Protocol of the Session on February 9, 2010

Den konkreten Fall, den Sie genannt haben, wird man sich noch einmal ansehen müssen. Als Staatsregierung sind wir der Wettbewerbsneutralität verpflichtet und können niemanden ausschließen. Wir haben aber im Rahmen unserer Möglichkeiten auch dafür gesorgt, dass alle Regierungen immer wieder runde Tische veranstalten, an denen unter Wahrung der Wettbewerbsneutralität mit Best-Practice-Beispielen die Erfahrungen aufgezeigt werden, leider auch die negativen, die es bisweilen gibt, damit diese Berücksichtigung finden können, wenn eine Gemeinde einen Entschluss fassen will. Deshalb sage ich: Im Einzelfall gibt es hier sicherlich keine ganz befriedigende Antwort. Wir sind aber gern bereit, zusammen mit den Kommunen im Einzelfall auf die entsprechenden Marktteilnehmer einzuwirken, soweit uns das möglich ist, um gute Lösungen zu finden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir fördern die Investitionsvorhaben. Diese Vorhaben sind in der Tat größer und komplizierter, je mehr Ortsteile eine Gemeinde hat. Ich glaube aber, dass wir schon wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes in unserem Fördergefüge bleiben müssen. Im Einzelfall können wir mit unseren Möglichkeiten durchaus helfen. Wir dürfen aber keine Gemeinde gegenüber einer anderen Gemeinde bevorzugen oder benachteiligen. Wir müssen alle Gemeinden gleich behandeln. Sie können den von Ihnen genannten Fall gern an uns herantragen. Vielleicht können wir gemeinsam eine vernünftige Lösung finden.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Prof. Dr. Barfuß.

Herr Staatsminister, Ihre interessanten Antworten bewegen mich dazu, Sie zu fragen, welche Rolle künftig Satellitenverbindungen spielen könnten. Gibt es bereits Fantasien, was dies kosten könnte und welche Kapazitäten denkbar wären?

Herr Kollege Prof. Dr. Barfuß, es gibt bereits sehr interessante Anwendungen, auch im Hinblick auf die Geschwindigkeiten. Wir haben bereits Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 6 Megabit pro Sekunde. Demnächst werden 10 Megabit pro Sekunde möglich

sein. Selbstverständlich gehören alle diese Ansätze in den Instrumentenkasten. In der bestehenden Technologie-Situation zeigt sich, dass der Grundansatz der EU-Vorgabe, nämlich die Technologie-Neutralität, richtig war, obwohl es für uns anfangs schwer war, dies einzusehen. Mit dieser Vorgabe wurde erreicht, was damit erreicht werden sollte, dass nämlich der Markt in Gang kommt. Wir sollten uns nicht von einem Anbieter und einer Technologie abhängig machen. Deshalb sind Satellitenverbindungen eine wichtige Ergänzung im Technologie-Mix.

Jetzt hat sich noch mal Frau Kollegin Karl zu Wort gemeldet.

Herr Staatsminister, es ist erfreulich, dass die Aussage des Beamten, der für die Breitbandversorgung in Oberbayern führend zuständig ist, falsch war. Ich stelle aber fest, dass es irritierend ist, wenn Kommunen mit solchen Aussagen in Info-Veranstaltungen in eine Richtung gedrängt werden, in die sie nicht gehen wollen. Ich bitte Sie, dafür Sorge zu tragen, dass so etwas nicht wieder passiert, damit nicht der Verdacht einer Lobby-Arbeit für Funkanbieter entsteht.

Ich habe noch eine technische Frage zu der viel beschworenen Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Megabit pro Sekunde: Wie genau ist diese Übertragungsgeschwindigkeit definiert? Wann muss sie erreicht werden? Muss sie nur im Download oder auch im Upload erreicht werden? Muss sie nur in der Nacht um 3.00 Uhr oder auch tagsüber gewährleistet sein, wenn mehr Leute am Computer sitzen?

Bitte schön, Herr Staatsminister.

Dieser Wert ergibt sich aus den Festlegungen, die die Bundesregierung ihrer Breitband-Strategie zugrunde legt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass 1 Megabit pro Sekunde die angemessene Übertragungsgeschwindigkeit beim Breitband ist. In etwa 70 % der Haushalte sind Übertragungsraten von mindestens 2 Megabit pro Sekunde verfügbar. Ungefähr 20 % der Haushalte können auf ein Hochleistungs-Internet zurückgreifen. Die Experten haben uns gesagt, dass 1 Megabit pro Sekunde der Wert ist, der pro Anschluss erreicht werden muss. Allerdings braucht nicht jeder ständig diese Leistung. Das hängt von den Bedürfnissen ab, die sehr unterschiedlich sind.

(Annette Karl (SPD): Upload oder Download?)

Bei der Ausschreibung wird diese Mindestgeschwindigkeit natürlich festgeschrieben. In einem Gewerbegebiet, das wir mit höheren Mitteln fördern können, muss selbstverständlich die Leistung zur Verfügung

stehen, die dort benötigt wird. Das ist nach dem, was wir bisher gehört haben, gewährleistet.

Mir liegt noch eine Wortmeldung des Herrn Kollegen Aiwanger vor.

Herr Zeil, glauben Sie, dass Ihr Engagement ausreicht, um Ihr Ziel zu erreichen, oder sind Sie nicht auch wie wir der Meinung, dass Sie einen Zahn zulegen müssten?

(Beifall bei den Freien Wählern)

Da ich mich in dieser Frage von niemandem an Engagement übertreffen lasse - auch nicht von Ihnen, Herr Kollege Aiwanger -, bin ich der Meinung, dass meine Geschwindigkeit im Gegensatz zu mancher Übertragungsgeschwindigkeit außerhalb Bayerns durchaus problemangemessen ist.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Aiwanger, es bringt uns allen nichts, wenn wir bei diesem Thema Sand ins Getriebe bringen. Deshalb meine Bitte: Sprechen Sie nicht über die Geschwindigkeiten anderer, sondern wirken Sie daran mit, soweit Sie Einwirkungsmöglichkeiten haben, dass die Geschwindigkeit, mit der manche Leute dieses Thema angehen, noch besser und schneller wird. Dann werden wir gemeinsam das erreichen, was wir alle wollen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Ich sehe keine weiteren Fragesteller mehr. Damit ist die Ministerbefragung beendet. Herzlichen Dank.

Der Tagesordnungspunkt 2, Aktuelle Stunde, entfällt, nachdem die FDP-Fraktion auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet hat.

Ich rufe deshalb Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) (Drs. 16/3364) - Erste Lesung

Dieser Antrag der Staatsregierung soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgesehenen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen.

Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann wird der Antrag der Staatsregierung dem federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl u. a. und Fraktion (FW) zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes (Drs. 16/3336) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Kollege Aiwanger das Wort.

Herr Präsident, Herrn Ministerpräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns vor wenigen Tagen beim Neujahrsempfang des Bayerischen Jagdverbands getroffen. Mich erfüllt es mit Freude,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

dass eine zunehmende Zahl von Kolleginnen und Kollegen die Absicht hat, den Jagdschein zu erwerben. Insofern ist das Thema für Viele nachvollziehbar. Ich versuche aber trotzdem, zum Thema hinzuführen. Die Jagd kann Emotionen aufrütteln, und über jagdliche Belange ist schon viel gestritten worden.

Worum geht es in unserem Gesetzesvorhaben? - Sie wissen, dass die Bejagung gewisser Wildarten der Abschussplanpflicht gemäß dem Bundesjagdgesetz unterliegt. Dazu gehören Rehwild, Rotwild - also Hirsche, Gämsen und dergleichen. Nicht der Abschussplanpflicht unterliegen andere Wildarten wie Fuchs, Hase, Wildschwein, Federwild, Wildenten und dergleichen.

Zum konkreten Thema "Rehwild": In den Revieren sorgt immer wieder die Frage für Diskussionen, in welcher zahlenmäßigen Höhe der Abschuss richtig eintaxiert wird. Es steht die Vorschrift im Raum, Rehwild nach dem Drei-Jahres-Abschussplan zu bejagen. Um die Zahl in etwa festzulegen, werden alle drei Jahre sogenannte Verbiss- oder Vegetationsgutachten erstellt. Die Förster gehen also in den Wald und erheben statistisch die Zahl der Bäume, an denen geknabbert wurde. Man sagt, die Rehe hätten soundsoviele Prozent der Bäume angefressen, und aufgrund dieser Aussage wird die Abschusshöhe festgelegt. Ehe die Zahl festgelegt wird, gibt es einen Diskussionsprozess zwischen den Jägern und den Revierinhabern. Über die Unteren Jagdbehörden, die bei den Landratsämtern angesiedelt sind, wird vom Jagdbeirat eine Zahl festgelegt.

Da das Verfahren sehr bürokratisch ist und die beteiligten Jäger und Waldbauern vor Ort nicht immer glücklich mit der Findung dieser Abschusszahl sind, ist in den Jahren 2001 bis 2007 ein Pilotprojekt zur abschussplanlosen Rehwildbewirtschaftung abgewickelt worden. Das heißt, man hat den Versuch unternommen, die Behörde etwas außen vor zu lassen. Man hat nur die Jäger und Waldbauern gemeinsam mit dem Thema nach dem Motto konfrontiert, sie sollen gemeinsam in den Wald gehen, sich die Situation ansehen und festlegen, wie gejagt werden soll. Das ist ein ähnliches Verfahren wie bei der Jagd auf Hasen, auf Wildschweine, auf Füchse und alle anderen Wildarten. Hier greift die Behörde nicht ein und sagt nicht, wie viel geschossen werden muss. Dies ist nur beim Rehwild der Fall.

Das Pilotprojekt umfasste am Ende 41 Hegegemeinschaften. 5 % der bayerischen Waldfläche wurden in Eigenverantwortung bewirtschaftet. Jäger und Waldbauern haben gemeinsam die Abschusszahl festgelegt. Dieses Pilotprojekt wurde mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen. Es heißt, die Beteiligten waren überaus zufrieden. Ich darf das aus eigener Erfahrung berichten. Auch unsere Hegegemeinschaft war am Projekt beteiligt. Am Ende haben alle einmütig gesagt, sie möchten dieses Modell weiterführen, weil nicht am grünen Tisch entschieden werden soll, was im Wald passiert. Die Hegegemeinschaft stellt sich der Aufgabe gemeinsam, das Rehwild ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Das Pilotprojekt musste trotzdem eingestellt werden, weil die Ausnahmegenehmigung von der Abschussplanpflicht nur aufgrund einer wissenschaftlichen Grundlage erteilt wurde. Es durfte nicht verlängert werden, weil die wissenschaftlichen Erkenntnisse jetzt vorliegen. Nun greifen die gesetzlichen Vorgaben wieder.

Da die Föderalismusreform es zulässt, dass das Jagdgesetz auf Länderebene angepasst werden kann, könnte Bayern in eigener Verantwortung ein Gesetz erlassen, das besagt, dass die Abschussplanpflicht nach dem Bundesgesetz nicht mehr nötig sei, weil die Zusammenarbeit mit den Jägern und Waldbauern geklappt hat. Diese Möglichkeit ist eröffnet.

Die Freien Wähler wollen nicht mehr oder weniger, als das bewährte Pilotprojekt auf gesetzliche Beine stellen. Man könnte an tausend anderen Schrauben herumdrehen. Ich spreche das an, um Ihnen zu zeigen, worum es auch gehen könnte: Schonzeitverkürzungen, andere Formen der Jagden, Abschaffung des Verbissgutachtens, Zuständigkeitsverlagerung an das Amt für Landund Forstwirtschaft usw. All diese zusätzlichen Minen wollen wir nicht auslegen, weil man sich dann in der vorhin angesprochenen Emotionalität verlieren würde. Man könnte sich nicht einigen und käme keinen Schritt vorwärts. Deshalb noch einmal: Unser Begrenzungs

vorschlag richtet sich rein auf die Zielrichtung, das bewährte Pilotprojekt auf gesetzliche Beine zu stellen, nicht mehr und nicht weniger.

Was sagen die Verbände dazu? - Wir haben im Vorfeld mit dem Bayerischen Bauernverband und dem Bayerischen Jagdverband Kontakt aufgenommen. Die Redner nach mir werden zum Besten geben, dass die Verbände angeblich der Meinung seien, die jetzige Situation sei in Ordnung, und Änderungen seien nicht gewünscht.

Meine Damen und Herren, diese Argumentation rührt noch von dem Gedankengut der Zeit, als das Bundesjagdgesetz hätte geändert werden müssen, um eine Lösung zu finden. An diese Änderung hat man sich nicht herangetraut, weil man befürchtete, man hätte die Entwicklung nicht mehr im Griff. Nun haben wir aber aufgrund der Föderalismusreform in Bayern die Möglichkeit, dieses Thema anzugehen. Ich bin Kreisgruppenvorsitzender, bewege mich sehr viel in den Kreisen der Waldbauern und der Landwirte, und ich höre von der Basis die eindeutige Botschaft, man solle mehr Eigenverantwortung zulassen und die Behörde etwas außen vor lassen, um die Dinge selbst steuern zu können. Mir scheint, dass es zwischen den Verbandsspitzen und der Basis eine Kluft gibt. Ich habe das nicht zu beurteilen. Aber de facto waren damals alle Beteiligten von der Sache überzeugt. Alle Beteiligten wollten das Pilotprojekt weiterführen. Wir hätten nun die Möglichkeit, dieses Thema anzugehen. Ich bitte Sie, das ohne Emotionen zu betrachten und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Unser Vorschlag ist konkret. Die Jagdgenossenschaften sollen an Unteren Jagdbehörden um Erlaubnis bitten können, die Abschussplanung selbst abwickeln zu dürfen. Die Untere Jagdbehörde kann zustimmen oder ablehnen. Ich will allen möglichen Gefahren vorbeugen. Es darf nicht sein, dass sich manche die Abschussmöglichkeiten krallen und damit Schindluder treiben. Vielmehr steht die Behörde im Hintergrund. Sie könnte eingreifen, wenn das Wild über Gebühr geschossen oder gar nicht geschossen würde, weil die Einnahmen aus der Jagdpacht die Hauptsache sind. Diese beiden Planken sollen weiterhin die gesetzlichen Rahmenbedingungen sein. Es wird einerseits die Verpflichtung geben, den Wald ordnungsgemäß zu bewirtschaften und damit die Hege nicht über Gebühr zu betreiben. Andererseits gibt es die rechtliche Regelung, dass die Jagd so betrieben werden muss, dass ein artgerechter Wildbestand erhalten bleibt. Wir können also weder alles abknallen noch alles laufen lassen. Wir sind für die vernünftige Jagdausübung, die gesetzlich getrimmt ist, sodass die Leitplanken nicht verlassen werden können.

Ich sage es noch einmal: Die Jagdgenossenschaft stellt den Antrag bei der Unteren Jagdbehörde. Diese beurteilt, ob diese Jagdgenossenschaft das machen kann. Sollte sich herausstellen, dass die Jagdgenossenschaft das nicht in den Griff kriegt, fällt die Jagd in das alte System zurück, das ohne Abstriche befolgt wird.

(Albert Füracker (CSU): Dann muss doch ein Verbissgutachten gemacht werden!)

- Das Verbissgutachten wird weiterhin gemacht. Das soll bleiben. Auch die Zuständigkeit soll bei der Unteren Jagdbehörde bleiben.

Alles bleibt wie bisher, nur das Pilotprojekt soll auf gesetzliche Beine gestellt werden. Sonst sind keine Änderungen vorgesehen.

Ich lasse ein paar Sekunden meiner Redezeit übrig für eventuelle Nachfragen.

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich die Präsidentin des Vorarlberger Landtags, Frau Dr. Bernadette Mennel, und den Direktor des Vorarlberger Landtags, Herrn Dr. Peter Bußjäger, herzlich willkommen heißen.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Dr. Mennel und Herr Dr. Bußjäger statten dem Bayerischen Landtag einen Besuch ab, zum einen zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch über die Parlamentsarbeit, zum anderen zum Austausch über die Arbeit im Rahmen der Bodenseekonferenz. Das sind zwei wichtige Dinge. Wir freuen uns, dass wir in gutnachbarlicher Gemeinschaft zusammen beraten können. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Aufenthalt und eine gute Reise zurück nach Vorarlberg.