Protocol of the Session on October 19, 2010

neben den traditionell Studierenden viele andere Studierende gibt. Herr Kollege Jörg hat bereits erwähnt, dass wir mit der letzten Hochschulrechtsnovelle den beruflich Qualifizierten die Möglichkeit eröffnet haben, an die bayerischen Hochschulen zu kommen. Wir stehen zu diesem Schritt. Wir halten es für wichtig, diesen neuen Gruppen den Hochschulzugang zu ermöglichen und zu erleichtern.

(Beifall bei der FDP)

Wir berücksichtigen auch, dass in einer alternden Gesellschaft junge Menschen ihre Angehörigen pflegen müssen. Diesen jungen Menschen muss ebenfalls die Möglichkeit eines Studiums eröffnet werden. Wir glauben aber, dass zur Lösung dieser Probleme Zielvereinbarungen wirksamer sind. Denken wir zum Beispiel an die Hochschule für angewandte Wissenschaften in Regensburg. Das Ministerium hat mit dieser Hochschule vereinbart, dass für Studierende mit Kindern verbesserte Kinderbetreuungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Das Weiterbildungsangebot wird von vielen Studierenden genutzt und kann sowohl im grundständigen Bachelor-Studiengang als auch im konsekutiven Master-Studiengang sinnvoll eingesetzt werden. Das geht auch ohne gesetzliche Vorschriften.

Ich möchte darauf hinweisen, dass in dieser Frage das Kostenargument nicht außer Acht gelassen werden darf. Deswegen ist es wichtig, in diesen Fragen zielgerichtet vorzugehen. Wir dürfen hier nicht die Gießkanne einsetzen, sondern müssen bei den Teilzeitstudiengängen zielgerichtete, ausgewogene und durchdachte Lösungen finden.

Ich fasse zusammen: Natürlich ist es wichtig, dass wir uns die neuen Gruppen der Studierenden erschließen. Teilzeit-Studiengänge und berufsbegleitende Studienangebote sind in der Zukunft wichtig. Traditionell Studierende, die das Abitur erworben haben und anschließend mit dem Studium beginnen, sind nur ein Teil der Studierendenschaft. In Zukunft wird die Hochschullandschaft vielfältiger sein. Wir sind gerade dabei, durch eine Hochschulrechts-Novelle die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Ich bitte Sie, sich diesen Gesetzentwurf anzusehen. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf sehr viel sinnvoller und zielgerichteter vor. Dieser Gesetzentwurf ist durchdacht. Ich bitte Sie deswegen, den Gesetzentwurf der SPD abzulehnen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als

federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? Dann ist das so beschlossen.

Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, möchte ich Ihnen das Ergebnis der vorhin durchgeführten Richterwahl bekanntgeben. Das ist der Tagesordnungspunkt 3.

Wahlvorschlag Dr. Hans-Joachim Heßler als berufsrichterliches Mitglied: An dieser Wahl haben sich 157 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Auf Herrn Dr. Heßler entfielen 140 Stimmen. Mit "Nein" stimmte niemand. Ihrer Stimme enthalten haben sich 17 Abgeordnete.

Ich komme zum Wahlvorschlag Angelika Mack als berufsrichterliches Mitglied: An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Es gab ebenfalls wiederum keinen ungültigen Stimmzettel. Auf Frau Mack entfielen 140 Stimmen. Mit "Nein" stimmte niemand. Ihrer Stimme enthalten haben sich 17 Abgeordnete.

Nun zum Wahlvorschlag Angelika Mack als zweite Vertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: An dieser Wahl haben sich wiederum 157 Abgeordnete beteiligt. Kein Stimmzettel war ungültig. Auf Frau Mack entfielen 130 Stimmen. Mit "Nein" stimmte kein Abgeordneter. Ihrer Stimme enthalten haben sich 27 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Mack und Herrn Dr. Heßler zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Frau Mack wurde außerdem wieder zur zweiten Stellvertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Die neu gewählten Mitglieder sind leider nicht anwesend, sonst hätte ich Glückwünsche ausgesprochen. Diese stehen hiermit jedoch im Protokoll.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG) (Drs. 16/5921) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Frau Kollegin Stamm, ich bitte Sie - wie angekündigt - die Aussprache in Ihren Redebeitrag einzubeziehen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Das Bayerische Gleichstellungsgesetz, ein zahnloser Tiger oder eine zahnlose Tigerin? Es mag sein, dass es damals, als es eingeführt wurde, für die CSU und für Bayern ein Meilenstein war. Vor 15 Jahren war es bestimmt ziemlich schwer, dieses Gesetz durchzusetzen. Ganz offensichtlich hat das Gesetz sein Ziel nicht erreicht.

Frauen und Männer sind im öffentlichen Dienst und in den Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht im gleichen Maße vertreten. In der Eingangsstufe ist das Verhältnis gerade einmal paritätisch. In den oberen Etagen und bei den Aufstiegsämtern sieht es jedoch ganz anders aus. Deswegen liegt es auf der Hand, dass wir ein neues Gleichstellungsgesetz brauchen.

Wir legen es heute in Erster Lesung vor. Dieser Gesetzentwurf enthält ein paar absolute Neuerungen: So wird es eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für Gleichstellung geben, der oder die direkt beim Ministerpräsidenten angesiedelt ist. Die Kompetenzen des Gleichstellungsbeauftragten werden denen des Datenschutzbeauftragten entsprechen, also relativ weitgehend sein. Schließlich geht es hier um ein Grundrecht, nämlich um die Gleichstellung von Mann und Frau. Sollte dieser Verfassungsauftrag einmal erfüllt sein, kann das Gesetz wieder aufgehoben werden.

Unser Gesetz sieht vor, dass die Kompetenzen der einzelnen Gleichstellungsbeauftragten mehr und größer werden. Vor allem erhalten sie ein Weisungsrecht. Sie können ein Gleichstellungskonzept einfordern. Der Bericht der Sozialministerin zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz sieht Umsetzungsmängel. Da heißt es: Dazu gehören beispielsweise fehlende oder nicht aktualisierte Gleichstellungskonzepte, Nicht-Bestellung von GB Gleichstellungsbeauftragten - in Dienststellen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, und die fehlende Vertretung von GB. Auch die Freistellung sowie die Entlastung von GB von dienstlichen Aufgaben und die Ausstattung mit Personal und Zeitbudget sollten weiter optimiert werden.

"Sollten" steht da. Ich frage, wann und wie Sie das optimieren wollen. Herr Herrmann, Sie haben mit Ihrer Integrationsrede ein Plädoyer für die Gleichstellung gehalten. Jetzt rede ich davon, und Sie hören nicht zu.

Wie lange sollen wir noch warten? Wie absurd ist es, wenn der Bericht auf der einen Seite feststellt, dass die Gleichstellung nicht umgesetzt wird, weil die Gleichstellungsbeauftragten nicht bestellt wurden, und

der Bericht auf der anderen Seite gar nicht wissen will, wo die Gleichstellungsbeauftragten nicht besetzt werden? Das ist ziemlich absurd. Ich habe diesbezüglich eine Anfrage gestellt, die mir nicht beantwortet worden ist. Es hieß, es sei zu umfänglich, diese Frage zu beantworten. Komischerweise konnte die Evaluierung von 2003 die Antwort liefern, welche Gleichstellungsbeauftragten bestellt wurden. Der zahnlosen Tigerin fehlen hier sogar noch ein paar Krallen, nicht nur die Zähne.

Außerdem müssen nach unserem Gesetzentwurf die Gleichstellungsbeauftragten verpflichtend mehr Stunden freigestellt werden; denn wie es im Bericht so schön heißt, werden die Vorgaben und gesetzlichen Pflichten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes von den meisten Dienststellen eingehalten. Was "von den meisten" heißt, ist lächerlich. Übersetzt heißt dies: Wenn 54,5 % eine Gleichstellungsvertretung bestellen, heißt das, dass es 45,5 nicht getan haben. Nun rede ich von denjenigen, die das zurückgeschickt haben. Es gibt eine relativ hohe Fehlerquote, weil diejenigen Dienststellen, die keine Gleichstellungsbeauftragte bestellt haben, kein Interesse haben, dem Sozialministerium die Fragebögen zurückzugeben. In Zeiten, in denen die Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, sind alle "Soll"-Vorgaben und die freiwilligen Vorgaben der Gesetze schnell weggespart. Gleichzeitig zeigt uns die Realität, dass Gleichstellungsbeauftragte vor Ort und in den Dienststellen dringend notwendig sind. Von der Gleichstellung am Arbeitsmarkt sind wir in Bayern noch meilenweit weg.

Als komplette Neuerung im Gesetzentwurf - damit wird das Gleichstellungsgesetz seinem Namen gerecht - gibt es neben den klaren frauenpolitischen Instrumenten, die wir bislang ausschließlich hatten, klare Regelungen zur Förderung von Männern in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Dass unser Gesetz notwendig ist, hat die von mir schon erwähnte Evaluierung zum öffentlichen Dienst gezeigt. Ich zitiere noch einmal: Doch auch wenn eine quantitative Kopfzahl-Parität vorliegt, bei der quantitativen Karriere-Parität besteht noch einiger Nachholbedarf und sind aktive Personalentwicklungsmaßnahmen notwendig.

Nett ausgedrückt! Übersetzt heißen die verschwurbelten Sätze: Wir sind in fast keiner - in den Aufstiegsämtern jedenfalls nicht - Besoldungsstufe bei einer 50 : 50-Beteiligung der Frauen. Manche Fortschritte liegen bei 8 %. 8 % werden also als Fortschritt bezeichnet. Es gibt natürlich auch welche mit 0 %, die wollte ich hier aber gar nicht nennen. 0 % gibt es auch bei den Frauen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Toll!)

Das ist kein Fortschritt, zumindest ein sehr langsamer Fortschritt. Wenn wir in Bayern in diesem Tempo weitermachen, gute Nacht, Gleichstellung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, wir haben in den letzten Wochen zur Genüge und mit einem Schmunzeln Ihre Bemühungen beobachten können. Teile der CSU wollen in dieser Partei die Quote einführen. Ministerpräsident Seehofer - er ist leider nicht da - hatte angekündigt, wie ein Löwe kämpfen zu wollen. Wie heißt es? - Gut gebrüllt, bayerischer Löwe! Oder - ich bin nicht sehr gut in Redewendungen - als Löwe - oder heißt es als Tiger? - gestartet und als Bettvorleger gelandet.

(Staatsminister Joachim Herrmann: Na, na, na!)

Lieber Herr Seehofer, im öffentlichen Dienst sind die Probleme nicht anders als bei der CSU, wo die Frauen 18 % der Mitglieder stellen. Damit hätte man wirklich ein Argument gegen eine 40-%-Quote. Das ist einsichtig. Anders als bei der CSU machen die Frauen die Hälfte der Bevölkerung aus.

(Zuruf von den GRÜNEN: Etwas mehr!)

- Etwas mehr. Ich bin da nicht so genau.

Die Frauen haben inzwischen sogar meist die besseren Abschlüsse. Hinzu kommt, dass in den unteren Stufen die Frauen trotz Teilzeitbeschäftigung fast die Hälfte der Arbeitsvolumina im öffentlichen Dienst leisten. Es gibt 0,0 Grund, anzunehmen, dass es weiter oben besser aussieht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der öffentliche Dienst sollte eigentlich gewisse Vorbildfunktion haben. In diesem Bereich kann der Freistaat Bayern als Gesetzgeber direkt ansetzen. In diesem Bereich könnte man die Quote leicht einführen. Man muss gar nicht so sehr wie ein Löwe kämpfen und als Bettvorleger enden.

Ich bitte Sie deswegen um Ihre Zustimmung. In Richtung der CSU betone ich: Die Quote ist gerecht und gerechtfertigt. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, und wir haben sie in einem gewissen Bereich in Bayern durchgesetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CSU hat sich Herr Seidenath zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Fundamentalsatz schicke ich gleich vorweg: Die Förderung von Frauen im gesellschaftlichen und auch im beruflichen Leben in Bayern ist ein überaus wichtiges politisches Ziel.

(Lachen der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

- Ich lache darüber nicht, Frau Scharfenberg. Ich würde da nicht lachen. Das ist in der Tat ein wichtiges politisches Ziel.

Das gilt insbesondere für den öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern. Um diesen Teilbereich geht es in Ihrem Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Frauen und Männern, den wir heute im Plenum beraten. Insoweit ist vieles an Ihrem Gesetzentwurf durchaus interessant und lesenswert. Erfreulich ist zum Beispiel das sage ich explizit -, dass Sie Wert darauf legen, dass Gleichberechtigung auch bedeutet, dass wir in einigen Bereichen mehr Männer brauchen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind, etwa in den sozialen Berufen, etwa im Grundschullehramt, etwa in den kommunalen Kindertagesstätten.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Das sind neue Töne. Das sage ich ausdrücklich.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Das ist nicht neu! Wir haben das schon vor zehn Jahren gefordert!)

Aber! Und jetzt kommt das große Aber. Es existiert bereits ein Bayerisches Gleichstellungsgesetz, und viele, viele der Regelungen, die Sie vorschlagen, gelten inzwischen seit 14 Jahren. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, war und ist sehr erfolgreich. Der öffentliche Dienst in Bayern gilt längst als Vorreiter für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das liegt an den vielen Instrumenten, die in den vergangenen Jahren auf der Grundlage des geltenden Gleichstellungsgesetzes geschaffen wurden: die vielen Arbeitszeitmodelle, die Flexibilisierung der Arbeitszeit, eine Vielzahl von Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten, Wohnraum- und Telearbeit, oder beispielsweise die Möglichkeit der Beförderung während der Elternzeit. Das schafft blendende Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, und zwar für Frauen wie für Männer. Der Trend hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Darüber spricht nur niemand. Es ist schön, dass wir heute darüber reden können.

Zum 1. Januar 2008 wurde die Laufbahnverordnung geändert. Kindererziehungszeiten können nicht mehr nur für zwölf, sondern für 24 Monate berücksichtigt werden, und aktuell, ab dem 01.01.2011, erhöht sich die Berücksichtigung auf 36 Monate. Das sind Erfolge. Damit lässt sich das Staatsziel der Bayerischen Verfassung zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung weiter konsequent verfolgen. Die Maßnahmen auf praktischer Seite helfen dabei viel mehr als Änderungen des Rechtsrahmens, als die rechtliche Vorrangstellung im Gesetz; denn das, liebe Damen und Herren von den GRÜNEN, sind die zahnlosen Tiger.

Die Fakten belegen, dass der Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung stetig gestiegen ist. Er liegt im Moment bei 55,8 %, also bei mehr als der Hälfte. Im Staatsdienst waren es 2009 exakt 50 %. Fakt ist auch - das sage ich deutlich -, dass die Gleichstellung von Frauen bei den Führungspositionen noch nicht erreicht ist. Im höheren Dienst liegt sie in der öffentlichen Verwaltung bei 38 % im Jahr 2008, nach 30 % im Jahr 2003. Im Staatsdienst des Freistaats Bayern liegt der Frauenanteil im höheren Dienst bei 39 % im Jahr 2009 nach knapp 32 % im Jahr 2004. Das heißt, die Gleichstellung ist hier noch nicht erreicht. Die Tendenz ist aber stetig steigend. Das ist logisch und normal, weil im Staatsdienst nach Note eingestellt wird und die Frauen die besseren Abschlüsse und die besseren Noten haben. Die Entwicklung ist also auf dem richtigen Weg, und das mit den aktuellen Instrumenten.