Protocol of the Session on December 16, 2009

Aber vorab, lieber Kollege Runge: Sie haben noch einmal den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping angesprochen. Ich bitte hier doch tatsächlich in aller Deutlichkeit zu respektieren, dass es das Arbeitnehmerentsendegesetz gibt, durch das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt sind.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Wenn es Missbräuche gibt, wenn es Firmen gibt, die sich dem widersetzen, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und muss verfolgt werden. Deshalb bitte ich an dieser Stelle noch einmal, dass wir das Gesetz, über das wir diskutieren, nicht auf diese Ebene schieben.

Ich bitte um ein Weiteres ganz herzlich: Wir müssen die EU-Dienstleistungsrichtlinie zum 28.12.2009 umsetzen. Wir können nicht einfach so tun, als hätten wir damit nichts zu tun.

Sie haben berechtigt kritisiert, dass das sehr lange in der Entwicklung gedauert hat.

(Christa Naaß (SPD): Warum eigentlich?)

Das hätte sicherlich da oder dort etwas beschleunigt werden können; das wollen wir auch gar nicht schönreden. Das ist jetzt so. Aber wir können nicht so tun, als wenn es den 28.12.2009 letztendlich nicht gäbe.

Wenn wir über das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz reden, dann, meine ich, müssten wir schon einmal auch darüber nachdenken, was der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes ist. Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes ist letzten Endes die Tariftreueerklärung. Mit der europäischen Rechtsprechung können wir diesen wesentlichen Inhalt schlicht und ergreifend nicht aufrechterhalten. Deshalb führt kein Weg daran vorbei. Wir können nicht so tun, als ob es die EU-Rechtsprechung nicht gäbe. Sie gilt unmittelbar, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich will einen weiteren Einwurf aufgreifen. Es ist gesagt worden, dass es vorauseilender Gehorsam wäre. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, es wäre absolut unverantwortlich, wenn wir unsere Unternehmer und Unternehmerinnen bei einem nicht geklärten Rechtszustand in Probleme hineinschlittern ließen. Es wirkt sich massiv vor allen Dingen wirtschaftlich aus.

Last but not least, meine sehr verehrten Damen und Herren - es ist heute insbesondere beim Wassergesetz angesprochen worden -, sind Anhörungen ganz wichtig; wir sollten die Fachverbände und Organisationen einbeziehen. Das wurde in Verbandsanhörungen getan: DGB - ganz klar einverstanden; IG Bau - einver standen; Bauwirtschaftsverbände - einverstanden; IHK - einverstanden; Handwerkskammer - einverstanden; kommunale Spitzenverbände - einverstanden, keine Einwendungen.

Jetzt frage ich Sie: Können wir so tun, als ob wir uns vor eine rote Ampel stellen, und ständig darüber diskutieren, ob wir, weil kein Auto kommt, über die Kreuzung fahren dürfen?

Ich bitte also ganz herzlich, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Herr Eck, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? - Herr Dr. Wen gert, bitte.

Vielen Dank, Herr Kollege Eck. Ich frage Sie erstens: Woraus ergibt sich, dass dieses Gesetz, insbesondere § 6 des Änderungsgeset zes, zum Ende dieses Jahres in Kraft treten muss? Worauf stützen Sie diese Feststellung, dass das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz bis zum 31.12.2009 außer Kraft gesetzt werden muss?

Zweitens. Ist Ihnen bekannt, dass die Europäische Vergaberichtlinie aus dem Jahre 2004 festlegt, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Mitgliedstaat auch soziale Kriterien und Tariftreuereglungen berücksichtigen darf, also genau das, was wir jetzt aufheben wollen?

Die Antwort auf das Letzte zuerst: Das ist berücksichtigt; ich habe es eingangs bereits erwähnt.

Zu Ihrer ersten Frage: Wir müssen die EU-Dienstleistungsrichtlinie zum 28.12.2009 umsetzen, und in dieses Gesamtpaket ist letztlich dieser Gesetzentwurf und auch diese Situation mit eingebunden.

Ich bitte abschließend noch einmal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Es gibt keine Alternative.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatssekretär, es gibt noch eine Zwischenintervention. - Herr Dr. Runge, bitte.

Herr Staatssekretär, Sie haben die Entsenderichtlinie und das Entsendegesetz bemüht. Hier gilt es zum Ersten, festzuhalten, dass Verstöße gegen das Entsendegesetz wie im Übrigen auch Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht hinreichend verfolgt und geahndet werden.

Es ist interessant, wie hier die Dienstleistungsrichtlinie bemüht wird. Ich sage das einerseits zu Herrn Kollegen Huber. Aber ich muss mich zuerst an Sie wenden, Herr Staatssekretär. Wir haben zur Dienstleistungsrichtlinie hitzige Debatten gehabt. Sie wurde damals Wolkenstein-Hammer genannt. Da ging es um die vorübergehend grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen. Mit Abkehr vom Herkunftslandprinzip ist einiges abgeschwächt worden. Aber es gab seitenlange Anträge und eine kritische Auseinandersetzung.

Wenn Sie jetzt sagen, wir müssten jetzt etwas machen, weil es die Dienstleistungsrichtlinie fordert, dann stimmt das einfach nicht. Denn wie schon richtig gesagt wurde,

muss die Dienstleistungsrichtlinie zum Ende des Jahres umgesetzt werden. Das Rüffert-Urteil kam zu Beginn des letzten Jahres. Da ging es um die Dienstleistungsfreiheit, aber nicht um die Dienstleistungsrichtlinie. Sie sollten deshalb in Ihrer Argumentation etwas genauer vorgehen.

Vor einem Monat haben wir einige Gewerkschaften mit der Problematik konfrontiert. Die waren alle ganz erstaunt. Deshalb stelle ich noch einmal die Frage: Hatte sich Ihr Haus schon im April 2008, als der Bescheid an mögliche öffentliche Auftraggeber hinausgegangen ist, die Regelung nicht mehr zu vollziehen, mit den Betroffenen aufseiten der Gewerkschaften und der Bauwirtschaft auseinandergesetzt, oder haben Sie das nicht getan? Sie können sicher sein, dass wir das sehr genau nachprüfen werden.

Als Erstes spreche ich zum Letzten. Inwieweit die einzelnen Verbände, Organisationen und Behörde eingebunden worden sind, kann ich jetzt ad hoc nicht beantworten. Ich gehe davon aus, dass es sich deshalb so lange hingezogen hat, weil es sich um ein Gesamtregelwerk handelt, das mehrere Themen betrifft und deshalb so viel Zeit in Anspruch genommen hat.

Sie haben die Tariftreue und den Mindestlohn angesprochen und gesagt, dass dem nicht so gefolgt wird. Es ist nicht unsere Aufgabe im Parlament, dafür zu sorgen, dass verfolgt wird, wenn irgendwelche Missstände eintreten, Ausrutscher passieren oder Probleme von Firmen dadurch verursacht werden, dass Mindestlöhne nicht gezahlt werden. Ich kann dazu keine Antwort geben. Da müssen die zuständigen Bundesbehörden handeln.

Ich darf nochmals um Zustimmung bitten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Uns liegen hier oben keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2649 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/2921 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es

Enthaltungen? - Solche sehen wir nicht. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Deswegen können wir gleich in die Schlussabstimmung gemäß § 56 der Geschäftsordnung eintreten. Die Schlussabstimmung wird in einfacher Form durchgeführt. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Das sind wiederum die Fraktionen der CSU und der FDP. Wer gegen den Gesetzentwurf stimmen will, möge ebenso verfahren. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe solche nicht. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes und anderer Gesetze". - Wir sind zwar sehr für Volksdemokratie, aber Sie dürfen da oben auf der Besuchertribüne leider nicht mit abstimmen. Es macht also gar keinen Sinn, wenn Sie aufstehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Drs. 16/2094) Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Drs. 16/2094) (Drs. 16/2546)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u. a. und Fraktion (FW) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Drs. 16/2094) (Drs. 16/2633)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Helga SchmittBussinger, Inge Aures u. a. (SPD) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Drs. 16/2094) (Drs. 16/2634)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Die erste Wortmeldung kommt von Frau Görlitz von der CSU.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Uns liegt der Entwurf zum Finanzausgleichsgesetz vor. Er wurde in den verschiedenen Ausschüssen ausführlich diskutiert.

Ich darf noch einmal in die Darstellung einsteigen. Ausgangspunkt war 2005 die Popularklage der Bezirke Oberbayern und Schwaben, die sich damals über die Verteilung durch den Finanzausgleich beklagt hatten. Im Jahr 2007 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass sich der Freistaat Bayern mit diesem Thema auseinandersetzen muss.

Alle angegriffenen Vorschriften des FAG wurden für rechtmäßig erklärt. Das Entscheidungsverfahren über die Höhe des FAG wurde aber als mangelhaft angesehen. Deshalb ist die Notwendigkeit entstanden, den Bereich neu zu regeln.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 28. November einen umfangreichen Arbeitsauf trag erteilt und gleich zwei Möglichkeiten aufgezeigt. Einmal spricht er von der Möglichkeit, ein Gremium einzusetzen, das sich mit dem Thema auseinandersetzt und Entscheidungsunterlagen vorlegt. Die andere Möglichkeit ist, die nötige Transparenz zu schaffen, damit nachvollzogen werden kann, wie die Höhe der Finanzausgleichszahlungen und die Ausgestaltung des Finanzausgleichs zustande kommen.

Der Finanzausgleich wurde nicht von der Ausstattung her beanstandet, sondern weil die politische Entscheidung nur eingeschränkt nachprüfbar ist. Die Abwägung zwischen dem Staat und den Kommunen sowie die Beachtung des Selbstverwaltungsrechts wurden hier zu wenig deutlich und waren nicht nachprüfbar. Deshalb hat der staatliche Entscheidungsprozess des Inhalts, die Gesamtausstattung des FAG transparenter zu machen, jetzt zu diesem Gesetzentwurf geführt.

Der Gesetzentwurf wurde umfassend diskutiert. Das Innenministerium wurde mit herangezogen. Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, aber auch

die kommunalen Spitzenverbände waren von Anfang an eingebunden. Gerade die Erfahrungen der Kommunen waren eine wichtige Grundlage für die Gesetzesänderung.