Protocol of the Session on February 9, 2010

(Heiterkeit bei der SPD)

Und nun zum Stichwort "schnell". Nach der Breitbandstrategie der Bundesregierung gibt es diese Grenze von einem Megabit pro Sekunde. Bayern ist als einziges Bundesland von Anfang an darüber hinausgegangen. Wir haben gesagt: Selbstverständlich können unter dem Blickwinkel der Mindestversorgung auch schnellere Geschwindigkeiten gefördert werden, vor allen Dingen dort, wo Gewerbegebiete mit dabei sind. Hier gibt es in allen Technologien - übrigens gerade auch bei der Funktechnologie - hervorragend auf die einzelnen Fälle zugeschnittene Geschwindigkeiten, die weit über zehn Megabit pro Sekunde auch bei der Funklösung reichen.

Es gilt hier zu unterscheiden. Einerseits müssen wir diese Grundversorgung so schnell wie möglich sicherstellen, worauf auch die Breitbandstrategie der Bundesregierung abzielt, wobei wir, wie gesagt, auch noch darüber hinausgehen. Andererseits geht es sozusagen um die Datenautobahnen. Das sind Geschwindigkeiten um die 50 Megabit pro Sekunde und mehr, die wir in dieser konzertierten Aktion möglichst haben wollen. Die Bundesregierung hat sich da, wie gesagt, das Ziel 2014 für drei Viertel der Haushalte gesetzt. Und das gilt dann natürlich gerade auch für Bayern. Unsere Strategie knüpft daran in hervorragender Weise an. Es ist alles miteinander kompatibel, weil wir ohnehin schon ehrgeiziger sind und unsere Ziele höher gesteckt haben, je nachdem, welchen Bedarf es in den einzelnen Kommunen gibt. Damit können wir möglicherweise in einzelnen Bereichen sogar schneller sein. Auf jeden Fall teilen wir dieses Ziel mit der Bundesregierung und sind entschlossen, dieses Ziel mit den Strategien, die ich bereits genannt habe - unter anderem investitionsfreundliche Regulierung - zu erreichen.

Danke schön, Herr Minister. Als nächster Fragesteller hat der Kollege Alexander König das Wort.

Herr Staatsminister, Sie haben dargestellt, dass die wesentliche Verbesserung des Breitbandförderprogramms durch die Staatsregierung im vergangenen Jahr zu einer erhöhten Inanspruchnahme geführt hat. Gleichwohl gehen natürlich die Meinungen im Land über "schnell" und "langsam" auseinander, da es sich dabei um relative Begriffe handelt. Nicht selten wird von den Bürgerinnen und Bürgern auf vermeintlich bessere und größere Anstrengungen in Nachbarländern wie Österreich oder Südtirol verwiesen. Deshalb meine Frage: Wie beurteilen Sie, Herr Staatsminister, die von Ihnen sicherlich beobachteten Aktivitäten in den Nachbarländern? Ergeben sich für Sie daraus Schlüsse, was unsererseits in Bayern noch

verbessert werden könnte, um den Breitbandausbau zu forcieren?

Herr Kollege, ich habe mich natürlich in diesen Ländern umgesehen. Es geht auch da immer um die Frage, wie hoch die Übertragungsgeschwindigkeit ist. In Südtirol hat man mit einer Mischung aus Glasfasernetzen und Funklösungen sichergestellt, dieses eine Megabit pro Sekunde zu erreichen. Aber auch dort gibt es die Erweiterungen je nach Bedarf. Das wird dort also ähnlich gesehen wie in Bayern.

In Oberösterreich - das ist vorhin auch schon gesagt worden - werden im Rahmen einer E-Government-Initiative die öffentlichen Gebäude jeder Gemeinde mit Glasfaserleitungen versorgt. Für dieses sogenannte Backbone-Netz wurden öffentliche Mittel in Höhe von zwölf Millionen Euro aufgewendet. Etwa den zehnfachen Betrag haben die Telekommunikations- und Energieversorgungsunternehmen investiert. Derzeit wird geprüft, wie der Ausbau der Endkundenanschlüsse realisiert und finanziert werden kann.

Allerdings ist - das ist vielleicht auch das Missverständnis in der Diskussion - eine flächendeckende Realisierung von Glasfaseranschlüssen dort noch längst nicht erfolgt. Hier bietet der bayerische Weg aufgrund seiner Endkundenorientierung erhebliche Vorteile. In Bayern liegt fast jede Gemeinde zumindest in der Nähe eines hoch bit-ratigen Knotenpunktes. Im Übrigen darf ich der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass sich die anderen österreichischen Bundesländer diesem Weg nicht angeschlossen haben. Österreich liegt bislang im internationalen Breitbandvergleich gegenüber Deutschland deutlich zurück.

In der Schweiz ist es auch nicht viel besser, wenngleich dort zunächst Überlegungen zu Universaldienstleistungen angestellt worden waren. Allerdings muss man zum Thema Universaldienstleistungen sagen, dass sie nach EU-Recht nicht möglich wären. Die EU-Kommission hat sich jüngst dagegen ausgesprochen, Breitband künftig als weiteren Universaldienst aufzunehmen. Ich füge hinzu: Auch das Thema Universaldienst löst allein nicht das Problem der Finanzierung; denn meist ist mit Universaldienstverpflichtungen die Verpflichtung eines Netzbetreibers gemeint, auch in nichtrentablen, dünn besiedelten ländlichen Regionen jedem Bürger Breitband anzubieten. Die hierfür notwendigen Kosten können nicht alleine einem Unternehmen aufgebürdet werden. Deswegen würde das natürlich dazu führen, dass das letztlich über Steuergelder und erhöhte Endkundenpreise refinanziert werden müsste. Deswegen gibt es aus unserer Sicht, wenn wir diese drei Länder nehmen, außer interessanten technischen Lösungen, die wir hier in Bayern im Wettbewerb vergleichen wol

len, jetzt nichts, was besser wäre als unsere Förderansätze.

Keine weitere Frage? - Gut. Dann ist Frau Kollegin Karl dran. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Minister Zeil, in der Wolfratshauser Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" wird am 4. Februar Bernhard Amler - das ist der Ansprechpartner für Breitbandförderung bei der Regierung von Oberbayern -, auf einer Info-Veranstaltung für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit den Worten zitiert, es sei geplant, die staatliche Breitbandförderung zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen, die Gemeinden mögen sich daher beeilen, wenn sie noch Fördergelder haben wollten.

Vor dem Hintergrund all dessen, was wir heute schon gehört haben, und dem erklärten Ziel der Staatsregierung, Bayern bis Ende des Jahres 2010 zumindest mit einer Bandbreite von einem Megabit pro Sekunde flächendeckend zu versehen, frage ich Sie nach den Planungen, das Förderprogramm zum Jahresende auslaufen zu lassen. Was soll an die Stelle dessen treten, um hier in Bayern diesen Zielen endlich gerecht zu werden? Tatsache ist, dass es auch in 20 Kilometer Entfernung vom Flughafen München Gemeinden wie etwa Buch am Erlbach gibt, wo es nicht gelingt, eine vernünftige Anbindung hinzubekommen. Also nochmals meine Frage: Was soll stattdessen kommen, wenn dieses Programm ausläuft? Wie ist dort Ihre Konzeption? Was passiert mit den vielen Millionen - es sind noch über 20 Millionen Euro -, die im Fördertopf sind?

(Beifall bei der SPD)

Ich bin Ihnen für diese Frage äußerst dankbar, weil diese unzutreffende Aussage eines - wenn sie so gefallen sein sollte - Vertreters der Regierung von Oberbayern natürlich schnellstens korrigiert werden muss. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass hier etwas ausläuft. Ich habe zu Beginn auch ausgeführt, dass wir jetzt mit den Anstrengungen, die wir gemacht haben, endlich ins Laufen gekommen sind. Deswegen wird da gar nichts auslaufen - im Gegenteil; denn in der Staatsregierung wurde bei der Frage, ob denn die Summe ausreicht, die klare Auffassung vertreten, als wir damals auch über Anträge aus diesem Hohen Haus beraten haben: Jetzt machen wir es einmal mit den 47 Millionen Euro. Aber eines ist auch klar: Sollten die nicht ausreichen, dann wird es verständlicherweise an zusätzlichen Mitteln, wenn solche erforderlich sein sollten, nicht scheitern. Das war damals die klare Aussage und die Haltung in der Koalition.

Insofern kann ich nur sagen: Wir hatten zu Beginn der Koalition gesagt, das Ziel soll in spätestens drei Jahren erreicht sein. Das wäre also 2011 - insoweit muss ich 2010 ein bisserl korrigieren -, wie es auch Herr Kollege Huber gesagt hat, und an diesem Ziel halten wir selbstverständlich fest. Es setzt allerdings voraus - lassen Sie mich das nochmals sagen -, dass jetzt alle ihre Möglichkeiten nutzen.

(Alexander König (CSU): Ja!)

Und wenn ich beispielsweise in einem Brief, den ich von einem Bürgermeister bekommen habe, lese, das Angebot eines Funkanbieters sei nicht angenommen worden, weil diese Technologie den Bürgern nicht zuzumuten sei, dann sind wir natürlich auch mit unseren Möglichkeiten am Ende; denn das kann nicht das Kriterium sein. Wir müssen vielmehr auf einen breiten Technologie-Mix setzen, sonst werden wir dieses Thema nicht in den Griff bekommen. Das wird sich auch im Zuge der digitalen Dividende zeigen. Wir müssen auf einen breiten Technologie-Mix setzen, wenn wir dieses Wort einlösen wollen, und wir wollen es. Das will diese Staatsregierung, das will das ganze Haus. Alle anderen Länder um uns herum tun’s doch auch. Deswegen bitte ich nochmals herzlich, diese rückwärtsgewandten Bedenken, die wir schon bei der gesamten MobilfunkDiskussion hatten, nicht zu sehr hochzuziehen, sondern sich gemeinsam mit uns entschlossen auf den Weg zu machen.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Als Nächster hat der Herr Kollege Hartmann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Herr Kollege König hat mit seiner Frage den Blick auf die Nachbarländer gelenkt. Ich würde den Blick gerne einmal auf benachbarte Bundesländer richten, zum Beispiel auf Baden-Württemberg; denn in Baden-Württemberg gibt es ein Modellprojekt, bei dem sich Kommunen landkreisübergreifend für eine schnelle Internet-Anbindung einsetzen und eine solche ausgeschrieben haben, die vom Land und vom Bund gefördert wird. Meine Frage ist: Gibt es in Bayern im Masterplan Breitband ähnliche Initiativen von Kommunen? Werden solche Initiativen, wenn es denn welche geben sollte, vom Freistaat unterstützt? Ist geplant, solche Projekte zu fördern?

Eine weitere Frage, die erst in den letzten Wochen in den Medien stand, lautet, wie die Staatsregierung die Äußerung des Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, wertet. Beim Thema Breitbandausbau wurde im Agrarausschuss ein

Strategiewechsel angedeutet. Demnach wolle das Ministerium die Bundesnetzagentur dazu bewegen, den Wettbewerb auf dem Gebiet der Kommunikation wieder einzuschränken und die Entgelte, die die Telekom für die Vermietung des letzten Stücks der Teilnehmeranschlüsse bekommt, wieder zu erhöhen. Dazu würde mich Ihre Meinung interessieren.

Eine letzte Frage betrifft eine ganz aktuelle Thematik der EU-Kommission, und zwar aus Sachsen. Es ging darum, ob die Kommunen die Leerleitungen, die in den Straßen liegen, den Mitbewerbern zur Erschließung anbieten dürfen. Wie sieht es da in Bayern aus? Gibt es hierüber eine Erhebung? Weiß man, in welchen Kommunen Leerleitungen zur Verfügung stehen? Ist das irgendwo einsichtig, damit auch Mitbewerber abseits der Telekom eine Möglichkeit haben, für die Region ein entsprechendes Angebot abzugeben?

Das wären meine drei konkreten Fragen. Ich bitte um konkrete Antworten auf diese drei Fragen.

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, ich antworte immer konkret, auch auf Ihre drei Fragen.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von der CSU: Sehr richtig!)

Erstens: Ich will Ihnen zu dem Thema Gemeinschaftsprojekte, also gemeinde- und landkreisübergreifende Förderung, sagen: Unser Förderprogramm sieht in allen Fördertatbeständen vor, dass sowohl einzelne Gemeinden als auch Gemeindeverbände gefördert werden können. Konkret bedeutet das, sowohl Investitionsprojekte als auch Machbarkeitsstudien und Planungsarbeiten können gemeindeübergreifend durchgeführt werden. Viele Landkreise machen davon schon Gebrauch. Die Förderhöchstbeträge werden auf die erfassten Gemeinden bezogen, also bei gemeinschaftlichen Projekten kumuliert. Deswegen steht auch landkreisübergreifenden Projekten nichts entgegen.

Aufgrund der Gleichbehandlung und auch aufgrund von EU-Vorgaben müssen wir beim Thema Pilotprojekte beim zweiten Thema, das Sie angesprochen haben besonders sorgfältig und restriktiv sein. Die Projekte müssen dann wirklich technologisch innovativ sein; auch solche gibt es. Aber da gibt es manchmal falsche Vorstellungen, weil manche meinen, wenn sie sich einmal zusammenschließen, sei das schon der Gipfel der Innovation. Das ist also nicht der Fall. Insofern müssen wir hier differenzieren.

Sie haben zweitens auf eine Stellungnahme des Kollegen Dr. Müller im Bundestag Bezug genommen. Ich nehme die Äußerung so, wie Sie es gesagt haben. Ich nehme an, er hat das gemeint, was wir im Koalitionsvertrag in Berlin hinterlegt haben, dass wir bei der Regulierung nicht nur auf die Endkundenpreise allein schauen dürfen, sondern dass es auch eine investitionsfreundliche Regulierung mit verschiedenen Vorschlägen geben muss, die wir auch der Bundesregierung schon vorgelegt haben.

Wir haben zu Themen wie einer regional differenzierten Regulierung, längeren Regulierungsperioden und dergleichen Vorschläge unterbreitet. Das muss jetzt in ein Gesamtkonzept gegossen werden. Es gibt also keinen grundsätzlichen Strategiewechsel insofern, dass dies nicht mehr ernst genommen wird und nicht mehr wichtig ist, sondern es geht darum, nachdem der Staat bekanntlich nicht die 50 Milliarden Euro hat, die der große Ausbau etwa kosten würde, dass die privaten Investitionen, natürlich mit staatlichem Anschub und mit Fördermöglichkeiten, so angereizt werden, dass die Aufgabe gelingt.

Sie hatten drittens das Thema Leerrohre angesprochen. Aufgrund der derzeitigen Restriktionen durch die EU-Kommission ist die Lage leider etwas kompliziert. Die EU-Kommission hat kürzlich zum GAK-Rahmenplan eine Entscheidung getroffen, in der sie zum Beispiel festgelegt hat, dass die Leerrohrförderung nicht mit weiteren staatlichen Fördermaßnahmen zur Breitbandversorgung kumuliert werden kann. Die EU-Kommission schließt zudem eine Leerrohrförderung aus, falls Funk- oder Satellitenbetreiber darlegen können, dass sie mit staatlicher Finanzhilfe für eine Grundversorgung im entsprechenden Gebiet sorgen können. Hierfür steht ihnen ein Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung.

Die Versteigerung der digitalen Dividende ist mit der hohen Erwartung verknüpft, dass Funkanbieter mit den neuen Frequenzen noch stärker ins Ausbaugeschehen eingreifen. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Funkanbieter mit entsprechenden Ankündigungen eine Leerrohrförderung in der derzeitigen Ausgestaltung verhindern.

Auch in diesem Zusammenhang ist der bayerische Weg der bessere. Unser Förderprogramm zielt auf eine schnelle Herstellung der Breitbandgrundversorgung ab. Dies ist nur möglich, wenn unmittelbare Endkundenanschlüsse realisiert werden. Dies wäre bei einer bloßen Leerrohrförderung nicht der Fall. Mittel- und langfristig ist die Verlegung von Leerrohren gleichwohl sinnvoll. Das bayerische Förderprogramm sieht daher von Anfang an eine Förderung von Gemeinden vor, die eigene Infrastrukturen aufbauen und einen Netzbetrei

ber ermitteln, der diese Infrastruktur betreibt. Der Vorteil ist, dass wir nicht nur die Verlegung von Leerrohren fördern, sondern das Rohr einschließlich des Kabels. Allerdings werden wir darauf achten, dass der Bund jedenfalls haben wir ihn darum gebeten - mit der EUKommission eine Rahmenrichtlinie zur Leerrohrförderung abstimmt, welche dann die Möglichkeit eröffnet, flächendeckend Leerrohre im Vorgriff auf Next-Generation-Networks zu verlegen. Das ist eine wichtige Angelegenheit. Im Übrigen bitten wir auch die Kommunen und fordern sie geradezu auf - das ist nicht verboten -, Leerrohre bei jeder sich bietenden Gelegenheit, im Zuge von Baumaßnahmen zu verlegen.

Als Nächster hat Kollege Dr. Kirschner das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Kirschner.

Herr Staatsminister, in Ihren letzten Ausführungen haben Sie das Thema digitale Dividende angesprochen. Meine Frage dazu lautet: Welche Erwartungen verbindet die Staatsregierung mit der Versteigerung der sogenannten digitalen Dividende, und wie sieht der Zeitplan hierfür aus?

Herr Kollege, die Erwartungen sind sehr hoch. Das hatte ich eingangs schon gesagt. Deswegen haben wir dieses Projekt mit hoher Priorität begleitet. Der Versteigerung ist am 12. Juni 2009 mit Zustimmung Bayerns im Bundesrat der Weg geebnet worden. Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat am 12. Oktober 2009 das Benehmen für die Versteigerungsbedingungen hergestellt. Damit ist der Weg frei für die Verwendung der durch die Digitalisierung des Rundfunks freiwerdenden Hörfunkfrequenzen für mobile Breitbanddienste.

Damit der Ertrag der digitalen Dividende vor allem den noch unterversorgten Gemeinden im ländlichen Raum zugute kommt, haben wir aktiv an einer Klausel für das anstehende Vergabeverfahren mitgewirkt, die eine prioritäre Versorgung gerade dieser Gebiete sichert. So sind die Netzbetreiber nach Ersteigerung verpflichtet, die ersteigerten Kapazitäten zunächst zur Erschließung weißer Flecken zu verwenden. Erst wenn diese Gebiete versorgt sind, dürfen die Frequenzen von den Netzbetreibern zur Versorgung profitabler, bereits versorgter Gebiete verwendet werden. Somit ist sichergestellt gerade für ein Flächenland wie Bayern ist das von ganz entscheidender Bedeutung -, dass von der digitalen Dividende gerade jene Gemeinden profitieren, die bisher trotz durchgeführten Auswahlverfahrens keinen Netzbetreiber für den Breitbandausbau finden konnten.

Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, die Realisierung dieser Verpflichtungen rechtlich abzusichern und mit größtem Nachdruck zu verfolgen. In Spitzen

gesprächen mit führenden Netzbetreibern wurde deutlich, dass diese sehr an einer zügigen Umsetzung der ersteigerten Kapazitäten und der damit verbundenen Ausbauverpflichtung interessiert sind. Deshalb gilt es, alle Anstrengungen darauf zu richten, den straffen Zeitplan bis zur Versteigerung im zweiten Quartal und darüber hinaus einzuhalten. Umso schneller können wir mit einem raschen Ertrag aus der digitalen Dividende für unseren ländlichen Raum rechnen.

(Beifall bei der FDP)

Als Nächster hat Kollege Zellmeier das Wort.

Herr Staatsminister Zeil, ich habe noch eine Frage zur Technologieneutralität. Sie haben vorhin dargestellt, wie wichtig die Technologieneutralität ist. Ich persönlich bin der Meinung, dass das nicht ideal ist. Ich kann Ihnen einen Fall aus meiner Heimatgemeinde Laberweinting schildern. Dort haben wir vier Ortsnetze. Wir sitzen jeweils am Ende des Ortsnetzes, das heißt, wir haben überall schlechte Versorgung. Im größten Ortsnetzbereich hatten wir letztes Jahr einen Funkversorger, Televersa, der gescheitert ist, weil er nicht alle versorgen konnte. Jetzt will der Gemeinderat die bestehenden Kupferkabel aufrüsten, damit wir auf 2 Megabit kommen. Derselbe Funkversorger sagt nun: Jetzt habe ich eine neue Technologie; jetzt kann ich versorgen. Ergebnis der Geschichte ist: Die Förderung des Aufrüstens der bestehenden Kupferkabel stockt wieder, weil die Gemeinde wieder Nachweise erbringen muss, dass der Funkversorger doch nicht versorgen kann.

Herr Staatsminister, gibt es aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, vonseiten der Verwaltung, der Regierung und auch des Ministeriums deutlich Druck auszuüben, damit nur Funkversorger zugelassen werden, die auch wirklich versorgen können, damit das Spiel nicht immer von vorne losgeht, dass Funkversorger die Glasfaser verhindern?

Ich habe eine zweite Frage. Für meinen Stimmkreis das gilt nicht nur für meine Heimatgemeinde - ist es typisch, dass viele Gemeinden am Ortsnetzrand liegen; meine Gemeinde liegt sogar am Rand von vier Ortsnetzen. Wäre es nicht sinnvoll und machbar, die Förderung, die grundsätzlich gut ist - wir waren auch die ersten, die eine derartige Förderung aufgelegt haben -, so zu gestalten, dass nicht nur pro Gemeinde 100.000 Euro, sondern pro Ortsnetz und Gemeinde 100.000 Euro gewährt werden? Bei vier Ortsnetzen in einer Gemeinde fallen die Kosten ja viermal und nicht nur einmal an.

Herr Staatsminister, bitte schön.

Ich weiß auch aus dem, was bei mir ankommt, und aus Gesprächen, dass es aufgrund der dynamischen technologischen Entwicklung, die auf der anderen Seite erfreulich ist, zu mancherlei Engpässen und auch Schwierigkeiten kommt. Trotzdem sehen wir keinen anderen Weg, als auf einen breiten Technologie-Mix zu setzen. Daran führt kein Weg vorbei.

Den konkreten Fall, den Sie genannt haben, wird man sich noch einmal ansehen müssen. Als Staatsregierung sind wir der Wettbewerbsneutralität verpflichtet und können niemanden ausschließen. Wir haben aber im Rahmen unserer Möglichkeiten auch dafür gesorgt, dass alle Regierungen immer wieder runde Tische veranstalten, an denen unter Wahrung der Wettbewerbsneutralität mit Best-Practice-Beispielen die Erfahrungen aufgezeigt werden, leider auch die negativen, die es bisweilen gibt, damit diese Berücksichtigung finden können, wenn eine Gemeinde einen Entschluss fassen will. Deshalb sage ich: Im Einzelfall gibt es hier sicherlich keine ganz befriedigende Antwort. Wir sind aber gern bereit, zusammen mit den Kommunen im Einzelfall auf die entsprechenden Marktteilnehmer einzuwirken, soweit uns das möglich ist, um gute Lösungen zu finden.