Einen Moment. Frau Guttenberger, ich gehe davon aus, dass Sie eine Zwischenintervention machen wollen.
Die lässt er schon den ganzen Tag angesichts der Redezeit nicht zu. Aber bitte schön, jetzt Ihre Zwischenbemerkung.
Herr Kollege Arnold, ist Ihnen bewusst, dass wir eine einheitliche Gestaltung eines Buttons wünschen? Wir wollen einen Button, der bei den verschiedenen Anbietern nicht unterschiedlich darauf hinweist, dass hier eine Entgeltlichkeit vorgesehen ist. Wir wollen - am liebsten wäre uns europaeinheitlich; das können wir hier aber nicht bestimmen - einen bundeseinheitlich gleich gestalteten einheitlichen Button. Das ist aber gerade in diesen von Ihnen erwähnten Lösungen mit oder ohne Wilhelm Busch nicht vorgesehen. Wir wollen das einheitlich gestalten und wir wollen, dass es in genau dieser einheitlich gestalteten Form bei allen Internetanbietern verbindlich ist. Das nur noch einmal zur Klarstellung.
Die Nachricht hör ich wohl, allein mir fehlt die Tat. Das hätten Sie schon längst tun können. Sie sitzen doch mit Frau Aigner am Tisch und unterhalten sich über solche Sachen. Warum wird es denn nicht umgesetzt? - Das ist das eine.
Das andere ist: Wir sollten uns da keinem Trugschluss hingeben. Was die Kosten betrifft, werden die Internetanbieter sicherlich technische Möglichkeiten finden, solche Buttons zu implementieren, auch ohne dass der Verbraucher merkt, dass er auf die Seite drauf geht. Ferner ist das Problem, dass die Beweislast nach wie vor beim Verbraucher liegt.
- Damit hätten Sie gestern und vorgestern schon anfangen sollen, ohne solch einen allgemeinen Antrag zu stellen.
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein rühmliches Anliegen, denn im Jahr 2007 gab es in Deutschland über 750.000 Opfer von Internet-Werbung, die hier zu Kosten oder Verträgen herangezogen wurden. Anders verstehe ich heute diesen Antrag nicht. Es scheint mir eher eine parlamentarische Beschäftigungstherapie zu sein, über Dinge zu reden, die eigentlich in Berlin und im Grunde auch auf europäischer Ebene schon längst laufen. Man spricht über Dinge, bei denen man sagt, gut, dass man Frau Aigner unterstützen möchte, ist rühmlich, aber das sollte man bitte im Deutschen Bundestag machen und nicht hier. Denn ich glaube, wir haben in Bayern auch andere Probleme, über die wir uns unterhalten könnten und die wir lösen müssten.
Es liegt ein Antrag der SPD-Fraktion auf Bundesebene vor, dem bräuchten Sie im Bundestag nur zuzustimmen. Dann wäre die ganze Sache gegessen. Soweit ich weiß, wird er am Freitag endberaten. Dann können Sie also das, was Sie heute hier beschließen wollen, dort oben sofort in die Tat umsetzen; denn Sie haben dort die Leute, die das machen können. Daher, denke ich mir manchmal, bräuchte man auch hier einen parlamentarischen Warn-Button für Dinge, die wir nicht behandeln müssen. Daher sollten wir an den Dingen dran bleiben, die wirklich wichtig sind. Wenn wir hier so einen Button fordern, ist zu sagen: Ja, schön, aber dann sollen sie ihn in Bonn bzw. in Berlin umsetzen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es jetzt kurz machen; denn dieser Antrag bläst ins gleiche Horn wie unser vorheriger Telefonwerbungs-Antrag. Auch im Internet
muss deutlich erkennbar sein, wann und wo ein Vertrag eingegangen wird. Auch im Internet ist für die Wirksamkeit eines Vertrags eine aktive Vertragsbestätigung durch den Verbraucher erforderlich. Deshalb halten wir die vorgeschlagene einheitliche Button-Lösung für sinnvoll und für ausreichend. Aber es ist wirklich sehr wichtig, dass sie jetzt möglichst schnell umgesetzt wird; denn es ist höchste Zeit. Die Verbraucher warten schon längst darauf. Ich kann nur sagen: Wir unterstützen diesen Antrag.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem ist bekannt. Die Lösung ist technisch einfach. Sie ist effizient und auf den ersten Blick erkennbar. Es ist, wie bereits gesagt, auch sinnvoll, in Europa einheitlich zu arbeiten. Es ist aber eben nicht absehbar, wann eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht wird. Deswegen finde ich es Klasse, dass hier von dir, Petra, im Interesse der deutschen Verbraucher eine Aktivität angemahnt wird, die Button-Lösung einheitlich und unverzüglich zu bringen.
- Für diejenigen, die da lachen und meinen, sie könnten sich die Button-Lösung und vor allen Dingen den Namen der Button-Lösung auf ihre eigenen Fahnen schreiben, muss ich sagen, dass wir diese bereits 2008 im Bundesrat beschlossen hatten.
- Ja, gut. Ich meine, was da die Kollegen sagen, das kann ich nicht weiter kommentieren. Das möchte ich auch nicht kommentieren, das tun Sie dann schon zur Genüge.
In diesem Sinne ist eine Button-Lösung sinnvoll. Ich habe mich dafür im Bundesrat eingesetzt. Wichtig ist es auch, dass Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger mittlerweile einen ersten Gesetzentwurf in Aussicht gestellt hat. Deswegen rechnen wir damit, dass diese Maßnahme sehr schnell umgesetzt wird.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6110 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das war Einstimmigkeit. Der Antrag ist also einstimmig angenommen.
Wir haben einige Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/6113 bis 16/6115 vorliegen, die wir an die zuständigen federführenden Ausschüsse verweisen.
Dann kommen wir jetzt zum Thema "Kommunalwahlrecht" zurück und stimmen über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6109 in der üblichen Form namentlich ab. Das ist der interfraktionelle Antrag der FDP- und der CSU-Fraktion. Die Urnen sind aufgestellt. Wir haben fünf Minuten Zeit. Das Ergebnis wird später bekanntgegeben. Bitte schön, die namentliche Abstimmung kann beginnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abstimmungszeit ist beendet. Die Stimmkarten sind abgegeben. Die Abstimmung ist geschlossen. Die Abstimmungskarten können ausgezählt werden.
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 7)
Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 6, 18, 33 und 48, die einzeln beraten werden sollen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler; ich glaube, dass hier auch die SPD zu nennen ist; dann einige GRÜNE. Gegenstimmen? - Es gibt keine. Enthaltungen? - Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen der Staatsregierung, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes und des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (Drs. 16/6026)
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drs. 16/6027)
Gibt es hinsichtlich der in der Tagesordnung aufgeführten Zuweisungsvorschläge Änderungswünsche? Ich sehe keine.
Damit kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisungen. Wer mit der Überweisung an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Auch keine. Damit werden die Gesetzentwürfe den Ausschüssen, für die Sie soeben die Überweisungen beschlossen haben, zur Federführung zugeordnet.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Martin Güll u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 16/5764) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich bitte Herrn Pfaffmann ans Redepult.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir machen wieder einmal Schulpolitik. Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, um erneut den Versuch zu unternehmen, die bayerische Schule sowohl bezüglich der Struktur als auch der Inhalte zukunftsfähig zu machen. Derzeit ist sie nicht zukunftsfähig. Ich hoffe, dass es uns vielleicht gelingt, alternativ zu der Schulstruktur, die wir in Bayern haben, eine Gemeinschaftsschule zu etablieren.
Ich werde Ihnen ein paar Zahlen nennen, die aus Ihren eigenen Veröffentlichungen stammen. Es handelt sich um Antworten auf Anfragen bzw. um Angaben im Bildungsbericht sowie in Äußerungen aus dem Kultusministerium.
Seit Einführung der R 6 hat die Hauptschule 85.500 Schülerinnen und Schüler verloren. Sie haben die Mittelschule eingeführt. Trotzdem sind die Anmeldungen ab dem Schuljahr 2010/11 um weitere 10.000 Schülerinnen und Schüler zurückgegangen.