Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag soll festgelegt werden, dass jährlich, erstmalig zum 31. März 2010, über Sponsoringleistungen öffentlich berichtet wird. Sponsoring ist eine wichtige Komponente, ohne die viele Einrichtungen, Veranstaltungen, Aktionen und Projekte im öffentlichen wie im privaten Raum nicht mehr denkbar sind. Sponsorinnen und Sponsoren gebührt deshalb unser aller Dank, unsere Achtung und unsere Anerkennung.
Wichtig ist es - das gilt für staatliche Behörden, Gerichte und sonstige Einrichtungen in ganz besonderer Weise -, dass der Eindruck vermieden wird, man würde sich aufgrund von Sponsoring, finanzieller Unterstützung oder Leistung durch Private bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen lassen oder beispielsweise Sponsoreninteressen in besonderer Weise berücksichtigen.
Für uns gehören deshalb eine strenge Zulässigkeitsprüfung, strenge Maßstäbe für die Zulassung und strenge Maßstäbe für die Durchführung zum Grundrepertoire, um diesen negativen Eindruck nach außen zu vermeiden.
Umfassende Transparenz ist deshalb auch in unserem Sinne. Der Entwurf der Sponsoringrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, der sich derzeit in der Ressortanhörung befindet, ist für uns dazu der richtige Beitrag. In diesem Entwurf werden Berichtspflichten und klare Zulässigkeitsmaßstäbe
Wir haben jedoch keinerlei Verständnis für die Forderung in dem Antrag der SPD, dass der Bericht jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres, erstmalig spätestens zum 31. März 2010, veröffentlicht werden und den Vorjahreszeitraum umfassen solle.
- Frau Kollegin, so steht es in Ihrem Antrag. Zwar ist es immer wieder schön, über die Bedeutung des Datenschutzes zu sprechen, bei dessen Umsetzung ist man dann jedoch wesentlich großzügiger. Der Datenschutz kommt nicht mehr vor. Wir sind der Überzeugung, dass wir niemandem zumuten sollten, die Daten ohne seine Zustimmung zu veröffentlichen. Derjenige, der gesponsert hat, soll von vorneherein wissen, dass er ab einer gewissen Summe in einem Bericht veröffentlicht wird. Vor diesem Hintergrund soll der Sponsor über seine Leistung entscheiden können.
Nein. - Die Forderungen in dem Antrag sind das klassische Gegenteil. Der Datenschutz wird dann gefordert, wenn es Ihnen in den Kram passt. Wir sind der Ansicht, dass der Datenschutz wichtig ist. Wir wollen Transparenz. Wir wollen diese Richtlinie. Wir wollen diese Richtlinie möglichst bald umgesetzt sehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir damit den richtigen Weg gehen, nämlich den Weg der vollen Transparenz. Somit entsteht nicht der Eindruck, durch Sponsoring könnten irgendwelche Sondervorteile erworben werden. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Frau Kollegin, bitte verbleiben Sie noch für eine Zwischenbemerkung der Kollegin Kohnen. Bitte schön.
Frau Guttenberger, ich glaube Sie haben mir nicht zugehört. Ich habe Ihre Argumentation im Ausschussprotokoll sehr genau nachgelesen. Ich würde es tatsächlich sehr bedauern, wenn Sie diesen Antrag ablehnten. Weil er auch in Ihrem Sinne ist, im Sinne jedes Abgeordneten dieses Landtags, habe ich gerade zu Beginn meines Redebeitrags angeboten, dass es, wenn es daran liegen sollte, nicht an diesem letzten Halbsatz scheitern wird. Den können wir herausnehmen. Dann haben Sie kein Problem mehr mit dem Datenschutz, weil der Antrag dann in die Zukunft gerichtet ist. Das heißt, Ihr Argument, dass der Sponsor im Vorfeld nicht weiß, ob er
Nutzen Sie doch die Chance! Wir finden es richtig, dass Sie eine Sponsoring-Richtlinie machen. Mir erschließt es sich überhaupt nicht, warum Sie sich dem jetzt nicht anschließen können, wenn wir diese Änderung mit hineinnähmen.
Liebe Frau Kollegin Kohnen, Sie haben gesagt, es solle daran nicht scheitern. Das ist für mich keine Abänderung eines Antrags. Und wenn, dann wollen wir ein Konzept aus einem Guss.
Dann wollen wir auch klare Durchführungsrichtlinien, und wir wollen nicht Einzelteile herausgenommen haben.
Ich glaube, dass ein zweijährlicher Bericht durchaus ausreichend wäre. Sie reden hier von einer Grenze von 2.500 Euro.
Deshalb halte ich es für nicht dienlich, dass Sie, wenn wir eine Richtlinie haben - und zwar nicht in ferner Zukunft, sondern es gibt eine Richtlinie, die bereits in der Ressort-Anhörung ist, sie wird in Kürze auf dem Tisch liegen und in Kürze umgesetzt werden - jetzt einen Antrag stellen: Wir brauchen so eine Richtlinie. Also, ich muss Ihnen offen sagen: Ich habe eigentlich erwartet, dass Sie aufgrund dieses Wissens Ihren Antrag zurückziehen, weil Sie sagen, es ist ja jetzt schon alles erfüllt.
Was wir eigentlich wollen, haben Sie nicht beantragt. Wir warten jetzt gerne diese Richtlinie ab, und auf dieser Grundlage werden wir dann weiter diskutieren, wenn wir das wollen. Aber jetzt einem Antrag zuzustimmen angesichts einer Richtlinie, die so gut wie fertig ist, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die materielle Unterstützung von Personen, Medien und Ereignissen gegen Nennung eines Produktes oder Namens nennt man gemeinhin Sponsoring. Sponsoring beruht auf klar definierter Leistung und Gegenleistung. Es muss eine Leistung erbracht werden, und es wird eine Gegenleistung erbracht. Frau Guttenberger, es ist zwar schön, dass Sie den Sponsoren auch noch danken, aber es fragt sich dann, warum. Man bringt schließlich auch eine Gegenleistung.
Wenn im Bereich der Exekutive Sponsoring durch Wirtschaftsunternehmen gemacht wird, dann entspricht es letztlich den Grundsätzen einer transparenten, klaren und offenen Regierungstätigkeit, dass über diese Sponsoring-Maßnahmen jährlich ein Bericht veröffentlicht wird. Meine Damen und Herren, Regierungs- und Verwaltungstätigkeiten sind oft aufgrund ihrer Komplexität vom Bürger nicht mehr nachzuvollziehen. In vielen Fällen weiß man nicht mehr, warum oder wieso welche Entscheidungen getroffen wurden, und die Entscheidungsgrundlagen sind oft verwaschen oder werden auch geheim gehalten. Wenn hierzu nun auch noch der Verdacht kommt, dass es eine materielle Unterstützung von anderen, von Wirtschaftsunternehmen gab, dann setzt man sich letztlich dem schändlichen Verdacht der Korruption aus, und dem muss entgegengewirkt werden; denn ein solcher Verdacht unterhöhlt letztlich die Autorität und das Vertrauen in jede Verwaltung.
Um einen Baustein für Offenheit, Klarheit und gegen Korruptionsverdächtigung zu liefern, ist es notwendig, dass dieser Antrag der sozialdemokratischen Fraktion unterstützt wird.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen und Hamburg machen es uns wieder einmal vor. Damit Bayern nicht schon wieder das Schlusslicht in Sachen Klarheit und Transparenz ist, werden auch wir Freien Wähler diesen Antrag unterstützen.
Gerne, meine Damen und Herren, haben wir es im Ausschuss vernommen, dass eine entsprechende Richtlinie der Verwaltung schon am 01.07.2010 in Kraft treten könnte. Man hört es gerne, nur gesehen hat man bis jetzt noch nichts. Es ist nicht schändlich, wenn man dieses Ansinnen der Exekutive im Parlament unterstützt und sagt: Ja, wir wollen das auch; wir wollen auch mehr Klarheit und Transparenz.
Des Weiteren bin ich der Ansicht, dass, wenn durch Dritte Verwaltungstätigkeit gesponsert und unterstützt wird, dann die Sponsoren auch damit rechnen müssen, dass sie offen genannt werden, da sie sich nämlich durch ihr Sponsoring letztlich auch in den öffentlichen Raum hineinbewegen und so die Sache des Volkes unterstützen wollen. Im Übrigen ist, wenn ein Sponsor auf einer Veranstaltung große Werbeplakate aufhängt, klar, wer es ist. Da muss man den Namen nicht geheim halten; er will ja gerade bekannt werden dafür, dass er da eine Sache unterstützt.
Von daher ist es, denke ich, keine Sache des Datenschutzes, sondern der Sponsor will Bekanntheit haben, und dann muss er auch dafür einstehen und sagen, wie viel Geld er gegeben hat. Daher ist es eigentlich auch im Sinne eines vernünftigen Gemeinwohls, wenn hier offengelegt wird: Jeder soll wissen, was los ist. Deshalb werden wir den Antrag unterstützen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch wir stimmen diesem Antrag zu. Auch wir halten selbstverständlich das Antragsbegehren für sinnvoll und zielführend.
Welche Argumente für die Veröffentlichung eines solchen jährlichen Berichts sprechen, ist hinreichend von Frau Kohnen und soeben von Herrn Streibl benannt worden. Ich möchte nur zwei Aspekte aufgreifen zum Versuch der Argumentation der Frau Guttenberger. Frau Guttenberger, Sie haben gesagt, es gehe gerade nicht darum, irgendwelche Sondervorteile zu erlangen, es könne gar nicht um die Beeinflussung bei der Aufgabenerfüllung gehen. Das ist richtig. Wir haben eben eine kleine Definition des Sponsorings gehört. Jetzt noch eine andere Definition, nämlich aus Ihrem bayerischen Finanzministerium. Ich darf zitieren:
Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene, un
Also: Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Und da verschanzen Sie sich immer hinter dem Argument: Vertrauensschutz - Datenschutz - Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das geht überhaupt nicht zusammen, Frau Guttenberger. Dahinter verschanzen Sie sich nur; damit wollen Sie etwas abwehren, was eigentlich sinnvoll und einleuchtend ist.
Ein zweiter Punkt ist uns auch wichtig. Es gibt seit vielen Jahren die Kaub-Liste, und es gibt seit auch vielen Jahren regelmäßig unsere Anfragen zu Gutachten, Studien, Beraterverträgen und ähnlichen Aufträgen.