Protocol of the Session on July 14, 2010

Nur die demokratischen Grundgedanken der Verfassung unterliegen der Ewigkeitsgarantie, nichts anderes. Nach über 60 Jahren Demokratie kann es gar

keine Gründe dagegen geben, den Menschen mehr Mitwirkung zu ermöglichen.

Kolleginnen und Kollegen, wagen Sie mehr Demokratie mit Ihrer Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat Frau Kollegin Petra Guttenberger das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich schicke voraus, dass auch uns die vielfältigen Elemente der Volksgesetzgebung sehr wichtig sind. Auch wir sind der festen Überzeugung, dass gerade durch Volksbegehren und Volksentscheid wichtige Dinge in unserem Land vorangebracht worden sind.

Einleitend sage ich auch: Wir sollten uns hüten, pauschal Systeme miteinander zu vergleichen. Denn bei uns ist beim Volksbegehren ein Quorum erforderlich, bei dem danach folgenden Volksentscheid jedoch nicht. Das sollte man, wenn man vergleicht, immer erwähnen.

Zum Volksbegehren und zum Volksentscheid gibt es eine vielfältige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Die Rechtsprechung legt grundsätzlich fest, dass die Akte der Volksgesetzgebung von einer hinreichenden demokratischen Legitimation getragen sein und einer der Parlamentsgesetzgebung vergleichbaren Dignität entsprechen müssen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sagt auch, dass die Zulassung dem demokratischen Grundgedanken der bayerischen Verfassung entsprechen muss.

Die GRÜNEN beantragen, Volksentscheide über den Haushalt zuzulassen. Gerade das Budgetrecht ist eine der wesentlichen Grundlagen parlamentarischer Kontrolle und damit ein wesentliches Recht des Parlaments. Auch dazu hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits eine Entscheidung getroffen. Ich möchte sie nicht zitieren, aber er hat deutlich gemacht, dass es mit dem demokratischen Grundgedanken nicht vereinbar wäre, wenn man Einzelteile des Haushalts oder den Haushalt insgesamt einem Volksbegehren unterwerfen würde, zumal beim Volksentscheid ein Quorum gänzlich fehlt.

Auch die Absenkung des Unterschriftenquorums von 10 % auf 5 % verstößt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gegen den demokratischen Grundgedanken der Verfassung und ist somit unzulässig. Im Übrigen könnte laut Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ein Volksentscheid über den Haushalt auch nicht durch

eine Verfassungsänderung ermöglicht werden. Was will man mit dem Unterstützerquorum von 10 % eigentlich erreichen?

Ich betone noch einmal: Beim Volksentscheid gibt es kein Quorum.

Man möchte gänzlich aussichtslose Volksentscheide verhindern, und der politische Gestaltungswille soll dann zum Tragen kommen, wenn es einen entsprechend großen Rückhalt im Volk gibt. Die geforderte Unterstützung von 10 % der Stimmberechtigten verleiht der Volksgesetzgebung erst die unabdingbare demokratische Legitimation.

Ich komme zur Einführung freier Unterschriftensammlung: Alles, was mit Freiheit zu tun hat, hat einen positiven Klang, aber man muss sich fragen, welches Gut durch die Amtseintragung geschützt werden soll. Es soll damit die Abstimmungsfreiheit geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass Menschen im privaten oder öffentlichen Bereich, zum Beispiel auf der Straße, zur Unterschrift gedrängt werden. Dann könnten sie eben nicht mehr frei entscheiden, ob sie über ein Thema abstimmen oder eben keine Entscheidung treffen wollen.

Ich betone noch einmal: Beim Volksentscheid gibt es kein Quorum.

Man kann also auch nicht sagen: Auf die Art und Weise könnte man Unterschriften sammeln und beim anschließenden Volksentscheid, der mit einer entsprechenden Wahlkarte erfolgt, würde dies wieder geheilt werden. - Das ist ganz klar nicht der Fall.

Wir wollen eine geschützte Abstimmungsfreiheit. Deshalb werden wir an dem Verfahren in der jetzigen Form festhalten.

Wir wollen auch nicht, dass es zu einer Komplizierung des Eintragungsverfahrens kommt. Das jeweilige Wahlamt müsste prüfen, ob die entsprechenden Unterschriften von den aufgeführten Personen geleistet wurden und ob es zu Doppeleintragungen gekommen ist. Das sollte man sich immer vor Augen führen. Wir sehen auch keine Notwendigkeit, die Einreichungsfrist auf einen Monat auszuweiten. Denn es gibt nicht nur einen Wahltag wie bei normalen Wahlen, sondern man hat 14 Tage Zeit zur Stimmabgabe. Die Geschichte zeigt, dass sieben von 18 Volksbegehren erfolgreich waren. Die Entscheidung, ob ein Volksbegehren Erfolg findet oder nicht, hängt nicht von den Eintragungsmöglichkeiten ab, sondern davon, ob es einen entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung gibt oder nicht.

Im Übrigen sollte man nicht so tun, als sei das arbeitnehmerunfreundlich. Es ist klar festgelegt, dass ein Abendtermin und ein Wochenendtermin angeboten werden müssen.

Somit kann jeder, der ein Volksbegehren unterstützen will, innerhalb der 14 Tage einen Termin finden.

Ich komme zur brieflichen Eintragung: Auch wenn es jetzt schon vom zweiten Redner behauptet wurde: Wenn man erkrankt oder körperlich behindert ist, dann kann man sich auch heute schon einer Hilfsperson für die Eintragung bedienen. Es trifft nicht zu, was die beiden Redner behauptet haben. Wir sehen also auch keine Notwendigkeit für eine briefliche Eintragung; denn diejenige Person, die aufgrund einer körperlichen Behinderung oder Krankheit keine Möglichkeit zur Stimmabgabe hat, kann eine Hilfsperson beauftragen. Im Übrigen gibt es einen Eintragungsschein, der es ermöglicht, dass man nicht an seinem Wohnsitz abstimmen muss. Man kann mit diesem Eintragungsschein im gesamten Freistaat Bayern abstimmen. Es wird immer wieder der Vorschlag gemacht, die Gemeinden aufzufordern, ein formalisiertes Verfahren zu entwickeln, wie die Information zu erfolgen hat. Heute steht es jeder Gemeinde frei, Hinweise für Volksbegehren zu geben. Es wird zum Beispiel im Amtsblatt veröffentlicht. Wir sehen keine Notwendigkeit, an diesem bewährten System etwas zu ändern. Ich erinnere daran, dass es bisher nicht, wie manche es befürchteten, zu einer Missachtung der Rechte der Minderheiten gekommen ist. Sieben von 18 Volksbegehren waren erfolgreich. In diesen Fällen hat eine entsprechende Bevölkerungsmehrheit ein Gesetz auf den Weg gebracht.

Lassen Sie mich noch einen Satz zur Herabsetzung des Wahlalters sagen: Vom Grundsatz her soll sich nach unserer Rechtsordnung jemand, der die notwendige Einsichtsfähigkeit hat, Rechte und Pflichten selbstständig zu tragen, im Rechtsverkehr weitgehend binden können. Deshalb liegt das Mindestalter für die Geschäftsfähigkeit bei 18 Jahren. Jetzt könnten Sie einwenden, Wahlen seien etwas völlig anderes. Dem entgegne ich: Wenn schon im Geschäftsverkehr die erforderliche Einsichtsfähigkeit an diese Altersstufe gebunden wird, dann muss dies umso mehr für ein so eminent wichtiges Recht wie das, die Geschicke der eigenen Gesellschaft und des eigenen Landes mitzubestimmen, gelten. Das ist unsere feste Überzeugung. Daher sind wir gegen eine Herabsetzung des Wahlalters. Es gibt auch für Jugendliche unter 18 Jahren vielfältige Möglichkeiten - ich denke an Jugendparlamente und Ähnliches -, an der Gestaltung vor Ort mitzuwirken. Eine generelle Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre werden wir aus den dargelegten Gründen nicht mittragen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als nächster Redner hat der Kollege Joachim Hanisch das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche im Wesentlichen zu Tagesordnungspunkt 21, also zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Grundsätzlich sind wir bei den plebiszitären Elementen auf Ihrer Seite. Wir sind für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren. Wir wünschen uns eine aktivere Beteiligung des Bürgers am politischen Leben - wir sind auch für die Direktwahl des Bundespräsidenten -, und haben das einige Male unter Beweis gestellt.

Was die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre anbelangt, kann ich das Argument der Frau Kollegin, die Jugendlichen würden überfordert, dadurch entkräften, dass dieses Argument auch gebraucht wurde, als das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt wurde. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es richtig war, das Wahlalter herabzusetzen. Wir sind für eine Übergangslösung, also für die versuchsweise Einführung des Wahlalters auf 16 Jahre auf kommunaler Ebene. Wir sind der Auffassung, dass bei Kommunalwahlen ein Wahlalter von 16 Jahren deshalb sinnvoll wäre, weil der Jugendliche die Situation vor Ort kennt, weil er die Personen kennt, die zum Beispiel als Bürgermeister oder Stadtrat kandidieren, weil er die Schwerpunkte, um die es geht, kennt, weil er weiß, ob der Bau eines Schwimmbads oder einer Turnhalle erforderlich ist oder ob ein Spielplatz sinnvoll oder wünschenswert ist. In diesen Bereichen hat der Jugendliche mit 16 Jahren durchaus eine Einflussmöglichkeit verdient, wiewohl die Wahlbeteiligungen gerade bei Bürgerentscheiden manchmal doch etwas enttäuschen. Trotzdem glauben wir, dass es bei diesen Schwerpunkten auf kommunaler Ebene durchaus sinnvoll ist, die Jugendlichen ab 16 Jahren wählen zu lassen.

Wir werden dem Antrag auf eine generelle Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre nicht zustimmen. Wir werden aber in Übereinstimmung mit allen Fraktionen die Punkte, die mit Kommunalwahlen zu tun haben, im Oktober/November dieses Jahres in den Ausschüssen diskutieren. Insofern ist dieser Antrag ein bisserl früh dran. Unabhängig davon sind wir für die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bürgerentscheiden und Volksentscheiden auf kommunaler Ebene. Wir sind aber derzeit gegen eine generelle Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die CSU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 20 namentliche Abstimmung beantragt hat. Wir geben diese Mitteilung rechtzeitig vorher, sodass wir die namentliche Abstimmung unmittelbar im Anschluss an die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt durchführen können. Nun haben Sie, Herr Kollege Dr. Fischer das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! "Stärkung der direkten Demokratie", das hört sich auf den ersten Blick gut an. Aber es gilt festzuhalten: Wir haben in Bayern eine starke direkte Demokratie. Vor allem haben wir eine funktionierende direkte Demokratie. Deswegen muss man sich sehr genau überlegen, ob man in diesem Bereich Stellschrauben verändert. Ich werde im Einzelnen zu Ihren Vorschlägen Stellung nehmen. Ich kann aber schon vorweg sagen: Wir meinen, dass das nicht die richtigen Stellschrauben sind, die Sie verändern wollen.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Ich beginne mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN. Sie wollen die Unterschriftenzahl senken und begründen dies damit - diese Argumentation, Kollegin Tausendfreund, finde ich schon etwas überraschend -, dass nicht alle Volksbegehren erfolgreich gewesen sind. Das wird auch nicht anders sein, wenn Sie das Quorum auf 5 % herabsenken. Auch dann werden nicht alle erfolgreich sein. Sie sagen selbst, die Themen seien trotz hoher Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit nicht erfolgreich gewesen. Ich meine, das ist doch der beste Beleg dafür, dass diejenigen, die nicht zur Abstimmung gegangen sind, eine bewusste Entscheidung getroffen haben. Auch die Entscheidung, nicht zu einer solchen Abstimmung zu gehen, sich nicht einzutragen, ist eine bewusste Entscheidung, und die gilt es zu respektieren.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Ich darf nochmals auf die Vorrednerin, Frau Guttenberger, verweisen, die darauf hingewiesen hat, dass wir beim Volksentscheid kein Quorum mehr haben. Das heißt, es könnten 5,1 % der Bevölkerung in Bayern zu einer solchen Eintragung gehen. Im Anschluss daran würde ein einziger, der zur Abstimmung geht, bereits dazu beitragen, dass das Begehren Gesetz wird. Ich sage ganz deutlich: Wir wollen das nicht. Wir halten 10 % für die richtige Quote.

(Beifall bei der FDP)

Der zweite Punkt ist die Verlängerung der Eintragungsfrist. Ich halte eine Verlängerung der Eintra

gungsfrist nicht für bedenklich, aber auch nicht für notwendig; denn für die Eintragung sind zwei Wochen vorgesehen, und das ist der Schlussspurt. Die eigentliche Diskussion findet lange vorher statt. Das heißt, wir haben eine Vorlaufzeit von einem halben oder einem Jahr. Diese Vorlaufzeit besteht. Deswegen ist die Eintragungsfrist selbst nicht so entscheidend.

Man könnte argumentieren, dass jemand zwei Wochen verhindert ist.

(Zuruf von der SPD: Genau!)

Ich sage: Das wird nur relativ selten der Fall sein. Das ist in meinen Augen ein Randproblem. Deswegen das sage ich deutlich - ist der Punkt der brieflichen Eintragung für mich genauso wenig zwingend. Diesem Vorschlag werden wir ebenfalls nicht zustimmen; denn erstens sind bei einer solchen Eintragung andere Voraussetzungen gegeben als bei einer Wahl. Für die Eintragung bei einem Volksbegehren sind zwei Wochen vorgesehen, bei einer Wahl haben wir nur einen Tag. Deswegen ist die Möglichkeit der Briefwahl richtig, aber die Möglichkeit der brieflichen Eintragung nicht nötig.

Der Ausschluss von Volksentscheiden mit finanziellen Auswirkungen, den Sie aufheben wollen, betrachte ich ebenfalls als sehr bedenklich. Es geht mir dabei nicht darum, dass ich den Bürgern nicht die Reife zutraue zu entscheiden, sondern es geht darum, dass der Haushalt ein Gesamtpaket ist, das geschnürt wird, bei dem vielfältige Einzelinteressen gegeneinander abgewogen und einzelne Probleme gerade nicht punktuell gelöst werden. Davon würden Sie sich verabschieden. Da sehe ich schon die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger einen einzelnen Punkt, aber nicht das Gesamtkonzept des Haushalts sehen. Das ist schlicht und einfach nicht möglich. Deswegen halte ich diesen Punkt ebenfalls nicht für zustimmungsfähig.

(Beifall bei der FDP)

Damit komme ich zum Gesetzentwurf der SPD. Der erste Punkt des Gesetzentwurfs ist mit dem der GRÜNEN deckungsgleich; dazu brauche ich jetzt nicht näher Stellung zu nehmen. Aber zur Eintragung in die Eintragungslisten möchte ich noch Folgendes sagen: Ich stelle mir gedanklich vor, wie diese Listen in bierseliger Stimmung in Bierzelten herumgereicht werden mit der Bitte, unterschreibe doch mal. Ich stelle mir vor, wie sozialer Druck aufgebaut wird, wenn der nette Kollege, den man nicht enttäuschen will, kommt und sagt, das wäre mir ein wichtiges Anliegen. Ich stelle mir vor, wie ein lästiger Besucher kommt, den man nicht los wird, und man sagt, dann unterschreibe ich eben, damit ich Ruhe habe. All das ist dem Anlie

gen einer starken direkten Demokratie nicht nur nicht nützlich, sondern abträglich.

(Beifall bei der FDP)

Es ist eben etwas anderes, eine bewusste politische Entscheidung zu treffen, als so nebenbei eine Unterschriftenliste abzuhaken.

Es bleibt als letzter Punkt die Frage der Hilfspersonen. Wir haben eine Regelung für Hilfspersonen, und diese Regelung betrifft die Menschen, die aufgrund von Gebrechen oder anderen körperlichen Gründen nicht in der Lage sind, zur Eintragung zu gehen. Das ist auch richtig. Sie wollen diese Regelung auf Personen erweitern, die aus beruflichen Gründen verhindert sind. Ich muss auch hier wieder sagen, eigentlich müsste das in zwei Wochen möglich sein. Ich finde auch, dass dann, wenn jemand in der Berufstätigkeit steht, die Figur der Hilfsperson nicht passt.

Sie wollen die Regelung auch auf die Freiheitsentziehung erweitern - das sind nur relativ wenige Fälle und auf Personen in hohem Alter. Das, muss ich sagen, empfinde ich fast schon als diskriminierend, als ob hohes Alter allein ein Grund wäre, nicht zu einer Eintragung zu gehen.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Personen mit hohem Alter können durchaus an einer Eintragung teilnehmen, und viele ältere Menschen tun das auch. Wenn im Einzelfall ein körperliches Gebrechen hinzukommt, hat der Betroffene schon jetzt eine entsprechende Möglichkeit. Das Wahlrecht ist ein höchst persönliches Recht. Genauso sehe ich es bei dieser Eintragung. Daran sollten wir nichts ändern. Deswegen aus Sicht der FDP-Fraktion ein klares Nein zu all Ihren Vorschlägen!

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)