Protocol of the Session on December 16, 2009

die kommunalen Spitzenverbände waren von Anfang an eingebunden. Gerade die Erfahrungen der Kommunen waren eine wichtige Grundlage für die Gesetzesänderung.

Wer sich den Text näher anschaut, sieht, dass in über hundert Einzelpunkten genau definiert wurde, zu welchem Prozentsatz es sich um Pflichtaufgaben handelt, inwieweit freiwillige Aufgaben betroffen sind oder ob es sich um gemeinsame Entscheidungen handelt.

Es wird ganz deutlich, dass sich die Betroffenen mit dem Gesetzentwurf sehr intensiv auseinandergesetzt haben. In langen Diskussionen und Verhandlungen wurde versucht, eine gerechte Verteilung vorzunehmen.

Bei den letzten FAG-Verhandlungen und den letzten FAG-Entscheidungen wurde schon umfangreiches Arbeitsmaterial mitgeliefert. Dabei geht es darum, dass die Finanzentwicklung sowohl des Landes als auch der Kommunen aufgezeigt wurde, dass ein Ausblick auf die bedarfsprägenden Umstände gegeben wurde, die einen wichtigen Teil ausmachen, dass aber auch ganz deutlich herausgestellt wurde, dass gewährleistet ist, dass die verbleibenden freien Spitzen den Kommunen zur Verfügung stehen.

Ich meine, dass mit diesem Gesetzentwurf dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen wird. Vor allem die Kommunen haben dem Gesetzentwurf über ihre kommunalen Spitzenverbände zugestimmt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich wurde auch über die Änderungsanträge intensiv diskutiert. An dieser Stelle möchte ich gerne auf die verschiedenen Änderungsanträge eingehen.

Die GRÜNEN haben gefordert, dass eine Bedarfs- und Einnahmeermittlung erfolgen muss, dass jede Kommune ihren Bedarf anmelden kann und dass ein Gesetzentwurf nur mit Zustimmung der Kommunen vorgelegt werden darf. Man muss sich einmal überlegen, welche Konsequenzen das hätte. Wir haben 2.134 Kommunen. Ein Abfragen der Bedarfe und eine Einordnung, ob diese noch wirtschaftlich sind - die GRÜNEN verlangen in ihrem Antrag ja eine Abwägung anhand der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit - hätte Auswirkungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die weder die Kommunen noch der Staat wollen können; denn wir müssten uns in die Entscheidungen der Kommunen einmischen. So einen Antrag kann eigentlich nur jemand vorlegen, der nicht damit rechnet, dass er umgesetzt werden muss.

Meine Damen und Herren, auch von den Freien Wählern liegt ein Änderungsantrag vor. In ihm geht es darum, dass bei den Gesprächen mit dem Finanzministerium alle Fraktionen vertreten sein sollten. Damit

wird suggeriert, alle würden sich einigen und man könnte bereits einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen. Die Erfahrung zeigt, dass man auf diese Art und Weise meistens nicht zu einem Ergebnis kommt. Ich meine, es muss klar sein, dass die Staatsregierung einen Entwurf vorlegen muss. So ist es richtig. Hinterher haben wir viele Möglichkeiten, darüber in den Ausschüssen zu diskutieren. Auch dem Hohen Hause wird der Entwurf ja noch einmal vorgelegt. Die Staatsregierung muss aber einen Entwurf vorschlagen und einbringen. Das kann man nicht auf die Fraktionen verlagern.

Der Änderungsantrag der SPD enthält materielle Forderungen. Vorgeschlagen wird, den Anteil am allgemeinen Steuerverbund bis zum Jahr 2015 auf 15 % zu erhöhen. Dies in der jetzigen Zeit zu fordern und zu beschließen, ist gegen jegliches besseres Wissen; denn wir wissen noch nicht einmal, wie die Haushalte und die Einnahmen in den nächsten Jahren aussehen werden. Einem solchen Vorschlag kann man nicht ernsthaft zustimmen. Auch ein Anhörungsrecht der Kommunen wird gefordert. Stellen Sie sich ein Verfahren vor, in dem jede Kommune angehört werden muss. Wenn man sich dann mit den Einwänden befassen muss und darüber entschieden werden muss, bekommen wir mit Sicherheit keinen Finanzausgleich in einem Jahr durch. Dieses Verfahren müsste jedes Jahr aufs Neue angestrengt werden. Bei aller Liebe zur kommunalen Mitverantwortung: Auf diese Art und Weise würden wir uns selbst lahmlegen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Dieser Antrag wird einer Partei, die immer Bürokratieabbau fordert, nicht gerecht.

Ich bin der Meinung, dass wir und die Kommunen und kommunalen Spitzenverbände damit eine gute Diskussions- und Arbeitsgrundlage haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben Verfassungsrang. Sie sind für uns Ansprechpartner. All jene, die organisiert sind, nutzen die Spitzenverbände auch immer, um ihre Interessen durchzusetzen. Man darf also nicht so tun, als würden sich die kommunalen Spitzenverbände nicht einsetzen und die Interessen der Kommunen nicht entsprechend weitergeben. Die Verhandlungen sind auch nicht einfach. Es liegt wirklich am Verhandlungsgeschick, wenn entsprechende Ergebnisse erzielt werden. Das konnten wir beim letzten Finanzausgleichsgesetz wieder feststellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, dass zu den wirklich komplizierten Themenbereich ein Gesetz vorliegt, das der Sache und den Interessen der Beteiligten, der Kommunen sowie des Staates, gerecht wird. Das ist eine vernünftige Vorlage für ein Finanzausgleichsgesetz, das alle Seiten zufriedenstellt. Deshalb bitte ich, diesem Gesetz zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als Fränkin komme ich natürlich nicht umhin, meinen mittelfränkischen Bezirkstagspräsidenten, Herrn Bartsch, zu begrüßen, auch wenn er von der CSU ist.

(Allgemeiner Beifall)

Herzlich willkommen.

Als Nächster hat für die SPD Herr Halbleib das Wort.

Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident, ich glaube, es ist ganz gut, dass Sie zu dieser spannenden Stunde über den Finanzausgleich des Freistaats Bayern anwesend sind. Sie können sich dann ein Urteil über die Standpunkte bilden, die im Parlament vertreten werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ausgangspunkt ist eine klare Botschaft des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Diese klare Botschaft ist auch nicht eingeschränkt, liebe Frau Kollegin Görlitz. Die klare Botschaft des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs lautet: Das Bayerische Finanzausgleichsgesetz ist verfassungswidrig, weil es die zentralen verfassungsmäßigen Rechte der bayerischen Kommunen - nicht die der bayerischen kommunalen Spitzenverbände, sondern die der bayerischen Kommunen - verletzt. Das ist zunächst einmal festzustellen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat überhaupt keine andere Möglichkeit gehabt. Eine differenzierte Betrachtung der Einzelregelungen setzt voraus, dass wir überhaupt ein transparentes, ein ordnungsgemäßes, verfassungsgemäßes Verfahren haben, um den Finanzausgleich mit seinen vielfältigen Bezügen zu den Kommunen zu regeln.

Wir waren - das muss ich ganz deutlich sagen - über den Gesetzentwurf der Staatsregierung schon enttäuscht. Am 28. November 2007 - das hatten wir heute schon einmal beim Thema Wassergesetz - hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil mit der klaren Botschaft getroffen. Erst fast zwei Jahre nach dieser Entscheidung haben wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf dem Tisch des Hauses gehabt, wohl wissend, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum 31.12. dieses Jahres gesetzt hat. Ich halte es für absolut unangemessen, dem Parlament diesen Gesetzentwurf erst zu so später Zeit vorzulegen, weil damit die Beratung deutlich eingeschränkt wird.

(Beifall bei der SPD)

Außerdem muss man noch dazusagen: Wenn der Gesetzentwurf schon so spät kommt, hätte man erwartet,

dass eine grundlegende Reform des bayerischen Finanzausgleichs gegenüber den Kommunen erfolgt. Statt einer Reform, für die aufgrund des Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs eine Chance bestand, kam aber lediglich ein Reförmchen, das aus meiner Sicht im Wesentlichen kosmetische Funktionen hat. Statt den Finanzausgleich auf neue Beine zu stellen, hat man ihn komplett auf den alten Beinen gelassen und nur die Fußnägel neu lackiert. Das ist aus meiner Sicht alles.

(Beifall bei der SPD)

Man hat die Chance nicht genutzt, und man ist mit diesem Gesetzentwurf, liebe Frau Kollegin Görlitz - das war ja die Herausforderung -, vor allem der zentralen Forderung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, zu einer echten Transparenz und zu einer echten Beteiligung der bayerischen Kommunen zu kommen, nicht gerecht geworden. Das muss an dieser Stelle deutlich festgehalten werden.

Soweit, so bedauerlich. Meine Hoffnung war gewesen, dass sich das Parlament, der Bayerische Landtag, dieses Hohe Haus mit den vielfältigen Erfahrungen der Kommunalpolitiker, die in diesem Parlament sitzen, gegenüber der Staatsregierung auch erlaubt - ich spreche insbesondere die Mitglieder der Regierungsfraktionen an -, diesen Gesetzentwurf vor dem Hintergrund des Urteils und der Anliegen der Kommunen noch einmal zu durchleuchten. Ich bin schon etwas darüber erschüttert, dass aus diesem Parlament von den Regierungsfraktionen kein einziger der vielen guten Vorschläge, die aus den Oppositionsfraktionen kamen, um den Entwurf etwas transparenter und verfassungskonformer zu machen, ja nicht einmal ein einziger Halbsatz aufgegriffen wurde, um diesen aus meiner Sicht enttäuschenden Gesetzentwurf zu korrigieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich bedauere sehr, dass die Mehrheitsfraktionen des bayerischen Parlaments nicht die Kraft aufgebracht haben, die Belange der Beteiligung der bayerischen Kommunen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Ich bedauere vor allem, dass dieses Parlament eigentlich gegenüber sich selbst - nämlich den parlamentarischen Rechten als Haushaltsgesetzgeber -, dass es gegenüber diesem Selbstverständnis zurückgetreten ist und gesagt hat, im Wesentlichen sei das, was die Staatsregierung vorschlage, in Ordnung; denn es ist die zentrale Aufgabe dieses Parlaments, den Finanzausgleich gegenüber den Kommunen festzulegen, zu debattieren und zu erörtern. Es ist eine zentrale Anforderung des Verfassungsgerichtshofes an dieses Parlament als Haushaltsgesetzgeber, diese Transparenz herzustellen. Ich bin enttäuscht, dass dieses Parlament bisher

nicht gezeigt hat - ich hoffe auf eine Korrektur, vielleicht in der Schlussabstimmung -, dass insbesondere die Regierungsfraktionen bereit sind, diesem parlamentarischen Anspruch gerecht zu werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zu einigen Punkten, die unserer Fraktion, der SPD-Fraktion, wichtig sind: Ich glaube, dass wir die Chance hätten nutzen können, nicht nur über das Verfahren, sondern auch über die materiellen Strukturen des Finanzausgleichs nachzudenken. Wir haben vorgeschlagen, einer Uraltforderung der kommunalen Spitzenverbände - letztendlich einer Forderung, die von allen Fraktionen dieses Hauses geteilt wird -, einer zentralen Forderung, die wir gemeinsam erheben, nämlich den kommunalen Anteil am Steuerverbund Schritt für Schritt auf 15 % zu erhöhen, auch bei der Reform des Finanzausgleichs Rechnung zu tragen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es wäre eine gute Möglichkeit gewesen, diesen Bereich des Finanzausgleichs transparenter zu gestalten, weil da klare rechtliche und finanzielle Rahmendaten vorliegen. Man hat diesen Schritt leider nicht gewagt. Wir haben wirklich versucht, einen Vorschlag einzureichen, der auf eine Perspektive angelegt ist und zeigt, wohin man will, nämlich zu einer stärkeren Beteiligung der Kommunen am allgemeinen Steueraufkommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Besonders enttäuscht sind wir darüber, dass es dieses Parlament - zumindest bis dato - nicht geschafft hat, nach den Beratungen, die wir in den Ausschüssen geführt haben, die zentrale Forderung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zu erfüllen, nämlich eine Beteiligung der bayerischen Kommunen, die in ihren Selbstverwaltungsrechten betroffen sind. Es wäre ein einfacher und auch leicht machbarer Vorschlag gewesen, den bayerischen Kommunen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung bezüglich des kommunalen Finanzausgleichs die Möglichkeit zu geben, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen und diese Stellungnahme auch in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Das wäre völlig unkritisch gewesen, weil sich die meisten bayerischen Kommunen durch die kommunalen Spitzenverbände mit Recht gut vertreten fühlen können. Daneben muss es den bayerischen Kommunen direkt möglich sein - das ist die zentrale Forderung des Verfassungsgerichtshofes -, aus ihrem Selbstverwaltungsrecht heraus, das verfassungsmäßig geschützt ist, dazu direkt Stellung zu nehmen sowie ihre Bedarfe und Stellungnahmen in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Das wäre einfach und machbar gewesen.

(Beifall bei der SPD)

Worüber wir auch enttäuscht sind, ist, dass entgegen den Stellungnahmen gehandelt wurde, die mich in der Ersten Lesung durchaus hoffnungsvoll gestimmt haben. Ich bin dem Herrn Kollegen Professor Barfuß durchaus dankbar, dass er da ein Lichtsignal ausgesendet hat. Er hat aber leider die Taschenlampe wieder ausgeknipst beziehungsweise die Flamme gelöscht; denn wir haben gefordert, dass dieses Parlament das Selbstverständnis aufbringen sollte zu sagen, es geht beim kommunalen Finanzausgleich um die Frage des gesetzgeberischen Ermessens. Es geht darum, dass zumindest bei der zentralen Aushandlung des kommunalen Finanzausgleichs mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht nur der Vorsitzende des Haushaltsausschusses als Beteiligter des Parlaments daran teilnimmt - so sehr ich ihn schätze -, sondern es muss dem parlamentarischen Selbstverständnis entsprechen, dass bei diesem Gespräch ein Vertreter jeder Fraktion dieses Hohen Hauses teilnimmt.

(Beifall bei der SPD - Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Unbedingt. Das ist das Mindeste!)

Ich bedauere es sehr, dass hier Herr Professor Barfuß - er nimmt auch selbst noch Stellung - von seiner eigenen Fraktion ausgebremst wurde. Aber das zeigt deutlich, dass unser Vorschlag durchaus sinnvoll gewesen wäre. Es wäre parlamentarisch sinnvoll gewesen, diesen Vorschlag anzunehmen. Es wäre eine sinnvolle Forderung gewesen, das, was auf Staatsregierungsebene stattfindet und stattfinden muss, auch im Parlament - am zentralen Austragungsort der Entscheidung über den kommunalen Finanzausgleich - nochmals anzunehmen. Ich hätte mir gewünscht, dass zumindest dazu eine Zustimmung zu bekommen wäre. Es wäre auch völlig unproblematisch gewesen, im Parlament, im Innen- und im Haushaltsausschuss nochmals eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zu jedem Finanzausgleichsjahr zu bekommen; auch da: leider Fehlanzeige bei den Regierungsfraktionen. Ich bedauere das ausdrücklich.

Man hat selbst den Vorschlag abgelehnt, der absolut sinnvoll gewesen wäre, einen dreijährlichen Bericht über die Grundlagen des Finanzausgleichs im Freistaat einzufordern. Denn da wäre es möglich gewesen, sich insbesondere die differenzierte Bedarfssituation der verschiedenen Gemeindegruppen der 2.100 kreisan gehörigen Gemeinden im Freistaat Bayern anzuschauen. Das wäre auch für dieses Parlament eine gute Grundlage gewesen, diesen Finanzausgleich gerechter zuzuschneiden.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Auch dieser Vorschlag ist leider nicht aufgegriffen worden. Insofern ist für die bayerischen Kommunen und für das bayerische Parlament im Hinblick auf Transparenz und Information zum kommunalen Finanzausgleich leider eine Chance vertan worden. Ich bedauere das sehr.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich hoffe auf Einsicht. Vielleicht können wir die hier eingebrachten Ideen bei Ihnen noch einmal abrufen. Ich glaube, sie sind sinnvoll gewesen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Es ist ja Weihnachten, da können wir uns etwas wünschen!)

Es würde mich freuen, wenn das in den Redebeiträgen zum Ausdruck käme, insbesondere bei Ihnen, lieber Herr Kollege Professor Barfuß.

(Beifall bei der SPD)

Für die Freien Wähler bitte ich Herrn Pointner an das Pult, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Görlitz, Sie haben die Popularklage der beiden Bezirke angesprochen. Sie wissen aber auch, dass alle Landkreise dieser Bezirke - fast alle liegen in Oberbayern und Schwaben - geklagt haben, aber auch sehr viele Gemeinden. Nur zur Richtigstellung: Es waren also nicht nur Bezirke, sondern die Initiative ist damals in erster Linie von den Landkreisen ausgegangen. Es ist zutreffend, dass das Gericht bei der Festlegung des Finanzausgleichs ein neues Verfahren verlangt hat. Das Gericht hat aber in seinen Leitsätzen und den Inhalten des Urteils auch bemerkenswerte materielle Aussagen getroffen, die man auch anschauen muss. Es hat nämlich in Ziffer 1 der Leitsätze festgestellt, dass die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung eine angemessene Finanzausstattung umfasst. Diese ist so zu bemessen - ich zitiere das Urteil -, "dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, alle ihre Aufgaben, das heißt, neben den Pflichtaufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises" - das ist entscheidend - "auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen." Diese Garantie wird zwar in Ziffer 2 der Leitsätze dahingehend eingeschränkt, dass in besonderen Ausnahmesituationen die finanzielle Mindestausstattung, die der Staat regelmäßig zu gewährleisten hat, vorübergehend unterschritten werden kann. Es ändert aber nichts an der Fürsorgepflicht des Staates für seine Kommunen, vor allem auch dann, wenn der Staat an Entscheidungen maßgeblich beteiligt ist oder Entscheidungen sogar politisch aktiv herbeiführt, die die Finanzlage der Kommu

nen weiter verschlechtern. Ich nenne hier etwa das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Schleswig-Holstein hat hier aus der Not heraus offenbar erreicht, dass es Kompensationen gibt. Die anderen Länder werden davon offenbar profitieren. Ich gehe davon aus, dass die Kommunen angemessen beteiligt werden, wenn diese Kompensationen auch für Bayern kommen.

Nun zu den neuen Verfahrensregelungen, die das Gericht verlangt hat: Die Frage, ob den Gemeinden und Gemeindeverbänden die verfassungsrechtlich garantierte Mindestausstattung über den Finanzausgleich gewährt wird, ist in eine transparente und nachvollziehbare Verfahrensregel vorverlagert worden. Das Gericht hat sich natürlich nicht an die materiellen Inhalte herangetraut, weil diese zu kompliziert sind und auch politische Entscheidungen umfassen. Wenn man sich dieses Urteil nun ansieht, wird das Ganze schon etwas konkreter und für die Umsetzung natürlich auch schwieriger. Das Gericht verlangt nämlich im Grundsatz, dass die Ergebnisse der Finanzausgleichsverhandlungen nachvollziehbar sind auf der Grundlage - ich zitiere hier nochmals - "einer zwar notwendig pauschalierten, jedoch realitätsnahen Ermittlung der Kosten sowohl der Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis als auch der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und einer typisierenden Abschätzung der Einnahmequellen der Kommunen der Höhe nach". Erst dann könne abgesehen werden, welche Summe erforderlich ist, um die Kommunen insgesamt in den Stand zu versetzen, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und sich darüber hinaus noch freiwilligen Aufgaben zu widmen.