Pornografie schützen.

Frau Gote, Sie haben recht: Wir brauchen die Medienerziehung, um das zu erreichen. Hierzu müssen die Eltern, aber auch die Schulen eingebunden werden. Mit dem Medienführerschein und den Referenzschulen wird hier schon einiges getan. Das alles unterstützen wir. Wir bezweifeln nicht, dass vor uns noch eine Herkulesaufgabe liegt. Jedoch ist es falsch, zu sagen: Wir wollen keine Filtermöglichkeiten schaffen. Wir wollen den Eltern keine technischen Instrumente an die Hand geben. Das wäre so, als würde man sagen: Wir bauen keine Airbags und Gurte mehr in die Autos ein, da die Leute ansonsten unvorsichtig fahren. Wir müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Neben der Vermittlung von Medienkompetenz sollte den Eltern die Chance eröffnet werden, ihre Kinder vor gefährlichen Inhalten im Internet zu schützen.

(Beifall bei der FDP)

Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird mithilfe der Filtermöglichkeiten die Verantwortung auf den Nutzer und somit auch auf die Eltern übertragen. Damit die Filtersoftware erkennt, ob der Inhalt für Ju

gendliche geeignet ist, müssen die Anbieter diese Inhalte kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ist allerdings freiwillig.

Wir haben erkannt und in unseren Verhandlungen berücksichtigt, dass das Internet schon lange keine Einbahnstraße mehr ist. Neben den Homepages, deren Inhalte kontrolliert werden können, gibt es immer mehr Foren, Blogs und Social Networks, in die Jugendliche selber Inhalte hineinstellen. Von der Staatskanzlei wurde uns mit Blick auf die Kennzeichnung entgegengehalten: Wo Biomilch draufsteht, muss Biomilch drin sein. Das Internet ist jedoch kein Supermarkt, in dem sich jeder seine verpackte Biomilch kauft. Das Internet ist vielmehr eine Bar, in der sich jeder seine Milch zusammenmixen und seine Milchmixgetränke anbieten kann. Wenn jemand Alkohol in die Milch mixt und diese einem Kind zu trinken gibt, muss er bestraft werden.

Im Zusammenhang mit dem JugendmedienschutzStaatsvertrag werden jedoch zum Teil unmögliche Ängste geschürt. Seiten, die für Jugendlich nicht geeignet sind, müssen nicht für Jugendliche unzugänglich gemacht, sondern lediglich gekennzeichnet werden. Unzugänglich macht sie gegebenenfalls die Filtersoftware, wenn sie von den Eltern installiert worden ist. Viele Jugendliche sind vollkommen falsch informiert. Wir müssen hier noch viel Kommunikationsarbeit leisten.

Wir appellieren an die Zugangsvermittler, die Zugangssoftware kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Zugangsvermittler tragen zwar die Verantwortung für die Software, jedoch nicht für die Inhalte, da sie nur Vermittler und keine Anbieter sind. Das ist ein Verhandlungserfolg gewesen, auch der FDP.

Die FDP hat sich auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schon nach drei Jahren evaluiert wird. Hier gibt es Möglichkeiten, das eine oder andere zu verändern.

Weiter haben wir uns dafür eingesetzt, dass Alterskennzeichnungen der Selbstkontrolle verwendet werden. Auch das ist jetzt im JugendmedienschutzStaatsvertrag verankert. Es wird also keine neue Klassifizierung und keinen Kennzeichenschilderwald geben. Auch das haben wir zum Glück verhindert. Jugendliche müssen weiterhin die Möglichkeit haben, selbstproduzierte Texte, Blogs, Podcasts und Videos einzustellen und im Internet zu verbreiten. Diese kommunikative, kreative und partizipative Betätigung gehört in der heutigen Zeit zum Erwachsenwerden und zur Sozialisation.

Falsch ist auch das Gerücht, dass der Anbieter seine Seiten 24 Stunden überwachen müsse. Wenn jemand

einen Webblog anbietet und nicht genau weiß, was ein Dritter möglicherweise einstellt, reicht es, wenn er sich einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft. Auch in Zukunft soll jeder Mensch wie bisher frei über das Internet kommunizieren, informieren und Kommentare abgeben können. Gleichzeitig wollen wir den Jugendschutz sichern. Das ist uns ein Anliegen. Deshalb bitte ich Sie, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu unterstützen.