Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Ab stimmung. Vorweg lasse ich über die hierzu einschlä gigen Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion auf der Drucksache 16/3705 und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksa che 16/3735 abstimmen. Zum Inhalt verweise ich auf die entsprechenden Drucksachen.
Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD auf der Drucksache 16/3705 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsan trag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/3735. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ge genstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist auch dieser Änderungsantrag abge lehnt.
Artikel 67 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wäh ler. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltun gen? - Keine. Dann ist Artikel 67 angenommen.
Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass Artikel 68 Satz 1 eine andere Fassung er hält, um deutlich zu machen, was Sie zwar zumindest verbal erklären, aber nicht ins Gesetz schreiben, dass nämlich Wasser eine herausgehobene Bedeutung bei der Versorgung von Menschen hat. Deswegen wollen wir, dass in Artikel 68 Satz 1 nach dem Wort "Allge meinheit" die Worte "und insbesondere die Trinkwas serversorgung" eingefügt und das Wort "besonderer" gestrichen wird.
Das ist deshalb notwendig, um im Gesetz an heraus gehobener Stelle deutlich zu machen, welchen Stellen wert Trinkwasser in Bayern haben muss. Das vermisse ich in der Form in Ihrem Gesetzentwurf; denn Sie set zen die Bedeutung der Wasserversorgung mit der Be deutung von Eigentum gleich. Dann verwundert ja gar nichts mehr, wenn der Grundsatz, dass Eigentum ver pflichtet, Sie gar nicht besonders zu interessieren scheint.
Selbst die Europäische Kommission - das ist der Kon text dafür - weist darauf hin, dass wir in Zukunft mit Wasserknappheit rechnen müssen, vielleicht nicht ge rade in Südbayern, aber in Nordbayern und auch in anderen Regionen Bayerns kennen wir das schon. Deshalb ist dringend geboten, den Vorrang des Trink wassers vor allen anderen Nutzungen deutlich zu ma chen.
Ich habe in meiner Eingangsrede gesagt, dass wir heute möglicherweise eine Schandtat gegen das Trink
Genau an der Stelle ergibt sich die Frage: Sind Sie nicht einmal in der Lage, eine herausgehobene Bedeutung, wie wir Sie in unserem Antrag fordern, zu beschreiben, oder ist Ihr Dogmatismus inzwischen so weit gediehen, dass Sie völlig zumachen - das tun Sie schon den gan zen Tag - und sich einer Debatte verweigern, die drin gend notwendig wäre? Sie haben heute Verbände und Städtetagspräsidenten als Lobbyisten beschimpft. Wenn wir etwas gegen die Kommunen machen, ist so fort der Teufel los, weil Sie - zu Recht - sofort auf die Selbstverwaltung verweisen. Was Sie aber heute ma chen, ist viel schlimmer. Sie sprechen den Verbänden das Recht ab, für ihre ureigene Klientel, nämlich die Menschen in Bayern, und für die Selbstverwaltung der Gemeinden zu kämpfen. Ich bin gespannt, wie die Ver bände darauf reagieren; denn so kann es eigentlich nicht sein.
Kolleginnen und Kollegen, hier hätten Sie die Möglich keit, zumindest an dieser Stelle deutlich zu machen, dass Sie das, was Sie in Sonntagsreden verkünden, am Montag bzw. heute vollziehen und dem Trinkwasser im Gesetz deutlich die Stellung einräumen, die notwendig ist.
Vorweg lasse ich über den einschlägigen Änderungs antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Druck sache 16/3706 abstimmen. Zum Inhalt verweise ich auf diese Drucksache. Wer dem Änderungsantrag zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Frakti onen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Artikel 68 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wäh ler. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Ar tikel 68 angenommen.
Wortmeldungen dazu sehe ich nicht. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer
dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei chen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN. Artikel 69 ist damit angenom men.
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Bitte schön, Frau Tau sendfreund. - Da sehe ich auf der Liste auch noch Herrn Wörner.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen. Artikel 70 enthält eine höchst problematische Vorschrift; denn sie regelt, dass Ge nehmigungen unter eine Zulassungsfiktion fallen. Das heißt, wenn ein Antrag gestellt wird und die Behörde drei Monate lang nicht reagiert, gilt der Tatbestand als genehmigt. Artikel 70 enthält eine ganze Latte von Tat beständen, die hierunter fallen, Tatbestände, bei denen Wasser entnommen wird, zu Tage gefördert wird, ab geleitet wird und belastetes Wasser eingeleitet wird. Das sind meines Erachtens alles Tatbestände, die einer echten Genehmigung bedürfen. Es kann nicht ange hen, dass dann, wenn eine Behörde schläft oder dort zu wenig Personal vorhanden ist, die Zulassung plötz lich als erteilt gilt.
Allerdings sind in Artikel 70 Absatz 1 auch Ausnahmen vorgesehen. Anscheinend wird es auch bei den Regie rungsfraktionen als problematisch angesehen, dass in bestimmten Gebieten eine Zulassungsfiktion greifen könnte. Das sind die Wasserschutzgebiete und Heil quellenschutzgebiete. Da sehen Sie es als erforderlich an, dass eine echte Zulassung erteilt wird. Wir halten es für notwendig, dass deutlich mehr Gebiete unter die Ausnahme fallen, sodass eine echte Genehmigung zu erteilen ist. Wir fordern das für Naturschutzgebiete, die Nationalparks, für geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope, für 13d-Flächen und für das europäische Netz "Natura 2000". Diese Gebiete müssen unbedingt auch in die Ausnahmeregelung auf genommen werden, damit keine Zulassungsfiktion grei fen kann.
Im Antrag der Freien Wähler sind noch die Wasserein zugsgebiete der öffentlichen Trinkwasserversorgung aufgeführt worden. Das unterstützen wir sehr, weil
Wasserschutzgebiete eben nicht mit Wassereinzugs gebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung iden tisch sind. Die sollen zwar identisch sein, aber viele Verfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten hängen einfach noch. Deshalb müssen die Wasser einzugsgebiete mit in die Ausnahme von der Zulas sungsfiktion aufgenommen werden. Am liebsten wäre es uns natürlich, wenn man ganz auf die Zulassungs fiktion verzichten würde. Das steht so im SPD-Antrag, dem wir deswegen auch zustimmen werden.
Wir sollten den Gewässerschutz wirklich ernst nehmen und Zulassungsfiktionen, die deswegen zustande kom men, weil bei den Behörden zu wenig Personal vorhan den ist bzw. Akten liegen bleiben, nicht zulassen.
Kolleginnen und Kollegen, wir gehen in dieselbe Richtung. Wir wollen erstens, dass in der Inhaltsübersicht in Artikel 70 die Überschrift "Er laubnis mit Zulassungsfiktion" durch den Klammerhin weis "(aufgehoben)" ersetzt wird. Zweitens soll in Artikel 70 die Überschrift "Erlaubnis mit Zulassungsfik tion" durch den Klammerhinweis "(aufgehoben)" ersetzt werden. Drittens soll Artikel 70 gestrichen werden, weil wir der Meinung sind, dass eine Vorschrift, wonach eine Erlaubnis als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb der zur Entscheidung festgelegten Frist entscheidet, nicht akzeptabel ist.
Es kann doch nicht sein, dass die Verwaltung so aus gedünnt wird, dass sie länger braucht, um Entschei dungen zu treffen, und der Betreffende draußen tut, was er mag. So kann geschehen, was bei Geothermie bohrungen immer wieder passiert - Sie brauchen sich nur mit den Wasserwirtschaftsämtern zu unterhalten -, dass nämlich ein Bohrer in das Grundwasser hinein bohrt und erhebliche Schäden anrichtet, die zum Teil nahezu irreparabel sind oder zumindest nur in einem sehr langen Zeitraum behoben werden können. Um Gefährdungen für das Grundwasser auszuschließen, sind wir deshalb der Meinung, man kann die Fiktion nicht im Gesetz lassen, sondern man muss Artikel 70 streichen, um sicherzustellen, dass keine Gefahren für das Grundwasser entstehen.
Ich verstehe nicht, dass man dann, wenn man behaup tet, man hätte das Ohr bei den Wasserwirtschaftsäm tern, dieses Problem nicht kennt. Es passiert nämlich immer wieder, dass in das Grundwasser gebohrt wird, egal ob es dabei um Tiefengeothermie oder um Ober flächengeothermie geht. Wer das weiß und trotzdem ein Gesetz so konstruiert, wie Sie es tun, der stellt auf
jeden Fall sicher, dass immer wieder Schäden auftre ten, aber nicht genau das Gegenteil, das wir wollen.
Wir wollen doch alle, dass das Grundwasser geschützt wird. Dann frage ich mich allerdings, was diese Fiktion soll. Warum machen Sie so etwas? - Das müssen Sie uns einmal erklären; denn das haben Sie bisher nicht geschafft. Auch in der Gesetzesbegründung ist nicht logisch erklärt, warum man an dieser Stelle nicht mit uns gemeinsam dafür Sorge trägt, dass das Grund wasser gesichert wird. Es kann doch nicht sein, dass Leute, die vom Bohren oft recht wenig Ahnung haben, bohren dürfen, nur weil die Verwaltung - warum auch immer - nicht in der Lage war, rechtzeitig ein Verbot zu erlassen.
Entweder wir stocken die Verwaltung auf, oder wir sagen, nein, das gilt erst, wenn die Genehmigung da ist, und nicht umgekehrt. Denken Sie an die Rede von vorhin: Wir wollen doch alle, dass das Grundwasser si cher ist, und wenn ich das sicherstellen will, dann kann ich nicht mit dieser Fiktion arbeiten.
Meine Damen und Herren, unser Antrag zielt darauf ab, auch die Wassereinzugsgebiete mit einzubeziehen, weil wir der Meinung sind, dass nur die Formulierung "Wasser- und Heilquellenschutzgebiete" zu ungenau ist, um das Schutzziel zu erreichen. Wie man damit im Einzelnen bei der Zulassungsfiktion umgeht, ist eine andere Sache, aber zumindest gehören Wasserein zugsgebiete dazu, wenn man das Thema vollumfäng lich abdecken will.
Der zweite Punkt, der uns wichtig ist, ist die Wiederein leitung des abgekühlten oder erwärmten Wassers in das oberflächennahe Grundwasser. Das sollte möglich sein bei thermischer Nutzung, um eine gewisse Ver waltungsvereinfachung zu erreichen.
Im Antrag der GRÜNEN betreffend die Erlaubnis mit Zulassungsfiktion sehen wir die Ausnahmetatbestände zu weit gefasst, weswegen wir diesem Änderungsan trag nicht zustimmen können. Die SPD will die Zulas sungsfiktion völlig streichen. Auch das können wir leider nicht unterstützen.