Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Pfaffmann, kriegen Sie sich wieder ein. Sie dürfen doch auch noch, das ist doch kein Problem.
Herr Kollege Wägemann, einen kleinen Moment bitte. Herr Kollege Pfaffmann, die Staatsregierung hat jederzeit das Recht, das Wort zu ergreifen. Insofern können Sie das nicht auf die Reihenfolge der Redner anrechnen. Herr Wägemann, bitte fahren Sie fort.
Also noch einmal von vorne: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass für eine moderne Schul- und Bildungspolitik Daten von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften notwendig sind und aktuell verfügbar sein müssen, ist eigentlich für jedermann nach
vollziehbar und für mich unbestritten. Verschiedenste Sachverhalte werden für Schulverwaltung, Schulaufsicht und Bildungsplanung bislang von den Schulen im Laufe eines Schuljahres über unterschiedliche Berichtswege mit dem entsprechenden Aufwand abgefragt. Die bestehenden Verfahren weisen Defizite auf, und zwar sowohl im Verwaltungsvollzug als auch in der Statistik. Es sollte daher ein neues Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Bereitstellung der Schuldaten eingeführt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren zur Verwendung, Verarbeitung und Nutzung von Schülerdaten für die Schulverwaltung und die Schulstatistik geschaffen.
Damit wird sowohl der Kritik und Forderung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus dem Jahr 2004 als auch dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.05.2005 Rechnung getragen. Mit diesem Beschluss wurde die Staatsregierung aufgefordert, ein IuK-Konzept zu entwickeln, das aktuelle Schul-, Lehrer- und Schülerdaten zentral bereitstellt. Das bisher praktizierte Verfahren gilt bereits seit 1991/1992 und ist nicht mehr zeitgemäß.
Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Neukonzeption wurde bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen. Der damalige Regelungsentwurf sah neben einer Änderung des BayEUG zusätzlich eine Ausführungsverordnung vor. Im Rahmen der damals durchgeführten Verbändeanhörung forderten insbesondere die Elternverbände ausdrücklich, alle - ich unterstreiche: alle - betroffenen personenbezogenen Daten im Gesetz und nicht in einer Ausführungsverordnung zu regeln.
Im Vollzug wurde dann ein vollständig neuer Gesetzentwurf erarbeitet, über den heute nochmals diskutiert wird und der dann beschlossen werden soll. In diesem wurden auch die bei der früheren Verbandsanhörung vorgebrachten Forderungen umfassend gewürdigt und eingearbeitet. Vor allem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes Daten von fast zwei Millionen überwiegend minderjährigen Schülerinnen und Schülern erhoben werden sollen und deswegen die notwendige Sensibilität an den Tag zu legen ist.
Mit nachfolgenden wesentlichen Neuerungen werden die Voraussetzungen geschaffen, in der Öffentlichkeit und insbesondere bei Schülern und Eltern die notwendige Akzeptanz zu finden. Es werden - wie gefordert - alle personenbezogenen Daten ausnahmslos im Gesetz genannt. Damit ergeben sich eine große Rechtssicherheit und die Sicherheit für die Bürger, dass weitere personenbezogene Daten nur mit Zustimmung des Gesetzgebers erhoben werden könn
ten. Da eine ausführliche Regelung im Gesetz erfolgt, entfällt auch die Ausführungsverordnung. Es werden zu allen personenbezogenen Daten Löschungsfristen im Gesetz genannt. Das gibt Sicherheit, dass die Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie erforderlich sind.
Des Weiteren wird klar zwischen Vollzugsaufgaben der Schulen bzw. Schulbehörden und der statistischen Auswertung getrennt. Die amtliche Schulstatistik wird vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, die Ergebnisstatistik von neu einzurichtenden und strikt vom Vollzugsbereich getrennten Statistikstellen im Kultusministerium und am ISB geführt. Die neuen Bestimmungen für den Einsatz dieser elektronischen Datenverarbeitung entsprechen einer effektiven und zeitgemäßen Umsetzung des in der Bayerischen Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrags und der Erfüllung der sich daraus ergebenden geregelten Aufgaben der Schulaufsicht, der Schulverwaltung und der Bildungsplanung.
Die Gesetzesvorlage setzt zugleich die insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestiegenen datenschutzrechtlichen als auch statistikrechtlichen Anforderungen um. Die Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden vollständig umgesetzt, sodass auch von dessen Seite volles Einverständnis mit dem Gesetzentwurf besteht. Der Landesbeauftragte Petri hat dies bei der Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 25. März ausdrücklich persönlich bestätigt. Er sieht die Belange des Datenschutzes voll gewahrt und hat dies auch auf mehrere Nachfragen der Opposition verdeutlicht.
Es wird zudem mit diesem neuen Gesetz keine ausufernde Bürokratie geschaffen, wie dies immer wieder behauptet wird. Es wird vielmehr eine deutliche Verbesserung der teils unübersichtlichen Situation in der bisherigen Praxis, vor allem für die Schülerinnen und Schüler, erreicht. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme keinerlei grundsätzliche Einwendungen vorgebracht, sondern vielmehr auf die Wichtigkeit und Bedeutung des Vorhandenseins und der Verfügbarkeit der Daten auch für deren Zwecke hingewiesen. Die kommunalen Spitzenverbände möchten sogar für ihre Aufgaben einen datenrechtlich tragfähigen Zugriff auf diese Daten haben, um Parallelerhebungen zu vermeiden. Genau das aber wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und im Interesse eines effektiven Datenschutzes nicht. Daher wird diesem Wunsch nicht entsprochen. Die für die Kommunen als Sachaufwandsträger notwendigen Daten können aus dem regulären Schulverwaltungs
Sehr geehrter Herr Kollege Wägemann, Sie sind zwar gerade nicht mehr bei den Eltern, Sie haben aber vorhin von der größtmöglichen Akzeptanz der Eltern und Elternverbände gesprochen. Ich frage mich, wie Sie diese Aussage mit der Tatsache vereinbaren können, dass ein Elternverband der Gymnasien und viele andere Elternbeiräte Unterschriften gesammelt haben, weil sie die von Ihnen genannte Datenbank ablehnen. Sie leiern hier Ihre Aussage von einer größtmöglichen Akzeptanz herunter. Wie aber können Sie Ihre Rede mit der Tatsache vereinbaren, dass der Elternverband Einspruch erhoben hat?
Das kann ich sehr gut vereinbaren, weil in der früheren Verbandsanhörung die Trennung gefordert wurde. Diese Trennung haben wir durchgeführt und wir werden sie herstellen, sodass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das ist insoweit auch vom Datenschutzbeauftragten bestätigt.
Ich komme jetzt zum Änderungsantrag, den wir zum Gesetzentwurf noch eingebracht haben und der noch einmal leichte Korrekturen und Verbesserungen bringt: In diesem Änderungsantrag wird zum einen das ist mehr redaktionell - die Nennung des weiteren Oberbegriffs "schulische Daten" gestrichen, da wir das nicht für notwendig halten. Zum anderen wird das ist wichtig - auch im Gesetzestext verankert, dass Datenabrufe an den Schulen zu protokollieren sind, das heißt, sie sind entsprechend nachvollziehbar.
Außerdem sieht der Änderungsantrag, der gemeinsam mit dem Koalitionspartner erarbeitet wurde, vor, dass die Staatsregierung die Auswirkungen des neuen Gesetzes überprüft und dem Landtag zwei Jahre nach vollständiger Inbetriebnahme des neuen Verfahrens, spätestens aber fünf Jahre nach Inkrafttreten, berichtet, ob sich diese Regelung, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht und im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand, bewährt hat. Damit wollen wir im Gesetz absichern, dass Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit nach einiger Zeit der Handhabung überprüft werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit aus unserer Sicht alles getan, um sowohl notwendige Daten für Verwaltung und Bildungsplanung erheben zu können als auch gleichzeitig größtmögliche und umfassende Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Wir bitten daher, dem Gesetzentwurf in der Fassung unseres Änderungsantrags zuzustimmen, dies umso mehr, als sich in der Fachdiskussion alle Mutmaßungen und Befürchtungen der Opposition als nicht stichhaltig herausgestellt haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Wägemann. Ich gebe bekannt, dass für die Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf nach der Zweiten Lesung von der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt wurde.
(Harald Güller (SPD): Natürlich, wegen der geringen Anwesenheit auch auf der Regierungsbank! Zuruf von den GRÜNEN: Klar, weil so wenige da sind!)
Wir fahren in der Rednerliste fort. Es spricht Frau Kollegin Wild von der SPD. Sie haben das Wort. - Bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Wägemann, den Gefallen können wir Ihnen leider nicht tun. Wir sind nämlich nicht so gutgläubig, wie Sie es sind.
Von der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit dem Ziel der Errichtung einer zentralen Schülerdatenbank erwarten Sie für die Schulstatistik und für die Aufgaben des Ministeriums für Unterricht und Kultus einen hinreichenden Nutzen. Die Arbeit von Schulen und Schulbehörden soll einfacher werden, da bestimmte Schülerdaten von zentraler Stelle einfach angefordert werden können. Ein weiterer, zweiter Datensatz soll beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung gespeichert werden mit Daten zum Bildungsweg und zum Bildungserfolg - alles natürlich anonymisiert und damit absolut sicher. Sie konstatieren weiter, dass die bisherigen Verlaufsanalysen, die für die Bildungsplanung, also für alle bildungspolitischen Entscheidungen, von großem Nutzen sind und dass die bisherigen Daten hierzu nicht ausreichen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Darstellung des bayerischen Bildungssystems nach außen; auch das ist mit den bisherigen Daten Ihrer Meinung nach nicht möglich.
Wir vertreten hier eine gänzlich andere Meinung: Wir haben größte Bedenken gegen Ihr Vorhaben. Da sind wir nicht die Einzigen, wahrlich nicht die Einzigen. An dieser Stelle sage ich es ganz deutlich: Skepsis und gesundes Misstrauen sind schon allein deshalb angesagt, weil eine so wichtige Gesetzesänderung relativ schnell umgesetzt werden soll, zumal man auf die zahlreichen Einwendungen und Bedenken von Schülern, auch von Elternvertretern in keiner Weise eingeht. Da ist immer eine gesunde Skepsis angebracht.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht der erste Versuch in dieser Richtung ist. Sie haben bereits 2007 versucht, mit der sogenannten Schüleridentifikation etwas Ähnliches einzuführen. Damals gab es auch riesige Proteste. Soweit mir bekannt ist, gab es damals eine Petition mit über 20.000 Unterschriften. Auch jetzt sind die Proteste nicht weniger geworden. Vor etwa einer Stunde haben wir von Elternvertretern des Karlsgymnasiums noch eine dicke Mappe bekommen. Die Elternvertreter haben es innerhalb kurzer Zeit geschafft, 3.000 Unterschriften zu sammeln. Ich konstatiere deshalb: Das Vertrauen in den Datenschutz - das ist ein hohes Gut - ist nicht sehr groß. Es gibt auch zahlreiche Verbände, die sich intensiv mit dem Vertrauen in den Datenschutz auseinandersetzen. Ich glaube, die Akademie Tutzing hat sich auch des Themas angenommen. In der vergangenen Woche war in einem Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" zu lesen, dass man hochsensible Daten aus einem Finanzamt auf dem Flohmarkt erwerben konnte. Das macht das Vertrauen in so eine Sache, wie Sie sie hier vorschlagen, nicht gerade einfacher.
Zweitens. Ich halte fest: Datenbanken sind immer anfällig für Missbrauch. Wie wir alle wissen, gibt es die Hacker. Vielleicht können wir hier uns im Einzelnen nicht vorstellen, welche Möglichkeiten es da gibt, aber es gibt sie nun einmal. Soeben wurde auch gesagt, der Datenschutzbeauftragte habe alle Bedenken ausgeräumt und dem Entwurf zugestimmt. Das lasse ich einmal so stehen. Aber es gibt auch Datenschützer mit anderen Auffassungen; so war es zumindest 2007. Damals hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein auf das erhebliche Misstrauenspotenzial hingewiesen. Die Risiken werden natürlich umso größer, wenn man weiß, welche Daten hier gespeichert werden sollen. Hier geht es nämlich um hochsensible, personenbezogene Daten. Es geht um Informationen über die Religionszugehörigkeit, um schulische Daten, speziell um Leistungsdaten - sie sind nicht immer so rund, sondern da gibt es Ecken, Kanten und Brüche -, es geht um Daten zur schulischen Vorbildung, zu Fördermaßnahmen, um Daten über bestimmte Schwächen, über Teilleistungsstörungen und so weiter.
Wir von der SPD wissen natürlich auch, dass man Daten braucht. Aber wir sagen: Die bisherige Datenerhebung wäre ausreichend. Diese war weitgehend anonym. Die Einführung eines bayernweit vernetzten Systems führt doch dazu, dass man jedem Schülernamen ein klares Profil anheften kann, das Auskunft über sensible Lebensbereiche und natürlich auch Leistungen gibt. Das sollte nicht jedermann haben. Wir sagen das auch vor dem Hintergrund, dass schulische Bewertungen oftmals nicht frei sind von der Vorgeschichte und vom sozialen Hintergrund. Insofern ist diese datenmäßig verfestigte Brandmarkung, das sage ich jetzt einmal so deutlich, von allen Schülerinnen und Schülern eindeutig abzulehnen.
Eine weitere wichtige Frage: Wie sieht es denn aus mit dem Grundrecht der Schülerinnen und Schüler auf informationelle Selbstbestimmung?
Drittens. Wie schaut es mit der Weitergabe von Daten aus? - Der Kollege Wägemann hat es eben schon erwähnt: Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrem Schreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass sie auch die Zurverfügungstellung von gewissen Daten für erforderlich halten. Es muss sehr, sehr sorgfältig geprüft werden, welche Daten weitergegeben werden sollen. Auch jetzt haben die Kommunen ausreichend Datenmaterial zur Verfügung.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die klammen Kassen unserer Kommunen. Angesichts der gegenwärtigen Finanzlage ist doch zu erwarten - das befürchten auch die kommunalen Spitzenverbände -, dass die Kommunen dann wieder zur Kasse gebeten werden. Sie beschwichtigen zwar und sagen, die Kosten würden übernommen, aber die Kommunen haben schon hinreichend Erfahrungen damit, wie die Staatsregierung es immer macht. Da wird irgendetwas beschlossen, und die Kosten werden im Nachhinein auf die Kommunen umgelegt. Ich sage auch da: Im Hinblick auf Ihre Aussagen zu den finanziellen Aspekten gibt es auf unserer Seite erhebliche Zweifel.
Viertens. Sie sagen: Das geänderte Gesetz wird die Arbeit an den Schulen und für die Politik vereinfachen. Ich meine, das wird nicht der Fall sein. Sie sagen zwar, Sie wollen eine Vereinfachung und Sie wollen die Arbeit an den Schulen erleichtern. Aber es ist doch so sicher wie das Amen in der Kirche, dass immer wieder neue Aufgaben an die Schulen delegiert werden. Zwar fällt eine Aufgabe vielleicht weg, dafür kommen aber andere dazu. Die Politik kann sich mit so einer Schülerdatenbank nicht ihrer Verantwortung für eine bessere Schulausstattung, für mehr Lehrkräfte, für kleinere Klassen, für ein Mehr an indivi
Wenn Sie sagen, Sie wollen besser planen können, sage ich demgegenüber ganz klar: Die Problemstellungen an den Schulen, bei den Schülern und den Eltern, sind doch hinreichend bekannt.
Ich verweise auf die zahlreichen Schülerdemonstrationen und nicht zuletzt auf den Bildungsbericht. Dieser hat uns in vielen Bereichen einen erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt. Man muss ihn halt einmal lesen und man muss die richtigen Konsequenzen daraus ziehen.
Jetzt sage ich noch ein paar Worte zur FDP. Heute hat mich dieses nette Interview der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon etwas verwundert. Sie wurde ganz konkret auf den Sinneswandel angesprochen. Mir erschließt sich das nicht. Sie hat da ganz lapidar den Satz hingeworfen: Viele Schülerdaten liegen heute in den Schulen einfach so herum. Wenn eine Justizministerin eine solche Aussage gegenüber den Schulen und den verantwortlichen Personen trifft, halte ich das für äußerst verantwortungslos. Ganz nett finde ich ihre Aussage, wir bräuchten diese Daten, weil wir wissen müssten, welcher Schüler eine besondere Förderung brauche. Dazu kann ich nur sagen: Sie ist vielleicht eine Fachfrau für Justiz, aber weiß Gott keine Fachfrau für Bildung.
Für uns Sozialdemokraten steht fest: Die Schülerdatenbank ist unkontrollierbar, sie ist unsicher und sie ist eine unnötige Einrichtung. Gute Schulen brauchen gute und ausreichend viele Lehrkräfte, pädagogische Konzepte, die sich an den Schülern orientieren, eine gezielte Förderung
und nicht zuletzt das nötige Kleingeld. Herr Staatsminister Dr. Spaenle, mit Ihrem Versprechen, 1.000 Lehrkräfte doch nicht einzustellen, haben Sie für große Irritationen gesorgt. Kleine Korrekturen im Nachhinein machen diese Aussage auch nicht besser.
Wir lehnen die geplante Änderung ab. Den Änderungsantrag der GRÜNEN können wir in gewisser Weise nachvollziehen. Wir werden uns aber bei der Abstimmung über diesen Änderungsantrag enthalten.
Zum Änderungsantrag der FDP: Liebe Frau Kollegin Will, in einigen Punkten sind wir uns sehr nahe. Das stellen wir immer dann fest, wenn wir uns draußen unterhalten. Ich glaube, dass Ihre Korrektur, wonach die Datenabrufe protokolliert werden sollen, eine kleine Verbesserung darstellt; aber grundsätzlich können Sie an unserer ablehnenden Haltung nichts ändern.