Einhaltung klarer Kriterien selbst bewerben kann, würde diese wichtige Wahl durch den Medienrat transparenter machen. Und genau diese Transparenz braucht unsere Demokratie…
Das ist aus einer Pressemitteilung der FDP. Diesen Satz kann man unterstreichen. Er geht in Richtung unseres Gesetzentwurfs. Mich stört ein bisschen, dass man dieses Verfahren anscheinend nicht für die jetzige Wahl will, sondern für eine Wahl, die irgendwann einmal stattfindet. Dazu sage ich der FDP: Ändern Sie jetzt solche Gesetze, machen Sie jetzt mit; denn man weiß ja nie, wie lange das in verantwortlicher Position noch geht.
Mein Appell an alle hier im Hohen Hause ist, diese kleine Änderung vorzunehmen, das Verfahren zu ändern, die Stelle öffentlich auszuschreiben, für mehr Transparenz zu sorgen und den Bürgern damit deutlich zu machen, dass es nicht um bestimmte Positionen geht, die man bereits für die eigene Partei gesichert haben möchte, sondern dass man gemeinsam die sachlich und fachlich beste Lösung anstrebt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Piazolo, ich erinnere mich, dass wir vor Kurzem bei der Beratung des Rundfunkgesetzes und des Mediengesetzes einen Disput hatten. Sie brachten den Einwand, dass Abgeordnete eigentlich nicht Mitglied des Medienrates sein sollten. Ich habe dem widersprochen, weil Medienpolitik auch im Landtag stattfindet. Umso mehr wundere ich mich, dass Sie heute einen Gesetzentwurf vorlegen, den Sie dazu nutzen, um dem Medienrat Vorschriften zu machen, wonach er ausschreiben soll. Sie sagen, es bestehe die Gefahr, dass parteipolitische Interessen eine Rolle spielen könnten.
Hier sitzen nur Vertreter von Parteien, während der Medienrat 47 Mitglieder umfasst, davon sind 12 vom Bayerischen Landtag und einer von der Staatsregierung benannt. Der Medienrat hat in seiner Souveränität zu entscheiden, ob er ausschreiben will, oder ob er das nicht will. Der Medienrat ist dafür zuständig,
nicht jedoch der Landtag, der dem Medienrat qua Gesetz vorschreibt, wie er die Wahl eines Präsidenten lösen soll. Sie schreiben in Ihrem Text weiter, es be
stehe die Gefahr, dass sich nicht alle geeigneten Bewerber transparent bewerben könnten. Ich stelle Ihnen die Frage: Kennen Sie Professor Ring?
In den letzten Jahrzehnten gab es keine medienpolitisch relevante Veranstaltung, auf der Professor Ring nicht anwesend war, nicht Beiträge geleistet hat und
der Lebenslauf von Professor Ring nicht kommuniziert und publiziert wurde. Jeder in Deutschland, der in der Medienszene zu Hause ist, weiß, dass die Stelle des Präsidenten der Landesmedienanstalt zu besetzen ist - und zwar jetzt und nicht irgendwann. Sie sagen "vermutlich".
Wenn Sie sagen, nicht alle Bewerber könnten das wissen, dann suchen Sie jemanden, der offenbar in der deutschen Medienszene in den letzten Jahrzehnten nicht anwesend war, und diesen halten Sie offenbar für den geeignetsten Bewerber.
Herr Professor Piazolo, zum Vorwurf der fehlenden Transparenz ist Folgendes zu bemerken. Jeder, der in Deutschland für dieses Amt infrage kommt, weiß, dass dieses Amt zu besetzen ist, und kann sich an jedes Mitglied des Medienrates wenden und an dieser Prozedur teilnehmen. Das ist transparent. Der Medienrat hat letzten Endes in Souveränität zu entscheiden, wie er dieses Verfahren gestalten will. Die gesellschaftlichen Gruppen, die Mitglieder des Medienrates sind, sind in der Lage, das unbeeinflusst von parteipolitischen Interessen zu lösen. Ihre Unterstellung gegenüber jedem, der Mitglied des Medienrats ist und nicht von diesem Haus benannt ist, ist ein massiver Vorwurf. Sie wollen über die Medienräte hinweg mit dem Ausschreibungsverfahren eine Entscheidung erzwingen, weil Sie zu den Medienräten kein Zutrauen haben.
Nein, meine Damen und Herren, das ist die Erste Lesung. Der Ausschuss kann den Gesetzentwurf in aller Ausführlichkeit behandeln.
Die Unterstellungen, die in Ihrem Gesetzentwurf stehen, und die Nichtachtung eines staatsfernen Medienrates oder eines staatsfernen Rundfunkrates -
Im Rundfunkrat haben Sie ein ähnliches Verfahren. Das ist Ihnen keine Erwähnung im Gesetzentwurf wert. Die CSU-Fraktion ist der Meinung, dass der Medienrat wegen der Staatsferne die Kompetenz und Souveränität hat zu entscheiden, ob es eine Ausschreibung geben soll. Der Landtag soll die Souveränität des Medienrates nicht mit einer Gesetzesregelung infrage stellen, nach der der Medienrat dieses Verfahren wählen muss, obwohl es andere Weg gibt und diese Wege auch wie bei der Benennung des Intendanten des Bayerischen Rundfunks beschritten werden.
Es gibt Beispiele von Ausschreibungen, etwa in Nordrhein-Westfalen. Dort wurde ausgeschrieben, und das Endergebnis zeigte, dass der Vorsitzende des Medienrates gegen die Stellvertreterin kandidiert hat. Solche Ergebnisse hätte man auch ohne Ausschreibung haben können. Deswegen sind wir der grundsätzlichen Meinung, dass der Medienrat für sich entscheiden soll und der Landtag nicht durch einen gesetzgeberischen Akt eingreifen darf.
Herr Kollege Sinner, bleiben Sie bitte noch hier. Es haben sich bereits zwei Diskutanten zu Wort gemeldet. Als erster Rednerin darf ich Frau Kollegin Gote das Wort zu einer Zwischenbemerkung erteilen.
Herr Kollege Sinner, Sie haben recht, dass der Medienrat in eigener Souveränität entscheiden könnte, eine Ausschreibung zu machen. Man könnte das aber auch im Gesetz regeln. Das zeigt uns ein Blick in die anderen Mediengesetze.
Ich möchte von Ihnen als einem Medienpolitiker wissen, ob Sie dem Medienrat empfehlen würden, eine Ausschreibung zu machen? Sind Sie persönlich für eine Ausschreibung?
Ich bin Rundfunkrat und werde mich hüten, von außen dem Medienrat Empfehlungen zu geben, da ich dessen Souveränität achte. Wenn Sie souverän sind, geben Sie dem Medienrat die Empfehlung, die Sie für richtig halten. Ich glaube nicht, dass Sie meine Unterstützung brauchen, um die nach Ihrer Meinung richtige Empfehlung geben zu können.
Herr Sinner, meiner Auffassung nach ist der oberste Souverän immer noch das Volk. Die Vertreter des Volkes sitzen im Landtag. Wenn uns etwas wichtig ist zu regeln, sollten wir uns diese Kompetenz nehmen. Deshalb gibt es ein Mediengesetz. Man kann darüber streiten, welche Regelungen das beinhalten soll. Ich glaube, dass die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass es sinnvoll und begründet ist zu regeln, wie ein solches Verfahren zu Beginn zu laufen hat. Das bedeutet nicht, dass der Medienrat nicht aussuchen sollte.
Ich habe eine zweite Bemerkung. Jeder kann sich in einem solchen Verfahren bewerben. Wenn aber schon von Anfang an im Verfahren Bestimmtes festgezurrt wird, bestimmte Namen und Interessen genannt werden, dann entspricht die Annahme einfach nicht der Lebenswirklichkeit, dass sich gerade kompetente Bewerber noch in dieses Verfahren hineinbegeben. Das kennen Sie von jeder Referentenwahl, in jedem Stadtrat und in anderen Bereichen. Da ist man mit einer Ausschreibung wesentlich offener.
Herr Piazolo, da Sie weder Mitglied im Medienrat noch Mitglied im Rundfunkrat sind, haben Sie natürlich an solchen Wahlen bisher noch nicht teilgenommen.
Sie unterschätzen die Kompetenz der Medienräte und der Rundfunkräte, und Sie unterschätzen vor allen Dingen die Möglichkeit, dass sich jeder, dem das bekannt ist, bewerben kann. Ich könnte Ihnen jede Menge Beispiele nennen, wo es natürlich ganz knappe Entscheidungen bei solchen Wahlen gegeben hat.
Sie sagen, wir sind die Vertreter des Volkes, aber dieser Landtag hat ein Mediengesetz und ein Rundfunkgesetz beschlossen und hat im Rundfunkgesetz gerade wegen der Staatsferne bemerkenswerte Zurückhaltung gegenüber Rundfunkgesetzen anderer Länder geübt. Ich bitte Sie, das Rundfunkgesetz von Nordrhein-Westfalen mit dem bayerischen Rundfunkgesetz zu vergleichen. Wir haben erst vor Kurzem bei der Novellierung der Versuchung widerstanden, in dieses Gesetz so viel hineinzuschreiben, wie es in Nordrhein-Westfalen der Fall ist, weil wir eben der Meinung sind, dass die Vertreter der Zivilgesellschaft, die in diesen Räten - Medienrat und Rundfunkrat sind, sich natürlich einbringen können. Ich weise in aller Entschiedenheit zurück, dass von Anfang an bestimmte Verfahren bestimmte Ergebnisse präjudizieren. Auch die Freien Wähler haben ein Mitglied im Medienrat. Niemand hindert dieses Mitglied, Vorschläge zu bringen, Unterstützung für diese Vorschläge zu gewinnen und diese Vorschläge im Medienrat zu präsentieren. Ich kann nicht erkennen, was daran nicht transparent und was daran von einem parteipolitischen Beigeschmack begleitet sein soll.
Wenn ich gerade die Zivilgesellschaftsvertreter ausgrenze, dann kann umgekehrt der Vorwurf erhoben werden, dass der Landtag sich über die Medienräte hinwegsetzt und ins Verfahren eingreift. Das bitte ich zu überlegen. Sie wollen sich hier als politischer Tugendbold präsentieren, aber das sind Sie in diesem Fall ausdrücklich nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Als nächstem Redner darf ich für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Dr. Rabenstein das Wort erteilen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schauen wir uns zunächst die gesetzlichen Grundlagen an. In Bayern ist durch die Verfassung festgelegt, dass Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden darf. Das ist in Artikel 111 a der Bayerischen Verfassung festgelegt. Das ist übrigens nicht in allen Bundesländern so, aber in Bayern ist es so festgelegt. Deshalb fungiert die seit 1985 gegründete Bayerische Landeszentrale für Neue Medien, BLM, als öffentlichrechtlicher Träger und wird vom Medienrat kontrolliert. Das heißt aber nicht, dass der Medienrat in seiner Souveränität eingeschränkt würde, wenn es eine öffentliche Ausschreibung geben würde. Ganz im Gegenteil; ich bin ja selber Medienrat, mir würde es besser gefallen, wenn ich eine Auswahl mit Bewerbungsunterlagen hätte und dann ein echtes
Deswegen unterstützen wir den Gesetzentwurf der Freien Wähler und werden ihm nach den Beratungen in den Ausschüssen auch zustimmen. Er hat den Vorteil, dass die Medienräte entsprechend mehr Bewerber auswählen können. Natürlich kann sich auch jeder von der Staatsregierung, jeder Abgeordnete bewerben und sein Bewerbungsschreiben abgeben. Bei Herrn Schneider - um den geht es hier doch, Herr Sinner, da brauchen wir uns nichts vorzumachen, das ist ja der Hintergrund - würde im Bewerbungsschreiben stehen: 1975 Abitur, Studium für das Lehramt an Volksschulen, 14 Jahre Volksschullehrer, seit 1994 Abgeordneter, von 2005 bis 2008 Bildungsminister, seit 2008 Leiter der Staatskanzlei und dort zuständig für die Medienpolitik.