Annette Karl
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Last Statements
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen! Der LEP-Entwurf, der uns heute vorliegt, hat eine lange Geschichte hinter sich, eine Geschichte von falschen Weichenstellungen, handwerklichen Fehlern und einem völligen Unverständnis aufseiten der politisch Verantwortlichen für das, was die Landes- und Raumplanung leisten soll und leisten kann.
Das Landesentwicklungsprogramm ist eine Vision. Es ist ein Leitbild für Bayern 2025. So ist es auch überschrieben. Es ist ein Leitbild für alle Vorgänge, die einen Raumbezug haben und sich nicht im Nirwana oder in der Stratosphäre abspielen. Ein solches Leitbild zeigt im Idealfall das Gesicht Bayerns in den nächsten Jahrzehnten. Es zeigt aber auch – und gerade da wird das mangelnde Verständnis deutlich – die Wege dorthin. Es zeigt die Wege in eine gute Zukunft Bayerns unter den Herausforderungen unserer Zeit. Zu diesen Herausforderungen gehört der demografische Wandel, der dazu führt, dass wir uns über die Partizipation der Jugend Gedanken machen müssen, die zahlenmäßig immer weniger wird, dass wir uns aber genauso um eine seniorengerechte Gesellschaft kümmern müssen.
Zu den Herausforderungen gehören auch die Energiewende, der Klimawandel, unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Landesteilen und die marode Infrastruktur bei vielen Straßen und Brücken. Ein
gutes LEP, wie wir es uns vorstellen, stellt sich diesen Herausforderungen, vermittelt Orientierung für Bürger und nachgeordnete politische Ebenen und setzt klare Leitplanken und Spielregeln für die Entwicklung Bayerns überall dort, wo es notwendig ist. Das LEP ist kein Selbstzweck, sondern es verlangt unser Handeln. Ein gutes Landesentwicklungsprogramm erkennt an, dass es unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum gibt. Wo ich einen Discountmarkt baue, kann ich kein Windrad mehr hinstellen. Wo eine Autobahn entlangführt, kann ich kein Naturschutzgebiet mehr ausweisen. Ein Landesentwicklungsprogramm hat nun gerade die Aufgabe, für diese Konflikte Lösungs- und Entscheidungsstrategien vorzugeben. Das ist der einzige Grund, weshalb wir überhaupt ein solches Programm schreiben. Wenn ich alles laufen lassen wollte, könnte ich mir die Mühe sparen.
Ein Landesentwicklungsprogramm fußt auf dem Verständnis, dass der Staat seinen Gestaltungsauftrag annimmt und eine klare, aktive Rolle bei der Zukunftsgestaltung spielt. Dazu gehört aber auch, dass von staatlicher Seite von Zeit zu Zeit Entscheidungen getroffen werden müssen, die nicht allen gefallen können. Dazu gehört die Setzung von Prioritäten im Verkehrsbereich, um nur eine Entscheidung zu nennen. Ich zitiere Franz Josef Strauß sehr ungern, aber er hat dazu das Richtige gesagt. Er hat einmal gesagt: "Everybody’s darling is everybody’s Depp." Das heißt in dem Fall, ein LEP kann es nicht jedem recht machen, sondern irgendwann muss entschieden werden, in welche Richtung wir gehen wollen.
Der vorliegende Entwurf dagegen blendet konfliktreiche Themen entweder aus, verlagert sie auf die Zeit nach der Wahl – dazu komme ich noch -, oder er schiebt die Konflikte den unteren Ebenen zu in der Hoffnung, dass sich dort jemand findet, der mit genügend Kraft und Willen über die Konflikte entscheidet. Meine Damen und Herren, das ist das Gegenteil von guter und nachhaltiger Politik. Das ist einfach nur Murks im Quadrat.
Die Tatsache, dass sich Landespolitiker alle fünf Jahre dem Votum der Bürger zu stellen haben, darf nicht dazu führen, dass der Planungshorizont einer Staatsregierung allein vom Wahltag dominiert wird.
Dann nämlich wird aus einer Politik auf Sicht eine Politik im Blindflug.
Minister Zeil hat eben noch einmal betont, wie stolz er darauf ist, dass das LEP so kurz ist. Er hat damals bei der Verabschiedung im Kabinett gesagt: Wir reduzieren die Ziele auf ein Viertel und die Grundsätze auf ein Drittel. Dies hat er als großen Erfolg angepriesen. Der Maßstab für ein gutes und nachhaltiges LEP können aber nicht die Länge oder die Kürze oder die Anzahl der Ziele und Grundsätze sein. Nach dieser Logik wäre ein leeres Blatt Papier sicher der größte Erfolg, denn kürzer geht es nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Maßstab muss sein, ob man mit dem Programm die gesetzten Ziele erreichen kann. Kann man gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern schaffen? Gelingen damit der Ausbau und der Umbau der Energieversorgungsinfrastruktur? Erhält man die notwendige Infrastruktur überall in Bayern? Schafft man die Grundlage für eine weiterhin erfolgreiche Wirtschaft in ganz Bayern? Erhält man die Lebensgrundlagen auch für die nächsten Generationen? Nur dies, aber nicht die Länge oder Kürze eines Textes, muss der Maßstab sein.
Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass es nur ein einziges Kapitel gibt, in dem sehr detailliert zur Sache gegangen wird. Das ist das Kapitel über den Flugverkehr in Bayern. Darin wird auch noch der letzte Luftlandeplatz besprochen und zum Ausbau vorgesehen, unabhängig davon, ob die Bürger, die Wirtschaft oder irgendjemand das will. Ich nenne nur das Beispiel Weiden. Der Bürgerwille wird komplett missachtet, denn die dritte Startbahn wird weiterhin als Ziel ins Landesentwicklungsprogramm hineingeschrieben. Wir fordern, diese herauszustreichen, damit sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Flughafenbetreiber endlich Planungssicherheit haben.
Dagegen werden in anderen Kapiteln, zum Beispiel im Kapitel über die Energieversorgung, die von herausragender Bedeutung ist, lediglich Hinweise auf ein völlig unverbindliches Konzept gegeben. In diesem Fall ist es das Energiekonzept der Staatsregierung. Diese Vorgehensweise ist noch nicht einmal von einer exzessiven Auslegung des Doppelsicherungsverbotes gedeckt, denn ein Konzept mag alles sein, es ist aber auf keinen Fall eine verbindliche Fachplanung.
Meine Damen und Herren, ein gutes Landesentwicklungsprogramm trägt der Tatsache Rechnung, dass es alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns betrifft. Es setzt damit auf eine aktive und breite Bürger- und Ex
pertenbeteiligung. Darunter verstehe ich ausdrücklich nicht das notdürftige Einhalten gesetzlicher Vorschriften mit Verbandsanhörungen, die grundsätzlich in den Ferien stattfinden und ohne jeglichen Bürgerdialog.
Dass man es auch anders machen kann, zeigen die Beispiele der Schweiz oder der Region Hannover. So ein Vorgehen ist natürlich aufwendig, das gestehe ich zu. Es ist aufwendig, es kostet Zeit, aber die Zeit war da, man hätte die ersten drei Jahre dieser Legislaturperiode nur nicht mit völlig untauglichen Ansätzen vertrödeln dürfen.
Auch die Raumakademien haben bei einem solchen Dialogprozess jede Hilfe angeboten, man hätte sie nur annehmen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss bei dieser Vorgehensweise der Staatsregierung langsam mutmaßen, dass zu viel Kritik und Anregungen überhaupt nicht erwünscht waren, getreu dem Motto von Herrn Kollegen Huber: Wer einen Teich austrocknen will, der darf die Frösche nicht fragen. - Das musste jetzt kommen.
Wenn in der Konsequenz aber wichtige Verbände wie der Städtetag und der Einzelhandelsverband bei sie betreffenden wichtigen Themen gar nicht eingeladen werden oder wenn die Verbände schon jetzt für die letzte notwendige Anhörung, den Text der Verordnung bekommen, bevor der überhaupt endgültig durch das Parlament gegangen ist, dann ist das eine schwere Missachtung des Parlaments und gesellschaftlich wichtiger Akteure.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die CSU scheint von diesem Entwurf alles andere als begeistert zu sein. Ich erinnere mich noch an den Ausspruch von Herrn Kollegen Schöffel: Der Knaller ist es nicht.
Das war sehr diplomatisch ausgedrückt. Deshalb hat die CSU auch per Beschluss festhalten lassen, dass gleich nach der Wahl 2014 eine Teilfortschreibung zu den zentralen Orten stattfinden wird. Da heute auch Bürgermeister anwesend sind, lassen Sie mich dies ein bisschen ausführen. Man muss sich das wirklich einmal vor Augen halten: Im Jahr 2006 beschließt der
Landtag wegen der zentralen Orte eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, weil dieses System nicht mehr passt. Aus der Teilfortschreibung wird dann, aufgrund der Initiative des Ministerpräsidenten, eine Gesamtneufassung. Die liegt uns jetzt vor. Und nun wird gesagt, mit den zentralen Orten haben wir uns in den ganzen fünf Jahren nicht beschäftigt, das ist uns jetzt vor der Wahl auch etwas zu schwierig, jemandem auf die Füße zu treten, also verabschieden wir das jetzt mal und machen dann, nach der Wahl, munter weiter.
So geht das nicht, so kann man mit Bürgermeistern auch nicht umgehen!
Wir werden diesen Entwurf, dieses Sammelsurium ohne System, ohne Konzept und ohne Plan ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Initiativrecht für diese Verordnung liegt bei der Staatsregierung, das heißt, als Fraktion oder als Parlament können wir keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Ich betone das ausdrücklich, damit nicht wieder die Mär verbreitet wird, wir würden nur kritisieren und hätten keine eigene Vorstellung, wohin es denn gehen soll. Wir haben deshalb mit einigen exemplarischen Änderungsanträgen Punkte beispielhaft hervorgehoben, mit denen wir unsere Vorstellungen deutlich machen wollen. Diese Punkte können weder allumfassend sein noch jeden Bereich der Verordnung erfassen, sonst hätten wir wieder einen eigenen Entwurf. Ein Teil davon steht nachher auch zur namentlichen Abstimmung.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf diese Punkte eingehen. Der erste und wichtigste Punkt: Nachdem unser Antrag, sich für die Erarbeitung eines guten LEP ausreichend Zeit zu nehmen, von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde, wird eine SPD-geführte Staatsregierung ab Oktober umfassend anfangen, an einem neuen LEP zu arbeiten.
- Ob dann die FDP noch im Landtag ist, wird sich zeigen.
Wir werden Kommunen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Sozialverbände, Umweltorganisationen und vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger in einem umfassenden Diskurs beteiligen. Zu den exemplarisch genannten Themen: Um gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen zu schaffen,
genügt es nicht, lieber Herr Minister Zeil, dieses Ziel mit ein paar schönen, lapidaren Sätzen ins Programm zu schreiben. Dieser Handlungsauftrag steht schließlich schon seit 50 Jahren im Grundgesetz, ohne dass man das Ziel erreicht hätte, und in die Bayerische Verfassung schreiben wir es jetzt auch noch hinein. Bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist nämlich nicht der Weg das Ziel, sondern man muss irgendwann auch mal am Ziel ankommen, sonst werden sich die Bevölkerungsverschiebungen innerhalb Bayerns noch weiter verstärken, und das will keiner von uns. Wir brauchen deshalb einen tauglichen Instrumentenkasten, wir brauchen innovative Finanzierungsmodelle, passgenaue staatliche Förderprogramme und den Auftrag an die Regionen, für ihre Heimat eigene Konzepte und Strategien zur Entwicklung auszuarbeiten.
Dieses Ziel, das wir gefordert haben, hätte dann zwei Folgen: Zum einen setzen wir auf die Kompetenz der Menschen vor Ort; die wissen nämlich am besten, was ihrer Region hilft, viel besser als jede Ministerialbürokratie in München.
Zum anderen bedeutet ein verbindlicher staatlicher Auftrag an die Regionen nach dem Konnexitätsprinzip auch die Verpflichtung für den Staat, diese Regionen bei ihrer Regionalentwicklung finanziell und personell zu unterstützen. Die freiwillige Regionalentwicklung, die Sie den Kommunen und Regionen einräumen, hat nämlich den durchaus beträchtlichen Nachteil, dass das nur die machen können, die es sich leisten können. Die Regionen, die gut dastehen, können sich eine solche Infrastruktur schaffen. Die Regionen aber, denen es nicht so gut geht, die finanzielle Kalamitäten haben, können es sich nicht leisten; dabei hätten es gerade die am nötigsten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Tagen aus aktuellem Anlass viel über das Thema Flächenversiegelungen geredet und über die Wichtigkeit von Retentionsflächen, um Hochwasserereignisse einigermaßen erträglich zu halten. Minister Huber hat darauf hingewiesen, ebenso wie Minister Brunner. In diesem Licht erschüttert es schon, dass sich auch die CSU unter dem Mäntelchen einer Deregulierung und einer angeblichen Stärkung der Kommunen dazu hergibt, die Regelungen für die Siedlungsentwicklung massiv aufzuweichen und damit dem Flächenfraß Tür und Tor zu öffnen. Hier sind wir wieder bei der Notwendigkeit, dass eine Staatsregie
rung wenigstens ab und zu Entscheidungen treffen muss, die nicht jede Lobbygruppe glücklich machen.
Es ist für uns ein Skandal, dass Krokodilstränen über Flächenfraß und fehlende Retentionsflächen vergossen werden und im gleichen Atemzug das Anbindegebot ausgehöhlt wird, damit auch noch die letzte Wiese bebaut werden kann, statt dass die Potenziale der Innenentwicklung stärker genutzt werden. Leider befinden sich die FREIEN WÄHLER mit ihrem Änderungsantrag auch auf diesem - nach unserer Meinung Irrweg.
Ich fasse kurz zusammen: Wir brauchen ein LEP, das den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist, das Bayern als attraktiven Standort für Wirtschaft und Bürger auch in Zukunft erhält, das nicht nur klingende Worthülsen enthält, sondern Ziel, Weg und Überprüfungsmöglichkeiten für die Zukunft ganz Bayerns vorgibt. Lieber Herr Minister Zeil, dieser Entwurf hilft Ihnen im Wahlkampf auch nicht. Ziehen sie ihn zurück, und lassen Sie uns alle einen neuen Anfang machen.
Lieber Herr Kollege von Gumppenberg! Vielleicht darf ich zunächst einmal festhalten, dass auch wir beide uns gut verstehen. Des Weiteren möchte ich festhalten, dass Bayern sicher in vielen Bereichen einen Oscar verdient hat, beim Breitbandausbau aber leider nicht. Sie haben sehr richtig gesagt, dass es eine Zeit dauert – bis zu 18 Monaten -, bis das Geld bei den Kommunen ankommt. Daher meine Fragen:
Erstens: Warum haben Sie ein Jahr verschlafen und ein Jahr förderfreie Zeit verstreichen lassen, obwohl wir vonseiten der Opposition immer angemahnt haben, dass rechtzeitig mit den Planungen für ein neues Förderprogramm begonnen werden muss, damit keine Förderlücke entsteht?
Zweite Frage: Warum müssen Kommunen, gerade kleine Kommunen, die eine Beratung dringend nötig haben, monatelang darauf warten, dass jemand vom Breitbandkompetenzzentrum bei ihnen vorbeikommt, um sie zu unterstützen? Das hat etwas mit der mangelhaften personellen Ausstattung dieses Kompetenzzentrums zu tun.
Deshalb meine dritte Frage: Wenn Sie, was sehr positiv ist, 500 Millionen Euro zwar nicht in die Hand genommen, aber in die Haushalte eingestellt haben, warum ist dann dieses Breitbandkompetenzzentrum nicht den Aufgaben angemessen und viel zu schlecht ausgestattet?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten des Landtags sind sich parteiübergreifend darin einig, dass das drohende Fördergefälle von 25 % zwischen den Grenzregionen in Bayern und Tschechien unbedingt verhindert werden muss. Wir alle wissen, dass dies völlig kontraproduktiv für die Ansiedlung neuer Unternehmen in unseren ländlichen Regionen wäre.
Lassen Sie mich aber schon die Frage stellen: Was macht die Staatsregierung bzw. die zuständige Ministerin Emilia Müller in dieser Causa seit ungefähr einem Jahr? – Sie machen das, was sie immer machen: Zu Hause in Bayern wird verbal der Löwe gegeben; in Brüssel, wo es darum geht, die Interessen effektiv durchzusetzen, wird ein Bettvorleger daraus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Europaministerin scheut sich bei ihren monatlichen Erfolgsmeldungen per Pressemitteilung nicht davor, mit Copy & Paste zu arbeiten. Allerdings kopiert sie im Gegensatz zu Herrn zu Guttenberg nur sich selber. Ich gebe Ihnen zwei kurze Beispiele – Pressemitteilung Emilia Müller, 01.02.2013:
Bayern setzt sich weiter mit großem Nachdruck für ausreichende Regionalfördermöglichkeiten in der neuen Förderperiode ab 2014, insbesondere im ostbayerischen Grenzgebiet ein. … Wir brauchen vor allem für unsere Unternehmen in den ostbayerischen Grenzgebieten ausreichende Fördermöglichkeiten, damit das Fördergefälle zu Tschechien nicht zu groß wird.
Pressemitteilung Emilia Müller, 15.4.2013:
Bayern setzt sich weiterhin mit großem Nachdruck für ausreichende Regionalfördermöglichkeiten in der neuen Förderperiode ab 2014, insbesondere im ostbayerischen Grenzgebiet ein. … Bayern braucht vor allem für die Unternehmen in den ostbayerischen Grenzgebieten ausreichende Fördermöglichkeiten, damit das Fördergefälle zu Tschechien nicht zu groß wird.
Und so weiter, und so weiter. In jeder Pressemitteilung das Gleiche.
Jetzt kommt als Krönung dieser sensationellen Aktivitäten der Staatsregierung der Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen, der die Staatsregierung auffordert, sich weiterhin auf Bundes- und europäischer Ebene einzusetzen – wir wissen schon – für Regionalfördermöglichkeiten und so weiter, und so weiter.
Der geneigte Leser fragt sich, was dieser Dringlichkeitsantrag denn eigentlich soll. Hat etwa die Staatsregierung angekündigt, ihre ach so tollen Bemühungen einzustellen, dass man sie auffordern müsste, damit weiterzumachen? Oder haben die Regierungsfraktionen etwa den Eindruck gewonnen, dass man die Staatsregierung zum Jagen tragen muss? Oder geht es vor allen Dingen darum, davon abzulenken, dass die Bayerische Staatsregierung bis jetzt in ihren Bemühungen in Brüssel vollkommen erfolglos ist?
Das hat möglicherweise etwas damit zu tun, dass bei jeder anderen Gelegenheit gebetsmühlenartig und durchaus richtig betont wird, dass Bayern das schönste, das beste, das wirtschaftlich stärkste und vor allen Dingen das reichste Land Europas ist.
- Das ist alles richtig, ganz genau, lieber Kollege. Das macht aber die Begründung etwas schwierig, warum die EU, also die armen Nachbarn Bayerns nun gerade die Förderung der Grenzgebiete Bayerns zahlen sollen und warum das Bayern nicht selber macht.
Wir brauchen etwas weniger Großmannssucht in der Selbstdarstellung und dafür deutlich mehr Durchsetzungsvermögen in Brüssel, dann werden wir auch gemeinsam erfolgreich sein für unsere Grenzregionen und für unseren ländlichen Raum.
Dem Antrag stimmen wir zu. Vielleicht setzt er die Staatsregierung und Emilia Müller endlich in Trab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ringen um eine gute Landesentwicklung und ein gutes Landesentwicklungsprogramm geht in die nächste Runde. Die Zweite Lesung zum Thema Doppelsicherungsverbot im Landesplanungsgesetz bietet uns heute noch einmal eine gute Gelegenheit dazu.
Nach dem uns vorgelegten Zeitplan soll dem Landtag am Donnerstag ein offizieller Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vorgelegt werden. Die Behandlung dieses Themas ist ein Armutszeugnis für die Staatsregierung.
Zwei Tage vor der Zuleitung an den Landtag gibt es immer noch ein Herumdoktern an einem jetzt schon völlig untauglichen Entwurf, bei dem man keinerlei Leitplanken eingezogen hat, weder bei der Energie, noch beim demografischen Wandel noch bei der Infrastruktur.
Im Gegenteil. Bei wichtigen Punkten wie Anbindegebot und Einzelhandelsziel legen Sie, meine Damen und Herren von den Mehrheitsfraktionen, ein fast schon schizophrenes Verhalten an den Tag. Der eine Teil der Staatsregierung signalisiert dem Gemeindetag Unterstützung für weitere Aufweichungen, der andere Teil, wie zum Beispiel Minister Kreuzer, sichert dem Einzelhandelsverband beim Neujahrsempfang Unterstützung für die gegenteilige Position zu.
Bevor es dann im Kabinett so richtig rumpelt, gibt es einen Rapport beim Ministerpräsidenten. Es wird debattiert und heraus kommt ein typischer Seehoferscher Formelkompromiss. Man macht es wie bei der Donau: Man verschiebt das Problem bis nach den Wahlen.
Minister Zeil hat gerade angekündigt, dass es nach den Wahlen eine Teilfortschreibung zum Thema Anbindegebot und Einzelhandel geben wird. Nun, da fange ich doch gleich richtig an und mache gleich etwas Vernünftiges. Dann muss ich nicht etwas ankündigen, was ich nach den Wahlen korrigieren muss. In allen anderen Bereichen kaschieren Sie Ihre völlig unterschiedlichen Auffassungen durch wolkige, unverbindliche Prosa, die keinerlei Arbeitsgrundlage für Regionalplaner bietet. Sie ignorieren die großen Zukunftsherausforderungen demografischer Wandel, Bevölkerungsverschiebung, Energiewende und damit verdient Ihr Landesentwicklungsprogramm seinen Namen nicht.
Deshalb erneut mein Appell: Nehmen Sie sich eine Denkpause, klären Sie endlich Ihre Positionen, entwickeln Sie ein Programm, das alle Regionen unserer Heimat nachhaltig voranbringt. Fangen Sie noch einmal bei Ihrem so geliebten weißen Blatt Papier an und machen Sie es dann besser.
Die Abschaffung des Doppelsicherungsverbotes bietet Ihnen dabei wichtige zusätzliche Spielräume. Wir stimmen dem Entwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kinder sind in den Jahren 1984, 1986, 1989 und 1990 geboren. Ich bin somit eine der Mütter, über die heute so viel geredet wird. Ich glaube, es macht Sinn, dass einmal eine Betroffene dazu das Wort ergreift.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für meine Fraktion sage ich: Natürlich gibt es keine Kinder erster und zweiter Klasse. Es ist völlig egal, ob sie vor 1992 oder danach geboren sind. Deshalb muss diese Gerechtigkeitsfrage bei der Rente gestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb hat die Bundes-SPD in ihrem neuen Rentenkonzept festgelegt, dass ein Konzept für die Realisierung der Angleichung von Anrechnungszeiten erarbeitet werden soll. Genau dies werden wir ab Herbst in Regierungsverantwortung in Berlin auch tun.
Wie geht denn die CSU mit diesem Thema um? − Meines Wissens ist sie immer noch Teil der Bundesregierung.
Hat die CSU die CDU von der Wichtigkeit dieses Themas überzeugt wie wir unsere Bundespartei? − Mitnichten! Hat sie im Kabinett eine Mehrheit für dieses Projekt erkämpft? − Mitnichten! Ganz im Gegenteil, es gab eine Vollklatsche von Finanzminister Schäuble, der dafür gar kein Geld ausgeben will. Das war also eine Niederlage für die CSU auf der ganzen Front.
Sie haben in Berlin die Standfestigkeit und Durchsetzungskraft eines Wackelpuddings gezeigt.
Damit dies bei den betroffenen Müttern nicht so offensichtlich wird, kommt jetzt dieser populistische Antrag, mit dem Sie Ihre eigene Regierungsunfähigkeit kaschieren wollen.
Ich appelliere deshalb an Sie: Stellen Sie keine müßigen Anträge, sondern handeln Sie endlich! Noch haben Sie dazu in Berlin Zeit. Legen Sie endlich ein vernünftiges Konzept gegen Altersarmut von Frauen vor. Meine Kollegin hat dafür schon viele Hinweise gegeben. Das würde Sie ein bisschen glaubwürdiger machen. Das wäre ein Zeichen dafür, dass es Ihnen vielleicht doch um etwas anderes geht als nur um billiges Wahlkampfgetöse auf dem Rücken der betroffenen Mütter.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich am Beginn meiner Rede zunächst bei den Kollegen Paul Wengert und Susann Biedefeld für ihren Einsatz im Haushaltsausschuss sowie bei allen Mitgliedern der Verwaltung, die an der Erstellung dieses Haushaltsentwurfs beteiligt waren, bedanken. Der Haushalt wird in Zeiten hoher Steuereinnahmen, also in einer sehr komfortablen Situation, aufgestellt. Bei allen Einzelhaushalten; vor allem beim Haushalt des Wirtschaftsministeriums stellt sich die Frage: Wie wird diese komfortable Situation genutzt? Wird sie genutzt, um Impulse zu setzen, Grundlagen zu legen für eine moderne, nachhaltige und ausgleichende Wirtschaftspolitik, für eine Wirtschaftspolitik, die die Existenz und Entwicklungsgrundlagen für diese Generation und die nächsten erhält und verbessert? Wird sie genutzt für eine Wirtschaftspolitik, die von dem Ziel Wachstum geprägt ist; Wachstum im Bereich der Ökonomie − denn nur wenn Werte erwirtschaftet werden, gibt es auch etwas zu verteilen -; Wachstum im Bereich Ökologie − denn nur wenn Ressourcen geschont und effizient genutzt werden, kann Nachhaltigkeit stattfinden -; Wachstum im Bereich Innovation − denn Bayerns Wirtschaft kann nur durch hohe Qualität langfristig erfolgreich sein, nicht durch Billigheimerei -; Wachstum im Bereich Gerechtigkeit und Ausgeglichenheit − denn nur ein Land im Gleichgewicht bleibt auf die Dauer an der Spitze -;
Wachstum im Bereich soziale Verantwortung und gute Arbeit − denn nur Menschen mit sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen können Familien gründen und Bayerns Zukunft gestalten?
Sieht man sich den Siebener-Haushalt daraufhin an, macht sich leider Enttäuschung breit. Die Chance zum Gestalten wird verpasst. Da hilft auch ständig wiederkehrendes Selbstlob nicht. Herr Wirtschaftsminister, Sie schreiben sich allwöchentlich die guten Zahlen von Bayerns Wirtschaft auf Ihre Fahnen und verkennen dabei, dass diese zuallererst ein Verdienst der hart arbeitenden Bürgerinnen und Bürger in Bayern sind, die in der Krise durch Lohnverzicht einen großen Beitrag zur schnellen Überwindung der Krise geleistet haben.
Es ist auch ein Verdienst der Unternehmen in Bayern.
So ist Ihr Selbstlob Schönschauerei, die an Realitätsverweigerung grenzt. Es erinnert an einen Menschen, der sich im Winter im Wohnzimmer vor seine Strandfototapete stellt und dann anfängt, sich mit Sonnenöl einzuschmieren.
Die Vorlage des Siebener-Haushalts zeichnet sich durch überbordende Durchschnittlichkeit aus: keine Impulse, keine Schwerpunktsetzungen; dafür Kürzungen im Bereich regionale Wirtschaftsförderung.
Was sind die ständigen Sonntagsreden, was ist die geplante Verfassungsänderung zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse wert, wenn ein Haushalt gerade im Bereich des regionalen Ausgleichs gekürzt wird? Unsere Änderungsanträge dazu wurden leider abgelehnt. Anscheinend herrscht bei der Staatsregierung und den Regierungsfraktionen das Prinzip Hoffnung auf endlos sprudelnde EU-Gelder aus dem EFRE-Fonds vor. Das Prinzip Hoffnung ist aber keine Grundlage einer seriösen Politik.
Wir brauchen klare Anstrengungen und Konzepte gegen die Einwohnerverluste in Nordbayern, die auch im Bericht der Staatssekretärin Hessel an das Kabinett deutlich wurden. Aber dazu kommt nichts anderes als blumige Ankündigungen − die haben wir gestern gehört − des Ministerpräsidenten, der gesagt hat: Wir vernetzen unsere Stärken. Das ist gut und schön, aber die Schwachen fallen durch die Netzknoten hindurch. Oder was passiert mit denen?
Herr Minister Zeil, gehen Sie endlich weg von der Politik der starken Stärken, weg von der Leuchtturmpolitik, die zu viele dunkle Flecken hinterlässt!
Der Ministerpräsident sollte nicht schon wieder neue Gesprächsrunden für weitere Zukunftsprojekte bezüglich Arbeitsplätze im ländlichen Raum ankündigen. Die CSU regiert in Bayern seit über 50 Jahren. Die Probleme der ländlichen Räume gibt es schon fast genauso lange.
Nach 50 Jahren muss mit dem Reden über die Probleme endlich einmal Schluss sein. Es wird Zeit, die Lösungen anzupacken. Aber Sie alle handeln nach dem alten Motto: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, gründ’ ich einen Arbeitskreis.
Lassen Sie mich einige Bereiche aus dem SiebenerHaushalt näher beleuchten. Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist das Rückgrat der Wirtschaft in Bayern.
Es gilt deshalb, Projekte nicht nur in den Bundesverkehrswegeplan einzustellen, sondern auch für eine schnelle Realisierung zu sorgen. Zu einer guten Infrastruktur gehören aber nicht nur Straßen, Schienen und Wasserwege, sondern auch die gesamte, sagen wir einmal: Hardware drumherum. In dem Zusammenhang ist es ein Skandal, dass von 1.000 Bahnhöfen in Bayern 800 noch immer nicht barrierefrei sind.
Umso unverständlicher ist es, dass unser Antrag für ein Programm der Modernisierung bayerischer Bahnhöfe von der Regierungsmehrheit abgelehnt worden ist. Die Kommunen hätten da eine Unterstützung nötig gehabt, um in diesem Bereich die Inklusion vorantreiben zu können.
Zur Infrastruktur gehört natürlich auch die Kommunikationsinfrastruktur, gehören also die schnellen Netze. Herr Huber, ich kann mich noch gut an Ihre Ausführungen erinnern, als Sie sagten, dass der Markt alles regle. Herr Minister Zeil hat in diesem Punkt auf die Opposition gehört. Er hat zwar gegen seine ordnungspolitischen Grundprinzipien verstoßen, aber Bayern einer flächendeckenden Breitbandversorgung ein Stück weit nähergebracht.
Leider wurde das Jahr 2012 für den weiteren Ausbau durch die verpennte Ausarbeitung eines neuen Förderprogramms völlig verschenkt. Umso mehr hoffen wir, dass jetzt die Fördergelder schnell und unbürokratisch an die Kommunen gehen, damit die schöne, neue digitale Welt in ganz Bayern Einzug halten kann.
Da sich das neue Förderprogramm durch einen riesigen Bürokratismus auszeichnet, haben wir eine Aufstockung der Mittel für das Breitbandkompetenzzentrum von 1,5 auf 3 Millionen Euro pro Jahr beantragt. Damit kann wirklich die Grundlage dafür gelegt werden, dass ausreichend kompetentes Personal eingestellt werden kann, welches den Kommunen beratend zur Seite steht. Leider wurde auch hier mit der Ablehnung des Antrags die Chance verpasst.
Die Arbeitslosenzahlen in Bayern − das wurde schon gesagt − sind sehr erfreulich. Auch die peripheren Regionen holen hier auf. Herr Minister Zeil, zur Betrachtung des Arbeitsmarkts gehört aber auch die Auseinandersetzung mit der Qualität der Arbeitsplätze. Die Zahl der prekären, mies bezahlten Jobs steigt immer weiter. 400-Euro-Jobs verdrängen in zunehmendem Maß reguläre Arbeitsplätze, wie eine aktuelle Studie des IAB, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor
schung, zeigt. Jeder weiß: Schlecht bezahlte Arbeitsplätze führen konsequenterweise zu Armut im Alter.
Die steigende Altersarmut kann uns nicht gleichgültig lassen. Nötig ist deshalb endlich ein Vergabe- und Tariftreuegesetz, damit Wettbewerb nicht weiter über Lohndumping stattfindet.
Ebenso unverzichtbar ist schließlich ein flächendeckender Mindestlohn. Am Konjunkturhimmel ziehen Wolken auf, zum Beispiel in den Zulieferbetrieben der Automobilindustrie. Die Kurzarbeiterregelungen müssen darauf reagieren. Die Möglichkeit der Verlängerung von Kurzarbeit ist hier ein erster wichtiger Schritt.
Gerade in Zeiten zunehmender Herausforderungen ist eine Wirtschaftspolitik im Dialog gefragt unter Einbeziehung von Betrieben, Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Kammern, Gewerkschaften, Betriebsräten und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Politik schafft keine Arbeitsplätze, kann aber die Bedingungen dafür deutlich verbessern. Eine Politik nur der ruhigen Hand und des alleinigen Zuwartens ist hier nicht hilfreich.
Moderne Wirtschaftspolitik braucht einen klaren Fokus auf Innovations- und Forschungsförderung. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass über die Nachschubliste 35 Millionen Euro zusätzlich für die Technologieförderung bereitgestellt wurden.
Aber Voraussetzung für technische und organisatorische Innovation sind vor allem qualitativ hochwertige Ausbildung und eine leistungsfähige Wirtschafts- und Forschungsinfrastruktur. Wir brauchen deshalb gute Bildungseinrichtungen, die Abschaffung der Studiengebühren und endlich einen Fokus auf eine vernünftige Kinderbetreuung.
Bei der Innovations- und Forschungsförderung gilt es, nicht nur auf exportorientierte Leuchttürme zu setzen, sondern auch die sogenannten alten Branchen einzubeziehen, die für die Wertschöpfungsketten wichtig sind. Der Anteil der F&E-Aufwendungen muss deutlich erhöht werden, damit Zukunftschancen gefördert werden. Handwerk und Mittelstand brauchen bei all unseren Anstrengungen eine stärkere Beachtung. Zum Bereich Energie wird sich Kollege Ludwig Wörner äußern. Zum Bereich Tourismus wird Kollege Wengert Näheres darlegen.
Ich habe es bereits gesagt: Die Chancen für eine Gestaltung der Wirtschaft sind mit diesem Haushalt verpasst worden. Deswegen werden wir ihn ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die durchaus chaotischen Vorgänge vom 4. Mai im Zusammenhang mit der Bekannt
machung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die sich um die Frage gerankt haben, wer sich nun eigentlich nachts ein Bier oder eine Semmel kaufen darf, haben gezeigt, dass es sehr wohl eine große Notwendigkeit für ein eigenes Ladenschlussgesetz in Bayern gibt, um ein für allemal klare Regelungen zu schaffen.
Die SPD ist bereits seit dem Jahr 2010 unterwegs zu einem neuen Ladenschlussgesetz. Leider ist unser Gesetzentwurf damals genauso abgelehnt worden wie der erste Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER stößt bei der SPD-Fraktion auf große Sympathie. Das liegt auch daran, dass er dem unseren von damals sehr ähnelt. Anstatt, wie es vonseiten der Staatsregierung geschieht, ständig neue, untaugliche Versuche zu unternehmen, das Bundesgesetz an die bayerischen Bedürfnisse anzupassen, wird in diesem Gesetzentwurf der verdienstvolle Versuch gemacht, klare Regelungen für den Alkoholverkauf zu schaffen, die Situation an Reisebus-Terminals klarzustellen und eine korrekte Regelung für die Tourismusregionen zu schaffen.
Die SPD-Fraktion verficht seit Langem ein klares Alkoholverkaufsverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Dies ist sicher kein Allheilmittel gegen Alkoholmissbrauch, aber ein sehr wichtiger Baustein der Prävention.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, etwas schwieriger ist der Artikel 14 im vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung von zwei zusätzlichen Event-Abenden. Der dahinterstehende Impetus, die Durchführung verkaufsoffener Abende für die Kommunen zu entbürokratisieren, ist sinnvoll und richtig. Die Fragen, die es zu stellen gilt, lauten: Werden die Interessen der Beschäftigten dadurch unangemessen beeinträchtigt? Wird es durch die Vereinfachung des Verfahrens eine Ausweitung der Zahl der Event-Abende geben, ja oder nein? Werden sich die Kommunen nach der angenommenen Logik verhalten, wenn es so einfach ist, einen Event-Abend durchzuführen, und sie nicht mehr hundert Papiere ausfüllen und sich 25 müßige Gründe dafür einfallen lassen müssen? Werden die Kommunen alle Möglichkeiten nutzen, sodass es zu einem massiven Aufwuchs dieser Abende kommen wird?
In den weiteren Beratungen über diesen Gesetzentwurf werden wir diese Fragen vertiefen. Für die SPDFraktion kündige ich an, dass wir keiner Regelung und keinem Gesetzentwurf zustimmen werden, die unangemessene Verschlechterungen der Situation der Beschäftigten bewirken würden. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wieder Murmeltiertag. Das heißt, jetzt kommt die wöchentliche Dosis an Landesplanung, wie schon letztes Mal angekündigt. Der Anlass heute ist der Beschluss des Kabinetts, einen neuen Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm vorzulegen und in eine neue Anhörung der Verbände vom 30.11.2012 bis zum 14.01.2013 zu gehen. Die Reaktionen, die es auf diesen Entwurf vonseiten des Städtetags und von vielen anderen schon gibt, sowie die eigene Einschätzung machen deutlich, dass die Anregungen und die Fachkritik der Verbände aus der ersten Anhörung in den neuen Entwurf praktisch leider nicht aufgenommen worden sind.
Es gibt allerdings kleine Verbesserungen. So wird die Tourismuswirtschaft im LEP immerhin mit einem Satz gewürdigt. Die Gesundheitsversorgung hat jetzt − es war peinlich genug, dass das bisher nicht der Fall war − immerhin Zielcharakter und ist nicht mehr nur ein Grundsatz. Am neuen Entwurf fällt auf, dass vor allem der Lyrikteil immer größer geworden ist. Es gibt schöne, deskriptive Teile im Begründungstext; es gibt eine wunderbare Aufzählung, zum Beispiel all der verschiedenen Formen von erneuerbaren Energien im Energieteil, aber es gibt keinerlei Ansätze zu den raumordnerischen Erfordernissen der Energiewende, des demografischen Wandels und zu vielen anderen Themen. Die neuesten Statistiken der Entwicklung der Bevölkerung in Bayern zeigen den enormen Handlungsbedarf. Die Bevölkerungsverluste in den
nördlichen Regionen Bayerns und auch der Zuzugsdruck auf die großen Städte verschärfen sich immer mehr.
Was das Thema Energiewende betrifft: Biogasanlagen werden nun einmal nicht im Nirwana gebaut. Auch bei Windkraftanlagen und bei der Photovoltaik gibt es massive raumordnerische Konflikte, für die es vernünftige Lösungen geben muss.
Die Bereiche Bildung, Kultur, Soziales und Gesundheit werden im neuen Entwurf genauso stiefmütterlich behandelt wie im alten. Das zeigt, dass diese Bereiche kein Herzensanliegen der Staatsregierung sind. Hier verbindliche Zusicherungen für die jungen Menschen und die Familien in allen Teilen Bayerns zu machen, ist dann eine Versündigung am Gedanken gleichwertiger Lebensverhältnisse, wenn man hier außer schönen Worten nichts zu bieten hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein fauler Apfel wird auch dann nicht essbar, wenn man ihn mit Zuckerguss überzieht. Deshalb sage ich wiederum: Weg mit diesem Entwurf, bitte einen neuen Versuch!
Ich komme nun zum Thema Transparenz und Beteiligung, das sich die Staatsregierung in letzter Zeit auf die Fahnen geheftet hat. Minister Ramsauer hat eigens ein neues Konzept der Bürgerbeteiligung verabschiedet. Was macht die Staatsregierung? − Die erste Anhörung wurde in die Sommerferien gelegt, die zweite findet in der Weihnachtszeit und zwischen den Jahren statt, also genau in der Zeit, in der kommunale Gremien und Verbände aus gutem Grunde nur ganz selten tagen und sich dieser komplexen Materie nur mit Schwierigkeiten widmen können. Daran sieht man, dass die Angst der Staatsregierung vor dem real existierenden Bürger immer stärker wird. Am besten beteiligt man niemanden mehr, wurstelt sich durch und hofft, dass man den Entwurf irgendwie, am besten unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bis zum Wahltermin noch verabschiedet bekommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon hundertmal betont und tun das gerne jede Woche wieder, dass Qualität vor Schnelligkeit gehen muss. Es geht nicht an, ein Landesentwicklungsprogramm durchzuboxen, dessen einzige Qualität darin besteht, dass es etwas dünner ist als das letzte Exemplar. Die Zeit für die Anhörung muss ausreichend lang sein, damit alle Verbände den neuen Entwurf ausreichend diskutieren können. Die Anregungen müssen dann in einen hoffentlich besseren Entwurf des Landesent
wicklungsprogramms Eingang finden. Endlich müssen überfachliche Koordinierung und Konfliktlösungswege Einzug halten. Endlich muss die Aufgabe ernst genommen werden, Bayern für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir auch zustimmen.
Herr Kollege, Sie haben gesagt, das Landesentwicklungsprogramm soll helfend, koordinierend oder unterstützend bei der Umsetzung des Aktionsprogramms "Demografischer Wandel" sein.
Ich frage Sie deshalb: Wie soll das funktionieren, wenn alle Konkretisierungen zum Vorhalteprinzip im Landesentwicklungsprogramm, und zwar in beiden Entwürfen, nicht mehr im Ziel- und Grundsätzekatalog enthalten sind, sondern lediglich in dem völlig unverbindlichen Begründungsteil?
Lieber Herr Kollege von Gumppenberg, Ihre − um es höflich auszudrücken − sehr unpräzise Zitier- und Ausdrucksweise macht die Diskussion manchmal etwas schwierig.
Ich möchte erstens darauf hinweisen, dass ich nicht gesagt habe, das LEP sei schlecht. Das kann ich auch nicht sagen, weil es noch kein neues LEP gibt. Bisher liegen diverse Entwürfe vor, die wir in einem hoffentlich konstruktiven Prozess zu einem guten Ende führen können.
Das Zweite: Wenn Sie meine Erfolge im Wirtschaftsausschuss zitieren, finde ich das lobenswert. Dann müssen Sie aber auch die gebotene Unterscheidung zwischen dem Landesplanungsgesetz und dem Landesentwicklungsprogramm vornehmen. Das sind nämlich zwei unterschiedliche Dinge. Das Landesplanungsgesetz bietet die gesetzgeberische Grundlage für das, was im LEP geschrieben wird. Es ist tatsächlich gelungen, im Landesplanungsgesetz festzulegen, dass die Bereiche Bildung, Soziales, Kultur und Gesundheit weiterhin Raum im Landesentwicklungsprogramm finden. Leider ist, wie ich vorhin betont habe, die Umsetzung im Landesentwicklungsprogramm nach unserer Einschätzung noch sehr mangelhaft.
Leider kann ich beim Landesentwicklungsprogramm bis jetzt keine Erfolge feststellen, die wir im Wirtschaftsausschuss erzielt hätten. Es ist dort ja auch noch nicht behandelt worden. Es gibt auch keinen Entwurf für den Landtag.
In diesem Sinne bitte ich Sie, nicht immer Äpfel mit Birnen gleichzusetzen; denn wir wollen die gute Diskussionskultur im Wirtschaftsausschuss und auch hier zum Thema Landesentwicklungsprogramm fortführen. Uns eint ja das Ziel, dass am Ende etwas Gutes herauskommt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer meiner Lieblingsspielfilme trägt den schönen Titel "Und täglich grüßt das Murmeltier".
In diesem Spielfilm geht es um einen abgehobenen, arroganten Großstadtjournalisten, der gezwungen wird, alle Jahre über den Murmeltiertag zu berichten. Er gerät in eine Zeitschleife, und erst als er sich verändert, als er die Umgebung wahrnimmt und den Menschen auf Augenhöhe begegnet, auch den Men
schen in den ländlichen Regionen, kommt er aus dieser Zeitschleife wieder heraus.
Die Variante bei uns im Landtag heißt: "Und wöchentlich grüßt die Landesplanung". Ich sage Ihnen ganz deutlich, lieber Herr Minister Zeil: Wir als Opposition haben kein Problem, das Thema wieder und wieder zu debattieren, auch hier im Plenum, und zwar so lange, bis der arrogante, abgehobene LEP-Entwurf, der uns momentan vorliegt, durch einen neuen ersetzt wird, der den Namen Entwicklungsprogramm auch wirklich verdient.
Wir erwarten einen Entwurf, der den Herausforderungen und Chancen der Zukunft gerecht wird und der dem Anspruch, eine Vision für Bayern 2025 zu sein, auch wirklich entspricht.
Ceterum censeo: Auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht an erster Stelle die Raumordnung und darauf folgt die Fachplanung. Also: Auf A folgt B. Auf Landesplanung folgt Fachplanung. Nicht umgekehrt und auch nicht nebeneinander her!
Deshalb darf es das Doppelsicherungsverbot, das es auch schon vorher gab, wenn überhaupt, dann nur in der sehr restriktiven Auslegung geben, wie es im LEP 2006 geschehen ist.
Im Unterschied zu der Begründung des Gesetzentwurfs der FREIEN WÄHLER waren wir uns als SPD von Anfang an bewusst, dass das Doppelsicherungsverbot im neuen Entwurf eben nicht sehr restriktiv angewandt wird, sondern höchstwahrscheinlich sehr inflationär. Das hat damit zu tun, dass das Wirtschaftsministerium es als oberstes Ziel bezeichnet, das Landesentwicklungsprogramm um jeden Preis und mit allen Mitteln zu kürzen und zu deregulieren. Wir haben deshalb vor einem halben Jahr bei der Neufassung des Landesplanungsgesetzes mit Änderungsanträgen versucht, das Doppelsicherungsverbot herauszustreichen. Leider haben wir dafür keine Mehrheit gefunden.
Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms - ich habe es schon gesagt - bestätigt die Richtigkeit unserer Einschätzung.
Die FREIEN WÄHLER haben drei Tage nach der Einreichung des Gesetzentwurfes zur letzten Plenarsitzung einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Dieser Dringlichkeitsantrag enthielt einen Antrag auf einen Bericht zu den Auswirkungen des Doppelsicherungsverbotes. Ich habe gedacht, der Gesetzentwurf sei eingebracht worden, weil die negativen Auswirkungen
allen bekannt gewesen seien. Und deshalb forderte dieser Gesetzentwurf die Abschaffung des Doppelsicherungsverbotes.
Aber egal. Begründung und Genese sind nicht Teil des Gesetzentwurfes. Deshalb, weil die Intention richtig ist, werden wir diesen Gesetzentwurf unterstützen.
Die Staatsregierung und die CSU-Fraktion haben in der letzten Zeit oft ihre Meinung geändert, um Probleme vor den Wahlen wegzuräumen. Ich erinnere an die Themen Breitbandausbau, Atomausstieg, Donauausbau und vieles mehr. Es sollte Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, also nicht schwer fallen, auch hier auf die Stimme der Vernunft zu hören und den Gesetzentwurf ebenfalls zu unterstützen.
Und wenn Sie dann schon dabei sind, wieder eine Kehrtwende zu vollziehen, tun Sie uns den Gefallen und schaffen die Studiengebühren gleich mit ab. Dann geschieht das alles in einem Aufwasch.
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Plenarsitzung mit einer Bildungsdebatte begonnen und schließen die Debatte über die Dringlichkeitsanträge mit einer Hausaufgabe für das Wirtschaftsministerium. Kollege Mütze hat den Entwurf, der nur in der Verbandsanhörung war, schon erschöpfend kritisiert. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich kann nur sagen, liebe Vertreter des Wirtschaftsministeriums, nutzen Sie die Chance, die Sie jetzt beim Entwerfen eines wiederum neuen Entwurfs haben, um ein gutes und nachhaltiges LEP auf den Weg zu bringen und dann diesen Entwurf im Landtag zur Diskussion zu stellen.
Der Dringlichkeitsantrag der SPD macht deutlich - ich habe den Eindruck, dass das vor allen Dingen im Wirtschaftsministerium in Vergessenheit geraten ist -, wozu Landesplanung überhaupt da ist und was sie leisten kann und soll. Die SPD steht für einen aktiven Staat, einen Staat, der den Gestaltungsanspruch annimmt und wahrnimmt. Es hat Bayern immer gutgetan, wenn sich der Staat dieses Gestaltungsanspruches bedient hat, sei es in der Wirtschaft oder in der Landesentwicklung. Die FDP forciert jetzt einen Nachtwächterstaat, der alles den Kräften des Marktes, den Einzelinteressen oder dem Zufall überlassen will. Das ist keine Option für eine gute Zukunft Bayerns.
Der gestaltende Staat, für den wir stehen, muss sich auch im Landesentwicklungsprogramm widerspiegeln. Es ist ein Staat, der aktiv ist und nicht nur aktivierend, ein Staat, der handelt und nicht nur moderiert, ein Staat, der klare Zielvorgaben hat und nicht nur die Probleme analysiert, ein Staat, der den Überblick behält und das Ganze sieht und nicht nur Einzelinteressen und Einzelthemen bedient, ein Staat, der Regeln setzt, der den Mut hat zu Entscheidungen und Prioritäten setzt. Vor allen Dingen ist es ein Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger mitnimmt und diese nicht nur verwaltet.
Das Landesentwicklungsprogramm ist erklärtermaßen eine Vision, wie sich Bayern in den nächsten Jahrzehnten entwickeln soll. Eine solche Vision ist nicht etwas, was man einfach auf ein leeres Blatt Papier schreibt, sondern sie erfordert die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger und aller gesellschaftlichen Akteure bei ihrer Erstellung. Die Pflichtübung einer Verbandsanhörung reicht nicht aus. Alle vier Raumakademien haben ihre Hilfe bei der Organisation von
Fachgesprächen und Bürgerdialogen angeboten, um in einem demokratischen Diskurs eine vernünftige Vision Bayerns auf den Weg zu bringen. Nehmen Sie sich die Zeit. Hier geht Qualität vor Schnelligkeit.
Die inhaltliche Richtschnur für das Landesentwicklungsprogramm bilden die Bayerische Verfassung und das Landesplanungsgesetz. Der Blick in die Bayerische Verfassung ist für Politiker durchaus immer hilfreich. Es gibt dort zum Beispiel den Artikel 3, der Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat definiert. Wenn wir das ernst nehmen, dann muss das LEP Antworten geben, zum Beispiel darauf: Wie kann ich soziale Standards in Qualität und Quantität in Zeiten demografischen Wandels erhalten? Wenn wir den Kulturstaat ernst nehmen, dann muss ich auch im LEP Antworten geben, wie ich ein vielfältiges, hochqualitatives Kulturangebot in allen Landesteilen und nicht nur in München und Nürnberg organisiere, sicherstelle und den Zugang dorthin organisiere. Dann gibt es den Artikel 141 der Bayerischen Verfassung auch ein sehr wichtiger Artikel für die Landesentwicklung. Er schreibt den Schutz, die Pflege und den Erhalt des Landschaftsbildes, der Kunst-, Geschichtsund Kulturdenkmäler ausdrücklich als Aufgabe dem Staat und den Kommunen zu. Das kann man nicht mit einem Verweis auf die UNESCO-Weltkulturerbestätten abhandeln.
Das Landesplanungsgesetz schreibt für das Landesentwicklungsprogramm vor, dass es die Grundzüge der räumlichen Ordnung und Entwicklung festlegt, und zwar des Landes Bayern als Ganzes, aber auch seiner Teilräume, die alle sehr verschieden sind. Wir haben Städte, Gemeinden, Verdichtungsräume und unterschiedliche ländliche Räume. Das erfordert zum einen Abstimmung, es erfordert übergeordnete Vorgaben, damit die nachgeordnete Fachplanung dies umsetzen kann. Wenn ich ein Haus baue, baue ich erst den Rohbau und stelle dann die Möbel hinein und nicht umgekehrt.
Das Doppelsicherungsverbot stellt das Verhältnis von Fach- und Landesplanung auf den Kopf. Wir haben es deshalb bei der Erstellung des Landesplanungsgesetzes heftig bekämpft. Warum? Weil unverbindliche Konzepte, wie sie der Freistaat zum Beispiel in so wichtigen Bereichen wie der Energiewende und dem Tourismus aufgestellt hat, eben kein Ersatz für eine ordentliche Planung sind, egal auf welcher Ebene ich diese Planung durchführe. Unverbindliche Konzepte bedeuten, dass ich Konflikte und Entscheidungsbedarf nur auf eine untergeordnete Ebene verlagere. Das ist die Abschaffung des Staates durch sich selbst.
Ein Landesentwicklungsprogramm, das seinen Namen verdient, stellt das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger Bayerns über die Partikular- oder Lobbyinteressen Einzelner. Das bedeutet unter anderem, dass es klare Aussagen geben muss, wie ich mit den drohenden Nutzungskonflikten in Räumen umzugehen habe. Einige Beispiele dazu: Biogas gegen Nahrungsmittelproduktion, Stromtrassen gegen Landschaftsschutz, Wasserschutz gegen Rohstoffsicherung.
Wir haben viele Gespräche mit Regionalplanern geführt. Dabei ist deutlich geworden, liebe Frau Staatssekretärin Hessel, dass Regionalplaner konkrete Zielvorgaben brauchen; denn sie müssen auf diesen aufbauen. Sie müssen Regionalpläne oder Flächennutzungspläne erstellen, die dann gerichtsfest sind. All das funktioniert nicht, wenn ich die wichtigsten Aussagen nur in Grundsätze packe. Grundsätze unterliegen immer dem Abwägungsvorbehalt und schaffen keinerlei Rechtssicherheit.
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn es klare Regeln gibt, wie man die daraus folgenden Raumnutzungskonflikte bewältigen kann. Diese Vorgaben sind nicht die Aufgabe der Kommunen, sondern Aufgaben des Staates. Deshalb fordern wir Sie auf: Nutzen Sie die Chance, die Sie jetzt haben, bevor in einigen Wochen erneut ein Entwurf vorzulegen ist. Schaffen Sie ein starkes, klares, nachhaltiges, aber auch ein demografiefestes und zukunftsfähiges Landesentwicklungsprogramm. Wir helfen gerne dabei. Den Anträgen von GRÜNEN und FREIEN WÄHLERN werden wir zustimmen.
Frau Staatssekretärin, die Energiewende braucht mehr als ein Konzept; denn ein Konzept ist nicht rechtsverbindlich, auch wenn Sie argumentieren, es sei für die Staatsregierung verbindlich. Sie wissen, dass Regional- und Flächennut
zungspläne oft von Gerichten überprüft werden, weil es inhaltlich unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir brauchen also klare Vorgaben. Sind Sie dagegen der Meinung, dass die Energiewende keine klaren Vorgaben brauche, zum Beispiel hinsichtlich der Vorranggebiete für Stromtrassen, der Nutzung von Biogasanlagen und Ähnliches mehr? Meinen Sie, das regele sich alles von allein?
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung im Landkreis Wunsiedel liegt drei Jahre unter der durchschnittlichen Lebenserwartung der Einwohnerinnen und Einwohner von Starnberg. Die Übertrittsquote an das Gymnasium beträgt im Landkreis Neustadt 30 % eines Jahrganges, im Landkreis Starnberg mehr als 70 %. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir nicht davon ausgehen, dass sich alle intelligenten und gesunden Menschen im Landkreis Starnberg versammeln, ist das ein Beispiel für die Größe der Herausforderung zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern.
Die ehemaligen Grenzregionen wie Niederbayern, die Oberpfalz oder Oberfranken haben in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Sie haben die Probleme gemeinsam angepackt und sich weiterentwickelt. Wir haben nicht ohne Grund in der letzten Woche im Wirtschaftsausschuss eine Debatte über die größte Aufsteigerregion in Bayern geführt. Wir wollen jedoch nicht nur aufsteigen, sondern irgendwann einmal oben ankommen. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse verhält sich ähnlich wie die Besteigung eines Berges: Die einen fangen unten an, die anderen fahren mit der Seilbahn zur Mittelstation und starten von dort aus. Die Regionen sollen nicht nur aufsteigen, sondern gemeinsam oben ankommen. Dafür brauchen wir weder Mitleid noch Krücken, sondern das, was uns zusteht. Den Rest erledigen wir in unseren Regionen schon alleine.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung ist bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in 55 Jahren Regierungsverantwortung nicht entscheidend vorangekommen. Im Gegenteil, das Problem der Abwanderung erhöht sich weiter und weiter. Damit verstärkt sich auch der Zuwanderungsdruck auf die Metropolen mit all den Problemen, die sich dort er
geben. Gleichwertige Lebensbedingungen bedeuten nicht nur wohnortnahe Schulen in ländlichen Regionen und eine gute ärztliche Versorgung in dünn besiedelten Regionen. Die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen bedeutet ebenfalls, bezahlbaren Wohnraum und erträgliche Lebenshaltungskosten in den Metropolen zu ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es Zeit für ganzheitliche Konzeptionen, die alle Regionen Bayerns in den Blick nehmen, für Planungen und sinnvolle Zielsetzungen. Anstatt die Verantwortung für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse anzunehmen, trägt die Staatsregierung diesen Begriff wie eine Monstranz vor sich her. Viel Wortgeklingel ersetzt aber keine aktive Politik.
Ein Beispiel ist der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms. Dieses Landesentwicklungsprogramm wäre eine Chance für einen ganzheitlichen Ansatz zur Organisation des Ausgleichs zwischen Stadt und Land gewesen. Wenn man sich den Entwurf ansieht, stellt man jedoch fest, dass nach wortreichen Bekenntnissen zu gleichwertigen Lebensverhältnissen nichts folgt. Noch schlimmer: Es folgt weniger als nichts. Jeder planerische Ansatz wird auf dem Altar der Entbürokratisierung geopfert, als wären die Länge bzw. die Kürze eines Programms, Herr Staatsminister Zeil, Maßstab für den Erfolg und nicht die Inhalte sowie die Zielsetzungen.
Im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsprogramm stellt sich noch die Frage, ob die Staatsregierung nicht will oder nicht kann. Für das Thema Breitband ist die Frage schon seit Langem beantwortet: Sie kann es einfach nicht.
Nachdem vom damaligen Wirtschaftsminister jahrelang jede Notwendigkeit staatlicher Verantwortung geleugnet worden ist, wurde immerhin halbherzig und überbürokratisch ein Programm aufgelegt.
Wiederum hat man die Realität trotz großen Drängens der Opposition und aller Verbände nicht zur Kenntnis genommen. Ein notwendiges Anschlussprogramm wurde verpennt mit der Folge, dass wir seit dem 1. Januar eine förderfreie Zeit haben. Das ist eine Zeit der Unsicherheit für die Kommunen und eine ver
schenkte Zeit für den Aufbau einer vernünftigen Breitbandversorgung in Bayern. Das angekündigte Programm liegt immer noch bei der EU rum. Um von dieser beschämenden Tatsache etwas abzulenken, wird immerhin - das haben wir positiv zur Kenntnis genommen - im Haushalt eine große Summe Geld eingeplant. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die größte Summe im Doppelhaushalt nutzt aber nichts, wenn die rechtliche Grundlage fehlt, um dieses Geld an die Kommunen, die das Geld dringend brauchen, zu verteilen.
Da diese Ablenkung vom eigenen Unvermögen immer noch nicht reicht, werden die verbalen Visionen eines digitalen Bayerns immer größer. Die neueste Version heißt: Digitales Bayern 3.0. Dort werden beispielsweise Smartboards für alle Klassenzimmer gefordert. Das ist eine schöne Vision, da sie kostengünstig für den Freistaat ist. Das wird nämlich von den Kommunen bezahlt. Selbst für das schönste Smartboard braucht man jedoch einen Internetanschluss an der Schule, da es ansonsten sehr schwarz auf dem Bildschirm aussieht.
Die nächste sensationelle Vision lautet, dass das nächste Facebook weiß-blau sein muss. Ich möchte die Kollegen bitten, einmal Facebook anzuklicken und sich die Farbgebung anzusehen. Dieses Thema ist schon durch.
Ein weiterer Punkt ist der Ausbau der Telemedizin. Auch in diesem Zusammenhang möchte ich nicht zum hundertsten Mal sagen, dass Telemedizin ohne Internet nicht funktioniert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bringen wir ganz Bayern weg vom Analogen und hin zum Digitalen. Machen Sie endlich ernst mit einem vernünftigen Breitbandausbau.
Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse ist eine gute Infrastruktur. Es darf nicht abhängig sein von der Gnade der richtigen Geburt, ob ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen guten Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz erreiche. Das heutige Selbstlob zu den stagnierenden ÖPNV-Zuweisungen ist in diesem Zusammenhang nicht angebracht. Die Herausforderungen an den ÖPNV insbesondere in dünn besiedelten Regionen werden nämlich immer größer und die Kosten für die Kommunen immer höher. Der Ausbau eines barrierefreien Bahnhofes darf nicht abhängig sein von der Größe des Ortes, in dem ich wohne.
Eine gute Kinderbetreuung in Kindergärten und Kitas darf ebenfalls nicht von meinem Wohnort abhängig sein und darf nicht auf Sparmodelle wie Großpflegestellen umgestellt werden. Das wird uns vom Aktionsprogramm "Bayerns ländlicher Raum" nachhaltig angepriesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es darf nicht von meinem Wohnort abhängen, ob ich in den Schlaglöchern der Staatsstraße in meinem Wohnort ganze Blumentöpfe versenken kann. Es ist schon gesagt worden: Auch das ist Verschuldung. Vor allen Dingen ist das extrem gefährlich für Motorradfahrer.
Das Beispiel der ehemaligen DDR sollte uns zeigen, wie teuer es werden kann, wenn man eine marode Infrastruktur wieder aufbauen muss. Noch einmal: Wir wollen keine Sonntagsreden. Wir wollen konkretes Handeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, es ehrt Sie, dass Sie sich immer an den Konzepten der Staatsregierung abarbeiten. Sie haben das selige Vertrauen, dass, wenn Sie nur oft genug einen vernünftigen Plan fordern, auch einer kommt, der Ihnen die Mühe erspart, eigene Vorschläge vorzulegen. Deshalb zu unser aller Inspiration einige konkrete Vorschläge zum Abschluss: Wir müssen die Breitbandversorgung endlich in staatliche Verantwortung geben. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht auf die Kommunen abgeschoben werden.
Außerdem brauchen wir ein Entschuldungsprogramm für notleidende Kommunen statt Wahlgeschenke im nächsten Doppelhaushalt.
Wir brauchen eine regionale Wirtschaftspolitik, die endlich vom Gängelband aus München gelöst wird. Mit Regionalbudgets können örtliche Kompetenzträger sicher viel Sinnvolles anfangen. Wir brauchen ein bayerisches Sonderprogramm für barrierefreie Bahnhöfe. Alle Menschen mit Behinderungen, mit Rollatoren, mit Kinderwägen und mit Fahrrädern werden uns dafür unendlich dankbar sein.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesplanungsgesetz - nicht Landesentwicklungsgesetz! - setzt den Rahmen für das Landesentwicklungsprogramm und damit für die räumliche Ordnung in Bayern und auch für die Zukunftsplanungen für Bayern in den nächsten Jahrzehnten, und es setzt auch den Rahmen für die Handhabung von Konflikten, die durch unterschiedliche Nutzungsansprüche an Räume entstehen.
Das Landesplanungsgesetz ist damit im besten Fall Ausdruck der staatlichen Verantwortung für die Landesplanung, der sich die Staatsregierung zu stellen hat. Leitziel - das ist eben erwähnt worden - ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, ein Grundgesetzauftrag, der auch für Bayern gilt. Das heißt, das Recht auf Teilhabe an Bildung, Kultur und sozialer Versorgung darf nicht von der Gnade des richtigen Geburtsortes abhängen.
Viele Statistiken, zum Beispiel eine Statistik, wonach die Lebenserwartung in Wunsiedel im Schnitt drei Jahre niedriger ist als im Landkreis Starnberg, zeigen, dass hier noch Handlungsbedarf vorhanden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat als weiteres Ziel der Fassung des Landesplanungsgesetzes die Ziele Entbürokratisierung und Deregulierung angegeben. Sicherlich ist Entbürokratisierung ein hehres Ziel; sie ist aber kein Selbstzweck. Wenn Leitplanken zu Gummibändern werden, hilft es
niemandem. Es hilft weder im Straßenverkehr noch als Maßstab für Regierungshandeln.
Maßstab für Regierungshandeln und die Erstellung von Gesetzen kann nicht sein, ob ein Gesetz 20 Seiten kürzer oder länger ist, sondern ob es seinen Zweck optimal erreichen kann. Maßstab für ein Gesetz zur Landesplanung muss sein, dass es so viel Planung wie nötig gibt, um eine vernünftige fachübergreifende Planung sicherstellen zu können; denn die Froschperspektive der alleinigen Fachplanung reicht nicht, um den Herausforderungen Bayerns - mit Demografie, Abwanderung, Klimawandel und Energiewende - Genüge zu tun.
Der erste Entwurf der Staatsregierung hatte vorgesehen, die Bereiche Bildung, Soziales, Kultur und Gesundheit von der Landesplanung auszuschließen.
Damit hätten die wichtigsten Instrumente zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse gefehlt.
Es zeugt von der positiven Lernfähigkeit der Regierungsfraktionen, wenn auch erst auf den letzten Drücker, dass sie sich der Auffassung der SPD, der gesamten Opposition und aller Fachverbände angeschlossen und das Gesetz gemeinsam mit uns in diesem Punkt entscheidend verbessert haben.
Leider ist diese Lernfähigkeit nicht bis ins Wirtschaftsministerium vorgedrungen. Dieser Eindruck drängt sich auf bei der Lektüre des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms, der jetzt vorliegt. Im alten Landesentwicklungsprogramm waren als Ziele für Bildung und Soziales flächendeckende und wohnortnahe Einrichtungen vorgesehen. Im neuen Entwurf ist nur noch die Rede von "flächendeckend" und "bedarfsgerecht". Bei der Gesundheit ist das Ziel sogar nur noch "bedarfsgerecht". Und es ist kein Ziel mehr, sondern nur noch ein Grundsatz, also etwas, was die Kommunen beachten sollten, aber nicht müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zaghaften Bemühungen des Staatsministers Dr. Huber, hier Verbesserungen auf dem Lande zu erreichen, wären wesentlich glaubwürdiger, wenn auch im LEP klarere
Aussagen zur Gesundheitsversorgung getroffen würden.
Wie steht es um das Signal dieses neuen Entwurfs für die jungen Familien? Es ist ein Signal, dass es keine wohnortnahe Bildung als Ziel mehr gibt, noch nicht einmal für Kindergärten oder Grundschulen. Was wird da aus dem Grundsatz "kurze Beine - kurze Wege"?
Was ist das Signal für die älteren und kranken oder sozial schwachen Menschen, wenn Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge nicht mehr verpflichtend wohnortnah vorhanden sein müssen, und das in einer Zeit, wo der ÖPNV gerade auf dem Lande immer schlechter wird?
Lieber Herr Minister Zeil, ein Flexi-Bus in einem Landkreis ist wie eine Schwalbe, die noch keinen Sommer macht. Auf dem Lande gibt es keinen vernünftigen ÖPNV mehr.
Das Signal ist: Wir lassen als Staat die Kommunen mit den Problemen allein. Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, der Staat garantiert in den ländlichen Regionen nicht mehr für die Zukunftsperspektiven. Damit wird das LEP, wenn es so bleibt, der Wegbereiter chinesischer Lösungen.
Ich hoffe, dass alle Fraktionen hier im Hohen Hause gemeinsam noch vernünftige Verbesserungen hinbekommen, genauso wie heute beim Landesplanungsgesetz.
Lassen Sie mich jetzt noch auf drei Änderungsanträge eingehen, die wir zur namentlichen Abstimmung stellen, weil sie Schwachpunkte des Landesplanungsgesetzes betreffen, die wir gerne noch geändert haben möchten.
Es ist positiv, dass die Regionalen Planungsverbände erhalten bleiben. Es ist positiv, dass die Kommunen jetzt Aufgaben der regionalen Entwicklung freiwillig an die Regionalen Planungsverbände übertragen können; denn nicht jede Kommune kann diese Aufgaben alleine wahrnehmen, und auch die Landkreise sind dafür oft zu kleinteilig.
Der Pferdefuß bei einer freiwilligen Übernahme ist aber immer die Finanzierung; denn welche Kommunen brauchen die Regionalentwicklung gerade besonders? - Es sind diejenigen in den strukturschwachen Regionen, die wegen der demografischen Herausforderungen und mit wenig Gewerbe und damit wenig Gewerbesteuer finanziell keine Spielräume haben.
Gerade diese Kommunen können sich eine eigene Regionalentwicklung nicht leisten, weil sie die Kosten selbst tragen müssten.
Wir schlagen deshalb vor, den Regionalen Planungsverbänden zur Bewältigung dieser Aufgaben Regionalbudgets zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte hier gleich mit der Mär aufräumen, dass Regionalbudgets von der EU-Seite her nicht möglich wären. Es gibt bereits Regionalbudgets, Niedersachsen zum Beispiel hat regionale Teilbudgets. Dort wird immer von der großen Wirksamkeit dieses Förderund Finanzierungsinstruments berichtet.
Lassen Sie uns also gemeinsam ein Zeichen für die finanzschwachen Kommunen setzen, ein Zeichen für mehr regionale Eigenverantwortung. Das ist ein wirksamer Beitrag zur Entbürokratisierung. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
Zum zweiten Änderungsantrag. Es gibt, das wurde schon erwähnt, verschiedene Kategorien von Gebieten für verschiedene Nutzungen: Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete, Ausschlussgebiete. Im Raumordnungsgesetz des Bundes, das momentan in Bayern noch gilt, solange es kein eigenes Landesplanungsgesetz gibt, gibt es auch das Instrumentarium der Eignungsgebiete, in dem eine Nutzung exklusiv zugelassen wird, die aber anderswo ausgeschlossen ist. Das ist ein wichtiges Instrument zur Befriedung gegensätzlicher Interessen bei umstrittenen Nutzungen. Beispiel Windkraft: Ich bekomme viel eher die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger, wenn ich ihnen sagen kann: Wenn es hier einen Windpark gibt, könnt ihr sicher sein, dass in dem Bereich darum herum keine zusätzlichen Windräder aufgestellt werden. Es ist viel einfacher und unbürokratischer, einmal ein Eignungsgebiet auszuweisen, als in zwei Schritten erst einmal Vorranggebiete und dann darum herum Ausschlussgebiete. Auch das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung, wenn Sie diesem Antrag zustimmen.
Der zweite Teil dieses Antrags geht darum: In welchen Bereichen kann man Vorranggebiete ausweisen? Hier bitten wir darum, nicht nur die zuzulassen, die jetzt im Landesentwicklungsprogramm stehen.
Dritter namentlich abzustimmender Antrag noch ganz schnell: das Doppelsicherungsverbot. Das bedeutet, dass Dinge nicht mehr in der Landesplanung behan
delt werden dürfen, die fachrechtlich schon irgendwo gesichert sind.
Das stellt das Verhältnis zwischen überörtlicher Planung und untergeordneter Fachplanung auf den Kopf. Das ist kontraproduktiv. Ich muss erst das große Ganze planen und dann die einzelnen Gewerke. Das ist auch beim Bau großer Gebäude so. Sonst geht es uns wie beim Eisstadion in Augsburg. Dort hat man wunderschöne Sitze gebaut. Und als alle drinsaßen, hat man gemerkt, dass keiner etwas sieht, einfach weil die Planung der Schräge nicht gestimmt hat.
Also erst die übergeordnete Planung, dann die Fachplanung. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung auch zu diesem Änderungsantrag. Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Franken-Sachsen-Magistrale das ist heute schon oft betont worden - ist besonders auch mit ihren alternierenden Strecken über Bayreuth und Marktredwitz eine extrem wichtige Fernverkehrsverbindung in und für Oberfranken. Es kann nicht sein, dass nur darüber beraten wird, wie wir den Knotenpunkt München vernünftig und ordentlich ausbauen können, sondern wir müssen endlich auch verstärkt die Region Nordbayern in den Blick nehmen und hier für eine vernünftige Verkehrsinfrastruktur sorgen. Wir brauchen in ganz Nordbayern vernünftige Taktungen, und die Zeit der Dieselloks muss auch endlich vorbei sein.
Genau deshalb kann es nicht sein, dass die Bahn jetzt das gleiche Spiel zu wiederholen versucht wie auf der Strecke Hof - München, die früher eine ordentliche Fernverkehrsverbindung war. Jetzt haben wir dort einen schlechten Nahverkehr mit dem "Alex", und wir haben das Problem, dass die Mittel, um diese Strecke zu betreiben, in den Regionalisierungstopf fielen. Genau das Gleiche steht uns jetzt auf der Franken-Sachsen-Magistrale bevor.
Wenn die Bahn auf der Strecke Nürnberg - Hof den eigenwirtschaftlichen Fernverkehr aufgeben will, müsste auch dieser wieder auf Landesebene ausgeschrieben werden. Das bedeutet, ein leistungsgerechtes Angebot in Franken findet nur noch dann statt, wenn Bayern, das hierfür nicht zuständig ist, in die Bresche springt.
Wir sind der Meinung, dass der Bundesverkehrswegeplan endlich finanziell so ausgestaltet werden muss, dass er nicht mehr ein Märchenbuch ist, sondern vor allen Dingen endlich die Planung der wichti
gen Strecken ermöglicht. Deshalb werden wir beiden Anträgen zustimmen.
Ich möchte aber noch einmal kurz die Rolle des Bundesverkehrsministers Ramsauer thematisieren. Er hat seine Funktion als stellvertretender CSU-Vorsitzender nur dadurch halten können, dass er seinen Delegierten versprochen hat, ausreichend Mittel nach Bayern zu schaufeln. Was aber ist nach der Wahl passiert? Bei der Stammstrecke wird versucht, die notwendigen Gelder zuständigkeitswidrig bei Stadt und Umland zu holen, und bei der Franken-Sachsen-Magistrale schaut er tatenlos zu, wie die Bahn, die immerhin zu 100 % Bundeseigentum ist, sich aus der Verantwortung stehlen will, und jetzt soll das Land Bayern einspringen.