Die Fakten belegen, dass der Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung stetig gestiegen ist. Er liegt im Moment bei 55,8 %, also bei mehr als der Hälfte. Im Staatsdienst waren es 2009 exakt 50 %. Fakt ist auch - das sage ich deutlich -, dass die Gleichstellung von Frauen bei den Führungspositionen noch nicht erreicht ist. Im höheren Dienst liegt sie in der öffentlichen Verwaltung bei 38 % im Jahr 2008, nach 30 % im Jahr 2003. Im Staatsdienst des Freistaats Bayern liegt der Frauenanteil im höheren Dienst bei 39 % im Jahr 2009 nach knapp 32 % im Jahr 2004. Das heißt, die Gleichstellung ist hier noch nicht erreicht. Die Tendenz ist aber stetig steigend. Das ist logisch und normal, weil im Staatsdienst nach Note eingestellt wird und die Frauen die besseren Abschlüsse und die besseren Noten haben. Die Entwicklung ist also auf dem richtigen Weg, und das mit den aktuellen Instrumenten.
Sie sehen das auch am Beispiel der Staatskanzlei, die inzwischen zwei Amtschefinnen hat. Im Bayerischen Sozialministerium gibt es vier Abteilungsleiterinnen von neun Abteilungen. Als ich vor 13 Jahren dort meinen Dienst angetreten habe, gab es keine einzige Abteilungsleiterin. Die Leitung der Behörden in Berlin und in Brüssel liegt inzwischen in Frauenhänden. Die Zeit läuft für die Frauen.
Die Bezahlung, die Beamtenbesoldung macht sowieso keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen. Das berühmte "Gender Pay Gap", das es in der freien Wirtschaft gibt, gibt es im öffentlichen Dienst nicht.
Ihr Gesetzentwurf dagegen vermittelt den Eindruck, dass bisher alles schlecht sei. Das Gegenteil ist der Fall, wie die Zahlen belegen. Der öffentliche Dienst in Bayern ist ein hoch attraktiver Arbeitgeber gerade für Frauen. Das wird auch der vierte Bericht zur Gleich
stellung, der im November 2010 im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgestellt werden wird, belegen.
Zum Gesetz im Einzelnen möchte ich nur sagen, dass ich davon überzeugt bin, dass wir keinen Landesbeauftragten für Gleichstellung brauchen. Das ist ja das eigentlich Neue in Ihrem Gesetzentwurf, das Kernstück. Es wäre nur neue Bürokratie. Es wäre kostspielige Bürokratie zumal, da wir bereits eine Gleichstellungsbeauftragte in Gestalt der bayerischen Sozialministerin haben. Die Zahlen zeigen, dass sich das bewährt hat. Andere Dinge wie beispielsweise die Diskriminierung der Herren bei Beschlussfassungen der Lehrerkonferenz in Ihrem Artikel 5 Absatz 2 möchte ich jetzt gar nicht mehr ansprechen. Darüber können wir im Ausschuss im Einzelnen reden.
Fazit: Meine Damen und Herren, lassen Sie mich darauf hinweisen, dass wir insgesamt bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Bayern auf einem guten Weg sind. Ich sage bewusst nicht, dass wir im öffentlichen Dienst das Ziel der Gleichstellung bereits erreicht hätten. Nein, aber wir sind auf einem guten Weg, auf einem stetigen Weg nach oben, auch bei den Führungspositionen.
Sie merken, ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. Das alles wurde mit den bisher gültigen rechtlichen Instrumenten erreicht. Ihr Gesetzentwurf ist deshalb wertvoll, um auf die erreichten Erfolge hinzuweisen. Dafür danke ich auch herzlich.
Sie haben fast eine Minute überzogen. Sie werden sicher Verständnis haben, dass ich darauf hinweise. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Wir müssen bei der Gleichstellung tatsächlich Gas geben. Ich beobachte in den letzten Monaten, Jahren, dass wir im Ländervergleich immer schlechter dastehen, das ist nicht positiv, dass wir uns nicht nach vorne, sondern nach hinten bewegen.
Es gibt eine sehr interessante Studie des Weltwirtschaftsforums. Danach ist Deutschland vom ehemaligen fünften Platz in punkto Gleichstellung jetzt auf Platz 13 abgerutscht. Wir müssen also wirklich aufpassen, dass uns andere Länder nicht längst überholen. Deswegen müssen wir uns dem Thema widmen. Wir müssen darüber nachdenken, was wir verbessern können.
Auch in Bayern stellt sich die Situation, wie es meine Kollegin schon ausgeführt hat, als durchaus verbesserungswürdig dar. Im August hat Frau Haderthauer den vierten Gleichstellungsbericht vorgelegt. Dieser Bericht weist durchaus darauf hin, dass wir dringend Verbesserungen, dringend Veränderungen brauchen.
Die SPD-Landtagsfraktion wünscht sich, dass in diesem Bereich viel getan wird. Ich nenne einige Beispiele: Wir wünschen uns, dass das Führen in Teilzeit gezielt gefördert wird. Das ist etwas, was wir in den letzten Jahren total vermissen. Wir wünschen uns, dass Fortbildungsmaßnahmen für Frauen als Führungskräfte verbessert, intensiviert werden, dass es Frauen möglich wird, überhaupt an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen; denn Fortbildungsmaßnahmen sind der erste Schritt zur Karriere. Wir wünschen uns, dass das jetzt bestehende Gleichstellungsgesetz erst einmal eingehalten und umgesetzt wird. Das passiert nämlich vielerorts nicht. Auch dazu nimmt der Gleichstellungsbericht ausdrücklich Stellung.
Die Rahmenbedingungen für die Gleichstellungsbeauftragten müssen verbessert werden. Ich spreche sowohl von den Sachleistungen als natürlich auch von Freistellungen. Ganz wichtig ist auch, dass der Frauenanteil bei funktionsgebundenen Entsendungen in Gremien deutlich verbessert wird. Auch hier zeigt uns der Gleichstellungsbericht auf, was wir noch zu leisten haben. Denn hier hat sich die Situation der Frauen in den letzten Jahren massiv verschlechtert.
Wir müssen hier gegensteuern, wenn wir erreichen wollen, dass Frauen zukünftig nicht nur überhaupt beruflich tätig sein können, sondern dass sie auch die Leiter nach oben klettern können, dass sie Karriere machen können.
Darüber hinaus fordern wir, dass regelmäßig über die Gleichstellung berichtet wird, alle zwei Jahre. Im Rahmen dieser Berichterstattung brauchen wir konkrete Zielvorgaben, die wir beim nächsten Bericht überprüfen können, damit wir dort ansetzen können und sehen können, wo wir stehen.
Wir verfolgen also bei der Gleichstellung einen ganzheitlichen Ansatz. Wir setzen auf die Gleichstellungsbeauftragten. Natürlich leisten die Gleichstellungsbeauftragten wertvolle Arbeit. Natürlich muss ihre Situation verbessert werden. Aber wir wollen darüber hinaus mehr. Wir glauben, dass Gleichstellung einen Gesamtansatz erfordert und wir wollen zuallererst die Quote!
Hierzu haben wir selbst bereits im März dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich aufzeigt, dass wir die Quote brauchen. Wir haben leider in den letzten 13 Jahren feststellen müssen, dass sich die Quote der Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst nur um 1 % pro Jahr verbessert - 1 % pro Jahr! Da kann man sich ausrechnen, wie lange wir noch brauchen - nämlich 22 Jahre -, bis wir überhaupt zu einer tatsächlichen Gleichstellung in Führungspositionen, nämlich einem Anteil von 50 %, kommen.
Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN: Wir stellen uns auch vor, das Gleichstellungsgesetz zu reformieren. Aber wir müssen uns schon damit auseinandersetzen, was sinnvoll ist und wo nur die Bürokratie ins Unendliche zunimmt. Wir wollen zum Beispiel nicht, dass man die Bevölkerung nur noch auf den Klageweg verweist. Ich glaube, wir sollten lieber Gesetze so machen, dass Klagen gar nicht erst erfolgen müssen, sondern wir im Gesetz selbst schon klare Regelungen schaffen.
Zum Schluss möchte ich sagen: Es gibt neben den vielen harten Faktoren natürlich auch weiche Faktoren, die verändert werden müssen. Solange wir von Rabenmüttern sprechen, wenn Frau Karriere machen will, und nicht von Rabenvätern, wenn Mann Karriere macht, ist jede Veränderung schwierig.
Ich kann Sie nur noch einmal auffordern: Gehen Sie mit uns den Weg! Debattieren wir intensiv über die Gleichstellung und verändern wir an den Stellen etwas, wo Veränderungen dringend erforderlich sind.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit zunehmender Ordnungszahl auf der Rednerliste wird es immer schwieriger, Fakten zu bringen. Darum werde ich jetzt nicht wieder mit Prozentzahlen usw. um mich werfen, um zu belegen, dass wir durchaus Sinn sehen in einer weiteren Förderung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Das streiten wir in keiner Weise ab. Da muss man wirklich in den nächsten Jahren noch einiges tun.
- Wieso? Da kann man doch nichts mehr steigern. Wir haben ja schon drei Frauen auf dem Präsidium sitzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte daher wirklich nur noch auf den Gesetzentwurf selbst eingehen. Ich halte ihn in der Tat für nicht zielführend. Sie schütten hier das Kind mit dem Bade aus. Sie übertreiben alles. Dieses Gesetz ist ein bürokratisches Monster. Indem man die Bürokratie so aufbläht, bringt man die Gleichstellung nicht voran.
Heute habe ich noch einige Dienststellen abtelefoniert und mit den Gleichstellungsbeauftragten geredet. Allein die Verkürzung der Zeit ihrer Bestellung von fünf auf drei Jahre würde zu einer wahnsinnigen Überlastung führen. Ein Gleichstellungskonzept oder auch die Überarbeitung eines bestehenden Konzepts schmiert man nicht in zwei Wochen hin. Das dauert seine Zeit; das muss sorgfältig gemacht werden. Im Idealfall macht das die Personalverwaltung der jeweiligen Dienststelle in Zusammenarbeit mit dem oder der Gleichstellungsbeauftragten. Das ist eine Teamarbeit, die neben der normalen Tätigkeit geleistet werden muss. Von den Praktikern wurde mir bestätigt, dass ein Turnus von drei Jahren sehr kurz ist.
Mein nächster Punkt ist die von Ihnen vorgeschlagene Herabsetzung von 100 auf 20 Mitarbeiter. Da überfordern Sie die kleineren Dienststellen, vor allem die Kommunen.
Der Gipfel, meine Damen und Herren, ist das Klagerecht. Es macht absolut keinen Sinn. Wenn eine Behörde sich pflichtwidrig - eine solche Verpflichtung gibt es nämlich jetzt schon - nicht um das Gleichstellungskonzept kümmert, haben wir genügend Instrumente, um dem entgegenzuwirken. Im kommunalen Bereich ist es die Kommunalaufsicht, und wenn es im staatlichen Bereich vorkommt, ist der normale Instanzenzug der Behörden vorhanden. Dann muss das eben aufsichtlich angegangen werden; das geschieht auch. Oder das Ministerium der Frau Haderthauer soll sich darum kümmern, dass ein solcher Fall angegangen wird.